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Thema

Fußverkehr

Vorlagen

ST (Stellungnahme des Magistrats)

Sicherung des Rettungsweges Wehrhofstraße in Rödelheim

24.11.2025 · Aktualisiert: 15.01.2026

Stellungnahme des Magistrats vom 15.12.2025, ST 2072 Betreff: Sicherung des Rettungsweges Wehrhofstraße in Rödelheim Die Zickzack-Markierungen (Verkehrszeichen 299) in den Kurvenbereichen müssen überfahrbar bleiben (Schleppkurven) und dürfen daher nicht zusätzlich abgesichert werden. Zusätzliche Absicherungen auf dem Gehweg sind unter Berücksichtigung der Barrierefreiheit wegen dessen Breite nicht möglich. Um den Fünf-Meter-Bereich, beziehungsweise den Schwenkbereich an der Wehrhofstraße 9 (Ecke Oelmühlgasse) zu erweitern, wird der Magistrat dort zunächst ebenfalls eine solche Markierung anbringen. Zu rechnen ist damit im ersten Halbjahr 2026. Außerdem wird der Magistrat die vorhandenen Sperrflächen an den beiden genannten Ecken erneuern. Eine grundsätzliche Lösung allerdings würde nur eine Änderung der Parkordnung bringen. In der Straße "Am Rödelheimer Wehr" und an der Oelmühlgasse gibt es eigentlich nur Platz für ein einseitiges Fahrbahnparken. Das derzeit praktizierte beidseitige Gehwegparken geht deutlich zulasten des Fußverkehrs. Auch mit Blick auf die Barrierefreiheit und Verkehrssicherheit ist die Situation nicht ideal. Da eine solche Änderung der Parkordnung mit dem Wegfall von Parkplätzen einhergehen würde, bittet der Magistrat den Ortsbeirat um eine Rückmeldung, ob er damit einverstanden ist (an strassenverkehrsamt@stadt-frankfurt.de, zu Händen 36.32). Beide genannten Kreuzungen werden durch die Städtische Verkehrspolizei kontrolliert. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 02.09.2025, OM 7265

ST (Stellungnahme des Magistrats)

Gehweg von der Straße Kupferhammer zur U-BahnStation „Zeilweg“ gegen parkende Autos sichern

24.11.2025 · Aktualisiert: 15.01.2026

Stellungnahme des Magistrats vom 15.12.2025, ST 2062 Betreff: Gehweg von der Straße Kupferhammer zur U-Bahn-Station "Zeilweg" gegen parkende Autos sichern Der Magistrat hat die Situation vor Ort geprüft und einen Lösungsansatz erarbeitet, um das Zuparken des Gehwegs zu verhindern: Aufgrund der Nähe zur U-Bahn-Station bietet sich eine Absicherung mit Radbügeln an. So wird nicht nur der Gehweg freigehalten, sondern es werden auch weniger Fahrräder behindernd oder gefährdend an den Geländern der Treppen und Rampen der U-Bahnstation angeschlossen. Die Maßnahme wird voraussichtlich in der ersten Jahreshälfte 2026 ausgeführt. Anlage 1 (ca. 94 KB) Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 20.02.2025, OM 6609

OF (Antrag Ortsbeirat) · OB 1

Kaisersack barrierefrei halten

22.11.2025 · Aktualisiert: 14.01.2026

Antrag vom 22.11.2025, OF 1807/1 Betreff: Kaisersack barrierefrei halten Der Ortsbeirat möge folgende Hinzuvorlage zu M 185 beschließen: In OM 7304 hatte der OBR1 die Barrierefreiheit für den Kaisersack gefordert. Dies vorangeschickt, möge die Stadtverordnetenversammlung in Bezug auf Projekt 2 (Bahnhofsviertel Innenstadt: Neugestaltung Kaisertor) beschließen, dass die OM 7304 bei der Gestaltung des Kaisersacks berücksichtigt wird, indem der Durchgang vom Hauptbahnhof kommend auch für eine Vielzahl an Fußgehenden, als auch im Rahmen der Barrierefreiheit für geh- und sehbehinderte Menschen, als auch für Fahrräder jederzeit auf direktem Weg möglich ist. Hierzu soll die Info-Box nicht quer auf die Fläche sondern längs auf einem der Parkplätze in Richtung Innenstadt aufgestellt werden. Begründung: Der Strom der Menschen vom Hauptbahnhof in Richtung Innenstadt muss auf dem "Boulevard" möglich sein, ohne dass man sich um temporäre Bauten herumschlängeln muss. Die Menschen sollen hindernisfrei vom Hauptbahnhof in Richtung Innenstadt geleitet werden. Eine Pulkbildung in unmittelbarer Nähe der Ampeln vor dem Hauptbahnhof soll verhindert werden. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Vortrag des Magistrats vom 14.11.2025, M 185 Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 43. Sitzung des OBR 1 am 25.11.2025, TO I, TOP 52 Beschluss: Anregung OA 580 2025 1. Der Vorlage M 185 wird unter Hinweis auf die OA 580 zugestimmt. 2. Die Vorlage OF 1807/1 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass im letzten Satz des Antragstenors die Worte "quer" und "längs" gestrichen werden. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, CDU, SPD und Linke gegen FDP und ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung) zu 2. Einstimmige Annahme

