Antikorruptionsbericht
Bericht
Der Magistrat informiert einmal jährlich über die geleistete Antikorruptionsarbeit der Stadt Frankfurt am Main, zuletzt am 30.08.2024. Der vorliegende Bericht bezieht sich auf den Zeitraum vom 01.01. bis 31.12.2024 und umfasst Aktivitäten, Fallzahlen und Entwicklungen im Zusammenhang mit Antikorruption. Die Berichterstattung enthält auch Kennzahlen und Maßnahmen auf der Grundlage des Hinweisgeberschutzgesetzes. Das Vertrauen der Bevölkerung in die Integrität und Funktionsfähigkeit der öffentlichen Verwaltung ist essenzielles Element staatlichen Handelns. Personen, die auf Rechtsverstöße hinweisen, leisten einen erheblichen Beitrag zur Aufdeckung und Ahndung etwaiger Missstände in der öffentlichen Verwaltung. Mit dem Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG) vom 31.05.2023 und seiner landesrechtlichen Ausgestaltung in Form des Hessischen Hinweisgebermeldestellengesetzes (HHinMeldG) vom 24.05.2023 wurde die EU-Whistleblower-Richtlinie vom 17.12.2019 umgesetzt und der bislang nur lückenhafte und unzureichende Schutz hinweisgebender Personen ausgebaut. Ziel des Gesetzes ist es, hinweisgebende Personen vor Repressalien d. Arbeitgeber:innen zu schützen. Die Stadt Frankfurt am Main hat ein Interesse daran, möglichst frühzeitig von Verstößen gegen gesetzliche Vorschriften oder andere verbindliche Regelungen zu erfahren, um diese schnell abstellen zu können. Gerade die eigenen Mitarbeitenden erlangen am Arbeitsplatz oft zuerst Kenntnisse über Missstände und können wertvolle Beiträge dazu leisten, Fehlverhalten aufzudecken und negative Auswirkungen einzudämmen. Die durch das HinSchG geregelten Schutzrechte und verpflichtend einzurichtenden Meldekanäle ermöglichen einen einfachen, niedrigschwelligen Zugang für Whistleblower:innen, schaffen Vertrauen und erhöhen die Akzeptanz von Hinweisschutzsystemen und -verfahren. Gleichzeitig stärkt das Gesetz auch regeltreue Mitarbeitende. Schließlich sind nach dem HinSchG hinweisgebende Personen nicht geschützt, wenn es sich um eine vorsätzliche oder grob fahrlässige Weitergabe unrichtiger Informationen handelt. In solchen Fällen wird die Stadt Frankfurt am Main ihrer Fürsorgeverpflichtung konsequent nachkommen und geeignete rechtliche Schritte gegen die wissentlich oder grob fahrlässig unwahre Meldungen über vermeintliche Verstöße abgebende Person einleiten und Schadensersatzansprüche geltend machen. Zudem unterstützt das Gesetz die Korruptionsarbeit ("Compliance") im Allgemeinen. Die Stadt Frankfurt am Main setzte als eine der ersten Kommunen in Deutschland die EU-Whistleblower-Richtlinie um. Bereits mehrere Monate vor der Inkraftsetzung des Hinweisgeberschutzgesetzes am 2. Juli 2023 implementierte die Stadt im Januar 2023 eine unabhängige Meldestelle beim Referat für Antikorruption und Hinweisgeberschutz (11F). Diese strategische Entscheidung für eine Aufgabenerweiterung des bis dahin ausschließlich für Antikorruptionsangelegenheiten zuständigen Referates basierte in vielerlei Hinsicht auf zielführenden, teils auch organisatorischen Hintergründen. Im Zusammenspiel von Ressourcen und Fachwissen konnten Synergien durch die Nutzung etablierter Strukturen, bewährter Standards und sicherer Prozesse generiert werden. Die Stadt Frankfurt am Main hat im Berichtszeitraum 10 Meldungen erfasst und bearbeitet. Ø Ein Verdacht auf Unregelmäßigkeiten im Vergabebereich wurde als nicht stichhaltig bewertet. Ø Ein Verdacht auf Vorteilsannahme im Servicebereich wurde bei der Strafverfolgungsbehörde angezeigt. Ø Ein Verdacht auf Betrug sowie auf Dienstpflichtverletzung konnte nach intensiven internen Prüfungen durch das Revisionsamt und dienstrechtlicher Aufarbeitung durch das Personal- und Organisationsamt abgeschlossen werden. Ø Ein Verdacht auf Vorteilsannahme sowie auf Interessenkollision im Vergabebereich wurde an die für die von der Meldung betroffene Person zuständige interne Meldestelle weitergeleitet. Ø Ein Verdacht auf Interessenkollision