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Änderung der Eintrittspreisregelungen für die Museen und das Institut für Stadtgeschichte

Vorlagentyp: B

Inhalt

S A C H S T A N D : Bericht des Magistrats vom 17.03.2017, B 99 Betreff: Änderung der Eintrittspreisregelungen für die Museen und das Institut für Stadtgeschichte Vorgang: Beschl. d. Stv.-V. vom 15.12.2016, § 820 (M 201) - OA 92/16 OBR 1 - Der Magistrat wirkt im Rahmen seiner Möglichkeiten auf die privaten und auch stiftungsgebundenen und weiteren Museen in Frankfurt am Main ein, damit auch dort zukünftig möglichst Kinder und Jugendliche bis 18 Jahre freien Eintritt erhalten. Dies geschieht jedoch ausschließlich auf inhaltlicher Ebene im Austausch mit den entsprechenden Institutionen. Hierbei ist dem Grunde nach auch keinerlei Dissens festzustellen: alle Kulturinstitutionen teilen und begrüßen das Ziel des Magistrats, durch den kostenlosen Eintritt für unter 18-Jährige in städtische Museen allgemein die Möglichkeiten der Partizipation an kulturvermittelnden Prozessen zu fördern und Hemmschwellen für den Besuch in Museen abzubauen. Allerdings stehen in den betroffenen privaten und weiteren nicht-städtischen Museen handfeste wirtschaftliche Gründe in Form von zu erwartenden Einnahmeverlusten durch entgangene Eintrittseinnahmen einer solchen Regelung entgegen. Städtischerseits stehen gegenwärtig auch keine Mittel zur Verfügung, diese Einnahmeausfälle etwa im Wege einer Zuschussgewährung zu kompensieren. Insofern wird es vermutlich auch in näherer Zukunft unterschiedliche Eintrittspreisgestaltungen für unter 18-Jährige in den verschiedenen Frankfurter Museen geben. Dieser Effekt ist aber auch in anderen Städten mit einer großen Museumslandschaft vorhanden, siehe z.B. in Berlin: https://www.berlin.de/museum/einritt-frei/kinder-und-jugendliche/. Dort differenziert sich der freie Eintritt für Kinder und Jugendliche in den verschiedenen Museen auf insgesamt sechs Kategorien, nämlich altersspezifisch auf Häuser mit freiem Eintritt für unter 6-Jährige, für unter 12-Jährige, für unter 14-Jährige, für unter 16-Jährige sowie für unter 18-Jährige und auch auf eine Kategorie mit Kultureinrichtungen, die individuelle Regelungen (z. B. alle Schüler zahlen einen bestimmten Eintrittspreis) haben. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Vortrag des Magistrats vom 04.11.2016, M 201 Anregung vom 29.11.2016, OA 92 Zuständige Ausschüsse: Kultur- und Freizeitausschuss Beratung im Ortsbeirat: 1, 2, 5 Zuständige sonstige Gremien: Jugendhilfeausschuss Versandpaket: 22.03.2017 Beratungsergebnisse: 11. Sitzung des OBR 5 am 21.04.2017, TO I, TOP 54 Beschluss: Die Vorlage B 99 dient zur Kenntnis. Abstimmung: Einstimmige Annahme 11. Sitzung des OBR 2 am 24.04.2017, TO II, TOP 30 Beschluss: Die Vorlage B 99 dient zur Kenntnis. Abstimmung: Einstimmige Annahme 11. Sitzung des OBR 1 am 25.04.2017, TO I, TOP 51 Beschluss: Die Vorlage B 99 dient zur Kenntnis. Abstimmung: Einstimmige Annahme 39. Sitzung des Jugendhilfeausschusses am 15.05.2017, TO I, TOP 8 Beschluss: Die Vorlage B 99 dient zur Kenntnis. 11. Sitzung des Kultur- und Freizeitausschusses am 18.05.2017, TO I, TOP 54 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage B 99 dient zur Kenntnis. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER Beschlussausfertigung(en): § 1375, 11. Sitzung des Kultur- und Freizeitausschusses vom 18.05.2017 Aktenzeichen: 41 3