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Öffnung der Schulen und Kindertagesstätten zum Stadtteil

Vorlagentyp: B

Inhalt

S A C H S T A N D : Bericht des Magistrats vom 25.05.2020, B 238 Betreff: Öffnung der Schulen und Kindertagesstätten zum Stadtteil Vorgang: Beschl. d. Stv.-V. vom 27.02.2020, § 5267 - A 196/17 CDU/SPD/GRÜNE, B 456/19 - Zwischenbericht: Schulbau stellt sich vermehrt den Herausforderungen von verdichteten und nutzungsgemischten Stadtentwicklungskonzepten, bei denen die Einbindung von Bildungseinrichtungen in den Quartierskontext immer mehr in den Vordergrund gerät. Aktuell werden in Frankfurt bereits Modelle realisiert, bei denen Schulen innerhalb eines neuen Siedlungsgebietes als Teil eines funktional gemischten Gebäudeensembles entstehen - kombiniert mit ergänzenden Nutzungen: mit sozialer und kultureller Infrastruktur, mit Wohnungen oder mit Nahversorgungseinheiten. Damit verändert sich der bislang solitäre Status von Schulen: Sie werden auch baulich noch stärker ins Quartier eingebunden. Schulen und Kindertageseinrichtungen verstehen sich auch im pädagogischen Sinn als Teil des Quartiers. Sie können durch Einbindung lokaler Vereine, Institutionen und Initiativen auch ein Bildungs- und Begegnungsort im Quartier sein. Die Entwicklung zur Ganztagsschule mit Erfüllung des Rechtsanspruches auf Schulkinderbetreuung 2025 bedeutet, dass die Schulgebäude und Sporthallen von 7:30 Uhr bis 17 Uhr vollständig von Schülerinnen und Schülern frequentiert werden und eine ergänzende Raumnutzung Dritter in dieser Zeitspanne in der Regel nicht möglich ist. Diese Einschränkung besteht auch für die Ferienzeiten, denn eine ganztägige Ferienbetreuung ist bei maximal 25 Schließtagen ebenfalls Bestandteil der Ganztagsschulentwicklung. Schulische Räume können für kulturelle und andere Angebote außerschulischer Partner, die sich nicht an Schülerinnen und Schüler richten, darüber hinaus nur dann genutzt werden, wenn die Schutzbedürftigkeit (betrifft auch personenbezogene Daten und Fotos) der Schülerinnen und Schüler in besonderem Maße beachtet wird und die Voraussetzungen der Nutzung (z.B. Gemeinnützigkeit) erfüllt sind. Die ergänzende Nutzung der Räume erfordert ein Raumbuchungsmanagement, die Sicherstellung der Reinigung und eine erweiterte Gebäudesicherung. Fragen der Sicherheit werden in Frankfurt aktuell im Neubau durch klare Zonierungen und mit einem abgestuften Nutzungs- und Zugangskonzept beantwortet: Das Lerncluster mit Gruppen- und Klassenräumen wird dabei als klar begrenzter "innerer Bereich" betrachtet. Angrenzend finden sich Räume und Begegnungsflächen, die von den Akteuren gemeinsam genutzt werden. Die dritte und äußerste Kategorie der Zonierung stellen in der Schule Räume wie Foyer, Mensa, Fachunterrichtsräume, Sporthalle, etc. dar, die tagsüber von der Schule, aber zu anderen Zeiten auch von außerschulischen Nutzer-/-innen frequentiert werden können. Wer zu welchen Zeiten wo Zugang hat und wie dies geregelt wird, ist dabei eindeutig festzulegen. Sporthallen und Aulen in Schulen oder Mehrzweckräume in Kindertageseinrichtungen erhalten getrennte Zugänge, so dass sie auch nach der Öffnungszeit uneingeschränkt von außen genutzt werden können. Entsprechende räumliche Zuordnungen und abgrenzbare Zonen werden im Neubau bereits berücksichtigt (inklusive Fluchtwegkonzept). Sollen Bestandsgebäude öffentlich genutzt werden, müssen die Zonen nachträglich entwickelt