Verkehr und Straße
Vorlagen
Prüfung möglicher Verbindungen von U-Bahn-Stationen der Linien U7 und U4 zum neuen Haltepunkt in Frankfurt-Fechenheim
Anregung an den Magistrat vom 20.01.2026, OM 7973 entstanden aus Vorlage: OF 350/16 vom 05.01.2026 Betreff: Prüfung möglicher Verbindungen von U-Bahn-Stationen der Linien U7 und U4 zum neuen Haltepunkt in Frankfurt-Fechenheim Der Magistrat wird gebeten, sich dafür einzusetzen, dass Verbindungen von Haltestellen der vorhandenen U-Bahn-Strecken zum zukünftigen Nordmainischen S-Bahn-Haltepunkt "Frankfurt-Fechenheim" geprüft werden. Begründung: Die Nordmainische S-Bahn wird die östlichen Stadtteile Frankfurts mit dem Citytunnel verbinden. Ein neuer Haltepunkt "Frankfurt-Fechenheim" entsteht. Eine Verbindung der bestehenden U-Bahn-Infrastruktur mit den neuen S-Bahn-Planungen könnte den Fahrgästen wertvolle Zeit einsparen, neue Streckenziele erschließen und gleichzeitig ohne Beeinträchtigungen von Landschaftsschutzgebieten oder gar Naturschutzgebieten zu realisieren sein. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 16 Vertraulichkeit: Nein
Querung Berger Straße für Kinder des Horts Spielstube Bornheim e. V.
Anregung an den Magistrat vom 20.01.2026, OM 7943 entstanden aus Vorlage: OF 585/4 vom 14.12.2025 Betreff: Querung Berger Straße für Kinder des Horts Spielstube Bornheim e. V. Vorgang: OM 3205/22 OBR 4; ST 1304/24; ST 2024/23; ST 775/23 Der Magistrat wird gebeten, Maßnahmen zu ergreifen, um die offizielle Schulwegquerung der Berger Straße/Höhe Eichwaldstraße sicher zu gestalten. Darunter fallen zum Beispiel Aufpflasterungen, optische Maßnahmen wie Schilder oder farbliche Flächen und vor allem die Freihaltung der beiden Bürgersteige von parkenden Fahrzeugen. Begründung: Da die Einrichtung eines Zebrastreifens wegen des zu niedrigen Verkehrsaufkommens nicht möglich ist (siehe Stellungnahme des Magistrats vom 21.06.2024, ST 1304), sollen andere Maßnahmen ergriffen werden, um den offiziellen Hortweg der Kinder der Spielstube Bornheim e. V. (Berger Straße 121 A) sicher zu gestalten. Wegen parkender Fahrzeuge und Roller zu beiden Seiten der Berger Straße ist das Überqueren gefährlich und die Sicht eingeschränkt. Die oben genannten Maßnahmen sollen an dieser Stelle einen sicheren Hortweg schaffen. Fotos: Privat Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 4 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 29.11.2022, OM 3205 Stellungnahme des Magistrats vom 24.03.2023, ST 775 Stellungnahme des Magistrats vom 12.06.2023, ST 1304 Stellungnahme des Magistrats vom 02.10.2023, ST 2024
Durchgang am ap2 (ehemalige Praunheimer Werkstätten, aktuell Geflüchtetenunterkunft) wieder für Pkw sperren
Anregung an den Magistrat vom 20.01.2026, OM 7938 entstanden aus Vorlage: OF 591/7 vom 06.01.2026 Betreff: Durchgang am ap2 (ehemalige Praunheimer Werkstätten, aktuell Geflüchtetenunterkunft) wieder für Pkw sperren Der Verbindungsweg zwischen Graebestraße und Niddauferweg ist ab dem ap2 nur für Fußgehende und Radfahrende vorgesehen, wie ein Verkehrsschild eindeutig anzeigt. Trotzdem wird der Verbindungsweg mit entsprechender Behinderung des Rad- und Fußverkehrs immer wieder als Parkplatz missbraucht. Dies vorausgeschickt wird der Magistrat aufgefordert, durch geeignete Maßnahmen (z. B. durch die Anbringung eines Pollers) die Einfahrt für Pkw zu unterbinden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 7 Vertraulichkeit: Nein
Instandsetzung des Fußwegs vom Parkplatz an der Straße Zur Untermühle bis zur Einmündung in die Maßbornstraße
Anregung an den Magistrat vom 19.01.2026, OM 7933 entstanden aus Vorlage: OF 266/14 vom 05.01.2026 Betreff: Instandsetzung des Fußwegs vom Parkplatz an der Straße Zur Untermühle bis zur Einmündung in die Maßbornstraße Der Magistrat wird gebeten, den im Betreff genannten Fußweg instand zu setzen. Es wurden nach Kenntnis des Ortsbeirats Reparaturen an dem Weg vorgenommen. Eventuell ist eine grundhafte Sanierung notwendig. Begründung: Der Weg ist erneut in schlechtem Zustand. Das Pflaster ist an mehreren Stellen angehoben. Dies stellt für Passanten eine Unfallgefahr dar. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 14 Vertraulichkeit: Nein
Bessere Kenntlichmachung der Tempo-30-Zone in der Breitlacherstraße
Stellungnahme des Magistrats vom 16.01.2026, ST 156 Betreff: Bessere Kenntlichmachung der Tempo-30-Zone in der Breitlacherstraße Zu 1.: Durch die Anordnung der Beschilderung ist der Eingang in die Tempo 30 Zone in der Breitlacher Straße an Ecke Westerbachstraße in der Tat schlecht sichtbar. Durch die versetzte Lage steht das Verkehrszeichen 274.1 Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) "Beginn Tempo 30 Zone" nicht am rechten Fahrbahn-, sondern am Gehwegrand. Zur Verbesserung der Sichtbarkeit für den fließenden Verkehr wird dieses Verkehrszeichen versetzt. Zudem wird das Verkehrszeichen beidseitig angebracht, da die Fahrzeuge die gerade in die Breitlacherstraße einfahren, das Verkehrszeichen 274.1 StVO auf der rechten Fahrbahnseite - ggfs. abgelenkt durch den fließenden Verkehr - übersehen könnten. Von einer zusätzlichen Markierung, die die gesetzliche Regelung widerspiegelt, wird zunächst abgesehen. Die Siedlung wird durch die Nidda und den Westerbach begrenzt, weshalb hier lediglich Anlieger:innen einfahren. Somit besteht hier kein Durchgangs- oder Abkürzungsverkehr. Auf der westlichen Seite befindet sich eine Brücke, die nur für Fahrzeuge bis 12 Tonnen erlaubt ist. Im weiteren Verlauf führt dieser Weg zum Sportplatz und die Westerbachstraße. Die Westerbachstraße kann direkt über die Breitlacherstraße erreicht werden. Auch der Weg über "In der Au" ist ein Umweg. Einen täglichen Stau der diese Umwege attraktiv macht, ist nicht bekannt. Zu 2.: Um die unübersichtliche Stelle in der Krümmung der Breitlacherstraße neben Strubbergstraße 1 und Breitlacherstraße 55 zu beseitigen und das Halt- und Parkverbot nach §12 StVO für alle Verkehrsteilnehmer:innen sichtbar zu machen, wurde in diesem Abschnitt der Breitlacherstraße ein absolutes Halteverbot (VZ 283-10 StVO) eingerichtet. Stahlabweiser engen den an dieser Stelle lediglich für die schwächeren Verkehrsteilnehmer:innen vorgesehenen öffentlichen Verkehrsraum zusätzlich ein. In diesem Abschnitt ist eine Begegnung zwischen Fußgänger:innen ohne Einschränkungen möglich. Durch den Bordstein ist bereits eine Abtrennung zwischen den Bereichen für den Kraftfahrzeug- und Fußgängerverkehr vorhanden. Daher wird von einer zusätzlichen Absicherung des Gehweges, der hier nur dem Fußverkehr vorbehalten ist, abgesehen. Wie oben beschrieben, handelt es sich bei dieser Straße um eine Anliegerstraße, die keine Abkürzung ermöglicht oder verhältnismäßig hoch frequentiert ist. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 21.10.2025, OM 7526
Verkehrsberuhigung Kreuzungsbereich Im Wiesengrund/Am Hopfenbrunnen
Stellungnahme des Magistrats vom 16.01.2026, ST 160 Betreff: Verkehrsberuhigung Kreuzungsbereich Im Wiesengrund/Am Hopfenbrunnen Der Anregung wird dahingehend entsprochen, dass ein - aufgrund des baulichen Zustands und des Charakters der Straße möglicher und sinnvoller - verkehrsberuhigter Bereich (Verkehrszeichen 325.1/.2 StVO) beschildert wird. Da die Straße ansonsten vollkommen unauffällig hinsichtlich ihrer Unfallbelastung ist, besteht für weitergehende Maßnahmen kein zwingendes Erfordernis. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 12.09.2025, OM 7475
Mehr Tempo-30-Zonen im Ortsbezirk 7
Stellungnahme des Magistrats vom 16.01.2026, ST 158 Betreff: Mehr Tempo-30-Zonen im Ortsbezirk 7 Zu 1.: Die Sachlage ist unverändert. Der Magistrat verweist auf seine Stellungnahme vom 13.01.2025, ST 76. Zu 2.: Der Magistrat verweist hierzu auf seine Stellungnahme vom 19.12.2022, ST 2834, zweiter Absatz: "Unabhängig davon wird im Rahmen der anstehenden Ausarbeitung des Verkehrszeichenkonzeptes für das Schönhof-Viertel geprüft, ob im Sinne der Anregung des Ortsbeirates eine zulässige Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h mittels Verkehrszeichen 274-30 Straßenverkehrsordnung (StVO) ("runde 30") insbesondere im Bereich der Grundschule/des Quartierszentrums eingerichtet werden kann. Dabei wird auch berücksichtigt, dass die Verbindungstraße zwischen dem Schönhof-Viertel und der City West erst später kommen soll." Zu 3. und 5.: Der Anregung kann weiterhin nicht entsprochen werden, da für eine streckenbezogene Verringerung der innerörtlichen Höchstgeschwindigkeit auf 30 km/h die notwendigen Anordnungsvoraussetzungen nicht gegeben sind. Weder sind schutzwürdige Einrichtungen im Sinne von § 45 Absatz 9 Satz 4 Ziffer 6 der StVO unmittelbar dort gelegen noch besteht eine erhebliche Gefahrenlage im Sinne von § 45 Absatz 9 Satz 3 StVO, insbesondere keine Unfallbelastung für den auf der Fahrbahn geführten Radverkehr. Zu 4.: Eine Tempo-30-Zone besteht bereits. Die Buchbornstraße ist Bestandteil der zum 19.12.1997 eingerichteten Tempo-30 Zone "Siedlung Praunheim II". Das die Zonenregelung auch für abgehende Straßen wie die Buchbornstraße anordnende Verkehrszeichen befindet sich an der Zufahrt in die Sandplackenstraße von der Heerstraße aus, das aufhebende vor der Einmündung Auf der Bitz in die Straße Alt-Praunheim. Zu 6.: Die Sachlage ist unverändert. Der Magistrat verweist auf seine Stellungnahme vom 17.03.2017, ST 616. Zu 7.: Der Anregung wird entsprochen. Zu 8.: Es wird auf Punkt 3 verwiesen. Der Spielplatz südlich der Hausnummern 180 bis 194 verfügt angesichts des vorgelagerten breiten Seitenraumes sowie des Grünstreifens nicht über einen als solchen eindeutigen "direkten Zugang zur Straße" (siehe Allgemeine Verwaltungsvorschrift zur StVO zu Zeichen 274 "Zulässige Höchstgeschwindigkeit", Randnummer 13). Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 21.10.2025, OM 7531
Bessere Verknüpfung der Buslinie 29 mit der U2 Richtung Bad Homburg an der UBahnStation „Kalbach“
Stellungnahme des Magistrats vom 16.01.2026, ST 161 Betreff: Bessere Verknüpfung der Buslinie 29 mit der U2 Richtung Bad Homburg an der U-Bahn-Station "Kalbach" Die Hauptanschlussbeziehungen an der U-Bahn-Station "Kalbach" sind die Umstiege der Fahrgäste von der Linie 29 aus dem Ortsteil Kalbach kommend zur Linie U2 in Richtung Frankfurt Innenstadt sowie umgekehrt. Bei einer Verschiebung der Fahrlage zu Gunsten eines besseren Umstieges zur Linie U2 in Richtung Bad Homburg, wie angeregt, würde dies eine Verlängerung der Umsteigezeit für Fahrgäste in Richtung Innenstadt bedeuten und die Attraktivität dieser Fahrbeziehung mindern. Da der Anschluss in Richtung Innenstadt Frankfurt sehr stark nachgefragt ist und bereits seit Jahren besteht, wird von einer Verschiebung der Fahrlage der Linie 29 abgesehen. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 12.09.2025, OM 7477
Durchfahrtssperren im südöstlichen Riedberg
Stellungnahme des Magistrats vom 16.01.2026, ST 159 Betreff: Durchfahrtssperren im südöstlichen Riedberg Der Magistrat entspricht der Anregung nicht. Der Weg entlang des Lärmschutzwalls ist bereits an vier Stellen mit abschließbaren Stahlabweisern gegen Befahren gesichert. Wichtig ist, dass die Schließvorrichtungen der bestehenden Stahlabweiser funktionsfähig sind und etwaige Schäden zeitnah gemeldet werden. Auch stehen Schließberechtigte in der Verantwortung, die Poller nach Entnahme wieder zu verschließen. Eine zusätzliche Absperrung in Form einer schwenkbaren Schranke verspricht keinerlei Vorteile, ist wartungsintensiv und - so die Erfahrung des Magistrats (beispielsweise am Weißkirchener Weg und der Niedwiesenstraße) - häufig von Vandalismusschäden betroffen. Zudem liegen dem Straßenverkehrsamt keine Beschwerden über illegales Befahren des Wegs vor. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 12.09.2025, OM 7476
Plateau Kreuzung Eichendorffstraße/JeanPaulStraße/RicardaHuchStraße/WalterWeisbeckerWeg/ Marie-Bittdorf-Anlage
Stellungnahme des Magistrats vom 16.01.2026, ST 157 Betreff: Plateau Kreuzung Eichendorffstraße/Jean-Paul-Straße/Ricarda-Huch-Straße/Walter-Weisbecker-Weg/ Marie-Bittdorf-Anlage Grundsätzlich begrüßt der Magistrat Maßnahmen zur Verbesserung der Sicherheit und Verkehrsberuhigung. Die Anhebung des Straßenniveaus würde auch zur Realisierung des "Grünen Ypsilons" beitragen. Der Magistrat kann jedoch derzeit aufgrund konkurrierender und bereits priorisierter Projekte eine Umsetzung nicht in Aussicht stellen. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 20.03.2025, OM 6680
Mehr Kontrolle der Lieferparkplätze an der Eschersheimer Landstraße zwischen Humserstraße und Fritz-Tarnow-Straße
Stellungnahme des Magistrats vom 16.01.2026, ST 154 Betreff: Mehr Kontrolle der Lieferparkplätze an der Eschersheimer Landstraße zwischen Humserstraße und Fritz-Tarnow-Straße Die eingeschränkten Haltverbote (Verkehrszeichen 286 Straßenverkehrs-Ordnung) auf der Eschersheimer Landstraße zwischen Humser- und Fritz-Tarnow-Straße werden bereits mit einer vergleichsweise hohen Kontrolldichte durch den Außendienst der Städtischen Verkehrspolizei überwacht (zuletzt am 06. und 12.11.2025, Stand 12.11.2025). Dessen ungeachtet wurde der Außendienst auf die Beschwerdelage hingewiesen. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 30.10.2025, OM 7680
Nutzung öffentlicher Parkflächen durch Betreiber eines Flughafen-Shuttle- Services mit Parkservice in der Eschborner Landstraße
Stellungnahme des Magistrats vom 16.01.2026, ST 155 Betreff: Nutzung öffentlicher Parkflächen durch Betreiber eines Flughafen-Shuttle- Services mit Parkservice in der Eschborner Landstraße Der Außendienst der Städtischen Verkehrspolizei kontrolliert den ruhenden Verkehr in der Eschborner Landstraße im Rahmen der Streifentätigkeit. Im Umfeld der Metropolitan School Frankfurt befinden sich zahlreiche nicht weiter regulierte Parkplätze im öffentlichen Verkehrsraum. Diese dürfen unterschiedslos von allen zugelassenen Kraftfahrzeugen im Rahmen des Gemeingebrauchs genutzt werden. Die Straßenverkehrs-Ordnung unterscheidet nicht zwischen gewerblicher oder privater Nutzung von Fahrzeugen, entsprechend kann seitens der Städtischen Verkehrspolizei kein Einfluss auf das Abstellen von Fahrzeugen durch den Parkservice genommen werden. Ausnahmegenehmigungen sind hierfür weder erforderlich noch würden sie für derartige Dienstleistungen erteilt. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 21.10.2025, OM 7528
1. Bebauungsplan Nr. 936 - Am Römerhof - Teilbereich Ost - hier: Aufstellungsbeschluss - § 2 (1) BauGB Beschluss zur Veröffentlichung - § 3 (2) BauGB 2. Bebauungsplan Nr. 951 - Am Römerhof - Teilbereich West - hier: Aufstellungsbeschluss - § 2 (1) BauGB S
