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Grundsatzbeschluss zur Umrüstung von Gasleuchten Bericht zu Ziffer 6. des M-Vortrags vom 28.03.2014, M 69

Vorlagentyp: B

Inhalt

S A C H S T A N D : Bericht des Magistrats vom 20.05.2016, B 147 Betreff: Grundsatzbeschluss zur Umrüstung von Gasleuchten Bericht zu Ziffer 6. des M-Vortrags vom 28.03.2014, M 69 Vorgang: Beschl. d. Stv.-V. vom 24.07.2014, § 4832 - l. B 283/15 - In Umsetzung des Auftrages der Stadtverordnetenversammlung (M 69, Ziffer 6) wurden vom Stadtplanungsamt, Denkmalamt, Amt für Straßenbau und Erschließung, Straßenbeleuchtung Rhein-Main GmbH und Landesamt für Denkmalpflege mehrere Straßen/Straßenzüge, beispielsweise in Alt-Sachsenhausen, in Niederursel, im Ostpark und im Dichterviertels auf die Geeignetheit als "stadtkulturelles Erhaltungsgebiet Gaslicht" untersucht. Nach nunmehr erfolgtem Abschluss des fachlichen Beurteilungs- und Abstimmungsprozesses folgt der Magistrat dem Fachvorschlag, die Anzengruberstraße im Dichterviertel zwischen der Grillparzerstraße und der Eschersheimer Landstraße mit insgesamt sechs Gasleuchten als Erhaltungsgebiet Gaslicht vorzusehen. Dabei hat sich der Magistrat von der Erwägung tragen lassen, dass die Anzengruberstraße mit ihren vorhandenen Gebäuden, dem Kopfsteinpflaster, den entlang der Straße angeordneten Bäumen ein historisches Gesamtensemble bildet, das als stadtkulturelles Erhaltungsgebiet Gaslicht geeignet ist. Dem Magistrat ist durchaus bewusst, dass die Erhaltung des Gaslichts in diesem Straßenzug nicht bzw. nicht dauerhaft den Anforderungen an eine normenkonforme Straßenbeleuchtung entspricht. Die Auswahl eines anderen, weniger beleuchtungsrelevanten Straßenzuges, wie etwa einen mit Gasleuchten ausgestatten Wegeabschnitt im Bereich des Ostparks, erscheint dem Magistrat jedoch nicht die von der Stadtverordnetenversammlung gewünschte repräsentative Funktion zu erfüllen. Im Hinblick auf bestehende verkehrssicherungs- und haftungsrechtliche Aspekte erwägt der Magistrat daher, eine besondere Ausweisung der Anzengruberstraße vorzusehen. Vertraulichkeit: Nein Nebenvorlage: Antrag vom 05.07.2016, OF 34/4 dazugehörende Vorlage: Bericht des Magistrats vom 24.07.2015, B 283 Antrag vom 23.06.2016, OF 52/9 Anregung an den Magistrat vom 07.07.2016, OM 366 Antrag vom 03.11.2016, OF 141/9 Anregung an den Magistrat vom 03.11.2016, OM 842 Zuständige Ausschüsse: Verkehrsausschuss Beratung im Ortsbeirat: 1, 2, 3, 4, 5, 6, 7, 8, 9, 10, 11, 12, 13, 14, 15, 16 Versandpaket: 25.05.2016 Beratungsergebnisse: 2. Sitzung des OBR 9 am 09.06.2016, TO II, TOP 21 Beschluss: a) Die Vorlage B 147 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. b) Die Stadtverordnetenversammlung wird gebeten, die Vorlage ebenfalls zurückzustellen. Abstimmung: Einstimmige Annahme 2. Sitzung des OBR 14 am 13.06.2016, TO I, TOP 15 Beschluss: Die Vorlage B 147 dient zur Kenntnis. Abstimmung: