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a) Anwendung des „Gleichstellungsdurchsetzungsgesetzes“ des Bundes bei Ausgründungen b) Frauenanteil auf Führungsebenen der städtischen Gesellschaften erhöhen

Vorlagentyp: B

Inhalt

Bericht des Magistrats vom 22.04.2016, B 113

Betreff: a) Anwendung des "Gleichstellungsdurchsetzungsgesetzes" des Bundes bei Ausgründungen b) Frauenanteil auf Führungsebenen der städtischen Gesellschaften erhöhen Vorgang: l. Beschl. d. Stv.-V. vom 04.07.2013, § 3400 Nr. 2.e) und f) - NR 616/13 CDU/GRÜNE, l. B 127/14 - Im Rahmen des 2-Jahres-Rhytmus berichtet der Magistrat sowohl über den Fortgang der Gleichstellung von Frauen und Männern (StvV-Beschluss § 4319/2002) bei städtischen Mehrheitsgesellschaften als auch über den Sachstand der Entwicklung des Frauenanteils auf Führungsebenen bei städtischen Gesellschaften und Eigenbetrieben (StvV-Beschluss § 832/2011 und § 3400/2013). Im Berichtszeitraum (2014-2015) wurden alle Geschäftsanteile der Hippodrom GmbH erworben. Mit dem Erwerb wurden gleichzeitig die Vorbereitung der Auflösung der Gesellschaft sowie die schnellstmögliche Liquidation beschlossen, insofern entfällt die Frauenförderung. Für die Datenerhebung wurden die Gesellschaften Anfang 2016 mittels eines vorbereiteten Datenblattes jeweils mit Stand 31.12.2014 und 31.12.2015 abgefragt. Zu § 4319 In den folgenden Ausführungen wird neben der Gesamtdarstellung aller städtischen Mehrheitsgesellschaften auch auf die einzelnen Sparten eingegangen. Die Eigenbetriebe werden hier nicht aufgeführt, da sie eigenständige gleichberechtigungsgesetzliche Dienststellen i.S.d. HGIG sind und eigene Frauenförderpläne erstellen. Die Gesamtbeschäftigten werden, analog des ab 01.04.2015 gültigen Frauenförderplans, entsprechend dem tatsächlichen Beschäftigungsumfangs dargestellt (Vollzeitäquivalent), während alle weiteren Angaben in Köpfen erfolgen. Die Balkendiagramme bilden jeweils den Frauenanteil ab. Beschäftigte Gesamt: Am 31.12.2014 betrug der Anteil der Frauen an den Beschäftigten 39,09 % und stieg zum 31.12.2015 auf 40,08 %. *1: die Personalkapazität wird entsprechend dem tatsächlichen Beschäftigungsumfangs dargestellt (Vollzeitäquivalent). Betrachtet man die einzelnen Bereiche, liegt der Frauenanteil lediglich im Bereich Verkehr, Ver- und Entsorgung mit rd. 13 % unter den angestrebten 30%, hier spiegeln sich die klassischen Männerberufe (Berufskraftfahrer, Müllabfuhr, Straßenreinigung,. .) wider. Der Frauenanteil im Bereich Gesundheit liegt unverändert mit über 77% sehr hoch, was auf die klassischen Frauenberufe im Bereich Krankenpflege zurückzuführen ist. Der Bereich Wirtschaft liegt inzwischen bei 62,16 % (Vj. 59,76 %), auch der Bereich Wohnungsbau ist von 34,87 % auf 35,18 % gestiegen. Der Bereich Kultur und Freizeit ist geringfügig von 45,06 % auf 44,89 % gesunken. Einstellungen: Bei den Einstellungen ist der Frauenanteil mit 46,48 % in 2014 auf 40,06 % in 2016 rückläufig, liegt aber nach wie vor über 30 %. Auch bei den Einstellungen wirken sich die klassischen Männerberufe bei den Gesellschaften im Bereich Verkehr, Ver- u. Entsorgung aus, und führen im Ergebnis zu einem leichten Rückgang des Frauenanteils von 16,40 % in 2014 auf 14,16 % in 2015. Um den Frauenanteil in diesem Bereich zu erhöhen werden beispielsweise die Bewerbungen von Frauen bevorzugt berücksichtigt, bei der Frankfurter Entsorgungs- und Service GmbH gibt es Projekte zur Rekrutierung von Frauen in Männerberufen. Bei der Verkehrsgesellschaft Frankfurt am Main mbH kam es zu einem erfreulichen Anstieg des Frauenanteils bei Einstellungen, während 2014 19 Frauen (18,45 %) eingestellt wurden, waren es 2015 schon 41 (23,70 %). Beförderungen: Der Frauenanteil bei den Beförderungen ist von 73,91 % in Jahr 2014 auf 66,07 % im Jahr 2015 gesunken. Hier fällt vor allem der Bereich Wirtschaft mit einem konstanten Frauenanteil von über 76 % (2015: 76,19 %; 2014: 77,42 %) positiv auf. Teilzeit, Elternzeit und Beurlaubung: Die Möglichkeiten der Teilzeit, Elternzeit und Beurlaubung wird vor allem von Frauen in Anspruch genommen. Der Frauenanteil hat sich bei der Teilzeit sowie Elternzeit kaum verändert und liegt konstant bei rd. 80 % bzw. rd. 89 %. Betrachtet man bei der Teilzeit die Bereiche im Einzelnen liegen alle bei über 70 %, mit Ausnahme des Bereichs Verkehr, Ver,- und Entsorgung, der wie bereits ausgeführt grundsätzlich einen geringeren Frauenanteil ausweist. Auch bei der Elternzeit zeigt sich in allen Bereichen, dass vor allem