a) Anwendung des „Gleichstellungsdurchsetzungsgesetzes“ des Bundes bei Ausgründungen b) Frauenanteil auf Führungsebenen der städtischen Gesellschaften erhöhen
Inhalt
Bericht des Magistrats vom 22.04.2014, B 127
Betreff: a) Anwendung des "Gleichstellungsdurchsetzungsgesetzes" des Bundes bei Ausgründungen b) Frauenanteil auf Führungsebenen der städtischen Gesellschaften erhöhen Vorgang: l. Beschl. d. Stv.-V. vom 04.07.2013, § 3400 - NR 616/13 CDU und GRÜNE, B 190/13 - Zu § 3400 2a) : Das Ziel einer Steigerung des Frauenanteils in Führungspositionen wird in der Regel bereits im Rahmen der Ausschreibung mit der entsprechenden Aufforderung zur Bewerbung von Frauen sowie bei gleicher Eignung bevorzugt Frauen einzustellen berücksichtigt, ebenso sind Teilzeitmodelle weit verbreitet. Aufgrund der geringen Fluktuation und zum Teil flacher Hierarchien im Führungssegment bei kleinen Gesellschaften werden flächendeckend keine weiteren speziellen Maßnahmen zur Gewinnung von weiblichen Führungskräften durchgeführt. Bei großen bzw. personalstarken Gesellschaften werden Maßnahmen zur Frauenförderung durchgeführt, hierzu zählen z.B. - Flexible Arbeitszeit, Teilzeit auch für Führungskräfte, Telearbeit, Home Office, Kinderbetreuung und Ferienbetreuung für Kinder (Messe GmbH) - die Erarbeitung eines Konzepts zur Erhöhung des Frauenanteils in Führungspositionen insbesondere in technischen Bereichen (VGF GmbH) - Aufbau Fachkarriere (SWF GmbH) - betriebseigene Kita (FES GmbH) - Teilnahme am städtischen Trainee-Programm, Fortbildungen im Leitungsteam, Arbeitszeitmodelle zur Vereinbarkeit von Beruf und Familie (VHS) - Unterstützung von Beschäftigten mit kleinen Kindern (Beratung und Hilfestellung bei der Suche nach individuellen Betreuungsmöglichkeiten, Krippen- und Kindergartenplätze, Ferienbetreuung), Vorbeugung von Stress und Ausfallzeiten durch diverse Sportangebote wie Yoga, Aqua-Fitness, u.ä. (Klinikum Höchst GmbH). Der im B 190 aufgeführte Rückgang der Führungskräfte im Bereich Wohnungsbau bezieht sich nur auf die ABG FRANKFURT HOLDING, wo eine Mitarbeiterin nicht mehr Vorgesetzte ist und eine männliche Führungskraft dafür eingestellt wurde. Zu 2b) : Die Aufsichtsratsvorsitzenden der Mehrheitsgesellschaften sowie die Betriebskommissionsvorsitzenden der Eigenbetriebe wurden im September 2013 schriftlich gebeten einen entsprechenden Beschluss im Gremium herbeizuführen. Die entsprechenden Beschlussfassungen erfolgen sukzessiv. Anzumerken ist, dass für die Eigenbetriebe das Hessische Gesetz über die Gleichberechtigung von Frauen und Männern und zum Abbau von Diskriminierungen von Frauen in der öffentlichen Verwaltung (Hessisches Gleichberechtigungsgesetzt -HGIG-) gilt und demzufolge die Eingebtriebe eigene Frauenförderpläne aufstellen. Zu 2c) : Die Aufsichtsratsmitglieder der Minderheitsgesellschaften wurden im September 2013 schriftlich gebeten, sich für die Steigerung des Frauenanteils in Führungspositionen einzusetzen. Entsprechende Maßnahmen werden bereits zum Teil durch den Aufsichtsrat initiiert und nachgehalten. Zu 2 d) : Die Beratungsunternehmen werden im Rahmen der Personalsuche bei Führungskräften den Fokus auf weibliche Führungskräfte legen. Zu 2 e) : In diesem Bericht wurde die Entwicklung der Frauenförderung in Führungspositionen bei städtischen Gesellschaften, deren Töchtern und den Eigenbetrieben zum Stichtag 31.12.2013 mit der differenzierten Darstellung nach Geschäftsführung, Abteilungsebene und Teamleitungsebene in Köpfen abgebildet. Um die Veränderungen zu ermitteln wurde der Stichtag 31.12.2012 zugrunde gelegt. In den städtischen Mehrheitsgesellschaften und Eigenbetrieben waren zum 31.12.2013 in Führungspositionen insgesamt 35,1 % bzw. 328 Frauen vertreten. In der Gesamtbetrachtung ergibt dies eine geringfügige Verschlechterung zum Vorjahr um 0,5 %-Punkte bzw. zwei Frauen. Grundsätzlich ist