Verwendung der Stellplatzablösemittel 2020
Vorlagentyp: OF GRÜNE
Begründung
Vorgang: B 269/21 Laut Magistratsbericht B269 wurden die Stellplatzablösemittel 2020 zu 96,5% in den ÖPNV und zu 3,5% in den Radverkehr investiert. Seit Beschluss der Stadtverordnetenversammlung über den Verwaltungshaushalt 1997 (Etat-Antrag E 1201) sollen allerdings jährlich mindestens fünf Prozent der Stellplatzablösegelder für Investitionen in den Radverkehr verwendet werden und laut der B269 besteht die Stadtverordnetenversammlung ausdrücklich auf die Umsetzung.
Inhalt
S A C H S T A N D : Antrag vom 06.09.2021, OF 55/7
Betreff:
Verwendung der Stellplatzablösemittel 2020 Vorgang: B 269/21 Laut Magistratsbericht B269 wurden die
Stellplatzablösemittel 2020 zu 96,5% in den ÖPNV und zu 3,5% in den Radverkehr
investiert. Seit Beschluss der Stadtverordnetenversammlung über den
Verwaltungshaushalt 1997 (Etat-Antrag E 1201) sollen allerdings jährlich
mindestens fünf Prozent der Stellplatzablösegelder für Investitionen in den
Radverkehr verwendet werden und laut der B269 besteht die
Stadtverordnetenversammlung ausdrücklich auf die Umsetzung. Dies vorausgeschickt fragt der Ortsbeirat den
Magistrat: 1. Warum wurde der gültige Beschluss
der Stadtverordnetenversammlung von mindestens 5% Investitionen in den
Radverkehr im Jahr 2020 ignoriert? 2. Wie ist sichergestellt, dass der Beschluss in den Jahren ab
2021 eingehalten wird? Antragsteller:
GRÜNE
Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage:
Bericht des
Magistrats vom 05.07.2021, B 269 Beratung
im Ortsbeirat: 7 Beratungsergebnisse: 4. Sitzung des OBR 7
am 07.09.2021, TO I, TOP 22 Beschluss: Auskunftsersuchen V 127 2021
1. Die Vorlage
B 269 dient zur Kenntnis. 2. Die Vorlage
OF 55/7 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen.
Abstimmung:
zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme
Beratungsverlauf 1 Sitzung
4
4. Sitzung OBR 7
TO I
zu 1. Einstimmige Annahme; zu 2. Einstimmige Annahme