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Öffnung der Schulen und Kindertagesstätten zum Stadtteil

Vorlagentyp: B

Inhalt

S A C H S T A N D : Bericht des Magistrats vom 22.11.2019, B 456 Betreff: Öffnung der Schulen und Kindertagesstätten zum Stadtteil Vorgang: Beschl. d. Stv.-V. vom 26.09.2019, § 4598 - A 196/17 CDU/SPD/GRÜNE, l. B 314/18 - Zwischenbericht: Schulbau stellt sich vermehrt den Herausforderungen von verdichteten und nutzungsgemischten Stadtentwicklungskonzepten, bei denen die Einbindung von Bildungseinrichtungen in den Quartierskontext immer mehr in den Vordergrund gerät. Aktuell werden in Frankfurt bereits Modelle realisiert, bei denen Schulen innerhalb eines neuen Siedlungsgebietes als Teil eines funktional gemischten Gebäudeensembles entstehen - kombiniert mit ergänzenden Nutzungen: mit sozialer und kultureller Infrastruktur, mit Wohnungen oder mit Nahversorgungseinheiten. Damit verändert sich der bislang solitäre Status von Schulen: Sie werden auch baulich noch stärker ins Quartier eingebunden. Schulen und Kindertageseinrichtungen verstehen sich auch im pädagogischen Sinn als Teil des Quartiers. Sie können durch Einbindung lokaler Vereine, Institutionen und Initiativen auch ein Bildungs- und Begegnungsort im Quartier sein. Die Entwicklung zur Ganztagsschule mit Erfüllung des Rechtsanspruches auf Schulkinderbetreuung 2025 bedeutet, dass die Schulgebäude und Sporthallen von 7:30 Uhr bis 17 Uhr vollständig von Schülerinnen und Schülern frequentiert werden und eine ergänzende Raumnutzung Dritter in dieser Zeitspanne in der Regel nicht möglich ist. Schulische Räume können für kulturelle und andere Angebote außerschulischer Partner, die sich nicht an Schülerinnen und Schüler richten, darüber hinaus nur dann genutzt werden, sofern die Schutzbedürftigkeit (betrifft auch personenbezogene Daten und Fotos) der Schülerinnen und Schüler in besonderem Maße beachtet wird und die Voraussetzungen der Nutzung (z.B. Gemeinnützigkeit) erfüllt sind. Die ergänzende Nutzung der Räume erfordert ein Raumbuchungsmanagement, die Sicherstellung der Reinigung und eine erweiterte Gebäudesicherung. Fragen der Sicherheit werden in Frankfurt aktuell im Neubau durch klare Zonierungen und mit einem abgestuften Nutzungs- und Zugangskonzept beantwortet: Das Lerncluster mit Gruppen- und Klassenräumen wird dabei als klar begrenzter "innerer Bereich" betrachtet. Angrenzend finden sich Räume und Begegnungsflächen, die von den Akteuren gemeinsam genutzt werden. Die dritte und äußerste Kategorie der Zonierung stellen in der Schule Räume wie Foyer, Mensa, Fachunterrichtsräume, Sporthalle, etc. dar, die tagsüber von der Schule, aber zu anderen Zeiten auch von außerschulischen Nutzer/innen frequentiert werden können. Wer zu welchen Zeiten wo Zugang hat und wie dies geregelt wird, ist dabei eindeutig festzulegen. Sporthallen und Aulen in Schulen oder Mehrzweckräume in Kindertageseinrichtungen erhalten getrennte Zugänge, so dass sie auch nach der Öffnungszeit uneingeschränkt von außen genutzt werden können. Entsprechende räumliche Zuordnungen und abgrenzbare Zonen können im Neubau von Anbeginn berücksichtigt werden (inklusive Fluchtwegkonzept). Sollen Bestandsgebäude öffentlich genutzt werden, müssen die Zonen nachträglich entwickelt werden. Es muss sichergestellt sein, dass ein innerer, "privater" Bereich ausschließlich der Schule oder Kindertageseinrichtung