Öffnung der Schulen und Kindertagesstätten zum Stadtteil
Vorlagentyp: B
Inhalt
S A C H S T A N D :
Bericht des Magistrats vom 04.12.2020, B
640 Betreff:
Öffnung der Schulen und Kindertagesstätten zum Stadtteil Vorgang:
Beschl. d. Stv.-V. vom
03.09.2020, § 6087 - A 196/17
CDU/SPD/GRÜNE, B 238/20 - Schulbau stellt sich vermehrt den
Herausforderungen von verdichteten und nutzungsgemischten
Stadtentwicklungskonzepten, bei denen die Einbindung von Bildungseinrichtungen
in den Quartierskontext immer mehr in den Vordergrund gerät. Aktuell werden in
Frankfurt bereits Modelle realisiert, bei denen Schulen innerhalb eines neuen
Siedlungsgebietes als Teil eines funktional gemischten Gebäudeensembles
entstehen - kombiniert mit ergänzenden Nutzungen: mit sozialer und kultureller
Infrastruktur, mit Wohnungen oder mit Nahversorgungseinheiten. Damit verändert
sich der bislang solitäre Status von Schulen: Sie werden auch baulich noch
stärker ins Quartier eingebunden. Schulen und Kindertageseinrichtungen verstehen sich
auch im pädagogischen Sinn als Teil des Quartiers. Sie können durch Einbindung
lokaler Vereine, Institutionen und Initiativen auch ein Bildungs- und
Begegnungsort im Quartier sein. Die Entwicklung zur Ganztagsschule mit
Erfüllung des Rechtsanspruches auf Schulkinderbetreuung 2025 bedeutet, dass die
Schulgebäude und Sporthallen von 7:30 Uhr bis 17 Uhr vollständig von
Schülerinnen und Schülern frequentiert werden und eine ergänzende Raumnutzung
Dritter in dieser Zeitspanne in der Regel nicht möglich ist. Diese
Einschränkung besteht auch für die Ferienzeiten, denn eine ganztägige
Ferienbetreuung ist bei maximal 25 Schließtagen ebenfalls Bestandteil der
Ganztagsschulentwicklung. Schulische Räume können für kulturelle und andere
Angebote außerschulischer Partner die sich nicht an Schülerinnen und Schüler
richten darüber hinaus nur dann genutzt werden, wenn die Schutzbedürftigkeit
(betrifft auch personenbezogene Daten und Fotos) der Schülerinnen und Schüler
in besonderem Maße beachtet wird und die Voraussetzungen der Nutzung (z.B.
Gemeinnützigkeit) erfüllt sind. Die ergänzende Nutzung der Räume erfordert ein
erweitertes Raumbuchungsmanagement, die Sicherstellung der Reinigung und eine
erweiterte Gebäudesicherung. Grundsätzlich ist die Öffnung von Schulen und Kitas
für den Stadtteil also mit höheren Ressourcen, z.B. für Reinigung und
Schließung, verbunden. Fragen der Sicherheit werden in Frankfurt aktuell im
Neubau durch klare Zonierungen und mit einem abgestuften Nutzungs- und
Zugangskonzept beantwortet: Das Lerncluster mit Gruppen- und
Klassenräumen wird dabei als klar begrenzter "innerer Bereich" betrachtet.
Angrenzend finden sich Räume und Begegnungsflächen, die von den Akteuren
gemeinsam genutzt werden. Die dritte und äußerste Kategorie der Zonierung
stellen in der Schule Räume wie Foyer, Mensa, Fachunterrichtsräume, Sporthalle,
etc. dar, die tagsüber von der Schule, aber zu anderen Zeiten auch von
außerschulischen Nutzer/innen frequentiert werden können. Wer zu welchen
Zeiten wo Zugang hat und wie dies geregelt wird, ist dabei eindeutig
festzulegen. Sporthallen und Aulen in Schulen oder Mehrzweckräume in
Kindertageseinrichtungen erhalten getrennte Zugänge, so dass sie auch nach der
Öffnungszeit uneingeschränkt von außen genutzt werden können. Entsprechende räumliche Zuordnungen und abgrenzbare
Zonen werden im Neubau bereits berücksichtigt (inklusive Fluchtwegkonzept).
