Antikorruptionsbericht
Bericht
Der Magistrat informiert einmal jährlich über die geleistete Antikorruptionsarbeit der Stadt Frankfurt am Main, zuletzt am 31.07.2023. Der vorliegende Bericht bezieht sich auf den Zeitraum vom 01.01. bis 31.12.2023 und umfasst Aktivitäten, Fallzahlen und Entwicklungen im Zusammenhang mit Antikorruption. Die Berichterstattung enthält auch Kennzahlen und Maßnahmen auf der Grundlage des am 2. Juli 2023 in Kraft getretenen Hinweisgeberschutzgesetzes. Das Vertrauen der Bevölkerung in die Integrität und Funktionsfähigkeit der öffentlichen Verwaltung ist essenzielles Element staatlichen Handelns. Personen, die auf Rechtsverstöße hinweisen, leisten einen erheblichen Beitrag zur Aufdeckung und Ahndung etwaiger Missstände in der öffentlichen Verwaltung. Mit dem Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG) vom 31.05.2023 und seiner landesrechtlichen Ausgestaltung in Form des Hessischen Hinweisgebermeldestellengesetzes (HHinMeldG) vom 24.05.2023 wird die EU-Whistleblower-Richtlinie vom 17.12.2019 umgesetzt. Hierdurch wird der bislang nur lückenhafte und unzureichende Schutz hinweisgebender Personen ausgebaut. Ziel des Gesetzes ist es, hinweisgebende Personen vor Repressalien d. Arbeitgeberinnen schützen. Die Stadt Frankfurt am Main hat ein Interesse daran, möglichst frühzeitig von Verstößen gegen gesetzliche Vorschriften oder andere verbindliche Regelungen zu erfahren, um diese schnell abstellen zu können. Gerade die eigenen Mitarbeitenden erlangen am Arbeitsplatz oft zuerst Kenntnisse über Missstände und können wertvolle Beiträge dazu leisten, Fehlverhalten aufzudecken und negative Auswirkungen einzudämmen. Die nun gesetzlich geregelten Schutzrechte und verpflichtende Einrichtung von Meldekanälen ermöglichen einen einfachen, niedrigschwelligen Zugang für Whistleblower:innen, schaffen Vertrauen und erhöhen die Akzeptanz von Hinweisschutzsystemen und -verfahren. Gleichzeitig stärkt das Gesetz auch regeltreue Mitarbeitende. Schließlich sind nach dem HinSchG hinweisgebende Personen nicht geschützt, wenn es sich um eine vorsätzliche oder grob fahrlässige Weitergabe unrichtiger Informationen handelt. In solchen Fällen wird die Stadt Frankfurt am Main ihrer Fürsorgeverpflichtung konsequent nachkommen, geeignete rechtliche Schritte gegen die böswillige hinweisgebende Person einleiten und Schadensersatzansprüche geltend machen. Zudem unterstützt das Gesetz die Korruptionsarbeit ("Compliance") im Allgemeinen. Die Stadt Frankfurt am Main setzte als eine der ersten Kommunen in Deutschland die EU-Whistleblower-Richtlinie um. Bereits mehrere Monate vor der Inkraftsetzung des Hinweisgeberschutzgesetzes am 2.Juli 2023 implementierte die Stadt im Januar 2023 eine unabhängige Meldestelle beim Referat für Antikorruption und Hinweisgeberschutz (11F). Die strategische Entscheidung, die neu einzurichtende, zentrale interne Meldestelle im vor 20 Jahren gebildeten Antikorruptionsreferat anzusiedeln, basiert in vielerlei Hinsicht auf zielführenden, teils auch organisatorischen Hintergründen. Im Zusammenspiel von Ressourcen und Fachwissen erzielt die inhaltliche Aufgabenerweiterung Synergien durch die Nutzung etablierter Strukturen, bewährter Standards und sicherer Prozesse. Zum einen verfügt das mit zwei Mitarbeitenden ausgestattete Referat über langjährige Erfahrung im Zusammenhang mit der vertraulichen Entgegennahme und Bearbeitung von Hinweisen vor allem im Bereich der Antikorruption. Zum anderen existieren verschiedene Parallelen und Berührungspunkte zwischen der Bearbeitung von Antikorruptionsthemen und anderen straf- und ordnungswidrigkeitsrechtlich relevanten