zu Verfügung steht. Zunächst müssen bestehende Raumkapazitäten erhoben werden. Die Entwicklung von Zonierungskonzepten wird mit dem Start des Piloten Gesamtkonzept Ganztag beauftragt werden. Vergleichbare Regelungen zwischen "privat", "gemeinschaftlich", "halböffentlich" und "öffentlich" ergeben sich auch für die Freiflächen - insbesondere dann, wenn Freiräume im Falle einer Mischnutzung im Gebäudeensemble/Baublock teilweise im Innenhof und auf den Dächern angeordnet werden. Die dort angeordneten, in der Regel baulich abgeschlossenen Flächen können normalerweise gut beaufsichtigt werden. In den Zeiten, wo sie nicht für die Schule benötigt werden, sollen sie auch durch die Anwohnerinnen und Anwohner (feste Personengruppe) genutzt werden können. Dies bewirkt im Umkehrschluss, dass sie externen "Fremdnutzern" weniger stark ausgesetzt sind als reguläre Schulhöfe, da sie auch abends und am Wochenende von den Anwohnern eingesehen werden können. Zu Fragen 10 und 11: Aktuell stehen Schulschwimmbäder, mit Ausnahme des sich in der technischen Betriebsführung durch die Bäderbetriebe befindlichen Bades Marie-Curie-Schule, an Wochenenden, Feiertagen und in den Ferien nicht zur Verfügung. Im Februar 2016 wurde eine gemeinsam durch die Dezernate IV und IX und die Bäder-Betriebe Frankfurt GmbH erarbeitete Vereinbarung "über die technische Betriebsführung der Schulbäder der Stadt Frankfurt geschlossen. Die technische Betriebsführung der Schulschwimmbäder soll sukzessive an die Bäderbetriebe Frankfurt überführt werden, um die Nutzungszeiten auszuweiten und diese der Frankfurter Schwimmgemeinde zur Verfügung zu stellen. Zu den Fragen 1-11 und 16: Eine abschließende Erarbeitung eines fundierten Flächennutzungskonzeptes in Schulen konnte nicht wie beabsichtigt zum Jahreswechsel 2018/19 erstellt werden. Neben der erforderlichen Grundlagenermittlung erfordert die Maßnahme noch vertiefende Abstimmungen mit dem fachlichen Bedarfsträger, welche für eine Konzepterstellung zu berücksichtigen sind. Die Erstellung des Flächennutzungskonzeptes wird mit Priorität durch den Magistrat behandelt. Zu Frage 12: Grundsätzlich ist die Essensversorgung an den Schulen auf die ernährungsphysiologischen Bedürfnisse von Kindern und Jugendlichen ausgerichtet. Dennoch besteht vertraglich auch für erwachsene Mitglieder der Schulgemeinde und Gäste die Möglichkeit am Mittagstisch teilzunehmen. Zu Frage 13-15: Der überwiegende Teil der Kindertageseinrichtungen wird in privatgewerblichen Gebäuden durch freie Träger betrieben. Über die Nutzung dieser Räumlichkeiten entscheidet der Betreiber der Kindertageseinrichtung. Eine mögliche Öffnung müsste in Kooperationsvereinbarungen unter den Beteiligten abgestimmt werden. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anfrage vom 08.05.2017, A 196 Bericht des Magistrats vom 21.09.2018, B 314 Bericht des Magistrats vom 25.05.2020, B 238 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Bildung und Integration Ausschuss für Umwelt und Sport Kultur- und Freizeitausschuss Beratung im Ortsbeirat: 1, 2, 3, 4, 5, 6, 7, 8, 9, 10, 11, 12, 13, 14, 15, 16 Zuständige sonstige Gremien: Jugendhilfeausschuss Versandpaket: 27.11.2019 Beratungsergebnisse: 36. Sitzung des OBR 3 am 05.12.2019, TO II, TOP 50 Beschluss: a) Die Vorlage B 456 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. b) Die Stadtverordnetenversammlung wird gebeten, die Vorlage ebenfalls