Vortrag des Magistrats vom 16.01.2026, M 8 Betreff: 1. Bebauungsplan Nr. 936 - Am Römerhof - Teilbereich Ost - hier: Aufstellungsbeschluss - § 2 (1) BauGB Beschluss zur Veröffentlichung - § 3 (2) BauGB 2. Bebauungsplan Nr. 951 - Am Römerhof - Teilbereich West - hier: Aufstellungsbeschluss - § 2 (1) BauGB Strukturkonzept 3. Bebauungsplan Nr. 919 - Am Römerhof - Teilbereich Mitte - hier: Aufstellungsbeschluss-Änderung - § 2 (1) BauGB Vorgang: Beschl. d. Stv.-V. vom 13.12.2018, § 3475 (M 167) Auf Antrag des Magistrats vom 16.01.2026 I. Der gemäß Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 13.12.2018, § 3475 aufzustellende Bebauungsplan Nr. 919 - Am Römerhof - wird in drei separate Bebauungspläne aufgeteilt: Bebauungsplan Nr. 936 - Am Römerhof - Teilbereich Ost -, Bebauungsplan Nr. 951 - Am Römerhof - Teilbereich West - und Bebauungsplan Nr. 919 - Am Römerhof - Teilbereich Mitte - II.1 Der räumliche Geltungsbereich des aufzustellenden Bebauungsplans Nr. 936 - Am Römerhof - Teilbereich Ost - ergibt sich aus dem vorgelegten Lageplan vom 22.09.2025 zum Aufstellungsbeschluss. II.2 Der Magistrat wird beauftragt, zusammen mit der ortsüblichen Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung zu veröffentlichen: Allgemeine Ziele und Zwecke der Planung Mit dem Bebauungsplan sollen die planungsrechtlichen Grundlagen für ein urbanes, gemischt genutztes Quartier mit einem neuen Grundschulstandort geschaffen werden. Ziel des Bebauungsplans ist darüber hinaus die Verbesserung der Erschließungssituation. Dafür soll die Verkehrsführung teilweise geändert und die Straße Am Römerhof für die Trassensicherung der Verlängerung der Stadtbahnlinie 5 ausgebaut werden. III.1 Der räumliche Geltungsbereich des aufzustellenden Bebauungsplans Nr. 951 - Teilbereich West - ergibt sich aus dem vorgelegten Lageplan zum Aufstellungsbeschluss vom 22.09.2025. III.2 Der Magistrat wird beauftragt, zusammen mit der ortsüblichen Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung zu veröffentlichen: Allgemeine Ziele und Zwecke der Planung Mit dem Bebauungsplan sollen die planungsrechtlichen Grundlagen für eine weiterführende Schule geschaffen sowie die vorhandenen öffentlichen Grünflächen - Sportanlage - gesichert werden. Ziel des Bebauungsplans ist darüber hinaus die Verbesserung der Erschließungssituation. Dafür soll die Verkehrsführung teilweise geändert und die Straße Am Römerhof für die Trassensicherung der Verlängerung der Stadtbahnlinie 5 ausgebaut werden. IV. Der Magistrat wird beauftragt, auf der Grundlage des vorgelegten Strukturkonzeptes vom 22.09.2025 zum Bebauungsplan Nr. 951 einen Bebauungsplanentwurf zu erarbeiten und diesen ohne einen weiteren Beschluss der Stadtverordnetenversammlung gemäß § 3 (2) BauGB zu veröffentlichen, da der Aufstellungsbeschluss hinreichend qualifiziert ist. Der Magistrat wird ermächtigt, den Bebauungsplanentwurf mit Begründung, der aufgrund der im Rahmen der Veröffentlichung nach § 3 (2) BauGB vorgebrachten Stellungnahmen geändert oder ergänzt wurde, ohne einen weiteren Beschluss der Stadtverordnetenversammlung erneut nach § 4a (3) i.V.m. § 3 (2) BauGB zu veröffentlichen, sofern die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung durch die Änderungen oder Ergänzungen nicht berührt werden. V.1 Der räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 919 - Am Römerhof - Teilbereich Mitte - wird geändert, er ergibt sich aus dem vorgelegten Lageplan zur Aufstellungsbeschluss-Änderung vom 22.09.2025. Es dient zur Kenntnis, dass der Titel des Bebauungsplans von "Am Römerhof" in "Am Römerhof - Teilbereich Mitte" umbenannt wird. V.2 Der Magistrat wird beauftragt, zusammen mit der ortsüblichen Bekanntmachung der Aufstellungsbeschluss-Änderung die geänderten allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung zu veröffentlichen: Allgemeine Ziele und Zwecke der Planung Mit dem Bebauungsplan sollen die planungsrechtlichen Grundlagen für ein urbanes, gemischt genutztes Quartier geschaffen werden. VI. Es dient zur Kenntnis, dass: - die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 (1) BauGB für den räumlichen Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 919 - Am Römerhof - (alter Geltungsbereich) am 05.07.2019 und - die frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 (1) BauGB für den räumlichen Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 936 - Am Römerhof - Teibereich Ost - in der Zeit vom 14.09.-16.10.2020 durchgeführt worden sind. VII. Der vorgelegte Bebauungsplanentwurf Nr. 936 mit Begründung ist nach § 3 (2) BauGB zu veröffentlichen. Die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 (2) BauGB wird gleichzeitig mit dem Verfahren nach § 3 (2) BauGB durchgeführt - § 4a (2) BauGB. VIII. Der Magistrat wird ermächtigt, den Bebauungsplanentwurf mit Begründung, der aufgrund der im Rahmen der Veröffentlichung nach § 3 (2) BauGB vorgebrachten Stellungnahmen geändert oder ergänzt wurde, ohne einen weiteren Beschluss der Stadtverordnetenversammlung erneut nach § 4a (3) in Verbindung mit § 3 (2) BauGB zu veröffentlichen, sofern die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung durch die Änderungen oder Ergänzungen nicht berührt werden. Den von den Änderungen oder Ergänzungen berührten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange wird erneut Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben. Begründung: ÜBERSICHTSKARTE Zu I. - V.: Anlass, Erfordernis und Ziele Mit dem Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan Nr. 919 - Am Römerhof vom 13.12.2018, § 3475, wurde die umfassende bauliche Weiterentwicklung der bisher mono-strukturellen gewerblichen Bau- und Versorgungsflächen zu einem urbanen, gemischt genutzten Quartier mit einer weiterführenden Schule eingeleitet. Bereits im Aufstellungsbeschluss von 2018 war vorgesehen, das Quartier schrittweise zu entwickeln. Die inzwischen erfolgte unterschiedliche Konkretisierung einzelner Teilbereiche macht es nun erforderlich, die Gesamtentwicklung "Am Römerhof" in drei separaten Bebauungsplanverfahren weiterzuführen. Diese Aufteilung berücksichtigt die verschiedenen zeitlichen Horizonte und entflechtet inhaltliche sowie verfahrenstechnische Abhängigkeiten, sodass jeder Teilbereich gezielt und bedarfsgerecht geplant und umgesetzt werden kann. Anlass der Aufteilung und Ziele der drei Teilbereiche Die geplante Verlagerung des Omnibusbetriebshofs wird im Rahmen der Gesamtentwicklung des Plangebietes "Am Römerhof" der erste wesentliche Meilenstein sein. Durch diese Verlagerung werden die dafür bisher vorgesehenen und im bestehenden Bebauungsplan festgesetzten Flächen im Osten des Plangebiets frei. In diesem östlichen Teilgebiet ist die Entwicklung eines urbanen, gemischt genutzten Quartiers vorgesehen. Geplant sind unter anderem ein neuer Grundschulstandort, zwei Kindertagesstätten, ein Nahversorger sowie kleinere Gewerbeeinheiten zur Deckung des künftig entstehenden Bedarfs. Darüber hinaus sollen Zugänge und öffentliche Grünflächen zum Rebstockpark im Süden und Nordosten weiterhin gesichert werden. Ebenso ist eine öffentliche Verkehrsfläche entlang der Straße Am Römerhof vorgesehen, deren Breite die künftige Trasse der geplanten Verlängerung der Stadtbahnlinie 5 sowie den angrenzenden Straßenraum aufnehmen kann. Für das östliche Teilgebiet konnte mit der Vorhabenträgerin, der ABG Holding, bereits ein städtebaulicher Entwurf abgestimmt und zu einem konkreten Bebauungsplanentwurf weiterentwickelt werden. Somit liegen die Voraussetzungen vor, den östlichen Teilbereich des Plangebietes "Am Römerhof" vorgezogen zu bearbeiten und in einem eigenständigen Bebauungsplanverfahren - dem Bebauungsplan Nr. 936 - Am Römerhof - Teilbereich Ost - weiterzuführen. Weitere bedeutende Meilensteine sind die dauerhafte Ansiedlung des Gymnasiums Römerhof im westlichen Teil des Plangebietes "Am Römerhof" sowie die Entscheidung des Magistrats, die im Bau befindliche Verlängerung der Stadtbahnlinie 5 über das bislang geplante Ende an der Europa-Allee hinaus bis zum Gymnasium Römerhof zu führen. Für den erfolgreichen Abschluss des Planfeststellungsverfahrens zur Stadtbahnverlängerung ist es erforderlich, das gemeindliche Planungsrecht schrittweise mitzuführen. Auf Anforderung der Planfeststellungsbehörde muss daher unmittelbar ein Bebauungsplanverfahren durchgeführt werden, um die planungsrechtliche Sicherung der Stadtbahntrasse sowie der zukünftigen Straßenverkehrsflächen "Am Römerhof" zu gewährleisten. Um die planungsrechtliche Absicherung des Gymnasiums Römerhof, der bestehenden Sportanlagen sowie der künftigen Verkehrstrassen für die Stadtbahn und den Straßenzug "Am Römerhof" sicherzustellen, ist es daher sinnvoll, auch diese Flächen in einem weiteren separaten Bebauungsplanverfahren - dem Bebauungsplan Nr. 951 - Am Römerhof - Teilbereich West - weiterzuentwickeln. Für den verbleibenden mittleren Teil des Plangebietes ist die Aufstellungsbeschluss-Änderung des Bebauungsplans Nr. 919 - Am Römerhof - Teilbereich Mitte - vorgesehen, indem der alte Geltungsbereich um die östlich und westlich gelegenen Geltungsbereiche der neu aufzustellenden Bebauungspläne Nr. 936 und Nr. 951 reduziert wird. Für diesen mittleren Bereich soll gemeinsam mit den Eigentümer:innen und Nutzer:innen ein zukunftsfähiges städtebauliches Konzept erarbeitet werden, das die Fortführung des östlich angrenzenden urbanen, gemischt genutzten Quartiers (Bebauungsplan Nr. 936) ermöglicht. Dieses Konzept wird anschließend zu einem Bebauungsplanentwurf weiterentwickelt. Den Bebauungsplanentwurf wird der Magistrat zu gegebener Zeit im Rahmen einer Beschlussvorlage zur Veröffentlichung für diesen Teilbereich der Stadtverordnetenversammlung vorlegen. Die im Aufstellungsbeschluss des Bebauungsplans Nr. 919 vom 13.12.2018 definierten Ziele für die Wohnbebauung - insbesondere die Förderung bezahlbaren Wohnraums, die Schaffung von Möglichkeiten für alternative Wohnformen, Baugruppen und Genossenschaften - wurden im Entwurf des Bebauungsplans Nr. 936 umfassend berücksichtigt. Darüber hinaus ist die Entwicklung eines zentralen Platzes als sozialer Treffpunkt vorgesehen, um die soziale Vernetzung und Identifikation innerhalb des Quartiers zu stärken. Die Nahversorgung mit Gütern des täglichen Bedarfs wird integraler Bestandteil der Quartiersplanung, um kurze Wege zu gewährleisten und die Lebensqualität nachhaltig zu verbessern. Auch die Integration von Kindertagesstätten sichert eine familienfreundliche Quartiersentwicklung. Diese Planungsansätze werden auch im Rahmen des Bebauungsplans Nr. 919 - Am Römerhof - Teilbereich Mitte - geprüft und bei Bedarf in die weiteren Planungen übernommen. Bestand und Städtebauliche Situation, Lage der Plangebiete und räumliche Geltungsbereiche Die drei Plangebiete befinden sich im südwestlichen Randbereich des Frankfurter Stadtteils Bockenheim, die südliche Verkehrsfläche befindet sich in Teilen im Gallus. Sie sind zwischen dem Europaviertel im Osten und der Bundesautobahn A5 im Westen verortet. Bebauungsplan Nr. 936 - Am Römerhof - Teilbereich Ost - Das Plangebiet umfasst den städtischen Omnibusbetriebshof der Verkehrsgesellschaft Frankfurt am Main mbH (VGF) sowie eine Teilfläche des Rebstockparks, die, westlich der Straße Am Rebstockbad, mit einer temporären Nutzung einer Flüchtlingsunterkunft einer neuen, baulichen Nutzung im südöstlichen Teilbereich dieser Fläche zugeführt werden soll. Die östliche Grenze des ca. 8,7 ha großen Plangebiets verläuft in der Straßenmitte bzw. an der östlichen Grenze der Straße Zum Rebstockbad und parallel entlang des Messeparkhauses in südliche Richtung und endet auf der Verkehrsfläche der Kreuzung Am Rebstockbad / Europa-Allee. In südlicher Richtung verläuft der Geltungsbereich entlang der südlichen Grenze der Straße Am Römerhof, weicht in südwestlicher Richtung vom Verlauf der Straße Am Römerhof ab und bewegt sich folglich am Fuße des alten Bahndamms. Hierbei quert der südliche Abschluss des Geltungsbereichs zudem die Schmidtstraße vor Beginn der ehemaligen Bahnbrücken, verläuft weiter am Fuße des Bahndamms und schwenkt hinter den bestehenden gewerblichen Nutzungen westlich der Schmidtstraße sodann in nördliche Richtung und bezieht dort die Straßenverkehrsflächen der Straße Am Römerhof mit ein. Diese Straßenverkehrsflächen bilden in südwestlicher Richtung den Abschluss des Geltungsbereichs. Der Geltungsbereich verläuft in Richtung Rebstockpark weiter entlang der Straßenverkehrsfläche und knickt dann ab in Richtung Norden und bezieht vollständig den südlichen Zugang der öffentlichen Grünfläche Rebstockpark mit ein. In Höhe des Abschlusses der westlich an den Rebstockpark angrenzenden gewerblichen Nutzungen überquert der Geltungsbereich die Fläche des Rebstockparks und verläuft grenzständig zwischen der Fläche des Omnibusbetriebshofs und der nördlich angrenzenden Fläche des Kleingartenvereins Kleingartenanlage Westpark 1947 e.V. bis zur Parkplatzfläche des Kleingartenvereins. Der Geltungsbereich ist von dieser Stelle weiter in nördliche Richtung angelegt und bildet die Grenze zwischen der Kleingartenanlage und der östlich davon angrenzenden genutzten Teilfläche als Flüchtlingsunterkunft. Am Abschluss der Kleingartenanlage und nördlich derjenigen Parkfläche des Rebstockparks, die derzeit als Flüchtlingsunterkunft genutzt wird, schließt der Geltungsbereich in nördliche Richtung ab und läuft wieder auf die Straßenverkehrsfläche der Straße Zum Rebstockbad zu. Gegenüber dem Aufstellungsbeschluss vom 13.12.2018 wurde der schmale Vorgartenbereich zwischen der Straße zum Rebstockbad und dem angrenzenden Parkhaus (Flurstück 9/60, Flurnummer 232, Gemarkung 0468; in Teilen) und (Flurstück 9/62, Flurnummer 232, Gemarkung 0468; in Teilen) aus dem Geltungsbereich herausgenommen. Die Flächen befinden sich im Eigentum der Stadt Frankfurt am Main. Bebauungsplan Nr. 951 - Am Römerhof - Teilbereich West - Im Plangebiet sind das Gymnasium Römerhof sowie Sportanlagen im Bestand verortet. Ebenfalls Teil des Geltungsbereichs ist der gewerbliche Gebrauchtwagenhandel südlich der Straße Am Römerhof und westlich des Bahndamms mit Eidechsenhabitat. Im Osten grenzt der ca. 11,6 ha große Geltungsbereich an den Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 936 im Bereich der Verkehrsflächen an und durchquert die Straße Am Römerhof bis zum südlich gelegenen ehemaligen Bahndamm. An der südlichen Grenze im Verlauf Richtung Westen greift er die Böschungskante der Straße Am Römerhof auf und verläuft über eine große Entfernung weiter fast ausschließlich auf der Böschungskante bis zur Höhe der Kreuzung der Autobahnausfahrt. Auf Höhe der Kreuzung der Autobahnausfahrt mit der Straße Am Römerhof biegt der Verlauf des Geltungsbereichs quer über die Straße zu den Sportanlagen, zieht sich weiter entlang nördlich der Schießsportanlage, des Sportplatzes und des Neubaus des Gymnasiums und folgt anschließend nach Süden, wo er zugleich die westliche und südliche Grenze des Geltungsbereichs des Bebauungsplans Nr. 919 tangiert. Das Strukturkonzept für den Bebauungsplan Nr. 951 umfasst maßgeblich vier Nutzungsbereiche, die planungsrechtlich gesichert werden sollen. Einen Schwerpunkt bildet die Sicherung bestehender Sportanlagen im Westen des Plangebiets nördlich der Straße Am Römerhof. Hierzu zählen insbesondere Flächen des Polizeisportvereins Grün-Weiß e.V. mit der Schießsportanlage im Nordwesten des räumlichen Geltungsbereichs. Um die Ausübung des Schießsports auch künftig, in direkter Nachbarschaft zum Schulstandort, konfliktfrei ermöglichen zu können, soll die Schießsportanlage perspektivisch eingehaust werden. Im Rahmen der weiteren Planungsüberlegungen wird geprüft, die Schießsportanlage im Kellergeschoss einer Neubebauung zu berücksichtigen. Durch den Neubau des Gymnasiums Am Römerhof entsteht zudem ein Erfordernis, unmittelbar in räumlicher Nähe ausreichende Sportangebote bereitzustellen. Mit dem Bebauungsplan sollen die Voraussetzungen geschaffen werden, die vorhandenen Sportstrukturen wie den Sportplatz, Vereinsstätten und Parkplatzmöglichkeiten zu sichern und perspektivisch weiterzuentwickeln. Darüber hinaus ist die Verbesserung der Erschließungssituation durch eine teilweise veränderte Verkehrsführung und den Ausbau der Straße Am Römerhof sowie die Erschließung mittels Verlängerung der Stadtbahnlinie 5 bis zur Endstation "Römerhof/Gymnasium" Ziel des Bebauungsplans Nr. 951. Damit die Stadtbahntrasse in den Verkehrsraum der Straße Am Römerhof integriert werden kann, muss die Verkehrsführung entlang der Straße Am Römerhof verändert und der Verkehrsraum grundlegend umgestaltet werden. Individual-, Bus-, Rad- und Fußverkehrsflächen sind entsprechend der aktuellen Regelwerke der Forschungsgesellschaft für Straßen- und Verkehrswesen (FGSV) anforderungsgerecht dimensioniert zu planen. Entsprechende Flächen und Querschnitte sind im Rahmen des Bebauungsplans zu berücksichtigen. Im Zusammenhang mit der Neuordnung des Verkehrsraumes werden Umlegungen von Ver- und Entsorgungsleitungen erforderlich. Das Strukturkonzept umfasst die öffentlichen Verkehrsflächen für diese Planung. Des Weiteren wird die Realisierungsmöglichkeit für eine P+R Anlage im Bereich der Endstation und geplanten Abstellanlage der Stadtbahn U5 im Westen des Plangebiets mit den zuständigen