Bebauungsplan Nr. 915 - Nördlich Weinstraße/Gießener Straße - hier: Aufstellungsbeschluss - § 2 (1) BauGB
Inhalt
Vortrag des Magistrats vom 23.08.2019, M 124
Betreff: Bebauungsplan Nr. 915 - Nördlich Weinstraße/Gießener Straße - hier: Aufstellungsbeschluss - § 2 (1) BauGB Vorgang: Auf Antrag des Oberbürgermeisters vom 17.10.2019 I. 1 Für das Gebiet "Nördlich Weinstraße / Gießener Straße" in Frankfurt am Main - Preungesheim ist ein Bebauungsplan aufzustellen. Der räumliche Geltungsbereich des neu aufzustellenden Bebauungsplanes ergibt sich aus dem vorgelegten Lageplan vom 14.05.2019 zum Aufstellungsbeschluss. Es dient zur Kenntnis, dass zur Aufstellung des Bebauungsplans das beschleunigte Verfahren nach § 13b BauGB angewendet wird. I. 2 Der Magistrat wird beauftragt, zusammen mit der ortsüblichen Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung zu veröffentlichen. Allgemeine Ziele und Zwecke der Planung Ziel der Planung ist die Arrondierung des Ortsteils Preungesheim östlich der Gießener Straße unter Berücksichtigung der Erhaltungssatzung Nr. 28 - Preungesheim. Mit der Aufstellung des Bebauungsplanes soll Planungsrecht für ein neues Wohngebiet geschaffen werden, in dem unterschiedliche Wohnformen für verschiedene Bevölkerungsgruppen ermöglicht werden. Mit dem Bebauungsplan soll dem dringenden Bedarf an Wohnraum im Frankfurter Stadtgebiet Rechnung getragen werden. II. Der Magistrat wird beauftragt, auf der Grundlage des vorgelegten städtebaulichen Entwurfs vom 14.05.2019 einen Bebauungsplanentwurf zu erarbeiten und für diesen ohne einen weiteren Beschluss der Stadtverordnetenversammlung die öffentliche Auslegung gemäß § 3 (2) BauGB durchzuführen. III. Der Magistrat wird ermächtigt, den Bebauungsplanentwurf mit Begründung, der aufgrund der im Rahmen der öffentlichen Auslegung nach § 3 (2) BauGB vorgebrachten Stellungnahmen geändert oder ergänzt wurde, ohne einen weiteren Beschluss der Stadtverordnetenversammlung erneut nach § 4a (3) BauGB i.V.m. § 3 (2) BauGB öffentlich auszulegen, sofern die Allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung durch die Änderung oder Ergänzung nicht berührt sind. IV. Es dient zur Kenntnis, dass über einen städtebaulichen Vertrag ein Anteil von 30 % der Bruttogeschossfläche Wohnen für den geförderten Wohnungsbau und ein Anteil von 10 bis 15 % der Bauflächen für ein gemeinschaftliches Wohnprojekt gesichert werden sollen. Begründung: ÜBERSICHTSKARTE Zu I. - IV. Lage des Plangebietes
Das Plangebiet liegt am nordwestlichen Rand des Stadtteils Preungesheim, nördlich der Weinstraße und östlich der Gießener Straße. Es umfasst die Parzellen Gemarkung 0509, Flur 11, Flurstück 168/3 und 58/6 mit einer Größe von circa 5.000 m2. Bestand und städtebauliche Situation Das Plangebiet liegt westlich des historischen Ortskernes, der überwiegend durch zweigeschossige Wohngebäude mit zum Teil wechselnden Gebäudehöhen und dazugehörigen Nebengebäuden geprägt ist. Südöstlich vom Plangebiet liegt die städtische Kita 15. Nördlich befinden sich privaten Gärten, westlich angrenzend die Gießener Straße und die städtische Parzelle Gemarkung 0509, Flur 11, Flurstück 168/4 mit dicht bestandenem wertvollem Baumbestand, die als Freibereich für die vorhandenen Kindertagesstätten genutzt wird. Das Plangebiet selbst wird vom Eigentümer als Pachtland an private Mieter zur Gartennutzung vergeben. Westlich der Gießener Straße liegen im südlichen Bereich Wohnhochhäuser, im nördlichen Bereich landwirtschaftliche Flächen. Das Plangebiet ist über die U-Bahnlinie 5 gut an den öffentlichen Nahverkehr angebunden. Planungsrecht