Bebauungsplan SW 6c Nr. 1 Ä - Bahnhof Höchst - 1. vereinfachte Änderung - hier: Aufstellungsbeschluss - § 2 (1) BauGB
Vorlagentyp: M
Inhalt
S A C H S T A N D :
Vortrag des Magistrats vom 22.01.2010, M
12 Betreff:
Bebauungsplan SW 6c Nr. 1 Ä
- Bahnhof Höchst - 1. vereinfachte Änderung - hier: Aufstellungsbeschluss
- § 2 (1) BauGB Vorgang:
Beschl. d. Stv.-V. vom
14.09.2006, § 638 (M 107) I.1 Zur Änderung des rechtsverbindlichen
Bebauungsplanes SW 6c Nr. 1 - Bahnhof Höchst -in Frankfurt am Main ist der
Bebauungsplan SW 6c Nr. 1 Ä - Bahnhof Höchst - 1. vereinfachte Änderung
aufzustellen. Der räumliche Geltungsbereich des zu
ändernden Bereiches ergibt sich aus dem vorgelegten Lageplan vom 17.09.2009 zum
Aufstellungsbeschluss. Es dient zur Kenntnis, dass zur Änderung des
Bebauungsplanes SW 6c Nr. 1 das vereinfachte Verfahren nach § 13 BauGB
angewendet wird.
I.2 Der Magistrat wird
beauftragt, zusammen mit der ortsüblichen Bekanntmachung des
Aufstellungsbeschlusses die allgemeinen Ziele und Zwecke der
Bebauungsplanänderung zu veröffentlichen. Allgemeine Ziele und Zwecke der
Bebauungsplanänderung Die
Zielsetzungen des Bebauungsplanes sind die Sicherung und Fortentwicklung der
vorhandenen Bebauungs- und Nutzungsstrukturen, sowie die Steuerung von
schädlichen Nutzungen (Vergnügungsstätten insb. Spielhallen) an dafür geeignete
Orte. II. Der Magistrat wird ermächtigt,
ohne einen weiteren Beschluss der Stadtverordnetenversammlung die öffentliche
Auslegung gemäß § 13 (2) Nr. 2 i.V.m. § 3 (2) BauGB durchzuführen, da
der Aufstellungsbeschluss hinreichend qualifiziert ist. Begründung: ÜBERSICHTSKARTE
Mit Beschluss zum Rahmenplan Höchst vom 14.09.2006 §
638 hat die Stadtverordnetenversammlung den Magistrat beauftragt, einen
Bebauungsplan mit dem Ziel aufzustellen, die gewachsene Nutzungsmischung mit
ihren jeweiligen Schwerpunkten Wohnen bzw. wohnverträgliches Gewerbe /
Dienstleistungen gegen störendes Gewerbe zu sichern und insbesondere die
Nutzungszonierung so zu regeln, dass Nutzungen wie etwa Spielhallen, Wettbüros
u.ä. ausgeschlossen werden bzw. nur an begrenzten Standorten zulässig sind, an
denen derartige Nutzungen nicht stören. Der Bebauungsplan SW 6c Nr. 1 (rechtsverbindlich
seit dem 21.06.1977) setzt in großem Umfang Mischgebiete fest. Für den
Bebauungsplan ist die Baunutzungsverordnung von 1968 anzuwenden, in der jedoch
keine Regelungen bezüglich Vergnügungsstätten in Mischgebieten getroffen
wurden. Gegenwärtig befinden sich 3 Spielhallen in der Bolongarostraße.
Anfragen für weitere Vergnügungsstätten (insbes. Spielhallen) liegen im
Geltungsbereich des Bebauungsplanes auch für andere Standorte vor. Mit der vereinfachten Änderung sollen nun die
Planungen und Fördermaßnahmen der Stadt Frankfurt am Main für den Stadtteil
Höchst unterstützt werden. Der städtebauliche Rahmenplan, das Förderprogramm
Höchst und die Teilnahme am EU-Projekt Interreg IV b zielen auf eine Aufwertung
der Wohn- und Geschäftslagen in Höchst hin. Vergnügungsstätten wie Spielhallen,
Wettbüros u. ä. tragen nicht zu einer Aufwertung der Geschäftslagen bei und
sollen daher im Geltungsbereich des Bebauungsplanes nicht mehr zulässig
sein. Die Änderung erstreckt sich
ausschließlich auf die ergänzende Festsetzung der Einschränkung einer
einzelnen Nutzungsart. Es werden keine Eingriffe über das bisher zulässige
Nutzungsmaß hinaus vorbereitet, alle anderen Festsetzungen des
rechtsverbindlichen Bebauungsplans SW 6c Nr. 1 bleiben bestehen.
Da die Grundzüge der Planung durch die vorgesehenen
Änderungen nicht berührt werden, erfolgt die Änderung des Bebauungsplans im
vereinfachten Verfahren gemäß § 13 BauGB. Vertraulichkeit: Nein
dazugehörende Vorlage:
Vortrag des
Magistrats vom 02.06.2006, M 107
Vortrag des
Magistrats vom 12.08.2011, M 150
Zuständige Ausschüsse:
Ausschuss für
Planung, Bau und Wohnungsbau
Ausschuss für
Wirtschaft und Frauen
Haupt- und
Finanzausschuss Beratung im Ortsbeirat: 6 Versandpaket:
27.01.2010 Beratungsergebnisse: 38. Sitzung des
Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau am 08.02.2010, TO I, TOP
52 Beschluss: nicht auf TO
Die Beratung der
Vorlage M 12 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt.
Abstimmung:
CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, FAG und Freie Wähler
40. Sitzung des OBR 6
am 09.02.2010, TO I, TOP 26 Beschluss: Der Vorlage M 12
wird zugestimmt.
Abstimmung: Einstimmige
Annahme 38. Sitzung des
Ausschusses für Wirtschaft und Frauen am 09.02.2010, TO I, TOP 13
Beschluss: nicht auf TO
Die Beratung der
Vorlage M 12 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt.
Abstimmung:
CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP und FAG
41. Sitzung des
Haupt- und Finanzausschusses am 23.02.2010, TO I, TOP 27 Bericht: TO II Die
Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: a) Es dient zur
Kenntnis, dass der Haupt- und Finanzausschuss den Beschluss des Ausschusses
für Planung, Bau und Wohnungsbau sowie des Ausschusses für Wirtschaft und
Frauen, die Beratung der Vorlage M 12 bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung
zurückzustellen, aufgehoben hat. b) Der Vorlage M 12 wird in der
vorgelegten Fassung zugestimmt.
Abstimmung:
CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, FAG und Freie Wähler
Sonstige Voten/Protokollerklärung: REP und NPD (= Annahme)
41. Sitzung der
Stadtverordnetenversammlung am 25.02.2010, TO II, TOP 48 Beschluss: a) Es dient zur
Kenntnis, dass der Haupt- und Finanzausschuss den Beschluss des Ausschusses
für Planung, Bau und Wohnungsbau sowie des Ausschusses für Wirtschaft und
Frauen, die Beratung der Vorlage M 12 bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung
zurückzustellen, aufgehoben hat. b) Der Vorlage M 12 wird in der
vorgelegten Fassung zugestimmt.
Abstimmung:
zu a) CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, FAG und Freie Wähler
zu b) CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, FAG, Freie Wähler, REP und NPD
Beschlussausfertigung(en): § 7732, 41. Sitzung
der Stadtverordnetenversammlung vom 25.02.2010 Aktenzeichen: 61 00