Partei: GRÜNE
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OF (Antrag Ortsbeirat) · OB 1

Gutleutstraße - Baseler Platz

20.11.2025 · Aktualisiert: 14.01.2026

Antrag vom 20.11.2025, OF 1812/1 Betreff: Gutleutstraße - Baseler Platz Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Vorlage M 186 wird zugestimmt insofern folgende Punkte aufgenommen und umgesetzt werden: Die im Bereich des Baseler Platzes entstehenden Verkehrsinseln sollen, wenn möglich, begrünt werden. Die Anwohnerparkplätze in der Gutleutstraße werden erhalten, insofern sie nicht notwendigerweise für eine Haltestelle der Straßenbahn entfallen müssen. Bei der Planung des Verkehrs am Baseler Platz ist ein besonders Augenmerk darauf zu legen, dass die Fußgängerquerung der Baseler Straße (auf Höhe der Esslinger Straße) zum Schulweg von Grundschülern gehört. Hier sollte die Ampelschaltung so programmiert werden, dass es zu keinen Rückstaus kommt und Autos auf dem Fußgängerüberweg stehen bleiben, während die Fußgänger grün haben. Ggfs. sind Rotlicht-Blitzer aufzustellen. In der Esslinger Straße werden alle Baumscheiben so umgestaltet, dass Autos wieder in Fahrtrichtung parken können. Die Baumscheiben sollten dabei vor dem Befahren durch PKW durch einen niedrigen Zaun geschützt werden. Evtl. sind auch die Radbügel an den Baumscheiben umzusetzen, damit sie nutzbar bleiben. Die Hermann-Herzog-Schule und die Schule am Sommerhoffpark liegen direkt an der Gutleutstraße. Schülerinnen und Schüler dieser Schulen haben besondere Ansprüche an ihre Umgebung, da sie Einschränkungen beim Hören und Sehen haben. Die Planung der Straßenbahnhaltestellen westlich und östlich der Camberger Brücke, sowie die gesamte Planung dieses Straßenbereichs bedarf der besonderen Sorgfalt und Berücksichtigung der Bedarfe. Die Schulleitungen sollen deshalb in die Planungen mit einbezogen und regelmäßig über den Planungsstand informiert werden. Anregungen der Schulleitungen sind unbedingt zu berücksichtigen. Z.B. ein Leitsystem von den Haltestellen zur Hermann-Herzog-Schule Während der Bauarbeiten ist darauf zu achten, dass den Schülerinnen und Schülern der Schulen ein sicherer Schulweg zur Verfügung steht. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Vortrag des Magistrats vom 14.11.2025, M 186 Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 43. Sitzung des OBR 1 am 25.11.2025, TO I, TOP 53 Auf Wunsch von ÖkoLinX-ARL wird über die Vorlage OF 1812/1 ziffernweise abgestimmt. Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 7781 2025 1. Der Vorlage M 186 wird unter Hinweis auf die OM 7781 zugestimmt. 2. 1. Die Ziffern 1. bis 6. der Vorlage OF 1812/1 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 2. Die Ziffer 2. der Vorlage OF 1812/1 wird abgelehnt. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, CDU, SPD, Linke und ÖkoLinX-ARL gegen FDP (= Ablehnung) zu 2. Zu 1.: GRÜNE, CDU, SPD, Linke und ÖkoLinX-ARL gegen FDP (= Ablehnung) Zu 2.: GRÜNE, FDP und ÖkoLinX-ARL gegen CDU und SPD (= Annahme); Linke (= Enthaltung)

Partei: CDU
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OF (Antrag Ortsbeirat) · OB 3

