Bebauungsplan Nr. 889 - An der Sandelmühle - hier: Aufstellungsbeschluss - § 2 (1) BauGB
Vorlagentyp: M
Inhalt
S A C H S T A N D :
Vortrag des Magistrats vom 10.02.2012, M
49 Betreff:
Bebauungsplan Nr. 889 - An
der Sandelmühle - hier: Aufstellungsbeschluss - § 2 (1) BauGB I.1 Für das Gebiet An der
Sandelmühle in Frankfurt am Main - Heddernheim ist ein Bebauungsplan
aufzustellen.
Der räumliche Geltungsbereich des
neu aufzustellenden Bebauungsplans ergibt sich aus dem vorgelegten Lageplan vom
14.12.2011 zum Aufstellungsbeschluss. I.2 Der Magistrat wird beauftragt, zusammen mit der
ortsüblichen Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses die allgemeinen Ziele
und Zwecke der Planung zu veröffentlichen. Allgemeine Ziele und Zwecke der Planung Mit der Aufstellung des Bebauungsplans soll für das
brachliegende Areal "An der Sandelmühle" nach der Aufgabe der gewerblichen
Nutzung am Standort die planungsrechtliche Grundlage für eine Folgenutzung als
allgemeines Wohngebiet geschaffen werden. II. Der Magistrat wird beauftragt, beim
Regionalverband FrankfurtRheinMain die Änderung des Regionalen
Flächennutzungsplanes zu beantragen. Begründung: ÜBERSICHTSKARTE
zu
I. Der Bebauungsplan Nr.
889 "An der Sandelmühle" verfolgt das Ziel der Wiedernutzung der brach
liegenden Gewerbeflächen "An der Sandelmühle" sowie das Ziel der Erweiterung
der Wohnnutzung zur Deckung des wachsenden Bedarfs an Wohnungsbaugrundstücken
in Frankfurt.
Bis 2030 wird ein deutliches
Bevölkerungswachstum von ca. 30.000 Einwohnern erwartet. Dies und der steigende
Wohnflächenbedarf pro Person führen zu einem hohen Bedarf an neuen
Wohnbauflächen.
Das Plangebiet befindet sich
nördlich der Straße "An der Sandelmühle" und ist im derzeit rechtsverbindlichen
Bebauungsplan Nr. 537 - Heddernheim-Nord vom 09.12.1986 als eingeschränktes
Gewerbegebiet mit einer GRZ von 0,8 und einer GFZ von 1,0 festgesetzt. Der Geltungsbereich des aufzustellenden
Bebauungsplans Nr. 889 umfasst die Flächen südlich des Urselbaches und nördlich
der Straße "An der Sandelmühle". Abgegrenzt wird der Geltungsbereich nördlich
durch eine Zufahrt zum Plangebiet und die südliche Böschungskante des
Urselbaches. Westlich bildet die Stadtbahntrasse der Stadtbahn-Linie U 2 den
Abschluss des Geltungsbereiches. Im Süden verläuft die Grenze in der Mitte des
Straßenraumes "An der Sandelmühle". Östlich endet der Geltungsbereich mit dem
Flurstück 101/1 (Gemarkung 497, Flur 9). Der westliche Teil der Fläche wurde
bis Ende der 1990er Jahre von der VDO Adolf Schindling AG gewerblich genutzt.