Sollen Bestandsgebäude öffentlich genutzt werden, müssen die Zonen nachträglich
entwickelt werden. Es muss sichergestellt sein, dass ein innerer, "privater"
Bereich ausschließlich der Schule oder Kindertageseinrichtung zu Verfügung
steht. Zu Frage 1-6: Schulaulen: Die Nutzung von bestimmten Schulaulen während der
unterrichtsfreien Zeit ist grundsätzlich denkbar. Maßgeblich für eine Freigabe
sind neben baulichen, betriebliche Aspekte. Die Prüfung der Bereitstellung kann
im konkreten Fall unter Berücksichtigung der örtlichen Gegebenheiten
stattfinden. Zu Frage 8+9: Schulturnhallen: Alle Schulsporthallen werden in der Regel nach dem
Schulbetrieb für den Vereinssport genutzt und können ab 17:30 Uhr grundsätzlich
vom Sportamt vergeben werden. Eine Prüfung der örtlichen Gegebenheiten im
Einzelfall ist erforderlich. Zu Frage 10+11: Schulschwimmhallen: Im Schulschwimmbad der Dahlmannschule wird die
Betreuung der Badewassertechnik bereits seit dem 18.10.2019 im Interimsbetrieb
durch die BäderBetriebe Frankfurt GmbH (BBF) sichergestellt. Die Schadenssanierung konnte
zwischenzeitlich durch die Sachverständigen sowie das Amt für Bau und
Immobilien (ABI) abgeschlossen werden und das Schulbad nach den Herbstferien
2020 an die BBF übergeben werden. Damit ist dieser Schulbadstandort in den
Vollbetrieb übergegangen und steht nun ebenfalls sieben Tage wöchentlich,
inklusive der Hessischen Schulferien, täglich für Schulen und Vereine zur
Verfügung.
Nach der Corona-Pandemie bedingten
Schließung u.a. des Schulbades der Marie-Curie-Schule wurde nach erfolgter
Freigabe durch das ABI zwischenzeitlich wieder der Betrieb, entsprechend der
aktuell geltenden Rahmenbedingungen bezüglich Abstandsregeln und
Hygieneanforderungen, aufgenommen. Für das Schulbad der Wöhlerschule wurde zwischen BBF
und ABI eine kurzfristige Erweiterung der Nutzungszeiten für Vereine an den
Wochenenden vereinbart. Hierfür wurden seitens des ABI die Leistungsumfänge von
Betreuung der Badewassertechnik und Reinigung um die Wochenenden erweitert. Die
BBF hat das Wasserflächenmanagement übernommen und ergänzend einen Notdienst
für diese Zeiten eingerichtet. In einer weiteren Phase soll dann die Übernahme
der technischen Betriebsführung des Bades durch die BBF erfolgen. Dieses zweistufige Modell soll zudem
auf weitere Schulbadstandorte übertragen werden, um zeitnah bereits zusätzliche
Nutzungszeiten zu schaffen. Es ist weiterhin Ziel der Frankfurter Bäder,
sukzessiv die technische Betriebsführung der weiteren Schulschwimmbäder
ebenfalls zu übernehmen, um die Nutzungszeiten auch an diesen Standorten
auszuweiten und diese der Frankfurter Schwimmgemeinde zur Verfügung stellen zu
können. Zu Frage 12: Schulkantinen: Grundsätzlich ist die Essensversorgung an den Schulen
auf die ernährungsphysiologischen Bedürfnisse von Kindern und Jugendlichen
ausgerichtet. Dennoch besteht vertraglich auch für erwachsene Mitglieder der
Schulgemeinde und Gäste die Möglichkeit am Mittagstisch teilzunehmen. Aktuell
ist zu berücksichtigen, dass sich der Stadtverordnetenbeschluss zur
Subventionierung des Mittagessens ausschließlich auf Schüler*innen bezieht.