Themen. Das bei 11F vorhandene Personal bringt für die Wahrnehmung der zusätzlichen Aufgaben die erforderlichen Qualifikationen und Wissen mit. Unter anderem weist das Team sowohl juristische Kompetenzen als auch langjährige verwaltungsspezifische Fachkenntnisse auf. 11F ist organisatorisch direkt dem Stadtkämmerer und Personaldezernenten Dr. Bastian Bergerhoff unterstellt, jedoch in seiner Arbeit absolut weisungsunabhängig tätig. Als zentrale Anlaufstelle richtet sich die interne Meldestelle für Hinweisgebende an alle Mitarbeitende der Stadtverwaltung Frankfurt am Main (Ämter, Referate, Stabsstellen, Dezernatsbüros und städtische Eigenbetriebe) sowie an alle Personen, die in beruflicher Beziehung zur Stadt Frankfurt am Main Informationen über Missstände oder Rechtsverstöße erlangt haben (z. B. Dienstleister:innen). In der Stadtverwaltung arbeiten momentan rund 15.000 Beschäftigte. Meldungen können bei der internen Meldestelle für Hinweisgebende der Stadt Frankfurt am Main per Telefon, E-Mail, Brief oder auch in einem persönlichen Gespräch abgegeben werden. Hinweise über Verstöße sollten begründete, über bloße Vermutungen hinausgehende Verdachtsmomente sein. Die Angabe von Namen und eine Kontaktmöglichkeit für etwaige Rückfragen wird empfohlen. Die Stadt Frankfurt am Main hat sich dazu entschieden, auch anonyme Hinweise zu bearbeiten, obwohl dieses Angebot nicht explizit im HinSchG gefordert wird. Die Entscheidung erfolgte aus dem Blickwinkel "Offenheit schafft Vertrauen". Die Stadt Frankfurt am Main möchte vermeiden, dass wichtige Informationen über Verstöße und Missstände verloren gehen und gerade anonyme Meldungen enthalten häufig relevante Inhalte. Für eine sinnvolle Bearbeitung sind außerdem Angaben zum Schwerpunkt der Meldung hilfreich; möglichst in Form einer detaillierten und chronologisch geordneten Darstellung. Für die interne Meldestelle gilt das Gebot der Vertraulichkeit der Identität. Die interne Meldestelle bestätigt der hinweisgebenden Person den Eingang einer Meldung spätestens nach sieben Tagen, prüft, ob der gemeldete Verstoß in den sachlichen Anwendungsbereich nach § 2 fällt, hält mit der hinweisgebenden Person Kontakt, prüft die Stichhaltigkeit der eingegangenen Meldung, versucht die hinweisgebende Person erforderlichenfalls um weitere Informationen und ergreift angemessene Folgemaßnahmen nach § 18. Die interne Meldestelle gibt der hinweisgebenden Person innerhalb von drei Monaten nach der Bestätigung des Eingangs der Meldung oder, wenn der Eingang nicht bestätigt wurde, spätestens drei Monate und sieben Tage nach Eingang der Meldung eine Rückmeldung. Die Rückmeldung umfasst die Mitteilung geplanter sowie bereits ergriffener Folgemaßnahmen sowie die Gründe für diese. Eine Rückmeldung an die hinweisgebende Person darf nur insoweit erfolgen, als dadurch interne Nachforschungen oder Ermittlungen nicht berührt und die Rechte der Personen, die Gegenstand einer Meldung sind oder die in der Meldung genannt werden, nicht beeinträchtigt werden. Die Stadt Frankfurt am Main hat seit dem Zeitpunkt der Inkraftsetzung des HinSchG vom Juli 2023 bis einschließlich Dezember 2023 vier Meldungen erfasst und bearbeitet. Ein Verdacht auf Interessenskollision im Vergabebereich konnte durch frühzeitige rechtliche Beurteilung verhindert werden. Es folgte die rechtliche Aufklärung von Beteiligten. Ein Verdacht auf Interessenskollision bei Stellenbesetzungen konnte durch interne Prüfungen des Personal- und Organisationsamtes entkräftet werden. Ein Verstoß gegen städtische Richtlinien lag nicht vor. Ein Verdacht auf Vorteilsannahme konnte durch interne Prüfungen, Aufarbeitungen und