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Öffnung der Schulen und Kindertagesstätten zum Stadtteil

Vorlagentyp: A CDU, SPD, GRÜNE

Inhalt

S A C H S T A N D : Anfrage vom 08.05.2017, A 196 Betreff: Öffnung der Schulen und Kindertagesstätten zum Stadtteil Im gesamten Stadtgebiet der Stadt Frankfurt besteht akuter Raumbedarf für Sport- und Freizeitaktivitäten aller Art. Gleichzeitig bieten die Schulgebäude der Stadt oftmals geeignete Räumlichkeiten (Turnhallen, Schulschwimmbäder o.ä.) und evtl. auch Kindertagesstätten (z.B. Mehrzweckräume), die nach Schulschluss der Öffentlichkeit zugänglich gemacht werden können. Dies können sowohl Bewegungsspiele, Gymnastik, Tanz und Vereinsschwimmen sein. Ziel sollte es daher sein, für eine möglichst optimale, zentrale Verteilung dieser Raumflächen an interessierte Vereine, Theatergruppen u.a. zu sorgen. Im Magistratsbericht M 122 vom 11.06.2010 beschreibt der Magistrat am Beispiel der IGS West sein Modellraumprogramm. Darin wird unter den Überschriften "Aufenthalt/Verpflegung" sowie "Drei-Felder-Sporthalle" unter Bezugnahme auf eine Empfehlung des Hessischen Schulgesetzes (§16 HSchG) eine Öffnung der schulischen Infrastruktur in Form von Aulen mit Nebenräumen für Umkleide und Requisite sowie von Schulsporthallen zum Stadtteil empfohlen. Angesichts des mit dem Magistratsbericht M 233 vom 09.12.2016 angekündigten beschleunigten Schulausbaus mit bis zu acht Schulneubauten, 13 Schulerweiterungsbauten und acht Provisorien bieten sich zahlreiche Möglichkeiten zur erweiterten Sicherstellung von Sport- und Freizeitaktivitäten auch nach der abendlichen Schließung der Schulen. Darüber hinaus bieten weitere städtische Gebäude wie z.B. Kitas zahlreiche Turnräume, die einer öffentlichen Nutzung zugänglich gemacht werden könnten. Das Gleiche gilt für die Schulschwimmhallen. Die Schulschwimmbäder stehen den Vereinen Mo. - Do.(3 Schulbäder), Mo. - Fr. (1 Schulbad) von 16:00 Uhr bis 22:00 Uhr zur Verfügung. Die BäderBetriebe Frankfurt GmbH organisieren derzeit die Belegung der Wasserflächen für Schulen (08:00 bis 16:00 Uhr) und Vereine. Eine Vereinsnutzung an Wochenenden, Feiertagen und in den Ferien scheint derzeit jedoch nicht regelmäßig und verlässlich möglich. Es wäre jedoch wünschenswert, dass die Vereine, etwa durch Beauftragung der BäderBetriebe Frankfurt GmbH, die Schulschwimmbäder auch zu diesen Zeiten nutzen könnten. Dies vorangestellt, fragen wir den Magistrat: Schulaulen 1. Wie viele und welche der Frankfurter Schulen besitzen eine separat (vom übrigen Schulgebäude unabhängig) zugängliche Aula gemäß dem Modellraumprogramm? 2. Wie viele und welche dieser Aulen besitzen separat zugängliche Nebenräume? 3. Wie viele dieser Aulen werden nach Schulschluss Sportvereinen, Theatergruppen oder anderen Stadtteilaktivitäten zugänglich gemacht? 4. Wie viele Stunden (z.B. von 17 Uhr bis 22 Uhr) täglich stehen diese Schulaulen der Öffentlichkeit zur Verfügung? 5. Wie hoch ist der Grad der Auslastung der Schulaulen außerhalb der Schulzeiten? 6. Durch wen werden die Belegungszeiten in den Schulaulen vergeben? 7. Ist geplant, auch bei allen gemäß Bericht M233/2016 geplanten Schulbaumaßnahmen derart öffentlich zugängliche Aulen einzurichten? Wenn nein, warum nicht? Schulturnhallen 8. Können im Hinblick auf die Schulsporthallen ab 17:30 Uhr grundsätzlich alle städtischen Schulsporthallen vom Sportamt vergeben werden? Gibt es Ausnahmen? 9. Wie hoch ist der Grad der Auslastung der Schulsporthallen außerhalb der Schulzeiten? Schulschwimmhallen 10. Stehen die Schulschwimmhallen den Vereinen auch an Wochenenden (Sa., So., Feiertagen) und in den Ferien (ca. 100 Tage/14 Wochen) außerhalb der Schulzeiten zur Verfügung? 11. Sind die BäderBetriebe Frankfurt GmbH bereit, die Nutzung der Schulbäder für Vereine durch Übernahme der technischen Betreuung (Gebäude und Wassertechnik) auch außerhalb der genannten Zeiten an Wochenenden, Feiertagen und den Ferien zu ermöglichen? Schulkantinen 12. Inwiefern ist es möglich, die Schulkantinen auch für Bürgerinnen und Bürger, die sich in der Hausaufgabenhilfe und Betreuung engagieren möchten, für einen Mittagstisch zu öffnen? Flächen der Kindertagesstätten 13. Inwiefern werden auch Kindertagesstätten in die Öffnung zum Stadtteil einbezogen? 14. Durch wen werden die KiTa Flächen vergeben? 15. Wie ist die Auslastung der KiTa Flächen außerhalb der Öffnungszeiten? Insgesamt 16. Wie lange sind die jeweiligen Räume täglich nutzbar, bis 22.00 Uhr oder auch darüber hinaus? Antragsteller: CDU SPD GRÜNE Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Bericht des Magistrats vom 27.10.2017, B 350 Bericht des Magistrats vom 21.09.2018, B 314 Bericht des Magistrats vom 22.11.2019, B 456 Bericht des Magistrats vom 25.05.2020, B 238 Bericht des Magistrats vom 04.12.2020, B 640 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Bildung und Integration Versandpaket: 10.05.2017 Beratungsergebnisse: 14. Sitzung des Ausschusses für Bildung und Integration am 18.09.2017, TO I, TOP 4 Beschluss: nicht auf TO Der Magistrat wird aufgefordert, den Bericht zur Vorlage A 196 spätestens in zwei Monaten vorzulegen. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, FRAKTION und FRANKFURTER Beschlussausfertigung(en): § 1787, 14. Sitzung des Ausschusses für Bildung und Integration vom 18.09.2017 Aktenzeichen: 40 1