Öffnung der Schulen und Kindertagesstätten zum Stadtteil
Vorlagentyp: B
Inhalt
S A C H S T A N D : Bericht des
Magistrats vom 27.10.2017, B 350 Betreff: Öffnung der Schulen und
Kindertagesstätten zum Stadtteil Vorgang: A 196/17 CDU/SPD/GRÜNE Zwischenbescheid des Magistrats vom 30.04.2018
Zwischenbericht: Eine integrierte Stadtentwicklung geht von
Nutzungsüberlagerung bei der sozialen Infrastruktur aus. Hier sind Schulen und Kindertageseinrichtungen, aber
auch Kinder- und Jugendhäuser, kulturelle Einrichtungen und Räume der
Erwachsenenbildung in den Blick zu nehmen. Nutzungsüberlagerungen sind kooperativ zu entwickeln,
damit Synergien von den Beteiligten wahrgenommen werden können und
Nutzungskonkurrenzen/-konflikten vorgebeugt wird. Herkömmliche Kita- und Schulgebäude sind in der Regel
durch die Anordnung der Räume nicht auf eine Drittnutzung ausgelegt. Die mit der Drittnutzung und
Nutzungsüberlagerung verbundenen Aufgaben der Organisation, Koordination und
Gebäudesicherung in den Abendstunden oder am Wochenende sind noch nicht mit
Ressourcen hinterlegt und z.B. bei den Schulhausverwaltern nur in Einzelfällen
personalrechtlich und vertraglich abgesichert. Häufig steht die Drittnutzung im
Kontext der Kooperationsbestrebungen von Schule, z.B. im Ganztag. Eine mit der
Nutzung durch Dritte verbundene Kommunikation und Koordination ist in den
Personalkontingenten der Lehrkräfte nicht hinterlegt. Mit dem Integrierten Schulentwicklungsplan 2015-19
liegt der Beschluss zur Umsetzung der Maßnahme 0205 "Entwicklung eines Systems
zur digitalen Raumbuchung" vor. Innerhalb des Planzeitraumes soll die Entwicklung
eines digitalen Raumbuchungssystems beauftragt werden. Ziel ist es, ein System
zu entwickeln, das einen genauen Überblick über vorhandene Raumkapazitäten
ermöglicht, und ihre Nutzung sichtbar und damit koordinierbar macht. Akteure
vor Ort sollen flexibel das gesamte Raumangebot einsehen und buchen können, die
Nutzung der vorhandenen Räumlichkeiten soll optimiert werden. Das vorrangige Ziel ist die optimale
Bereitstellung von passenden Raumkapazitäten für den vorhandenen
Nutzungsbedarf. Im Zuge der
Schülerzahlenentwicklung und des Wachstums Frankfurts werden immer mehr
Raumkapazitäten benötigt. Diesem Problem wird sowohl durch Neu- und
Erweiterungsbauten als auch durch das Aufstellen von Containerräumen begegnet.
Gleichzeitig gibt es Räume im Quartier und in den Schulen, die gering belegt
sind. Bei der Neuerrichtung von Schulen
(M233/2016, M125/2017) wird die Anforderung einer teilöffentliche Nutzung
bestimmter Bereiche, z.B. für Veranstaltungen, in die Gebäudeplanung bereits
einbezogen. Im Planungsprozess der IGS-Süd, der von der Montag Stiftung
fachkundig begleitet wurde, hat die Kooperationsbeziehung zum Stadtteil eine
besondere Rolle gespielt. Im Rahmen eines Workshops wurden die
Kooperationspartner in die Entwicklung des Gebäudekonzeptes exemplarisch
eingebunden. Bedarfe des Kinder- und Jugendhauses, der Musikschule, der
Stadtbücherei, als auch Bedarfe der Zielgruppe Jugendliche mit Behinderungen
konnten aufgenommen werden. Die IGS-Süd soll einen eigenen teilöffentlichen
Bereich, das "Stadtteilhaus", erhalten. Es sind Flächen vorgesehen, die für
Veranstaltungen genutzt werden können. Dieser Ansatz kann exemplarisch auf neue
Schulbauvorhaben übertragen, muss allerdings in jedem Fall im Rahmen der
Planungsphase Null standortspezifisch definiert werden. Im September 2017 startet ein weiterer
Entwicklungsprozess mit dem Fokus Nutzungsüberlagerungen eines Bildungscampus
(Gallus). Auch diese Ergebnisse werden in einen Planungsrahmen Schulbau
einfließen, der der Stadtverordnetenversammlung zur Beschlussfassung vorgelegt
wird. Zu Frage 1-7 Die ergänzenden Antworten zu den Fragen 1 und 2
werden durch den Magistrat noch abschließend beantwortet. Schulaulen: Die an den Frankfurter Schulen vorhandenen Schulaulen
und Mensen stehen vorrangig dem Schulbetrieb zur Verfügung. Darüber hinaus können diese Aulen auf
Antrag zum Zwecke einer Drittnutzung überlassen werden. Die Überlassung setzt
Gemeinnützigkeit voraus, eine kommerzielle Nutzung ist ausgeschlossen. Die Auslastung schwankt, da eine
Drittnutzung gemäß Antragstellung erfolgt und die Nutzungszeiträume den
jeweiligen Bedarf umfassen. Eine Evaluation der Nutzung liegt nicht vor.