Fachämtern und Organisationen der Stadt Frankfurt am Main geprüft. Eine solche P+R Anlage soll nach Prüfung idealerweise gemeinsam mit der Verlängerung der Stadtbahn umgesetzt werden. Die Flächen für die Stadtbahnabstellanlage und Prüffläche für Park & Ride sind Bestandteil des Strukturkonzepts. Mit dem Neubau des Gymnasiums entsteht nach Aufgabe des provisorischen Schulbaus am westlichen Bereich des Römerhofs ein bedeutsamer Schulstandort. Das Strukturkonzept benennt Gemeinbedarfsflächen für die Sicherung des Schulstandortes sowie erforderliche Freianlagen und schulergänzende Nutzungen. Ergänzend sind Erweiterungsflächen mit in das Strukturkonzept aufgenommen, die perspektivisch für schulische oder schulnahe Nutzungen zur Verfügung stehen sollen. Das Strukturkonzept zum Bebauungsplan Nr. 951 wird im weiteren Planverfahren weiterentwickelt und konkretisiert. Um das Bebauungsplanverfahren zu beschleunigen, wird hiermit der Aufstellungsbeschluss qualifiziert. Dies ermöglicht dem Magistrat, ohne einen weiteren Beschluss der Stadtverordnetenversammlung die Veröffentlichung des Bebauungsplanentwurfes gemäß § 3 (2) BauGB durchzuführen, sofern die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung nicht geändert werden. Bebauungsplan Nr. 919 - Am Römerhof - Teilbereich Mitte - Das Gewerbegebiet Römerhof, das sich westlich des Omnibusbetriebshofs und nördlich der Straße Am Römerhof anschließt, zeichnet sich mit Einrichtungen wie dem TÜV Hessen, dem Servicezentrum "Rund ums Auto" des Ordnungsamtes oder dem Fernreiseunternehmen Touring durch spezialisiertes, zumeist Kfz-affines Gewerbe und weitere gewerbliche Dienstleistungsbetriebe aus. Das privat geführte Frankfurter Feldbahnmuseum ist im Gewerbegebiet ebenfalls ansässig. Der verkleinerte Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 919, ca. 7 ha umfassend, grenzt in östlicher Richtung an den südlichen Bereich des Rebstockparks. Südöstlich verläuft der Geltungsbereich entlang der Straßenverkehrsflächen der Straße Am Römerhof und grenzt sowohl im Bereich des Rebstockparks als auch der Straßenverkehrsflächen an den Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 936. Der Geltungsbereich verläuft weiter in südlicher Richtung maßgeblich parallel zur Straße Am Römerhof, jedoch um 10 m Richtung Norden versetzt und größtenteils nicht auf öffentlichen Flächen, sondern befindet sich dabei im Bereich privater Grundstücke oder von Stiftungen des öffentlichen Rechts. Der Geltungsbereich schneidet dabei auch das Grundstück des Feldbahnmuseums (im Eigentum der Stadt Frankfurt am Main) und endet auf der Grenze zwischen dem Grundstück des TÜV Hessen und dem westlichen angrenzenden Gymnasium Römerhof. Der Verlauf des Geltungsbereichs ist in südlicher Richtung so gewählt, dass er an der nördlichen Grenze der zukünftigen und auszubauenden Straßenverkehrsfläche Am Römerhof verläuft. Die zukünftige, zu verbreiternde Verkehrsfläche wird ebenso in den Geltungsbereichen der angrenzenden Bebauungspläne Nr. 936 und 951 abgebildet. Auf Höhe des nördlichen Abschlusses des Grundstücks des Gymnasium Römerhof endet der Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 919 - Teilbereich Mitte - auf der Grenze zum nördlich angrenzenden Kleingartenverein KGV Römerhof 1947 e.V. In West-Ost Richtung verläuft der Geltungsbereich an seiner nördlichen Grenze vollständig auf dem Grenzverlauf zwischen den gewerblichen Grundstücken zuzüglich der Feldbahn zu den angrenzenden Kleingartenanlagen und schließt in östlicher Richtung im Bereich der Parkplatzanlage für den Kleingartenverein und der gewerblichen Nutzungen (u.a. Carglass) wieder an der öffentlichen Grünfläche des Rebstockparks (südlicher Zugang) an. Im Vergleich zum Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 919 (alter Geltungsbereich) werden im südwestlichen Bereich folgende Flurstücke herausgenommen, da sie für die beabsichtige Planung der Verkehrsflächen nicht mehr erforderlich werden: Flurstück 4/20 und 2/40 (Flur 229); ein Teil der natur- und artenschutzrechtlichen Ausgleichsfläche auf den Flurstücken 4/25 und 4/28; Flurstück 4/29 in Teilen; Flurstück 4/33 in Gänze (alle Flur 228). Zu VII. und VIII.: Die Veröffentlichung des Bebauungsplanentwurfs mit Begründung ist nach § 3 (2) BauGB und die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 (2) BauGB vorgeschrieben. Zielsetzung, Alternativen und Lösungen sind in der Begründung zum Bebauungsplan, welche Anlage zum Vortrag des Magistrats an die Stadtverordnetenversammlung ist, dargelegt. Eine Kostenverpflichtung der Stadt Frankfurt am Main im Sinne haushaltsmäßiger Erfordernisse entsteht aus der Beschlussvorlage für die Veröffentlichung des Bebauungsplanentwurfs nicht. Werden im Rahmen der Veröffentlichung nach § 3 (2) BauGB Stellungnahmen vorgebracht, die zu einer Änderung oder Ergänzung des Bebauungsplanentwurfs mit Begründung führen, ist der geänderte Bebauungsplanentwurf mit Begründung nach § 4a (3) in Verbindung mit § 3 (2) BauGB erneut zu veröffentlichen. Mit dem Verzicht auf einen Beschluss der Stadtverordnetenversammlung zur erneuten Veröffentlichung soll eine Beschleunigung des Planverfahrens erreicht werden. Voraussetzung ist, dass die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung durch die Änderung oder Ergänzung nicht berührt werden. Anlage 1_Lageplan-BPlan_Nr_936 (ca. 1,5 MB) Anlage 2_Textteil-BPlan_Nr_936 (ca. 72 KB) Anlage 3_Begruendung-BPlan_Nr_936 (ca. 3,1 MB) Anlage 4_Rechtsplan-BPlan_Nr_936 (ca. 8,5 MB) Anlage 5_Lageplan-BPlan_Nr_919 (ca. 1,5 MB) Anlage 6_Strukturkonzept-BPlan_Nr_951 (ca. 1,8 MB) Anlage 7_Lageplan-BPlan_Nr_951 (ca. 2,9 MB) Vertraulichkeit: Nein Nebenvorlage: Antrag vom 19.01.2026, OF 1364/2 dazugehörende Vorlage: Vortrag des Magistrats vom 21.09.2018, M 167 Zuständige Ausschüsse: Haupt- und Finanzausschuss Ausschuss für Planen, Wohnen und Städtebau Ausschuss für Bildung und Schulbau Ausschuss für Mobilität und Smart-City Beratung im Ortsbeirat: 1, 2 Versandpaket: 21.01.2026 Beratungsergebnisse: 41. Sitzung des Ausschusses für Bildung und Schulbau am 19.01.2026, TO I, TOP 27 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Es dient zur Kenntnis, dass Einvernehmen besteht, die Vorlage M 8 erst im Haupt- und Finanzausschuss zu votieren.
Einrichten eines Taxihalteplatzes in der Nähe der U-BahnHaltestelle
Anregung an den Magistrat vom 16.01.2026, OM 7931 entstanden aus Vorlage: OF 400/15 vom 23.12.2025 Betreff: Einrichten eines Taxihalteplatzes in der Nähe der U-Bahn-Haltestelle Der Magistrat wird gebeten, den Taxihalteplatz an der Prager Straße oder in der Nähe der U-Bahn-Station wieder einzurichten. Begründung: Aufgrund eines Antrags im April 2025 wurde der in der Prager Straße ausgeschilderte Taxistand entfernt, obwohl der in der Sitzung anwesende Vertreter der TAXI FRANKFURT eG deutlich machte, dass der Bedarf weiterhin besteht. Somit sollte der Taxistand zum Wohle der Nutzer wieder eingerichtet werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 15 Vertraulichkeit: Nein
Gesamtverkehrsplan Schiene 2035+: Prioritäten benennen
Antrag vom 14.01.2026, NR 1499 Betreff: Gesamtverkehrsplan Schiene 2035+: Prioritäten benennen Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Der Magistrat wird beauftragt, von den im Magistratsvortrag M 210 vom 05.12.2025 unter II.1 bis II.5 genannten Projekten folgende mit erster Priorität voranzutreiben und dafür einen Umsetzungsfahrplan vorzulegen: · Stadtbahnverlängerung bis Sachsenhäuser Warte · Stadtbahnverlängerung bis Bergen 2. Der Magistrat wird beauftragt, der Stadtverordnetenversammlung spätestens zum 30.06.2026 einen Umsetzungs- und Prioritätenfahrplan für die vertiefenden Untersuchungen für die weiteren i unter II.1 bis II.5 genannten Projekte · Verlängerung der Straßenbahn zum Sportcenter Bornheim · Verlegung der Straßenbahn in die Straßburger Straße in Schwanheim · Straßenbahnverbindung Lokalbahnhof - Alte Brücke - Börneplatz · Mainquerung der Straßenbahn · Stadtbahnverlängerung bis Leuchte · Stadtbahnverlängerung Eckenheim · Bau einer S-Bahn-Station Ludwig-Landmann-Straße · Straßenbahnverlängerung Zeilsheim über Jahrhunderthalle · Straßenbahnverlängerung Main-Taunus-Zentrum über Klinikum Höchst vorzulegen. Der Fahrplan soll je Maßnahme mindestens enthalten: Ziel/Wirkung, Untersuchungsumfang, Zeitplan mit Meilensteinen, Zuständigkeiten, Schnittstellen (u. a. RMV/DB/Land) sowie den vorgesehenen Weg in die Gremien. 3. Der Magistrat wird beauftragt, für die Vertiefungsphase ein einheitliches, kennzahlenbasiertes Wirkungs- und Controlling-Set mit Fokus "Modal Split bei Einpendlern" zu definieren und jährlich im Mobilitätsausschuss zu berichten. Das Kennzahlenset soll mindestens abbilden: a) Reisezeitrelation ÖPNV gegenüber Autonutzung (MIV) auf den wichtigsten Pendlerkorridoren b) Umsteigequote (Anteil ohne bis maximal einen Umstieg) auf typischen Pendlerrelationen c) Ankunftszuverlässigkeit/Pünktlichkeit an den zentralen Knoten d) Kapazität/Überfüllung in der Hauptverkehrszeit auf den relevanten Zuläufen e) Qualität der Stationserreichbarkeit (Fußwege, Barrierefreiheit, Bike+Ride, P+R, Zubringerbus) 4. Der Magistrat wird beauftragt, die Vertiefungen so zu strukturieren, dass aus den Einzelmaßnahmen vier bis sechs "Pendlerkorridor-Programme" abgeleitet werden (Schiene plus Station plus Zubringer/Umstieg). Ziel ist, spürbare Verbesserungen in den Relationen mit hoher MIV-Nachfrage und ungünstiger ÖPNV-Kette zu erzielen. Die Definition der Korridore ist der Stadtverordnetenversammlung zur Beschlussfassung vorzulegen. 5. Der Magistrat wird beauftragt, die unter II.4 genannte Variantenuntersuchung zur Schienenanbindung Bergen/Enkheim so auszulegen, dass neben der Trasse auch die Knoten- und Umsteigelogik (Anbindung an bestehende Linien, Reisezeit-/Umsteigeeffekte, Betriebsqualität, Bauphasenfähigkeit) transparent vergleichend bewertet wird. 6. Der Magistrat wird beauftragt, die unter II.5 genannte gesonderte Untersuchung Oberrad - Ostend ausdrücklich als kurzfristig wirksames Pendler-/Querverbindungsprojekt aufzusetzen. Neben langfristigen Infrastrukturvarianten sind dabei auch kurzfristige Maßnahmen (Beschleunigung, Takt, Umsteigepunkte, priorisierte Bus-/Tram-Bausteine) zu entwickeln und vorzulegen. Begründung: Frankfurt ist ein Arbeits- und Dienstleistungszentrum für die ganze Region. Jeden Tag kommen sehr viele Menschen aus dem Umland in die Stadt, um zu arbeiten, zu lernen, Termine wahrzunehmen oder einzukaufen. Wenn der Autoverkehr in Frankfurt spürbar abnehmen soll, reicht es deshalb nicht, nur innerhalb des Stadtgebietes das ÖPNV-Angebot zu verbessern. Entscheidend ist, ob die täglichen Pendlerwege so attraktiv, zuverlässig und einfach gemacht werden können, dass mehr Menschen freiwillig auf Bus und Bahn umsteigen. Der Gesamtverkehrsplan Schiene 2035+ liefert dafür eine fachliche Grundlage: Er zeigt, wo die größten Verlagerungschancen liegen er benennt auch Schwachstellen - also Relationen, bei denen der ÖPNV heute oft zu langsam, zu unzuverlässig oder zu umständlich ist (zu viele Umstiege, schlechte Anschlüsse, lange Wege zur Station). Genau an diesen Stellen entscheidet sich im Alltag, ob jemand das Auto stehen lässt oder nicht. Damit aus der Planung aber wirklich spürbare Verbesserungen werden, braucht es drei zusätzliche Dinge: Erstens: klare Ziele und messbare Ergebnisse. Bürger erleben den ÖPNV nicht als "Projektliste", sondern als Reisezeit, Anschluss, Verlässlichkeit und Platzkomfort in der Hauptverkehrszeit. Deshalb müssen zentrale Kennzahlen regelmäßig erhoben, für Verbesserungen genutzt und veröffentlicht werden: Wo wird es schneller? Wo sinkt die Zahl der Umstiege? Wie zuverlässig funktionieren die großen Knoten? Wie sieht es bei Überfüllung aus? Ohne solche Kennzahlen bleibt vieles Behauptung - mit Kennzahlen entsteht Verbindlichkeit und Kontrolle. Zweitens: Korridor-Programme statt Einzelmaßnahmen. Wer täglich pendelt, braucht eine funktionierende Gesamtkette: Zubringer zur Station, gute Umsteigepunkte, ausreichende Kapazität und eine klare Linienlogik. Wenn man 20 Einzelmaßnahmen parallel verfolgt, verliert man Prioritäten und Wirkung. Sinnvoller ist es, wenige, aber entscheidende Pendlerkorridore als Programme zu definieren und dort gebündelt zu liefern - Schiene plus Station plus Zubringer plus Umstieg. Drittens: Die "letzte Meile" zur Schiene muss mitgedacht werden. Viele Entscheidungen gegen den ÖPNV scheitern nicht am Angebot Straßen-, U- und S-Bahnen, sondern am Weg dorthin: fehlende sichere Fußwege, keine Abstellmöglichkeiten für Autos oder Fahrräder, schlechte Busanbindung, unklare Umsteigesituationen und Wegweisungen oder mangelnde Barrierefreiheit. Wer wirklich Pendler gewinnen will, muss diese Alltagsprobleme systematisch lösen. Schließlich gilt: Für mehr ÖPNV-Anteil im Pendlerverkehr braucht Frankfurt zuerst stabile Kapazität und robuste Knoten in den überlasteten Zuläufen. Wenn die großen Zufahrten und Umsteigebahnhöfe überfüllt oder störanfällig sind, helfen zusätzliche Feinmaßnahmen nur begrenzt. Deshalb müssen Kapazität und Knotenrobustheit Vorrang haben - und darauf aufbauend die weiteren Netzerweiterungen. Der Magistrat muss verpflichtet werden, aus der fachlich richtigen Grundlage eine klare Umsetzungslogik zu machen: mit Prioritäten, mit Messbarkeit, mit transparentem Berichtswesen - und mit spürbarer Wirkung im Alltag, gerade für die vielen Pendlerinnen und Pendler. Antragsteller: CDU Antragstellende Person(en): Stadtv. Frank Nagel Stadtv. Dr. Veronica Fabricius Stadtv. Sabine Fischer Stadtv. Sybill Cornelia Meister Stadtv. Martin-Benedikt Schäfer Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Vortrag des Magistrats vom 05.12.2025, M 210 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Mobilität und Smart-City Ausschuss für Planen, Wohnen und Städtebau Haupt- und Finanzausschuss
Umsetzung des Park-and-Ride-Konzepts
