Bebauungsplan Nr. 915 - Nördlich Weinstraße/Gießener Straße - hier: Aufstellungsbeschluss - § 2 (1) BauGB
Vorlagentyp: M
Inhalt
S A C H S T A N D :
Vortrag des Magistrats vom 23.08.2019, M
124 Betreff:
Bebauungsplan Nr. 915 - Nördlich Weinstraße/Gießener Straße - hier:
Aufstellungsbeschluss - § 2 (1) BauGB Vorgang: Auf Antrag des Oberbürgermeisters
vom 17.10.2019
I. 1 Für das Gebiet "Nördlich Weinstraße / Gießener
Straße" in Frankfurt am Main - Preungesheim ist ein Bebauungsplan
aufzustellen. Der räumliche Geltungsbereich des neu
aufzustellenden Bebauungsplanes ergibt sich aus dem vorgelegten Lageplan vom
14.05.2019 zum Aufstellungsbeschluss. Es dient zur Kenntnis, dass zur Aufstellung des
Bebauungsplans das beschleunigte Verfahren nach § 13b BauGB angewendet
wird. I. 2 Der Magistrat wird beauftragt,
zusammen mit der ortsüblichen Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses die
allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung zu veröffentlichen. Allgemeine Ziele und Zwecke der Planung
Ziel der Planung ist die Arrondierung des Ortsteils
Preungesheim östlich der Gießener Straße unter Berücksichtigung der
Erhaltungssatzung Nr. 28 - Preungesheim. Mit der Aufstellung des
Bebauungsplanes soll Planungsrecht für ein neues Wohngebiet geschaffen werden,
in dem unterschiedliche Wohnformen für verschiedene Bevölkerungsgruppen
ermöglicht werden. Mit dem Bebauungsplan soll dem dringenden Bedarf an Wohnraum
im Frankfurter Stadtgebiet Rechnung getragen werden. II. Der Magistrat wird beauftragt, auf der Grundlage
des vorgelegten städtebaulichen Entwurfs vom 14.05.2019 einen
Bebauungsplanentwurf zu erarbeiten und für diesen ohne einen weiteren Beschluss
der Stadtverordnetenversammlung die öffentliche Auslegung gemäß § 3
(2) BauGB durchzuführen. III. Der Magistrat wird ermächtigt, den
Bebauungsplanentwurf mit Begründung, der aufgrund der im Rahmen der
öffentlichen Auslegung nach § 3 (2) BauGB vorgebrachten Stellungnahmen geändert
oder ergänzt wurde, ohne einen weiteren Beschluss der
Stadtverordnetenversammlung erneut nach § 4a (3) BauGB i.V.m. § 3 (2) BauGB
öffentlich auszulegen, sofern die Allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung
durch die Änderung oder Ergänzung nicht berührt sind. IV. Es dient zur Kenntnis, dass über einen
städtebaulichen Vertrag ein Anteil von 30 % der Bruttogeschossfläche Wohnen für
den geförderten Wohnungsbau und ein Anteil von 10 bis 15 % der Bauflächen für
ein gemeinschaftliches Wohnprojekt gesichert werden sollen. Begründung: ÜBERSICHTSKARTE Zu I. -
IV. Lage des Plangebietes
Das Plangebiet
liegt am nordwestlichen Rand des Stadtteils Preungesheim, nördlich der
Weinstraße und östlich der Gießener Straße. Es umfasst die Parzellen Gemarkung
0509, Flur 11, Flurstück 168/3 und 58/6 mit einer Größe von circa 5.000 m2.