werden. Es muss sichergestellt sein, dass ein innerer, "privater" Bereich ausschließlich der Schule oder Kindertageseinrichtung zu Verfügung steht. Fragen 1-7 Die erforderliche Grundlagenermittlung steht noch aus und wird im abschließenden Bericht ergänzt. Zu den Fragen 8 und 9: Schulsporthallen werden in der Regel nach dem Schulbetrieb für den Vereinssport genutzt und können ab 17:30 Uhr grundsätzlich vom Sportamt vergeben werden. Zu Fragen 10 und 11: Aktuell stehen Schulschwimmbäder, mit Ausnahme des sich in der technischen Betriebsführung durch die BäderBetriebe Frankfurt GmbH befindlichen Bades Marie-Curie-Schule, an Wochenenden, Feiertagen und in den Ferien nicht zur Verfügung. Im Februar 2016 wurde eine gemeinsam durch die Dezernate IV - Planen und Wohnen - und IX - Wirtschaft, Sport, Sicherheit und Feuerwehr - und die BäderBetriebe Frankfurt GmbH erarbeitete Vereinbarung "über die technische Betriebsführung der Schulbäder der Stadt Frankfurt geschlossen. Die technische Betriebsführung der Schulschwimmbäder soll sukzessive an die BäderBetriebe Frankfurt GmbH überführt werden, um die Nutzungszeiten auszuweiten und diese der Frankfurter Schwimmgemeinde zur Verfügung zu stellen. Zu den Fragen 1-11 und 16: Eine abschließende Erarbeitung eines fundierten Flächennutzungskonzeptes in Schulen konnte nicht wie beabsichtigt zum Jahreswechsel 2018/19 erstellt werden. Neben der erforderlichen Grundlagenermittlung erfordert die Maßnahme noch vertiefende Abstimmungen mit dem fachlichen Bedarfsträger, welche für eine Konzepterstellung zu berücksichtigen sind. Die Erstellung des Flächennutzungskonzeptes wird mit Priorität durch den Magistrat behandelt. Zu Frage 12: Grundsätzlich ist die Essensversorgung an den Schulen auf die ernährungsphysiologischen Bedürfnisse von Kindern und Jugendlichen ausgerichtet. Dennoch besteht vertraglich auch für erwachsene Mitglieder der Schulgemeinde und Gäste die Möglichkeit am Mittagstisch teilzunehmen. Aktuell ist zu berücksichtigen, dass sich der Stadtverordnetenbeschluss zur Subventionierung des Mittagessens ausschließlich auf Schülerinnen und Schüler bezieht. Erwachsene bezahlen den vollen Essenspreis. Zu Frage 13-15: Auch diese Einrichtungen können eine Nutzung von Räumlichkeiten anbieten, sofern sie garantieren, dass dies außerhalb der Öffnungszeiten der Einrichtungen stattfindet und dass nur Räume, wie beispielsweise ein Mehrzweckraum mit einem separaten Zugang, abgetrennt vom Rest des Gebäudes genutzt werden. Aus datenschutzrechtlichen Gründen können andere Räumlichkeiten in Kitas nicht zur Fremdnutzung zur Verfügung gestellt werden. Über eine mögliche Nutzung entscheidet ausschließlich der Kita-Träger selbst, abhängig von den räumlichen Gegebenheiten, dem pädagogischen Konzept und von den Möglichkeiten, die der jeweilige Mietvertrag zulässt. Jede Fremdnutzung von Kita-Räumlichkeiten muss in Kooperationsvereinbarungen unter den jeweiligen Beteiligten geregelt sein. