Öffnung der Schulen und Kindertagesstätten zum Stadtteil
Vorlagentyp: B
Inhalt
S A C H S T A N D :
Bericht des Magistrats vom 22.11.2019, B
456 Betreff:
Öffnung der Schulen und Kindertagesstätten zum Stadtteil Vorgang:
Beschl. d. Stv.-V. vom
26.09.2019, § 4598 - A 196/17
CDU/SPD/GRÜNE, l. B 314/18 - Zwischenbericht: Schulbau stellt sich vermehrt den Herausforderungen
von verdichteten und nutzungsgemischten Stadtentwicklungskonzepten, bei denen
die Einbindung von Bildungseinrichtungen in den Quartierskontext immer mehr in
den Vordergrund gerät. Aktuell werden in Frankfurt bereits Modelle realisiert,
bei denen Schulen innerhalb eines neuen Siedlungsgebietes als Teil eines
funktional gemischten Gebäudeensembles entstehen - kombiniert mit ergänzenden
Nutzungen: mit sozialer und kultureller Infrastruktur, mit Wohnungen oder mit
Nahversorgungseinheiten. Damit verändert sich der bislang solitäre Status von
Schulen: Sie werden auch baulich noch stärker ins Quartier eingebunden.
Schulen und Kindertageseinrichtungen
verstehen sich auch im pädagogischen Sinn als Teil des Quartiers. Sie können
durch Einbindung lokaler Vereine, Institutionen und Initiativen auch ein
Bildungs- und Begegnungsort im Quartier sein. Die Entwicklung zur
Ganztagsschule mit Erfüllung des Rechtsanspruches auf Schulkinderbetreuung 2025
bedeutet, dass die Schulgebäude und Sporthallen von 7:30 Uhr bis 17 Uhr
vollständig von Schülerinnen und Schülern frequentiert werden und eine
ergänzende Raumnutzung Dritter in dieser Zeitspanne in der Regel nicht möglich
ist. Schulische Räume können für
kulturelle und andere Angebote außerschulischer Partner, die sich nicht an
Schülerinnen und Schüler richten, darüber hinaus nur dann genutzt werden,
sofern die Schutzbedürftigkeit (betrifft auch personenbezogene Daten und Fotos)
der Schülerinnen und Schüler in besonderem Maße beachtet wird und die
Voraussetzungen der Nutzung (z.B. Gemeinnützigkeit) erfüllt sind. Die
ergänzende Nutzung der Räume erfordert ein Raumbuchungsmanagement, die
Sicherstellung der Reinigung und eine erweiterte Gebäudesicherung. Fragen der Sicherheit werden in Frankfurt aktuell im
Neubau durch klare Zonierungen und mit einem abgestuften Nutzungs- und
Zugangskonzept beantwortet: Das Lerncluster mit Gruppen- und
Klassenräumen wird dabei als klar begrenzter "innerer Bereich" betrachtet.
Angrenzend finden sich Räume und Begegnungsflächen, die von den Akteuren
gemeinsam genutzt werden. Die dritte und äußerste Kategorie der Zonierung
stellen in der Schule Räume wie Foyer, Mensa, Fachunterrichtsräume, Sporthalle,
etc. dar, die tagsüber von der Schule, aber zu anderen Zeiten auch von
außerschulischen Nutzer/innen frequentiert werden können. Wer zu welchen
Zeiten wo Zugang hat und wie dies geregelt wird, ist dabei eindeutig
festzulegen. Sporthallen und Aulen in Schulen oder Mehrzweckräume in
Kindertageseinrichtungen erhalten getrennte Zugänge, so dass sie auch nach der
Öffnungszeit uneingeschränkt von außen genutzt werden können. Entsprechende räumliche Zuordnungen und abgrenzbare
Zonen können im Neubau von Anbeginn berücksichtigt werden (inklusive
Fluchtwegkonzept). Sollen Bestandsgebäude öffentlich genutzt werden, müssen die
Zonen nachträglich entwickelt werden. Es muss sichergestellt sein, dass ein
innerer, "privater" Bereich ausschließlich der Schule oder
Kindertageseinrichtung zu Verfügung steht. Zunächst müssen bestehende Raumkapazitäten erhoben
werden. Die Entwicklung von Zonierungskonzepten wird mit dem Start des Piloten
Gesamtkonzept Ganztag beauftragt werden. Vergleichbare Regelungen zwischen "privat",
"gemeinschaftlich", "halböffentlich" und "öffentlich" ergeben sich auch für die
Freiflächen - insbesondere dann, wenn Freiräume im Falle einer Mischnutzung im
Gebäudeensemble/Baublock teilweise im Innenhof und auf den Dächern angeordnet
werden. Die dort angeordneten, in der Regel baulich abgeschlossenen
Flächen können normalerweise gut beaufsichtigt werden. In den Zeiten, wo sie
nicht für die Schule benötigt werden, sollen sie auch durch die Anwohnerinnen
und Anwohner (feste Personengruppe) genutzt werden können. Dies bewirkt im
Umkehrschluss, dass sie externen "Fremdnutzern" weniger stark ausgesetzt sind
als reguläre Schulhöfe, da sie auch abends und am Wochenende von den Anwohnern
eingesehen werden können. Zu Fragen 10 und 11: Aktuell stehen Schulschwimmbäder, mit Ausnahme des
sich in der technischen Betriebsführung durch die Bäderbetriebe befindlichen
Bades Marie-Curie-Schule, an Wochenenden, Feiertagen und in den Ferien nicht
zur Verfügung.