arbeitsrechtliche Maßnahmen abgeschlossen werden. Ein Verdacht auf Untreue erwies sich nach intensiver rechtlicher Prüfung durch das Personal- und Organisationsamt als nicht richtig. Korruption verursacht finanzielle und immaterielle Schäden und führt zu Vertrauensverlust. Gerade in der öffentlichen Verwaltung müssen die Bürger:innen darauf vertrauen können, dass sie rechtmäßig und objektiv behandelt werden. Um korruptes Verhalten innerhalb der Stadtverwaltung zu unterbinden bzw. gar nicht erst entstehen zu lassen, gibt es bei der Stadt eine Vielzahl von Regelungen und Handlungsanweisungen. Als zentrale Anlaufstelle für das wichtige Thema existiert extra ein weisungsunabhängiges Referat für Antikorruption und Hinweisgeberschutz. Die Stadt Frankfurt am Main setzt sich aktiv für die Vorbeugung und Bekämpfung von Korruption ein. Die wesentlichen Aufgaben in der Antikorruptionsarbeit sind die Beratung, Prävention und die Fallbearbeitung. Die Beratung der einzelnen Organisationseinheiten bildet den absoluten Aufgabenschwerpunkt. Alle Mitarbeitenden der Stadtverwaltung Frankfurt am Main können sich direkt mit den unterschiedlichsten Fragestellungen an 11F wenden. Die Beratungsleistung erstreckt sich über die Annahme von Zuwendungen, Durchführung von Dienstreisen, Teilnahme an Veranstaltungen, Vorschläge im Umgang mit Sponsoren, Spendenaktionen, Messe- und Firmenbesuchen bis hin zu Vorschlägen zu Veränderungen der internen Strukturen (Aufbau- und Ablauforganisation) aus korruptionspräventiver Sicht. In diesen Beratungen geht es zumeist um konkrete Klärungen, ob z. B. die Teilnahme an einer Veranstaltung gegen städtische Vorschriften verstößt oder die Annahme von einzelnen Zuwendungen verboten oder als genehmigt gilt. Vermehrt sind Anfragen zu verzeichnen, die über das Thema Antikorruption hinausgehen und allgemeine Compliance-Themen betreffen, wie z. B. komplexe Fragestellungen zu drohenden Interessenskollisionen oder Nebentätigkeiten. Neben der rechtlichen Würdigung der einzelnen Sachverhalte begutachtet 11F auch einen drohenden Imageschaden. Allein der Anschein, dass städtische Bedienstete offen für Vorteile sind, ist zu vermeiden. Ausschlaggebend ist in diesem Zusammenhang das Vertrauen der Bevölkerung in die Integrität und Lauterkeit der öffentlichen Verwaltung. Im Berichtszeitraum erfolgten rund 70 persönliche Beratungen. Zu diesem Komplex gehören auch die Genehmigungen von Informationsveranstaltungen von Firmen, Verbänden und Vereinigungen. Für eine optimale Erledigung der gegenwärtigen und zukünftigen Aufgaben ist es unerlässlich, dass sich die Fachkenntnisse der städtischen Mitarbeitenden auf dem jeweils neuesten Stand befinden. Zu einer entsprechenden Weiterbildung können - insbesondere im Bereich der technischen Verwaltung - unter Umständen auch Informationsveranstaltungen von Firmen, Verbänden und Vereinigungen beitragen. Teilnahmen sollten insbesondere dann, wenn Firmen an der Durchführung der Informationsveranstaltung beteiligt sind, mit Bedacht erfolgen. Aus diesem Grund ist in den "Informationen über das grundsätzliche Verbot der Annahme von Zuwendungen durch Beschäftigte der Stadtverwaltung Frankfurt am Main" ein besonderes Verfahren festgeschrieben. Im Berichtszeitraum bearbeitete 11F insgesamt 175 Anträge auf Teilnahme an Informations- und Fortbildungsveranstaltungen. Die Sensibilisierung der städtischen Mitarbeitenden für Korruptionsgefahren in Form von Schulungen ist einer der effektivsten und arbeitsintensivsten Präventionsmaßnahmen. In dem speziell für die Stadtverwaltung konzipierten Fortbildungsangebot werden die rechtlichen Grundlagen und die Erscheinungsformen