CDU, 1 SPD, GRÜNE und BFF; 1 SPD (= Enthaltung) 3. Sitzung des OBR 2 am 27.06.2016, TO I, TOP 30 Beschluss: Die Vorlage B 147 dient zur Kenntnis. Abstimmung: CDU, GRÜNE und FDP gegen SPD und LINKE. (= Zurückweisung) bei Enthaltung Piraten 3. Sitzung des OBR 16 am 28.06.2016, TO I, TOP 26 Beschluss: Die Vorlage B 147 dient zur Kenntnis. Abstimmung: Einstimmige Annahme 3. Sitzung des OBR 6 am 28.06.2016, TO I, TOP 48 Beschluss: Die Vorlage B 147 dient zur Kenntnis. Abstimmung: Einstimmige Annahme 3. Sitzung des OBR 10 am 28.06.2016, TO I, TOP 32 Beschluss: Die Vorlage B 147 dient zur Kenntnis. Abstimmung: CDU, GRÜNE und LINKE. gegen SPD und BFF (= Zurückweisung); FDP (= Enthaltung) 3. Sitzung des OBR 15 am 01.07.2016, TO I, TOP 20 Beschluss: Die Vorlage B 147 dient zur Kenntnis. Abstimmung: Einstimmige Annahme 3. Sitzung des OBR 12 am 01.07.2016, TO I, TOP 22 Beschluss: Die Vorlage B 147 dient zur Kenntnis. Abstimmung: Einstimmige Annahme 3. Sitzung des OBR 5 am 01.07.2016, TO I, TOP 50 Beschluss: Die Vorlage B 147 dient zur Kenntnis. Abstimmung: Annahme bei Enthaltung LINKE. 3. Sitzung des OBR 11 am 04.07.2016, TO II, TOP 6 Beschluss: Die Vorlage B 147 dient zur Kenntnis. Abstimmung: Einstimmige Annahme 3. Sitzung des OBR 13 am 05.07.2016, TO I, TOP 13 Beschluss: Die Vorlage B 147 dient zur Kenntnis. Abstimmung: Einstimmige Annahme 3. Sitzung des OBR 1 am 05.07.2016, TO I, TOP 37 Beschluss: Die Vorlage B 147 dient zur Kenntnis. Abstimmung: Einstimmige Annahme 3. Sitzung des OBR 7 am 05.07.2016, TO II, TOP 4 Beschluss: Die Vorlage B 147 dient zur Kenntnis. Abstimmung: Einstimmige Annahme 3. Sitzung des OBR 4 am 05.07.2016, TO II, TOP 8 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 365 2016 1. Die Vorlage B 147 dient zur Kenntnis. 2. Die Vorlage OF 34/4 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: zu 1. SPD, CDU, LINKE., ÖkoLinX-ARL, BFF und dFfm (= Kenntnis); GRÜNE (= Enthaltung) zu 2. Einstimmige Annahme 3. Sitzung des OBR 8 am 07.07.2016, TO I, TOP 27 Beschluss: Die Vorlage B 147 wird zurückgewiesen. Abstimmung: SPD, CDU, FDP und FREIE WÄHLER gegen GRÜNE und REP (= Kenntnis) bei Enthaltung LINKE. und BFF 3. Sitzung des OBR 9 am 07.07.2016, TO I, TOP 8 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 366 2016 1. Die Vorlage B 147 dient zur Kenntnis. 2. Die Vorlage OF 52/9 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme 3. Sitzung des OBR 3 am 07.07.2016, TO II, TOP 27 Beschluss: Die Vorlage B 147 dient zur Kenntnis. Abstimmung: Annahme bei Enthaltung CDU 3. Sitzung des Verkehrsausschusses am 06.09.2016, TO I, TOP 15 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage B 147 dient zur Kenntnis. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, FRAKTION und FRANKFURTER Sonstige Voten/Protokollerklärung: BFF (= Kenntnis) Beschlussausfertigung(en): § 434, 3. Sitzung des Verkehrsausschusses vom 06.09.2016 Aktenzeichen: 91 52