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a) Familienfreundliche Stadt - Betriebskindergärten gründen b) Betriebskindergärten: Umsetzung statt Arbeitsgruppen

Vorlagentyp: B

Inhalt

S A C H S T A N D : Bericht des Magistrats vom 28.09.2012, B 428 Betreff: a) Familienfreundliche Stadt - Betriebskindergärten gründen b) Betriebskindergärten: Umsetzung statt Arbeitsgruppen Vorgang: l. Beschl. d. Stv.-V. vom 28.06.2012, § 1811 - NR 2142/11 SPD, E 63/09 SPD, B 230/12 - Zwischenbescheid des Magistrats vom 30.01.2013 Zwischenbericht: Allgemeine Vorbemerkungen: Bei der nachfolgenden Berichterstattung zum Thema "betriebliche Kindertageseinrichtungen" differenziert der Magistrat zwischen betrieblich geförderten Kindertageseinrichtungen Dritter und einer angestrebten städtischen Kindertageseinrichtung für Kinder von bei der Stadt Frankfurt beschäftigten Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern. Vor diesem Hintergrund wird wie folgt berichtet: Betrieblich geförderte Kindertageseinrichtungen Dritter im Stadtgebiet Frankfurt: Hinsichtlich der betrieblich geförderten Kindertageseinrichtungen Dritter im Stadtgebiet kann auf den - nach wie vor aktuellen - Bericht B 502 vom 09.12.2011 (hier: insbesondere auf die Seiten 13 und 14) verwiesen werden. Städtische Kindertageseinrichtung für bei der Stadt Frankfurt beschäftigte Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter: Mit dem Bericht B 230 vom 25.05.2012 hatte der Magistrat mitgeteilt, dass die verwaltungs- und magistratsinternen Prüfungen und Abstimmungen zwar fortgeschritten sind, die besondere Schwierigkeit einer geeigneten Liegenschaft, die sowohl die Voraussetzungen für eine gute funktionale Nutzbarkeit als auch die Bedingungen aus verkehrs-, erschließungs-, stadtplanerischer, baurechtlicher und umweltrelevanter Sicht erfüllt, nach der Prüfung verschiedener Optionen für die Realisierung der angestrebten betrieblichen Kindertageseinrichtung noch besteht. Aus diesem Grund konnten daher die notwendigen Prüfungen und Abstimmungen noch nicht abgeschlossen werden. Die Suche und die damit verbundene Notwendigkeit von Prüfungen und Abstimmungen der o.a. Voraussetzungen für eine geeignete Liegenschaft sind aktuell weiterhin Gegenstand der verwaltungs- und magistratsinternen Gespräche. Hierbei sind auch die besonderen Anstrengungen des Magistrats bei der Schaffung von Betreuungsplätzen für Kinder, insbesondere im Bereich der Umsetzung der gesetzlichen Vorgaben für den Rechtsanspruch bei der Betreuung von unter 3-Jährigen zu berücksichtigen. Der Magistrat wird die intensive Suche nach Liegenschaftsoptionen für die Realisierung der städtischen Betriebskindertageseinrichtung und die hierfür erforderlichen Abstimmungsgespräche fortsetzen und der Stadtverordnetenversammlung weiterhin regelmäßig berichten. Damit die Vorbereitungs- und Planungsarbeiten im Falle einer erfolgreichen Klärung der Grundstückfrage zügig angegangen werden können, sind auch weiterhin entsprechende Planungsmittel für den Haushalt 2012 im Investitionsprogramm 2012 bis 2015 enthalten. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Etatantrag vom 02.01.2009, E 63 Antrag vom 12.01.2011, NR 2142 Bericht des Magistrats vom 25.05.2012, B 230 Bericht des Magistrats vom 14.06.2013, B 319 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Recht, Verwaltung und Sicherheit Ausschuss für Bildung und Integration Ausschuss für Wirtschaft und Frauen Zuständige sonstige Gremien: KAV Versandpaket: 02.10.2012 Beratungsergebnisse: 14. Sitzung des Ausschusses für Bildung und Integration am 05.11.2012, TO I, TOP 31 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage B 428 (Zwischenbericht) dient zur Kenntnis. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: CDU, GRÜNE, SPD, FDP und FREIE WÄHLER Sonstige Voten/Protokollerklärung: LINKE., Piraten, RÖMER und NPD (= Kenntnis) 14. Sitzung des Ausschusses für Wirtschaft und Frauen am 06.11.2012, TO I, TOP 13 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage B 428 (Zwischenbericht) dient zur Kenntnis. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FDP, FREIE WÄHLER und RÖMER Sonstige Voten/Protokollerklärung: Piraten (= Kenntnis) 14. Sitzung des Ausschusses für Recht, Verwaltung und Sicherheit am 12.11.2012, TO I, TOP 17 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage B 428 (Zwischenbericht) dient zur Kenntnis. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: CDU, GRÜNE, SPD und FREIE WÄHLER Sonstige Voten/Protokollerklärung: LINKE., FDP, Piraten, RÖMER und NPD (= Kenntnis) 20. Sitzung der KAV am 26.11.2012, TO II, TOP 47 Beschluss: Die Vorlage B 428 dient zur Kenntnis. 18. Sitzung des Ausschusses für Recht, Verwaltung und Sicherheit am 18.03.2013, TO I, TOP 3 Beschluss: nicht auf TO Der Magistrat wird aufgefordert, den Bericht zur Vorlage B 428 spätestens in drei Monaten vorzulegen. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FDP, FREIE WÄHLER und RÖMER Beschlussausfertigung(en): § 2310, 14. Sitzung des Ausschusses für Recht, Verwaltung und Sicherheit vom 12.11.2012 § 2929, 18. Sitzung des Ausschusses für Recht, Verwaltung und Sicherheit vom 18.03.2013 Aktenzeichen: 40 4

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