Bestand und städtebauliche
Situation Das Plangebiet
liegt westlich des historischen Ortskernes, der überwiegend durch
zweigeschossige Wohngebäude mit zum Teil wechselnden Gebäudehöhen und
dazugehörigen Nebengebäuden geprägt ist. Südöstlich vom Plangebiet liegt die
städtische Kita 15. Nördlich befinden sich privaten Gärten, westlich angrenzend
die Gießener Straße und die städtische Parzelle Gemarkung 0509, Flur 11,
Flurstück 168/4 mit dicht bestandenem wertvollem Baumbestand, die als
Freibereich für die vorhandenen Kindertagesstätten genutzt wird. Das Plangebiet
selbst wird vom Eigentümer als Pachtland an private Mieter zur Gartennutzung
vergeben. Westlich der Gießener Straße liegen im südlichen Bereich
Wohnhochhäuser, im nördlichen Bereich landwirtschaftliche Flächen. Das
Plangebiet ist über die U-Bahnlinie 5 gut an den öffentlichen Nahverkehr
angebunden. Planungsrecht Im Regionalen
Flächennutzungsplan 2010 (RegFNP) des Regionalverbands Frankfurt RheinMain,
rechtswirksam seit 17.10.2011, wird das Plangebiet als Wohnbaufläche - geplant
dargestellt. Der rechtsverbindliche
Bebauungsplan NO 81c Nr. 2 - Preungesheim Süd vom 21.06.1977 setzt für das
Gebiet Landwirtschaftliche Fläche fest. Das Plangebiet (ehemaliger
Pfarrweingarten) ist Bestandteil der Erhaltungssatzung Nr. 28 - Preungesheim
vom 01.12.2009. Da es sich bei dem Plangebiet mit
dem Ziel der Entwicklung eines Wohngebietes um eine nur 5.000 m2 große
Fläche im Außenbereich handelt, die direkt an den Ortsteil anschließt, wird das
Planverfahren nach § 13b BauGB durchgeführt, das genau auf diesen Vorgaben
basiert. Die Anwendungsvoraussetzungen nach BauGB, wonach der Bebauungsplan
nicht die Zulässigkeit von Vorhaben begründen darf, die einer Pflicht zur
Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung unterliegen oder Gebiete von
gemeinschaftlicher Bedeutung oder Europäischer Vogelschutzgebiete tangiert,
sind erfüllt. Auch bestehen keine Anhaltspunkte dafür, dass bei der Planung
Pflichten zur Vermeidung oder Begrenzung der Auswirkung von schweren Unfällen
nach § 50 Satz 1 des Bundesimmissionsschutzgesetzes zu beachten sind. Im beschleunigten
Verfahren wird gemäß § 13b in Verbindung mit § 13a (2) Nr. 1 und §
13 (3) Satz 1 BauGB von der Umweltprüfung sowie dem Umweltbericht, der
Angabe, welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind sowie der
zusammenfassenden Erklärung abgesehen. Anlass und Ziel Die Stadt Frankfurt
am Main hat einen hohen Bedarf an zusätzlichen Wohnungen, da weiterhin mit
einem deutlichen Bevölkerungswachstum zu rechnen ist. Nach den Angaben des
Bürgeramtes, Statistik und Wahlen der Stadt Frankfurt vom 30.06.2018 (Ausgabe
13/2018) waren zu diesem Zeitpunkt 744.115 Einwohnerinnen und Einwohner
gemeldet. Gemäß der Bevölkerungsvorausberechnung von Mitte 2015 wird diese Zahl
bis zum Jahre 2030 auf 810.000 Einwohnerinnen und Einwohner steigen, bis zum
Jahre 2040 auf 830.000. Im geplanten Wohngebiet können auf
einer Fläche von ca. 5.000 m2 ca. 30 bis 35 Wohneinheiten geschaffen werden. Es
sind sowohl Einfamilienhäuser als auch Wohnungen im Geschosswohnungsbau
geplant. Mit dieser Mischung soll ein breites Angebot an unterschiedlichen
Wohnformen für unterschiedliche Bevölkerungsgruppen ermöglicht werden. Mit der
Aufstellung des Bebauungsplanes wird das Ziel verfolgt, die planungsrechtlichen
Voraussetzungen zur Entwicklung eines neuen Wohngebietes zu schaffen und den
Ortsrand Preungesheim zu arrondieren. Da das Plangebiet im Bereich der
