Eintrittspreisregelung für Museen
Vorlagentyp: A AfD
Inhalt
S A C H S T A N D :
Anfrage vom 11.01.2017, A 141 Betreff: Eintrittspreisregelung für Museen
In der 8.
Plenarsitzung der Stadtverordnetenversammlung am 15.12.2016 wurde die Vorlage M
201 beschlossen. Gegenstand der Vorlage ist eine neue Eintrittspreisregelung
für die städtischen Museen und das Institut für Stadtgeschichte. Unter 4.
dieser Regelung wird aufgeführt: "Eintrittspreise für Geflüchtete: Für
geflüchtete Menschen gilt ....". Der von einer Ausnahmeregelung betroffene
Personenkreis ist nicht hinreichend genau bezeichnet. Eine Regelung, die
Ausnahmen - z.B. reduzierte Eintrittspreise - für bestimmte Personen vorsieht,
muss den betroffenen Personenkreis hinreichend genau bezeichnen. Dies ist bei
den übrigen in der Regelung genannten Personen der Fall, z.B. Schüler,
Studenten, Auszubildende, Kinder und Jugendliche bis zum 18. Geburtstag,
Bundesfreiwilligendienstleistende, Arbeitslose, Schwerbehinderte mit MdE ab 50
%, Inhaber der Frankfurt Card etc. Der Begriff "Geflüchtete" bzw. "geflüchtete
Menschen" lässt den bezeichneten Personenkreis nicht erkennen. Insbesondere
fehlt eine klare Definition des Begriffes für die mit dem Verkauf von Tickets
bzw. der Einlasskontrolle beauftragten Mitarbeiter. Vor diesem Hintergrund fragen wir den Magistrat:
1. Welchen Personenkreis versteht der Magistrat unter
"geflüchtete Menschen" ? 2.
Wie wird der Nachweis über die Zuordnung zu dem unter 4. der
Eintrittspreisregelung erbracht ? 3. Welche Anweisung erhalten die Bediensteten der
Museen, die den Eintritt kontrollieren bzw. Eintrittspreise festlegen ? Antragsteller:
AfD
Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage:
Vortrag des
Magistrats vom 04.11.2016, M 201
Bericht des
Magistrats vom 31.03.2017, B 105
Versandpaket: 18.01.2017 Aktenzeichen: 41 3