Ringstraßenbahn - Abschnitt Friedberger Landstraße bis Ginnheimer Landstraße hier: Vorplanungsvorlage und Freigabe weiterführender Planungsmittel
Beschlussvorschlag
Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: I. Der vorgelegten Planung einer neuen Straßenbahnstrecke von der Friedberger Landstraße bis zur Ginnheimer Landstraße durch die Straßen Homburger Landstraße, Marbachweg, Am Dornbusch, Ernst-Schwendler-Straße und Wilhelm-Epstein-Straße wird zugestimmt. II. Der Magistrat wird beauftragt, a) auf Grundlage der Vorplanung eine baureife Planung zu erstellen; b) zu prüfen, ob die Maßnahme förderfähig ist (FAG/MobiFöG) und ggf. entsprechende Förderanträge zu stellen und die notwendige Nutzen-Kosten-Untersuchung durchzuführen; c) eine Planungsvereinbarung mit der VGF zu schließen; d) eine Bau-/Finanzierungsvorlage zu erarbeiten und der Stadtverordnetenversammlung zur Beschlussfassung vorzulegen sowie Baurecht zu schaffen. III. Die Planungsmittel für den städtischen Kostenanteil in Höhe von brutto rund 3.561 T € werden bewilligt und freigegeben. IV. Es dient zur Kenntnis, dass a) es sich um eine Gemeinschaftsmaßnahme der Stadt Frankfurt am Main und der Stadtwerke Verkehrsgesellschaft Frankfurt am Main mbH (VGF) handelt, b) sich die Gesamtkosten des Projektes auf rund 52,0 Mio. Euro belaufen und davon der städtische Anteil voraussichtlich rund 22,8 Mio. Euro beträgt, c) für den aus dem städtischen Haushalt zu finanzierenden Anteil der Maßnahme Planungsmittel in Höhe von 885 T€ in der Produktgruppe 16.11, Projektdefinition 5.007589 "Ringstraßenbahn" zur Verfügung stehen, von denen bereits Mittel in Höhe von rd. 473 T€ (Stand 30.06.2022) verausgabt wurden, d) eine anteilige Deckung der darüber hinaus erforderlichen Mittel aus den nachstehenden Projektdefinitionen erfolgt: PD 5.008107 Grunderneuerung der Kollwitzstraße (Planungsmittel) in Höhe von 540 T€; PD 5.010154 Friedberger Landstraße/Wasserpark (Planungsmittel) in Höhe von 313 T€; PD 5.002474 Erschließungsmaßnahme Peter-Behrens-Straße in Höhe von 264 T€ und PD 5.002449 Grunderneuerung Deutschherrnufer in Höhe von 230T€. V. Die darüber hinausgehenden Mittelbedarfe in Höhe von 1.329 T€ sind im Rahmen der Zielwerte mit dem Haushalt 2023 zu veranschlagen.
Begründung
A. Allgemeines
Mit dem Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 15.12.2005, § 10477, zum Gesamtverkehrsplan der Stadt Frankfurt am Main wurde die Einführung einer Ringstraßenbahn beschlossen. Mit dem Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 17.12.2015, § 6613, wurde festgelegt, dass bei der weiteren Planung der Ringstraßenbahn, die in der Machbarkeitsstudie (B 381/15) empfohlene und vom Gesamtverkehrsplan geringfügig abweichende Trassenführung weiterverfolgt wird. Diese ist im Nahverkehrsplan der Stadt Frankfurt am Main 2025+ (Beschluss § 7285 vom 04.03.2021 zum M 163/2020), welcher Teil der Gesamtstrategie zur langfristigen Weiterentwicklung des strategischen Masterplans Mobilität und Verkehrsinfrastruktur ist, ebenfalls enthalten. Zielsetzungen der angestrebten Verkehrswende sind u. a. durch ein vernetztes ÖPNV-System möglichst große Teile des Gesamtverkehrsaufkommens durch den ÖPNV abzuwickeln sowie im Rahmen der Einigung zum Radentscheid und dem daraus resultierenden Beschluss (§ 4424 v. 29.08.2019) zur Fahrradstadt Frankfurt am Main den Radverkehr in der Stadt konsequent zu fördern und auszubauen. Die geplante Straßenbahnstrecke wird das Angebot des ÖPNV in diesem Sinne maßgeblich verbessern. Das Gleiche gilt auch für die fahrradfreundliche Umgestaltung von Straßen durch die Umsetzung der Festlegungen zum Radentscheid.
