a) Familienfreundliche Stadt - Betriebskindergärten gründen b) Betriebskindergärten: Umsetzung statt Arbeitsgruppen
Inhalt
Bericht des Magistrats vom 28.09.2012, B 428
Betreff: a) Familienfreundliche Stadt - Betriebskindergärten gründen b) Betriebskindergärten: Umsetzung statt Arbeitsgruppen Vorgang: l. Beschl. d. Stv.-V. vom 28.06.2012, § 1811 - NR 2142/11 SPD, E 63/09 SPD, B 230/12 - Zwischenbescheid des Magistrats vom 30.01.2013 Zwischenbericht: Allgemeine Vorbemerkungen: Bei der nachfolgenden Berichterstattung zum Thema "betriebliche Kindertageseinrichtungen" differenziert der Magistrat zwischen betrieblich geförderten Kindertageseinrichtungen Dritter und einer angestrebten städtischen Kindertageseinrichtung für Kinder von bei der Stadt Frankfurt beschäftigten Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern. Vor diesem Hintergrund wird wie folgt berichtet: Betrieblich geförderte Kindertageseinrichtungen Dritter im Stadtgebiet Frankfurt: Hinsichtlich der betrieblich geförderten Kindertageseinrichtungen Dritter im Stadtgebiet kann auf den - nach wie vor aktuellen - Bericht B 502 vom 09.12.2011 (hier: insbesondere auf die Seiten 13 und 14) verwiesen werden. Städtische Kindertageseinrichtung für bei der Stadt Frankfurt beschäftigte Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter: Mit dem Bericht B 230 vom 25.05.2012 hatte der Magistrat mitgeteilt, dass die verwaltungs- und magistratsinternen Prüfungen und Abstimmungen zwar fortgeschritten sind, die besondere Schwierigkeit einer geeigneten Liegenschaft, die sowohl die Voraussetzungen für eine gute funktionale Nutzbarkeit als auch die Bedingungen aus verkehrs-, erschließungs-, stadtplanerischer, baurechtlicher und umweltrelevanter Sicht erfüllt, nach der Prüfung verschiedener Optionen für die Realisierung der angestrebten betrieblichen Kindertageseinrichtung noch besteht. Aus diesem Grund konnten daher die notwendigen Prüfungen und Abstimmungen noch nicht abgeschlossen werden. Die Suche und die damit verbundene Notwendigkeit von Prüfungen und Abstimmungen der o.a. Voraussetzungen für eine geeignete Liegenschaft sind aktuell weiterhin Gegenstand der verwaltungs- und magistratsinternen Gespräche. Hierbei sind auch die besonderen Anstrengungen des Magistrats bei der Schaffung von Betreuungsplätzen für Kinder, insbesondere im Bereich der Umsetzung der gesetzlichen Vorgaben für den Rechtsanspruch bei der Betreuung von unter 3-Jährigen zu berücksichtigen. Der Magistrat wird die intensive Suche nach Liegenschaftsoptionen für die Realisierung der städtischen Betriebskindertageseinrichtung und die hierfür erforderlichen Abstimmungsgespräche fortsetzen und der Stadtverordnetenversammlung weiterhin regelmäßig berichten. Damit die Vorbereitungs- und Planungsarbeiten im Falle einer erfolgreichen Klärung der Grundstückfrage zügig angegangen werden können, sind auch weiterhin entsprechende Planungsmittel für den Haushalt 2012 im Investitionsprogramm 2012 bis 2015 enthalten.