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Bebauungsplan Nr. 883 - Höchst/Südliche Innenstadt hier: Beschluss zur Beteiligung der betroffenen Öffentlichkeit - § 13 (2) Nr. 2 BauGB

Vorlagentyp: M

Inhalt

Vortrag des Magistrats vom 23.08.2013, M 150

Betreff: Bebauungsplan Nr. 883 - Höchst/Südliche Innenstadt hier: Beschluss zur Beteiligung der betroffenen Öffentlichkeit - § 13 (2) Nr. 2 BauGB Vorgang: Beschl. d. Stv.-V. vom 03.05.2012, § 1599 (M 229) Zur Beteiligung der betroffenen Öffentlichkeit gemäß § 13 (2) Nr. 2 BauGB ist der vorgelegte Bebauungsplanentwurf mit Begründung öffentlich auszulegen. Die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 13 (2) Nr. 3 BauGB wird zeitgleich durchgeführt. Begründung: ÜBERSICHTSKARTE Die Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 883 wurde mit der Maßgabe beschlossen, den letzten Satz unter Ziffer I.1 "Es dient zur Kenntnis, dass zur Aufstellung des Bebauungsplans das vereinfachte Verfahren nach § 13 BauGB angewendet wird." zu streichen. Mit dieser Maßgabe sollte sichergestellt werden, dass der Bebauungsplanentwurf vor der Beteiligung der Öffentlichkeit und der Träger öffentlicher Belange und sonstiger Behörden der Stadtverordnetenversammlung zur Beschlussfassung vorgelegt wird. Dieser Intention wird mit diesem Magistratsvortrag nachgekommen. Zugleich wird an dem vereinfachten Verfahren nach § 13 BauGB festgehalten, da die für die Anwendung dieses Verfahrens gesetzlich geregelten Voraussetzungen für den Bebauungsplan Nr. 883 vorliegen. Die Beteiligung der betroffenen Öffentlichkeit des Bebauungsplanentwurfs mit Begründung ist nach § 13 (2) Nr. 2 BauGB und die Beteiligung der berührten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 13 (2) Nr. 3 BauGB vorgeschrieben. Zielsetzung, Alternativen und Lösungen sind in der Begründung zum Bebauungsplan, welche Anlage zum Vortrag des Magistrats an die Stadtverordnetenversammlung ist, dargelegt. Eine Kostenverpflichtung der Stadt Frankfurt am Main im Sinne haushaltsmäßiger Erfordernisse entsteht aus der Beschlussvorlage für die öffentliche Auslegung des Bebauungsplanentwurfs nicht. Anlage 1_BPlan (ca. 6,6 MB) Anlage 2_BegrBPlan (ca. 840 KB) Anlage 3_TexttBPlan (ca. 9 KB)