die Frauen Elternzeit in Anspruch nehmen. Bei der Beurlaubung ist der Frauenanteil rückläufig von 74,39 % in 2014 auf 67,69 % in 2015, aber auch hier wird deutlich, das sich vor allem Frauen beurlauben. Teilnahme an Fortbildungen: Der Frauenanteil bei der Teilnahme an Fortbildungen liegt ebenfalls unverändert bei 29 %. Bei den städtischen Gesellschaften wurden 2015 insgesamt 442 (Vj. 413) Auszubildende in 40 Berufen beschäftigt. Hiervon waren 173 Frauen und 269 Männer. Dies entspricht einer Quote von 39,1 %. Bei den technischen Berufsgruppen wie Mechaniker, Elektroniker, Mechatroniker und auch bei der Berufsgruppe des Berufskraftfahrers zeichnet sich ein eindeutiger Männerüberhang aus. Allerdings ist hier die Bewerberlage von Frauen sehr gering. Gegensätzlich dazu ist jedoch in den Berufsbildern Krankenpflege, Schneider/in, Bürokaufleute und Immobilienkaufleute ein deutlicher Frauenüberhang zu verzeichnen. Im Bereich Verkehr, Ver- und Entsorgung wurden mit 244 Personen, darunter 209 Männer und 35 Frauen, die meisten Auszubildenden beschäftigt. Die Stadtwerke Frankfurt am Main Holding GmbH beschäftigte in 2015 167 Auszubildende in zehn Berufsgruppen, bei der Frankfurter Entsorgungs- und Service GmbH waren es 50 in 13 Berufsgruppen. Im Bereich Gesundheit hingegen wurden durch das Klinikum Frankfurt Höchst 121 Auszubildende, darunter 94 Frauen und 27 Männer, in zwei Berufsgruppen ausgebildet. Neben den diversen kaufmännischen und technischen Berufen bilden einige Gesellschaften auch spezielle auf sich zugeschnittene Berufsgruppen aus. Dazu zählen bei der Städtischen Bühnen Frankfurt am Main GmbH vor allem handwerkliche Berufe wie Bühnenmaler/innen, Maskenbildner/innen und Requisiteur/innen. Zu § 832 vom 10.11.2011 und § 3400 e.) und f vom 04.07.2013): Frauenförderung auf Führungsebene: Nachfolgend wird die Entwicklung der Frauenförderung in Führungspositionen bei städtischen Gesellschaften, deren Töchtern und den Eigenbetrieben zum Stichtag 31.12.2014 und 31.12.2015 mit der differenzierten Darstellung nach Geschäftsführung, Abteilungsebene und Teamleitungsebene in Köpfen abgebildet. Grundsätzlich ist zu berücksichtigen, dass aufgrund der unterschiedlichen Aufgaben und Strukturen der Gesellschaften nicht alle die Struktur der Geschäftsführung, Abteilungsebene und Teamleiterebene haben. Prokuristen werden beispielsweise bei der Geschäftsführung oder bei der Abteilungsebene geführt, manche Gesellschaften sprechen auch von Geschäftsleitungen, bei kleinen Unternehmen ist keine Abteilungs,- oder Teamleitungsebene vorhanden. Der Frauenanteil auf Führungsebene liegt insgesamt bei einer leicht steigenden Tendenz bei 37,77 % (Vj. 37,43 %). Der Bereich Freizeit und Bildung erreicht 79,19 % (Vj. 80,10 %), während der Bereich Verkehr, Ver- und Entsorgung von 18,18 % auf 20,05 % gestiegen ist. Bei Betrachtung der einzelnen Führungspositionen liegt der weibliche Anteil bei der Geschäftsführung bei 14,14 % (Vj. 14,71 %), die Werte liegen zwischen 0 % im Bereich Wohnungsbau und 40 % im Bereich Kultur. Der Frauenanteil auf der Abteilungsebene erhöhte sich von 33,52 % in 2014 auf 34,34 % in 2015. Hier reicht die Spanne von 20 % im Bereich Verkehr, Ver- und Entsorgung bis hin zu 55,56 % im Bereich Freizeit und Bildung. Der Frauenanteil in der Teamleitungsebene hebt sich mit 43,79 % (Vj. 43,81 %) deutlich hervor und variiert zwischen 21,71 % im Bereich Verkehr, Ver- und Entsorgung bis hin zu 85,19 % im Bereich Freizeit und Bildung. In den einzelnen Bereichen ergaben sich folgende Veränderungen: Bereich Wirtschaft: Im Bereich Wirtschaft liegt der weibliche Anteil bei Führungskräften bei 35,84 %. Hier ist anzumerken, dass von insgesamt 12 Gesellschaften lediglich vier Gesellschaften eine Teamleitungsebene haben. Zudem weisen in dieser Sparte die berücksichtigten Eigenbetriebe Hafen und Markt keine eigene Führungsebene aus, da hier die Führungsebene über die HFM Management Gesellschaft für Hafen und Markt mbH vertreten wird. Im Jahr 2015 wurde bei der FrankfurtRheinMain GmbH International Marketing of the Region durch den Beschluss des Aufsichtsrates ab dem 01.05.2015 ein weiterer Geschäftsführer bestellt. Bei der BKRZ GmbH & Co. KG gibt es unterhalb der Geschäftsleitung eine momentan unbesetzte Abteilungsleiterstelle. Hier wird bei der Neubesetzung darauf geachtet, die Frauenquote zu erhöhen, sofern eine vergleichbare Eignung gegenüber männlichen Bewerbern vorliegt. Die Teamleitungsstellen sind jeweils mit einer Frau und einem Mann besetzt. Da