Fahrradbügel im Baumweg

19.11.2025 · Aktualisiert: 08.01.2026

Antrag vom 19.11.2025, OF 978/3 Betreff: Fahrradbügel im Baumweg Der Ortsbeirat 3 möge beschließen, der Magistrat wird gebeten, im Baumweg im Kreuzungsbereich mit der Julius-Heymann-Straße, Fahrradbügel auf der südlichen Seite vor dem (Friseur-)Ladengeschäft und gegenüber auf der nördlichen Seite vor Hausnr. 12 zu installieren und zusätzlich in diesem Zuge eine Querungsmöglichkeit für Zufußgehende zu schaffen. Weiterhin sollte geprüft werden, ob die Betonpoller vor der Synagoge eventuell durch Fahrradständer ersetzt werden könnten, um das Abstellen von Fahrzeugen zu verhindern. Begründung: Im Baumweg gibt es zwischen Berger Straße und Sandweg nicht einen Fahrradbügel. Im Baumweg 8, bei Frauen in Bewegung e.V.(FIB) trainieren über 300 Frauen und Mädchen, die häufig das Fahrrad nutzen. Auch in den benachbarten Häusern, gibt es viele Organisationen (Schneiderei Zorn und Freund, Frauenverein für Selbstverteidigung, Bund Deutscher Pfadfinder), deren Besucherinnen und Besucher mit dem Fahrrad kommen. Das führt dazu, dass Räder an Zäunen oder Straßenschildern im öffentlichen Verkehrsraum angeschlossen werden, was immer wieder zu Konflikten mit der Nachbarschaft und Zufußgehenden auf den sowieso schon viel zu engen Gehwegen führt. Die erwähnte Kreuzung ist als Verbindung zum Anlagenring von Zufussgehenden stark frequentiert. Durch die Maßnahme würde die Querungsmöglichkeit vereinfacht und insgesamt sicherer gestaltet werden. Antragsteller: GRÜNE CDU Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Antrag vom 16.09.2025, OF 951/3 Beratung im Ortsbeirat: 3 Beratungsergebnisse: 43. Sitzung des OBR 3 am 04.12.2025, TO I, TOP 14 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 7870 2025 1. Die Vorlage OF 951/3 wurde zurückgezogen. 2. Die Vorlage OF 978/3 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass der letzte Satz des Tenors gestrichen wird. Abstimmung: zu 2. GRÜNE, CDU, SPD, Linke, Volt und ÖkoLinX-ARL gegen FDP (= Ablehnung)

Parteien: GRÜNE CDU
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OF (Antrag Ortsbeirat) · OB 3

Barrierefreier Zugang zum 3. Polizeirevier

19.11.2025 · Aktualisiert: 08.01.2026

Antrag vom 19.11.2025, OF 969/3 Betreff: Barrierefreier Zugang zum 3. Polizeirevier Vom Besucherparkplatz des Polizeipräsidiums kann ausschließlich über Stufen das 3. Revier und das Prolizeipräsidium erreicht werden, es sei denn, man geht vom Besucherparkplatz über den Bürgersteig bis zur Eschersheimer Landstraße und neben dem U-Bahn-Treppenaufgang zum Eingang des Revieres/Polizeipräsidiums bzw. vom Besucherparkplatz über den Bürgersteig bis zur Bertramstraße und dort entlang des Hauses bis zum Eingang des Revieres/Präsidium. Ein direkter Zugang vom Besucherparkplatz neben den Stufen zum Präsidium/3. Revier ist nicht möglich und dies, obwohl dort sogar zwei Behindertenparkplätze ausgeschildert sind. Dies vorausgeschickt möge der Ortsbeirat 3 beschließen, der Magistrat wird gebeten mit dem zuständigen Hessischen Innenministerium in Kontakt zu treten um einen direkten barrierefreien Zugang vom Parkplatz aus zu ermöglichen. Zusätzlich müsste das Zufahrtsschild zum Besucherparkplatz geändert werden. Aktuell weisen zwei Schilder auf die Parkplatzeinfahrt hin, rechts zum Besucherparkplatz und links zum "3.Revier + KDD". Tatsächlich ist jedoch der rechte Parkplatz der Besucherparkplatz und die linke Seite für Einsatzfahrzeuge gesperrt. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 3 Beratungsergebnisse: 43. Sitzung des OBR 3 am 04.12.2025, TO I, TOP 32 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 7869 2025 Die Vorlage OF 969/3 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: CDU
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OF (Antrag Ortsbeirat) · OB 3

Schulwegsicherheit PhormsSchule

19.11.2025 · Aktualisiert: 08.01.2026

Antrag vom 19.11.2025, OF 980/3 Betreff: Schulwegsicherheit Phorms-Schule Der Ortsbeirat 3 möge beschließen, der Magistrat wird gebeten folgende Maßnahmen im Rahmen der Schulwegsicherheit der Phormsschule umzusetzen, a) Entweder im Bereich der Eschersheimer Landstraße Höhe Einmündung Fürstenberger Straße oder auf der Holzhausenstraße auf der südlichen Seite nach der Einmündung der Justianstraße eine "Drop-off-Zone" (Parkverbotszone) in der Zeit von 7:30 bis 8:30 Uhr und 14:45 bis 15:45 Uhr einzurichten. b) Im Bereich der Kreuzung der Fürstenberger Straße mit dem Oeder Weg ein Schild "Vorsicht Schule" (Spielende Kinder) anzubringen. c) Im Bereich der Kreuzung der Fürstenberger Straße mit der Justinianstraße einen Zebrastreifen über die Justianstraße einzurichten. Wenn das nicht möglich sein sollte, eine Querungshilfe und "Achtung Schule" (Spielende Kinder) Schilder zu installieren. Zusätzlich sollten dann im Kreuzungsbereich auf der südlichen Seite der Fürstenberger Straße und auf der östlichen Seite der Justianstraße Fahrradständer auf jeweils einem Parkplatz installiert werden, um die Einsehbarkeit der Kreuzung zu erhöhen. Begründung: Maßnahmen zur Schulwegsicherheit wurden der Schule bereits vor mehreren Jahren in Aussicht gestellt. Passiert ist leider nichts. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 3 Beratungsergebnisse: 43. Sitzung des OBR 3 am 04.12.2025, TO I, TOP 53 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 7871 2025 Die Vorlage OF 980/3 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: CDU
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OF (Antrag Ortsbeirat) · OB 12

