Verwendung der Stellplatzablösemittel 2020
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Bericht des Magistrats vom 05.07.2021, B 269
Betreff: Verwendung der Stellplatzablösemittel 2020 Vorgang: Beschl. d. Stv.-V. vom 23.05.2002, § 2999 - NR 592/02 GRÜNE, l. B 227/20 - Zugänge und Abgänge Die Rücklagensituation aus Stellplatzablösemitteln stellt sich für das Jahr 2020 wie folgt dar: Rücklage Jahresbeginn 41.098.133 € Zugänge 3.515.500 € Abgänge -11.732.504 € Rücklage Jahresende 32.881.129 € Verwendung der Mittel Im Jahr 2020 wurden für die jeweiligen Fördertatbestände folgende Summen verwendet: Investitionen Parken - € Unterhaltung Parken - € Investitionen ÖPNV 11.323.712 € Investitionen Radverkehr 408.792 € Insgesamt 11.732.504 € Prozentuale Verteilung auf die einzelnen Förderbereiche Nach den einzelnen Förderbereichen unterteilt, ergibt sich folgende prozentuale Verteilung: Die Investitionen in den öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) machten im Jahr 2020 den größten Anteil der Förderung aus. Unter anderem wurden folgende Maßnahmen gefördert: - Nachrüstung von Aufzügen an Stadtbahnhaltestellen - Stadtbahnanbindung Europaviertel - S-Bahnanbindung Gateway Gardens - Barrierefreier Umbau von Stadtbahn-, Straßenbahn- und S-Bahn-Stationen - B+R-Anlagen Zur Förderung des Radverkehrs wurden rund 3,5 % der Mittel verwendet. Unter anderem wurden folgende Maßnahmen gefördert: - Lückenschlussprogramm Radroutennetz - Radwegweisung - Radwegebau im Zusammenhang mit der Modernisierung des Bhf. Rödelheim Eine Auflistung der Maßnahmen, die im Jahr 2020 aus Stellplatzablösemitteln (mit-)finanziert wurden und deren aktueller Finanzierungsstatus, sind der Anlage zu entnehmen. Der Rücklagenbestand ist überwiegend durch Finanzierungszusagen gebunden, unter anderem für folgende Vorhaben: - Bau von Radverkehrsanlagen - Stadtbahnanbindung Europaviertel - Nachrüstung von Aufzügen an Stadtbahnhaltestellen - Barrierefreier Umbau von Straßenbahnhaltestellen - Anlagen für den ruhenden Verkehr Anlage _Massnahmenliste (ca. 5 KB)Nebenvorlage: Antrag vom 29.08.2021, OF 171/6 Antrag vom 10.09.2021, OF 174/5