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Nutzung öffentlicher Parkflächen durch Betreiber eines Flughafen-Shuttle-Services mit Parkservice in der Eschborner Landstraße

Vorlagentyp: ST Magistrat

Stellungnahme des Magistrats

Der Außendienst der Städtischen Verkehrspolizei kontrolliert den ruhenden Verkehr in der Eschborner Landstraße im Rahmen der Streifentätigkeit. Im Umfeld der Metropolitan School Frankfurt befinden sich zahlreiche nicht weiter regulierte Parkplätze im öffentlichen Verkehrsraum. Diese dürfen unterschiedslos von allen zugelassenen Kraftfahrzeugen im Rahmen des Gemeingebrauchs genutzt werden. Die Straßenverkehrs-Ordnung unterscheidet nicht zwischen gewerblicher oder privater Nutzung von Fahrzeugen, entsprechend kann seitens der Städtischen Verkehrspolizei kein Einfluss auf das Abstellen von Fahrzeugen durch den Parkservice genommen werden. Ausnahmegenehmigungen sind hierfür weder erforderlich noch würden sie für derartige Dienstleistungen erteilt.

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