Barrierefreier Übergang an der Friedrich-Karl-Klausing-Straße/Ecke Altenhöferallee

18.11.2025 · Aktualisiert: 14.12.2025

Antrag vom 18.11.2025, OF 653/12 Betreff: Barrierefreier Übergang an der Friedrich-Karl-Klausing-Straße/Ecke Altenhöferallee Vorgang: OM 6421/25 OBR 12; ST 338/25 Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, den für das 2. Quartal 2025 zugesicherten Umbau der Borde an den genannten Stellen umzusetzen. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 24.01.2025, OM 6421 Stellungnahme des Magistrats vom 07.03.2025, ST 338 Beratung im Ortsbeirat: 12 Beratungsergebnisse: 43. Sitzung des OBR 12 am 05.12.2025, TO I, TOP 15 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 7842 2025 Die Vorlage OF 653/12 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: SPD
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OF (Antrag Ortsbeirat) · OB 2

Haushalt 2026 Verbesserung der Beleuchtung an Einrichtungen der Jüdischen Gemeinde Frankfurt am Main, K. d. ö. R.

17.11.2025 · Aktualisiert: 08.01.2026

Antrag vom 17.11.2025, OF 1286/2 Betreff: Haushalt 2026 Verbesserung der Beleuchtung an Einrichtungen der Jüdischen Gemeinde Frankfurt am Main, K. d. ö. R. Der Magistrat wird gebeten, für das kommende Haushaltsjahr Haushaltsmittel bereitzustellen, um die Beleuchtung an folgenden Standorten deutlich zu verbessern: im Bereich des Ignatz-Bubis-Gemeindezentrums, Savignystraße 66, im Bereich der Jüdischen Grundschule, Westendstraße 45-47, im Bereich des Verwaltungsgebäudes der Jüdischen Gemeinde, Westendstraße 43. Dies umfasst insbesondere die Überprüfung der bestehenden Beleuchtungssituation und - wo erforderlich - - die Installation zusätzlicher Leuchten, - die Erhöhung der Leuchtstärke vorhandener Beleuchtung, - die Instandsetzung defekter Leuchten, - eine Optimierung der Beleuchtungsintervalle und der technischen Steuerung. Begründung: Die genannten Einrichtungen liegen in Bereichen, die in den Abend- und frühen Morgenstunden unzureichend ausgeleuchtet sind. Die Wege werden stark genutzt - von Gemeindemitgliedern, Schulkindern, Besuchern und Beschäftigten. Eine bessere Beleuchtung erhöht das Sicherheitsempfinden, reduziert Angsträume und verbessert das objektive Sicherheitsniveau. Jüdische Einrichtungen sind traditionell besonders schutzbedürftig. Eine gute Ausleuchtung der Zugangsbereiche gehört zu den grundlegenden und seit vielen Jahren bewährten Sicherheitsstandards. Die derzeitige Beleuchtungssituation wird diesem Anspruch nicht gerecht. Zudem ist die Dunkelheit schlicht gefährlich. Besonders ältere Menschen und Personen mit Einschränkungen, die diese Wege regelmäßig nutzen, sind erhöhten Risiken ausgesetzt. Unebenheiten oder Bordsteine sind bei schwacher Beleuchtung schwer erkennbar; Stürze sind absehbar. Von einer besseren Ausleuchtung profitieren alle: Bürger, Besucher und Anwohner des gesamten Quartiers. Die Maßnahme erhöht die allgemeine Sicherheit und verbessert die Aufenthaltsqualität im öffentlichen Raum. Der Ortsbeirat 2 hat das Thema bereits in den vergangenen Jahren aufgegriffen und z.B. mit den Antrag OM 5129 auf die Agenda gesetzt. Trotz dieser Vorstöße ist die Situation bis heute nicht zufriedenstellend gelöst. Eine erneute und verbindliche Befassung ist daher erforderlich. Zur Umsetzung dieser Maßnahmen sind entsprechende Haushaltsmittel bereitzustellen. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 44. Sitzung des OBR 2 am 01.12.2025, TO I, TOP 44 Beschluss: Etatanregung EA 107 2025 Die Vorlage OF 1286/2 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: 1 GRÜNE, CDU, 1 FDP, 1 Linke, BFF und ÖkoLinX-ARL gegen 5 GRÜNE und SPD (= Ablehnung); 1 Linke (= Enthaltung) bei Abwesenheit 1 FDP

Partei: CDU
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ST (Stellungnahme des Magistrats)

