Öffnung der Schulen und Kindertagesstätten zum Stadtteil
Vorlagentyp: B
Inhalt
S A C H S T A N D :
Bericht des Magistrats vom 25.05.2020, B
238 Betreff:
Öffnung der Schulen und Kindertagesstätten zum Stadtteil Vorgang:
Beschl. d. Stv.-V. vom
27.02.2020, § 5267 - A 196/17
CDU/SPD/GRÜNE, B 456/19 - Zwischenbericht: Schulbau stellt sich vermehrt den Herausforderungen
von verdichteten und nutzungsgemischten Stadtentwicklungskonzepten, bei denen
die Einbindung von Bildungseinrichtungen in den Quartierskontext immer mehr in
den Vordergrund gerät. Aktuell werden in Frankfurt bereits Modelle realisiert,
bei denen Schulen innerhalb eines neuen Siedlungsgebietes als Teil eines
funktional gemischten Gebäudeensembles entstehen - kombiniert mit ergänzenden
Nutzungen: mit sozialer und kultureller Infrastruktur, mit Wohnungen oder mit
Nahversorgungseinheiten. Damit verändert sich der bislang solitäre Status von
Schulen: Sie werden auch baulich noch stärker ins Quartier eingebunden.
Schulen und Kindertageseinrichtungen
verstehen sich auch im pädagogischen Sinn als Teil des Quartiers. Sie können
durch Einbindung lokaler Vereine, Institutionen und Initiativen auch ein
Bildungs- und Begegnungsort im Quartier sein. Die Entwicklung zur
Ganztagsschule mit Erfüllung des Rechtsanspruches auf Schulkinderbetreuung 2025
bedeutet, dass die Schulgebäude und Sporthallen von 7:30 Uhr bis 17 Uhr
vollständig von Schülerinnen und Schülern frequentiert werden und eine
ergänzende Raumnutzung Dritter in dieser Zeitspanne in der Regel nicht möglich
ist. Diese Einschränkung besteht auch für die Ferienzeiten, denn eine
ganztägige Ferienbetreuung ist bei maximal 25 Schließtagen ebenfalls
Bestandteil der Ganztagsschulentwicklung. Schulische Räume können für kulturelle und andere
Angebote außerschulischer Partner, die sich nicht an Schülerinnen und Schüler
richten, darüber hinaus nur dann genutzt werden, wenn die Schutzbedürftigkeit
(betrifft auch personenbezogene Daten und Fotos) der Schülerinnen und Schüler
in besonderem Maße beachtet wird und die Voraussetzungen der Nutzung (z.B.
Gemeinnützigkeit) erfüllt sind. Die ergänzende Nutzung der Räume erfordert ein
Raumbuchungsmanagement, die Sicherstellung der Reinigung und eine erweiterte
Gebäudesicherung.
Fragen der Sicherheit werden in
Frankfurt aktuell im Neubau durch klare Zonierungen und mit einem abgestuften
Nutzungs- und Zugangskonzept beantwortet: Das Lerncluster mit Gruppen-
und Klassenräumen wird dabei als klar begrenzter "innerer Bereich" betrachtet.
Angrenzend finden sich Räume und Begegnungsflächen, die von den Akteuren
gemeinsam genutzt werden. Die dritte und äußerste Kategorie der Zonierung
stellen in der Schule Räume wie Foyer, Mensa, Fachunterrichtsräume, Sporthalle,
etc. dar, die tagsüber von der Schule, aber zu anderen Zeiten auch von
außerschulischen Nutzer-/-innen frequentiert werden können. Wer zu
welchen Zeiten wo Zugang hat und wie dies geregelt wird, ist dabei eindeutig
festzulegen. Sporthallen und Aulen in Schulen oder Mehrzweckräume in
Kindertageseinrichtungen erhalten getrennte Zugänge, so dass sie auch nach der
Öffnungszeit uneingeschränkt von außen genutzt werden können. Entsprechende räumliche Zuordnungen und abgrenzbare
Zonen werden im Neubau bereits berücksichtigt (inklusive Fluchtwegkonzept).
Sollen Bestandsgebäude öffentlich genutzt werden, müssen die Zonen nachträglich
entwickelt werden. Es muss sichergestellt sein, dass ein innerer, "privater"
Bereich ausschließlich der Schule oder Kindertageseinrichtung zu Verfügung
steht. Fragen 1-7 Die erforderliche
Grundlagenermittlung steht noch aus und wird im abschließenden Bericht ergänzt.