Die Überlassung der schulischen
Räume erfolgt durch das Stadtschulamt bzw. durch das Amt für Bau und
Immobilien. Den Anträgen wird in der Regel stattgegeben, sofern keine
zeitlichen oder schulorganisatorischen Gründe dagegen sprechen. Flächen der Kindertagesstätten: In der Kita-Praxis wird die Öffnung hin zum Stadtteil
mit Blick auf eine Gemeinwesenorientierung bereits gelebt. Es finden
Aktivitäten statt, die im Zusammenhang mit der pädagogischen Arbeit einer Kita
stehen, wie beispielsweise Elternbildung, Familienangebote, präventive
Gesundheitsangebote und Feste. Dies geschieht meist außerhalb der
Öffnungszeiten. Eine
Überlassung von Flächen erfolgt bei Kita Frankfurt nur für nicht kommerzielle
Angebote und nach Feststellung der Gemeinnützigkeit. Die freien Träger von Kindertageseinrichtungen sind
hinsichtlich der Nutzung und Überlassung von Räumen autonom. Eine Fremdnutzung
muss grundsätzlich mit dem Kita-Alltag vereinbar sein. Zu Frage 8-9 Die Vergabe der Schulsporthallen ab 17:30 Uhr durch
das Sportamt umfasst alle städtischen Schulsporthallen. Grundsätzlich werden die zur Verfügung stehenden
Schulturnhallen montags bis freitags in der Zeit von 17:30-22:00 Uhr vom
Sportamt vergeben. Ausgenommen sind Dreifeld-Sporthallen weiterführender
Schulen, die an den genannten Tagen mit Rücksicht auf den Unterricht im
Zeitraum 18:00-22:30 Uhr vergeben werden. Darüber hinaus verschieben
Ganztags-Unterrichtsangebote einzelner Schulen den Nutzungsbeginn von 17:30 Uhr
auf 19:00 oder 20:00 Uhr. Das
Sportamt verfügt jährlich über ca. 116.000 Trainingseinheiten á 90 Minuten in
194 Turn- und Sporthallen, davon 190 Schulturn- und -sporthallen zur Vergabe an
ca. 260 Frankfurter Sportvereine. In dieser Gesamtzahl sind 28 Zwei- und
Dreifeld-Hallen enthalten, deren Spielfeldgröße und Linierung den
Verbandsvorgaben entsprechen und deren Auslastung 100% beträgt. Die Auslastung der übrigen ca. 162
Einfeld-Hallen beträgt ca. 85% und ist abhängig von der Halleneignung für die
jeweils nachgefragten Sportarten, der Geräteraumkapazitäten für die Lagerung
von z.B. Tischtennisplatten oder Judo-Matten und von der Anzahl der Hallen in
den jeweiligen Stadtteilen. Der Magistrat erarbeitet derzeit in Kooperation mit
dem Sportkreis ein Pilotprojekt zur Ausweitung der Nutzungszeiten bis 24
Uhr. Zu Frage 10-11 Die Vergabe der Schulschwimmhallen ist vertraglich
auf die Bäderbetriebe Frankfurt übertragen. Aktuell stehen die Schulschwimmbäder an Wochenenden,
Feiertagen und in den Ferien nicht zur Verfügung. Im Februar 2016 wurde eine gemeinsame, durch die
Dezernate IV und IX und die BäderBetriebe Frankfurt GmbH erarbeitete
Vereinbarung "über die technische Betriebsführung der Schulbäder der Stadt
Frankfurt am Main" geschlossen. Ziel der Vereinbarung ist es, den Betrieb der
Schulschwimmbäder zu optimieren und diese auch an Wochenenden, Feiertagen und
während der Ferien für Vereine und weitere Nutzergruppen zugänglich zu
machen. Aktuell werden im
Rahmen des Projektes die Neuerrichtung des Bades der Dahlmannschule durch die
BBF beratend begleitet und Vorbereitungen für eine zeitnahe Übernahme der
technischen Betriebsführung bei Fertigstellung getroffen. Die Schulbäder der
Berthold-Otto-Schule und der Marie-Curie-Schule werden, nach erfolgten
Mängelfreimeldungen durch das Stadtschulamt, als nächste Einrichtung in die
technische Betriebsführung überführt. Zum Bad der Marie-Curie-Schule ist
anzumerken, dass dort bereits seit Frühjahr 2016 die technische Betreuung der
Badewasseraufbereitungsanlage sowie die Reinigung des Bades durch die