Bevölkerungsschutz bleibt deutlich zu verbessern

14.11.2025 · Aktualisiert: 27.12.2025

Stellungnahme des Magistrats vom 15.12.2025, ST 2055 Betreff: Bevölkerungsschutz bleibt deutlich zu verbessern Wir verweisen auf die Stellungnahmen des Magistrats vom 14.03.2022 (ST 645), vom 17.04.2023 (ST 930) und vom 17.01.2025 (ST 119) an den Ortsbeirat 10. Ergänzend hierzu teilt der Magistrat mit, dass die Planungsarbeiten für ein gesamtstadtumfassendes Sirenennetz aktuell noch nicht abgeschlossen sind. Im Zuge der Planungsarbeiten wurden u. a. bisher rund 130 mögliche Sirenenstandorte gesichtet und begangen. Über 20 Standorte stehen noch zur Prüfung aus. Die Auswahl der Sirenenstandorte erfolgt nach der bestmöglichen Schallausbreitung. Das Ergebnis der Fachplanung wird voraussichtlich für Anfang 2026 erwartet. Der Magistrat wird in geeigneter Weise über das Ergebnis informieren. Des Weiteren beabsichtigt der Magistrat einen Kommunalen Bevölkerungsschutzplan für die Stadt Frankfurt am Main zu erstellen und der Stadtverordnetenversammlung zur Beschlussfassung vorzulegen, in welchem der Bevölkerungsschutz aus gesamtstädtischer Perspektive systematisch aufgearbeitet und beplant wird. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 21.10.2025, OM 7537

ST (Stellungnahme des Magistrats)

Zentrum der Islamischen Kultur - Belästigungen für die Bürger:innen minimieren

14.11.2025 · Aktualisiert: 27.12.2025

Stellungnahme des Magistrats vom 05.12.2025, ST 2046 Betreff: Zentrum der Islamischen Kultur - Belästigungen für die Bürger:innen minimieren Zu 1: Die Versammlungsbehörde ist sich der im Antrag beschriebenen Einschränkungen für die Anwohnenden und des öffentlichen Interesses an der Sicherstellung des regulären Busverkehrs bewusst. Hinsichtlich des Versammlungscharakters der besagten Zusammenkünfte besteht weiterhin Klärungsbedarf. Der Magistrat - Ordnungsamt - behält sich nach Auswertung der vorliegenden und künftigen Erkenntnisse vor, seine Beurteilung zu ändern. Aktuell ist beabsichtigt, eine Verlegung der Zusammenkünfte auf die gegenüberliegende Grünanlage (Straßenbegleitgrün) anzuordnen. Dem Wunsch des Ortsbeirats, in Dialog mit den Anmeldenden zu treten, wird durch die laufende Kooperation der Versammlungsbehörde bereits entsprochen. Der Magistrat - Ordnungsamt - wird die Lage weiterhin engmaschig beobachten und die rechtlichen Möglichkeiten zur Minimierung der Beeinträchtigungen konsequent ausschöpfen. Zu 2: Die Frage, ob und inwieweit ein rechtskräftiges Verbot des "Zentrum der Islamischen Kultur e.V." (ZIK) die künftige Zulässigkeit von Versammlungen am selben Ort beeinflusst, ist von komplexer juristischer Natur. Grundsätzlich handelt es sich bei den derzeitigen Vorgängen um Versammlungen, die von Privatpersonen angezeigt werden. Das vom Bundesministerium des Innern und für Heimat verfügte Vereinsverbot gegen das ZIK richtet sich explizit gegen die Organisation und ihre Rechtsform. Es berührt jedoch nicht die grundrechtlich geschützte Versammlungsfreiheit (Art. 8 Abs. 1 GG, Art. 14 Abs. 1 Verf HE) der Bürger:innen. Die Versammlungsbehörde muss daher im Einzelfall prüfen, ob die konkrete Versammlung tatsächlich die Ausübung der Versammlungsfreiheit darstellt (z.B. Protest gegen das Verbot, Meinungsäußerung zu politischen Themen) oder ob sie lediglich als Surrogat oder Ersatzveranstaltung der verbotenen Organisation dient und damit deren verfassungswidrige Zwecke und Aktivitäten fortführt. Für eine abschließende juristische Klärung dieser komplexen Fragestellung ist zunächst das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts in Leipzig abzuwarten. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 02.09.2025, OM 7268

ST (Stellungnahme des Magistrats)