Im Februar 2016 wurde eine
gemeinsam durch die Dezernate IV und IX und die Bäder-Betriebe Frankfurt GmbH
erarbeitete Vereinbarung "über die technische Betriebsführung der Schulbäder
der Stadt Frankfurt geschlossen. Die technische Betriebsführung der
Schulschwimmbäder soll sukzessive an die Bäderbetriebe Frankfurt überführt
werden, um die Nutzungszeiten auszuweiten und diese der Frankfurter
Schwimmgemeinde zur Verfügung zu stellen. Zu den Fragen 1-11 und 16: Eine abschließende Erarbeitung eines
fundierten Flächennutzungskonzeptes in Schulen konnte nicht wie beabsichtigt
zum Jahreswechsel 2018/19 erstellt werden. Neben der erforderlichen
Grundlagenermittlung erfordert die Maßnahme noch vertiefende Abstimmungen mit
dem fachlichen Bedarfsträger, welche für eine Konzepterstellung zu
berücksichtigen sind. Die Erstellung des Flächennutzungskonzeptes wird mit
Priorität durch den Magistrat behandelt. Zu Frage 12: Grundsätzlich ist die Essensversorgung an den Schulen
auf die ernährungsphysiologischen Bedürfnisse von Kindern und Jugendlichen
ausgerichtet. Dennoch besteht vertraglich auch für erwachsene Mitglieder der
Schulgemeinde und Gäste die Möglichkeit am Mittagstisch teilzunehmen. Zu Frage 13-15: Der überwiegende Teil der
Kindertageseinrichtungen wird in privatgewerblichen Gebäuden durch freie Träger
betrieben. Über die Nutzung dieser Räumlichkeiten entscheidet der Betreiber der
Kindertageseinrichtung. Eine mögliche Öffnung müsste in
Kooperationsvereinbarungen unter den Beteiligten abgestimmt werden. Vertraulichkeit: Nein
dazugehörende Vorlage:
Anfrage vom
08.05.2017, A 196
Bericht des
Magistrats vom 21.09.2018, B 314
Bericht des
Magistrats vom 25.05.2020, B 238
Zuständige Ausschüsse:
Ausschuss für
Bildung und Integration
Ausschuss für
Umwelt und Sport
Kultur- und
Freizeitausschuss Beratung im Ortsbeirat: 1, 2, 3, 4, 5, 6, 7, 8, 9,
10, 11, 12, 13, 14, 15, 16 Zuständige sonstige Gremien:
Jugendhilfeausschuss Versandpaket: 27.11.2019 Beratungsergebnisse: 36. Sitzung des OBR 3
am 05.12.2019, TO II, TOP 50 Beschluss: a) Die Vorlage B 456 wird bis zur nächsten
turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. b) Die Stadtverordnetenversammlung
wird gebeten, die Vorlage ebenfalls zurückzustellen.
Abstimmung:
Einstimmige Annahme 37. Sitzung des OBR
14 am 13.01.2020, TO I, TOP 21 Beschluss: Die Vorlage B 456 dient zur Kenntnis.
Abstimmung:
Einstimmige Annahme 37. Sitzung des OBR
10 am 14.01.2020, TO II, TOP 32 Beschluss: Die Vorlage B 456 dient zur Kenntnis.
