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Öffnung der Schulen und Kindertagesstätten zum Stadtteil

Vorlagentyp: B

Inhalt

Bericht des Magistrats vom 04.12.2020, B 640

Betreff: Öffnung der Schulen und Kindertagesstätten zum Stadtteil Vorgang: Beschl. d. Stv.-V. vom 03.09.2020, § 6087 - A 196/17 CDU/SPD/GRÜNE, B 238/20 - Schulbau stellt sich vermehrt den Herausforderungen von verdichteten und nutzungsgemischten Stadtentwicklungskonzepten, bei denen die Einbindung von Bildungseinrichtungen in den Quartierskontext immer mehr in den Vordergrund gerät. Aktuell werden in Frankfurt bereits Modelle realisiert, bei denen Schulen innerhalb eines neuen Siedlungsgebietes als Teil eines funktional gemischten Gebäudeensembles entstehen - kombiniert mit ergänzenden Nutzungen: mit sozialer und kultureller Infrastruktur, mit Wohnungen oder mit Nahversorgungseinheiten. Damit verändert sich der bislang solitäre Status von Schulen: Sie werden auch baulich noch stärker ins Quartier eingebunden. Schulen und Kindertageseinrichtungen verstehen sich auch im pädagogischen Sinn als Teil des Quartiers. Sie können durch Einbindung lokaler Vereine, Institutionen und Initiativen auch ein Bildungs- und Begegnungsort im Quartier sein. Die Entwicklung zur Ganztagsschule mit Erfüllung des Rechtsanspruches auf Schulkinderbetreuung 2025 bedeutet, dass die Schulgebäude und Sporthallen von 7:30 Uhr bis 17 Uhr vollständig von Schülerinnen und Schülern frequentiert werden und eine ergänzende Raumnutzung Dritter in dieser Zeitspanne in der Regel nicht möglich ist. Diese Einschränkung besteht auch für die Ferienzeiten, denn eine ganztägige Ferienbetreuung ist bei maximal 25 Schließtagen ebenfalls Bestandteil der Ganztagsschulentwicklung. Schulische Räume können für kulturelle und andere Angebote außerschulischer Partner die sich nicht an Schülerinnen und Schüler richten darüber hinaus nur dann genutzt werden, wenn die Schutzbedürftigkeit (betrifft auch personenbezogene Daten und Fotos) der Schülerinnen und Schüler in besonderem Maße beachtet wird und die Voraussetzungen der Nutzung (z.B. Gemeinnützigkeit) erfüllt sind. Die ergänzende Nutzung der Räume erfordert ein erweitertes Raumbuchungsmanagement, die Sicherstellung der Reinigung und eine erweiterte Gebäudesicherung. Grundsätzlich ist die Öffnung von Schulen und Kitas für den Stadtteil also mit höheren Ressourcen, z.B. für Reinigung und Schließung, verbunden. Fragen der Sicherheit werden in Frankfurt aktuell im Neubau durch klare Zonierungen und mit einem abgestuften Nutzungs- und Zugangskonzept beantwortet: Das Lerncluster mit Gruppen- und Klassenräumen wird dabei als klar begrenzter "innerer Bereich" betrachtet. Angrenzend finden sich Räume und Begegnungsflächen, die von den Akteuren gemeinsam genutzt werden. Die dritte und äußerste Kategorie der Zonierung stellen in der Schule Räume wie Foyer, Mensa, Fachunterrichtsräume, Sporthalle, etc. dar, die tagsüber von der Schule, aber zu anderen Zeiten auch von außerschulischen Nutzer/innen frequentiert werden können. Wer zu welchen Zeiten wo Zugang hat und wie dies geregelt wird, ist dabei eindeutig festzulegen. Sporthallen und Aulen in Schulen oder Mehrzweckräume in Kindertageseinrichtungen erhalten getrennte Zugänge, so dass sie auch nach der Öffnungszeit uneingeschränkt von außen genutzt werden können. Entsprechende räumliche Zuordnungen und abgrenzbare Zonen werden im Neubau bereits berücksichtigt (inklusive Fluchtwegkonzept). Sollen Bestandsgebäude öffentlich genutzt werden, müssen die Zonen nachträglich entwickelt werden. Es muss sichergestellt sein, dass ein innerer, "privater" Bereich ausschließlich der Schule oder Kindertageseinrichtung zu Verfügung steht. Zu Frage 1-6: Schulaulen: Die Nutzung von bestimmten Schulaulen während der unterrichtsfreien Zeit ist grundsätzlich denkbar. Maßgeblich für eine Freigabe sind neben baulichen, betriebliche Aspekte. Die Prüfung der Bereitstellung kann im konkreten Fall unter Berücksichtigung der örtlichen Gegebenheiten stattfinden. Zu Frage 8+9: Schulturnhallen: Alle Schulsporthallen werden in der Regel nach dem Schulbetrieb für den Vereinssport