Trinkwasserbrunnen im Riederwald

14.11.2025 · Aktualisiert: 27.12.2025

Stellungnahme des Magistrats vom 15.12.2025, ST 2060 Betreff: Trinkwasserbrunnen im Riederwald Die Auswahl neuer Trinkbrunnenstandorte erfolgt in einem strukturierten Verfahren durch die AG Trinkbrunnen. Diese besteht aus verschiedenen städtischen Ämtern und relevanten Akteuren, darunter auch die Mainova AG, unter der Federführung des Klimareferats. Die AG Trinkbrunnen berät regelmäßig über mögliche neue Standorte. Dies geschieht anhand einer umfangreichen Prüfliste, in die Standorte aus verschiedenen Quellen aufgenommen werden. Dazu gehören Anfragen aus der Bevölkerung, Vorschläge von Ortsbeiräten sowie Hinweise anderer Ämter, die bspw. auf geplante städtische Projekte hinweisen, in deren Umfeld ein Trinkbrunnen sinnvoll wäre. Bei der Auswahl neuer Standorte werden unterschiedliche Faktoren berücksichtigt. Dazu zählen unter anderem das Überwärmungspotenzial des Standorts, die Frequentierung des Platzes, die Nähe zu Wohnsiedlungen sowie die technische Realisierbarkeit durch vorhandene Wasserleitungen oder die Beschaffenheit des Untergrunds. Dabei ist zu beachten, dass Trinkbrunnen vorrangig an Orten errichtet werden, an denen Menschen keinen direkten Zugang zu Wasser haben - beispielsweise in der Innenstadt, wo sich viele Touristen aufhalten. Eine Priorisierung von Wohnsiedlungen erfolgt nicht, da dort in der Regel Wasserzugang im häuslichen Umfeld gegeben ist. Nachdem die AG Trinkbrunnen sich auf neue Standorte verständigt hat, erfolgt die Ausschreibung der Bauleistungen durch das Klimareferat. Vorhandene Trinkbrunnen in Fechenheim sind der Trinkbrunnen im Heinrich-Kraft-Park und der historische Jean-Pauli-Brunnen. Bezüglich der vom Ortsbeirat 11 vorgeschlagenen Standorte wird darauf hingewiesen, dass diese auf der Prüfliste geführt werden. Im Ortsbezirk 11 umfasst die Prüfliste bereits folgende Standorte: Spielplatz Konstanzer Str., Atzelbergplatz, Wilhelmshöher Str./Arolser Str., Cäcilie-Breckheimer-Platz und Marie-Juchacz-Platz. Aufgrund der Vielzahl an potenziellen Standorten und der notwendigen Abstimmungen innerhalb der AG Trinkbrunnen kann jedoch keine zeitnahe Umsetzung garantiert werden. Der Magistrat möchte an dieser Stelle jedoch betonen, dass die Bedeutung der Trinkbrunnen im Ortsbezirk 11 bekannt ist und die Stadtteile zu gegebener Zeit in unsere Planungen einbezogen werden. Darüber hinaus weist der Magistrat darauf hin, dass für die bestehenden und neuen Trinkbrunnen Pat:innen gesucht werden, die die Stadt Frankfurt am Main bei der Funktionskontrolle und nachhaltigen Nutzung der Brunnen unterstützen. Interessierte Bürger:innen, Vereine oder Institutionen können sich hierfür gerne unter trinkbrunnen@stadt-frankfurt.de melden. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 01.09.2025, OM 7241

ST (Stellungnahme des Magistrats)

Sicherung des Rettungsweges Wehrhofstraße in Rödelheim

14.11.2025 · Aktualisiert: 27.12.2025

Stellungnahme des Magistrats vom 15.12.2025, ST 2072 Betreff: Sicherung des Rettungsweges Wehrhofstraße in Rödelheim Die Zickzack-Markierungen (Verkehrszeichen 299) in den Kurvenbereichen müssen überfahrbar bleiben (Schleppkurven) und dürfen daher nicht zusätzlich abgesichert werden. Zusätzliche Absicherungen auf dem Gehweg sind unter Berücksichtigung der Barrierefreiheit wegen dessen Breite nicht möglich. Um den Fünf-Meter-Bereich, beziehungsweise den Schwenkbereich an der Wehrhofstraße 9 (Ecke Oelmühlgasse) zu erweitern, wird der Magistrat dort zunächst ebenfalls eine solche Markierung anbringen. Zu rechnen ist damit im ersten Halbjahr 2026. Außerdem wird der Magistrat die vorhandenen Sperrflächen an den beiden genannten Ecken erneuern. Eine grundsätzliche Lösung allerdings würde nur eine Änderung der Parkordnung bringen. In der Straße "Am Rödelheimer Wehr" und an der Oelmühlgasse gibt es eigentlich nur Platz für ein einseitiges Fahrbahnparken. Das derzeit praktizierte beidseitige Gehwegparken geht deutlich zulasten des Fußverkehrs. Auch mit Blick auf die Barrierefreiheit und Verkehrssicherheit ist die Situation nicht ideal. Da eine solche Änderung der Parkordnung mit dem Wegfall von Parkplätzen einhergehen würde, bittet der Magistrat den Ortsbeirat um eine Rückmeldung, ob er damit einverstanden ist (an strassenverkehrsamt@stadt-frankfurt.de, zu Händen 36.32). Beide genannten Kreuzungen werden durch die Städtische Verkehrspolizei kontrolliert. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 02.09.2025, OM 7265

ST (Stellungnahme des Magistrats)