Abstimmung:
Einstimmige Annahme 37. Sitzung des OBR 1
am 14.01.2020, TO I, TOP 64 Beschluss: Die Vorlage B 456 dient zur Kenntnis.
Abstimmung:
Einstimmige Annahme 37. Sitzung des OBR
13 am 14.01.2020, TO I, TOP 14 Beschluss: Die Vorlage B 456 dient zur Kenntnis.
Abstimmung:
Einstimmige Annahme 37. Sitzung des OBR
12 am 17.01.2020, TO I, TOP 27 Beschluss: Die Vorlage B 456 dient zur Kenntnis.
Abstimmung:
Einstimmige Annahme 37. Sitzung des OBR 5
am 17.01.2020, TO I, TOP 63 Beschluss: Die Vorlage B 456 dient zur Kenntnis.
Abstimmung:
Einstimmige Annahme 37. Sitzung des OBR
15 am 17.01.2020, TO I, TOP 24 Beschluss: Die Vorlage B 456 dient zur Kenntnis.
Abstimmung:
Einstimmige Annahme 38. Sitzung des OBR 2
am 20.01.2020, TO II, TOP 35 Beschluss: Die Vorlage B 456 dient zur Kenntnis.
Abstimmung:
Einstimmige Annahme 37. Sitzung des OBR
11 am 20.01.2020, TO II, TOP 12 Beschluss: Die Vorlage B 456 dient zur Kenntnis.
Abstimmung:
Einstimmige Annahme 37. Sitzung des OBR 4
am 21.01.2020, TO II, TOP 12 Beschluss: Die Vorlage B 456 dient zur Kenntnis.
Abstimmung:
Einstimmige Annahme 37. Sitzung des OBR 6
am 21.01.2020, TO I, TOP 49 Beschluss: Die Vorlage B 456 dient zur Kenntnis.
Abstimmung:
Einstimmige Annahme 37. Sitzung des OBR 7
am 21.01.2020, TO II, TOP 14 Beschluss: Die Vorlage B 456 dient zur Kenntnis.
Abstimmung:
Einstimmige Annahme 35. Sitzung des OBR
16 am 21.01.2020, TO I, TOP 14 Beschluss: Die Vorlage B 456 dient zur Kenntnis.
Abstimmung:
Einstimmige Annahme 37. Sitzung des OBR 9
am 23.01.2020, TO II, TOP 9 Beschluss: Die Vorlage B 456 dient zur Kenntnis.
Abstimmung:
CDU, SPD, GRÜNE und BFF gegen FDP (= Zurückweisung)
sowie LINKE. (= Kenntnis als Zwischenbericht) 37. Sitzung des OBR 8
am 23.01.2020, TO I, TOP 39 Beschluss: Die Vorlage B 456 dient zur Kenntnis.
Abstimmung:
Einstimmige Annahme 37. Sitzung des OBR 3
am 23.01.2020, TO II, TOP 63 Beschluss: Die Vorlage B 456 dient zur Kenntnis.
Abstimmung:
GRÜNE, CDU, SPD, LINKE. und FDP gegen ÖkoLinX-ARL
und BFF (= Zurückweisung) 59. Sitzung des Jugendhilfeausschusses am
03.02.2020, TO I, TOP 4 Beschluss: Die Vorlage B 456 dient als Zwischenbericht zur
Kenntnis. 37. Sitzung des
Kultur- und Freizeitausschusses am 13.02.2020, TO I, TOP 10
Beschluss: nicht auf TO
Die Vorlage B 456 (Zwischenbericht) dient zur
Kenntnis. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung:
CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP und BFF
Sonstige Voten/Protokollerklärung:
FRAKTION und FRANKFURTER (= Kenntnis) 37. Sitzung des
Ausschusses für Umwelt und Sport am 13.02.2020, TO I, TOP 25
Beschluss: nicht auf TO
Die Vorlage B 456 (Zwischenbericht) dient zur
Kenntnis. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung:
CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF und FRAKTION
37. Sitzung des
Ausschusses für Bildung und Integration am 17.02.2020, TO I, TOP 21
Beschluss: nicht auf TO
Die Vorlage B 456 (Zwischenbericht) dient zur
Kenntnis. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung:
CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION
und FRANKFURTER Beschlussausfertigung(en): § 5267, 37. Sitzung
des Ausschusses für Bildung und Integration vom 17.02.2020 Aktenzeichen: 40 1