Erwachsen bezahlen den vollen Essenspreis. Zu Frage 13-15: Flächen der Kindertagesstätten: Die Kindertageseinrichtungen deren
Gebäude sich im Eigentum der Stadt Frankfurt befinden, sind per
Überlassungsvertrag an die jeweiligen Betreiber vergeben. Eine Öffnung für
Dritte bedarf somit der Einwilligung des jeweiligen Nutzers und ist im
Einzelfall zu prüfen. Der
überwiegende Teil der Kindertageseinrichtungen wird in privatgewerblichen
Gebäuden durch freie Träger betrieben. Auch diese Einrichtungen können eine Nutzung von
Räumlichkeiten anbieten, sofern sie garantieren, dass dies außerhalb der
Öffnungszeiten der Einrichtungen stattfindet und dass nur Räume wie
beispielsweise ein Mehrzweckraum mit einem separaten Zugang, abgetrennt vom
Rest des Gebäudes genutzt werden. Aus datenschutzrechtlichen Gründen und aus
Gründen der besonderen Schutzbedürftigkeit, können andere Räumlichkeiten in
Kitas nicht zur Fremdnutzung zur Verfügung gestellt werden. Über eine mögliche Nutzung entscheidet ausschließlich
der Kita-Träger selbst, abhängig von den räumlichen Gegebenheiten, dem
pädagogischen Konzept und von den Möglichkeiten, die der jeweilige Mietvertrag
zulässt. Jede Fremdnutzung von Kita-Räumlichkeiten muss in
Kooperationsvereinbarungen unter den jeweiligen Beteiligten geregelt sein.
Zu Frage 16: Eine Nutzung ist grundsätzlich nur bis 22.00 Uhr
möglich. Nutzungsansprüche über diesen Zeitrahmen hinaus bedürfen, z.B. für den
Mitternachtssport oder kulturelle Veranstaltungen, werden einer kritischen
Einzelfallprüfung in Bezug auf nachbarschaftsrechtliche Aspekte, baulichen
Gegebenheiten und betriebliche Aspekte unterzogen. Vertraulichkeit: Nein
Nebenvorlage:
Antrag vom
21.01.2021, OF
560/7 dazugehörende Vorlage:
Anfrage vom
08.05.2017, A 196
Bericht des Magistrats
vom 25.05.2020, B 238
Anregung an
den Magistrat vom 23.02.2021, OM 7271
Antrag vom
27.02.2022, OF
385/6
Anregung an den Magistrat vom 15.03.2022, OM 1794
Auskunftsersuchen
vom 26.04.2024, V 942
Anregung an
den Magistrat vom 24.01.2025, OM 6424
Zuständige Ausschüsse:
Ausschuss für
Bildung und Integration
Ausschuss für
Umwelt und Sport
Kultur- und
Freizeitausschuss Beratung im Ortsbeirat: 1, 2, 3, 4, 5, 6, 7, 8, 9,
10, 11, 12, 13, 14, 15, 16 Zuständige sonstige Gremien:
Jugendhilfeausschuss Versandpaket: 09.12.2020 Beratungsergebnisse: 46. Sitzung des OBR
13 am 12.01.2021, TO I, TOP 11 Beschluss: Die Vorlage B 640 dient zur Kenntnis.
Abstimmung:
Einstimmige Annahme 46. Sitzung des OBR
10 am 12.01.2021, TO II, TOP 25 Beschluss: Die Vorlage B 640 dient zur Kenntnis.
Abstimmung:
Einstimmige Annahme 46. Sitzung des OBR 1
am 12.01.2021, TO I, TOP 40 Beschluss: Die Vorlage B 640 dient zur Kenntnis.
Abstimmung:
Annahme bei Enthaltung Die PARTEI
44. Sitzung des OBR
15 am 15.01.2021, TO I, TOP 22 Beschluss: Die Vorlage B 640 dient zur Kenntnis.
Abstimmung:
Einstimmige Annahme 45. Sitzung des OBR
12 am 15.01.2021, TO I, TOP 37 Beschluss: Die Vorlage B 640 dient zur Kenntnis.
Abstimmung:
Einstimmige Annahme 46. Sitzung des OBR 2
am 18.01.2021, TO II, TOP 41 Beschluss: Die Vorlage B 640 dient zur Kenntnis.