Sirenennetz im Stadtteil Kalbach-Riedberg

14.11.2025 · Aktualisiert: 27.12.2025

Stellungnahme des Magistrats vom 15.12.2025, ST 2056 Betreff: Sirenennetz im Stadtteil Kalbach-Riedberg Die EU-weite Ausschreibung der Fachplanung für ein Sirenennetz in Frankfurt am Main erfolgte im November 2024. Die Planungsarbeiten wurden aufgenommen und sind aktuell noch nicht abgeschlossen. Das Ergebnis der Fachplanung wird voraussichtlich für Anfang 2026 erwartet. Im Zuge der Planungsarbeiten wurden u. a. bisher rund 130 mögliche Sirenenstandorte gesichtet und begangen. Über 20 Standorte stehen noch zur Prüfung aus. Die Auswahl der Sirenenstandorte erfolgt nach der bestmöglichen Schallausbreitung. Nach Fertigstellung der Planung wird in geeigneter Weise über das Ergebnis informiert. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Auskunftsersuchen vom 12.09.2025, V 1281

ST (Stellungnahme des Magistrats)

Dichte Bepflanzung des Zauens entlang des Fußballfeldes an der Sportanlage Preungesheim

14.11.2025 · Aktualisiert: 27.12.2025

Stellungnahme des Magistrats vom 15.12.2025, ST 2052 Betreff: Dichte Bepflanzung des Zauens entlang des Fußballfeldes an der Sportanlage Preungesheim Anfang April 2025 erreichte das Sportamt die Mail aus der Anwohnerschaft der Alkmenestraße mit der Bitte um dichtere Bepflanzung des Zaunes entlang des Fußballfeldes an der Sportanlage Preungesheim. Am 26.05.2025 fand ein gemeinsamer Termin mit einigen Vertretern der Anwohnerschaft und dem Sportamt vor Ort statt. Als Lärmschutz soll eine Vogelschutzhecke kombiniert mit weiteren Laubbäumen gepflanzt werden. Bei dem Ortstermin wurde mitgeteilt, dass diese Pflanzung allerdings nicht im Sommerhalbjahr, sondern im Lauf der Pflanzsaison 2026 erfolgen werde. Die Pflanzung wird voraussichtlich im 1. Quartal erfolgen. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 20.05.2025, OM 6950

ST (Stellungnahme des Magistrats)

Sanierung des letzten Abschnitts des Treunerwegs

14.11.2025 · Aktualisiert: 27.12.2025

Stellungnahme des Magistrats vom 15.12.2025, ST 2066 Betreff: Sanierung des letzten Abschnitts des Treunerwegs Die Sanierung des angesprochenen Teilabschnittes des Treunerwegs ist noch für das vierte Quartal 2025 geplant. Sollte dieser Zeitplan beispielsweise witterungsbedingt nicht eingehalten werden können, erfolgt die Sanierung so früh wie möglich im ersten Quartal 2026. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 04.09.2025, OM 7340

ST (Stellungnahme des Magistrats)

Verbesserung der Beleuchtungssituation an der Treppe zwischen Brücke Am Weißen Stein und Am Brückengarten

14.11.2025 · Aktualisiert: 27.12.2025

Stellungnahme des Magistrats vom 15.12.2025, ST 2069 Betreff: Verbesserung der Beleuchtungssituation an der Treppe zwischen Brücke Am Weißen Stein und Am Brückengarten Bei den derzeitigen örtlichen Gegebenheiten ist es nicht möglich, entlang des Treppenaufgangs eine Beleuchtungsanlage einzurichten. Um die Situation zu entschärfen, wird der Magistrat daher im oberen Bereich der Treppe einen Auslegermast mit Leuchte montieren. Dieser wird von oben die Treppe ausleuchten. Durch die hohe Auslastung der Fachfirmen kann der Magistrat dafür aktuell noch keinen konkreten Zeitpunkt nennen. Der Magistrat hat überdies die Liegenschaftseigentümer:innen bereits auf ihre Verpflichtung zur Freihaltung des Lichtraumprofiles und den Rückschnitt ihrer Bäume hingewiesen. Dieser Rückschnitt hat die Beleuchtungssituation allerdings nicht wesentlich verbessert. Wie auch in vorherigen Stellungnahmen möchte der Magistrat auch darauf hinweisen, dass er immer darauf achtet, Lichtquellen einzusetzen, die Insekten möglichst wenig beinträchtigen. Eine generell "insektenfreundliche" oder "insektenverträgliche" Beleuchtung allerdings gibt es nach Auffassung des Magistrats nicht. Auch Farbspektren, die als insektenfreundlich oder insektenverträglich bezeichnet werden, locken noch immer bestimmte Insektengruppen an, beziehungsweise führen zu Helligkeiten, die sich negativ auf diese auswirken. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 04.09.2025, OM 7326

ST (Stellungnahme des Magistrats)

Einrichtung von Fahrradständern im Walter-Weisbecker-Weg in Höhe des Kinderzentrums

