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Bebauungsplan SW 6c Nr. 1 Ä - Bahnhof Höchst - 1. vereinfachte Änderung - hier: Aufstellungsbeschluss - § 2 (1) BauGB

Vorlagentyp: M

Inhalt

S A C H S T A N D : Vortrag des Magistrats vom 22.01.2010, M 12 Betreff: Bebauungsplan SW 6c Nr. 1 Ä - Bahnhof Höchst - 1. vereinfachte Änderung - hier: Aufstellungsbeschluss - § 2 (1) BauGB Vorgang: Beschl. d. Stv.-V. vom 14.09.2006, § 638 (M 107) I.1 Zur Änderung des rechtsverbindlichen Bebauungsplanes SW 6c Nr. 1 - Bahnhof Höchst -in Frankfurt am Main ist der Bebauungsplan SW 6c Nr. 1 Ä - Bahnhof Höchst - 1. vereinfachte Änderung aufzustellen. Der räumliche Geltungsbereich des zu ändernden Bereiches ergibt sich aus dem vorgelegten Lageplan vom 17.09.2009 zum Aufstellungsbeschluss. Es dient zur Kenntnis, dass zur Änderung des Bebauungsplanes SW 6c Nr. 1 das vereinfachte Verfahren nach § 13 BauGB angewendet wird. I.2 Der Magistrat wird beauftragt, zusammen mit der ortsüblichen Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses die allgemeinen Ziele und Zwecke der Bebauungsplanänderung zu veröffentlichen. Allgemeine Ziele und Zwecke der Bebauungsplanänderung Die Zielsetzungen des Bebauungsplanes sind die Sicherung und Fortentwicklung der vorhandenen Bebauungs- und Nutzungsstrukturen, sowie die Steuerung von schädlichen Nutzungen (Vergnügungsstätten insb. Spielhallen) an dafür geeignete Orte. II. Der Magistrat wird ermächtigt, ohne einen weiteren Beschluss der Stadtverordnetenversammlung die öffentliche Auslegung gemäß § 13 (2) Nr. 2 i.V.m. § 3 (2) BauGB durchzuführen, da der Aufstellungsbeschluss hinreichend qualifiziert ist. Begründung: ÜBERSICHTSKARTE Mit Beschluss zum Rahmenplan Höchst vom 14.09.2006 § 638 hat die Stadtverordnetenversammlung den Magistrat beauftragt, einen Bebauungsplan mit dem Ziel aufzustellen, die gewachsene Nutzungsmischung mit ihren jeweiligen Schwerpunkten Wohnen bzw. wohnverträgliches Gewerbe / Dienstleistungen gegen störendes Gewerbe zu sichern und insbesondere die Nutzungszonierung so zu regeln, dass Nutzungen wie etwa Spielhallen, Wettbüros u.ä. ausgeschlossen werden bzw. nur an begrenzten Standorten zulässig sind, an denen derartige Nutzungen nicht stören. Der Bebauungsplan SW 6c Nr. 1 (rechtsverbindlich seit dem 21.06.1977) setzt in großem Umfang Mischgebiete fest. Für den Bebauungsplan ist die Baunutzungsverordnung von 1968 anzuwenden, in der jedoch keine Regelungen bezüglich Vergnügungsstätten in Mischgebieten getroffen wurden. Gegenwärtig befinden sich 3 Spielhallen in der Bolongarostraße. Anfragen für weitere Vergnügungsstätten (insbes. Spielhallen) liegen im Geltungsbereich des Bebauungsplanes auch für andere Standorte vor. Mit der vereinfachten Änderung sollen nun die Planungen und Fördermaßnahmen der Stadt Frankfurt am Main für den Stadtteil Höchst unterstützt werden. Der städtebauliche Rahmenplan, das Förderprogramm Höchst und die Teilnahme am EU-Projekt Interreg IV b zielen auf eine Aufwertung der Wohn- und Geschäftslagen in Höchst hin. Vergnügungsstätten wie Spielhallen, Wettbüros u. ä. tragen nicht zu einer Aufwertung der Geschäftslagen bei und sollen daher im Geltungsbereich des Bebauungsplanes nicht mehr zulässig sein. Die Änderung erstreckt sich ausschließlich auf die ergänzende Festsetzung der Einschränkung einer einzelnen Nutzungsart. Es werden keine Eingriffe über das bisher zulässige Nutzungsmaß hinaus vorbereitet, alle anderen Festsetzungen des rechtsverbindlichen Bebauungsplans SW 6c Nr. 1 bleiben bestehen. Da die Grundzüge der Planung durch die vorgesehenen Änderungen nicht berührt werden, erfolgt die Änderung des Bebauungsplans im vereinfachten Verfahren gemäß § 13 BauGB. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Vortrag des Magistrats vom 02.06.2006, M 107 Vortrag des Magistrats vom 12.08.2011, M 150 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Planung, Bau und Wohnungsbau Ausschuss für Wirtschaft und Frauen Haupt- und Finanzausschuss Beratung im Ortsbeirat: 6 Versandpaket: 27.01.2010 Beratungsergebnisse: 38. Sitzung des Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau am 08.02.2010, TO I, TOP 52 Beschluss: nicht auf TO Die Beratung der Vorlage M 12 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, FAG und Freie Wähler 40. Sitzung des OBR 6 am 09.02.2010, TO I, TOP 26 Beschluss: Der Vorlage M 12 wird zugestimmt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 38. Sitzung des Ausschusses für Wirtschaft und Frauen am 09.02.2010, TO I, TOP 13 Beschluss: nicht auf TO Die Beratung der Vorlage M 12 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP und FAG 41. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 23.02.2010, TO I, TOP 27 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: a) Es dient zur Kenntnis, dass der Haupt- und Finanzausschuss den Beschluss des Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau sowie des Ausschusses für Wirtschaft und Frauen, die Beratung der Vorlage M 12 bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückzustellen, aufgehoben hat. b) Der Vorlage M 12 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, FAG und Freie Wähler Sonstige Voten/Protokollerklärung: REP und NPD (= Annahme) 41. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 25.02.2010, TO II, TOP 48 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass der Haupt- und Finanzausschuss den Beschluss des Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau sowie des Ausschusses für Wirtschaft und Frauen, die Beratung der Vorlage M 12 bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückzustellen, aufgehoben hat. b) Der Vorlage M 12 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung: zu a) CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, FAG und Freie Wähler zu b) CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, FAG, Freie Wähler, REP und NPD Beschlussausfertigung(en): § 7732, 41. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 25.02.2010 Aktenzeichen: 61 00