Produktbereich: 34 Grundstücks- und Gebäudemanagement Produktgruppe: 34.04 Grundstücks- und Gebäudemanagement Öffentliche Toiletten
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Etatantrag vom 15.03.2018, E 181
Betreff: Produktbereich: 34 Grundstücks- und Gebäudemanagement Produktgruppe: 34.04 Grundstücks- und Gebäudemanagement Öffentliche Toiletten Vorgang: H i n w e i s: Es handelt sich um eine Vorlage zum Vortrag des Magistrats, M 241 vom 08.12.2017, Entwurf Haushalt 2018 mit Finanzplanung und eingearbeitetem Investitionsprogramm 2018 - 2021. Das Ergebnis ist im Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 26.04.2018, § 2600, dokumentiert. Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Die notwendigen Mittel für die Planung, Sanierung, Errichtung und den Betrieb von entgeltfreien öffentlichen Toiletten werden in den Haushalt 2018 eingestellt. Begründung: Seit Jahren fordern die Bürger*innen Frankfurts mehr öffentliche Toiletten. Im vergangenen Jahr hat der Baudezernent Jan Schneider (CDU) öffentlichkeitswirksam ein Programm zur Errichtung von öffentlichen Toiletten angekündigt. Bis Ende 2017 wollte Schneider ein Toiletten-Standortkonzept für Frankfurt erarbeiten. Das ist bisher nicht vorgelegt worden. Nachdem Bürger*innen im April 2017 auf der Beteiligungsplattform "Frankfurt fragt mich" die Möglichkeit hatten, Orte vorzuschlagen, hört man wenig von dem Programm. Im Haushaltsentwurf 2018 ist lediglich festgehalten: "Die Stadt Frankfurt am Main betreibt öffentliche Toilettenanlagen an nachhaltig wichtigen Orten im Stadtgebiet als freiwillige Aufgabe." Damit dieses Vorhaben endlich Wirklichkeit wird, werden die entsprechenden Mittel im Haushalt gesondert ausgewiesen und in entsprechendem Umfang eingestellt. Nicht nur der Betrieb muss finanziert werden, sondern auch Neubau und Sanierung sollen bedacht werden. Bei der Planung werden selbstverständlich energetische Gesichtspunkte berücksichtigt. Ebenso müssen die gestalterischen Aspekte neuesten Erkenntnissen der Angstraumforschung gerecht werden. Dass neue Toiletten barrierefrei erstellt und bestehende entsprechend nachgerüstet werden, ist im Rahmen der Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention selbstverständlich. Wickelmöglichkeiten für Kleinkinder sind derart zu installieren, dass sie für alle zugänglich sind. Schließlich sind genug Gelder für einen reibungslosen und hygienischen Betrieb mit Beschäftigungsverhältnissen, die mindestens tariflich entlohnt werden, bereitzustellen.