Skip to main content Skip to navigation Skip to footer

Gesunde Mahlzeiten für alle Kinder in den Kinderbetreuungseinrichtungen der Stadt bzw. freier Träger

Vorlagentyp: B

Bericht

Gemäß Stadtverordnetenbeschluss vom 21.03.2024, § 4504 (B 472), wurden alle Träger angeschrieben und über die Projektförderung "Gesundes Frühstück in der Kita" und das damit verbundene Antragsverfahren informiert: Für Kinderbetreuungseinrichtungen mit besonderen sozialen Bedarfslagen stehen für das Haushaltsjahr 2024 zusätzliche finanzielle Mittel bereit. Ziel ist der Auf- und Ausbau einer gesundheitsfördernden Verpflegung, insbesondere der Ausbau eines möglichst flächendeckenden Frühstücksangebots. Es war angedacht, dass bei der Priorisierung der Mittelverwendung Kinderbetreuungseinrichtungen in Stadtteilen mit besonderen sozial verdichteten Problemlagen eine besondere Berücksichtigung finden. Demzufolge wären Kitas berechtigt, die entweder Mittel des Besonderen Förderauftrags (BeFö) erhalten oder Teil eines Kinder- und Familienzentrums sind oder Kitas, in denen mindestens 51% der betreuten Kinder Unterstützungsleistungen der wirtschaftlichen Jugendhilfe erhalten. Träger haben die Möglichkeit, gesammelt für die Kitas in ihrer Trägerschaft, die zusätzlichen Mittel zu beantragen. Das Stadtschulamt erhielt eine gebündelte Rückmeldung durch die Träger, dass das Antragsverfahren mit einem zu hohen Verwaltungsaufwand verbunden sei, der nicht im Verhältnis zum Förderbetrag stehe. Die Träger gaben zudem an, dass eine einmalige Förderung von ca.

