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Umsetzung des Beschlusses zum Haushaltssicherungskonzept hier: Änderung der Eintrittspreisregelung für die städtischen Museen und das Institut für Stadtgeschichte

Vorlagentyp: M

Inhalt

S A C H S T A N D : Vortrag des Magistrats vom 01.11.2013, M 206 Betreff: Umsetzung des Beschlusses zum Haushaltssicherungskonzept hier: Änderung der Eintrittspreisregelung für die städtischen Museen und das Institut für Stadtgeschichte Vorgang: l. Beschl. d. Stv.-V. vom 21.03.2013, § 2951 (M 44) 1. Es dient zur Kenntnis, dass auf der Grundlage des o.g. Beschlusses zur Haushaltskonsolidierung die Eintrittspreise in die Museen deutlich angehoben werden müssen. 2. Die in der Anlage genannten Preise und Eintrittsregelungen werden beschlossen. Die Änderungen zu den bisherigen Regelungen sind durch Fettdruck kenntlich gemacht. Die neuen Regelungen gelten nach der Veröffentlichung im Amtsblatt ab dem 01.01.2014. 3. Alle bisherigen Eintrittspreisregelungen sind damit aufgehoben. Begründung: Im Zuge der Haushaltskonsolidierung hat die Stadtverordnetenversammlung beschlossen, die Eintrittspreise für die Museen deutlich anzuheben. Damit sollen Mehreinnahmen in Höhe von 181.000 € erreicht werden. Voraussetzung hierfür ist allerdings die Anpassung der bisher geltenden Preisspanne. Die einheitliche Preisspanne wurde beschlossen, damit die städtischen Häuser ihre Eintrittspreise innerhalb dieses Rahmens den jeweiligen aktuellen Präsentationen anpassen können. Sie hat sich seit der Einführung 2009 bewährt und den Museen die notwendige Flexibilität bei der Gestaltung der Eintritte gegeben. Dieser Spielraum soll beibehalten, aber ab dem 01.01.2014 von bisher 3 bis 9 € auf 4 bis 12 € ausgeweitet werden, um die erwünschte Erhöhung der Preise, insbesondere beim Museum für Moderne Kunst, vornehmen zu können. Gleichzeitig können redaktionelle Änderungen vorgenommen (Ersatz der Wehr- und Zivildienstleistenden durch die Bundesfreiwilligendienstleistenden) und weitere Punkte konkretisiert werden. So ist z. Bsp. ermäßigter Eintritt für Studierende des dritten Lebensabschnitts nicht vorgesehen, was allerdings bisher so konkret den Regelungen nicht zu entnehmen war. Durch die Sonderregelungen für Frankfurt-Pass- und Kulturpass-Inhaber sind diese Personengruppen aus der Einzelauflistung der Ermäßigungstatbestände heraus gefallen, allerdings soll auch weiterhin mit dem Frankfurt-Pass bzw. dem Kulturpass die MuseumsuferCard und das -Ticket zum ermäßigten Preis gekauft werden können. Die Attraktivität der MuseumsuferCard konnte seit der Einführung kontinuierlich gesteigert werden. Das Angebot umfasst momentan freien Eintritt für ein Jahr in 34 Museen, zur Nacht der Museen und die Zustellung des art kaleidoscopes, das vierteljährlich erscheinende Kulturmagazin. Seit dem 01.01.2013 kostet eine MuseumsuferCard 85 €, die ermäßigte Card liegt bei 42 €, das ebenfalls sehr beliebte MuseumsuferTicket für 2 Tage 18 €, ermäßigt 10 €. Eine weitere Erhöhung beider Kartens wird kurzfristig nicht erwogen, sie sollte trotzdem bereits mitbedacht und ermöglicht werden. Die in den Museen angebotenen Führungen kosten seit vielen Jahren 40 € und können nicht mehr kostendeckend angeboten werden. Mit 50 € für eine Führung ist das wieder zu erreichen. Das Kulturscheckheft für Studierende, das pro Semester Kosten in Höhe von ca. 12.000 € verursacht, wurde bisher mithilfe von Werbeeinnahmen und Sponsoren getragen. Diese sind weggebrochen ohne dass dafür Ersatz gefunden wurde, so dass auf dieses Angebot verzichtet werden soll. Studierende erhalten ohnehin ermäßigten Eintritt beim Museumsbesuch. Anlage _Eintrittspreisregelung (ca. 13 KB) Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Vortrag des Magistrats vom 21.06.2011, M 118 Vortrag des Magistrats vom 08.03.2013, M 44 Vortrag des Magistrats vom 04.11.2016, M 201 Zuständige Ausschüsse: Kultur- und Freizeitausschuss Haupt- und Finanzausschuss Beratung im Ortsbeirat: 1, 5 Zuständige sonstige Gremien: KAV Versandpaket: 06.11.2013 Beratungsergebnisse: 14. Sitzung der KAV am 25.11.2013, TO I, TOP 14 Beschluss: Der Vorlage M 206 wird zugestimmt. 26. Sitzung des OBR 1 am 26.11.2013, TO I, TOP 22 Beschluss: Der Vorlage M 206 wird zugestimmt. Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD und FDP gegen LINKE. (= Ablehnung) 26. Sitzung des Kultur- und Freizeitausschusses am 28.11.2013, TO I, TOP 34 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Der Vorlage M 206 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung: CDU, GRÜNE, FDP und RÖMER gegen SPD und LINKE. (= Ablehnung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: FREIE WÄHLER, Piraten, ÖkoLinX-ARL, NPD und REP (= Ablehnung) 26. Sitzung des OBR 5 am 29.11.2013, TO I, TOP 44 Beschluss: a) Die Vorlage M 206 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. b) Die Stadtverordnetenversammlung wird gebeten, die Vorlage ebenfalls zurückzustellen. Abstimmung: Einstimmige Annahme 26. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 10.12.2013, TO II, TOP 10 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Der Vorlage M 206 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung: CDU, GRÜNE, FDP und RÖMER gegen SPD, LINKE., FREIE WÄHLER und Piraten (= Ablehnung) 27. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 12.12.2013, TO II, TOP 29 Beschluss: Der Vorlage M 206 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung: CDU, GRÜNE, FDP und RÖMER gegen SPD, LINKE., FREIE WÄHLER, Piraten, ÖkoLinX-ARL, NPD und REP (= Ablehnung) 27. Sitzung des OBR 5 am 24.01.2014, TO I, TOP 13 Beschluss: Der Vorlage M 206 wird zugestimmt. Abstimmung: CDU und GRÜNE gegen SPD, FDP, FREIE WÄHLER und fraktionslos (= Ablehnung); FAG (= Enthaltung) Beschlussausfertigung(en): § 4037, 27. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 12.12.2013 Aktenzeichen: 20 0