UN-Konvention
Vorlagentyp: OF LINKE.
Begründung
Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistratsbericht B 326/2016 wird als Zwischenbericht zur Kenntnis genommen und wie folgt ergänzt:
- Die Angaben über die Planung baulicher Maßnahmen zur barrierefreien Gestaltung der Dezernatsbüros und Ämter sowie sonstiger städtischer Einrichtungen werden generell durch konkrete Angaben über Zeitplan und Abschluss der jeweiligen vorgesehenen Maßnahmen präzisiert.
- Die angeführten "weitere(n) zu beachtenden Richtlinien" und andere Hinderungsgründe bei der barrierefreien Umgestaltung werden im einzelnen benannt und erläutert, wie im Hinblick auf die angestrebte Umsetzung der Ziele der UN-BRK mit diesen Hindernissen umzugehen ist.
- Bzgl. der pauschalen Angaben über den diskriminierungsfreien Umgang mit Menschen mit Behinderungen werden die Quellen dieser optimistischen Einschätzungen (Untersuchungen, Befragungen etc.) benannt.
- Obwohl die FBAG per Magistratsbeschluss den Rang eines magistratsberatenden Gremiums hat, werden ihre Mitglieder mit Hinweis auf die Stellung der Behindertenbeauftragten offenbar nicht regelhaft in Entscheidungsfindungsprozesse eingebunden. Es wird um Stellungnahme gebeten, wie der Magistrat die Umsetzung dieses Beschlusses in allen Dezernaten sicherstellen will. Begründung: Der Magistrat berichtet ausführlich über die bereits durchgeführten Maßnahmen zur Umsetzung der UN-Konvention für Menschen mit Behinderungen in der Stadt Frankfurt. Viele Absichtserklärungen bleiben jedoch vage und bedürfen der Konkretisierung, um der Berichterstattungspflicht zu genügen.
Inhalt
S
A C H S T A N D : Antrag vom 06.02.2017, OF 224/2
Betreff: UN-Konvention Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistratsbericht B 326/2016 wird als
Zwischenbericht zur Kenntnis genommen und wie folgt ergänzt: 1. Die Angaben über die Planung baulicher
Maßnahmen zur barrierefreien Gestaltung der Dezernatsbüros und
Ämter sowie sonstiger städtischer Einrichtungen werden generell durch konkrete
Angaben über Zeitplan und Abschluss der jeweiligen vorgesehenen
Maßnahmen präzisiert. 2. Die
angeführten "weitere(n) zu beachtenden Richtlinien" und andere Hinderungsgründe
bei der barrierefreien Umgestaltung werden im einzelnen benannt und erläutert, wie im
Hinblick auf die angestrebte Umsetzung der Ziele der UN-BRK mit diesen
Hindernissen umzugehen ist. 3. Bzgl. der pauschalen Angaben über den
diskriminierungsfreien Umgang mit Menschen mit Behinderungen werden die Quellen
dieser optimistischen Einschätzungen (Untersuchungen, Befragungen etc.)
benannt. 4. Obwohl die FBAG
per Magistratsbeschluss den Rang eines magistratsberatenden Gremiums hat,
werden ihre Mitglieder mit Hinweis auf die Stellung der Behindertenbeauftragten
offenbar nicht regelhaft in Entscheidungsfindungsprozesse eingebunden. Es wird
um Stellungnahme gebeten,
wie der Magistrat die Umsetzung dieses Beschlusses in allen Dezernaten
sicherstellen will. Begründung: Der Magistrat berichtet ausführlich über die
bereits durchgeführten Maßnahmen zur Umsetzung der UN-Konvention für Menschen
mit Behinderungen in der Stadt Frankfurt. Viele Absichtserklärungen bleiben
jedoch vage und bedürfen der Konkretisierung, um der Berichterstattungspflicht
zu genügen. Antragsteller:
LINKE.
Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage:
Bericht des
Magistrats vom 09.12.2016, B 326 Beratung
im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 9. Sitzung des OBR 2
am 13.02.2017, TO I, TOP 17 Beschluss: 1.
a)
Die Vorlage B 326 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt.
b) Die Stadtverordnetenversammlung wird gebeten, die Vorlage ebenfalls
zurückzustellen.
2. Die Vorlage OF 224/2 wird bis zur nächsten
turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt.
Abstimmung:
zu 1. Einstimmige
Annahme zu 2. Einstimmige
Annahme 10. Sitzung des OBR 2
am 13.03.2017, TO I, TOP 20 Beschluss: 1.
a)
Die Vorlage B 326 wird als Zwischenbericht zur Kenntnis genommen. b)
Die Stadtverordnetenversammlung wird gebeten, die Vorlage ebenfalls als
Zwischenbericht zur Kenntnis zu nehmen. 2.
Die
Vorlage OF 224/2 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt.
Abstimmung: zu 1.
Einstimmige Annahme zu 2.
Einstimmige Annahme 11. Sitzung des OBR 2
am 24.04.2017, TO I, TOP 12 Beschluss: Anregung OA 147 2017
Die
Vorlage OF 224/2 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen.
Abstimmung:
Annahme bei Enthaltung 2 CDU, 1 FDP undf BFF