Änderung der Eintrittspreisregelungen für die Museen und das Institut für Stadtgeschichte
Vorlagentyp: B
Inhalt
S A C H S T A N D : Bericht des
Magistrats vom 17.03.2017, B 99 Betreff: Änderung der
Eintrittspreisregelungen für die Museen und das Institut für
Stadtgeschichte Vorgang: Beschl. d. Stv.-V. vom 15.12.2016, § 820 (M 201)
- OA 92/16 OBR 1 - Der Magistrat wirkt im Rahmen
seiner Möglichkeiten auf die privaten und auch stiftungsgebundenen und weiteren
Museen in Frankfurt am Main ein, damit auch dort zukünftig möglichst Kinder und
Jugendliche bis 18 Jahre freien Eintritt erhalten. Dies geschieht jedoch ausschließlich auf inhaltlicher
Ebene im Austausch mit den entsprechenden Institutionen. Hierbei ist dem Grunde
nach auch keinerlei Dissens festzustellen: alle Kulturinstitutionen teilen und
begrüßen das Ziel des Magistrats, durch den kostenlosen Eintritt für unter
18-Jährige in städtische Museen allgemein die Möglichkeiten der Partizipation
an kulturvermittelnden Prozessen zu fördern und Hemmschwellen für den Besuch in
Museen abzubauen.
Allerdings stehen in den
betroffenen privaten und weiteren nicht-städtischen Museen handfeste
wirtschaftliche Gründe in Form von zu erwartenden Einnahmeverlusten durch
entgangene Eintrittseinnahmen einer solchen Regelung entgegen. Städtischerseits
stehen gegenwärtig auch keine Mittel zur Verfügung, diese Einnahmeausfälle etwa
im Wege einer Zuschussgewährung zu kompensieren. Insofern wird es vermutlich
auch in näherer Zukunft unterschiedliche Eintrittspreisgestaltungen für unter
18-Jährige in den verschiedenen Frankfurter Museen geben. Dieser Effekt ist aber auch in anderen Städten mit
einer großen Museumslandschaft vorhanden, siehe z.B. in Berlin:
https://www.berlin.de/museum/einritt-frei/kinder-und-jugendliche/. Dort
differenziert sich der freie Eintritt für Kinder und Jugendliche in den
verschiedenen Museen auf insgesamt sechs Kategorien, nämlich altersspezifisch
auf Häuser mit freiem Eintritt für unter 6-Jährige, für unter 12-Jährige, für
unter 14-Jährige, für unter 16-Jährige sowie für unter 18-Jährige und auch auf
eine Kategorie mit Kultureinrichtungen, die individuelle Regelungen (z. B. alle
Schüler zahlen einen bestimmten Eintrittspreis) haben. Vertraulichkeit: Nein
dazugehörende Vorlage:
Vortrag des
Magistrats vom 04.11.2016, M 201
Anregung vom
29.11.2016, OA 92
Zuständige Ausschüsse:
Kultur- und
Freizeitausschuss Beratung im Ortsbeirat: 1, 2, 5
Zuständige sonstige Gremien:
Jugendhilfeausschuss Versandpaket: 22.03.2017 Beratungsergebnisse: 11. Sitzung des OBR 5
am 21.04.2017, TO I, TOP 54 Beschluss: Die Vorlage B 99 dient zur Kenntnis.
Abstimmung:
Einstimmige Annahme 11. Sitzung des OBR 2
am 24.04.2017, TO II, TOP 30 Beschluss: Die Vorlage B 99 dient zur Kenntnis.
Abstimmung:
Einstimmige Annahme 11. Sitzung des OBR 1
am 25.04.2017, TO I, TOP 51 Beschluss: Die Vorlage B 99 dient zur Kenntnis.
Abstimmung:
Einstimmige Annahme 39. Sitzung des
Jugendhilfeausschusses am 15.05.2017, TO I, TOP 8
Beschluss: Die Vorlage B 99 dient zur Kenntnis.
11. Sitzung des
Kultur- und Freizeitausschusses am 18.05.2017, TO I, TOP 54
Beschluss: nicht auf TO
Die Vorlage B 99 dient zur Kenntnis.
(Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung:
CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION
und FRANKFURTER Beschlussausfertigung(en): § 1375, 11. Sitzung
des Kultur- und Freizeitausschusses vom 18.05.2017 Aktenzeichen: 41 3