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a) Familienfreundliche Stadt - Betriebskindergärten gründen b) Betriebskindergärten: Umsetzung statt Arbeitsgruppen

Vorlagentyp: B

Inhalt

S A C H S T A N D : Bericht des Magistrats vom 18.11.2011, B 473 Betreff: a) Familienfreundliche Stadt - Betriebskindergärten gründen b) Betriebskindergärten: Umsetzung statt Arbeitsgruppen Vorgang: l. Beschl. d. Stv.-V. vom 24.02.2011, § 9575 - NR 2142/11 SPD, E 63/09 SPD, B 281/11 - Zwischenbericht: Allgemeine Vorbemerkungen: Bei der nachfolgenden Berichterstattung zum Thema "betriebliche Kindertageseinrichtungen" differenziert der Magistrat zwischen betrieblich geförderten Kindertageseinrichtungen Dritter und einer angestrebten städtischen Kindertageseinrichtung für Kinder von bei der Stadt Frankfurt beschäftigten Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern. Vor diesem Hintergrund wird wie folgt berichtet: Betrieblich geförderte Kindertageseinrichtungen Dritter im Stadtgebiet Frankfurt: Die im Bericht des Magistrats B 281 vom 27.05.2011 genannten aktuellen Projekte zu Neubau- und Erweiterungsmaßnahmen für betrieblich geförderte Kindertageseinrichtungen Dritter wurden und werden wie geplant umgesetzt. Desgleichen gilt für die im Bericht genannten Maßnahmen und Planungen weiterer betrieblich geförderter Einrichtungen Dritter. Städtische Kindertageseinrichtung für bei der Stadt Frankfurt beschäftigte Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter: Mit dem Bericht B 281 vom 27.05.2011 hatte der Magistrat mitgeteilt, dass die Bearbeitung der Thematik "(städtische) Betriebskindergärten gründen" im Rahmen des Projektes "Vereinbarkeit von Familie und Beruf" erfolgt und sich die im Rahmen des Projektes erarbeiteten Eckpunkte zur Größe und Struktur, zum Standort (Bereich "erweiterter Innenstadtbereich") und zur erforderlichen personellen Ausstattung der Einrichtung in der verwaltungs- bzw. magistratsinternen Abstimmung befinden. Zur weiteren inhaltlichen und zeitlichen Planung sowie Realisierung der Maßnahme wurde bereits auf die besondere Bedeutung der Liegenschaftsfrage hingewiesen, die trotz intensiver Anstrengungen noch nicht geklärt ist. Seit dem letzten Bericht aus dem Mai 2011 wurden in der Zwischenzeit weitere Grundstücke/Liegenschaftsoptionen geprüft; allerdings fast ausnahmslos mit negativem Ergebnis, weil notwendige Voraussetzungen für die Realisierung einer Kindertageseinrichtung (Größe, Lage, notwendige Freiflächen etc.) fehlten und/oder deren Umsetzung nur mit einem unverhältnismäßig hohen Ressourceneinsatz denkbar gewesen wäre. Da die Prüfung der vorliegenden Optionen aber noch nicht abgeschlossen ist, wird der Magistrat der Stadtverordnetenversammlung über die weitere Entwicklung berichten. Dessen ungeachtet wird die intensive Suche nach weiteren Liegenschaftsoptionen für die Realisierung der städtischen Betriebskindertageseinrichtung fortgesetzt. Damit die Vorbereitungs- und Planungsarbeiten im Falle einer erfolgreichen Klärung der Grundstückfrage zügig angegangen werden können, sind entsprechende Planungsmittel im Haushaltsplanentwurf 2012 vorgesehen. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Etatantrag vom 02.01.2009, E 63 Antrag vom 12.01.2011, NR 2142 Bericht des Magistrats vom 27.05.2011, B 281 Bericht des Magistrats vom 25.05.2012, B 230 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Recht, Verwaltung und Sicherheit Ausschuss für Bildung und Integration Ausschuss für Wirtschaft und Frauen Beratung im Ortsbeirat: 1, 2, 7, 8, 9, 12 Zuständige sonstige Gremien: KAV Versandpaket: 23.11.2011 Beratungsergebnisse: 6. Sitzung des OBR 9 am 08.12.2011, TO II, TOP 13 Beschluss: Die Vorlage B 473 dient zur Kenntnis. Abstimmung: Einstimmige Annahme 8. Sitzung des OBR 2 am 09.01.2012, TO I, TOP 22 Beschluss: Die Vorlage B 473 dient zur Kenntnis. Abstimmung: Einstimmige Annahme 11. Sitzung der KAV am 16.01.2012, TO II, TOP 30 Beschluss: Die Vorlage B 473 dient zur Kenntnis. 8. Sitzung des OBR 7 am 17.01.2012, TO II, TOP 4 Beschluss: Die Vorlage B 473 dient zur Kenntnis. Abstimmung: Einstimmige Annahme 7. Sitzung des OBR 1 am 17.01.2012, TO I, TOP 21 Beschluss: Die Vorlage B 473 dient zur Kenntnis. Abstimmung: Einstimmige Annahme 7. Sitzung des OBR 12 am 20.01.2012, TO I, TOP 17 Beschluss: Die Vorlage B 473 dient zur Kenntnis. Abstimmung: Einstimmige Annahme 7. Sitzung des OBR 8 am 26.01.2012, TO I, TOP 33 Beschluss: Die Vorlage B 473 dient zur Kenntnis. Abstimmung: Einstimmige Annahme 7. Sitzung des Ausschusses für Bildung und Integration am 13.02.2012, TO I, TOP 17 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage B 473 (Zwischenbericht) dient zur Kenntnis. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: CDU, GRÜNE, SPD, FDP, FREIE WÄHLER und Piraten Sonstige Voten/Protokollerklärung: LINKE. (= Kenntnis als Zwischenbericht) 7. Sitzung des Ausschusses für Wirtschaft und Frauen am 14.02.2012, TO I, TOP 9 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage B 473 (Zwischenbericht) dient zur Kenntnis. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: CDU, GRÜNE, SPD, LINKE. und FDP Sonstige Voten/Protokollerklärung: FREIE WÄHLER und Piraten (= Kenntnis) 7. Sitzung des Ausschusses für Recht, Verwaltung und Sicherheit am 27.02.2012, TO I, TOP 15 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage B 473 (Zwischenbericht) dient zur Kenntnis. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FDP und FREIE WÄHLER Sonstige Voten/Protokollerklärung: Piraten (= Kenntnis) Beschlussausfertigung(en): § 1254, 7. Sitzung des Ausschusses für Recht, Verwaltung und Sicherheit vom 27.02.2012 Aktenzeichen: 40 4

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