Antrag vom 14.01.2026, NR 1500 Betreff: Umsetzung des Park-and-Ride-Konzepts Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, zur Verbesserung des Park-and-Ride-Angebots folgende Maßnahmen umzusetzen: 1. Umsetzungsfahrplan und Prioritäten: Es wird ein verbindlicher Umsetzungsfahrplan zum Ausbau und zur Optimierung des Park-and-Ride-Systems vorgelegt. Der Fahrplan soll Prioritäten, Meilensteine, Zuständigkeiten, Finanzierungsschritte und einen realistischen Zeitplan enthalten. 2. Sofortprogramm - vorhandene Kapazitäten wirksam machen: Es wird ein Sofortprogramm zur Sicherung der Zweckbestimmung von Park-and-Ride-Anlagen umgesetzt. Dazu gehören insbesondere Maßnahmen gegen Dauer- und Fremdnutzung sowie eine verstärkte Kontrolle an stark belasteten Standorten. 3. Kooperationen kurzfristig skalieren: Es wird ein standardisiertes Kooperationsmodell für private Parkflächen (zum Beispiel Parkhäuser, Einzelhandelsstandorte, Bürostandorte) erarbeitet und aktiv ausgerollt, damit kurzfristig zusätzliche Park-and-Ride-Kapazitäten entstehen. Ziele für die Anzahl und Größenordnung solcher Kooperationen sowie einen Zeitplan sind zu benennen. 4. Temporäre Park-and-Ride-Flächen aktivieren: Kurzfristig nutzbare, temporäre Park-and-Ride-Flächen sind zu identifizieren und, wo möglich, zeitnah in Betrieb zu nehmen. Dabei sind klare Regelungen zur Nutzung (Park-and-Ride statt Dauerparken), Beschilderung, Sicherheit sowie die Anbindung an Bus und Bahn sicherzustellen. 5. Qualitätsstandard für Anlagen und Zugänge: Mindeststandards für Sicherheit, Beleuchtung, Wegeführung, Barrierefreiheit, Fahrgastinformation sowie die Verknüpfung mit Fahrradabstellanlagen sind festzulegen und schrittweise umzusetzen. 6. Transparenz und Wirkungskontrolle: Es ist ein jährliches Monitoring zu erstellen (Auslastung, Fremdnutzung, Wirkung auf Einpendlerverkehr, Anbindung an Bus und Bahn). Die Ergebnisse sind der Stadtverordnetenversammlung vorzulegen. 7. Gateway Gardens - Park-and-Ride plus leistungsfähige Weiterfahrt: Für Gateway Gardens ist ergänzend zur Prüfung zusätzlicher Park-and-Ride-Kapazitäten ein verkehrliches Gesamtkonzept zu erarbeiten, das die Weiterfahrt mit dem öffentlichen Verkehr leistungsfähig absichert. Dabei sind insbesondere Kapazität, Takt, Betriebsstabilität und Wegebeziehungen im Zusammenspiel mit dem bestehenden S-Bahn-Haltepunkt zu bewerten. 8. Prüfauftrag alternative Anbindung Terminal 3 - Gateway Gardens - Stadion: Im Rahmen dieses Gesamtkonzepts zu prüfen, ob auf der Achse Terminal 3 - Gateway Gardens - Stadion zusätzliche oder alternative ÖPNV-Verbindungen einen Beitrag leisten können. In die Prüfung ist ausdrücklich eine Seilbahn-Variante einzubeziehen. Die Prüfung soll mindestens folgende Punkte umfassen: Trassenkorridor-Optionen, Kapazität und Fahrzeit, Integration in bestehende Netze (S-Bahn, Straßenbahn, Bus), Kosten und Förderfähigkeit, Genehmigungs- und Umweltfragen, Betriebs- und Sicherheitskonzept sowie ein Vergleich mit Alternativen. Begründung: Frankfurt ist eine Pendlerstadt. Sehr viele Berufstätige kommen täglich aus dem Umland, ein großer Anteil davon mit dem Pkw. Das überlastet Straßen und Knotenpunkte im Stadtgebiet. Park and Ride kann den Autoverkehr verringern und schnell wirken, wenn zwei Dinge zusammenkommen: ausreichend Kapazität am Stadtrand und eine verlässliche, attraktive Weiterfahrt mit Bus und Bahn. Das vorliegende Park-and-Ride-Konzept liefert wichtige Grundlagen. Es bleibt aber in der Praxis nur dann wirksam, wenn die Umsetzung priorisiert, zeitlich hinterlegt und kurzfristig ergänzt wird. Besonders wichtig sind schnell wirksame Maßnahmen: Vorhandene Stellplätze müssen tatsächlich für Umsteiger nutzbar sein, Kooperationen müssen von Pilotprojekten in die Fläche kommen und temporäre Lösungen müssen genutzt werden, bis große Neubauten realisiert sind. Gateway Gardens ist als Standort strategisch sinnvoll. Dort treffen Autobahnen und Schiene aufeinander. Damit Park-and-Ride an diesem Ort wirklich entlastet, muss die Weiterfahrt leistungsfähig organisiert werden. Gerade bei erwartbar hohen Spitzen (zum Beispiel durch Veranstaltungen) braucht es belastbare Alternativen und Redundanz. Deshalb ist neben zusätzlichen Stellplätzen ausdrücklich eine Prüfung zusätzlicher Anbindungen erforderlich. Eine Seilbahn kann in definierten Korridoren ein leistungsfähiger Baustein sein. Ob sie hier sinnvoll ist, soll sachlich geprüft und mit Alternativen verglichen werden. Antragsteller: CDU Antragstellende Person(en): Stadtv. Frank Nagel Stadtv. Dr. Veronica Fabricius Stadtv. Sabine Fischer Stadtv. Sybill Cornelia Meister Stadtv. Martin-Benedikt Schäfer Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Antrag vom 19.12.2025, NR 1474 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Mobilität und Smart-City
Fußgängerüberweg über die Homburger Landstraße, Festeburgring
Anregung an den Magistrat vom 13.01.2026, OM 7927 entstanden aus Vorlage: OF 1201/10 vom 14.12.2025 Betreff: Fußgängerüberweg über die Homburger Landstraße, Festeburgring Der Magistrat wird gebeten, einen Fußgängerüberweg über die Homburger Landstraße, Ecke Festeburgring (soweit möglich im Bereich des vorhandenen Fahrbahnteilers) einzurichten. Sollte wider Erwarten dort kein Fußgängerüberweg realisierbar sein, wird der Magistrat alternativ gebeten, im Bereich des vorhandenen Fahrbahnteilers optisch/farblich gut erkennbare Markierungen/Muster auf dem Straßenbelag als Hinweis auf die vorhandene Gefahrenstelle aufzubringen. Begründung: Auf der Homburger Landstraße ist nicht nur im Berufsverkehr eine hohe Fahrzeugbelastung festzustellen. Ein Zebrastreifen ist an dieser Stelle aus Gründen der Verkehrssicherheit sehr wichtig, zumal von und zu der nahe gelegenen U-Bahn-Station "Theobald-Ziegler-Straße" ein reger Fußgängerstrom über die südliche Theobald-Ziegler-Straße und den Festeburgring bis zur katholischen Kirche St. Christophorus sowie von und zum Wohngebiet um die evangelische Festeburgkirche herrscht. Insbesondere nutzen auch viele Kinder diesen Weg. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 10 Vertraulichkeit: Nein
Zebrastreifen vor der Carlo-Mierendorff-Schule sicherer gestalten
Anregung an den Magistrat vom 13.01.2026, OM 7919 entstanden aus Vorlage: OF 1184/10 vom 14.12.2025 Betreff: Zebrastreifen vor der Carlo-Mierendorff-Schule sicherer gestalten Der Magistrat wird gebeten, den Zebrastreifen in der Jaspertstraße vor der Carlo-Mierendorff-Schule sicherer zu gestalten. Dies kann beispielsweise durch eine Fahrbahnverengung im Bereich des Fußgängerüberwegs erfolgen. Begründung: Die Maßnahme soll die Sicherheit erhöhen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 10 Vertraulichkeit: Nein
Parkverbot für Lkw in der Theobald-Ziegler-Straße
Anregung an den Magistrat vom 13.01.2026, OM 7917 entstanden aus Vorlage: OF 1182/10 vom 14.12.2025 Betreff: Parkverbot für Lkw in der Theobald-Ziegler-Straße Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob das Parken von Lkw in der Theobald-Ziegler-Straße verboten werden kann. Begründung: Da vermehrt Lkw, Wohnmobile und Anhänger auf dem schmalen Seitenstreifen/Bürgersteig abgestellt werden und damit auch den Schulweg verengen, sollen die Verkehrszeichen VZ 314 "Parken" mit dem Zusatzzeichen VZ 1010-58 "Personenkraftwagen" der Straßenverkehrsordnung dies in Zukunft verhindern. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 10 Vertraulichkeit: Nein
Griesheim: Carsharing-Auto Linkstraße 71 - Konsequenz aus der Stellungnahme vom 15.12.2025, ST 2126: Parken und Abstellen von Sprinter, Kleinlastwagen und Lkws auf Gehwegen verbieten und unterbinden
Anregung an den Magistrat vom 13.01.2026, OM 7904 entstanden aus Vorlage: OF 1426/6 vom 28.12.2025 Betreff: Griesheim: Carsharing-Auto Linkstraße 71 - Konsequenz aus der Stellungnahme vom 15.12.2025, ST 2126: Parken und Abstellen von Sprinter, Kleinlastwagen und Lkws auf Gehwegen verbieten und unterbinden Vorgang: V 1242/6 25; ST 2126/25 1. Der Ortsbeirat hat die Stellungnahme vom 15.12.2025, ST 2126, zur Kenntnis genommen. Dabei sind Fragen aufgetreten und der Magistrat wird gebeten, mitzuteilen, welche Zielkonflikte durch das Carsharing-Auto aufgetreten sind, die kurzfristig nicht aufgelöst werden können. 2. Ferner wird der Magistrat um Mitteilung gebeten, warum ein kleiner VW up! als Carsharing-Auto als ein Problem im Straßenraum (teilweise Parken auf dem Gehweg) anzusehen ist und Sprinter und Kleinlastwagen, die seit Jahren ebenfalls auf den Bürgersteigen weit mehr als nur mit dem Reifen parken, keine Konflikte darstellen und gegen diese noch immer nichts unternommen wurde, obwohl sie den Fußgängerweg bis in die Kreuzungsbereiche nutzen und massiv einengen, wodurch die zu Fuß Gehenden aus diesen Gründen (und nicht wegen eines kleinen VW ups! und sonstigen ordentlich und zulässig abgestellten Pkws) viel zu häufig sich selbst gefährdend auf die Straße ausweichen müssen. 3. In diesem Zusammenhang wird der Magistrat gebeten, das Parken und Abstellen von Sprintern und Kleinlastwagen als auch Lkws auf den Fußgängerwegen/Bürgersteigen durch entsprechende Beschilderung in den überwiegend mit Wohnungen versehenen Straßen (auch in Mischgebieten) in Griesheim zu unterbinden. Als Ersatz wird der Magistrat gebeten, wo möglich, Flächen im Stadtteil für Sprinter, Kleinlastwagen und Lkws zum Abstellen und Parken auszuweisen. Begründung: Sprinter und Kleinlastwagen, die in großer Zahl abgestellt werden, behindern nicht nur den Durchfluss im Straßenverkehr sondern auch - und das ist das Wichtigste - die gefahrlose Nutzung der Gehwege durch zu Fuß Gehende. Ganz besonders sind diejenigen betroffen, die mit Kinderwagen oder Gehhilfen unterwegs sind. Dieses Parkverhalten gefährdet andere Verkehrsteilnehmer, die in Ausfahrten hineinfahren oder aus diesen kommen, da sie die Straße nicht ordentlich einsehen können. Oft genug wird so eng an die Einfahrten der Wohnhäuser geparkt, dass selbst Zugänge zu den Wohnhäusern durch die großen Fahrzeuge zugeparkt sind. Dies ist nicht länger zu dulden. Dies vor dem Hintergrund, dass die Straßenverkehrsbehörde einen kleinen Personenkraftwagen, einen VW up! als einen Konfliktpunkt auf dem Bürgersteig ansieht. Andernfalls wäre das Nichtausweisen des Carsharingparkplatzes, der 15 Jahre lang dort existierte, als intransparent und diskriminierend anzusehen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 - Frankfurter Westen Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Auskunftsersuchen vom 02.09.2025, V 1242 Stellungnahme des Magistrats vom 15.12.2025, ST 2126
Sicherstellung der ungehinderten Warenanlieferung beim Nahkauf-Markt in NiedSüd - Anpassung der Parkregelung
Anregung an den Magistrat vom 13.01.2026, OM 7898 entstanden aus Vorlage: OF 1411/6 vom 14.12.2025 Betreff: Sicherstellung der ungehinderten Warenanlieferung beim Nahkauf-Markt in Nied-Süd - Anpassung der Parkregelung Der Magistrat wird gebeten, in Abstimmung mit dem Betreiber des Nahkauf-Marktes in der Dürkheimer Straße 40 geeignete verkehrsregelnde Maßnahmen zu ergreifen, um die tägliche Warenanlieferung sicherzustellen und Behinderungen des Straßenverkehrs künftig zu vermeiden. Begründung: Die Warenanlieferung des Nahkauf-Marktes erfolgt täglich in den Morgenstunden und an bestimmten Tagen zusätzlich zur Mittagszeit. Der mit der Lieferung beauftragte Lkw-Fahrer fährt dabei in Höhe der Hausnummer 8 von der Dürkheimer Straße aus auf den hinter dem Markt gelegenen Parkplatz ein. Da die Dürkheimer Straße in diesem Abschnitt sehr schmal ist und der Einbiegewinkel zum Parkplatz eng ausfällt, kommt es regelmäßig zu Problemen, wenn Fahrzeuge bis kurz vor den Markteingang auf den derzeit erlaubten Stellplätzen parken. In diesen Fällen kann der mit der Lieferung beauftragte Lkw-Fahrer nicht in den Parkplatz einfahren, blockiert die Dürkheimer Straße vollständig und es entstehen teils längere Verkehrsbehinderungen. Häufig muss erst der jeweilige Fahrzeughalter gesucht werden, was zu zusätzlichen Verzögerungen und Belastungen für die Anwohner führt. Um diese regelmäßig auftretenden Probleme zu verhindern, sollte der betroffene Stellplatz bzw. der entsprechende Bereich so geregelt werden, dass geparkte Fahrzeuge die Zufahrt des Lieferverkehrs nicht mehr behindern können. In Betracht kommen insbesondere: - eine zeitlich eingeschränkte Parkregelung (z. B. Halteverbot während der Anlieferzeiten); - eine bauliche oder markierungstechnische Anpassung; - oder eine entsprechende Kennzeichnung/Absperrlösung in Absprache mit dem Marktbetreiber. Ziel ist eine dauerhaft verlässliche und störungsfreie Anlieferung, ohne dass es zu Blockaden der Straße oder vermeidbaren Belastungen für die Nachbarschaft kommt. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 - Frankfurter Westen Vertraulichkeit: Nein
Nied: Konsequenteres Vorgehen gegen Fahrzeuge ohne Kennzeichen im Stadtteil
Anregung an den Magistrat vom 13.01.2026, OM 7897 entstanden aus Vorlage: OF 1410/6 vom 14.12.2025 Betreff: Nied: Konsequenteres Vorgehen gegen Fahrzeuge ohne Kennzeichen im Stadtteil In der Alzeyer Straße und der Dürkheimer Straße in Nied werden aktuell vermehrt Fahrzeuge ohne amtliches Kennzeichen abgestellt, die über Wochen hinweg den öffentlichen Raum blockieren und dringend benötigte Parkflächen belegen. Dies vorausgeschickt wird der Magistrat gebeten, Maßnahmen zu ergreifen, um das Entfernen von Fahrzeugen ohne Kennzeichen deutlich zu beschleunigen. Dabei soll eine deutlich verkürzte Regelfrist von maximal zwei Wochen eingeführt werden, innerhalb derer - wie in anderen Großstädten üblich - Fahrzeuge ohne Kennzeichen im öffentlichen Raum überprüft und unter Anwendung des Abfallrechts (§ 3 Abs. 1 KrWG) oder des Straßenrechts entfernt werden. Begründung: Die bisherige Verwaltungspraxis in Frankfurt, Fahrzeuge erst nach mehreren Wochen (teilweise bis zu sechs Wochen) zu entfernen, ist nicht hilfreich. In mehreren deutschen Großstädten - unter anderem Berlin, Hamburg, Köln, Nürnberg und München - werden Fahrzeuge ohne Kennzeichen oder ersichtliche Verkehrstauglichkeit deutlich schneller entfernt. Dort kommen insbesondere das Abfallrecht, kurze Prüf- und Umsetzungsfristen sowie gezielte Schwerpunktaktionen zum Einsatz. In Frankfurt hingegen dauert die Entfernung solcher Fahrzeuge bislang häufig vier bis sechs Wochen. Diese lange Frist ist keine gesetzliche Vorgabe, sondern eine interne Arbeitsweise, die den öffentlichen Raum unnötig belastet und Parkflächen blockiert. Abgestellte Fahrzeuge ohne Kennzeichen wirken herrenlos, ziehen Abfall und teilweise Vandalismus an, verringern das Sicherheitsgefühl im Stadtteil. Der öffentliche Raum ist kein Abstellplatz für Schrott, den eine Minderheit entsorgt und wodurch die Mehrheit der Bürger leidet. Gerade im Stadtteil Nied häufen sich seit Monaten Fälle von Autos ohne Kennzeichen oder offensichtlich nicht verkehrstüchtigen Fahrzeugen, die wochenlang im Straßenraum stehen. Ein schnelleres und konsequenteres Vorgehen ist daher dringend erforderlich. Wenn Fahrzeuge ohne Kennzeichen konsequent entfernt werden, entsteht ein klares Signal: Der öffentliche Raum ist kein Abstellplatz für Schrott. Werkstätten oder Privatpersonen überlegen sich zweimal, ob sie ein nicht zugelassenes Fahrzeug einfach "zwischenparken". In Frankfurt wird die lange Frist oft mit der Halterermittlung begründet. Aber: Diese Ermittlung kann auch nach der Entfernung erfolgen - das Fahrzeug muss nicht wochenlang im öffentlichen Raum stehen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 - Frankfurter Westen Vertraulichkeit: Nein
Nied: Beidseitiges Parken in der Kolpingstraße wieder ermöglichen
Anregung an den Magistrat vom 13.01.2026, OM 7896 entstanden aus Vorlage: OF 1409/6 vom 14.12.2025 Betreff: Nied: Beidseitiges Parken in der Kolpingstraße wieder ermöglichen 1. Der Magistrat wird gebeten zu prüfen, welche alternativen Stellflächen in unmittelbarer Nähe geschaffen werden können, um den Wegfall der Parkplätze angemessen zu kompensieren. Auch sollte in diesem Fall zumindest das kurzfristige Laden/Entladen für die Anwohner in diesem Bereich der Kolpingstraße erlaubt werden (Verkehrszeichen 286). 2. Zusätzlich wird der Magistrat um Beantwortung der folgenden Fragen gebeten: a) Nach welchen Kriterien und welcher gesamtstädtischen Strategie richtet sich die aktuelle Anpassung von Parkregelungen in mehreren Straßen des Frankfurter Westens? b) Aus welchen Gründen erfolgen Änderungen der Parkraumregelung teilweise kurzfristig und ohne frühzeitige Information der betroffenen Anwohnerschaft? c) Warum werden weggefallene Stellmöglichkeiten in der Regel nicht durch alternative Angebote oder Ausgleichsmaßnahmen kompensiert? Begründung: In der Kolpingstraße wurde bisher seit vielen Jahrzehnten beidseitig mit zwei Rädern auf den Gehwegen geparkt. Die jüngst aufgestellten Haltverbotszeichen auf der rechten Straßenseite führen nun zum Wegfall von rund vier Stellmöglichkeiten. Selbst kurzes Anhalten oder Entladen vor den Hausnummern 4 bis 6 ist nicht mehr möglich. Mehrere Anwohner haben sich deshalb an den Ortsbeirat gewandt und um Unterstützung gebeten; hierzu wurde auch eine Liste mit Unterstützungsunterschriften vorgelegt. Der Wegfall von Stellplatzmöglichkeiten stellt die Betroffenen vor erhebliche Probleme, da der Parkdruck in diesem Gebiet ohnehin hoch ist und es keine nahe liegenden Alternativen gibt. Vor diesem Hintergrund erscheint es notwendig, mehr Pragmatismus walten zu lassen, die Menschen vor Ort frühzeitig einzubinden und in Einzelfällen eine nachvollziehbare Abwägung zu treffen. Ein abrupter Wegfall von Parkmöglichkeiten ohne ausreichende Kommunikation führt zu erheblichen Problemen für die Anwohnerschaft und sollte zukünftig vermieden werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 - Frankfurter Westen Vertraulichkeit: Nein
Nied: Unter dem Kirchweg - Beseitigung der Straßenschäden