zurückzustellen. Abstimmung: Einstimmige Annahme 37. Sitzung des OBR 14 am 13.01.2020, TO I, TOP 21 Beschluss: Die Vorlage B 456 dient zur Kenntnis. Abstimmung: Einstimmige Annahme 37. Sitzung des OBR 10 am 14.01.2020, TO II, TOP 32 Beschluss: Die Vorlage B 456 dient zur Kenntnis. Abstimmung: Einstimmige Annahme 37. Sitzung des OBR 1 am 14.01.2020, TO I, TOP 64 Beschluss: Die Vorlage B 456 dient zur Kenntnis. Abstimmung: Einstimmige Annahme 37. Sitzung des OBR 13 am 14.01.2020, TO I, TOP 14 Beschluss: Die Vorlage B 456 dient zur Kenntnis. Abstimmung: Einstimmige Annahme 37. Sitzung des OBR 12 am 17.01.2020, TO I, TOP 27 Beschluss: Die Vorlage B 456 dient zur Kenntnis. Abstimmung: Einstimmige Annahme 37. Sitzung des OBR 5 am 17.01.2020, TO I, TOP 63 Beschluss: Die Vorlage B 456 dient zur Kenntnis. Abstimmung: Einstimmige Annahme 37. Sitzung des OBR 15 am 17.01.2020, TO I, TOP 24 Beschluss: Die Vorlage B 456 dient zur Kenntnis. Abstimmung: Einstimmige Annahme 38. Sitzung des OBR 2 am 20.01.2020, TO II, TOP 35 Beschluss: Die Vorlage B 456 dient zur Kenntnis. Abstimmung: Einstimmige Annahme 37. Sitzung des OBR 11 am 20.01.2020, TO II, TOP 12 Beschluss: Die Vorlage B 456 dient zur Kenntnis. Abstimmung: Einstimmige Annahme 37. Sitzung des OBR 4 am 21.01.2020, TO II, TOP 12 Beschluss: Die Vorlage B 456 dient zur Kenntnis. Abstimmung: Einstimmige Annahme 37. Sitzung des OBR 6 am 21.01.2020, TO I, TOP 49 Beschluss: Die Vorlage B 456 dient zur Kenntnis. Abstimmung: Einstimmige Annahme 37. Sitzung des OBR 7 am 21.01.2020, TO II, TOP 14 Beschluss: Die Vorlage B 456 dient zur Kenntnis. Abstimmung: Einstimmige Annahme 35. Sitzung des OBR 16 am 21.01.2020, TO I, TOP 14 Beschluss: Die Vorlage B 456 dient zur Kenntnis. Abstimmung: Einstimmige Annahme 37. Sitzung des OBR 9 am 23.01.2020, TO II, TOP 9 Beschluss: Die Vorlage B 456 dient zur Kenntnis. Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE und BFF gegen FDP (= Zurückweisung) sowie LINKE. (= Kenntnis als Zwischenbericht) 37. Sitzung des OBR 8 am 23.01.2020, TO I, TOP 39 Beschluss: Die Vorlage B 456 dient zur Kenntnis. Abstimmung: Einstimmige Annahme 37. Sitzung des OBR 3 am 23.01.2020, TO II, TOP 63 Beschluss: Die Vorlage B 456 dient zur Kenntnis. Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, LINKE. und FDP gegen ÖkoLinX-ARL und BFF (= Zurückweisung) 59. Sitzung des Jugendhilfeausschusses am 03.02.2020, TO I, TOP 4 Beschluss: Die Vorlage B 456 dient als Zwischenbericht zur Kenntnis. 37. Sitzung des Kultur- und Freizeitausschusses am 13.02.2020, TO I, TOP 10 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage B 456 (Zwischenbericht) dient zur Kenntnis. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP und BFF Sonstige Voten/Protokollerklärung: FRAKTION und FRANKFURTER (= Kenntnis) 37. Sitzung des Ausschusses für Umwelt und Sport am 13.02.2020, TO I, TOP 25 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage B 456 (Zwischenbericht) dient zur Kenntnis. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF und FRAKTION 37. Sitzung des Ausschusses für Bildung und Integration am 17.02.2020, TO I, TOP 21 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage B 456 (Zwischenbericht) dient zur Kenntnis. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER Beschlussausfertigung(en): § 5267, 37. Sitzung des Ausschusses für Bildung und Integration vom 17.02.2020 Aktenzeichen: 40 1