bei Stellenbesetzungen konnte durch interne Prüfungen des Personal- und Organisationsamtes entkräftet werden. Ein Verstoß gegen städtische Regelungen lag nicht vor. Es folgte präventiv die Sensibilisierung von Beteiligten. Ø Ein Verdacht auf verhaltensbedingte Verstöße sowie auf Verletzung der Fürsorgepflicht/Sorgfaltspflicht, hat sich nach Prüfung des Revisionsamtes und rechtlicher Prüfung durch das Personal- und Organisationsamt als unbegründet erwiesen. Ø Ein Verdacht auf Arbeitspflichtverletzung konnte durch interne Prüfungen und arbeitsrechtliche Maßnahmen abgeschlossen werden. Ø Ein Verdacht auf Verletzung der Fürsorgepflicht wurde vom Personal- und Organisationsamt als unbegründet beurteilt. Die städtische Auslegung der betreffenden Rechtsvorschrift ist klar und eindeutig. Die Thematik befindet sich derzeit in gerichtlicher Überprüfung. Ø Ein Verdacht auf verhaltensbedingte Verstöße konnte nicht fundiert dargelegt werden. Es folgte die Aufklärung zu städtischen Beratungsstellen und -angeboten, die Mitarbeitende bei verschiedenen Anliegen und Problemen unterstützen können. Ø Ein Verdacht auf Untreue konnte nach intensiver Prüfung sowie Einbindung des Revisionsamtes und des Personal- und Organisationsamtes aufgeklärt werden. Es folgt die Anpassung stadtweit gültiger Regelungen. Die Stadt Frankfurt am Main setzt sich aktiv für die Vorbeugung und Bekämpfung von Korruption ein. Korruption verursacht finanzielle und immaterielle Schäden und führt zu Vertrauensverlust. Gerade in der öffentlichen Verwaltung müssen die Bürger:innen darauf vertrauen können, dass sie rechtmäßig und objektiv behandelt werden. Um korruptes Verhalten innerhalb der Stadtverwaltung zu unterbinden bzw. gar nicht erst entstehen zu lassen, gibt es bei der Stadt eine Vielzahl von Regelungen und Handlungsanweisungen. Als zentrale Anlaufstelle für das wichtige Thema existiert extra ein weisungsunabhängiges Referat für Antikorruption und Hinweisgeberschutz. Die wesentlichen Aufgaben von 11F in der Antikorruptionsarbeit sind die Beratung, Prävention und die Fallbearbeitung. Die Beratung der einzelnen Organisationseinheiten bildet den absoluten Aufgabenschwerpunkt. Alle Mitarbeitenden der Stadtverwaltung Frankfurt am Main können sich direkt mit den unterschiedlichsten Fragestellungen an 11F wenden. Die Beratungsleistung erstreckt sich über die Annahme von Zuwendungen, Durchführung von Dienstreisen, Teilnahme an Veranstaltungen, Vorschläge im Umgang mit Sponsoren, Spendenaktionen, Messe- und Firmenbesuchen bis hin zu Vorschlägen zu Veränderungen der internen Strukturen (Aufbau- und Ablauforganisation) aus korruptionspräventiver Sicht. In diesen Beratungen geht es zumeist um konkrete Klärungen, ob z. B. die Teilnahme an einer Veranstaltung gegen städtische Vorschriften verstößt oder die Annahme von einzelnen Zuwendungen verboten oder als genehmigt gilt. Vermehrt sind Anfragen zu verzeichnen, die über das Thema Antikorruption hinausgehen und allgemeine Compliance-Themen betreffen, wie z. B. komplexe Fragestellungen zu drohenden Interessenskollisionen oder Nebentätigkeiten. Neben der rechtlichen Würdigung der einzelnen Sachverhalte begutachtet 11F auch einen drohenden Imageschaden. Allein der Anschein, dass städtische Bedienstete offen für Vorteile sind, ist zu vermeiden. Ausschlaggebend ist in diesem Zusammenhang das Vertrauen der Bevölkerung in die Integrität und Lauterkeit der öffentlichen Verwaltung. Im Berichtszeitraum erfolgten rund 75 persönliche Beratungen. Für eine optimale Erledigung der gegenwärtigen und zukünftigen Aufgaben ist es unerlässlich, dass sich die Fachkenntnisse der städtischen Mitarbeitenden auf dem jeweils neuesten Stand befinden. Zu einer entsprechenden Weiterbildung können - insbesondere im Bereich der technischen Verwaltung - unter Umständen auch Informationsveranstaltungen von Firmen, Verbänden und Vereinigungen beitragen. Teilnahmen sollten insbesondere dann, wenn Firmen an der Durchführung der