Anregung an den Magistrat vom 13.01.2026, OM 7895 entstanden aus Vorlage: OF 1408/6 vom 09.12.2025 Betreff: Nied: Unter dem Kirchweg - Beseitigung der Straßenschäden Der Magistrat wird gebeten, in der Straße Unter dem Kirchweg eine grundlegende Sanierung durchzuführen und kurzfristig die Schäden an den Belägen zu beheben und Markierungen zu erneuern bzw. neu anzubringen. Es handelt sich dabei u. a. um folgende Mängel: a) auf den Gehwegen sind Pflastersteine herausgebrochen; b) Wurzeln haben Pflaster- und Bordsteine angehoben oder bereits durchbrochen; c) der Asphalt weist Risse auf; d) die Markierungen der Parkflächen sind kaum noch erkennbar; e) Baumscheiben reichen nicht mehr aus und müssten vergrößert werden. Schutzbügel fehlen oder sind beschädigt. Die kleinen Baumscheiben an den Zufahrten sollten zum Erhalt der Bäume vergrößert werden, ohne die daneben liegenden Parkplätze zu beeinträchtigen. Eventuell könnte an dieser Stelle ein wasserdurchlässiger Belag Abhilfe schaffen. Neben der Hausnummer 69 könnten zwei Baumscheiben durch Entsiegelung zusammengefasst werden. Durch Änderung des Schrägparkens bei den Häusern mit den Hausnummern 59 und 69 könnte durch Änderung des Schrägparkens in Querparken zwei Parkplätze entstehen. Begründung: Bei einem Rundgang mit Anwohnerinnen und Anwohnern am 29.11.2025 wurde auf die Schäden aufmerksam gemacht. Teilweise handelt es sich um Stolperfallen für zu Fuß Gehende und Menschen mit Einschränkungen beim Gehen. Der Asphalt könnte bei Frost aufbrechen. Die kaum noch sichtbaren Parkplatzmarkierungen verursachen eine ineffiziente Nutzung der knappen Parkplätze. Wie mitgeteilt wurde, wurde die Straße vor über 50 Jahren angelegt. Mittelfristig scheint eine grundlegende Sanierung sinnvoll. Sollte dies jedoch in absehbarer Zeit nicht möglich sein, sollten zumindest die benannten Abnutzungen und Schäden behoben werden. Kleinflächige Entsiegelungen sollten vorgenommen werden, um den Erhalt der Bäume zu sichern. Bildquelle: eigene Bilder Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 - Frankfurter Westen Vertraulichkeit: Nein
Nied: Unter dem Kirchweg - Sicherheit für alle Verkehrsteilnehmer verbessern
Anregung an den Magistrat vom 13.01.2026, OM 7893 entstanden aus Vorlage: OF 1406/6 vom 09.12.2025 Betreff: Nied: Unter dem Kirchweg - Sicherheit für alle Verkehrsteilnehmer verbessern Der Magistrat wird gebeten, in der Straße Unter dem Kirchweg - das illegale Parken auf dem Gehweg im Kurvenbereich durch Poller oder Ähnliches zu verhindern; - das Parken im Bereich der Ein- und Ausfahrten zur Sammelgarage einseitig auf den Seiten der Ein- und Ausfahrten zu verbieten; - durch Anbringen von Fahrbahnschwellen zu schnelles Fahren zu mindern; - das Straßenende, welches zu einem Fußweg zwischen den Liegenschaften Nieder Kirchweg 69 bis 73 und Gartenanlagen führt, als Feuerwehrzufahrten auszuweisen (Hinweisschild nach DIN 4066); - den östlichen Bordstein im Einmündungsbereich vom Nieder Kirchweg zur Straße Unter dem Kirchweg ebenfalls abzusenken und durch Poller abzusichern, um einen sicheren, barriererearmen Übergang in diesem Kreuzungsbereich durchgängig für zu Fuß Gehende zu ermöglichen und das Ausfahren mit dem Pkw zu sichern. Begründung: Bei einem Rundgang mit Anwohnern in der Straße Unter dem Kirchweg wurde von Anwohnern auf die Gefahren und Missstände in der Straße hingewiesen und diese wie folgt beschrieben: 1. Im Kurvenbereich der Straße wird regelmäßig auf dem Gehweg geparkt. Dies führt zu gefährlichen Situationen. Zu Fuß Gehende müssen auf die Straße ausweichen. Die Sicht ist für Fußgänger und Autofahrer erheblich beeinträchtigt. Das Parken ist dort nicht erlaubt. Schilder oder Markierungen werden absehbar nicht weiterhelfen, sodass dieser Bereich nur baulich, zum Beispiel durch zwei bis drei Poller, effektiv gesichert werden kann. 2. Im Bereich der Zufahrten zur Sammelgarage wird oft auf dem Gehweg geparkt, sodass der Weg für zu Fuß Gehende nicht nutzbar ist und diese auf die Straße ausweichen müssen, um ihren Weg fortsetzen zu können. 3. Immer wieder sind Autofahrer in der Tempo-30-Zone zu schnell unterwegs. Fahrbahnschwellen, zum Beispiel in den Bereichen der Zufahrten zwischen den Liegenschaften und der Sammelgarage, könnten eine Geschwindigkeitsreduzierung auf maximal 30 km/h bewirken. 4. Anwohner berichten, dass früher Feuerwehrzufahrten zu den Häusern Nieder Kirchweg 59 bis 73 ausgewiesen waren. Die (Wieder-)Einrichtung erscheint mindestens hinter den Häusern 69 bis 73 sinnvoll, weil nur über diese Wege die Rückseiten der Häuser 69 bis 73 und 65 bis 67 sowie weitergehend die Rückseite der Gewerbefläche (Auto-Hobby und Weitere) durch Einsatzfahrzeuge erreichbar sind. Ferner wäre der Wendehammer dann wieder zum Wenden nutzbar. Bei der Besichtigung war dieser mit Lkws zugeparkt und einem großen Berg Laub und bei einem Brand hätte nicht gelöscht werden können, da kein Durchkommen war. 5. Auf der westlichen Seite der Einmündung wurde der Bereich bereits sehr gut abgesichert. Auf der östlichen Seite verstellen weiterhin unerlaubterweise parkende Fahrzeuge den Übergang. Ausfahrende Autofahrer sind gezwungen auf die Mitte der Fahrbahn auszuweichen. Will gleichzeitig ein Autofahrer vom Nieder Kirchweg in die Straße Unter dem Kirchweg hinein fahren, wird es mitunter kritisch eng. Quelle: Geoportal Frankfurt mit Bearbeitungen Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 - Frankfurter Westen Vertraulichkeit: Nein
Höchst: Bahnhofsgebäude angrenzend an den Parkplatz in Ordnung halten
Anregung an den Magistrat vom 13.01.2026, OM 7889 entstanden aus Vorlage: OF 1400/6 vom 09.12.2025 Betreff: Höchst: Bahnhofsgebäude angrenzend an den Parkplatz in Ordnung halten Der Magistrat wird gebeten, die Deutsche Bahn dazu aufzufordern, die Front des Nebengebäudes des Bahnhofs in Höchst zum angrenzenden Parkplatz sauber und sicher zu halten. Quelle: Privat Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 - Frankfurter Westen Vertraulichkeit: Nein
Verkehrsplanungen im Ortsbezirk 10 öffentlich vorstellen und diskutieren
Anregung an den Magistrat vom 13.01.2026, OM 7930 entstanden aus Vorlage: OF 1206/10 vom 14.12.2025 Betreff: Verkehrsplanungen im Ortsbezirk 10 öffentlich vorstellen und diskutieren Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, 1. welche verändernden Verkehrsplanungen für die Stadtteile im Ortsbezirk 10 und der dort lebenden und arbeitenden Menschen derzeit geprüft und für realisierbar gehalten werden. Von besonderem Interesse sind alle die nordöstlichen Stadtteile betreffenden übergreifenden, verbindenden und trennenden Maßnahmen, jeweils auch bezüglich des derzeitigen und des künftigen Generalverkehrsplanes; 2. bis wann er diese Verkehrsplanungen im Rahmen einer Sitzung des Ortsbeirates 10 vorstellt, sodass sie diskutiert werden können. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 10 Vertraulichkeit: Nein
Neue Verkehrsführung im Bereich Jean-Monnet-Straße
Anregung an den Magistrat vom 13.01.2026, OM 7928 entstanden aus Vorlage: OF 1202/10 vom 14.12.2025 Betreff: Neue Verkehrsführung im Bereich Jean-Monnet-Straße Der Magistrat wird gebeten, 1. die neu eingerichtete Straßenführung im Bereich Jean-Monet-Straße von der A661 aus Bad Homburg kommend nach Preungesheim umgehend sicherer zu gestalten. Die Verkehrsteilnehmer müssen derzeit anhalten und den Blick um 180 Grad drehen. Sollte dann frei sein, darf gefahren werden. Im Dunkeln besteht an dieser Stelle eine große Gefahr. Es kam bereits zu einem Unfall; 2. die Beschilderung aus Eckenheim kommend zu verbessern, da dieses Provisorium wohl noch eine ganze Weile, eventuell auch dauerhaft, bestehen bleibt; 3. zu prüfen und zu berichten, ob ein Abriss oder eine Sanierung der Brücke über die A661 in Richtung Bad Homburg geplant ist. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 10 Vertraulichkeit: Nein
Bodenwelle unter dem Zebrastreifen in der Weilbrunnstraße
Anregung an den Magistrat vom 13.01.2026, OM 7918 entstanden aus Vorlage: OF 1183/10 vom 14.12.2025 Betreff: Bodenwelle unter dem Zebrastreifen in der Weilbrunnstraße Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob man unter dem Zebrastreifen auf der Weilbrunnstraße eine breite Bodenwelle, analog der Eingänge zum Ben-Gurion-Ring herstellen kann. Begründung: Sehr viele Kindergartenkinder kommen über den Zebrastreifen auf der Weilbrunnstraße in Richtung Ampel zur Schule. Die Autofahrenden fahren oft mehr als Tempo 30 und kommen vor dem Zebrastreifen um eine Ecke, wonach immer gerne Gas gegeben wird. Wenn eine mehrere Meter breite Aufpflasterung, wenn möglich auch noch eingefärbt, unter den Zebrastreifen angebracht wird, erhöht das die Sicherheit der Schulkinder. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 10 Vertraulichkeit: Nein
Mehrtägiger Ausfall der Straßenbeleuchtung in der Flensburger Straße und im Holunderweg hier: Nachfragen zur Stellungnahme des Magistrats vom 24.11.2025 (ST 1975)
Anregung an den Magistrat vom 13.01.2026, OM 7915 entstanden aus Vorlage: OF 1179/10 vom 14.12.2025 Betreff: Mehrtägiger Ausfall der Straßenbeleuchtung in der Flensburger Straße und im Holunderweg hier: Nachfragen zur Stellungnahme des Magistrats vom 24.11.2025 (ST 1975) Vorgang: OM 7251/25 OBR 10; ST 1975/25 Mit Stellungnahme vom 24.11.2025, ST 1975, teilte der Magistrat dem Ortsbeirat 10 unter anderem mit, dass es sich bei dem Ausfall der Straßenbeleuchtung in der Flensburger Straße und im Holunderweg um Teilstörungen gehandelt habe. Es seien nur einzelne Leuchten betroffen gewesen. Die Störungen konnten mithilfe der Rufbereitschaft zeitnah behoben werden. Dies vorausgeschickt wird der Magistrat gebeten, zu prüfen und zu berichten, wie er diese Aussagen vor dem Hintergrund der Angaben von Anwohnenden dahin gehend bewertet, dass 1. die Beleuchtung in großen Teilen des Holunderwegs und der Flensburger Straße ausfiel, also jeweils viele Häuser hiervon betroffen waren; 2. die Beleuchtung mehrere Nächte ausfiel. Begründung: Der Ortsbeirat 10 zeigt sich irritiert über die relativierende Einschätzung des Magistrats. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 10 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 02.09.2025, OM 7251 Stellungnahme des Magistrats vom 24.11.2025, ST 1975
Buslinie 39 nach Berkersheim im ZehnMinutenTakt
Anregung an den Magistrat vom 13.01.2026, OM 7911 entstanden aus Vorlage: OF 1194/10 vom 14.12.2025 Betreff: Buslinie 39 nach Berkersheim im Zehn-Minuten-Takt Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob man die Buslinie 39 in Berkersheim auf einen Zehn-Minuten-Takt umstellen kann. Begründung: Viele Berkersheimer fahren immer noch notgedrungen mit dem Auto, da die Buslinie 39 nicht in ausreichender Taktzahl fährt. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 10 Vertraulichkeit: Nein
Ein- und Ausfädelspur auf der Friedberger Landstraße stadteinwärts von und zur Hofhausstraße
Anregung an den Magistrat vom 13.01.2026, OM 7909 entstanden aus Vorlage: OF 1187/10 vom 14.12.2025 Betreff: Ein- und Ausfädelspur auf der Friedberger Landstraße stadteinwärts von und zur Hofhausstraße Vorgang: OM 6053/24 OBR 10; ST 610/25 In der Stellungnahme des Magistrats vom 14.04.2025, ST 610, ist unter anderem Folgendes zu lesen: "Die Friedberger Landstraße (B 521) sowie die Hofhausstraße (K 820) sind klassifizierte Straßen außerhalb der Ortsdurchfahrtsgrenze. Die Zusatzspur soll aber trotzdem durch den Magistrat geplant und ausgebaut werden, da beides vom Land und Bund abgelehnt wurde. Aktuell ist die Entwurfsplanung für diese Baumaßnahme abgeschlossen, die Unterlagen für die Genehmigungsplanung werden vorbereitet." Dies vorausgeschickt wird der Magistrat gebeten, zu prüfen und zu berichten, wann und wie es im Detail mit der - insbesondere für Preungesheim und den Frankfurter Bogen - sehr wichtigen Ein- und Ausfädelspur auf der Friedberger Landstraße stadteinwärts von und zur Hofhausstraße weitergeht. Sollten wider Erwarten Schwierigkeiten oder gar ein Scheitern dieser Lösung bezüglich dieser bisher noch nicht realisierten Sicherheitsmaßnahme der Verkehrsteilnehmer drohen, wird der Magistrat gebeten mitzuteilen, welche Alternativplanungen gut und rasch verfolgt werden können. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 10 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 05.11.2024, OM 6053 Stellungnahme des Magistrats vom 14.04.2025, ST 610
Parken im Bereich der Straße Am Borsdorfer/Ecke Renettenstraße
Anregung an den Magistrat vom 13.01.2026, OM 7908 entstanden aus Vorlage: OF 1185/10 vom 14.12.2025 Betreff: Parken im Bereich der Straße Am Borsdorfer/Ecke Renettenstraße Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, wie viele Parkplätze im Bereich der Straße Am Borsdorfer, auf Höhe der Hausnummer 77/Ecke Renettenstraße, ausgewiesen werden können. Auf dem sehr breiten Gehweg konnte seit mehr als 20 Jahren sicher geparkt werden. Zuletzt wurde das Parken auf diesen bisher nicht störenden Parkflächen durch die Stadtpolizei geahndet. Sollte dies wider Erwarten zu Schwierigkeiten oder gar einer Ablehnung führen, wird der Magistrat rein vorsorglich bereits hiermit um einen Vor-Ort-Termin gebeten, um dem dortigen Parkdruck Rechnung zu tragen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 10 Vertraulichkeit: Nein
Baustellenkommunikation spürbar verbessern
Anregung an den Magistrat vom 13.01.2026, OM 7903 entstanden aus Vorlage: OF 1417/6 vom 13.12.2025 Betreff: Baustellenkommunikation spürbar verbessern Der Magistrat wird gebeten, die bestehenden Defizite bei der Kommunikation und Koordination von Baumaßnahmen im öffentlichen Raum im Ortsbezirk 6 zu beheben und hierfür verbindliche, überprüfbare Standards festzulegen. Insbesondere wird der Magistrat gebeten, 1. für jede Baumaßnahme im öffentlichen Raum verpflichtend gut sichtbare und verständliche Baustellenhinweise aufzustellen, die mindestens folgende Punkte enthalten: a) Anlass und Ziel der Maßnahme; b) Beginn, geplante Dauer und ggf. Bauabschnitte; c) zuständigen Bauherren bzw. verantwortliches Amt; d) eine konkrete Kontaktstelle für Rückfragen. 2. Verzögerungen, Terminverschiebungen oder Änderungen im Bauablauf aktiv zu kommunizieren; 3. für jede Baumaßnahme eine eindeutig verantwortliche Stelle zu benennen, die für Koordination, Information und Aktualisierung verantwortlich ist; 4. parallele oder sich überschneidende Baumaßnahmen im Ortsbezirk 6 verbindlich zu koordinieren. Begründung: Im Ortsbezirk 6 - zuletzt insbesondere in Griesheim, Sossenheim und Unterliederbach - besteht seit geraumer Zeit ein erhebliches und nachvollziehbares Unverständnis über den Umgang mit Baumaßnahmen im öffentlichen Raum. Die Vielzahl an Baustellen trifft auf eine Kommunikation, die häufig verspätet, unvollständig oder widersprüchlich ist. Die Bürgerinnen und Bürger erleben angekündigte Baustellen, die nicht beginnen, Baustellen, die plötzlich eingerichtet werden, fehlende Hinweise zur Dauer und Zuständigkeit sowie schlecht abgestimmte Parallelmaßnahmen. Diese Zustände sind kein Einzelfall mehr, sondern haben sich zu einem strukturellen Problem entwickelt. Akzeptanz für unvermeidbare Einschränkungen entsteht nur dort, wo transparent, verlässlich und respektvoll informiert wird. Der Magistrat ist daher aufgefordert, von unverbindlichen Ankündigungen und Prüfungen Abstand zu nehmen und stattdessen klare Zuständigkeiten, verbindliche Standards und eine konsequente Umsetzung sicherzustellen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 - Frankfurter Westen Vertraulichkeit: Nein
Abstellflächen für E-Scooter einrichten
