Öffnung der Schulen im Stadtteil für die Bewohnerinnen und Bewohner Westhausens
Antrag
Der Magistrat wird gebeten folgende Anregung zu prüfen und zu berichten: Nach dem Wegfall bestehender Angebote gibt es für die Westhausener keine Räumlichkeiten für Treffen. Aus diesem Grunde soll in Absprache mit den Schulleitungen der dortigen Schulen und mit dem Stadtschulamt geprüft werden, ob die Möglichkeit besteht, Räume für bürgerschaftliche Aktivitäten zur Verfügung zu stellen.
Begründung
In der B 640 werden Schulen und Kitas als Teil der Quartiere definiert, d.h. sie sollen durch "Einbindung lokaler Vereine, Institutionen und Initiativen auch ein Bildungs- und Begegnungsort im Quartier sein." Außerdem wird in Aussicht gestellt: "Schulische Räume können für kulturelle und andere Angebote außerschulischer Partner, (...)darüber hinaus (...) dann genutzt werden, wenn die Voraussetzungen der Nutzung (z.B. Gemeinnützigkeit) erfüllt sind. Westhausen bietet durch Privatisierung des ehemaligen Bürgerhauses und Schließung des evangelischen Gemeindezentrums keinerlei räumliche Möglichkeiten des gemeinsamen Treffens und Austauschs. Die Nutzung von Schulräumen, zeitgleich wenn schulische Veranstaltungen stattfinden und die Schulen abends geöffnet sind, wäre eine Lösung.
Beratungsverlauf 1 Sitzung
zu 1. Einstimmige Annahme; zu 2. Annahme bei Enthaltung CDU