genutzt und können ab 17:30 Uhr grundsätzlich vom Sportamt vergeben werden. Eine Prüfung der örtlichen Gegebenheiten im Einzelfall ist erforderlich. Zu Frage 10+11: Schulschwimmhallen: Im Schulschwimmbad der Dahlmannschule wird die Betreuung der Badewassertechnik bereits seit dem 18.10.2019 im Interimsbetrieb durch die BäderBetriebe Frankfurt GmbH (BBF) sichergestellt. Die Schadenssanierung konnte zwischenzeitlich durch die Sachverständigen sowie das Amt für Bau und Immobilien (ABI) abgeschlossen werden und das Schulbad nach den Herbstferien 2020 an die BBF übergeben werden. Damit ist dieser Schulbadstandort in den Vollbetrieb übergegangen und steht nun ebenfalls sieben Tage wöchentlich, inklusive der Hessischen Schulferien, täglich für Schulen und Vereine zur Verfügung. Nach der Corona-Pandemie bedingten Schließung u.a. des Schulbades der Marie-Curie-Schule wurde nach erfolgter Freigabe durch das ABI zwischenzeitlich wieder der Betrieb, entsprechend der aktuell geltenden Rahmenbedingungen bezüglich Abstandsregeln und Hygieneanforderungen, aufgenommen. Für das Schulbad der Wöhlerschule wurde zwischen BBF und ABI eine kurzfristige Erweiterung der Nutzungszeiten für Vereine an den Wochenenden vereinbart. Hierfür wurden seitens des ABI die Leistungsumfänge von Betreuung der Badewassertechnik und Reinigung um die Wochenenden erweitert. Die BBF hat das Wasserflächenmanagement übernommen und ergänzend einen Notdienst für diese Zeiten eingerichtet. In einer weiteren Phase soll dann die Übernahme der technischen Betriebsführung des Bades durch die BBF erfolgen. Dieses zweistufige Modell soll zudem auf weitere Schulbadstandorte übertragen werden, um zeitnah bereits zusätzliche Nutzungszeiten zu schaffen. Es ist weiterhin Ziel der Frankfurter Bäder, sukzessiv die technische Betriebsführung der weiteren Schulschwimmbäder ebenfalls zu übernehmen, um die Nutzungszeiten auch an diesen Standorten auszuweiten und diese der Frankfurter Schwimmgemeinde zur Verfügung stellen zu können. Zu Frage 12: Schulkantinen: Grundsätzlich ist die Essensversorgung an den Schulen auf die ernährungsphysiologischen Bedürfnisse von Kindern und Jugendlichen ausgerichtet. Dennoch besteht vertraglich auch für erwachsene Mitglieder der Schulgemeinde und Gäste die Möglichkeit am Mittagstisch teilzunehmen. Aktuell ist zu berücksichtigen, dass sich der Stadtverordnetenbeschluss zur Subventionierung des Mittagessens ausschließlich auf Schüler*innen bezieht. Erwachsen bezahlen den vollen Essenspreis. Zu Frage 13-15: Flächen der Kindertagesstätten: Die Kindertageseinrichtungen deren Gebäude sich im Eigentum der Stadt Frankfurt befinden, sind per Überlassungsvertrag an die jeweiligen Betreiber vergeben. Eine Öffnung für Dritte bedarf somit der Einwilligung des jeweiligen Nutzers und ist im Einzelfall zu prüfen. Der überwiegende Teil der Kindertageseinrichtungen wird in privatgewerblichen Gebäuden durch freie Träger betrieben. Auch diese Einrichtungen können eine Nutzung von Räumlichkeiten anbieten, sofern sie garantieren, dass dies außerhalb der Öffnungszeiten der Einrichtungen stattfindet und dass nur Räume wie beispielsweise ein Mehrzweckraum mit einem separaten Zugang, abgetrennt vom Rest des Gebäudes genutzt werden. Aus datenschutzrechtlichen Gründen und aus Gründen der besonderen Schutzbedürftigkeit, können andere Räumlichkeiten in Kitas nicht zur Fremdnutzung zur Verfügung gestellt werden. Über eine mögliche Nutzung entscheidet ausschließlich der Kita-Träger selbst, abhängig von den räumlichen Gegebenheiten, dem pädagogischen Konzept und von den Möglichkeiten, die der jeweilige Mietvertrag zulässt. Jede Fremdnutzung von Kita-Räumlichkeiten muss in Kooperationsvereinbarungen unter den jeweiligen Beteiligten geregelt sein. Zu Frage 16: Eine Nutzung ist grundsätzlich nur bis 22.00 Uhr möglich. Nutzungsansprüche über diesen Zeitrahmen hinaus bedürfen, z.B. für den Mitternachtssport oder kulturelle Veranstaltungen, werden einer kritischen Einzelfallprüfung in Bezug auf nachbarschaftsrechtliche Aspekte, baulichen Gegebenheiten und betriebliche Aspekte unterzogen.Nebenvorlage: Antrag vom 21.01.2021, OF 560/7

