Skip to main content Skip to navigation Skip to footer

Bebauungsplan Nr. 883 - Höchst/Südliche Innenstadt hier: Beschluss zur Beteiligung der betroffenen Öffentlichkeit - § 13 (2) Nr. 2 BauGB

Vorlagentyp: M

Inhalt

S A C H S T A N D : Vortrag des Magistrats vom 23.08.2013, M 150 Betreff: Bebauungsplan Nr. 883 - Höchst/Südliche Innenstadt hier: Beschluss zur Beteiligung der betroffenen Öffentlichkeit - § 13 (2) Nr. 2 BauGB Vorgang: Beschl. d. Stv.-V. vom 03.05.2012, § 1599 (M 229) Zur Beteiligung der betroffenen Öffentlichkeit gemäß § 13 (2) Nr. 2 BauGB ist der vorgelegte Bebauungsplanentwurf mit Begründung öffentlich auszulegen. Die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 13 (2) Nr. 3 BauGB wird zeitgleich durchgeführt. Begründung: ÜBERSICHTSKARTE Die Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 883 wurde mit der Maßgabe beschlossen, den letzten Satz unter Ziffer I.1 "Es dient zur Kenntnis, dass zur Aufstellung des Bebauungsplans das vereinfachte Verfahren nach § 13 BauGB angewendet wird." zu streichen. Mit dieser Maßgabe sollte sichergestellt werden, dass der Bebauungsplanentwurf vor der Beteiligung der Öffentlichkeit und der Träger öffentlicher Belange und sonstiger Behörden der Stadtverordnetenversammlung zur Beschlussfassung vorgelegt wird. Dieser Intention wird mit diesem Magistratsvortrag nachgekommen. Zugleich wird an dem vereinfachten Verfahren nach § 13 BauGB festgehalten, da die für die Anwendung dieses Verfahrens gesetzlich geregelten Voraussetzungen für den Bebauungsplan Nr. 883 vorliegen. Die Beteiligung der betroffenen Öffentlichkeit des Bebauungsplanentwurfs mit Begründung ist nach § 13 (2) Nr. 2 BauGB und die Beteiligung der berührten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 13 (2) Nr. 3 BauGB vorgeschrieben. Zielsetzung, Alternativen und Lösungen sind in der Begründung zum Bebauungsplan, welche Anlage zum Vortrag des Magistrats an die Stadtverordnetenversammlung ist, dargelegt. Eine Kostenverpflichtung der Stadt Frankfurt am Main im Sinne haushaltsmäßiger Erfordernisse entsteht aus der Beschlussvorlage für die öffentliche Auslegung des Bebauungsplanentwurfs nicht. Anlage 1_BPlan (ca. 6,6 MB) Anlage 2_BegrBPlan (ca. 840 KB) Anlage 3_TexttBPlan (ca. 9 KB) Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Vortrag des Magistrats vom 09.12.2011, M 229 Vortrag des Magistrats vom 04.08.2014, M 130 Zuständige Ausschüsse: Haupt- und Finanzausschuss Ausschuss für Planung, Bau und Wohnungsbau Ausschuss für Wirtschaft und Frauen Beratung im Ortsbeirat: 6 Zuständige sonstige Gremien: KAV Versandpaket: 28.08.2013 Beratungsergebnisse: 24. Sitzung des OBR 6 am 24.09.2013, TO I, TOP 35 Beschluss: Der Vorlage M 150 wird zugestimmt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 23. Sitzung des Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau am 30.09.2013, TO I, TOP 13 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Der Vorlage M 150 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung: CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FDP und FREIE WÄHLER; Piraten (= Votum im Haupt- und Finanzausschuss) Sonstige Voten/Protokollerklärung: RÖMER (= Annahme) 23. Sitzung des Ausschusses für Wirtschaft und Frauen am 01.10.2013, TO I, TOP 9 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Der Vorlage M 150 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung: CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FDP und RÖMER Sonstige Voten/Protokollerklärung: FREIE WÄHLER (= Annahme) 24. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 08.10.2013, TO I, TOP 24 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Der Vorlage M 150 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung: CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FDP, FREIE WÄHLER und RÖMER Sonstige Voten/Protokollerklärung: Piraten und REP (= Annahme) ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung) 25. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 10.10.2013, TO II, TOP 25 Beschluss: Der Vorlage M 150 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung: CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FDP, FREIE WÄHLER, Piraten, RÖMER und REP Sonstige Voten/Protokollerklärung: ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung) 13. Sitzung der KAV am 28.10.2013, TO I, TOP 2 Beschluss: Der Vorlage M 150 wird zugestimmt. Beschlussausfertigung(en): § 3788, 25. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 10.10.2013 Aktenzeichen: 61 00