Bäderbetriebe koordiniert werden. Sukzessiv soll die technische Betriebsführung der
weiteren Schulschwimmbäder ebenfalls durch die BBF übernommen werden, um die
Nutzungszeiten auch an diesen Standorten entsprechend auszuweiten und diese der
Frankfurter Schwimmgemeinde zur Verfügung zu stellen. Zu Frage 12 Die Verpflegung der Schülerinnen und Schüler soll die
körperliche und geistige Leistungsfähigkeit der kleinen und großen Tischgäste
unterstützen und zu einem gesundheitsfördernden Lebensumfeld beitragen. Kinder
und Jugendliche benötigen für ihre körperliche und geistige Entwicklung, für
ihre Leistungsfähigkeit und für ihr Wohlbefinden eine ernährungsphysiologische
und bedarfsgerechte Kost. Vor diesem Hintergrund orientieren wir uns mit
unseren Anforderungen an den Empfehlungen der Deutschen Gesellschaft für
Ernährung für eine vollwertige Schulverpflegung. Diese unterscheidet sich zum
Teil erheblich von den Empfehlungen der Deutschen Gesellschaft für Ernährung
für eine bedarfsgerechte Ernährung von erwachsenen Menschen sowie von
Seniorinnen und Senioren. Vor diesem Hintergrund ist eine gemeinsame,
bedarfsdeckende und ausgewogene Ernährung aller o.g. Zielgruppen aus unserer
Sicht schwer realisierbar. Weiterhin müssen Schulgebäude geschützte Räume sein,
in denen Schülerinnen und Schüler sicher fühlen sollen und wo die Lehrkräfte
ihrer Aufsichtspflicht nachkommen können müssen. Sie können somit nicht für die
Öffentlichkeit bzw. für schulfremde Personen zugängig gemacht werden. Eine generelle Öffnung der Schulkantinen für einen
Mittagstisch für Bürgerinnen und Bürger ist nicht möglich. Zu Frage 13 In der Kita-Praxis wird die Öffnung zum Stadtteil
bereits umgesetzt. Es finden Aktivitäten statt, wie beispielsweise
Elternbildung, Familienangebote, präventive Gesundheitsangebote und Feste. Dies
geschieht meist außerhalb der "Öffnungszeiten" und ist für unterschiedliche
Zielgruppen des Stadtteils zugänglich. Zu Frage 14 Eine Überlassung von Flächen erfolgt bei Kita
Frankfurt nur für unentgeltliche (nicht kommerzielle) Angebote; die freien
Träger von Kindertageseinrichtungen sind hinsichtlich der Überlassung an Dritte
autonom, dabei muss die Fremdnutzung mit dem Kita-Alltag vereinbar sein.
Zu Frage 15 + 16 Dazu kann der Magistrat keine Aussage treffen. Die
Überlassung der Räume (Kita) regelt der Träger. Die Raumflächen und Ausstattung
sind für Vorschulkinder ausgerichtet. Dies schränkt eine öffentliche Nutzung
grundsätzlich ein. Vertraulichkeit: Nein
dazugehörende Vorlage:
Anfrage vom
08.05.2017, A 196
Bericht des
Magistrats vom 21.09.2018, B 314
Zuständige Ausschüsse:
Ausschuss für
Bildung und Integration
Ausschuss für
Umwelt und Sport
Kultur- und
Freizeitausschuss Beratung im Ortsbeirat: 1, 2, 3, 4, 5, 6, 7, 8, 9,
10, 11, 12, 13, 14, 15, 16 Zuständige sonstige Gremien:
Jugendhilfeausschuss
Versandpaket: 01.11.2017 Beratungsergebnisse: 17. Sitzung des OBR
13 am 21.11.2017, TO I, TOP 15 Beschluss: Die Vorlage B 350 dient zur Kenntnis.
Abstimmung:
Einstimmige Annahme 17. Sitzung des OBR 5
am 24.11.2017, TO I, TOP 56 Beschluss: Die Vorlage B 350 dient zur Kenntnis.
Abstimmung:
Einstimmige Annahme 17. Sitzung des OBR
15 am 24.11.2017, TO I, TOP 19 Beschluss: Die Vorlage B 350 dient zur Kenntnis.
Abstimmung:
Einstimmige Annahme 17. Sitzung des OBR
14 am 27.11.2017, TO I, TOP 20 Beschluss: Die Vorlage B 350 dient zur Kenntnis.
Abstimmung:
Einstimmige Annahme 42. Sitzung des
Jugendhilfeausschusses am 27.11.2017, TO I, TOP 14
Beschluss: Die Vorlage B 350 dient zur Kenntnis.
