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AZUBI-Wohnen in der Ludwig-Landmann-Straße ermöglichen

Vorlagentyp: B

Bericht

Gegenüber dem Sachstand nach dem Bericht des Magistrats vom 21.10.2024, B 398, hat sich am grundsätzlichen Vorgehen nichts geändert. Zu aktualisieren ist, dass nicht mehr geplant ist, die Mittel in Form einer Zuwendung mit Zweckbindung zu nutzen, um die Vorlaufkosten für die Gründung eines Azubi-Werks für die Stadt Frankfurt am Main zu decken. Die mit dem Etatantrag zur Verfügung gestellten Mittel sollen demgegenüber direkt eingesetzt werden, um die rechtlichen und wirtschaftlichen Fragen zur Gründung eines Azubi-Werks zu klären. Dafür soll das Unternehmen "PD - Berater der öffentlichen Hand GmbH" beauftragt werden, dass die Kriterien nach § 108 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) für eine Direktvergabe erfüllt. Hierzu werden die in der Gr. 71 "Zuweisungen und Zuschüssen" (BGM 22) geplanten Mittel des E 53/20 auf die Gr. 60, 61, 67-69 "Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen" (BGM 10) übertragen.

Beratungsverlauf 1 Sitzung

Sitzung 38
Ausschusses für Diversität, Zusammenhalt, Beteiligung und Europa
TO I, TOP 11
Angenommen
nicht auf TO Die Vorlage B 222 dient zur Kenntnis. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS)
Zustimmung:
Grüne SPD Linke FDP AFD VOLT FRAKTION
Ablehnung:
CDU BFF-BIG ÖkoLinX-ELF Stadtv. Bäppler-Wolf Stadtv. Yilmaz