Öffnung der Schulen und Kindertagesstätten zum Stadtteil
Vorlagentyp: A CDU, SPD, GRÜNE
Inhalt
S A C H S T A N D :
Anfrage vom 08.05.2017, A 196 Betreff: Öffnung der Schulen und
Kindertagesstätten zum Stadtteil Im gesamten Stadtgebiet der Stadt Frankfurt besteht
akuter Raumbedarf für Sport- und Freizeitaktivitäten aller Art. Gleichzeitig
bieten die Schulgebäude der Stadt oftmals geeignete Räumlichkeiten (Turnhallen,
Schulschwimmbäder o.ä.) und evtl. auch Kindertagesstätten (z.B.
Mehrzweckräume), die nach Schulschluss der Öffentlichkeit zugänglich gemacht
werden können. Dies können sowohl Bewegungsspiele, Gymnastik, Tanz und
Vereinsschwimmen sein. Ziel sollte es daher sein, für eine möglichst optimale,
zentrale Verteilung dieser Raumflächen an interessierte Vereine, Theatergruppen
u.a. zu sorgen. Im Magistratsbericht M 122 vom 11.06.2010 beschreibt der
Magistrat am Beispiel der IGS West sein Modellraumprogramm. Darin wird unter
den Überschriften "Aufenthalt/Verpflegung" sowie "Drei-Felder-Sporthalle" unter
Bezugnahme auf eine Empfehlung des Hessischen Schulgesetzes (§16 HSchG) eine
Öffnung der schulischen Infrastruktur in Form von Aulen mit Nebenräumen für
Umkleide und Requisite sowie von Schulsporthallen zum Stadtteil empfohlen.
Angesichts des mit dem Magistratsbericht M 233 vom
09.12.2016 angekündigten beschleunigten Schulausbaus mit bis zu acht
Schulneubauten, 13 Schulerweiterungsbauten und acht Provisorien bieten sich
zahlreiche Möglichkeiten zur erweiterten Sicherstellung von Sport- und
Freizeitaktivitäten auch nach der abendlichen Schließung der Schulen. Darüber
hinaus bieten weitere städtische Gebäude wie z.B. Kitas zahlreiche Turnräume,
die einer öffentlichen Nutzung zugänglich gemacht werden könnten. Das Gleiche gilt für die Schulschwimmhallen. Die
Schulschwimmbäder stehen den Vereinen Mo. - Do.(3 Schulbäder), Mo. - Fr. (1
Schulbad) von 16:00 Uhr bis 22:00 Uhr zur Verfügung. Die BäderBetriebe
Frankfurt GmbH organisieren derzeit die Belegung der Wasserflächen für Schulen
(08:00 bis 16:00 Uhr) und Vereine. Eine Vereinsnutzung an Wochenenden,
Feiertagen und in den Ferien scheint derzeit jedoch nicht regelmäßig und
verlässlich möglich. Es wäre jedoch wünschenswert, dass die Vereine, etwa durch
Beauftragung der BäderBetriebe Frankfurt GmbH, die Schulschwimmbäder auch zu
diesen Zeiten nutzen könnten. Dies vorangestellt, fragen wir den Magistrat: Schulaulen 1. Wie viele und welche der Frankfurter Schulen
besitzen eine separat (vom übrigen Schulgebäude unabhängig) zugängliche Aula
gemäß dem Modellraumprogramm? 2. Wie viele und welche dieser Aulen besitzen separat
zugängliche Nebenräume? 3. Wie viele dieser Aulen werden nach Schulschluss
Sportvereinen, Theatergruppen oder anderen Stadtteilaktivitäten zugänglich
gemacht? 4. Wie viele Stunden (z.B. von 17 Uhr
bis 22 Uhr) täglich stehen diese Schulaulen der Öffentlichkeit zur
Verfügung? 5. Wie hoch ist der Grad der
Auslastung der Schulaulen außerhalb der Schulzeiten? 6. Durch wen werden die Belegungszeiten in den
Schulaulen vergeben? 7. Ist geplant, auch bei allen gemäß Bericht
M233/2016 geplanten Schulbaumaßnahmen derart öffentlich zugängliche Aulen
einzurichten? Wenn nein, warum nicht? Schulturnhallen 8. Können im Hinblick auf die Schulsporthallen ab
17:30 Uhr grundsätzlich alle städtischen Schulsporthallen vom Sportamt vergeben
werden? Gibt es Ausnahmen? 9. Wie hoch ist der Grad der Auslastung der
Schulsporthallen außerhalb der Schulzeiten? Schulschwimmhallen 10. Stehen die Schulschwimmhallen den Vereinen auch
an Wochenenden (Sa., So., Feiertagen) und in den Ferien (ca. 100 Tage/14
Wochen) außerhalb der Schulzeiten zur Verfügung? 11. Sind die BäderBetriebe Frankfurt GmbH bereit, die
Nutzung der Schulbäder für Vereine durch Übernahme der technischen Betreuung
(Gebäude und Wassertechnik) auch außerhalb der genannten Zeiten an Wochenenden,
Feiertagen und den Ferien zu ermöglichen? Schulkantinen 12. Inwiefern ist es möglich, die Schulkantinen auch
für Bürgerinnen und Bürger, die sich in der Hausaufgabenhilfe und Betreuung
engagieren möchten, für einen Mittagstisch zu öffnen? Flächen der Kindertagesstätten 13. Inwiefern werden auch
Kindertagesstätten in die Öffnung zum Stadtteil einbezogen? 14. Durch wen werden die KiTa Flächen vergeben?
15. Wie ist die Auslastung der KiTa Flächen außerhalb
der Öffnungszeiten? Insgesamt 16. Wie lange sind die jeweiligen Räume täglich
nutzbar, bis 22.00 Uhr oder auch darüber hinaus?
Antragsteller:
CDU
SPD
GRÜNE
Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage:
Bericht des
Magistrats vom 27.10.2017, B 350
Bericht des
Magistrats vom 21.09.2018, B 314
Bericht des
Magistrats vom 22.11.2019, B 456
Bericht des
Magistrats vom 25.05.2020, B 238
Bericht des
Magistrats vom 04.12.2020, B 640
Zuständige Ausschüsse:
Ausschuss für
Bildung und Integration Versandpaket: 10.05.2017 Beratungsergebnisse: 14. Sitzung des
Ausschusses für Bildung und Integration am 18.09.2017, TO I, TOP 4
Beschluss: nicht auf TO
Der Magistrat wird aufgefordert, den Bericht zur
Vorlage A 196 spätestens in zwei Monaten vorzulegen. (Ermächtigung gemäß
§ 12 GOS) Abstimmung:
CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, FRAKTION und
FRANKFURTER Beschlussausfertigung(en): § 1787, 14. Sitzung
des Ausschusses für Bildung und Integration vom 18.09.2017 Aktenzeichen: 40 1