die DomRömer GmbH auf Zeit angelegt ist, um ein Projekt abzuarbeiten, finden hier keine Veränderungen in den Führungskräfteebenen gegenüber den Vorjahren statt. Bereich Verkehr, Ver- und Entsorgung: Im Bereich Verkehr, Ver- und Entsorgung ist der Frauenanteil von 18,18 % in 2014 auf 20,05 % in 2015 gestiegen. Bei der House of Logistics & Mobility (HOLM) GmbH wurden in 2015 zwei männliche und zwei weibliche abteilungsbezogene Leiter/innen ernannt. Die In-der-City-Bus GmbH stellte in 2015 die erste Frau auf der Abteilungsebene ein. Die FFR GmbH besetzte in der Abteilungsebene zwei neue Stellen mit jeweils einem Mann und einer Frau. Auch bei der BäderBetriebe Frankfurt GmbH sowie traffiQ Lokale Nahverkehrsgesellschaft Frankfurt am Main mbH wurden jeweils zwei Stellen im Bereich Teamleitung mit Frauen besetzt. Die Mainova AG stellte auf dieser Ebene ebenfalls vier Frauen ein. Bereich Wohnungsbau: Im Bereich Wohnungsbau liegt der weibliche Anteil bei Führungskräften bei 26,23 % (Vj. 27,12 %) bzw. 32 Frauen absolut. Zu berücksichtigen ist hier, dass zwischen der ABG GmbH einerseits und jeweils mit der Parkhaus Goetheplatz GmbH, MIBAU GmbH und der Hellerhof GmbH andererseits Geschäftsbesorgungsverträge geschlossen wurden und die genannten Gesellschaften somit keine eigene Führungsebene besitzen. Bei den übrigen Gesellschaften sind die Abteilungs-, und Teamleitungsebenen nicht flächendeckend vorhanden. Bei der FAAG Technik wurden 2015 drei Führungskräfte mit Männern besetzt. In dem Bereich sind jedoch auf dem Bewerbermarkt wenige weibliche Führungskräfte verfügbar. Auch bei der Nassauischen Heimstätte Wohnungs- und Entwicklungsgesellschaft mbH wurden zwei Stellen mit Männern besetzt. Bereich Kultur: Der Bereich Kultur hat einen rückläufigen Frauenanteil bei Führungskräften von 37,74 % (Vj. 41,35 %) bzw. 40 Frauen absolut. Dennoch liegt die Frauenquote, wie auch im Jahr 2014, bei der Geschäftsführungsebene (40 %) als auch bei der Abteilungsebene (43,24 %) und bei der Teamleitungsebene (33,33 %) bei über 30 %. Bereich Freizeit und Bildung: Der Frauenanteil auf Führungsebene liegt bei 79,19 %, (Vj. 80,10 %) bzw. 156 Frauen absolut. Auch hier wird, wie bereits im Jahr 2014, bei der Geschäftsführungsebene (37,50 %) als auch bei der Abteilungsebene (55,56 %) und bei der Teamleitungsebene (85,19 %) eine sehr hohe Frauenquote erreicht. Bei dem Eigenbetrieb Kita Frankfurt werden unter der Teamleitungsebene neben den Leitungen der Zentrale auch die Leitungen der Kinderzentren mit aufgeführt. Hier wird ein deutlicher Frauenüberhang verzeichnet. Insgesamt wurden bei dem Eigenbetrieb allerdings ein Mann auf der Abteilungsebene sowie drei Männer auf der Teamleitungsebene eingestellt. Bereich Gesundheit und Soziales: Im Bereich Gesundheit und Soziales liegt der weibliche Anteil bei Führungskräften bei 50,62 % (Vj. 49,37 %) bzw. 41 Frauen absolut. Die Spanne reicht von 12,50 % bei der Geschäftsführung bis zu 55,88 % bei der Teamleitung. Das Klinikum Frankfurt Höchst stellte eine Frau auf der Abteilungsebene ein. Zu § 832 vom 10.11.2011 3) Um den Frauenanteil zu erhöhen werden diverse Maßnahmen von den Gesellschaften ergriffen, wie: - Seminare, Fortbildungen, Interne- und externe Schulungen - Personalentwicklungsangebote: · Training "Rhetorik für Frauen" · Mitarbeiter/innen in verschiedenen Lebensphasen verantwortungsvoll führen · Frauen in Führung · Zertifizierung "berufundfamilie" inkl. entsprechender Maßnahmen (z. B. Vorträge, Leitfaden zur familienbedingten Auszeit, Informationsbroschüre Mutterschutz) - Teilnahme an der Karrieremesse "women&work" - Arbeitgeber-Signet "top4women" - Redaktionelle Beiträge und Anzeigenschaltung in print/ online Publikationen - Verwendung weiblicher Formulierung in Stellenanzeigen - Planung von Auditierung Beruf und Familie - Für Mitarbeiter/innen in Elternzeit: Möglichkeiten der Aushilfs- und Vertretungstätigkeit sowie Teilnahme an Fort- und Weiterbildungen während der Elternzeit - Verstärkung des Interesses für techn. Berufe durch Veranstaltungen wie z. B. "Girls-Day" und "Girls Wanted Technik Cup" - Einführung des Modells "Führen in Teilzeit" - Coaching und Mentoring für Frauen - Individuelle Vereinbarungen und Arbeitszeitmodelle Generell gilt, dass Frauen in Stellenausschreibungen besonders aufgefordert werden, sich zu bewerben. Zudem gilt nach wie vor, dass im Rahmen von Neueinstellungen Frauen bei gleicher Eignung grundsätzlich bevorzugt werden. Nachfolgend die Auflistung nach Gesellschaften: Am

