Berichtswesen und aktuelle Fragen zur Voruntersuchung „Stadterweiterung Nord-West“
Vorlagentyp: V
Begründung
Voruntersuchung "Stadterweiterung Nord-West" Vorgang: B 76/19 Mit fast einem halben Jahr Verspätung hat der Magistrat den ersten der gemäß Beschluss der Stadtverordnetenversammlung halbjährlich zu erstattenden Zwischenberichte zu den laufenden Gutachten bzw. deren Kosten betreffend die Voruntersuchung zu dem möglichen neuen Stadtteil an der A 5 vorgelegt. Daraus geht hervor, dass in den elf Monaten zwischen dem Stadtverordnetenbeschluss über die Voruntersuchung (Dezember 2017) und der als Anlage zur B 76 vorgelegten ersten Kostentabelle (Stand: November 2018) lediglich 44.000 Euro für Gutachten (Anfangswerte, Landschaftsplanung, Verkehr, Artenschutz) und 6.000 Euro für einen vergeblichen Förderprogramm-Antrag "Nachhaltiges Wohnumfeld" verausgabt wurden. Hieraus ergeben sich weitere Fragen.
Inhalt
S A C H S T A N D :
Auskunftsersuchen vom 21.03.2019, V 1207
entstanden aus Vorlage:
OF 422/8 vom
18.03.2019 Betreff: Berichtswesen und aktuelle Fragen zur
Voruntersuchung "Stadterweiterung Nord-West" Vorgang:
B 76/19 Mit fast einem halben Jahr Verspätung hat der
Magistrat den ersten der gemäß Beschluss der Stadtverordnetenversammlung
halbjährlich zu erstattenden Zwischenberichte zu den laufenden Gutachten bzw.
deren Kosten betreffend die Voruntersuchung zu dem möglichen neuen Stadtteil an
der A 5 vorgelegt. Daraus geht hervor, dass in den elf Monaten zwischen
dem Stadtverordnetenbeschluss über die Voruntersuchung (Dezember 2017) und der
als Anlage zur B 76 vorgelegten ersten Kostentabelle (Stand: November
2018) lediglich 44.000 Euro für Gutachten (Anfangswerte,
Landschaftsplanung, Verkehr, Artenschutz) und 6.000 Euro für einen
vergeblichen Förderprogramm-Antrag "Nachhaltiges Wohnumfeld" verausgabt
wurden. Hieraus ergeben sich weitere Fragen. Dies vorausgeschickt, wird der Magistrat gebeten,
folgende Fragen zu beantworten: 1. Aus welchen Gründen ist der Bericht so spät
vorgelegt worden? Bedeutet die Verzögerung, dass die Voruntersuchung deutlich
länger als die bisher geplanten zwei Jahre dauern wird? 2. Bisher verpflichtet sind nach dem Bericht rund
150.000,- Euro. Mit welchen Gesamtkosten für Gutachten, Consilium und
Ideenwettbewerb rechnet der Magistrat? 3. Aus welchen Gründen sind die Kosten für das nur
zweimal jährlich tagende Consilium so hoch angesetzt? 4. Im gültigen Regionalen Flächennutzungsplan von
2010 sind die zu untersuchenden Freiflächen als "Vorrangebiet Regionaler
Grünzug", "Vorranggebiet Landwirtschaft" und "Vorbehaltsgebiet für
besondere Klimafunktionen" ausgewiesen. Weshalb wurde vom Magistrat der Antrag
zu dem Förderprogramm "Nachhaltiges Wohnumfeld" (B 76 Ziffer 4, S. 5f)
eingereicht, wenn eine wesentliche Antragsvoraussetzung, nämlich die
Übereinstimmung des geplanten Baugebiets mit den Zielen des aktuell gültigen
Regionalen Flächennutzungsplanes, gar nicht gegeben ist? 5. Zum 31.03.2019 müsste nach dem
Beschluss zur NR 463 bereits der nächste Zwischenbericht vorgelegt werden. Kann
der Magistrat bereits eine aktualisierte Kostenübersicht vorlegen? 6. Machbarkeitsstudie Verkehr
(B 76 Ziffer 3, S. 5): An welchen "maßgeblichen, für die Erschließung in
Betracht kommenden Knotenpunkten und Straßenquerschnitten" wurden die
erwähnten, offensichtlich bereits im Vorfeld der jetzt beauftragten Studie
gemachten Verkehrserhebungen konkret durchgeführt? Sind dabei auch die
Rosa-Luxemburg-Straße, der Weißkirchner Weg, der Gerhart-Hauptmann-Ring, der
Praunheimer Weg, die Haingrabenstraße, die Steinbacher Hohl, die Heerstraße und
die Ludwig-Landmann-Straße in den Blick genommen worden? Wenn ja, mit welchem
Ergebnis? 7. Warum ist die
landwirtschaftliche Betroffenheitsanalyse (B 76 Ziffer 3, S. 5) bei den
Prioritäten der Gutachtenvergabe offensichtlich weit hinten angesiedelt?
8. Wann konkret plant der
Magistrat, ein Zielabweichungsverfahren (B 76 Ziffer 7, S.6) zu führen und vor
welchen Behörden, dem Ministerium für Landesentwicklung und/oder dem
Regierungspräsidium Darmstadt bzw. vor der Regionalversammlung Südhessen)? Kann
und sollte ein solches Verfahren überhaupt geführt werden bevor die als
"ergebnisoffen" bezeichnete Voruntersuchung abgeschlossen ist bzw. die
Stadtverordnetenversammlung einen Satzungsbeschluss über eine Städtebauliche
Entwicklungsmaßnahme oder wenigstens einen Aufstellungsbeschluss für einen
Bebauungsplan gefasst hat? 9.
Derzeit wird in den Fachbehörden der Regionalplanung bereits an dem neuen
Entwurf für den Regionalen Flächennutzungsplan gearbeitet, der 2023 beschlossen
werden soll. Vor der Erstellung des Planentwurfs, der im Sommer 2020 vorliegen
soll, reichen die kommunalen Fachbehörden und die Planungsträger Verkehr erste
Grundlagen und Konzepte beim Regierungspräsidium Darmstadt und beim
Planungsverband ein. Zudem führen die regionalen Planungsbehörden die
sogenannten "Gemeindegespräche" zu deren Entwicklungsabsichten. Welche
Vorschläge bringt die Stadt Frankfurt derzeit für das Gebiet der
Stadterweiterung Nord-West in diesen fortlaufenden Prozess ein und nimmt sie
dabei Rücksicht auf die Ergebnisoffenheit der aktuell noch laufenden
Voruntersuchung? 10. Der
Presse war zu entnehmen, dass die ABG Frankfurt Holding GmbH bereits
vereinzelte Grundstücke im Umfang von insgesamt 7,3 Hektar angekauft bzw.
optioniert hat - gibt es in dem Voruntersuchungsgebiet weitere
Grundstücksankäufe und -optionen durch/für die Stadt Frankfurt am Main und/oder
Wohnungsbaugesellschaften der öffentlichen Hand, an denen die Stadt
Anteilseigner ist? Plant etwa die Nassauische Heimstätte ebenfalls
Grundstücksankäufe, die der Bevorratung in diesem Gebiet dienen? Antragstellender Ortsbeirat:
Ortsbeirat 8
Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage:
Bericht des Magistrats vom
04.03.2019, B 76
Stellungnahme des
Magistrats vom 29.07.2019, ST 1366
Aktenzeichen: 61 0