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Bebauungsplan Nr. 915 - Nördlich Weinstraße

Vorlagentyp: B

Bericht

Im Gebiet wird es 30% geförderten Wohnungsbau je zur Hälfte im

  1. und
  2. Förderweg geben. Nach den Förderrichtlinien im Mietwohnungsbau der Stadt Frankfurt müssen die Wohnungen entweder als Passivhaus, Effizienzhaus Plus oder als Frankfurter-Aktivhaus errichtet werden. Die genannten drei Möglichkeiten besitzen einen vergleichbaren energetischen Standard. Ziel des Bebauungsplanes ist es, ein Allgemeines Wohngebiet zu schaffen, um dringend benötigten Wohnraum herzustellen. Auch der rechtswirksame Regionale Flächennutzungsplan vom 17.10.2011 stellt die Fläche als Wohnbaufläche geplant dar. In einem Allgemeinen Wohngebiet sind Gebäude für freie Berufe nach § 13 BauNVO (Baunutzungsverordnung) nicht zulässig, so dass die Errichtung eines reinen Ärztezentrums bei dieser Ausweisung nicht möglich ist. Zulässig hingegen sind Praxisräume, so dass eine Gemeinschaftspraxis in einem Gebäude integriert werden kann. Bei dem Plangebiet handelt es sich um ein sehr kleines Baugebiet mit einer Fläche von nur zirka 5000 qm, auf dem maximal eine zirka 3000 - 3500 qm große Bruttogrundfläche realisierbar ist. 30% der Bruttogrundfläche Wohnen sollen für den geförderten Wohnungsbau bereitgestellt werden. Es wird geprüft, ob es sinnvoll ist bei der Größe des Gebietes auch gemeinschaftliches und genossenschaftliches Wohnen vorzusehen. Der Bebauungsplan Nr. 876 - Nördlich an der Wolfsweide wurde mit Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 24.09.2015, § 6309 eingestellt. Es gibt dort keinen Auftrag mehr einen Bebauungsplan zu erarbeiten. Die Erhaltungssatzung dient dem Erhalt der Gebäude, die das historische Ortsbild prägen und ist auch als Maßstab für einzufügende Neubauten zu verstehen. Die geplante Neubebauung orientiert sich an der Hofreiten-Struktur in der Weinstraße und setzt diese fort. Eine dreigeschossige Bebauung betont die Anfangs- und Endpunkte der Gebäude im Inneren des Plangebietes und schafft neue Freiräume. Somit fügt sich die Bebauung ein und setzt die Erhaltungssatzung nicht außer Kraft. Der Bebauungsplan wird im beschleunigten Verfahren nach § 13b BauGB (Baugesetzbuch) ohne Umweltbericht und ohne externen Ausgleich aufgestellt, was aber nicht bedeutet, dass auf ökologische Aspekte verzichtet wird. Im Bebauungsplanverfahren werden alle relevanten Themen des Umweltschutzes, einschließlich des Naturschutzes und der Landschaftspflege nach § 1 (6) 7 BauGB bearbeitet. Es wurde bisher eine Begehung und faunistische Kartierung durchgeführt. Die Bebauung stellt einen Eingriff in Natur und Landschaft dar. Ziel ist es aber, den Eingriff soweit wie möglich zu minimieren. Es wird unter anderem Festsetzungen zum Erhalt von wertvollem Baumbestand, zur Neubegrünung der Freiflächen sowie der Dachflächen und zum Versiegelungsgrad geben. Das Regenwasser soll weitestgehend zurückgehalten und einer Wiederverwertung zugeführt werden.

Beratungsverlauf 4 Sitzungen

39
39. Sitzung OBR 10
TO I
✓ Angenommen

Einstimmige Annahme

39
39. Sitzung Ausschuss für Umwelt und Sport
TO I
✓ Angenommen

CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP und FRAKTION Sonstige Voten/Protokollerklärung: BFF und FRANKFURTER (= Kenntnis)

Alle:
CDU SPD GRÜNE AfD LINKE. FDP FRAKTION
40
40. Sitzung OBR 10
TO I
✓ Angenommen

Einstimmige Annahme

38
38. Sitzung Ausschuss für Planung, Bau und Wohnungsbau
TO I
✓ Angenommen

CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER

Alle:
CDU SPD GRÜNE AfD LINKE. FDP BFF FRAKTION FRANKFURTER

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