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Seit 1983 wird die „Au 14-16“, eine im Eigentum der Stadt Frankfurt befindliche Villa in Rödelheim, rechtswidrig besetzt

Vorlagentyp: F

Inhalt

S A C H S T A N D : Frage vom 22.06.2017, F 661 Seit 1983 wird die "Au 14-16", eine im Eigentum der Stadt Frankfurt befindliche Villa in Rödelheim, rechtswidrig besetzt. Geschätzt etwa 20 bis 30 Besetzer nutzen das Gebäude zu Wohnzwecken und zahlen hierfür weder eine Miete an die Stadt Frankfurt noch ist klar, inwieweit die geleisteten Zahlungen für Nebenkosten auskömmlich sind. Ich frage den Magistrat: Mit welcher Begründung duldet der Magistrat diesen seit 34 Jahren andauernden Rechtsbruch, und welcher finanzielle Verlust ist der Stadt bisher daraus entstanden? Antwort des Magistrats: Dem Magistrat ist bewusst, dass es für die Nutzung der in der Frage angesprochenen Liegenschaft aktuell keine mietvertragliche Grundlage gibt. Die Gründe für die Duldung dieses Zustandes in den vergangenen drei Jahrzehnten waren vielfältig. Einige davon sind nur im jeweiligen zeitlichen Kontext zu erklären. Das Ziel, es nicht zu einer Eskalation kommen zu lassen, war sicherlich ein wesentlicher Aspekt. Der Magistrat musste und muss abwägen, ob die ggf. nur unter Polizeieinsatz mögliche Räumung in angemessenem Verhältnis zum Ergebnis steht. Zumal eine räumliche Verlagerung der Probleme zu erwarten wäre. In Abstimmung mit den zuständigen Polizeidienststellen hat man sich in der Vergangenheit daher gegen eine Räumung entschieden. Ob diese Entscheidung bei immer knapper werdenden städtischen Flächen und gleichzeitig wachsendem Bedarf weiterhin trägt, wird regelmäßig überprüft. Die Abwägung von Aufwand und Erfolg hat dabei stets zu erfolgen. Antragstellende Person(en): Stadtv. Patrick Schenk Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anfrage vom 26.07.2017, A 229

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