Anregung an den Magistrat vom 13.01.2026, OM 7902 entstanden aus Vorlage: OF 1415/6 vom 12.12.2025 Betreff: Abstellflächen für E-Scooter einrichten Vorgang: OM 1999/22 OBR 6; ST 2098/22 Der Magistrat wird gebeten, jeweils eine Abstellfläche für E-Scooter am Nordeingang des Höchster Bahnhofs sowie am Stadtteilausgang von Unterliederbach in Richtung Sulzbach einzurichten. Begründung: Die Situation am Nordausgang des Höchster Bahnhofs ist nicht tragbar, da dort zwischen Bahnhofsgebäude und Fahrradabstellanlage der Gehweg zeitweise komplett zugestellt ist, mit der Folge, dass Räder kaum mehr an dieser Seite aus der Abstellanlage herausgenommen werden können, geschweige denn Fußgängerinnen und Fußgänger noch den Fußweg nutzen können. Am Stadtteilausgang von Unterliederbach an der Königsteiner Straße "stauen" sich die E-Scooter, da sie aufgrund der Stadtgrenze nicht weiterfahren können, somit einfach auf dem Gehweg abgestellt werden und dementsprechend zu Behinderungen führen. Auch wenn der Magistrat 2022 (siehe Stellungnahme ST 2098) noch verlauten lässt "Eine Ausweitung von bedarfsgerechten Abstellstationen, beziehungsweise besonderen Flächen zur Unterbindung des wilden Abstellens von E-Scootern im Frankfurter Westen, ist (. .) bislang nicht vorgesehen. Dies hält der Magistrat derzeit auch weder für notwendig noch für planerisch leistbar", muss nach drei Jahren zumindest, was die Notwendigkeit betrifft, widersprochen werden. Dass dies auch planerisch nicht leistbar ist, passt in das Bild vieler Stellungnahmen, in denen immer wieder "erklärt" wird, was alles nicht machbar ist. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 - Frankfurter Westen Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 26.04.2022, OM 1999 Stellungnahme des Magistrats vom 16.09.2022, ST 2098
S-Bahnhof „Nied“ - mehr Barrierefreiheit, mehr Wetterschutz und bessere Technik
Anregung an den Magistrat vom 13.01.2026, OM 7899 entstanden aus Vorlage: OF 1412/6 vom 13.12.2025 Betreff: S-Bahnhof "Nied" - mehr Barrierefreiheit, mehr Wetterschutz und bessere Technik Der Magistrat wird gebeten, mit der Deutschen Bahn Kontakt aufzunehmen, um am S-Bahnhof "Nied" folgende Punkte zu verbessern: 1. Barrierefreiheit: Stadteinwärts gibt es für Menschen, die auf Rollstühle oder Rollatoren angewiesen sind, keine stufenfreien Zugänge zu den Gleisen - weder über die Oeserstraße noch über die Luthmerstraße. Dies ist in der heutigen Zeit nicht mehr hinnehmbar. Stadtauswärts ist zumindest über die Oeserstraße eine Rampe vorhanden. In der Straße Am Sechholder fehlt jedoch ebenfalls eine Rampe. Daraus ergibt sich die folgende Bitte: Alle vier Aufgänge müssen mit Rampen ausgestattet werden! In Artikel 9 der UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK) verpflichten sich die Vertragsstaaten, Maßnahmen zu ergreifen, um Menschen mit Behinderungen den gleichberechtigten Zugang zu öffentlichen Verkehrsmitteln (z. B. Busse, Bahnen, U-Bahnen) zu ermöglichen. Artikel 20 UN-BRK betont zudem die individuelle Mobilität und verlangt, dass öffentliche Verkehrsmittel für alle nutzbar sein müssen. 2. Wetterschutz: Auf beiden Seiten der Gleise (stadteinwärts und stadtauswärts) gibt es jeweils nur drei kleine Unterstände, die bei Regen oder intensivem Sonnenschein nur wenigen Menschen Schutz bieten. Diese Kapazitäten müssen deutlich erweitert werden. 3. Lautsprecheranlagen und elektronische Anzeigen: Die Ansagen an den Gleisen sind kaum verständlich. Es sind eine technische Modernisierung sowie die Installation weiterer Lautsprecher erforderlich. Zudem sollten auf jeder Seite drei Zugzielanzeiger (dynamische Fahrgastinformation) installiert werden, damit diese von jedem Standort aus gut lesbar sind. Begründung: Der S-Bahnhof "Nied" liegt nur zwei Stationen vom Frankfurter Hauptbahnhof entfernt, in einem Stadtteil mit rund 20.000 Einwohner*innen. Das ist dem S-Bahnhof nicht anzumerken. Ein barrierefreier Ausbau ist nicht nur eine Frage der Gerechtigkeit, sondern eine Verpflichtung aus der UN-Behindertenrechtskonvention (Artikel 9 und 20): Menschen mit Mobilitätseinschränkungen müssen den Bahnhof selbstbestimmt und ohne Hindernisse nutzen können. Derzeit fehlen stadteinwärts stufenfreie Zugänge, was eine gleichberechtigte Teilhabe am öffentlichen Leben unmöglich macht. Die Klimafestigkeit des Bahnhofs ist angesichts zunehmender Extremwetterereignisse unverzichtbar. Die bestehenden Unterstände bieten bei Starkregen oder Hitze nur unzureichenden Schutz. Ein Ausbau der Wetterschutzeinrichtungen schafft nicht nur Komfort, sondern auch klimaresiliente Infrastruktur, die den Herausforderungen des Klimawandels gerecht wird. Eine Modernisierung der Technik ist dringend erforderlich: Kaum verständliche Ansagen und fehlende digitale Anzeigen beeinträchtigen die Nutzerfreundlichkeit. Die aufgeführten Maßnahmen erhöhen die Attraktivität des ÖPNV - ein zentrales Ziel für eine nachhaltige Verkehrsplanung. Ein barrierefreier, klimafester und moderner S-Bahnhof "Nied" fördert die Nutzung öffentlicher Verkehrsmittel, reduziert den Individualverkehr und leistet damit einen wichtigen Beitrag zur Verkehrswende und zum Klimaschutz. Die Investition in diese Infrastruktur kommt nicht nur den Fahrgästen zugute, sondern der gesamten Stadtgesellschaft. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 - Frankfurter Westen Vertraulichkeit: Nein
Unter dem Kirchweg/Nieder Kirchweg - Parkplatzsituation endlich verbessern
Anregung an den Magistrat vom 13.01.2026, OM 7894 entstanden aus Vorlage: OF 1407/6 vom 14.12.2025 Betreff: Unter dem Kirchweg/Nieder Kirchweg - Parkplatzsituation endlich verbessern Der Magistrat wird gebeten, 1. in der Straße Unter dem Kirchweg eine Parkzone nur für Pkw einzurichten (Verkehrszeichen 314.1 mit Zusatzzeichen 1010-58); 2. auf dem Nieder Kirchweg zwischen der Hausnummer 125 und der Schwanheimer Brücke (B40) das zeitlich begrenzte Parken nur für Lkw einzurichten. Begründung: Zu 1.: Die Anwohner wünschen sich seit vielen Jahren die Einrichtung von Anwohnerparken. Die Bewirtschaftung wurde jedoch von der Stadt u. a. mangels Personals zur Kontrolle wiederholt abgelehnt. Bei einem Rundgang mit Anwohnerinnen und Anwohnern wurde dieser Wunsch erneut geäußert und es kam der Vorschlag auf, das Parken nur für Pkw in der Straße Unter dem Kirchweg zu gestatten. Bei den Anliegern der Straße Unter dem Kirchweg handelt es sich ausschließlich um Bewohnerinnen und Bewohner. Es gibt dort keinerlei Gewerbeflächen. Mit der Zeit wurden und werden jedoch immer mehr Transporter und Lkw abgestellt. Darunter täglich fünf 7,5-Tonner, die die Fahrbahn verengen und bei der An- und Abfahrt eine zusätzliche Lärmbelästigung verursachen und beim Rangieren eine Gefahr für die zu Fuß Gehenden. Wie mitgeteilt wurde kommen morgens Arbeiter mit Privatautos und holen ihre Gewerbefahrzeuge ab, welche sie nachmittags wieder abstellen, steigen in ihre Privatfahrzeuge um und fahren weg. Das bedeutet, dass sie die Fläche nur zum Parken nutzen und nicht in dieser Straße wohnen. Die Einrichtung einer Parkzone ausschließlich für Pkws könnte die Situation entspannen, bis ein Anwohnerparken realisiert werden kann. Zu 2.: Die Einrichtung eines ca. 100 Meter langen Parkstreifens zwischen Nieder Kirchweg 125 und der Schwanheimer Brücke (B40) nur für Lkw käme Gewerbetreibenden zugute, die nur nachts oder am Wochenende ihr Fahrzeug abstellen. In diesem Bereich sind keine Wohnhäuser. Das zeitlich begrenzt erlaubte Parken würde/könnte dafür sorgen, dass das Abstellen von Lkws im Unter dem Kirchweg unterbunden würde und die Fläche für das dauerhafte Abstellen von Bastlerfahrzeugen mit und ohne Zulassung mindern. Privataufnahme Unter dem Kirchweg Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 - Frankfurter Westen Vertraulichkeit: Nein
Höchst: Weitere Fahrradbügel vor der Kirche St. Josef installieren
Anregung an den Magistrat vom 13.01.2026, OM 7890 entstanden aus Vorlage: OF 1402/6 vom 12.12.2025 Betreff: Höchst: Weitere Fahrradbügel vor der Kirche St. Josef installieren Der Magistrat wird gebeten, weitere Fahrradbügel zu installieren, die die vorhandenen Poller auf der Sperrfläche vor der Kirche St. Josef (Hostatostraße 12) ersetzen. Begründung: Es existieren bereits auf der o. g. Fläche zwei Fahrradbügel, der Rest der Sperrfläche wird durch fünf Poller gesichert. Es ist somit genügend Platz für weitere Fahrradbügel als Ersatz für die oben genannten Poller. Bedarf ist vorhanden, denn in der Umgebung befinden sich zwei Sparkassen, ein Ärztezentrum, eine Apotheke und verschiedene Geschäfte. Außerdem ist auf der gegenüberliegenden Seite keine Möglichkeit vorhanden, Fahrräder anzuschließen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 - Frankfurter Westen Vertraulichkeit: Nein
Höchst: Abbiegespur Wasgaustraße/Legienstraße sichern
Anregung an den Magistrat vom 13.01.2026, OM 7886 entstanden aus Vorlage: OF 1397/6 vom 09.12.2025 Betreff: Höchst: Abbiegespur Wasgaustraße/Legienstraße sichern Der Magistrat wird gebeten, die Sperrfläche vor dem Abbiegen aus der Wasgaustraße in die Legienstraße durch Fahrradbügel zu sichern. Begründung: Diese Fläche wird häufig zugeparkt, was die Sicht auf den Zebrastreifen und das Abbiegen erschwert. Anmerkung: Die gelbe Markierung auf dem Zebrastreifen ist nur vorrübergehend einer Baustelle geschuldet. (Foto: Privat) Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 - Frankfurter Westen Vertraulichkeit: Nein
Sossenheim/Unterliederbach: Anhaltende Lärmbelastung entlang der A66 - aktive Einflussnahme des Magistrats erforderlich
Anregung an den Magistrat vom 13.01.2026, OM 7885 entstanden aus Vorlage: OF 1422/6 vom 07.01.2026 Betreff: Sossenheim/Unterliederbach: Anhaltende Lärmbelastung entlang der A66 - aktive Einflussnahme des Magistrats erforderlich Vorgang: V 528/22 OBR 6; ST 547/23 Die anhaltend hohe Lärmbelastung entlang der Bundesautobahn A66 stellt für die Bewohnerinnen und Bewohner der Papageiensiedlung, Henri-Dunant-Siedlung sowie Teile der Carl-Sonnenschein-Siedlung seit vielen Jahren eine erhebliche Beeinträchtigung der Lebensqualität und eine Belastung dar. Trotz wiederholter Hinweise aus der Bürgerschaft und bestehender Planungsankündigungen ist bislang keine spürbare Verbesserung der Situation eingetreten, obgleich es sich bei der A66 im genannten Straßenabschnitt statistisch um eine der meist befahrenen Autobahnabschnitte des Bundesgebietes handelt. In der Stellungnahme des Magistrats vom 20. Februar 2023, ST 547, wird ausgeführt, dass die geplanten Lärmschutzmaßnahmen durch die Autobahn GmbH des Bundes erst in einem sehr langfristigen Zeithorizont umgesetzt werden sollen. Für die betroffenen Anwohnerinnen und Anwohner bedeutet dies faktisch eine weitere jahrelange Belastung ohne konkrete Perspektive auf Entlastung. Hinzu kommt, dass entlang der A66 im genannten Abschnitt zukünftig die Regionaltangente West (RTW) verlaufen wird. Unabhängig von der formalen Zuständigkeit des Bundes ist es Aufgabe der Stadt Frankfurt am Main, sich im Rahmen ihrer Verantwortung für Gesundheitsvorsorge, Stadtentwicklung und Lebensqualität aktiv für die Interessen der betroffenen Stadtteile einzusetzen und alle ihr zur Verfügung stehenden Einflussmöglichkeiten zu nutzen. Diese Verantwortung sollte insbesondere die aktive Begleitung der Planungen, die kontinuierliche Einflussnahme auf die zuständigen Stellen sowie die Unterstützung der betroffenen Bevölkerung darstellen. Diesen Ausführungen vorausgeschickt wird der Magistrat gebeten, - darzulegen, welche konkreten Schritte seit der letzten Stellungnahme, ST 547, unternommen wurden, um gegenüber der Autobahn GmbH des Bundes auf eine Beschleunigung der Planung und Umsetzung der Lärmschutzmaßnahmen entlang der A66 im Bereich Sossenheim und Unterliederbach hinzuwirken; - sich weiterhin mit Nachdruck gegenüber den zuständigen Stellen auf Landes- und Bundesebene für eine zeitnahe Umsetzung wirksamer Lärmschutzmaßnahmen einzusetzen; - den Ortsbeirat regelmäßig über den Fortgang der Gespräche, Planungen und Maßnahmen zu unterrichten. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 - Frankfurter Westen Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Auskunftsersuchen vom 01.11.2022, V 528 Stellungnahme des Magistrats vom 20.02.2023, ST 547
Sossenheim - Unterliederbach: Durchgehender Lärmschutz an der A66
Anregung an den Magistrat vom 13.01.2026, OM 7884 entstanden aus Vorlage: OF 1392/6 vom 10.12.2025 Betreff: Sossenheim - Unterliederbach: Durchgehender Lärmschutz an der A66 Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, wie entlang der A66 ein durchgehender Lärmschutz zwischen den Stadtteilen Unterliederbach, Liederbach und Sossenheim eingerichtet werden kann. Begründung: Der bestehende Lärmschutz entlang der A66 ist zwischen Unterliederbach und Sossenheim nur abschnittsweise vorhanden. Die dazwischen liegenden Wohngebiete sind dadurch erheblichen Lärmbelastungen ausgesetzt. Ein durchgehender Lärmschutz würde die Lebensqualität der Anwohner*innen deutlich verbessern und zur Reduzierung der gesundheitlichen Belastungen durch Verkehrslärm beitragen. Foto: Privat Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 - Frankfurter Westen Vertraulichkeit: Nein
Parken im Sossenheimer Weg und am Höchster Friedhof
Anregung an den Magistrat vom 13.01.2026, OM 7882 entstanden aus Vorlage: OF 1420/6 vom 02.01.2026 Betreff: Parken im Sossenheimer Weg und am Höchster Friedhof Vorgang: V 1208/25 OBR 6; ST 1669/25 Der Magistrat wird gebeten, mit dem Betreiber des Lidl-Marktes in Kontakt zu treten, um eine Mitbenutzung des Lidl-Parkplatzes für Anwohner*innen an Samstagen und Sonntagen, ggf. auch täglich nachts, zu ermöglichen, sodass dadurch eine Verbesserung der Lage am Parkplatz des Höchster Friedhofs geschaffen werden kann. Des Weiteren wird der Magistrat gebeten, zu prüfen und zu berichten, 1. wie hoch die Ausnutzung der Tiefgaragen (der GWH) am Sossenheimer Weg und im Lindenviertel durch Anwohner*innen ausfällt und ob es weitere Mietverträge z. B. mit gewerblichen Mietern gibt (bitte Einzelaufstellung der verschiedenen Tiefgaragen); 2. wie für die Friedhofbesucher die Parksituation verbessert werden kann. In der Stellungnahme vom 26.09.2025, ST 1669, wird dargelegt, dass der Parkplatz am Höchster Friedhof derzeit stark durch Anwohner, insbesondere am Wochenende, genutzt wird; 3. welche weiteren Möglichkeiten für Anwohner*innen am Sossenheimer Weg bestehen, zusätzliche Parkflächen ohne weitere Versiegelung zur Verfügung zu stellen, z. B. durch ein kontrolliertes Parkverbot für Lkw. Begründung: Im Lindenviertel und am Sossenheimer Weg herrscht ein starker Parkdruck, der in den letzten Jahren erheblich zugenommen hat, auch durch Anschaffung mehrerer Autos pro Haushalt, was die eingeplanten Stellplätze überschreitet (die Kinder sind zu Autofahrenden herangewachsen und teilweise im Besitz eigener Autos). Oft werden die Tiefgaragenplätze nicht angenommen, da sie nicht kostenfrei sind und werden daher z. B. an Flughafen-Shuttle-Services vermietet. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 - Frankfurter Westen Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Auskunftsersuchen vom 17.06.2025, V 1208 Stellungnahme des Magistrats vom 26.09.2025, ST 1669
Unterliederbach: Sicherer Fahrradweg am Sossenheimer Weg bis Bahnhof „Sossenheim“
Anregung an den Magistrat vom 13.01.2026, OM 7881 entstanden aus Vorlage: OF 1388/6 vom 10.12.2025 Betreff: Unterliederbach: Sicherer Fahrradweg am Sossenheimer Weg bis Bahnhof "Sossenheim" Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, wie auf dem Sossenheimer Weg ein durchgehender und sicherer Fahrradweg bis zum Bahnhof "Sossenheim" eingerichtet werden kann. Dies betrifft insbesondere den Bereich Walter-Kolb-Schule/Sossenheimer Weg/Bahnhof "Sossenheim" (Kreisel). Begründung: Viele Kinder und Jugendliche aus der Nachbarschaft nutzen den Sossenheimer Weg regelmäßig, um Freizeitangebote, wie z. B. Tischtennistraining, Sport oder Treffen mit Freund*innen, zu erreichen. Der aktuelle Straßenverlauf ist jedoch besonders für junge Radfahrer*innen unübersichtlich und teilweise gefährlich. Ein sicherer, durchgehender Fahrradweg würde die Verkehrssicherheit deutlich erhöhen und die selbstständige Mobilität von Kindern und Jugendlichen stärken. Foto: Privat Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 - Frankfurter Westen Vertraulichkeit: Nein
Frankfurter Westen: Einbindung des Ortsbeirats in städtische Entscheidungsprozesse
