Grundsatzbeschluss zur Umrüstung von Gasleuchten Bericht zu Ziffer 6. des M-Vortrags vom 28.03.2014, M 69
Vorlagentyp: B
Inhalt
S A C H S T A N D : Bericht des
Magistrats vom 20.05.2016, B 147 Betreff: Grundsatzbeschluss zur Umrüstung
von Gasleuchten Bericht zu Ziffer 6. des M-Vortrags vom 28.03.2014, M
69 Vorgang: Beschl.
d. Stv.-V. vom 24.07.2014, § 4832 - l. B 283/15 - In Umsetzung des Auftrages der
Stadtverordnetenversammlung (M 69, Ziffer 6) wurden vom Stadtplanungsamt,
Denkmalamt, Amt für Straßenbau und Erschließung, Straßenbeleuchtung Rhein-Main
GmbH und Landesamt für Denkmalpflege mehrere Straßen/Straßenzüge,
beispielsweise in Alt-Sachsenhausen, in Niederursel, im Ostpark und im
Dichterviertels auf die Geeignetheit als "stadtkulturelles Erhaltungsgebiet
Gaslicht" untersucht. Nach nunmehr erfolgtem Abschluss des fachlichen
Beurteilungs- und Abstimmungsprozesses folgt der Magistrat dem Fachvorschlag,
die Anzengruberstraße im Dichterviertel zwischen der Grillparzerstraße und der
Eschersheimer Landstraße mit insgesamt sechs Gasleuchten als Erhaltungsgebiet
Gaslicht vorzusehen. Dabei hat sich der Magistrat von der Erwägung tragen
lassen, dass die Anzengruberstraße mit ihren vorhandenen Gebäuden, dem
Kopfsteinpflaster, den entlang der Straße angeordneten Bäumen ein historisches
Gesamtensemble bildet, das als stadtkulturelles Erhaltungsgebiet Gaslicht
geeignet ist. Dem Magistrat ist durchaus bewusst,
dass die Erhaltung des Gaslichts in diesem Straßenzug nicht bzw. nicht
dauerhaft den Anforderungen an eine normenkonforme Straßenbeleuchtung
entspricht. Die Auswahl eines anderen, weniger beleuchtungsrelevanten
Straßenzuges, wie etwa einen mit Gasleuchten ausgestatten Wegeabschnitt im
Bereich des Ostparks, erscheint dem Magistrat jedoch nicht die von der
Stadtverordnetenversammlung gewünschte repräsentative Funktion zu erfüllen. Im
Hinblick auf bestehende verkehrssicherungs- und haftungsrechtliche Aspekte
erwägt der Magistrat daher, eine besondere Ausweisung der Anzengruberstraße
vorzusehen. Vertraulichkeit: Nein
Nebenvorlage:
Antrag vom
05.07.2016, OF 34/4
dazugehörende Vorlage:
Bericht des
Magistrats vom 24.07.2015, B 283
Antrag vom
23.06.2016, OF 52/9
Anregung an
den Magistrat vom 07.07.2016, OM 366
Antrag vom
03.11.2016, OF
141/9
Anregung an den Magistrat vom 03.11.2016, OM 842
Zuständige Ausschüsse:
Verkehrsausschuss Beratung im Ortsbeirat: 1, 2, 3, 4, 5, 6, 7, 8, 9,
10, 11, 12, 13, 14, 15, 16 Versandpaket: 25.05.2016 Beratungsergebnisse: 2. Sitzung des OBR 9
am 09.06.2016, TO II, TOP 21 Beschluss: a) Die Vorlage B 147 wird bis zur nächsten
turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. b) Die Stadtverordnetenversammlung
wird gebeten, die Vorlage ebenfalls zurückzustellen.
Abstimmung:
Einstimmige Annahme 2. Sitzung des OBR 14
am 13.06.2016, TO I, TOP 15 Beschluss: Die Vorlage B 147 dient zur Kenntnis.
Abstimmung:
CDU, 1 SPD, GRÜNE und BFF; 1 SPD (= Enthaltung)
3. Sitzung des OBR
2 am 27.06.2016, TO I, TOP 30 Beschluss: Die Vorlage B 147 dient zur Kenntnis.