Beratungsverlauf 21 Sitzungen

Sitzung 46
OBR 13
TO I, TOP 11
Angenommen
Die Vorlage B 640 dient zur Kenntnis.
Zustimmung:
Alle
Sitzung 46
OBR 10
TO II, TOP 25
Angenommen
Die Vorlage B 640 dient zur Kenntnis.
Zustimmung:
Alle
Sitzung 46
OBR 1
TO I, TOP 40
Angenommen
Die Vorlage B 640 dient zur Kenntnis.
Zustimmung:
Annahme Bei Enthaltung Die Partei
Sitzung 44
OBR 15
TO I, TOP 22
Angenommen
Die Vorlage B 640 dient zur Kenntnis.
Zustimmung:
Alle
Sitzung 45
OBR 12
TO I, TOP 37
Angenommen
Die Vorlage B 640 dient zur Kenntnis.
Zustimmung:
Alle
Sitzung 46
OBR 2
TO II, TOP 41
Angenommen
Die Vorlage B 640 dient zur Kenntnis.
Zustimmung:
CDU SPD FDP Linke BFF Piraten
Ablehnung:
Grüne
Sitzung 45
OBR 7
TO I, TOP 29
Zurückgestellt / Beraten
Die Vorlage B 640 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt.
Zustimmung:
Alle
Sitzung 46
OBR 4
TO II, TOP 25
Angenommen
Die Vorlage B 640 dient zur Kenntnis.
Zustimmung:
SPD Grüne Linke FDP Bff Und Dffm
Ablehnung:
CDU ÖkoLinX-ARL
Sitzung 45
OBR 6
TO I, TOP 56
Angenommen
Die Vorlage B 640 dient zur Kenntnis.
Zustimmung:
Alle
Sitzung 43
OBR 16
TO I, TOP 17
Angenommen
Die Vorlage B 640 dient zur Kenntnis.
Zustimmung:
Alle
Sitzung 45
OBR 3
TO II, TOP 47
Angenommen
Die Vorlage B 640 dient zur Kenntnis.
Zustimmung:
Grüne CDU SPD Linke FDP BFF
Ablehnung:
ÖkoLinX-ARL
Sitzung 44
OBR 8
TO I, TOP 28
Angenommen
Die Vorlage B 640 dient zur Kenntnis.
Zustimmung:
Alle
Sitzung 45
OBR 9
TO II, TOP 6
Angenommen
Die Vorlage B 640 dient zur Kenntnis.
Zustimmung:
CDU SPD Grüne Linke BFF
Ablehnung:
FDP
Sitzung 46
OBR 5
TO I, TOP 60
Angenommen
Die Vorlage B 640 dient zur Kenntnis.
Zustimmung:
Alle
Sitzung 44
OBR 11
TO II, TOP 7
Angenommen
Die Vorlage B 640 dient zur Kenntnis.
Zustimmung:
Alle
Sitzung 46
OBR 14
TO I, TOP 19
Angenommen
Die Vorlage B 640 dient zur Kenntnis.
Zustimmung:
Alle
Sitzung 45
Ausschusses für Umwelt und Sport
TO I, TOP 28
Angenommen
nicht auf TO Die Vorlage B 640 dient zur Kenntnis. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS)
Zustimmung:
CDU SPD Grüne Linke FDP BFF FRAKTION
Ablehnung:
AFD Frankfurter
Sitzung 45
Kultur- und Freizeitausschusses
TO I, TOP 9
Angenommen
nicht auf TO Die Vorlage B 640 dient zur Kenntnis. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS)
Zustimmung:
CDU SPD Grüne AFD Linke FDP Frankfurter
Ablehnung:
BFF FRAKTION
Sitzung 44
Ausschusses für Bildung und Integration
TO I, TOP 16
Angenommen
nicht auf TO Die Vorlage B 640 dient zur Kenntnis. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS)
Zustimmung:
CDU SPD Grüne AFD Linke FDP BFF
Ablehnung:
FRAKTION Frankfurter
Sitzung 46
OBR 7
TO I, TOP 8
Angenommen
Anregung an den Magistrat OM 7271 2021 1. Die Vorlage B 640 dient zur unter Hinweis auf OM 7271 Kenntnis. 2. Die Vorlage OF 560/7 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen.
Zustimmung:
Alle
Sitzung 64
Jugendhilfeausschusses
TO I, TOP 3
Angenommen
Die Vorlage B 640 dient zur Kenntnis. Beschlussausfertigung(en): § 7105,