Seit 1983 wird die „Au 14-16“, eine im Eigentum der Stadt Frankfurt befindliche Villa in Rödelheim, rechtswidrig besetzt
Vorlagentyp: F
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A C H S T A N D : Frage
vom 22.06.2017, F 661 Seit 1983 wird die "Au 14-16",
eine im Eigentum der Stadt Frankfurt befindliche Villa in Rödelheim,
rechtswidrig besetzt. Geschätzt etwa 20 bis 30 Besetzer nutzen das Gebäude zu
Wohnzwecken und zahlen hierfür weder eine Miete an die Stadt Frankfurt noch ist
klar, inwieweit die geleisteten Zahlungen für Nebenkosten auskömmlich
sind. Ich frage den Magistrat: Mit welcher Begründung duldet der Magistrat diesen
seit 34 Jahren andauernden Rechtsbruch, und welcher finanzielle Verlust ist der
Stadt bisher daraus entstanden? Antwort des Magistrats: Dem Magistrat ist bewusst, dass es für die Nutzung
der in der Frage angesprochenen Liegenschaft aktuell keine mietvertragliche
Grundlage gibt. Die Gründe für die Duldung dieses Zustandes in den vergangenen
drei Jahrzehnten waren vielfältig. Einige davon sind nur im jeweiligen
zeitlichen Kontext zu erklären. Das Ziel, es nicht zu einer Eskalation kommen
zu lassen, war sicherlich ein wesentlicher Aspekt. Der Magistrat musste und muss abwägen, ob die ggf.
nur unter Polizeieinsatz mögliche Räumung in angemessenem Verhältnis zum
Ergebnis steht. Zumal eine räumliche Verlagerung der Probleme zu erwarten wäre.
In Abstimmung mit den zuständigen Polizeidienststellen hat man sich in der
Vergangenheit daher gegen eine Räumung entschieden. Ob diese Entscheidung bei
immer knapper werdenden städtischen Flächen und gleichzeitig wachsendem Bedarf
weiterhin trägt, wird regelmäßig überprüft. Die Abwägung von Aufwand und Erfolg
hat dabei stets zu erfolgen. Antragstellende Person(en):
Stadtv.
Patrick Schenk Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage:
Anfrage vom
26.07.2017, A 229