Grundsatzbeschluss zur Umrüstung von Gasleuchten Bericht zu Ziffer 6. des M-Vortrags vom 28.03.2014, M 69
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Bericht des Magistrats vom 20.05.2016, B 147
Betreff: Grundsatzbeschluss zur Umrüstung von Gasleuchten Bericht zu Ziffer 6. des M-Vortrags vom 28.03.2014, M 69 Vorgang: Beschl. d. Stv.-V. vom 24.07.2014, § 4832 - l. B 283/15 - In Umsetzung des Auftrages der Stadtverordnetenversammlung (M 69, Ziffer 6) wurden vom Stadtplanungsamt, Denkmalamt, Amt für Straßenbau und Erschließung, Straßenbeleuchtung Rhein-Main GmbH und Landesamt für Denkmalpflege mehrere Straßen/Straßenzüge, beispielsweise in Alt-Sachsenhausen, in Niederursel, im Ostpark und im Dichterviertels auf die Geeignetheit als "stadtkulturelles Erhaltungsgebiet Gaslicht" untersucht. Nach nunmehr erfolgtem Abschluss des fachlichen Beurteilungs- und Abstimmungsprozesses folgt der Magistrat dem Fachvorschlag, die Anzengruberstraße im Dichterviertel zwischen der Grillparzerstraße und der Eschersheimer Landstraße mit insgesamt sechs Gasleuchten als Erhaltungsgebiet Gaslicht vorzusehen. Dabei hat sich der Magistrat von der Erwägung tragen lassen, dass die Anzengruberstraße mit ihren vorhandenen Gebäuden, dem Kopfsteinpflaster, den entlang der Straße angeordneten Bäumen ein historisches Gesamtensemble bildet, das als stadtkulturelles Erhaltungsgebiet Gaslicht geeignet ist. Dem Magistrat ist durchaus bewusst, dass die Erhaltung des Gaslichts in diesem Straßenzug nicht bzw. nicht dauerhaft den Anforderungen an eine normenkonforme Straßenbeleuchtung entspricht. Die Auswahl eines anderen, weniger beleuchtungsrelevanten Straßenzuges, wie etwa einen mit Gasleuchten ausgestatten Wegeabschnitt im Bereich des Ostparks, erscheint dem Magistrat jedoch nicht die von der Stadtverordnetenversammlung gewünschte repräsentative Funktion zu erfüllen. Im Hinblick auf bestehende verkehrssicherungs- und haftungsrechtliche Aspekte erwägt der Magistrat daher, eine besondere Ausweisung der Anzengruberstraße vorzusehen.Nebenvorlage: Antrag vom 05.07.2016, OF 34/4