16. Sitzung des OBR
16 am 28.11.2017, TO I, TOP 22 Beschluss: Die Vorlage B 350 dient zur Kenntnis.
Abstimmung:
Einstimmige Annahme 17. Sitzung des OBR 4
am 28.11.2017, TO II, TOP 6 Beschluss: Die Vorlage B 350 dient zur Kenntnis.
Abstimmung:
SPD, GRÜNE, CDU, LINKE. und dFfm gegen ÖkoLinX-ARL
(= Zurückweisung) 17. Sitzung des OBR 7
am 28.11.2017, TO II, TOP 7 Beschluss: Die Vorlage B 350 dient zur Kenntnis.
Abstimmung:
Einstimmige Annahme 17. Sitzung des OBR 8
am 30.11.2017, TO I, TOP 26 Beschluss: Die Vorlage B 350 dient zur Kenntnis.
Abstimmung:
Einstimmige Annahme 17. Sitzung des OBR
12 am 01.12.2017, TO I, TOP 19 Beschluss: Die Vorlage B 350 dient zur Kenntnis.
Abstimmung:
Einstimmige Annahme 17. Sitzung des OBR 2
am 04.12.2017, TO II, TOP 41 Beschluss: Die Vorlage B 350 dient zur Kenntnis.
Abstimmung:
Einstimmige Annahme 17. Sitzung des OBR
11 am 04.12.2017, TO II, TOP 5 Beschluss: Die Vorlage B 350 dient zur Kenntnis.
Abstimmung:
SPD, CDU, GRÜNE, BFF und FDP gegen LINKE. (=
Zurückweisung) 17. Sitzung des OBR 6
am 05.12.2017, TO I, TOP 33 Beschluss: Die Vorlage B 350 dient zur Kenntnis.
Abstimmung:
Einstimmige Annahme 17. Sitzung des OBR
10 am 05.12.2017, TO II, TOP 30 Beschluss: Die Vorlage B 350 dient zur Kenntnis.
Abstimmung:
Einstimmige Annahme 17. Sitzung des OBR 1
am 05.12.2017, TO I, TOP 35 Beschluss: Die Vorlage B 350 dient zur Kenntnis.
Abstimmung:
Annahme bei Enthaltung ÖkoLinX-ARL
17. Sitzung des OBR 9
am 07.12.2017, TO II, TOP 7 Beschluss: Die Vorlage B 350 dient zur Kenntnis.
Abstimmung:
Einstimmige Annahme 17. Sitzung des OBR 3
am 07.12.2017, TO II, TOP 32 Beschluss: Die Vorlage B 350 dient zur Kenntnis.
Abstimmung:
GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP und BFF gegen
ÖkoLinX-ARL (= Zurückweisung) 17. Sitzung des
Kultur- und Freizeitausschusses am 18.01.2018, TO I, TOP 16
Beschluss: nicht auf TO
Die Vorlage B 350 (Zwischenbericht) dient zur
Kenntnis. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung:
CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION
und FRANKFURTER 17. Sitzung des
Ausschusses für Umwelt und Sport am 18.01.2018, TO I, TOP 24
Beschluss: nicht auf TO
Die Vorlage B 350 (Zwischenbericht) dient zur
Kenntnis. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung:
CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF und FRAKTION
Sonstige Voten/Protokollerklärung:
FRANKFURTER (= Kenntnis) 17. Sitzung des
Ausschusses für Bildung und Integration am 22.01.2018, TO I, TOP 24
Beschluss: nicht auf TO
Die Vorlage B 350 (Zwischenbericht) dient zur
Kenntnis. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung:
CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION
und FRANKFURTER 22. Sitzung des
Ausschusses für Bildung und Integration am 11.06.2018, TO I, TOP 4
Beschluss: nicht auf TO
Der Magistrat wird aufgefordert, den Bericht zur
Vorlage B 350 spätestens in einem Monat vorzulegen. (Ermächtigung gemäß
§ 12 GOS) Abstimmung:
CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF und FRAKTION
23. Sitzung des
Ausschusses für Bildung und Integration am 13.08.2018, TO I, TOP 4
Beschluss: nicht auf TO
Der Magistrat wird aufgefordert, den Bericht zur
Vorlage B 350 spätestens in drei Monaten vorzulegen. (Ermächtigung gemäß
§ 12 GOS) Abstimmung:
CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP und BFF
Beschlussausfertigung(en): § 2143, 17. Sitzung
des Ausschusses für Bildung und Integration vom 22.01.2018 § 2814, 22. Sitzung
des Ausschusses für Bildung und Integration vom 11.06.2018 § 2970, 23. Sitzung
des Ausschusses für Bildung und Integration vom 13.08.2018 Aktenzeichen: 40 1