Auskunftsersuchen vom 13.01.2026, V 1356 entstanden aus Vorlage: OF 1419/6 vom 12.12.2025 Betreff: Frankfurter Westen: Einbindung des Ortsbeirats in städtische Entscheidungsprozesse Mit Ortstermin vom 17. November 2025 wurde den Vertretern des Ortsbeirats ebenso wie den Anwohnern die Anordnung von Halteverboten im Bereich der Marienberger Straße (Sossenheim) vorgestellt. Im Rahmen dieses Termins wurden seitens des Ortsbeirats mehrere konkrete Fragen an die zuständige städtische Bedienstete gerichtet sowie ein Alternativvorschlag unterbreitet. Zudem wurde darauf hingewiesen, dass durch die Verschiebung der Vorstellung des Sossenheimer Nahmobilitätskonzeptes weiterer Klärungsbedarf entstehen könnte, der sinnvollerweise in den Entscheidungsprozess zur Anordnung von Halteverbotszonen einzubeziehen wäre. Ungeachtet der am 25. November 2025 einstimmig verabschiedeten Anregung des Ortsbeirats, der sich eindeutig gegen die Umsetzung der Halteverbote ausspricht, Alternativvorschläge benennt und Prüfaufträge formuliert, wurde die Maßnahmen nun aber bereits umgesetzt - noch bevor eine Stellungnahme des Magistrats vorlag und ohne erneute Information des Ortsbeirats. Der Ortsbeirat ist als Stadtteilparlament der unmittelbare Ansprechpartner der Bürgerinnen und Bürger vor Ort. Seine Mitglieder verfügen über eine fundierte Ortskenntnis und besitzt gemäß Hessischer Gemeindeordnung (HGO) ausdrücklich verankerte Anhörungs- und Initiativrechte. Das beschriebene Vorgehen, ebenso wie vergleichbare Erfahrungen aus anderen kommunalpolitischen Zusammenhängen, stößt bei den Mitgliedern des Ortsbeirats auf erhebliches Unverständnis. Es verfestigt den Eindruck, dass der Ortsbeirat bei der Umsetzung konkreter Maßnahmen nicht als relevanter Beteiligter, sondern lediglich als formale Randinstanz betrachtet wird. Dies vorausgeschickt wird der Magistrat gebeten, folgende Fragen zu beantworten: 1. Welchen konkreten Stellenwert misst der Magistrat der Arbeit des Ortsbeirats bei, wenn einstimmige Beschlüsse, Prüfaufträge und Alternativvorschläge faktisch unbeachtet bleiben und Maßnahmen ohne vorherige Stellungnahme umgesetzt werden? 2. Aus welchen Gründen wurde die Anordnung der Halteverbotszonen in der Marienberger Straße mit auffälliger Eile umgesetzt, während andere, ebenfalls angekündigte oder beschlossene Maßnahmen des Dezernats (z. B. die Anbringung von Piktogrammen in Spielstraßen) seit Monaten nicht realisiert werden? 3. Ist dem zuständigen Dezernenten bewusst, dass Entscheidungsprozesse ohne nachvollziehbare und frühzeitige Einbindung des Ortsbeirats dessen Glaubwürdigkeit gegenüber den Bürgerinnen und Bürgern beschädigen und das Vertrauen in kommunalpolitische Beteiligung insgesamt schwächen? 4. Wie sollen ehrenamtlich engagierte Kommunalpolitikerinnen und Kommunalpolitiker unter solchen Kommunikations- und Beteiligungsbedingungen motiviert werden, ihr Mandat verantwortungsvoll auszuüben? Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 - Frankfurter Westen Vertraulichkeit: Nein
Zu viele baustellenbedingte Sperrungen - Goldstein ist nur noch eingeschränkt erreichbar - dringende und vom Ortsbeirat 6 geforderte Öffnung der Straße Zur Waldau steht aus
Auskunftsersuchen vom 13.01.2026, V 1353 entstanden aus Vorlage: OF 1395/6 vom 09.12.2025 Betreff: Zu viele baustellenbedingte Sperrungen - Goldstein ist nur noch eingeschränkt erreichbar - dringende und vom Ortsbeirat 6 geforderte Öffnung der Straße Zur Waldau steht aus Der Magistrat wird gebeten, Auskunft darüber zu erteilen, warum zeitgleich die Zufahrt nach Goldstein über die Goldsteiner Straße und den Tannenkopfweg baustellenbedingt gesperrt ist und nicht abgewartet werden konnte, bis eine der Baumaßnahmen abgeschlossen ist und die Straße Zur Waldau noch immer gesperrt ist, obwohl die Öffnung der Straße vom Ortsbeirat 6 auch angesichts der gegenwärtigen Situation erbeten worden ist und sich diese Gelegenheit anböte, die dauerhafte Öffnung dieser Straße zu erproben. Begründung: Durch die zeitgleiche vollständige Sperrung der Straße Tannenkopfweg im südlichen Teil und die einseitige Sperrung der Goldsteiner Straße in Richtung Goldstein ist Goldstein nur noch über die Uferstraße zu erreichen. Das ist mit erheblichen Beeinträchtigungen verbunden. In dem von dem Ortsbeirat 6 für Goldstein entwickelten und beschlossenen Verkehrskonzept ist die Öffnung der Straße Zur Waldau vorgesehen. Nochmals hat der Ortsbeirat auf Anfrage des Mobilitätsdezernats die Öffnung zumindest während der oben genannten Baumaßnahmen erbeten. Gleichwohl ist nichts geschehen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 - Frankfurter Westen Vertraulichkeit: Nein
Fahrradbügel an der Sonnenblumenbäckerei
Stellungnahme des Magistrats vom 12.01.2026, ST 137 Betreff: Fahrradbügel an der Sonnenblumenbäckerei Der Magistrat entspricht der Anregung. Aufgrund der geringen Gehwegbreite werden die gewünschten Radbügel anstelle eines Kfz-Stellplatzes direkt vor der Bäckerei montiert. Die Maßnahme wird voraussichtlich im ersten Halbjahr 2026 ausgeführt. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 09.09.2025, OM 7369
Stellplätze zählen: Wie viel Parkraum ist vorhanden?
Stellungnahme des Magistrats vom 12.01.2026, ST 139 Betreff: Stellplätze zählen: Wie viel Parkraum ist vorhanden? Es ist zukünftig vorgesehen, die Parkraumbeschilderung im öffentlichen Verkehrsraum digital zu erfassen und in einem zentralen System zu hinterlegen. Damit könnte die Anzahl legaler Parkplätze sowie die weitere Nutzung der Parkflächen erhoben werden. Eine differenzierte Erfassung der Stellplätze im privaten Bereich ist aus finanziellen, personellen und datenschutzrechtlichen Gründen nicht leistbar. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 08.09.2025, OM 7391
Amt für Straßenbau und Erschließung hier: Regelmäßige Teilnahme eines Vertreters oder einer Vertreterin an Sitzungen des Ortsbeirates 10
Stellungnahme des Magistrats vom 12.01.2026, ST 75 Betreff: Amt für Straßenbau und Erschließung hier: Regelmäßige Teilnahme eines Vertreters oder einer Vertreterin an Sitzungen des Ortsbeirates 10 Vorläufige Stellungnahme: Der Magistrat hat seine Beratungen in der Angelegenheit noch nicht abgeschlossen und wird berichten, wenn eine Entscheidung über die künftige Vorgehensweise - auch im Bezug auf die anderen Ortsbeiräte - getroffen wurde. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 21.10.2025, OM 7554
Raiffeisenstraße jetzt endlich sperren!
Anregung an den Magistrat vom 12.01.2026, OM 7875 entstanden aus Vorlage: OF 810/11 vom 10.12.2025 Betreff: Raiffeisenstraße jetzt endlich sperren! Presseberichten zu Folge wurde eine gerichtliche Entscheidung getroffen, dass die Sperrung der Cronstettenstraße im Westend rechtmäßig sei. Dieses offene Verfahren diente dem Magistrat als Begründung, die Sperrung der Raiffeisenstraße, im Riederwald auf Höhe der Kindergartenzufahrt, nicht zu vollziehen. Diese Begründung ist nun entfallen. Dies vorausgeschickt wird der Magistrat gebeten, die vom Ortsbeirat seit vielen Jahren geforderte Sperrung zeitnah zu vollziehen. Begründung: Mit dem gleichzeitigen Baubeginn der Nordmainischen S-Bahn und des Riederwaldtunnels im Frühjahr 2026 werden sich die Staus Am Erlenbruch zur Durchfahrung des Riederwalds weiter verlängern. Dies wird dazu führen, dass noch mehr Fahrzeuge versuchen, den Stau durch das Wohngebiet zu umfahren. Im Bereich des Kindergartens in der Raiffeisenstraße wird bereits heute täglich gegen die Einbahnstraße gefahren. Es kommt immer wieder zu lebensgefährlichen Situationen, da die Falschfahrer mit Vollgas entgegen der Fahrtrichtung der Einbahnstraße rasen. Wünschenswert wäre die Anbringung eines versenkbaren Pollers, der Polizei, Feuerwehr und FES die Durchfahrt in der bisherigen Fahrtrichtung weiterhin ermöglicht. Bis zu dessen Einbau sind aber eine Schranke oder Poller ausreichend, damit es nicht zu weiteren Verzögerungen kommt. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 11 Vertraulichkeit: Nein
Verbesserung der Sicherheit an der Kreuzung Wilhelmshöher Straße/HeinzHerbertKarryStraße
Anregung an den Magistrat vom 12.01.2026, OM 7878 entstanden aus Vorlage: OF 813/11 vom 14.12.2025 Betreff: Verbesserung der Sicherheit an der Kreuzung Wilhelmshöher Straße/Heinz-Herbert-Karry-Straße Der Magistrat wird gebeten, die Verkehrssituation an der Kreuzung Wilhelmshöher Straße/Heinz-Herbert-Karry-Straße zu prüfen und Vorschläge vorzulegen, die eine sichere Wegeführung für alle Verkehrsteilnehmerinnen und -teilnehmer ermöglichen. Zudem wird um Auskunft zur Unfallstatistik gebeten (im Vergleich zu den letzten fünf Jahren). Begründung: An der Kreuzung Wilhelmshöher Straße/Heinz-Herbert-Karry Straße kommt es laut Anwohnerinnen und Anwohnern immer wieder zu gefährlichen Situationen und Unfällen. Insbesondere nach Abschluss des ersten Bauabschnitts der Wilhelmshöher Straße, in der die Wegeführung an der Kreuzung verändert war, kommt es nun immer wieder zu Unfällen (z. B. von Bornheim kommend wird die Kreuzung relativ schnell angefahren und die Vorfahrt der Fahrzeuge, die von der Wilhelmshöher Straße kommen, missachtet). Mögliche Ansatzpunkte könnten eine weiter vor der Kreuzung beginnende Geschwindigkeitsbeschränkung, eine optimierte Beschilderung, Piktogramme auf der Fahrbahn, eine Verbesserung des Fahrbahnzustands oder ggf. auch bauliche Veränderungen sein. Der Magistrat wird gebeten, Optionen zu prüfen und dem Ortsbeirat vorzulegen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 11 Vertraulichkeit: Nein
Ideen
Lärmbeseitigung Europa-Allee
Auf der Europa-Allee herrscht Abends bis weit in die Nacht hinein ein Problem mit lauten Autos, die auf den geraden Streckenabschnitten scharf beschleunigen und die zulässige Geschwindigkeit übertreffen (wahrscheinlich Autoposer) Das belästigt dir Bewohnenden des Europaviertels maßgeblich (Stress, Pulsanstieg). Selbst mit Ausrichtung auf einen Innenhof sind diese Autos bei gekippten Fenstern deutlich zu hören. Die Idee wäre, die Geschwindigkeit auf 30 zu begrenzen, Blitzer aufzustellen oder Polizeikontrollen zu erhöhen, um die Autoposer aus dem Verkehr zu ziehen. Nicht nur, dass die Blitzer der Stadt neue Einnahmen bringen könnte, man wäre nämlich wieder in der Lage, hier mit offenem Fenster zu schlafen.
Schwalbacher Str. als Einbahnstr.
In der Schwalbacher str. zwischen Frankenallee und Idsteiner Str. ist ein reger Verkehr. Die Straße ist durch die parkenden Autos eigentlich zu schmal für Verkehr in beide Richtungen. Dazu kommt, dass der Kreisverkehr in der Idsteiner Str sehr unübersichtlich ist und das ein- und ausfahren in die Schwalbacher str zu vielen gefährlichen Situationen führt. Eine Einbahnstraße wäre auch für die Schüler eine Erleichterung, die jederzeit mit viel zu schnell fahrenden Autos rechnen müssen. Die Idsteiner str wird häufig als schnelle Alternative zur Mainzer Landstr. genutzt. Die Autos brettern die Straße hoch und runter ohne Rücksicht auf den Kreisverkehr und ohne Rücksicht auf Kinder und Fußgänger. Die Schwalbacher str. dient häufig als Verbindung zur Mainzer. Viele Parallelstr. der Schwalbacher str. sind bereits Einbahnstraßen. Warum nicht auch diese?!
Fester Blitzer und mehr 30er Schilder in Idsteiner Str.
Die Idsteiner Str wird häufig als Tempostrecke und Alternative zur Mainzer Landstr genutzt. Vor allem abends und am Wochenende brettern die Autos hier entlang und fahren sicher nicht 30km/h!! Um diese Ausfahrten zu verhindern braucht es feste Blitzer - am besten mehrere zwischen Bahngleisen und Eppenhainer Str - und mehr Schilder, die auf die 30er Zone hinweisen!
Aufklärung und klare Regeln für Radler und E-Scooternutzer
Fast täglich kann man erleben das viele Verkehrsteilnehmer bei jeglicher Fortbewegungsart Regeln und Gesetze sehr individuell auslegen. Während Fahrzeuge mit deutlichen Kennzeichen leichter zu maßregeln sind, ist es bei kleinen Schildern und ohne schon schwierig. Für mich bleiben aber immer noch einige Ungeklärtheiten, denen ich im Alltag begegne. Vom Industriehof Richtung Praunheim kommend wurden die Radspuren Am Hohen Weg neu und gut markiert. Auf der weiterführenden Praunheimer Landstr. sind Fahrradsymbole auf der Fahrbahn. Weiterhin gibt es dort einen breiten zweifarbigen Gehweg ohne Nutzungspflicht (keine blauen Schilder), der sehr gerne auch weiter genutzt wird. Auch von E-Scooterfahrern und Radler oft auch in der verkehrten Richtung. Das führt zu Mißverständnissen und unschönen Situationen auf den Gehwegen, weil die blauen Schilder entfernt wurden, die auch für Fußgänger und Ortsunkundige hinweisend waren. Dürfen auch E-Scooter dort fahren, weil es ja ein Radweg ist? Es gibt keine Klarheit. 2. Punkt ist das Fahren in den Parks und Grünlagen mit E- Scootern. Laut Grünanlagensatzung ist das nicht erlaubt, ist aber gängige Praxis. Ich bitte die Verantwortlichen endlich Aufklärung zu betreiben und manche Maßnahme zu überdenken.
Tempo runter, eine sichere Gerbermühlstraße für alle!
Die Gerbermühlstraße ist eine sehr stark und sehr schnell befahrene Straße. Viele Autos fahren hier deutlich schneller als 50 km/h, was die Straße für alle anderen ziemlich gefährlich macht. Ein durchgehendes Tempolimit von 50 km/h würde helfen, den Verkehr zu beruhigen. Auch das Risiko von Unfällen ist dann deutlich geringer. Das ist nachgewiesen. Gefährliche Situation an der Wehrstraße: Ein besonders kritischer Punkt ist die Ampel an der Kreuzung mit der Wehrstraße. Dort ist die Mittelinsel so klein, dass man mit Kinderwagen, Fahrrad oder als Familie oft keinen Platz findet – man steht dann teilweise auf der Straße. Gleichzeitig rasen Autos mit hohem Tempo und kaum Abstand vorbei. Das ist extrem gefährlich – besonders für Kinder oder ältere Menschen. Egal ob Familien die mit den den Kindern zum Main wollen oder Jugendliche die zum Sportplatz müssen. Diese Kreuzung wird von sehr vielen Menschen genutzt. Gerade deshalb sollte man hier für mehr Sicherheit sorgen. Radweg direkt an der Straße – ohne Schutz: Auch für Radfahrende ist die Situation angespannt. Der Radweg verläuft direkt neben der Fahrbahn, mit viel zu wenig Abstand zu den Autos. Das ist eine große Gefahr – vor allem für weniger geübte Radfahrende. Weniger Tempo = mehr Sicherheit und Lebensqualität Ein Tempolimit von 50 km/h würde: • das Unfallrisiko senken, • das Überqueren der Straße sicherer machen, • den Radverkehr weniger gefährlich gestalten, • sowie Kinder und Jugendliche besser schützen. Unsere Forderung Die aktuelle Situation ist nicht mehr tragbar. Es braucht ein klares Tempolimit von 50 km/h auf der gesamten Gerbermühlstraße bis zur Stadtgrenze Offenbach – für mehr Sicherheit, Rücksicht und ein besseres Miteinander im Straßenverkehr. Bitte unterstützt diese Petition – für eine sichere Gerbermühlstraße für alle!
Tempo 30 stadtweit
Ich schlage dir Einrichtung eines Stadtweiten Tempolimits von 30 Stundenkilometern vor. Die Stadt Helsinki hat es auf diese Weise geschafft, in einem ganzen Jahr keinen einzigen Verkehrstoten beklagen zu müssen. Dieses Tempolimits muss auf allen Straßen gelten, außer auf Autobahnen und ähnlichen Straßen, an denen Fußganger- und Radverkehr nicht möglich ist.
Fußweg Hartmannsweilerstraße
Der Fußverkehr ist, neben dem Radverkehr, der wichtigste und effizienteste Verkehrsträger der Stadt. Umso wichtiger ist es, Fußgängern und Fußgängerinnen das Fortbewegen so einfach wie möglich zu machen und Behinderungen abzustellen. Die Hartmannsweilerstraße in Richtung Osten endet als Straße Am Wingertsgrund und wird von dort bis zur Schöffenstraße als Fußweg weitergeführt (im Satellitenbild rot markiert). Der Fußweg allerdings ist immer wieder von, ohnehin dort unerlaubt, parkenden Kraftfahrzeugen verstellt (Beispielbilder). Fußgänger müssen ausweichen oder sich zwischen den parkenden Autos hindurchzwängen (gelbe Markierung im Satellitenbild). Abhilfe kann, wie schon so oft und einfach geschehen, durch Fahrradbügel und/oder rot-weiße Pfosten geschaffen werden. So bliebe der Zugang zum Fußweg offen.