Abstimmung:
CDU, SPD, FDP, LINKE., BFF und Piraten gegen GRÜNE
(= Zurückweisung) 45. Sitzung des OBR 7
am 19.01.2021, TO I, TOP 29 Beschluss: Die Vorlage B 640 wird bis zur nächsten
turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung:
Einstimmige Annahme 46. Sitzung des OBR 4
am 19.01.2021, TO II, TOP 25 Beschluss: Die Vorlage B 640 dient zur Kenntnis.
Abstimmung:
SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, BFF und dFfm gegen CDU und
ÖkoLinX-ARL (= Zurückweisung) 45. Sitzung des OBR 6
am 19.01.2021, TO I, TOP 56 Beschluss: Die Vorlage B 640 dient zur Kenntnis.
Abstimmung:
Einstimmige Annahme 43. Sitzung des OBR
16 am 19.01.2021, TO I, TOP 17 Beschluss: Die Vorlage B 640 dient zur Kenntnis.
Abstimmung:
Einstimmige Annahme 45. Sitzung des OBR 3
am 21.01.2021, TO II, TOP 47 Beschluss: Die Vorlage B 640 dient zur Kenntnis.
Abstimmung:
GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP und BFF gegen
ÖkoLinX-ARL (= Zurückweisung) 44. Sitzung des OBR 8
am 21.01.2021, TO I, TOP 28 Beschluss: Die Vorlage B 640 dient zur Kenntnis.
Abstimmung:
Einstimmige Annahme 45. Sitzung des OBR 9
am 21.01.2021, TO II, TOP 6 Beschluss: Die Vorlage B 640 dient zur Kenntnis.
Abstimmung:
CDU, SPD, GRÜNE, LINKE. und BFF gegen FDP (=
Zurückweisung) 46. Sitzung des OBR 5
am 22.01.2021, TO I, TOP 60 Beschluss: Die Vorlage B 640 dient zur Kenntnis.
Abstimmung:
Einstimmige Annahme 44. Sitzung des OBR
11 am 25.01.2021, TO II, TOP 7 Beschluss: Die Vorlage B 640 dient zur Kenntnis.
Abstimmung:
Einstimmige Annahme 46. Sitzung des OBR
14 am 25.01.2021, TO I, TOP 19 Beschluss: Die Vorlage B 640 dient zur Kenntnis.
Abstimmung:
Einstimmige Annahme 45. Sitzung des
Ausschusses für Umwelt und Sport am 18.02.2021, TO I, TOP 28
Beschluss: nicht auf TO
Die Vorlage B 640 dient zur Kenntnis.
(Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung:
CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, BFF und FRAKTION
Sonstige Voten/Protokollerklärung:
AfD und FRANKFURTER (= Kenntnis) 45. Sitzung des
Kultur- und Freizeitausschusses am 18.02.2021, TO I, TOP 9
Beschluss: nicht auf TO
Die Vorlage B 640 dient zur Kenntnis.
(Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung:
CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP und FRANKFURTER
Sonstige Voten/Protokollerklärung:
BFF und FRAKTION (= Kenntnis) 44. Sitzung des
Ausschusses für Bildung und Integration am 22.02.2021, TO I, TOP 16
Beschluss: nicht auf TO
Die Vorlage B 640 dient zur Kenntnis.
(Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung:
CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP und BFF
Sonstige Voten/Protokollerklärung:
FRAKTION und FRANKFURTER (= Kenntnis) 46. Sitzung des OBR 7
am 23.02.2021, TO I, TOP 8 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 7271 2021
1. Die Vorlage
B 640 dient zur unter Hinweis auf OM 7271 Kenntnis.
2. Die Vorlage
OF 560/7 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen.
Abstimmung:
zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Annahme bei Enthaltung CDU
64. Sitzung des
Jugendhilfeausschusses am 29.03.2021, TO I, TOP 3
Beschluss: Die Vorlage B 640 dient zur Kenntnis.
Beschlussausfertigung(en): § 7105, 44. Sitzung
des Ausschusses für Bildung und Integration vom 22.02.2021 Aktenzeichen: 40 1