Erhaltungssatzung Nr. 28 - Preungesheim liegt, werden die Ziele der Satzung
durch die Ausbildung einer kleinteiligen Baustruktur sowie die Aufnahme von
Hofstrukturen bei der Planung aufgenommen. Über einen städtebaulichen Vertrag
soll ein Anteil von 30 % der Bruttogeschossfläche Wohnen für den geförderten
Wohnungsbau und ein Anteil von 10 bis 15 % der Bauflächen für ein
gemeinschaftliches Wohnprojekt gesichert werden. Städtebauliches
Konzept Der aufzustellende
Bebauungsplan Nr. 915 soll auf Grundlage des vorliegenden Städtebaulichen
Entwurfs entwickelt werden. Erschließung Das Plangebiet wird
über die Weinstraße, die zukünftig Einbahnstraße sein wird, erschlossen. Für
die Ein- und Ausfahrt ist von der Kreuzung Ecke Gießener Straße / Weinstraße,
die mit einer Ampelanlage ausgestattet ist, ein Mindestabstand von 24 m
einzuhalten. Zusätzlich kann das Plangebiet über eine Zufahrt von der Gießener
Straße Richtung stadtauswärts angebunden werden. Die geplante
Erschließungsstraße im Plangebiet zwischen der Einfahrt Gießener Straße und der
Zufahrt bzw. Ausfahrt an der Weinstraße soll als private Erschließungsstraße in
Form einer Mischverkehrsfläche hergestellt werden. Die notwendigen Stellplätze sollen
in einer Tiefgarage nachgewiesen werden. Es ist geplant, die Zufahrt in einem
Gebäude nahe der Gießener Straße zu integrieren. Besucherstellplätze können
westlich entlang der privaten Erschließungsstraße angeordnet werden. Städtebau
Der alte Ortskern
des Stadtteils Preungesheim ist geprägt durch ehemalige Hofreiten oft mit
zweigeschossigen, giebelständigen Wohnhäusern direkt an der Straßenflucht sowie
kleinteiligen Handwerkshäusern. Diese Baustruktur soll im Plangebiet durch eine
kleinteilige Gliederung der zwei- bis dreigeschossigen Baukörper aufgenommen
werden. Direkt an der Weinstraße, wo eine Struktur von giebelständigen
Hofreiten vorherrscht, soll dieser Gebäudetyp fortgeführt und im Plangebiet als
Haustyp neu interpretiert werden. Im nördlichen Bereich des
Plangebietes soll durch die Anordnung der Bebauung, die teilweise durch
hofartige Strukturen gegliedert ist, ein neuer vom Straßenverkehr abgeschirmter
rechteckig begrünter Freiraum mit Spielbereich und Aufenthaltsmöglichkeiten
geschaffen werden. An der Ostseite der städtischen Kindertagesstätte ist
entlang der neuen privaten Erschließungsstraße eine Gebäudezeile geplant, die
ebenfalls kleine Hofstrukturen aufweist und die Freiflächen Richtung Osten
orientiert. Die dreigeschossige Bebauung an den Endpunkten des großen
rechteckigen Freiraumes und der Gebäudezeile soll gegenüber der Einfahrt an der
Gießener Straße - durch streng gefasste Baukanten - eine Platzsituation
bilden. Grünflächen Es ist
beabsichtigt, erhaltenswerten wertvollen Baumbestand in die Planung zu
integrieren. Eine große Eiche im Grenzbereich des Plangebietes und der westlich
angrenzenden städtischen Fläche, südlich der Einfahrt an der Gießener Straße
soll den Eingang ins Plangebiet bilden. Die bestehende Trauerweide an der
Weinstraße soll den Freiraum der neuen Bebauung zur östlich gelegenen Kita
abgrenzen. Die privaten Freibereiche und Gärten sind der geplanten Bebauung auf
der Rückseite direkt zugeordnet. Im nördlichen Plangebiet soll eine große
geschützte Grünfläche als Gemeinschaftsanlage zum Spielen und Aufenthalt
entstehen. Die geplanten Besucherstellplätze und Müllsammelplätze sollen
westlich der privaten Erschließungsstraße in eine begrünte Fläche integriert
werden.