von Korruption anhand praktischer Beispiele aus der Verwaltungspraxis erörtert. Die Schulungsinhalte sind bewusst interaktiv gehalten und bieten einen Mix aus Wissen, Diskussion und kollegialem Austausch. Die halbtägige Schulung erfolgt vorwiegend bedarfsweise auf der Basis der Anmeldezahlen aus den Ämtern und Betrieben. Ein besonderer Schwerpunkt der Fortbildung ist seit vielen Jahren das Thema "Interessenskollisionen". Überall, wo es zu Verknüpfungen zwischen privaten und dienstlichen Interessen kommen kann, besteht die enorme Gefahr von Fehleinschätzungen durch die Bediensteten. Gerade hier kann es zu Vorteilsannahmen i. S. d. § 331 StGB führen, wenn Vorteile nicht direkt an die Amtsträger:innen fließen, sondern indirekt an Dritte, wie z. B. Familienangehörige oder Vereine. In den Schulungen werden entsprechende Fallgestaltungen besprochen. Es wird angestrebt, das Schulungsangebot kontinuierlich weiterzuentwickeln: Im Jahr 2023 wurden die Schulungen von einem externen Referenten (ehemaliger Polizeibeamter) sowie vom Leiter 11F durchgeführt. Ab der zweiten Jahreshälfte 2024 wird die neue stellvertretende Referatsleiterin das Schulungsangebot erweitern. Auch ist beabsichtigt, die momentanen Präsenzschulungen durch digitale Fortbildungsformate zu ergänzen und somit eine zusätzliche Option zur Sensibilisierung zu schaffen. Erstmalig seit Gründung des Referates wurden im Einstellungsjahr 2023 alle Verwaltungsauszubildenden der Stadt Frankfurt am Main innerhalb der ersten Arbeitswochen durch 11F geschult. Der Stadt Frankfurt am Main ist es sehr wichtig, dass neue Mitarbeitende direkt am Anfang ihrer Verwaltungszugehörigkeit an dieses sensible Thema herangeführt werden. Im Berichtszeitraum wurden 202 Nachwuchskräfte geschult. Auf Wunsch von Ämtern und Betrieben fanden 29 Schulungsveranstaltungen mit insgesamt 534 Teilnehmenden statt. Darüber hinaus erfolgte 1 Inhouse-Schulung eines Dezernatsbüros. 11F ist zentrale Anlaufstelle rund um das Thema Korruption. Das Referat koordiniert sämtliche städtische korruptionsrelevanten Informationen, prüft Korruptionssachverhalte und steht allen Bürger:innen, Verwaltungen, Ermittlungsbehörden und städtischen Mitarbeitenden als zentraler Ansprechpartner zur Verfügung. Bei allen Handlungen wird verantwortungsvoll und mit aller größter Diskretion vorgegangen. Im Berichtszeitraum ging 11F insgesamt in 14 Fällen dem Verdacht auf eine korruptive Straftat nach. Nach erfolgten Prüfungen stellte die Stadt Frankfurt in drei Fällen Strafanzeige. In den Fällen des ehemaligen Oberbürgermeisters Peter Feldmann und des ehemaligen Leiters des Hauptamtes wurde 11F seitens der Strafverfolgungsbehörden nicht eingebunden. Aus heutiger Sicht hätte 11F zur sachdienlichen Aufklärung nichts beitragen können. Die Stadt Frankfurt am Main möchte korporatives Mitgliedschaft bei Transparency International Deutschland e. V. werden. Das Verfahren wird federführend vom Dezernat VI betreut. Als zentraler Ansprechpartner für TI agiert das Referat für Antikorruption und Hinweisgeberschutz. Im bisherigen Verlauf wurden mit TI verschiedene Fach-und Sachthemen ausgetauscht. Auch fand am 5.10.2023 ein erstes Aufnahmegespräch unter Beteiligung des Stadtkämmerers und Personaldezernenten Dr. Bastian Bergerhoff sowie verschiedener Amts- und Fachbereiche statt. Mit der angestrebten Mitgliedschaft in TI bekennt sich die Stadt klar gegen Korruption. Neben einem Imagegewinn sind weitere Vorteile zu erwarten, worunter beispielsweise regelmäßige Grundlagen- und Fachinformationen, Möglichkeiten eines ständigen Erfahrungsaustausches und eine enge Zusammenarbeit mit anderen Städten zählen.