Informationsveranstaltung beteiligt sind, mit Bedacht erfolgen. Aus diesem Grund ist in den "Informationen über das grundsätzliche Verbot der Annahme von Zuwendungen durch Beschäftigte der Stadtverwaltung Frankfurt am Main" ein besonderes Verfahren festgeschrieben. Es sieht u. a. vor, dass die Ämter und Betriebe entsprechende Anträge an 11F zur Entscheidung zuleiten. Die Anträge müssen konkrete Formvorschriften erfüllen. Im Berichtszeitraum bearbeitete 11F insgesamt 139 Anträge auf Teilnahme an Informations- und Fortbildungsveranstaltungen. Die Sensibilisierung der städtischen Mitarbeitenden für Korruptionsgefahren in Form von Schulungen ist einer der effektivsten und arbeitsintensivsten Präventionsmaßnahmen. In dem speziell für die Stadtverwaltung konzipierten Fortbildungsangebot werden die rechtlichen Grundlagen und die Erscheinungsformen von Korruption anhand praktischer Beispiele aus der Verwaltungspraxis erörtert. Die Schulungsinhalte sind bewusst interaktiv gehalten und bieten einen Mix aus Wissen, Diskussion und kollegialem Austausch. Die halbtägige Schulung erfolgt vorwiegend bedarfsweise auf der Basis der Anmeldezahlen aus den Ämtern und Betrieben. Ein besonderer Schwerpunkt der Fortbildung ist seit vielen Jahren das Thema "Interessenkollisionen". Überall, wo es zu Verknüpfungen zwischen privaten und dienstlichen Interessen kommen kann, besteht die enorme Gefahr von Fehleinschätzungen durch die Bediensteten. Gerade hier kann es zu Vorteilsannahmen i. S. d. § 331 StGB führen, wenn Vorteile nicht direkt an die Amtsträger:innen fließen, sondern indirekt an Dritte, wie z. B. Familienangehörige oder Vereine. In den Schulungen werden entsprechende Fallgestaltungen besprochen. Das Schulungsangebot wird kontinuierlich weiterentwickelt und an die technischen Möglichkeiten (z.B. Online-Anmeldung) angepasst. Im Jahr 2024 wurden die Schulungen sowohl vom Leiter als auch der stellvertretenden Leiterin des Referats für Antikorruption und Hinweisgeberschutz durchgeführt. Zusätzlich wird das Schulungsangebot von einem externen Referenten (ehemaliger Polizeibeamter) abgerundet. Es ist beabsichtigt, die momentanen Präsenzschulungen durch digitale Fortbildungsformate zu ergänzen und somit eine zusätzliche Option zur Sensibilisierung zu schaffen. Im Berichtszeitraum wurden 251 Nachwuchskräfte geschult. Auf Wunsch von Ämtern und Betrieben fanden 55 Schulungsveranstaltungen mit insgesamt 862 Teilnehmenden statt. Darüber hinaus erfolgten 2 Inhouse-Schulungen in Dezernatsbüros. 11F ist zentrale Anlaufstelle rund um das Thema Korruption. Das Referat koordiniert sämtliche städtische korruptionsrelevanten Informationen, prüft Korruptionssachverhalte und steht allen Bürger:innen, Verwaltungen, Ermittlungsbehörden und städtischen Mitarbeitenden als zentraler Ansprechpartner zur Verfügung. Bei allen Handlungen wird verantwortungsvoll und mit aller größter Diskretion vorgegangen. Im Berichtszeitraum ging 11F insgesamt in 14 Fällen dem Verdacht auf eine korruptive Straftat nach. Nach erfolgten Prüfungen stellte die Stadt Frankfurt in zwei Fällen Strafanzeige. Hiervon wurde ein Verfahren eingestellt und in einem Verfahren laufen die Ermittlungen. In vier Fällen wurden die Hinweise wegen Unzuständigkeit nicht weiterverfolgt bzw. an zuständige Fachstellen abgegeben. In den acht restlichen Fällen hat sich der Verdacht auf strafbare Handlungen nicht bestätigt. Die Stadt Frankfurt am Main möchte korporatives Mitglied bei Transparency International Deutschland e. V. werden und steht hierzu mit TI in einem guten Austausch. Das Beitrittsverfahren zu TI ist noch nicht abgeschlossen und wird federführend vom Dezernat VI betreut. Die Stadt Frankfurt am Main bekennt sich klar gegen Korruption. Neben einem Imagegewinn sind weitere Vorteile zu erwarten, worunter beispielsweise regelmäßige Grundlagen- und Fachinformationen, Möglichkeiten eines ständigen Erfahrungsaustausches und eine enge Zusammenarbeit mit anderen Städten zählen.