  1. Mai 2015 ist das "Gesetz für die gleichberechtigte Teilhabe von Frauen und Männern an Führungspositionen in der Privatwirtschaft und im öffentlichen Dienst" in Kraft getreten. Zur Steigerung des Frauenanteils trifft das Gesetz neben Regelungen für den Aufsichtsrat auch Vorgaben bzgl. des Vorstands sowie der beiden Führungsebenen unterhalb des Vorstands. Wie bereits aufgeführt, sind die Führungsebenen bei den Gesellschaften sehr unterschiedlich gegliedert und benannt, sodass die mit dem Stadtverordnetenbeschluss § 3400/2013 Nr. 2e geforderte Gliederung nach Geschäftsführung, Abteilungsleitung und Teamleitung nicht bei allen Gesellschaften vergleichbar bzw. vorhanden ist. In Analogie des o.g. Gesetzes wird bei zukünftigen Berichten ebenfalls die Gliederung Vorstand (alternativ Geschäftsführung),

  2. Führungsebene (unterhalb des Vorstands),

  3. Führungsebene (unterhalb des Vorstands) dargestellt.

Beratungsverlauf 1 Sitzung

Sitzung 1
Ausschusses für Wirtschaft und Frauen
TO I, TOP 29
Angenommen
nicht auf TO Die Vorlage B 113 dient zur Kenntnis. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS)
Zustimmung:
CDU SPD Grüne AFD Linke FDP FRAKTION Frankfurter
Ablehnung:
BFF

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