Weiteres Vorgehen Der städtebauliche
Entwurf zum Bebauungsplan Nr. 915 wird unter Berücksichtigung begleitender
Gutachten weiterentwickelt und konkretisiert. Die frühzeitige Beteiligung der
Öffentlichkeit gemäß § 3 (1) BauGB soll zeitnah durchgeführt werden.
Zur Beschleunigung
des Bebauungsplanverfahrens wird hiermit der Aufstellungsbeschluss hinreichend
qualifiziert, der es dem Magistrat ermöglicht, ohne einen weiteren Beschluss
der Stadtverordnetenversammlung die öffentliche Auslegung gemäß § 3 (2) BauGB
durchzuführen, sofern die Allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung nicht
geändert werden. Außerdem wir das
Bebauungsplanverfahren im beschleunigten Verfahren nach § 13b BauGB
durchgeführt. Die beabsichtigte Planung stellt eine Maßnahme zur Schaffung von
Wohnbauflächen, auf Flächen, die an den im Zusammenhang bebauten Ortsteil von
Preungesheim anschließen, dar. Anlage 1_Lageplan (ca. 1 MB) Anlage 2_Staedtebaulicher_Entwurf (ca. 366 KB) Vertraulichkeit: Nein Nebenvorlage:
Anregung vom
22.10.2019, OA 478
Anregung vom
22.10.2019, OA 479
Antrag vom
10.09.2019, OF
831/10
Antrag vom 07.10.2019, OF 860/10
dazugehörende Vorlage:
Vortrag des
Magistrats vom 01.10.2021, M 158
Zuständige Ausschüsse:
Haupt- und
Finanzausschuss
Ausschuss für
Planung, Bau und Wohnungsbau
Ausschuss für
Umwelt und Sport Beratung im Ortsbeirat: 10 Versandpaket:
28.08.2019 Beratungsergebnisse: 34. Sitzung des OBR
10 am 10.09.2019, TO II, TOP 25 Beschluss: 1. a) Die
Vorlage M 124 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt.
b) Die Stadtverordnetenversammlung wird gebeten, die Vorlage ebenfalls
zurückzustellen.
2. Die Vorlage OF 831/10 wird bis zur nächsten
turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung:
zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme 33. Sitzung des
Ausschusses für Umwelt und Sport am 12.09.2019, TO I, TOP 21
Beschluss: nicht auf TO
Die Beratung der Vorlage M 124 wird bis zur
nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung:
CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP und FRAKTION
33. Sitzung des
Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau am 16.09.2019, TO I, TOP
24 Bericht: TO II
Die Stadtverordnetenversammlung wolle
beschließen: Es dient zur Kenntnis, dass der
Ausschuss für Planung, Bau und Wohnungsbau die Beratung der Vorlage M 124 auf
den Haupt- und Finanzausschuss delegiert hat. Abstimmung:
CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF und FRAKTION
34. Sitzung des
Haupt- und Finanzausschusses am 24.09.2019, TO II, TOP 18
Beschluss: nicht auf TO
Die Beratung der Vorlage M 124 wird bis zur
nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung:
CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP und FRAKTION
35. Sitzung des OBR
10 am 22.10.2019, TO I, TOP 14 Auf Wunsch der SPD-Fraktion wird über die Vorlage OF
860/10 ziffernweise abgestimmt. Beschluss: Anregung OA 478 2019
Anregung OA 479 2019
1. Der Vorlage
M 124 wird unter Hinweis auf die Vorlagen OA 478 und OA 479 zugestimmt.
2. Die Vorlage
OF 831/10 wird als Anregung an die Stadtverordnetenversammlung beschlossen.
3. Die Vorlage
OF 860/10 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen.
