Umsetzung des Beschlusses zum Haushaltssicherungskonzept hier: Änderung der Eintrittspreisregelung für die städtischen Museen und das Institut für Stadtgeschichte
Vorlagentyp: M
Inhalt
S A C H S T A N D :
Vortrag des Magistrats vom 01.11.2013, M
206 Betreff:
Umsetzung des Beschlusses zum Haushaltssicherungskonzept hier:
Änderung der Eintrittspreisregelung für die städtischen Museen und das Institut
für Stadtgeschichte Vorgang: l. Beschl. d. Stv.-V. vom 21.03.2013, § 2951 (M
44) 1. Es dient zur Kenntnis, dass auf der Grundlage des
o.g. Beschlusses zur Haushaltskonsolidierung die Eintrittspreise in die Museen
deutlich angehoben werden müssen. 2. Die in der Anlage genannten Preise und
Eintrittsregelungen werden beschlossen. Die Änderungen zu den bisherigen
Regelungen sind durch Fettdruck kenntlich gemacht. Die neuen Regelungen gelten
nach der Veröffentlichung im Amtsblatt ab dem 01.01.2014. 3. Alle bisherigen Eintrittspreisregelungen sind
damit aufgehoben. Begründung: Im Zuge der Haushaltskonsolidierung hat die
Stadtverordnetenversammlung beschlossen, die Eintrittspreise für die Museen
deutlich anzuheben. Damit sollen Mehreinnahmen in Höhe von 181.000 €
erreicht werden. Voraussetzung hierfür ist allerdings die Anpassung der bisher
geltenden Preisspanne. Die einheitliche Preisspanne wurde beschlossen, damit
die städtischen Häuser ihre Eintrittspreise innerhalb dieses Rahmens den
jeweiligen aktuellen Präsentationen anpassen können. Sie hat sich seit der
Einführung 2009 bewährt und den Museen die notwendige Flexibilität bei der
Gestaltung der Eintritte gegeben. Dieser Spielraum soll beibehalten, aber ab
dem 01.01.2014 von bisher 3 bis 9 € auf 4 bis 12 € ausgeweitet
werden, um die erwünschte Erhöhung der Preise, insbesondere beim Museum für
Moderne Kunst, vornehmen zu können. Gleichzeitig können redaktionelle Änderungen
vorgenommen (Ersatz der Wehr- und Zivildienstleistenden durch die
Bundesfreiwilligendienstleistenden) und weitere Punkte konkretisiert werden. So
ist z. Bsp. ermäßigter Eintritt für Studierende des dritten Lebensabschnitts
nicht vorgesehen, was allerdings bisher so konkret den Regelungen nicht zu
entnehmen war. Durch die Sonderregelungen für Frankfurt-Pass- und
Kulturpass-Inhaber sind diese Personengruppen aus der Einzelauflistung der
Ermäßigungstatbestände heraus gefallen, allerdings soll auch weiterhin mit dem
Frankfurt-Pass bzw. dem Kulturpass die MuseumsuferCard und das -Ticket zum
ermäßigten Preis gekauft werden können. Die Attraktivität der MuseumsuferCard konnte seit der
Einführung kontinuierlich gesteigert werden. Das Angebot umfasst momentan
freien Eintritt für ein Jahr in 34 Museen, zur Nacht der Museen und die
Zustellung des art kaleidoscopes, das vierteljährlich erscheinende
Kulturmagazin. Seit dem 01.01.2013 kostet eine MuseumsuferCard 85 €, die
ermäßigte Card liegt bei 42 €, das ebenfalls sehr beliebte
MuseumsuferTicket für 2 Tage 18 €, ermäßigt 10 €. Eine weitere
Erhöhung beider Kartens wird kurzfristig nicht erwogen, sie sollte trotzdem
bereits mitbedacht und ermöglicht werden. Die in den Museen angebotenen Führungen kosten seit
vielen Jahren 40 € und können nicht mehr kostendeckend angeboten werden.
Mit 50 € für eine Führung ist das wieder zu erreichen. Das Kulturscheckheft für Studierende, das pro
Semester Kosten in Höhe von ca. 12.000 € verursacht, wurde bisher mithilfe
von Werbeeinnahmen und Sponsoren getragen. Diese sind weggebrochen ohne dass
dafür Ersatz gefunden wurde, so dass auf dieses Angebot verzichtet werden soll.
Studierende erhalten ohnehin ermäßigten Eintritt beim Museumsbesuch. Anlage _Eintrittspreisregelung (ca. 13 KB) Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage:
Vortrag des
Magistrats vom 21.06.2011, M 118
Vortrag des
Magistrats vom 08.03.2013, M 44
Vortrag des
Magistrats vom 04.11.2016, M 201
Zuständige Ausschüsse:
Kultur- und
Freizeitausschuss
Haupt- und
Finanzausschuss Beratung im Ortsbeirat: 1, 5 Zuständige
sonstige Gremien:
KAV
Versandpaket: 06.11.2013 Beratungsergebnisse: 14. Sitzung
der KAV am 25.11.2013, TO I, TOP 14
Beschluss: Der Vorlage M 206 wird zugestimmt.
26. Sitzung des OBR 1
am 26.11.2013, TO I, TOP 22 Beschluss: Der Vorlage M 206 wird zugestimmt.
Abstimmung:
GRÜNE, CDU, SPD und FDP gegen LINKE. (= Ablehnung)
26. Sitzung des
Kultur- und Freizeitausschusses am 28.11.2013, TO I, TOP 34
Bericht: TO II
Die Stadtverordnetenversammlung wolle
beschließen: Der Vorlage M 206 wird in der
vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung:
CDU, GRÜNE, FDP und RÖMER gegen SPD und LINKE. (=
Ablehnung) Sonstige
Voten/Protokollerklärung: FREIE WÄHLER, Piraten, ÖkoLinX-ARL, NPD und
REP (= Ablehnung) 26. Sitzung des OBR 5
am 29.11.2013, TO I, TOP 44 Beschluss: a) Die Vorlage M 206 wird bis zur nächsten
turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. b) Die Stadtverordnetenversammlung
wird gebeten, die Vorlage ebenfalls zurückzustellen.
Abstimmung:
Einstimmige Annahme 26. Sitzung des
Haupt- und Finanzausschusses am 10.12.2013, TO II, TOP 10
Bericht: TO II
Die Stadtverordnetenversammlung wolle
beschließen: Der Vorlage M 206 wird in der
vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung:
CDU, GRÜNE, FDP und RÖMER gegen SPD, LINKE., FREIE
WÄHLER und Piraten (= Ablehnung) 27. Sitzung der
Stadtverordnetenversammlung am 12.12.2013, TO II, TOP 29
Beschluss: Der Vorlage M 206 wird in der vorgelegten Fassung
zugestimmt. Abstimmung:
CDU, GRÜNE, FDP und RÖMER gegen SPD, LINKE., FREIE
WÄHLER, Piraten, ÖkoLinX-ARL, NPD und REP (= Ablehnung)
27. Sitzung des OBR 5
am 24.01.2014, TO I, TOP 13 Beschluss: Der Vorlage M 206 wird zugestimmt.
Abstimmung:
CDU und GRÜNE gegen SPD, FDP, FREIE WÄHLER und
fraktionslos (= Ablehnung); FAG (= Enthaltung)
Beschlussausfertigung(en): § 4037, 27. Sitzung
der Stadtverordnetenversammlung vom 12.12.2013 Aktenzeichen: 20 0