Nach Aufgabe dieser Nutzung liegt das Areal nunmehr brach. Um zu einer
Reduzierung der Flächenneuinanspruchnahme im Außenbereich beizutragen, soll die
Fläche zeitnah einer Folgenutzung zugeführt werden. Auf der Fläche im nördlichen Teil des
Geltungsbereiches hat eine Heizungs- und Sanitärfirma ihren Sitz. Die Firma hat
die Flächen angemietet und wird ihren Standort mittelfristig verlagern. Durch
diese Verlagerung wird eine Orientierung und Öffnung der Fläche zum Urselbach
möglich. Für diesen Bereich und die brach gefallene Fläche soll ein neues
städtebauliches Konzept durch die Aufstellung des Bebauungsplanes umgesetzt
werden. Im Umfeld des Plangebietes befindet
sich überwiegend Wohnnutzung. Im Geltungsbereich des Bebauungsplanes gibt es
zwei Wohngebäude, die erhalten und in die neue städtebauliche Planung
eingebunden werden sollen. Die Festsetzungen werden an die
Nutzungsanforderungen der Umgebung angepasst. Auf dem östlichen Areal des Plangebietes befindet
sich eine nicht störende gewerbliche Nutzung, die erhalten werden soll. Durch
den Einbezug dieser Fläche in den Geltungsbereich des Bebauungsplanes sollen an
dieser Stelle eine durchgängige Wegeverbindung entlang des Urselbaches sowie
die Aufweitung der Bachaue als Fortsetzung des Grünzuges am Urselbach bis zu
seiner Mündung in die Nidda ermöglicht werden. Die Fläche verfügt über eine sehr gute Anbindung an
die vorhandene technische und soziale Infrastruktur. Die äußere Erschließung
des Gebietes ist bereits vorhanden. Der Standort ist durch die Haltestelle "An
der Sandelmühle" der Stadtbahn-Linie U 2 direkt an das öffentliche
Nahverkehrsnetz angebunden. Im Umfeld des Plangebietes gibt es bereits
Nahversorgungsmöglichkeiten. Aufgrund dieser Voraussetzungen ist eine Umwidmung
der brach liegenden Fläche in Wohnen vorgesehen. Durch die Schaffung von
Wohnraum wird ein Beitrag zu den Zielen des Wohnbauland-Entwicklungsprogramms
2008 der Stadt Frankfurt am Main geleistet und eine Entlastung des angespannten
Wohnungsmarktes in Frankfurt erzielt. Im direkten Einzugsbereich der Haltestelle des
öffentlichen Personennahverkehrs sind Mehrfamilienhäuser geplant. Im
Erdgeschoss sollen Flächen für den Einzelhandel sowie ergänzende Nutzungen
vorgesehen werden, die der Versorgung des Gebietes und der bestehenden
Wohnbebauung dienen. Im rückwärtigen Bereich sind Einfamilienreihenhäuser
vorgesehen. Ziel ist die Herstellung unterschiedlicher Wohnformen, um
verschiedenen Bevölkerungsgruppen Wohnraum zu bieten. In das Gebiet soll eine Kindertagesstätte integriert
werden, die den Bedarf an Betreuungsplätzen im Gebiet selbst und auch darüber
hinaus abdecken soll. Die Hauptzufahrt zu dem zukünftigen Wohngebiet
erfolgt über die Straße "An der Sandelmühle". Eine zweite Zufahrt zum Gebiet
ist von Norden geplant. Diese Zufahrt schließt an die bereits vorhandene Straße
"Kaltmühle" und den dort gelegenen Übergang der Stadtbahntrasse an. zu II. Im wirksamen Regionalen Flächennutzungsplan ist das
Plangebiet als Gewerbefläche dargestellt. Da die Planung für den westlichen
Teil des Geltungsbereiches eine Nutzung für Wohnzwecke vorsieht, ist eine
Anpassung des Regionalen Flächennutzungsplans an die geänderten Planungsziele
im Parallelverfahren gem. § 8 (3) BauGB erforderlich. Anlage _Lageplan (ca. 1,2 MB) Vertraulichkeit: Nein Nebenvorlage:
Anregung vom
22.03.2012, OA 173
Antrag vom 02.03.2012,
OF 167/8
dazugehörende Vorlage:
Vortrag des
Magistrats vom 11.07.2016, M 141
Zuständige Ausschüsse:
Ausschuss für
Planung, Bau und Wohnungsbau
Ausschuss für
Wirtschaft und Frauen
Haupt- und
Finanzausschuss Beratung im Ortsbeirat: 8 Versandpaket:
15.02.2012 Beratungsergebnisse: 8. Sitzung des
Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau am 19.03.2012, TO I, TOP
20 Beschluss: nicht auf TO
Die Beratung der
Vorlage M 49 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt.
Abstimmung:
CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FDP, FREIE WÄHLER und Piraten
8. Sitzung des
Ausschusses für Wirtschaft und Frauen am 20.03.2012, TO I, TOP 12
Beschluss: nicht auf TO
Die Beratung der
Vorlage M 49 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt.
Abstimmung:
CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FDP und FREIE WÄHLER
9. Sitzung des OBR 8
am 22.03.2012, TO I, TOP 28 Beschluss: 1.
