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Anwendung des "Gleichstellungsdurchsetzungsgesetzes" des Bundes bei Ausgründungen

Vorlagentyp: B

Inhalt

Bericht des Magistrats vom 08.04.2011, B 183

Betreff: Anwendung des "Gleichstellungsdurchsetzungsgesetzes" des Bundes bei Ausgründungen Vorgang: Beschl. d. Stv.-V. vom 19.12.2002, § 4319 - NR 750 GRÜNE und SPD, l. B 229/09 - Im Rahmen des 2-Jahres-Rhythmus berichtet der Magistrat über den Fortgang der Gleichstellung von Frauen und Männern in neu gegründeten oder bestehenden direkten Mehrheitsbeteiligungen. Ein Passus zur Anwendung des städtischen Frauenförderplans ist in den Mustergesellschaftsvertrag, der als Grundlage für Neugründungen und grundlegende Gesellschaftsvertragsneufassungen dient, aufgenommen worden. Im Berichtszeitraum (2009-2010) sind die Zentrale Errichtungsgesellschaft und die Dom Römer GmbH als direkte Mehrheitsgesellschaften gegründet worden. Im Gesellschaftsvertrag der Zentralen Errichtungsgesellschaft ist ein entsprechender Passus zur Anwendung des städtischen Frauenförderplans aufgenommen worden. Die Dom Römer GmbH verfügt über kein eigenes Personal, die Gesellschaft ist nur für die Dauer des Projekts angelegt und es besteht ein Arbeitnehmerüberlassungsvertrag. Die Beschäftigungsstruktur der direkten städtischen Mehrheitsbeteiligungen stellt sich für den Berichtszeitraum wie folgt dar: Zum Stand 31.12.2010 lag der Frauenanteil bei den direkten städtischen Mehrheitsbeteiligungen trotz einer rückläufigen Gesamtbeschäftigungszahl (-91) im Vergleich zum Vorjahr weiterhin konstant bei 51,54 % (Vorjahr: 51,40 %). Auch der Anteil von Frauen bei Neueinstellungen ist mit 55,13 % im Vergleich zum Vorjahr 56,53 % fast unverändert. Der Anteil von Frauen bei Beförderungen ist auf 54,76 %, der Anteil an Fortbildungsveranstaltungen auf 21,13 % gesunken. Deutlich erkennbar ist ebenfalls, dass Instrumente zur Vereinbarkeit von Familie und Beruf wie Teilzeit, Elternzeit und Beurlaubungen größtenteils von Frauen in Anspruch genommen werden. Teilzeitmodelle werden von 80 % der befragten Gesellschaften angeboten, hingegen sind Instrumente wie flexible Arbeitszeiten (45 %), Telearbeitsplätze (35%) und Kinderbetreuungsmöglichkeiten (15 %) ausbaufähig. . In den Bereichen Wirtschaft, Wohnungsbau, Kultur und Freizeit sowie Soziales lag der Anteil von Frauen an der Gesamtbeschäftigungszahl bei mindestens bzw. über 50 %. Hingegen betrug der Frauenanteil im Bereich Verkehr, Ver- und Entsorgung lediglich 12,53 %. Dies ist insbesondere auf die Beschäftigungsstruktur der FES Frankfurter Entsorgungs- und Service GmbH (FES) zurückzuführen, nur 104 von insgesamt 1212,5 Beschäftigten sind Frauen. Dies erklärt ebenfalls den geringen Anteil von Frauen bei Fortbildungsveranstaltungen von 12,61 % in diesem Bereich. Die FES strebt jedoch mit einer kurz vor dem Abschluss stehenden Betriebsvereinbarung an, die Vereinbarkeit von Familie und Beruf und den Frauenanteil an der Gesamtbeschäftigungszahl durch Maßnahmen wie Kinderbetreuung (Einrichtung einer Kindertagesstätte), Arbeitszeitflexibilisierung und einer Gleichstellungsbeauftragten deutlich zu verbessern.