Öffnung der Schulen und Kindertagesstätten zum Stadtteil
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Bericht des Magistrats vom 21.09.2018, B 314
Betreff: Öffnung der Schulen und Kindertagesstätten zum Stadtteil Vorgang: Beschl. d. Stv.-V. vom 21.06.2018, § 2814 - A 196/17 CDU/SPD/GRÜNE, B 350/17 - Zwischenbescheide des Magistrats vom 04.03.2019 und 14.08.2019 Zwischenbericht: Der Gebäude- und Raumkonzeption an neuen Schulstandorten wird seit 2017 ein integrierter Planungsansatz zu Grunde gelegt. Dabei werden im Rahmen der Planungsphase Null in Abstimmung mit der Schule und Kooperationspartnern aus dem Umfeld der Schule funktionale Überlagerungen und gemeinsame Raumnutzungen abgestimmt und festgelegt. Bei Sanierungen und Erweiterung von Bestandsgebäuden wird regelhaft geprüft, ob eine Öffnung der Räume zur Nutzung durch Dritte realisiert werden kann. Es werden "Grade der Öffentlichkeit" definiert: Stufe 1: öffentlich Zentrale übergeordnete Funktionseinheiten, die Besucher/-innen im Rahmen der Öffnungszeiten offenstehen bzw. über deren Nutzung die Schulen, Kindertageseinrichtungen oder Einrichtungen der Offenen Kinder- und Jugendarbeit weitgehend gleichrangig mit externen Nutzer/-innen der Räume verfügen können. Stufe 2: überwiegend öffentlich Zentrale übergeordnete Funktionseinheiten, die allen Besucher/-innen offenstehen, wobei die Schule oder Kindertageseinrichtung selbst die Räume vorrangig nutzt. Stufe 3: teilweise öffentlich Funktionseinheiten, die mit dem Stadtteil ein offenes Angebot bieten; die Räume stehen außerhalb der eigenen Öffnungszeiten auch Drittnutzer/-innen zur Verfügung. Die Voraussetzungen der Drittnutzung, z.B. die Gemeinnützigkeit, werden definiert. Stufe 4: nicht-öffentlich Funktionseinheiten von Einrichtungen, die (fast) ausschließlich den Nutzer/-innen der entsprechenden Schulen, Kindertageseinrichtungen, Kinder- und Jugendhäusern selbst offenstehen. Dazu zählen z.B. Lernlandschaften der allgemeinen Unterrichtsbereiche in Schulen und die Gruppenbereiche in Kindertageseinrichtungen. Die Überprüfung der Schulstandorte, Kindertageseinrichtungen und Kinder- und Jugendhäuser erfolgt auf Grundlage eines fundierten Flächennutzungskonzeptes. Ein Flächennutzungskonzept für Schulen wird vom Dezernat Bau und Immobilien, Reformprojekte, Bürgerservice und IT - Amt für Bau und Immobilien - erarbeitet und soll bis zum Jahreswechsel 2018/19 zur Verfügung stehen. Ein Nutzerbedarfskonzept ist in Bearbeitung.