Abstimmung:
CDU, GRÜNE und FDP gegen SPD und LINKE. (=
Zurückweisung) bei Enthaltung Piraten 3. Sitzung des OBR 16
am 28.06.2016, TO I, TOP 26 Beschluss: Die Vorlage B 147 dient zur Kenntnis.
Abstimmung:
Einstimmige Annahme 3. Sitzung des OBR 6
am 28.06.2016, TO I, TOP 48 Beschluss: Die Vorlage B 147 dient zur Kenntnis.
Abstimmung:
Einstimmige Annahme 3. Sitzung des OBR 10
am 28.06.2016, TO I, TOP 32 Beschluss: Die Vorlage B 147 dient zur Kenntnis.
Abstimmung:
CDU, GRÜNE und LINKE. gegen SPD und BFF (=
Zurückweisung); FDP (= Enthaltung) 3. Sitzung des OBR 15
am 01.07.2016, TO I, TOP 20 Beschluss: Die Vorlage B 147 dient zur Kenntnis.
Abstimmung:
Einstimmige Annahme 3. Sitzung des OBR 12
am 01.07.2016, TO I, TOP 22 Beschluss: Die Vorlage B 147 dient zur Kenntnis.
Abstimmung:
Einstimmige Annahme 3. Sitzung des OBR 5
am 01.07.2016, TO I, TOP 50 Beschluss: Die Vorlage B 147 dient zur Kenntnis.
Abstimmung:
Annahme bei Enthaltung LINKE.
3. Sitzung des OBR 11
am 04.07.2016, TO II, TOP 6 Beschluss: Die Vorlage B 147 dient zur Kenntnis.
Abstimmung:
Einstimmige Annahme 3. Sitzung des OBR 13
am 05.07.2016, TO I, TOP 13 Beschluss: Die Vorlage B 147 dient zur Kenntnis.
Abstimmung:
Einstimmige Annahme 3. Sitzung des OBR 1
am 05.07.2016, TO I, TOP 37 Beschluss: Die Vorlage B 147 dient zur Kenntnis.
Abstimmung:
Einstimmige Annahme 3. Sitzung des OBR 7
am 05.07.2016, TO II, TOP 4 Beschluss: Die Vorlage B 147 dient zur Kenntnis.
Abstimmung:
Einstimmige Annahme 3. Sitzung des OBR 4
am 05.07.2016, TO II, TOP 8 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 365 2016
1. Die Vorlage
B 147 dient zur Kenntnis. 2. Die Vorlage
OF 34/4 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen.
Abstimmung:
zu 1. SPD, CDU, LINKE., ÖkoLinX-ARL, BFF und dFfm (=
Kenntnis); GRÜNE (= Enthaltung) zu 2. Einstimmige Annahme 3. Sitzung des OBR 8
am 07.07.2016, TO I, TOP 27 Beschluss: Die Vorlage B 147 wird zurückgewiesen.
Abstimmung:
SPD, CDU, FDP und FREIE WÄHLER gegen GRÜNE und REP
(= Kenntnis) bei Enthaltung LINKE. und BFF
3. Sitzung des OBR 9
am 07.07.2016, TO I, TOP 8 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 366 2016
1. Die Vorlage
B 147 dient zur Kenntnis. 2. Die Vorlage
OF 52/9 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen.
Abstimmung:
zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme 3. Sitzung des OBR 3
am 07.07.2016, TO II, TOP 27 Beschluss: Die Vorlage B 147 dient zur Kenntnis.
Abstimmung:
Annahme bei Enthaltung CDU
3. Sitzung des
Verkehrsausschusses am 06.09.2016, TO I, TOP 15
Beschluss: nicht auf TO
Die Vorlage B 147 dient zur Kenntnis.
(Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung:
CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, FRAKTION und
FRANKFURTER Sonstige
Voten/Protokollerklärung: BFF (= Kenntnis)
Beschlussausfertigung(en): § 434, 3. Sitzung des
Verkehrsausschusses vom 06.09.2016 Aktenzeichen: 91 52