Bebauungsplan Nr. 883 - Höchst/Südliche Innenstadt hier: Beschluss zur Beteiligung der betroffenen Öffentlichkeit - § 13 (2) Nr. 2 BauGB
Vorlagentyp: M
Inhalt
S A C H S T A N D :
Vortrag des Magistrats vom 23.08.2013, M
150 Betreff:
Bebauungsplan Nr. 883 - Höchst/Südliche Innenstadt hier: Beschluss zur
Beteiligung der betroffenen Öffentlichkeit - § 13 (2) Nr. 2 BauGB
Vorgang: Beschl. d. Stv.-V.
vom 03.05.2012, § 1599 (M 229) Zur Beteiligung der betroffenen Öffentlichkeit gemäß
§ 13 (2) Nr. 2 BauGB ist der vorgelegte Bebauungsplanentwurf mit Begründung
öffentlich auszulegen. Die
Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach
§ 13 (2) Nr. 3 BauGB wird zeitgleich durchgeführt. Begründung: ÜBERSICHTSKARTE Die Aufstellung des Bebauungsplans
Nr. 883 wurde mit der Maßgabe beschlossen, den letzten Satz unter Ziffer I.1
"Es dient zur Kenntnis, dass zur Aufstellung des Bebauungsplans das
vereinfachte Verfahren nach § 13 BauGB angewendet wird." zu streichen. Mit
dieser Maßgabe sollte sichergestellt werden, dass der Bebauungsplanentwurf vor
der Beteiligung der Öffentlichkeit und der Träger öffentlicher Belange und
sonstiger Behörden der Stadtverordnetenversammlung zur Beschlussfassung
vorgelegt wird. Dieser Intention wird mit diesem Magistratsvortrag
nachgekommen. Zugleich wird an dem vereinfachten Verfahren nach § 13 BauGB
festgehalten, da die für die Anwendung dieses Verfahrens gesetzlich geregelten
Voraussetzungen für den Bebauungsplan Nr. 883 vorliegen. Die Beteiligung der betroffenen Öffentlichkeit des
Bebauungsplanentwurfs mit Begründung ist nach § 13 (2) Nr. 2 BauGB und die
Beteiligung der berührten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange
nach § 13 (2) Nr. 3 BauGB vorgeschrieben. Zielsetzung, Alternativen und Lösungen sind in der
Begründung zum Bebauungsplan, welche Anlage zum Vortrag des Magistrats an die
Stadtverordnetenversammlung ist, dargelegt. Eine Kostenverpflichtung der Stadt Frankfurt am Main
im Sinne haushaltsmäßiger Erfordernisse entsteht aus der Beschlussvorlage für
die öffentliche Auslegung des Bebauungsplanentwurfs nicht. Anlage 1_BPlan (ca.
6,6 MB) Anlage
2_BegrBPlan (ca. 840 KB)
Anlage 3_TexttBPlan (ca. 9 KB) Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage:
Vortrag des
Magistrats vom 09.12.2011, M 229
Vortrag des Magistrats vom
04.08.2014, M 130
Zuständige Ausschüsse:
Haupt- und
Finanzausschuss
Ausschuss für
Planung, Bau und Wohnungsbau
Ausschuss für
Wirtschaft und Frauen Beratung im Ortsbeirat: 6 Zuständige
sonstige Gremien:
KAV
Versandpaket: 28.08.2013 Beratungsergebnisse: 24. Sitzung des OBR 6
am 24.09.2013, TO I, TOP 35 Beschluss: Der Vorlage M 150 wird zugestimmt.
Abstimmung:
Einstimmige Annahme 23. Sitzung des
Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau am 30.09.2013, TO I, TOP
13 Bericht: TO II
Die Stadtverordnetenversammlung wolle
beschließen: Der Vorlage M 150 wird in der
vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung:
CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FDP und FREIE WÄHLER;
Piraten (= Votum im Haupt- und Finanzausschuss) Sonstige Voten/Protokollerklärung:
RÖMER (= Annahme) 23. Sitzung des
Ausschusses für Wirtschaft und Frauen am 01.10.2013, TO I, TOP 9
Bericht: TO II
Die Stadtverordnetenversammlung wolle
beschließen: Der Vorlage M 150 wird in der
vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung:
CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FDP und RÖMER
Sonstige Voten/Protokollerklärung:
FREIE WÄHLER (= Annahme) 24. Sitzung des
Haupt- und Finanzausschusses am 08.10.2013, TO I, TOP 24
Bericht: TO II
Die Stadtverordnetenversammlung wolle
beschließen: Der Vorlage M 150 wird in der
vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung:
CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FDP, FREIE WÄHLER und
RÖMER Sonstige
Voten/Protokollerklärung: Piraten und REP (= Annahme)
ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung) 25. Sitzung der
Stadtverordnetenversammlung am 10.10.2013, TO II, TOP 25
Beschluss: Der Vorlage M 150 wird in der vorgelegten Fassung
zugestimmt. Abstimmung:
CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FDP, FREIE WÄHLER,
Piraten, RÖMER und REP Sonstige
Voten/Protokollerklärung: ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung)
13.
Sitzung der KAV am 28.10.2013, TO I, TOP 2
Beschluss: Der Vorlage M 150 wird zugestimmt.
Beschlussausfertigung(en): § 3788, 25. Sitzung
der Stadtverordnetenversammlung vom 10.10.2013 Aktenzeichen: 61 00