Im Regionalen Flächennutzungsplan 2010 (RegFNP) des Regionalverbands Frankfurt RheinMain, rechtswirksam seit 17.10.2011, wird das Plangebiet als Wohnbaufläche - geplant dargestellt. Der rechtsverbindliche Bebauungsplan NO 81c Nr. 2 - Preungesheim Süd vom 21.06.1977 setzt für das Gebiet Landwirtschaftliche Fläche fest. Das Plangebiet (ehemaliger Pfarrweingarten) ist Bestandteil der Erhaltungssatzung Nr. 28 - Preungesheim vom 01.12.2009. Da es sich bei dem Plangebiet mit dem Ziel der Entwicklung eines Wohngebietes um eine nur 5.000 m2 große Fläche im Außenbereich handelt, die direkt an den Ortsteil anschließt, wird das Planverfahren nach § 13b BauGB durchgeführt, das genau auf diesen Vorgaben basiert. Die Anwendungsvoraussetzungen nach BauGB, wonach der Bebauungsplan nicht die Zulässigkeit von Vorhaben begründen darf, die einer Pflicht zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung unterliegen oder Gebiete von gemeinschaftlicher Bedeutung oder Europäischer Vogelschutzgebiete tangiert, sind erfüllt. Auch bestehen keine Anhaltspunkte dafür, dass bei der Planung Pflichten zur Vermeidung oder Begrenzung der Auswirkung von schweren Unfällen nach § 50 Satz 1 des Bundesimmissionsschutzgesetzes zu beachten sind. Im beschleunigten Verfahren wird gemäß § 13b in Verbindung mit § 13a (2) Nr. 1 und § 13 (3) Satz 1 BauGB von der Umweltprüfung sowie dem Umweltbericht, der Angabe, welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind sowie der zusammenfassenden Erklärung abgesehen. Anlass und Ziel Die Stadt Frankfurt am Main hat einen hohen Bedarf an zusätzlichen Wohnungen, da weiterhin mit einem deutlichen Bevölkerungswachstum zu rechnen ist. Nach den Angaben des Bürgeramtes, Statistik und Wahlen der Stadt Frankfurt vom 30.06.2018 (Ausgabe 13/2018) waren zu diesem Zeitpunkt 744.115 Einwohnerinnen und Einwohner gemeldet. Gemäß der Bevölkerungsvorausberechnung von Mitte 2015 wird diese Zahl bis zum Jahre 2030 auf 810.000 Einwohnerinnen und Einwohner steigen, bis zum Jahre 2040 auf 830.000. Im geplanten Wohngebiet können auf einer Fläche von ca. 5.000 m2 ca. 30 bis 35 Wohneinheiten geschaffen werden. Es sind sowohl Einfamilienhäuser als auch Wohnungen im Geschosswohnungsbau geplant. Mit dieser Mischung soll ein breites Angebot an unterschiedlichen Wohnformen für unterschiedliche Bevölkerungsgruppen ermöglicht werden. Mit der Aufstellung des Bebauungsplanes wird das Ziel verfolgt, die planungsrechtlichen Voraussetzungen zur Entwicklung eines neuen Wohngebietes zu schaffen und den Ortsrand Preungesheim zu arrondieren. Da das Plangebiet im Bereich der Erhaltungssatzung Nr. 28 - Preungesheim liegt, werden die Ziele der Satzung durch die Ausbildung einer kleinteiligen Baustruktur sowie die Aufnahme von Hofstrukturen bei der Planung aufgenommen. Über einen städtebaulichen Vertrag soll ein Anteil von 30 % der Bruttogeschossfläche Wohnen für den geförderten Wohnungsbau und ein Anteil von 10 bis 15 % der Bauflächen für ein gemeinschaftliches Wohnprojekt gesichert werden. Städtebauliches Konzept Der aufzustellende Bebauungsplan Nr. 915 soll auf Grundlage des vorliegenden Städtebaulichen Entwurfs entwickelt werden. Erschließung Das Plangebiet wird über die Weinstraße, die zukünftig Einbahnstraße sein wird, erschlossen. Für die Ein- und Ausfahrt ist von der Kreuzung Ecke Gießener Straße / Weinstraße, die mit einer Ampelanlage ausgestattet ist, ein Mindestabstand von 24 m einzuhalten. Zusätzlich kann das Plangebiet über eine Zufahrt von der Gießener Straße Richtung stadtauswärts angebunden werden. Die geplante Erschließungsstraße