zu berücksichtigen, dass aufgrund der unterschiedlichen Aufgaben und Strukturen der Gesellschaften nicht alle die Struktur der Geschäftsführung, Abteilungsebene und Teamleiterebene haben. Prokuristen werden entweder bei der Geschäftsführung oder bei der Abteilungsebene geführt oder es ist durch die kleine Unternehmensgröße einer Gesellschaft keine Abteilungs,- oder Teamleitungsebene vorhanden. Bei der Abteilungsebene werden je nach Gesellschaftsstruktur die Geschäftsbereichsleitung, Bereichsleitung, Regionalleitungen oder Fachbereichsleitungen aufgeführt. Unter die Teamleitung fällt je nach Gesellschaftsstruktur die Sachgebietsleitung, die Fachbereichsleitung, die Teamleitung von Zentralen oder die Leitung von Kinderzentren. Der Frauenanteil auf Führungsebene liegt insgesamt bei 35,1 % (Vj. 35,6%). Der Bereich Freizeit und Bildung erreicht 84 % (Vj. 81,9 %), während der Bereich Verkehr, Ver,- und Entsorgung bei 15,9 % (Vj. 16,9 %) liegt. Bei Betrachtung der einzelnen Führungspositionen liegt der weiblichen Anteil bei der Geschäftsführung bei 16,3 %. Im Vergleich zum Vorjahr ist dies eine Verbesserung um 1,3 %-Punkte (Vj. 14,9 %). Die Werte liegen zwischen 0,0 % im Bereich Gesundheit und Soziales und bei 66,7 % im Bereich Freizeit und Bildung. Der Frauenanteil auf der Abteilungsebene liegt bei 27,6 % (Vj. 27,1 %). Hier reicht die Spanne von 10,1 % im Bereich Verkehr, Ver,- und Entsorgung bis hin zu 46,9 % im Bereich Kultur. Der Frauenanteil in der Teamleitungsebene liegt bei 42,4 % (Vj. 42,4 %) und variiert von 18,4 % im Bereich Verkehr, Ver,- und Entsorgung bis hin zu 81,4 % im Bereich Freizeit und Bildung. Betrachtet man die einzelnen Bereiche ergeben sich folgende Quoten: Bereich Wirtschaft: Im Bereich Wirtschaft liegt der weibliche Anteil bei Führungskräften bei 36,7 % bzw. 62 Frauen absolut. Die Spanne reicht von 10 % in der Geschäftsführung bis hin zu 51 % bei der Teamleitung. Hier ist anzumerken, dass die in dieser Sparte berücksichtigte Brandschutz, Katastrophenschutz- und Rettungsdienstzentrum-Grundstücksverwaltungsgesellschaft mbH und Co. KG, die Eigenbetriebe Hafenbetriebe und Marktbetriebe keine eigene Führungsebene ausweisen, da hier die Führungsebene über die BKRZ Brandschutz-, Katastrophenschutz- und Rettungsdienstzentrum-Grundstücksverwaltungsgesellschaft mbH (BKRZ GmbH) bzw. der HFM Management Gesellschaft für Hafen und Markt mbH vertreten wird. Im Jahr 2013 wurde bei der Dom Römer GmbH die Abteilungsebene neu geschaffen und mit jeweils einem Mann und einer Frau besetzt und liegt somit jeweils bei 50 %. Bei der Messe GmbH wurden auf der Abteilungsebene fünf Männer und zwei Frauen eingestellt, der Frauenanteil liegt bei 33,0 % (Vj. 35,8 %). Auf der Teamleitungsebene wurden zwei Männer und eine Frau eingestellt, hier liegt die Quote bei 51,9 % (Vj. 50,0 %). Wegen organisatorischer Veränderungen und neuer Stellenbeschreibungen sind die Jahre 2012 und 2013 jedoch nur eingeschränkt vergleichbar. Bereich Verkehr, Ver,- und Entsorgung: Im Bereich Verkehr, Ver,- und Entsorgung liegt der weibliche Anteil bei Führungskräften bei 15,9 % (Vj. 16,9%) bzw. 65 Frauen absolut und hat sich somit um 0,9 %-Punkte bzw. drei Frauen reduziert. Die Spanne reicht von 6,7 % bei der Geschäftsführung bis zu 18,4 % bei der Teamleitung. Bei der FES Frankfurter Entsorgungs- und Service GmbH wurde 2013 bei der Geschäftsführung ein Mann eingestellt, auf der Teamleitungsebene ein Mann und eine Frau. Bei der FES Abfallmanagement- und Service GmbH wurden auf der Teamleitungsebene zwei Männer und eine Frau eingestellt. Bei der FFR GmbH wurden drei Männer und zwei Frauen eingestellt. Die MHKW GmbH hat eine Frau auf der Abteilungsebene eingestellt. Die BäderBetriebe GmbH wurde jeweils bei der Geschäftsführung und bei der Teamleitungsebene ein Mann eingestellt. Bei der Stadtverkehr Verkehrsgesellschaft Frankfurt