Neubau der Unterführung Alte Falterstraße zur Waldschulstraße: Die Errichtung von zusätzlichen Rampen ist zu ermöglichen
Inhalt
Bericht des Magistrats vom 09.11.2007, B 805
Betreff: Neubau der Unterführung Alte Falterstraße zur Waldschulstraße: Die Errichtung von zusätzlichen Rampen ist zu ermöglichen Vorgang: Beschl. d. Stv.-V. vom 05.07.2007, § 2221 - OA 393 OBR 6 - Zwischenbericht: Im Rahmen der derzeitigen Vorplanung erscheint die Einrichtung einer richtlinienkonformen Rampe am nördlichen Ende der Unterführung nach heutigem Kenntnisstand und auf Grund der verfügbaren Flächen möglich. Auf der Südseite im Bereich des Bahnhofsvorplatzes gestaltet sich die Anordnung einer Rampe als schwierig, da das Stellwerkgebäude nach aktueller Auskunft der DB Netz AG für die nächsten 10 bis 15 Jahre nicht entbehrlich ist. Der Magistrat wird aber die Machbarkeit einer Rampe und ihre Auswirkungen auf den Bahnhofsvorplatz näher untersuchen. Dies soll im Rahmen der Planung für die Umgestaltung des Platzbereichs erfolgen. Der Magistrat verweist in diesem Zusammenhang darauf, dass er beabsichtigt, die Gestaltungsplanung frühzeitig mit den Bürgerinnen und Bürgern zu erörtern. Für die Kombination von Rampen zusätzlich zu Aufzügen ist bereits jetzt deutlich zu machen, dass nur eine der beiden Maßnahmen - Rampen oder Aufzüge - seitens des Landes gefördert werden kann. Der Magistrat ist daher aus finanziellen Gründen der Auffassung, dass im Ergebnis der angesprochenen Untersuchung und Planung nur eine der beiden Maßnahmen realisiert werden sollte.