Voraussetzung für attraktives Angebot für hausärztliche Versorgung im Bebauungsplan Nr. 915 - Nördliche Weinstraße/Gießener Straße
Vorlagentyp: OM Ortsbeirat 10
Anregung
Der Magistrat wird gebeten, alle Möglichkeiten des Planungsrechts bei der weiteren Planung des Bebauungsplans Nr. 915 auszuschöpfen, damit in diesem Gebiet Angebote für die hausärztliche Grundversorgung geschaffen werden können, die über das übliche Maß einer klassischen Arztpraxis hinausgehen.
Beratungsverlauf 2 Sitzungen
Sitzung
43
OBR
10
TO I, TOP 5
a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert.
Zustimmung:
Alle
Sitzung
44
OBR
10
TO I, TOP 5
a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert.
Zustimmung:
Alle