Festen Blitzer installieren /Geschwindigkeit Herabsetzen
in der Oeserstraße Richtung Messe bzw Höchst höhe Lidl hier halten sich sehr wenige Verkehrsteilnehmer an das Tempolimit von 40/50 ggf zwischen Wald und Bahnübergang auf 30 reduzieren
Überwachung der Einhaltung des Tempolimits und des Nachtfahrverbotes für LKW
In der Hauptdurchgangsstrasse im Riederwald, dem Erlenbruch gilt seit Jahren ein Tempolimit von 30 kmh. Ferner gilt hier für die Zeit von 22.00 Uhr bis 06.00 Uhr ein Durchfahrverbot für LKW über 7,5 t. Leider finden diese Verbote immer weniger Beachtung. Jeden Abend donnern schwere LKW durch die Siedlung mit einer entsprechenden Lärmemmission. Ferner halten sich, gerade in den verkehrsärmeren Stunden, viele Fahrzeugführer nicht an das vorgegebene Tempolimit von 30 kmh, was ebenfalls neben dem Sicherheitsaspekt auch eine erhebliche Lärmbelastung für die Anwohner mit sich bringt. Mein Vorschlag wäre daher die Einrichtung einer entsprechenden Überwachungsanlage.
Insektenfreundliche Straßenbeleuchtung
Straßenbeleuchtung, deren Einsetz Insektensterben stark reduzieren kann: https://www.spiegel.de/wissenschaft/technik/strassenbeleuchtung-neue-studie-zeigt-vorteile-von-insektenfreundlichen-lampen-a-1eddd01d-52e7-43e5-b24c-2ca4058d3085
LKW Verbot
Hallo, ich wohne zurzeit in der Ferdinand-Happ-Straße im Ostend. Mein Vorschlag wäre ein LKW Verbot auf der Ferdinand-Happ-Straße zwischen dem Ostbahnhof und der Kreuzung Launhardtstraße. Aufgrund des Containerbahnhofs am Ende der Ferdinand-Happ-Straße, fahren die LKWs Tag und Nach durch die Straße, obwohl sie eigentlich von der Autobahn über die Leibbrandstraße zu dem Containerbahnhof fahren könnten. Vorteil eines Verbots wäre, dass die Sicherheit für Familien mit Kindern (mehrere Kindergärten in der F-H-S) erhöht werden würde und die Lärmbelästigung für die mittlerweile zahlreichen Anwohner verringert werden würde. Die LKWs und der Containerbahnhof hätte dadurch keinen Nachteil.
Bewohnerparken günstiger machen
Eine Erhöhung um 300% ist ja wohl wirklich ein Witz! Eine Reduzierung auf 50€ pro Jahr wäre ausreichend! Also bitte so schnell wie möglich wieder reduzieren!!!
Änderung der Fahrbanmarkierungen der Waldschulstraße
Mir der letzten Änderung der Fahrbahnmarkierungen der Waldschulstraße und dem in diesem Zuge einhergehenden einseitigen Halteverbot auf der gesamten Länge, wurde die bestehende Parkplatznot ohne erkennbaren Grund erheblich verschärft. Weiter wurden die Fahrbahnmarkierung so geändert das die Straße genau genommen zur Einbahnstraße geworden ist, was bei dem aktuell erhöhten Verkehrsaufkommen auf Grund des gesperrten Bahnübergangs auf der Öserstraße nicht zu einem besseren Verkehrsfluss beiträgt. Daher die bitte die Änderungen wieder rückgängig zu machen.
Anwohner Parkplatz
Gesammte Kurmainzer str. in ffm Höchst für Bewohner mit Bewohnerparkausweis machen, hier stehen ständig monatelang Schrottfahrzege und nehmen der arbeitenden Bevölkerung die Parkplätze weg.
Vorhaben - Mobilität und Verkehr in Frankfurt
Ich würde mir wünschen das ein neues Vorhaben zu diesem Thema eingebracht wird, mit Bürgerbeteiligung. Wenn man allein die vielen unterschiedlichen Ideen zum Thema Verkehr, die in den letzten Jahren eingestellt wurden, ist es dringend nötig. Wir werden immer mehr, Bedürfnisse ändern sich, Fahrzeuge werden größer und schneller, bei gleichbleibendem Platz. Ich möchte nicht das sich die verschiedenen Verkehrsteilnehmer beharken, sondern das man gemeinsam neue Konzepte entwickelt und manche Regeln überdenkt und den neuen Gegebenheiten anpaßt.
Anfang der Rödelheimer Landstraße Tempo 30 jetzt
Reduzierung auf 30 km/h in dem Bereich der Rödelheimer Landstraße (RöLa) zwischen Breitenbachstraße und Ludwig-Landmann-Straße. Im Bereich der RöLa zwischen Breitenbachstraße und Ludwig-Landmann-Straße wurde das "Schönhofviertel" mit Kindergärten, Spielplätzen und Schule gebaut. Im Schönhofviertel selbst wurde eine "Tempo 30-Zone" geschaffen. Durch das neue Wohngebiet sind in dem Bereich der RöLa nun einige zusätzliche Querstraßen/Einmündungen entstanden, welche von Fahrzeugführern/innen schlecht einsehbar sind. Hierdurch kommt es häufiger zu gefährlichen Situationen mit Fast-Unfällen bei der Ausfahrt aus diesen Querstraßen/Einmündungen. Außerdem gibt es durch das neue Wohnviertel viel mehr Fußgängerverkehr und viel mehr Straßenüberquerungen der RöLa durch Fußgänger/innen. Deshalb ist es zwingend erforderlich, die Geschwindigkeit in dem Bereich der RöLa zwischen Breitenbachstraße und Ludwig-Landmann-Straße auf 30 km/h zu reduzieren. Am besten sollte die bereits im Schönhofviertel geschaffene "Tempo 30-Zone" auf den Bereich der RöLa ausgeweitet werden. Offiziell Gemarkung Bockenheim, jedoch auf Thema für den direkt angrenzenden Stadtteil Rödelheim (zuständiges Polizeirevier ist Rödelheim).
Kreisverkehr einrichten an der Kreuzung Rödelheimer Landstraße / Ludwig-Landmann-Straße
An der Ampelkreuzung Rödelheimer Landstraße / Ludwig-Landmann-Straße sollte dringend ein Kreisverkehr eingerichtet werden. Der Verkehr (Fahrzeuge und Fußgänger) an der Kreuzung Rödelheimer Landstraße / Ludwig-Landmann-Straße hat in den letzten Jahren stetig zugenommen. Dies wird nun noch durch das dort neu gebaute Schönhofviertel und die dortigen Geschäfte verschärft. Es besteht - vor allem im Berufsverkehr - zunehmender Rückstau. Zu anderen Zeiten (z. B. nachts) stehen Fahrzeuge völlig unnötigerweise vor roten Ampeln. Rückstaus: 1. vom Katharinenkreisel aus kommende Linksabbieger Richtung Rödelheim. 2. vom Katharinenkreisel kommende Rechtsabbieger in Rödelheimer Landstraße (zum Schönhofviertel). 3. aus der Ludwig-Landmann-Straße (Brentanobad) kommende Rechtsabbieger Richtung Rödelheim. 4. aus der Rödelheimer Landstraße (Schönhofviertel) kommende Linksabbieger Richtung Katharinenkreisel/A648. Ein Kreisverkehr könnte das Problem sehr gut lösen. Der Kreuzungsbereich ist auch groß genug um dort einen Kreisverkehr einrichten zu können. Dieser sollte ggfs. einspurig eingerichtet werden. Eine gesonderte Rechtsabbieger-Spur mit Einfädelungsspur wäre denkbar. Oder ansonsten Fußgängerüberwege mit Fußgänger-Inseln zwischen den gegenläufigen Fahrspuren.
Sichere, baulich getrennte Radinfrastruktur Mainzer Landstraße
Auf der verkehrsreichen Mainzer Landstraße, besonders zwischen Platz der Republik und Gustavsburgplatz, ist zwar ein Schutzstreifen für Radfahrende eingezeichnet. Dieser Schutzstreifen wird aber regelmäßig durch haltende Autos blockiert. Viel zu oft müssen Radfahrende ihre Schutzzone im fließenden Verkehr verlassen. *Idee* Aus den Schutzzonen rechts und links soll ein sicherer, baulich getrennter Radweg werden. Baulich getrennt bedeutet, dass nicht allein durch Farbe der Radweg markiert sondern z.B. durch Poller abgesichert wird. Dadurch werden nicht nur schwächere Verkehrsteilnehmende geschützt, sondern die Autospur verengt. Diese Fahrbahnverengung führt nachweislich zur Geschwindigkeitsreduktion und damit ebenfalls zu mehr Verkehrssicherheit.
Weitergehender Modellversuch E-Scooter im Stadtteil Bockenheim
Die Möglichkeit, für überschaubares Entgelt E-Scooter zu entleihen, ist zwar für die Nutzer eine schöne Sache. Leider gehören überall auf Fuß- und Radwegen, in Grünanlagen und Gewässern herumliegende und -stehende E-Scooter nicht nur in Frankfurt zum Alltag. Oft behindern und gefährden sie andere Verkehrsteilnehmer oder die Umwelt. Vor allem Geh- und Sehbehinderte haben große Probleme. Diese Probleme bestehen ausschließlich bei Leih-Scootern, da private E-Scooter naturgemäß geordnet abgestellt werden, um Diebstahl oder Vandalismus zu vermeiden. Deshalb werden diese in einigen Städten im In- und Ausland bereits komplett verboten. Für den Stadtteil Bockenheim wird ein weiter gehender Modellversuch als bislang im Bahnhofsviertel vorgeschlagen: Im gesamten Stadtteil Bockenheim sowie in einer 1 km anschließenden Zone im angrenzenden Westend, die der durchschnittlichen Fahrtweite entspricht, gilt ein umfassendes Verbot des Verleihs von E-Scootern. Allerdings wird der Verleih an von der Stadt Frankfurt ausgewählten Plätzen unter den folgenden Rahmenbedingungen zugelassen: • Das Entleihen und die Rückgabe sind nur an den ausgewiesenen Plätzen zulässig. • Die Verleihfirmen stellen durch geeignete Maßnahmen sicher, dass die Mietdauer erst bei ordnungsgemäßem Abstellen an einem dieser Plätze endet. • Die Verleihfirmen stellen durch geeignete Maßnahmen sicher, dass ein Wegnehmen der Scooter von diesen Abstellplätzen durch unbefugte Dritte nicht möglich ist. • Die Verleihfirmen richten eine Meldestelle ein, bei der trotz allem an anderen Stellen im Versuchsgebiet aufgefundene E-Scooter rund um die Uhr per Telefon oder elektronisch gemeldet werden können und kümmern sich um ein zeitnahes Entfernen. • Für Verstöße wird von der Stadt Frankfurt am Main eine Vertragsstrafe festgesetzt, die hoch genug ist, um die Verleihfirmen zum Einhalten der Regelungen zu motivieren. Es erfolgt eine mit dem Ortsbeirat 2 abgestimmte jährliche Erfolgskontrolle.
Saalburgstraße zweispurig machen für weniger Stau
An der Saalburgstraße Richtung Eskişehirplatz/Nebenstraße kommt es immer wieder zu unnötigem Stau. Wenn die Fahrzeuge nach rechts abbiegen möchten (Grün), dann müssen Sie immer auf Fußgänger warten. Sie warten dann da beim Blauen Kreis. Das dauert dann meistens so lange, dass die Ampel wieder Rot wird, und nur wenige Fahrzeuge über die Ampel kommen. Bei Bussen ist das noch schlimmer. Mein Vorschlag wäre es, dass die Straßenbahn-Spur auch von Fahrzeugen genutzt werden kann, welche weiter geradeaus fahren wollen. Da die Straßenbahn im 20 Minuten-Takt fährt, sollte eine Begegnung mit dieser keine großen Schwierigkeiten bereiten. Und selbst dann, ist das nichts neues, dass sich Fahrzeuge und Bahnen die Straße teilen. Grün: Aktuell die einzige Straße für Fahrzeuge. Rot: Aktuell durchgestrichen und nur für die Straßenbahn. Mein Vorschlag für eine weitere bzw. geteilte Spur zwischen Auto und Bahn. Blau: Fußgängerverkehr. Der Kreis markiert den Punkt, wo die Autos und (langen) Busse stehen bleiben müssen, da die Ampel zeitgleich mit der vom Grünen Weg auf Grün schaltet. Andere Autos kommen nicht weiter.
Beidseitiges absolutes Halteverbot auf der Rheinlandstraße zwischen Ferdinand-Dirichs-Weg und Alt-Schwanheim
Die Verkehrssituation auf der Rheinlandstraße, zwischen Ferdinand-Dirichs-Weg und Alt-Schwanheim, ist derzeit unhaltbar und gefährlich. Aufgrund des aktuell nur einseitig geltenden absoluten Halteverbots wird die Fahrbahn regelmäßig durch parkende Fahrzeuge so stark verengt, dass sie nur noch einseitig befahrbar ist. Dies hat massive Auswirkungen auf alle Verkehrsteilnehmer: • Busse, die in beide Richtungen verkehren, geraten regelmäßig in Blockadesituationen. • Der Fußgängerüberweg ist durch parkende Fahrzeuge nur schwer einsehbar – eine erhebliche Gefahr insbesondere für Kinder, ältere Menschen und Personen mit eingeschränkter Mobilität. • Fahrradfahrer sind gefährdet, da Autos häufig mit überhöhter Geschwindigkeit von Lücke zu Lücke fahren und dabei den Mindestabstand nicht einhalten können. • Rettungs- und Lieferfahrzeuge werden behindert, was in kritischen Situationen fatale Folgen haben kann. Daher schlage ich die Einführung eines beidseitigen absoluten Halteverbots auf diesem Abschnitt der Rheinlandstraße vor, um: • den Verkehrsfluss in beide Richtungen dauerhaft sicherzustellen, • die Sichtverhältnisse auf dem Fußgängerüberweg zu verbessern, • die Sicherheit für Radfahrer deutlich zu erhöhen, • den öffentlichen Nahverkehr zu entlasten und Pünktlichkeit zu sichern, • riskante Verkehrssituationen nachhaltig zu vermeiden. Um den Bedarf der hierdurch entfallenden Parkplätze auszugleichen, schlagen ich vor: In der Rheinlandstraße, zwischen Martinskirchstraße und Ferdinand-Dirichs-Weg, den roten Sperrstreifen in der Fahrbahnmitte rückzubauen und auf der westlichen Straßenseite die bestehenden Parkmöglichkeiten in eine 30°-Schrägaufstellung umzuwandeln. Dadurch kann der vorhandene Raum effizienter genutzt und eine ausreichende Anzahl an Parkplätzen geschaffen werden.
Fussgängerampel automatisch auf Grün
Hallo guten Tag, im Innenstadtbereich wird die Fussgängerampel automatisch Grün wenn die Fahrzeuge anhalten müssen. In den Aussenbereichen wird die Fussgängerampel nur Grün wenn man dies anfordert. Das heisst die gelben Tasten drückt. Pädagogisch ist das nicht korrekt wie soll man einem Kind erklären dass die Autos zwar rot haben wir aber nicht die Strasse queren dürfen weil die Ampel erst bei der neuen Phase auf grün geht . Die Ampel für Fussgänger sollte automatisch immer auf grün gehen. Im übrigen spart die Stadt auch noch Geld, da man keine „Drücker“ benötigt. Wäre toll wenn Sie das umsetzen würden Mit freundlichen Grüßen Hermann Striese
Pfosten auf Gehweg Kalbacher Hauptstraße platzieren, da Fahrzeuge zum Teil den Gehweg als Fahrbahnverbreiterung nutzen und Fußgänger gefährden
Es fällt fast täglich auf, dass viele Fahrzeuge, die die Kalbacher Hauptstraße ortseinwärts fahren, bei Gegenverkehr den Gehweg als Fahrbahnverbreiterung benutzen und uU Fußgänger gefährden. Mir selbst ist es oft passiert, dass ich zur Seite springen musste, da ich sonst umgefahren worden wäre. Es handelt sich hier im übrigen um eine Tempo 30 Zone, an die sich die meisten Fahrer aber nicht halten. Eine Lösung wäre das Anbringen von Pfosten auf dem Gehweg, da dann die oben genannte Situation nicht mehr entstehen könnte. Auf dem beiliegenden Foto kann man einen Transporter erkennen, der gerade den Gehweg nach dessen Befahren wieder verlässt.
Anbringen weiterer Tempo 30 Schilder an Ortseinfahrt Kalbacher Hauptstraße
Ich würde es befürworten, wenn an der Ortseinfahrt Kalbacher Hauptstraße bzw. in deren Verlauf weitere Tempo 30 Schilder angebracht werden. Das einzige Schild direkt nach der Ortseinfahrt (in der Kurve) wird leicht wegen dem Schild "Umweltzone" übersehen. Es kommt täglich vermehrt vor, dass Fahrzeuge mit deutlich überhöhter Geschwindigkeit in den Ort fahren und zum Teil bei Gegenverkehr sogar den Gehweg als Fahrbahnverbreiterung benutzen.
Gerbermühlstr.: Reduzierung des Tempolimits von 70 auf 50 km/h
Ich schlage vor, die Geschwindigkeitsbegrenzung auf der Gerbermühlstraße von 70 km/h auf 50 km/h zu reduzieren. Als Autofahrer sehe ich keinen Grund, dort 70 km/h zu fahren, weil: 1) die gesamte Strecke nicht so lang ist und viele Straßen mit einer Geschwindigkeitsbegrenzung von 50 km/h oder weniger verbindet. Man wird dort definitiv langsamer fahren. 2) es gibt viele Ampeln. Um 70 km/h zu fahren, muss man sehr schnell beschleunigen und dann an der roten Ampel schnell anhalten. Als Radfahrer fühle ich mich unsicher, wenn ich neben Autos fahre, die 70 km/h fahren. Es gibt noch einen weiteren Grund, die Geschwindigkeit zu reduzieren: Zwischen dieser Straße und dem Main befindet sich ein Naturschutzgebiet. Weniger Lärm und CO2-Emissionen würden sich positiv auf diesen Bereich auswirken.