Abstimmung:
zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme zu 3. zu Ziffern 1. und 2. b) sowie Satz 2 und 3 der
Begründung: Einstimmige Annahme zu Ziffer 2. a) CDU, GRÜNE und BFF gegen
SPD und FDP (= Ablehnung); LINKE. (= Enthaltung) c) CDU, GRÜNE, LINKE.,
BFF und FDP gegen SPD (= Ablehnung) d) SPD, CDU, GRÜNE, LINKE. und BFF
gegen FDP (= Ablehnung) zu Satz 1. der Begründung: CDU, 2 GRÜNE und BFF
gegen SPD und FDP (= Ablehnung); 1 GRÜNE und LINKE. (= Enthaltung)
34. Sitzung des
Ausschusses für Umwelt und Sport am 24.10.2019, TO I, TOP 20
Bericht: TO II
Die Stadtverordnetenversammlung wolle
beschließen: 1. Der Vorlage M 124 wird in der vorgelegten Fassung
zugestimmt. 2. Die Vorlage OA 478 wird dem Magistrat zur Prüfung
und Berichterstattung überwiesen. 3. Die Vorlage
OA 479 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen.
Abstimmung:
zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, AfD und FRAKTION gegen FDP (=
Annahme im Rahmen OA 478); LINKE. (= Votum im Haupt- und Finanzausschuss)
zu 2. CDU, SPD und GRÜNE gegen AfD, LINKE., FDP und
FRAKTION (= Annahme)
zu 3. CDU, SPD und GRÜNE gegen AfD und FRAKTION (=
Annahme); LINKE. und FDP (= Votum im Haupt- und Finanzausschuss)
Sonstige Voten/Protokollerklärung zu
1: BFF und FRANKFURTER (M 124, OA 478 und OA 479 = Annahme)
35. Sitzung des
Haupt- und Finanzausschusses am 05.11.2019, TO I, TOP 11
Bericht: TO II
Die Stadtverordnetenversammlung wolle
beschließen: 1. Der Vorlage M 124 wird in der vorgelegten Fassung
zugestimmt. 2. Die Vorlage OA 478 wird dem Magistrat zur Prüfung
und Berichterstattung überwiesen. 3. Die Vorlage
OA 479 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen.
Abstimmung:
zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., BFF und FRAKTION
gegen FDP (= Annahme im Rahmen OA 478) und FRANKFURTER (= Ablehnung)
zu 2. CDU, SPD und GRÜNE gegen AfD, LINKE., FDP, BFF,
FRAKTION und FRANKFURTER (= Annahme) zu 3. CDU, SPD und GRÜNE gegen AfD, LINKE., BFF, FRAKTION
und FRANKFURTER (= Annahme) sowie FDP (= Annahme im Rahmen OA 478)
Sonstige Voten/Protokollerklärung zu
1: ÖkoLinX-ARL (M 124 und OA 479 = Ablehnung, OA 478 = Prüfung und
Berichterstattung) 37. Sitzung der
Stadtverordnetenversammlung am 07.11.2019, TO II, TOP 29
Beschluss: 1. Der Vorlage
M 124 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt.
2. Die Vorlage
OA 478 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen.
3. Die Vorlage
OA 479 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen.
Abstimmung:
zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., BFF, FRAKTION gegen
FDP (= Annahme im Rahmen OA 478) sowie FRANKFURTER und ÖkoLinX-ARL (=
Ablehnung) zu 2. CDU, SPD, GRÜNE und ÖkoLinX-ARL gegen AfD, LINKE.,
FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER (= Annahme) zu 3. CDU, SPD und GRÜNE gegen AfD, LINKE., BFF, FRAKTION
und FRANKFURTER (= Annahme) sowie FDP (= Annahme im Rahmen OA 478) und
ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung) Beschlussausfertigung(en): § 4823, 37. Sitzung
der Stadtverordnetenversammlung vom 07.11.2019 Aktenzeichen: 61 00