Skip to main content Skip to navigation Skip to footer

Voraussetzung für attraktives Angebot für hausärztliche Versorgung im Bebauungsplan Nr. 915 - Nördliche Weinstraße/Gießener Straße

Vorlagentyp: OF FDP

Antrag

Der Ortsbeirat möge beschließen: Die Berichte B 57 und B 58 des Magistrats vom 07.02. 2020 werden mit der Maßgabe angenommen, dass der Magistrat alle Möglichkeiten des Planungsrechts bei der weiteren Planung des Bebauungsplans Nr. 915 ausschöpfen möge, damit in diesem Gebiet Angebote für die hausärztliche Grundversorgung geschaffen werden können, die über das übliche Maß einer klassischen Arztpraxis hinausgehen.

Begründung

Gerade weil die Bauleitplanung Angebotsplanung ist, ist es wichtig, an dieser Stelle ein Angebot zu machen, das es Inhabern von Kassenarztzulassungen für die hausärztliche Versorgung attraktiv macht, sich genau an dieser Stelle im Ortsbezirk 10 niederzulassen. Der Ortsbezirk ist nämlich nach den auch von der kassenärztlichen Vereinigung zu Grunde gelegten zumutbaren Wegen zu hausärztlicher Versorgung chronisch unterversorgt, auch wenn es im Gesamtversorgungsbezirk eine ausreichende Versorgung geben mag. Um diese eklatanten Missstände im Ortsbezirk 10 auszugleichen, bedarf es also gerade einer Umverteilung der kassenärztlichen Sitze im Stadtgebiet. Hierzu muss die Stadt alle ihr zur Verfügung stehenden Möglichkeiten nutzen, hier eben auch die Angebotsplanung des Baurechts, indem den Inhabern der Kassenarztsitze ein Angebot gemacht werden kann, was über das ansonsten im Stadtgebiet Übliche hinausgeht.

Beratungsverlauf 1 Sitzung

40
40. Sitzung OBR 10
TO I
✓ Angenommen

zu 1. Einstimmige Annahme; zu 2. Einstimmige Annahme