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Verwendung der Stellplatzablösemittel 2020

Vorlagentyp: V

Fragen an den Magistrat

  1. Warum wurde der gültige Beschluss der Stadtverordnetenversammlung von mindestens fünf Prozent Investitionen in den Radverkehr im Jahr 2020 ignoriert?
  2. Wie ist sichergestellt, dass der Beschluss in den Jahren ab 2021 eingehalten wird?

Begründung

Vorgang: B 269/21 Laut Magistratsbericht B 269 wurden die Stellplatzablösemittel 2020 zu 96,5 Prozent in den ÖPNV und zu dreieinhalb Prozent in den Radverkehr investiert. Seit Beschluss der Stadtverordnetenversammlung über den Verwaltungshaushalt 1997 (Etatantrag E 1201/97) sollen allerdings jährlich mindestens fünf Prozent der Stellplatzablösegelder für Investitionen in den Radverkehr verwendet werden und laut der B 269 besteht die Stadtverordnetenversammlung ausdrücklich auf die Umsetzung.