Produktbereich: 30 Büro OB/Betreuung Gremien Produktgruppe: 30.01 Leitung der Stadtverwaltung
Antrag
In den Haushalt 2020/2021 werden einmalig 150.000 Euro im Jahr 2020, falls nötig bei bisher nicht erfolgter Verausgabung auch im Jahr 2021 für die Erarbeitung des Beteiligungskonzeptes für Bürgerinnen und Bürger eingestellt. In der weiteren Erarbeitung sollen die bisher gemachten Erfahrungen der Dezernate mit den verschiedenen Beteiligungsformaten reflektiert miteinbezogen werden. Im Leitlinienprozess ist zu klären, wie in unserer Stadt Beteiligung als dauerhafte Aufgabe systematisch angelegt werden kann, um über die Einzelprojekte hinaus zu einer Gesamtstrategie mit festgelegten Spielregeln und der Etablierung einer gesamtstädtischen Beteiligungskultur zu kommen. Demokratie und Beteiligung sind Angebote an die Menschen. Damit diese Angebote möglichst viele Menschen erreichen, müssen Beteiligungsstandards auf Formen achten, die dazu geeignet sind, gesellschaftliche Gruppen anzusprechen, die sich bisher weniger in Beteiligungsprozesse einbringen. Der Leitlinien-Prozess soll bis zum Jahresende 2021 abgeschlossen sein, sodass die Stadtverordnetenversammlung im ersten Halbjahr 2022 über die Leitlinien beschließen kann. Die Summe wird zweckbestimmt aus vorhandenen Mitteln bereitgestellt. Sofern die Mittelverwendung nicht vollständig im laufenden Haushaltsjahr erfolgt, ist ein Budgetübertrag möglich. Eine Verwendung der Mittel für andere Zwecke ist nicht zulässig. Über die Ausführung dieses Beschlusses ist der Stadtverordnetenversammlung nach Genehmigung des Doppelhaushaltes 2020/2021 binnen sechs Monaten zu berichten.