Skip to main content Skip to navigation Skip to footer

UN-Konvention

Vorlagentyp: OF LINKE.

Begründung

Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistratsbericht B 326/2016 wird als Zwischenbericht zur Kenntnis genommen und wie folgt ergänzt:

  1. Die Angaben über die Planung baulicher Maßnahmen zur barrierefreien Gestaltung der Dezernatsbüros und Ämter sowie sonstiger städtischer Einrichtungen werden generell durch konkrete Angaben über Zeitplan und Abschluss der jeweiligen vorgesehenen Maßnahmen präzisiert.
  2. Die angeführten "weitere(n) zu beachtenden Richtlinien" und andere Hinderungsgründe bei der barrierefreien Umgestaltung werden im einzelnen benannt und erläutert, wie im Hinblick auf die angestrebte Umsetzung der Ziele der UN-BRK mit diesen Hindernissen umzugehen ist.
  3. Bzgl. der pauschalen Angaben über den diskriminierungsfreien Umgang mit Menschen mit Behinderungen werden die Quellen dieser optimistischen Einschätzungen (Untersuchungen, Befragungen etc.) benannt.
  4. Obwohl die FBAG per Magistratsbeschluss den Rang eines magistratsberatenden Gremiums hat, werden ihre Mitglieder mit Hinweis auf die Stellung der Behindertenbeauftragten offenbar nicht regelhaft in Entscheidungsfindungsprozesse eingebunden. Es wird um Stellungnahme gebeten, wie der Magistrat die Umsetzung dieses Beschlusses in allen Dezernaten sicherstellen will. Begründung: Der Magistrat berichtet ausführlich über die bereits durchgeführten Maßnahmen zur Umsetzung der UN-Konvention für Menschen mit Behinderungen in der Stadt Frankfurt. Viele Absichtserklärungen bleiben jedoch vage und bedürfen der Konkretisierung, um der Berichterstattungspflicht zu genügen.

Inhalt

S A C H S T A N D : Antrag vom 06.02.2017, OF 224/2 Betreff: UN-Konvention Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistratsbericht B 326/2016 wird als Zwischenbericht zur Kenntnis genommen und wie folgt ergänzt: 1. Die Angaben über die Planung baulicher Maßnahmen zur barrierefreien Gestaltung der Dezernatsbüros und Ämter sowie sonstiger städtischer Einrichtungen werden generell durch konkrete Angaben über Zeitplan und Abschluss der jeweiligen vorgesehenen Maßnahmen präzisiert. 2. Die angeführten "weitere(n) zu beachtenden Richtlinien" und andere Hinderungsgründe bei der barrierefreien Umgestaltung werden im einzelnen benannt und erläutert, wie im Hinblick auf die angestrebte Umsetzung der Ziele der UN-BRK mit diesen Hindernissen umzugehen ist. 3. Bzgl. der pauschalen Angaben über den diskriminierungsfreien Umgang mit Menschen mit Behinderungen werden die Quellen dieser optimistischen Einschätzungen (Untersuchungen, Befragungen etc.) benannt. 4. Obwohl die FBAG per Magistratsbeschluss den Rang eines magistratsberatenden Gremiums hat, werden ihre Mitglieder mit Hinweis auf die Stellung der Behindertenbeauftragten offenbar nicht regelhaft in Entscheidungsfindungsprozesse eingebunden. Es wird um Stellungnahme gebeten, wie der Magistrat die Umsetzung dieses Beschlusses in allen Dezernaten sicherstellen will. Begründung: Der Magistrat berichtet ausführlich über die bereits durchgeführten Maßnahmen zur Umsetzung der UN-Konvention für Menschen mit Behinderungen in der Stadt Frankfurt. Viele Absichtserklärungen bleiben jedoch vage und bedürfen der Konkretisierung, um der Berichterstattungspflicht zu genügen. Antragsteller: LINKE. Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Bericht des Magistrats vom 09.12.2016, B 326 Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 9. Sitzung des OBR 2 am 13.02.2017, TO I, TOP 17 Beschluss: 1. a) Die Vorlage B 326 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. b) Die Stadtverordnetenversammlung wird gebeten, die Vorlage ebenfalls zurückzustellen. 2. Die Vorlage OF 224/2 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme 10. Sitzung des OBR 2 am 13.03.2017, TO I, TOP 20 Beschluss: 1. a) Die Vorlage B 326 wird als Zwischenbericht zur Kenntnis genommen. b) Die Stadtverordnetenversammlung wird gebeten, die Vorlage ebenfalls als Zwischenbericht zur Kenntnis zu nehmen. 2. Die Vorlage OF 224/2 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme 11. Sitzung des OBR 2 am 24.04.2017, TO I, TOP 12 Beschluss: Anregung OA 147 2017 Die Vorlage OF 224/2 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Annahme bei Enthaltung 2 CDU, 1 FDP undf BFF