Antikorruptionsbericht
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Bericht des Magistrats vom 31.08.2012, B 380
Betreff: Antikorruptionsbericht Vorgang: Beschl. d. Stv.-V. vom 16.12.2004, § 8341 - E 221/04 CDU, SPD, GRÜNE und FDP, l. B 350/11 - A N T I K O R R U P T I O N S B E R I C H T für den Zeitraum vom 01.01. bis 31.12.2011 Im Berichtszeitraum konzentrierten sich die Aktivitäten des Antikorruptionsreferates (AKR) im Wesentlichen auf die Bearbeitung 20 laufender Korruptionsverfahren einschließlich der erforderlichen Amtshilfe für die Ermittlungsbehörden. Darüber hinaus wurden die in das zentrale städtische Fortbildungsprogramm implementierten Schulungsmaßnahmen in qualitativer und quantitativer Hinsicht optimiert.
- Verdacht auf korruptive Sachverhalte Das AKR zeigt der Staatsanwaltschaft grundsätzlich alle Fälle an, in welchen an die Bediensteten gerichtete Zuwendungen den Verdacht auf eine strafbare Handlung nach §§ 331 bis 334 StGB (Vorteilsannahme, Bestechlichkeit, Vorteilsgewährung, Bestechung) begründen. Soweit dies nach sorgfältiger Prüfung ausgeschlossen werden kann, ist auf Grundlage einer zwischen der Staatsanwaltschaft und dem AKR getroffenen Vereinbarung eine Strafanzeige entbehrlich, eine stadtinterne Behandlung nach genau festgelegten Kriterien jedoch gleichwohl geboten. Dies gilt sowohl für Angebote, die unmittelbar zurückgewiesen wurden, als auch für tatsächliche erfolgte Zuwendungen. Im Berichtszeitraum ging das AKR in insgesamt 18 Fällen dem Verdacht auf eine korruptive Straftat nach. Darüber hinaus waren noch zwei Verfahren aus dem Vorjahresberichtszeitraum anhängig. In 4 Fällen wurde Strafanzeige bei der Staatsanwaltschaft beim Landgericht Frankfurt am Main erstattet. Von den jeweils eingeleiteten Ermittlungsverfahren wurden zwei nach § 170 II StPO und eins gegen Zahlung von 300.- € gem. 153a I StPO eingestellt. Das vierte Verfahren ist noch anhängig. 14 Vorgänge wurden oder werden stadtintern durch das AKR bearbeitet. In zwei Fällen, die einen ersten Verdacht auf eine Korruptionsstraftat begründeten, ließ sich der Anfangsverdacht durch die interne Prüfung nicht erhärten. 7 Vorgänge wurden nach dem in Abs. 1 geschilderten Verfahren abgehandelt, 5 Verdachtsfälle befinden sich noch im internen Prüfungsstadium. Eins der noch laufenden Verfahren aus dem Vorjahresberichtszeitraum ist zwischenzeitlich nach § 153 I StPO eingestellt worden. Das zweite Verfahren dauert nach wie vor an.
- Veranstaltungen von Firmen, Verbänden, Vereinigungen Für eine optimale Erledigung der gegenwärtigen und zukünftigen Aufgaben ist es unerlässlich, dass sich die Fachkenntnisse der städtischen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter auf dem jeweils neuesten Stand befinden. Zu einer entsprechenden Weiterbildung können - insbesondere auch im Bereich der technischen Verwaltung - unter Umständen auch Informationsveranstaltungen von Firmen, Verbänden und Vereinigungen beitragen. Aus naheliegenden Gründen (bedenkliche Anbahnung von Geschäftsbeziehungen, kritisch zu bewertende "Klimapflege", Gefahr von Interessenkollisionen u. a.) ist zur Frage der Teilnahme insbesondere an Informationsveranstaltungen, die von Firmen durchgeführt werden oder an denen Firmen beteiligt sind, allerdings grundsätzlich eine eher zurückhaltende Position einzunehmen. In den "Informationen über das grundsätzliche Verbot der Annahme von Zuwendungen ..." (AGA III, 541) ist deshalb ein besonderes Verfahren festgeschrieben. Es sieht u. a. vor, dass die Ämter und Betriebe dem AKR entsprechende Anträge, die konkrete Formvorschriften erfüllen müssen, zur Entscheidung zuleiten. Außerhalb bereits erteilter grundsätzlicher Zustimmungen für bestimmte, wiederkehrende Veranstaltungen gleicher Art in speziellen Bereichen bearbeitete das AKR im Berichtszeitraum 9 Anträge auf Teilnahme an Firmenveranstaltungen.
- Schulungsmaßnahmen Die Wirksamkeit korruptionspräventiver Maßnahmen ist u. a. auch von einer entsprechenden Wertekultur der Entscheidungsträger, Vorgesetzten und der Mitarbeiter der Verwaltung abhängig. Hierzu ist die dauerhafte Sensibilisierung aller Bediensteten unabdingbar. Die in das zentrale städtische Fortbildungsangebot übernommenen zwei Schulungen zur Sensibilisierung unterschiedlicher Adressaten (Mitarbeiter/-innen - Führungskräfte) werden gut angenommen. Im Berichtszeitraum wurden 11 Schulungen für insgesamt 310 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sowie drei Schulungen für insgesamt 42 Führungskräfte durchgeführt. Die Steigerung von 213 Schulungsteilnehmern im Jahr 2010 auf nunmehr 352 Teilnehmer bestätigen, dass die Schulungsmaßnahmen durch die Ämter und Betriebe gut angenommen wurden. Zudem wurde die Fortbildung dort, wo es möglich war, auf die besonderen fachlichen Anforderungen des Teilnehmerkreises abgestimmt. Es wird weiter an der qualitativen Optimierung der Fortbildungsmaßnahmen gearbeitet; insbesondere soll der Schwerpunktbildung auf den Aufgabenbereich des jeweiligen Teilnehmerkreises noch mehr Rechnung getragen werden.