Zu den Fragen 8 und 9: Schulsporthallen werden in der Regel
nach dem Schulbetrieb für den Vereinssport genutzt und können ab 17:30 Uhr
grundsätzlich vom Sportamt vergeben werden. Zu Fragen 10 und 11: Aktuell stehen Schulschwimmbäder, mit Ausnahme des
sich in der technischen Betriebsführung durch die BäderBetriebe Frankfurt GmbH
befindlichen Bades Marie-Curie-Schule, an Wochenenden, Feiertagen und in den
Ferien nicht zur Verfügung. Im Februar 2016 wurde eine gemeinsam durch die
Dezernate IV - Planen und Wohnen - und IX - Wirtschaft, Sport, Sicherheit und
Feuerwehr - und die BäderBetriebe Frankfurt GmbH erarbeitete Vereinbarung "über
die technische Betriebsführung der Schulbäder der Stadt Frankfurt geschlossen.
Die technische Betriebsführung der Schulschwimmbäder soll sukzessive an die
BäderBetriebe Frankfurt GmbH überführt werden, um die Nutzungszeiten
auszuweiten und diese der Frankfurter Schwimmgemeinde zur Verfügung zu stellen.
Zu den Fragen 1-11 und 16: Eine abschließende Erarbeitung eines
fundierten Flächennutzungskonzeptes in Schulen konnte nicht wie beabsichtigt
zum Jahreswechsel 2018/19 erstellt werden. Neben der erforderlichen
Grundlagenermittlung erfordert die Maßnahme noch vertiefende Abstimmungen mit
dem fachlichen Bedarfsträger, welche für eine Konzepterstellung zu
berücksichtigen sind. Die Erstellung des Flächennutzungskonzeptes wird mit
Priorität durch den Magistrat behandelt. Zu Frage 12: Grundsätzlich ist die Essensversorgung an den Schulen
auf die ernährungsphysiologischen Bedürfnisse von Kindern und Jugendlichen
ausgerichtet. Dennoch besteht vertraglich auch für erwachsene Mitglieder der
Schulgemeinde und Gäste die Möglichkeit am Mittagstisch teilzunehmen. Aktuell
ist zu berücksichtigen, dass sich der Stadtverordnetenbeschluss zur
Subventionierung des Mittagessens ausschließlich auf Schülerinnen und Schüler
bezieht. Erwachsene bezahlen den vollen Essenspreis. Zu Frage 13-15: Auch diese Einrichtungen
können eine Nutzung von Räumlichkeiten anbieten, sofern sie garantieren, dass
dies außerhalb der Öffnungszeiten der Einrichtungen stattfindet und dass nur
Räume, wie beispielsweise ein Mehrzweckraum mit einem separaten Zugang,
abgetrennt vom Rest des Gebäudes genutzt werden. Aus datenschutzrechtlichen
Gründen können andere Räumlichkeiten in Kitas nicht zur Fremdnutzung zur
Verfügung gestellt werden. Über eine mögliche Nutzung entscheidet ausschließlich
der Kita-Träger selbst, abhängig von den räumlichen Gegebenheiten, dem
pädagogischen Konzept und von den Möglichkeiten, die der jeweilige Mietvertrag
zulässt. Jede Fremdnutzung von Kita-Räumlichkeiten muss in
Kooperationsvereinbarungen unter den jeweiligen Beteiligten geregelt sein.
Vertraulichkeit: Nein
dazugehörende Vorlage:
Anfrage vom
08.05.2017, A 196
Bericht des
Magistrats vom 22.11.2019, B 456
Bericht des
Magistrats vom 04.12.2020, B 640
Zuständige Ausschüsse:
Ausschuss für
Bildung und Integration
Ausschuss für
Umwelt und Sport
Kultur- und
Freizeitausschuss Beratung im Ortsbeirat: 1, 2, 3, 4, 5, 6, 7, 8, 9,
10, 11, 12, 13, 14, 15, 16 Zuständige sonstige Gremien:
Jugendhilfeausschuss Versandpaket: 27.05.2020 Beratungsergebnisse: 41. Sitzung des OBR 1
am 16.06.2020, TO I, TOP 51 Beschluss: Die Vorlage B 238 dient zur Kenntnis.
Abstimmung:
Einstimmige Annahme 40. Sitzung des OBR 6
am 16.06.2020, TO I, TOP 40 Beschluss: Die Vorlage B 238 dient zur Kenntnis.