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anfrage vom 08.05.2017, A 196 Bericht des Magistrats vom 22.11.2019, B 456 Bericht des Magistrats vom 04.12.2020, B 640 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Bildung und Integration Ausschuss für Umwelt und Sport Kultur- und Freizeitausschuss Beratung im Ortsbeirat: 1, 2, 3, 4, 5, 6, 7, 8, 9, 10, 11, 12, 13, 14, 15, 16 Zuständige sonstige Gremien: Jugendhilfeausschuss Versandpaket: 27.05.2020 Beratungsergebnisse: 41. Sitzung des OBR 1 am 16.06.2020, TO I, TOP 51 Beschluss: Die Vorlage B 238 dient zur Kenntnis. Abstimmung: Einstimmige Annahme 40. Sitzung des OBR 6 am 16.06.2020, TO I, TOP 40 Beschluss: Die Vorlage B 238 dient zur Kenntnis. Abstimmung: Einstimmige Annahme 40. Sitzung des OBR 7 am 16.06.2020, TO II, TOP 28 Beschluss: Die Vorlage B 238 dient zur Kenntnis. Abstimmung: Einstimmige Annahme 41. Sitzung des OBR 4 am 16.06.2020, TO II, TOP 17 Beschluss: Die Vorlage B 238 dient zur Kenntnis. Abstimmung: Einstimmige Annahme 41. Sitzung des OBR 13 am 16.06.2020, TO I, TOP 10 Beschluss: Die Vorlage B 238 dient zur Kenntnis. Abstimmung: Einstimmige Annahme 41. Sitzung des OBR 10 am 17.06.2020, TO II, TOP 26 Beschluss: Die Vorlage B 238 dient zur Kenntnis. Abstimmung: Einstimmige Annahme 39. Sitzung des OBR 8 am 18.06.2020, TO I, TOP 23 Beschluss: Die Vorlage B 238 dient zur Kenntnis. Abstimmung: Einstimmige Annahme 40. Sitzung des OBR 15 am 19.06.2020, TO I, TOP 36 Beschluss: Die Vorlage B 238 dient zur Kenntnis. Abstimmung: Einstimmige Annahme 41. Sitzung des OBR 5 am 19.06.2020, TO I, TOP 55 Beschluss: Die Vorlage B 238 dient zur Kenntnis. Abstimmung: Einstimmige Annahme 40. Sitzung des OBR 12 am 19.06.2020, TO I, TOP 61 Beschluss: Die Vorlage B 238 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 39. Sitzung des OBR 11 am 22.06.2020, TO II, TOP 40 Beschluss: Die Vorlage B 238 dient zur Kenntnis. Abstimmung: Einstimmige Annahme 41. Sitzung des OBR 14 am 22.06.2020, TO I, TOP 20 Beschluss: Die Vorlage B 238 dient zur Kenntnis. Abstimmung: Einstimmige Annahme 62. Sitzung des Jugendhilfeausschusses am 23.06.2020, TO I, TOP 7 Beschluss: Die Vorlage B 238 dient als Zwischenbericht zur Kenntnis. 38. Sitzung des OBR 16 am 23.06.2020, TO I, TOP 21 Beschluss: Die Vorlage B 238 dient zur Kenntnis. Abstimmung: Einstimmige Annahme 41. Sitzung des OBR 2 am 24.06.2020, TO II, TOP 31 Beschluss: Die Vorlage B 238 dient zur Kenntnis. Abstimmung: Einstimmige Annahme 40. Sitzung des OBR 3 am 25.06.2020, TO II, TOP 52 Beschluss: Die Vorlage B 238 dient zur Kenntnis. Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, LINKE. und FDP gegen ÖkoLinX-ARL (= Zurückweisung) 40. Sitzung des OBR 9 am 25.06.2020, TO II, TOP 7 Beschluss: Die Vorlage B 238 dient zur Kenntnis. Abstimmung: Einstimmige Annahme 41. Sitzung des Ausschusses für Umwelt und Sport am 20.08.2020, TO I, TOP 23 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage B 238 (Zwischenbericht) dient zur Kenntnis. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP und BFF Sonstige Voten/Protokollerklärung: FRAKTION und FRANKFURTER (= Kenntnis) 41. Sitzung des Kultur- und Freizeitausschusses am 20.08.2020, TO I, TOP 8 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage B 238 (Zwischenbericht) dient zur Kenntnis. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER 40. Sitzung des Ausschusses für Bildung und Integration am 24.08.2020, TO I, TOP 21 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage B 238 (Zwischenbericht) dient zur Kenntnis. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF und FRANKFURTER Sonstige Voten/Protokollerklärung: FRAKTION (= Kenntnis) 41. Sitzung des OBR 12 am 28.08.2020, TO I, TOP 62 Beschluss: Die Vorlage B 238 dient zur Kenntnis. Abstimmung: Einstimmige Annahme Beschlussausfertigung(en): § 6087, 40. Sitzung des Ausschusses für Bildung und Integration vom 24.08.2020 Aktenzeichen: 40 1