im Plangebiet zwischen der Einfahrt Gießener Straße und der Zufahrt bzw. Ausfahrt an der Weinstraße soll als private Erschließungsstraße in Form einer Mischverkehrsfläche hergestellt werden. Die notwendigen Stellplätze sollen in einer Tiefgarage nachgewiesen werden. Es ist geplant, die Zufahrt in einem Gebäude nahe der Gießener Straße zu integrieren. Besucherstellplätze können westlich entlang der privaten Erschließungsstraße angeordnet werden. Städtebau Der alte Ortskern des Stadtteils Preungesheim ist geprägt durch ehemalige Hofreiten oft mit zweigeschossigen, giebelständigen Wohnhäusern direkt an der Straßenflucht sowie kleinteiligen Handwerkshäusern. Diese Baustruktur soll im Plangebiet durch eine kleinteilige Gliederung der zwei- bis dreigeschossigen Baukörper aufgenommen werden. Direkt an der Weinstraße, wo eine Struktur von giebelständigen Hofreiten vorherrscht, soll dieser Gebäudetyp fortgeführt und im Plangebiet als Haustyp neu interpretiert werden. Im nördlichen Bereich des Plangebietes soll durch die Anordnung der Bebauung, die teilweise durch hofartige Strukturen gegliedert ist, ein neuer vom Straßenverkehr abgeschirmter rechteckig begrünter Freiraum mit Spielbereich und Aufenthaltsmöglichkeiten geschaffen werden. An der Ostseite der städtischen Kindertagesstätte ist entlang der neuen privaten Erschließungsstraße eine Gebäudezeile geplant, die ebenfalls kleine Hofstrukturen aufweist und die Freiflächen Richtung Osten orientiert. Die dreigeschossige Bebauung an den Endpunkten des großen rechteckigen Freiraumes und der Gebäudezeile soll gegenüber der Einfahrt an der Gießener Straße - durch streng gefasste Baukanten - eine Platzsituation bilden. Grünflächen Es ist beabsichtigt, erhaltenswerten wertvollen Baumbestand in die Planung zu integrieren. Eine große Eiche im Grenzbereich des Plangebietes und der westlich angrenzenden städtischen Fläche, südlich der Einfahrt an der Gießener Straße soll den Eingang ins Plangebiet bilden. Die bestehende Trauerweide an der Weinstraße soll den Freiraum der neuen Bebauung zur östlich gelegenen Kita abgrenzen. Die privaten Freibereiche und Gärten sind der geplanten Bebauung auf der Rückseite direkt zugeordnet. Im nördlichen Plangebiet soll eine große geschützte Grünfläche als Gemeinschaftsanlage zum Spielen und Aufenthalt entstehen. Die geplanten Besucherstellplätze und Müllsammelplätze sollen westlich der privaten Erschließungsstraße in eine begrünte Fläche integriert werden. Weiteres Vorgehen Der städtebauliche Entwurf zum Bebauungsplan Nr. 915 wird unter Berücksichtigung begleitender Gutachten weiterentwickelt und konkretisiert. Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 (1) BauGB soll zeitnah durchgeführt werden. Zur Beschleunigung des Bebauungsplanverfahrens wird hiermit der Aufstellungsbeschluss hinreichend qualifiziert, der es dem Magistrat ermöglicht, ohne einen weiteren Beschluss der Stadtverordnetenversammlung die öffentliche Auslegung gemäß § 3 (2) BauGB durchzuführen, sofern die Allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung nicht geändert werden. Außerdem wir das Bebauungsplanverfahren im beschleunigten Verfahren nach § 13b BauGB durchgeführt. Die beabsichtigte Planung stellt eine Maßnahme zur Schaffung von Wohnbauflächen, auf Flächen, die an den im Zusammenhang bebauten Ortsteil von Preungesheim anschließen, dar. Anlage 1_Lageplan (ca. 1 MB) Anlage 2_Staedtebaulicher_Entwurf (ca. 366 KB)Nebenvorlage: Anregung vom 22.10.2019, OA 478 Anregung vom 22.10.2019, OA 479 Antrag vom 10.09.2019, OF 831/10 Antrag vom 07.10.2019, OF 860/10