Der
Vorlage M 49 wird unter Hinweis auf die hierzu beschlossene Anregung OA 173
zugestimmt. 2. Die Vorlage OF 167/8 wurde zurückgezogen.
Abstimmung: zu 1.
Annahme bei Enthaltung FREIE WÄHLER
9. Sitzung des Haupt-
und Finanzausschusses am 27.03.2012, TO II, TOP 15 Beschluss: nicht auf TO
Die Beratung der
Vorlage M 49 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt.
Abstimmung:
CDU, GRÜNE, SPD, FDP, FREIE WÄHLER und Piraten
9. Sitzung des
Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau am 23.04.2012, TO I, TOP
15 Bericht: TO II Die
Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1.
Der
Vorlage M 49 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt.
2.
Die
Vorlage OA 173 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung
überwiesen. Abstimmung: zu 1.
CDU, GRÜNE, SPD, FDP und Piraten gegen LINKE. (= Annahme im
Rahmen OA 173) zu 2. Ziffern 1., 2.
und 4.: CDU und GRÜNE gegen SPD, LINKE., FDP und Piraten (= Annahme)
Ziffern 3. und 5.: CDU und GRÜNE gegen SPD, LINKE. und FDP (= Annahme) sowie
Piraten (= Ablehnung) Sonstige Voten/Protokollerklärung zu
1: FREIE WÄHLER und REP (M 49 und OA 173 = Annahme) NPD (M 49
und OA 173 = Enthaltung) 9. Sitzung des
Ausschusses für Wirtschaft und Frauen am 24.04.2012, TO I, TOP 9
Bericht: TO II Die
Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1.
Der
Vorlage M 49 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt.
2.
Die
Vorlage OA 173 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung
überwiesen. Abstimmung: zu 1.
CDU, GRÜNE, SPD und FDP gegen LINKE. (= Annahme im Rahmen OA
173) zu 2. CDU und GRÜNE
gegen SPD, LINKE. und FDP (= Annahme)
Sonstige Voten/Protokollerklärung zu 1: FREIE WÄHLER (M 49 und OA
173 = Annahme) Piraten (M 49 = Annahme, OA 173 = Ziffern 1., 2. und 4.
Annahme, Ziffern 3. und 5. Ablehnung) 10. Sitzung des
Haupt- und Finanzausschusses am 26.04.2012, TO I, TOP 28 Bericht: TO II Die
Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1.
Der
Vorlage M 49 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt.
2.
Die
Vorlage OA 173 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung
überwiesen. Abstimmung: zu 1.
CDU, GRÜNE, SPD, FDP, FREIE WÄHLER und Piraten; LINKE. (=
Enthaltung) zu 2. Ziffern 1., 2.
und 4.: CDU und GRÜNE gegen SPD, LINKE., FDP, FREIE WÄHLER und Piraten (=
Annahme) Ziffern 3. und 5.: CDU und GRÜNE gegen SPD, LINKE., FDP und
FREIE WÄHLER (= Annahme) sowie Piraten (= Ablehnung)
Sonstige Voten/Protokollerklärung zu 1: NPD (M 49 und OA 173 =
Enthaltung) REP (M 49 und OA 173 = Annahme)
11. Sitzung der
Stadtverordnetenversammlung am 03.05.2012, TO II, TOP 12 Beschluss: 1.
Der
Vorlage M 49 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt.
2.
Die
Vorlage OA 173 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung
überwiesen. Abstimmung: zu 1.
CDU, GRÜNE, SPD, FDP, FREIE WÄHLER, Piraten und REP; LINKE.
und NPD (= Enthaltung) zu 2. Ziffern 1., 2.
und 4.: CDU und GRÜNE gegen SPD, LINKE., FDP, FREIE WÄHLER, Piraten und REP
(= Annahme); NPD (= Enthaltung) Ziffern 3. und 5.: CDU und GRÜNE gegen
SPD, LINKE., FDP, FREIE WÄHLER und REP (= Annahme) sowie Piraten (=
Ablehnung); NPD (= Enthaltung) Beschlussausfertigung(en): § 1600, 11. Sitzung
der Stadtverordnetenversammlung vom 03.05.2012 Aktenzeichen: 61 00