am Main GmbH wurden ein Mann in der Geschäftsführung, zwei Männer in der Abteilungsebene sowie sechs Männer und zwei Frauen in der Teamleitungsebene eingestellt. Die traffiQ GmbH hat einen Mann auf der Abteilungsebene eingestellt. Bei der Stadtentwässerung wurden eine Frau auf der Abteilungsebene und ein Mann auf der Teamleitungsebene eingestellt. Bereich Wohnungsbau: Im Bereich Wohnungsbau liegt der weibliche Anteil bei Führungskräften bei 25 % (Vj. 24,2 %) bzw. 16 Frauen absolut. Die Spanne reicht von 16,7 % (Geschäftsführung inkl. Prokuristen) bis zu 32,1 % (Teamleitung). Zu berücksichtigen ist hier, dass zwischen der ABG GmbH einerseits und jeweils mit der Parkhaus Goetheplatz GmbH, MIBAU GmbH und der Hellerhof GmbH andererseits Geschäftsbesorgungsverträge geschlossen wurden und die genannten Gesellschaften somit keine eigene Führungsebene besitzen. Bei den übrigen Gesellschaften sind die Abteilungs-, und Teamleitungsebenen nicht flächendeckend vorhanden. 2013 wurde bei der ABG GmbH auf der Geschäftsführungsebene jeweils ein Mann und eine Frau und auf der Abteilungsebene eine Frau eingestellt. Bereich Kultur: Der Bereich Kultur hat einen Frauenanteil bei Führungskräften von 36,7 % bzw. 33 Frauen absolut. Sowohl bei der Abteilungsebene (46,9 %) als auch bei der Teamleitungsebene (31,9%) liegt der Frauenanteil über 30 %. In 2013 wurde bei der Alten Oper Frankfurt GmbH auf der Abteilungsebene eine Frau eingestellt. Die Künstlerhaus Mousonturm GmbH hat in der Geschäftsführung einen Mann und auf Abteilungsebene eine Frau eingestellt. Bei der MuseumBausteine Frankfurt GmbH wurde auf der Abteilungsebene eine Frau eingestellt. Die Städtischen Bühnen haben auf der Abteilungsebene eine Frau und auf der Teamleitungsebene einen Mann und zwei Frauen eingestellt. Bereich Freizeit und Bildung: Der Frauenanteil auf Führungsebene liegt bei 81,4 %, (Vj. 81,9 %) bzw. 144 Frauen absolut. Die Spanne reicht von 41,2 % bei der Abteilungsebene bis hin zu 86,4 % bei der Teamleitungsebene. Die Sportpark Stadion Frankfurt am Main GmbH hat 2013 in der Geschäftsführung eine Frau (Prokuristin) eingestellt. Bei der Volkshochschule wurden in der Abteilungsebene ein Mann und eine Frau eingestellt. Die Kita Frankfurt mit dem größten Frauenanteil hat drei Frauen bei der Teamleitung eingestellt. Bereich Gesundheit und Soziales: Im Bereich Gesundheit und Soziales liegt der weibliche Anteil bei Führungskräften bei 31,7 % (Vj. 33,1 %) bzw. 23 Frauen absolut. Die Spanne reicht von 0,0 % bei der Geschäftsführung bis zu 48,5 % bei der Teamleitung. Die Medizinisches Versorgungszentrum am Klinikum Frankfurt Höchst GmbH hat im Berichtsjahr auf der Abteilungsebene jeweils ein Mann und eine Frau eingestellt. Zu 2 f): Einige Gesellschaften haben trotz wiederholter Nachfrage keine Zahlen geliefert, bei den betreffenden Gesellschaften ist unter dem Gesellschaftsnamen ein entsprechender Hinweis. *) Gesellschaften führen die Prokuristen bei der Geschäftsführung oder Abteilungsebene. Die Fluktuation auf Führungsebene ist sehr gering und eine Neubesetzung dieser Stellen erfolgt unter Umständen erst nach Jahren. Das Ziel einer grundsätzlichen Erhöhung des Frauenanteils wird bereits mit dem StVV-Beschluss § 4319 vom 19.12.2002 verfolgt, in dessen Rahmen der städtische Frauenförderplan auch bei Gesellschaften zur Anwendung kommt. Über den Fortgang der Gleichstellung von Frauen und Männern in neu gegründeten oder bestehenden direkten Mehrheitsbeteiligungen wird im 2-Jahres-Rhythmus berichtet. Da beide Berichterstattungen die Frauenförderung zum Ziel haben, wird zukünftig in einem Bericht sowohl über den Fortgang der Gleichstellung von Frauen und Männern (StVV-Beschluss § 4319) als auch über den Sachstand der Entwicklung des Frauenanteils auf Führungsebenen bei städtischen Gesellschaften (StVV-Beschluss § 832) im 2-Jahres-Rhythmus berichtet.