Abstimmung:
Einstimmige Annahme 40. Sitzung des OBR 7
am 16.06.2020, TO II, TOP 28 Beschluss: Die Vorlage B 238 dient zur Kenntnis.
Abstimmung:
Einstimmige Annahme 41. Sitzung des OBR 4
am 16.06.2020, TO II, TOP 17 Beschluss: Die Vorlage B 238 dient zur Kenntnis.
Abstimmung:
Einstimmige Annahme 41. Sitzung des OBR
13 am 16.06.2020, TO I, TOP 10 Beschluss: Die Vorlage B 238 dient zur Kenntnis.
Abstimmung:
Einstimmige Annahme 41. Sitzung des OBR
10 am 17.06.2020, TO II, TOP 26 Beschluss: Die Vorlage B 238 dient zur Kenntnis.
Abstimmung:
Einstimmige Annahme 39. Sitzung des OBR 8
am 18.06.2020, TO I, TOP 23 Beschluss: Die Vorlage B 238 dient zur Kenntnis.
Abstimmung:
Einstimmige Annahme 40. Sitzung des OBR
15 am 19.06.2020, TO I, TOP 36 Beschluss: Die Vorlage B 238 dient zur Kenntnis.
Abstimmung:
Einstimmige Annahme 41. Sitzung des OBR 5
am 19.06.2020, TO I, TOP 55 Beschluss: Die Vorlage B 238 dient zur Kenntnis.
Abstimmung:
Einstimmige Annahme 40. Sitzung des OBR
12 am 19.06.2020, TO I, TOP 61 Beschluss: Die Vorlage B 238 wird bis zur nächsten
turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung:
Einstimmige Annahme 39. Sitzung des OBR
11 am 22.06.2020, TO II, TOP 40 Beschluss: Die Vorlage B 238 dient zur Kenntnis.
Abstimmung:
Einstimmige Annahme 41. Sitzung des OBR
14 am 22.06.2020, TO I, TOP 20 Beschluss: Die Vorlage B 238 dient zur Kenntnis.
Abstimmung:
Einstimmige Annahme 62. Sitzung des
Jugendhilfeausschusses am 23.06.2020, TO I, TOP 7
Beschluss: Die Vorlage B 238 dient als Zwischenbericht zur
Kenntnis. 38. Sitzung des OBR
16 am 23.06.2020, TO I, TOP 21 Beschluss: Die Vorlage B 238 dient zur Kenntnis.
Abstimmung:
Einstimmige Annahme 41. Sitzung des OBR 2
am 24.06.2020, TO II, TOP 31 Beschluss: Die Vorlage B 238 dient zur Kenntnis.
Abstimmung:
Einstimmige Annahme 40. Sitzung des OBR 3
am 25.06.2020, TO II, TOP 52 Beschluss: Die Vorlage B 238 dient zur Kenntnis.
Abstimmung:
GRÜNE, CDU, SPD, LINKE. und FDP gegen ÖkoLinX-ARL
(= Zurückweisung) 40. Sitzung des OBR 9
am 25.06.2020, TO II, TOP 7 Beschluss: Die Vorlage B 238 dient zur Kenntnis.
Abstimmung:
Einstimmige Annahme 41. Sitzung des
Ausschusses für Umwelt und Sport am 20.08.2020, TO I, TOP 23
Beschluss: nicht auf TO
Die Vorlage B 238 (Zwischenbericht) dient zur
Kenntnis. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung:
CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP und BFF
Sonstige Voten/Protokollerklärung:
FRAKTION und FRANKFURTER (= Kenntnis) 41. Sitzung des
Kultur- und Freizeitausschusses am 20.08.2020, TO I, TOP 8
Beschluss: nicht auf TO
Die Vorlage B 238 (Zwischenbericht) dient zur
Kenntnis. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung:
CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION
und FRANKFURTER 40. Sitzung des
Ausschusses für Bildung und Integration am 24.08.2020, TO I, TOP 21
Beschluss: nicht auf TO
Die Vorlage B 238 (Zwischenbericht) dient zur
Kenntnis. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung:
CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF und
FRANKFURTER Sonstige
Voten/Protokollerklärung: FRAKTION (= Kenntnis)
41. Sitzung des OBR
12 am 28.08.2020, TO I, TOP 62 Beschluss: Die Vorlage B 238 dient zur Kenntnis.
Abstimmung:
Einstimmige Annahme Beschlussausfertigung(en):
§ 6087, 40. Sitzung
des Ausschusses für Bildung und Integration vom 24.08.2020 Aktenzeichen: 40 1