Bebauungsplan Nr. 889 - An der Sandelmühle - hier: Aufstellungsbeschluss - § 2 (1) BauGB
Inhalt
Vortrag des Magistrats vom 10.02.2012, M 49
Betreff: Bebauungsplan Nr. 889 - An der Sandelmühle - hier: Aufstellungsbeschluss - § 2 (1) BauGB I.1 Für das Gebiet An der Sandelmühle in Frankfurt am Main - Heddernheim ist ein Bebauungsplan aufzustellen. Der räumliche Geltungsbereich des neu aufzustellenden Bebauungsplans ergibt sich aus dem vorgelegten Lageplan vom 14.12.2011 zum Aufstellungsbeschluss. I.2 Der Magistrat wird beauftragt, zusammen mit der ortsüblichen Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung zu veröffentlichen. Allgemeine Ziele und Zwecke der Planung Mit der Aufstellung des Bebauungsplans soll für das brachliegende Areal "An der Sandelmühle" nach der Aufgabe der gewerblichen Nutzung am Standort die planungsrechtliche Grundlage für eine Folgenutzung als allgemeines Wohngebiet geschaffen werden. II. Der Magistrat wird beauftragt, beim Regionalverband FrankfurtRheinMain die Änderung des Regionalen Flächennutzungsplanes zu beantragen. Begründung: ÜBERSICHTSKARTE zu I. Der Bebauungsplan Nr. 889 "An der Sandelmühle" verfolgt das Ziel der Wiedernutzung der brach liegenden Gewerbeflächen "An der Sandelmühle" sowie das Ziel der Erweiterung der Wohnnutzung zur Deckung des wachsenden Bedarfs an Wohnungsbaugrundstücken in Frankfurt. Bis 2030 wird ein deutliches Bevölkerungswachstum von ca. 30.000 Einwohnern erwartet. Dies und der steigende Wohnflächenbedarf pro Person führen zu einem hohen Bedarf an neuen Wohnbauflächen. Das Plangebiet befindet sich nördlich der Straße "An der Sandelmühle" und ist im derzeit rechtsverbindlichen Bebauungsplan Nr. 537 - Heddernheim-Nord vom 09.12.1986 als eingeschränktes Gewerbegebiet mit einer GRZ von 0,8 und einer GFZ von 1,0 festgesetzt. Der Geltungsbereich des aufzustellenden Bebauungsplans Nr. 889 umfasst die Flächen südlich des Urselbaches und nördlich der Straße "An der Sandelmühle". Abgegrenzt wird der Geltungsbereich nördlich durch eine Zufahrt zum Plangebiet und die südliche Böschungskante des Urselbaches. Westlich bildet die Stadtbahntrasse der Stadtbahn-Linie U 2 den Abschluss des Geltungsbereiches. Im Süden verläuft die Grenze in der Mitte des Straßenraumes "An der Sandelmühle". Östlich endet der Geltungsbereich mit dem Flurstück 101/1 (Gemarkung 497, Flur 9). Der westliche Teil der Fläche wurde bis Ende der 1990er Jahre von der VDO Adolf Schindling AG gewerblich genutzt. Nach Aufgabe dieser Nutzung liegt das Areal nunmehr brach. Um zu einer Reduzierung der Flächenneuinanspruchnahme im Außenbereich beizutragen, soll die Fläche zeitnah einer Folgenutzung zugeführt werden. Auf der Fläche im nördlichen Teil des Geltungsbereiches hat eine Heizungs- und Sanitärfirma ihren Sitz. Die Firma hat die Flächen angemietet und wird ihren Standort mittelfristig verlagern. Durch diese Verlagerung wird eine Orientierung und Öffnung der Fläche zum Urselbach möglich. Für diesen Bereich und die brach gefallene Fläche soll ein neues städtebauliches Konzept durch die Aufstellung des Bebauungsplanes umgesetzt werden. Im Umfeld des Plangebietes befindet sich überwiegend Wohnnutzung. Im Geltungsbereich des Bebauungsplanes gibt es zwei Wohngebäude, die erhalten und in die neue städtebauliche Planung eingebunden werden sollen. Die Festsetzungen werden an die Nutzungsanforderungen der Umgebung angepasst. Auf dem östlichen Areal des Plangebietes befindet sich eine nicht störende gewerbliche Nutzung, die erhalten werden soll. Durch den Einbezug dieser Fläche in den Geltungsbereich des Bebauungsplanes sollen an dieser Stelle eine durchgängige Wegeverbindung entlang des Urselbaches sowie die Aufweitung der Bachaue als Fortsetzung des Grünzuges am Urselbach bis zu seiner Mündung in die Nidda ermöglicht werden. Die Fläche verfügt über eine sehr gute Anbindung an die vorhandene technische und soziale Infrastruktur. Die äußere Erschließung des Gebietes ist bereits vorhanden. Der Standort ist durch die Haltestelle "An der Sandelmühle" der Stadtbahn-Linie U 2 direkt an das öffentliche Nahverkehrsnetz angebunden. Im Umfeld des Plangebietes gibt es bereits Nahversorgungsmöglichkeiten. Aufgrund dieser Voraussetzungen ist eine Umwidmung der brach liegenden Fläche in Wohnen vorgesehen. Durch die Schaffung von Wohnraum wird ein Beitrag zu den Zielen des Wohnbauland-Entwicklungsprogramms 2008 der Stadt Frankfurt am Main geleistet und eine Entlastung des angespannten Wohnungsmarktes in Frankfurt erzielt. Im direkten Einzugsbereich der Haltestelle des öffentlichen Personennahverkehrs sind Mehrfamilienhäuser geplant. Im Erdgeschoss sollen Flächen für den Einzelhandel sowie ergänzende Nutzungen vorgesehen werden, die der Versorgung des Gebietes und der bestehenden Wohnbebauung dienen. Im rückwärtigen Bereich sind Einfamilienreihenhäuser vorgesehen. Ziel ist die Herstellung unterschiedlicher Wohnformen, um verschiedenen Bevölkerungsgruppen Wohnraum zu bieten. In das Gebiet soll eine Kindertagesstätte integriert werden, die den Bedarf an Betreuungsplätzen im Gebiet selbst und auch darüber hinaus abdecken soll. Die Hauptzufahrt zu dem zukünftigen Wohngebiet erfolgt über die Straße "An der Sandelmühle". Eine zweite Zufahrt zum Gebiet ist von Norden geplant. Diese Zufahrt schließt an die bereits vorhandene Straße "Kaltmühle" und den dort gelegenen Übergang der Stadtbahntrasse an. zu II. Im wirksamen Regionalen Flächennutzungsplan ist das Plangebiet als Gewerbefläche dargestellt. Da die Planung für den westlichen Teil des Geltungsbereiches eine Nutzung für Wohnzwecke vorsieht, ist eine Anpassung des Regionalen Flächennutzungsplans an die geänderten Planungsziele im Parallelverfahren gem. § 8 (3) BauGB erforderlich. Anlage _Lageplan (ca. 1,2 MB)Nebenvorlage: Anregung vom 22.03.2012, OA 173 Antrag vom 02.03.2012, OF 167/8