  1. 000 € pro Einrichtung nicht ausreiche, um langfristig ausreichend Lebensmittel für ein ausgewogenes Frühstück einzukaufen. Auch die Entlastung der Eltern wäre marginal. Ebenso wiesen sie darauf hin, dass sie aufgrund des geänderten Verfahrens Bildung und Teilhabe (BUT) nicht wissen, welche Kinder Unterstützungsleistungen durch die wirtschaftliche Jugendhilfe erhielten. Daraufhin wurden am 15.04.2024 bei einem gemeinsamen Termin zwischen Frankfurter Trägern und Stadtschulamt unterschiedliche mögliche Verfahren erörtert und den Trägern angeboten, die Verfahren so zu verändern, dass der Verwaltungsaufwand für sie akzeptabel sei. Die Träger wiesen weiterhin darauf hin, dass die Summe von 500.000 € nicht auskömmlich sei, um ein flächendeckendes Frühstücksangebot weiterzuentwickeln. Dieses Problem bestehe, unabhängig vom Antragsverfahren des Stadtschulamtes. Deshalb wollten sich die Träger im Nachgang zu dem Termin nochmal intern abstimmen und nach möglichen Lösungen suchen. Bestandteil des Etat-Antrags war zudem, dass insbesondere Kinder aus Familien mit geringen Einkommen Berücksichtigung finden, da die Kosten für ein Frühstück nicht aus dem Bildungs- und Teilhabepaket (BuT) übernommen werden. Dies ist aus pädagogischer Sicht und in der Organisation einer Kita nicht umsetzbar. Den pädagogischen Fachkräften vor Ort ist es nicht möglich die Bedarfslagen bzw. die finanziellen Verhältnisse der Familien einzuschätzen. Darüber hinaus kann ein Frühstücksangebot nicht einem Teil der Kinder in der Einrichtung (kostenfrei) ermöglicht werden und einem anderen nicht. Essen muss diskriminierungsfrei, chancengerecht und in guter Atmosphäre umgesetzt werden. Die Träger teilen ausdrücklich die im Antrag E 86 formulierten Ziele, Kinder aus Familien mit geringem Einkommen eine Teilhabe an einem gesunden Frühstück zu ermöglichen. Bislang werden Frühstücks- oder Getränkekosten aus der BuT-Förderung herausgerechnet. Daher vertreten die Träger den Standpunkt, dass die Mittel im Zusammenhang mit dem Bildungs- und Teilhabepaket (BuT) gesteuert werden sollten. Somit könnten die Mittel zielgenau eingesetzt werden. Nach unserem Kenntnisstand waren in der Vergangenheit 6.000 Kinder betroffen, die über BuT ein Kita-Mittagessen in Anspruch genommen haben. Bislang gibt es für die Frankfurter Kindertagesbetreuung keinen (städtischen) Beschluss, der ein Frühstücksangebot einfordert. Bezüglich der Verpflegung in Kindertageseinrichtungen existieren jedoch gesetzliche Vorgaben. Hiernach ist die Erteilung der Betriebserlaubnis an die Anforderung geknüpft, ein gesundheitsförderliches Lebensumfeld in Krippe, Kindergarten und Hort zu unterstützen (§45 Abs. 2 Nr. 2 SGB VIII). In diesem Rahmen setzen sich Träger mit dem Thema "Gesunde Ernährung" auseinander. Über die Form der Verpflegung im jeweiligen Angebot (Krippe, Kindergarten, Hort) entscheiden die Träger. Hinsichtlich der bestehenden Frühstücksangebote bzw. -konzepte, liegt dem Stadtschulamt keine systematische Erhebung des IST-Zustandes vor. Gleichwohl bieten einige Frankfurter Träger bereits ein Frühstück in ihren Einrichtungen an. Für die Einrichtungen des Eigenbetriebs Kita Frankfurt ist beabsichtigt im Jahr 2025 eine Einführung von Frühstück anzubieten (in den bestehenden Einrichtungen, in denen es die Mehrheit der Eltern wünscht). Ansonsten erhalten die Kinder in den Kitas, die entsprechend mit Mittagsversorgung angemeldet wurden, ein Mittagessen. Es wird auch ein kleiner Nachmittagssnack für diese Kinder angeboten. Beim Eigenbetrieb entrichten Eltern bspw. für das Mittagessen einen Beitrag, der sich an den jeweiligen Kosten für Kochen oder Cook-und Chillverfahren bemisst. Die Qualität des Essens ist bei Kita Frankfurt (gemeinsam mit dem Gesamtelternbeirat) für entsprechende Ausschreibungen und Umsetzungen definiert und ist an den Empfehlungen des Deutschen Instituts für Ernährung orientiert. Alle Akteure sind sich einig, dass eine ausgewogene und abwechslungsreiche Ernährung entscheidend für die Gesundheit und das Wohlempfinden von Kindern und Jugendlichen ist. Mit dem Angebot "Vernetzungsstelle Kitaverpflegung in Hessen" wurde durch die Verbraucherzentrale Hessen e. V eine eigenständige, zentrale Anlaufstelle zu den Themen Verpflegung und Ernährungsbildung in der hessischen Kindertagesbetreuung eingerichtet. Fachliche Grundlagen und wissenschaftliche Basis für ganzheitliche und nachhaltigere Ernährungsbildung bilden der DGE-Qualitätsstandard für die Verpflegung in Kitas sowie der Hessische Bildungs- und Erziehungsplan für Kinder von 0 bis 10 Jahren. Der "DGE-Qualitätsstandard für die Verpflegung in Kitas" bietet für die Gestaltung eines gesundheitsförderlichen und nachhaltigeren Speiseplans praktische Hinweise sowie konkrete Empfehlungen, wie die Verpflegung konzipiert und in einen pädagogischen Rahmen gebettet werden kann. Gleichwohl bedeutet eine gesundheitsförderliche und nachhaltigere Verpflegung einen erheblichen organisatorischen und pädagogischen Mehraufwand. Unabhängig davon werden für die Auswahl und Zubereitung der Mahlzeiten insbesondere hauswirtschaftliche Fachkräfte mit Kenntnissen und Kompetenzen benötigt. Häufig sind die Hauswirtschaftskräfte - wie z.B. bei Kita Frankfurt - im Rahmen ihrer Arbeitszeit und Gehälter nicht für die Zubereitung eines Frühstücks vorgesehen. Darüber hinaus bedarf es auch bei den pädagogischen Fachkräften in den Einrichtungen an zusätzlichen Qualifizierungen, da das Thema "Ernährungsbildung" nur ein Randthema im Rahmen der Ausbildung darstellt. Zusammenfassend reicht nach Einschätzung der Frankfurter Trägerlandschaft die einmalige Förderung in Höhe von 500.000 € nicht aus, um ein Frühstücksangebot in Stadtteilen mit besonderen sozial verdichteten Problemlagen flächendeckend einzuführen. Die Träger wiesen darauf hin, dass damit das Angebot nach einer gewissen Zeit wieder eingestellt werden müsse, da die Mittel des Etatantrags dann aufgebraucht seien. Dies würde Erwartungshaltungen bei Eltern wecken, die nicht erfüllt werden könnten. Dies könne Diskriminierungsgefühle und Ungerechtigkeit herstellen und alle Beteiligten in ein Dilemma versetzen. Nach Einschätzung der Frankfurter Trägerlandschaft braucht es ein entsprechendes Verfahren bzw. eine dauerhafte Finanzierung, um in (allen) Kindertageseinrichtungen ein Frühstück, für alle Kinder diskriminierungsfrei anbieten zu können. Unabhängig davon haben zwei Träger ihre Anträge für insgesamt 6 Kindertageseinrichtungen beim Stadtschulamt gestellt. Insgesamt wurden 6.000 € ausgeschüttet. Eine Auswertung über die konkrete Umsetzung sowie wie viele Kinder jeweils eingebunden wurden, kann erst im
  2. Quartal 2025 erfolgen.

Verknüpfte Vorlagen