B. Finanzielle Auswirkungen
Im Rahmen der o. g. Machbarkeitsstudie von 2015 wurden alternative Trassenkorridore geprüft. Die hier vorgelegte Trassenführung wurde schließlich zur Weiterverfolgung und Konkretisierung der Planungen für die Ringstraßenbahn empfohlen.
C. Personalwirtschaftliche Auswirkungen
Die geplante Straßenbahntrasse verläuft von der Friedberger Landstraße durch die Straßen Homburger Landstraße, Marbachweg, Am Dornbusch, Ernst-Schwendler-Straße und Wilhelm-Epstein-Straße bis zur Ginnheimer Landstraße. Die durchgängig 2-gleisige Neubaustrecke bildet den Lückenschluss zwischen den vorhandenen Gleisanlagen in der Friedberger Landstraße und der Ginnheimer Landstraße. Die Streckenlänge beträgt einschließlich des umzubauenden Haltestellenbereiches in der Ginnheimer Landstraße ca. 4.500 m. Die Trassenführung erfolgt überwiegend in Mittellage gemeinsam mit dem Kfz-Verkehr. Ausnahmen sind der Abschnitt zwischen Eckenheimer Landstraße und Gießener Straße gemeinsam mit der U 5 sowie die Bereiche der Haltestellen Gießener Straße und Ginnheimer Landstraße mit eigenem Gleiskörper. Die Maßnahme umfasst die folgenden 10 Straßenbahnhaltestellen (teilweise Arbeitstitel): Wetzlarer Straße (optional), Gießener Straße, Marbachweg/Sozialzentrum, Kaiser-Sigmund-Straße, Dornbusch, Platenstraße, Deutsche Bundesbank, Verknüpfungshaltestelle U-Bahn, Am Eisernen Schlag (optional) und Markus-Krankenhaus (Umbau). In Abhängigkeit vom Betriebskonzept der Ringstraßenbahn sind die Haltestellen Wetzlarer Straße und Am Eisernen Schlag optional eingeplant. Die vorhandene Straßenbahnhaltestelle Markus-Krankenhaus ist umzubauen. Die Haltestellen werden als Kombi-Haltestellen für Straßenbahn und Busverkehr ausgebildet und sind somit auch für Nachtbusse und einen eventuellen Schienenersatzverkehr barrierefrei anfahrbar. Ausnahme ist die Haltestelle Marbachweg/Sozialzentrum, da hier aufgrund der bestehenden Gleisanlage nicht genügende Straßenraumbreite zur Verfügung steht. In Abstimmung mit der Branddirektion wurden die erforderlichen Aufstellflächen der Löschfahrzeuge an den Liegenschaften im Zusammenhang mit dem zweiten Rettungsweg berücksichtigt. Die Anforderungen an die Barrierefreiheit sind ebenfalls berücksichtigt und werden im Zuge der weiterführenden Planung im Detail ausgearbeitet und dargestellt.
D. Klimaschutz
Die Straßenbahn wird in der Homburger Landstraße in Mittellage gemeinsam mit dem Kfz-Verkehr im Mischverkehr geführt. Ein Umbau der Seitenräume sowie ein Eingriff in den Baumbestand erfolgt nicht. Am Knotenpunkt Friedberger Warte erhält die Straßenbahn eine Anbindung an das bestehende Gleis in Richtung Norden und Süden sowie einen eigenen Aufstellbereich in der Homburger Landstraße. Zur Verbesserung der Radverkehrsführung werden sämtliche Fahrbeziehungen berücksichtigt. Optional könnte auf Höhe der Wetzlarer Straße eine Straßenbahnhaltestelle eingerichtet werden.