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Frauenanteil auf Führungsebenen der städtischen Gesellschaften erhöhen

Vorlagentyp: B

Inhalt

Bericht des Magistrats vom 23.11.2012, B 502

Betreff: Frauenanteil auf Führungsebenen der städtischen Gesellschaften erhöhen Vorgang: Beschl. d. Stv.-V. vom 10.11.2011, § 832 - NR 100/11 CDU und GRÜNE - Zu

  1. Der Einfluss der Stadt Frankfurt als Gesellschafter ist nur bei Mehrheitsgesellschaften gegeben, bei Minderheitsbeteiligungen ist die Einflussnahme aufgrund der Beteiligungsverhältnisse sehr gering. Insofern kommen hier nur die Mehrheitsbeteiligungen von über 50 % in Betracht (27). Zu

  2. + 3): Das Ziel einer grundsätzlichen Erhöhung des Frauenanteils wird bereits mit dem StVV-Beschluss § 4319 vom 19.12.2002 verfolgt, in dessen Rahmen der städtische Frauenförderplan auch bei Gesellschaften zur Anwendung kommt. Über den Fortgang der Gleichstellung von Frauen und Männern in neu gegründeten oder bestehenden direkten Mehrheitsbeteiligungen wird im 2-Jahres-Rhythmus berichtet. Da beide Berichterstattungen die Frauenförderung zum Ziel haben, die Fluktuation auf Führungsebenen sehr gering ist, und eine Neubesetzung dieser Stellen unter Umständen erst nach Jahren erfolgt, wird zukünftig in einem Bericht sowohl über den Fortgang der Gleichstellung von Frauen und Männern (StvV-Beschluss § 4319) als auch über den Sachstand der Entwicklung des Frauenanteils auf Führungsebenen bei städtischen Gesellschaften (StvV-Beschluss § 832) im 2-Jahres-Rhythmus berichtet. Der nächste Bericht erfolgt im Frühjahr 2013 und berichtet über den Zeitraum 2011 und

  3. Zu 4: Die Aufnahme eines entsprechenden Passus im Public Corporate Governance Kodex der Stadt Frankfurt wird im Rahmen der nächsten Anpassung erfolgen.