14.11.2025 · Aktualisiert: 27.12.2025

Stellungnahme des Magistrats vom 15.12.2025, ST 2068 Betreff: Einrichtung von Fahrradständern im Walter-Weisbecker-Weg in Höhe des Kinderzentrums Der Magistrat entspricht der Anregung. Aufgrund des begrenzten Platzangebots im Bereich des neuen Grünen Ypsilon Wegs (Walter-Weisbecker-Weg) werden die Radbügel vor dem Kinderhaus auf der Fahrbahn installiert. Dazu werden ein oder mehrere PKW-Stellplätze umgewidmet. Die Maßnahme wird voraussichtlich im ersten Halbjahr 2026 umgesetzt. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 04.09.2025, OM 7328

ST (Stellungnahme des Magistrats)

Verschmutzte Fahrbahn auf der Straße Am Kalten Berg Richtung Heiligenstockweg

14.11.2025 · Aktualisiert: 27.12.2025

Stellungnahme des Magistrats vom 15.12.2025, ST 2083 Betreff: Verschmutzte Fahrbahn auf der Straße Am Kalten Berg Richtung Heiligenstockweg Von höherliegenden Ackerflächen und Streuobstwiesen mit einem relativ starken Gefälle führt ein Feldweg auf die Straße Am kalten Berg. Bei Starkregen sammelt sich auf dem unbefestigten Weg sowie auf den angrenzenden landwirtschaftlichen Flächen Regenwasser und fließt in Richtung Straße ab. Eine Befestigung des unteren Wegeabschnittes auf einer Länge von 30 bis 40 Metern mit Schotter oder Asphalt könnte die Verschmutzung durch Erdschlamm reduzieren. Da der angesprochene Weg sich jedoch in der Landschaftsschutzzone II befindet, wurde eine Wegebefestigung in der Vergangenheit nicht befürwortet. Der Magistrat wird die Situation vorerst weiter beobachten und sich gegebenenfalls zukünftig nochmals zu dieser Frage abstimmen. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 02.09.2025, OM 7258

ST (Stellungnahme des Magistrats)

Mehr Sicherheit in der Straße An der Mainkur durch mehr Licht

14.11.2025 · Aktualisiert: 27.12.2025

Stellungnahme des Magistrats vom 15.12.2025, ST 2086 Betreff: Mehr Sicherheit in der Straße An der Mainkur durch mehr Licht Vorläufige Stellungnahme: Der Magistrat bedauert, binnen der vorgegebenen Frist keine endgültige Stellungnahme abgeben zu können. Es handelt sich nicht um städtische Flächen. Daher hat der Magistrat die Anregung an die Deutsche Bahn weitergeleitet. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 01.09.2025, OM 7237

ST (Stellungnahme des Magistrats)

Die Anwohner in der Straße Kaltmühle müssen dringend vor Starkregenereignissen geschützt werden

14.11.2025 · Aktualisiert: 27.12.2025

Stellungnahme des Magistrats vom 15.12.2025, ST 2063 Betreff: Die Anwohner in der Straße Kaltmühle müssen dringend vor Starkregenereignissen geschützt werden Zu Frage 1: Eine Entlastung für den Urselbach im Bereich der Straße Kaltmühle wird durch die im Januar 2025 begonnene Baumaßnahme "Durchgängigkeit am Eschersheimer Nidda Wehr" mit dem Anschluss des Umfluter an die Nidda erreicht. Denn in diesem Zusammenhang wird der Urselbach um ca. 2 Meter eingetieft und der Abflussengpass, des viel zu kleinen Brückenquerschnitts, wird beseitigt und durch eine neue Brücke ersetzt. Mit Abschluss der Maßnahme wird Mitte 2026 gerechnet. Zu Frage 2: Von Starkregen spricht man, wenn innerhalb von Minuten oder wenigen Stunden sehr viel Niederschlag fällt. Starkregen kann Überschwemmungen verursachen, auch in vermeintlich sicherer Entfernung zu Gewässern. Diese Situation traf im Mai 2024 für den Urselbach zu. An kleineren Flüssen und Bächen kann Starkregen dazu führen, dass die Pegel innerhalb kürzester Zeit um ein Vielfaches ansteigen und die Gewässer sich in Sturzfluten verwandeln. Das Wasser bahnt sich dann entlang der Geländeform seinen Weg, fließt und sammelt sich in tiefer liegenden Bereichen. Für Häuser in Hanglage oder in Senken droht schnell eine akute Überschwemmungsgefahr. Starkregenereignisse können überall auftreten und sind meist lokal begrenzt. Deshalb sind sie schwer vorhersagbar. Ein 100 % -Überschwemmungsschutz ist nicht möglich. Zu Frage 3: Die Bäume entlang des Urselbach werden jährlich auf Schäden überprüft. Eventuell festgestellte Schäden werden umgehend beseitigt, bzw. nicht standsichere Bäume werden entfernt. Die Ergebnisse der Baumkontrollen und deren durchgeführte Maßnahmen werden im Baumkataster dokumentiert. Dennoch kann es vorkommen, dass zwischen den Kontrollgängen sich der Zustand eines Baumes ändert, hier nimmt der Magistrat, Stadtentwässerung Frankfurt am Main, gerne Hinweise aus der Bevölkerung entgegen unter E680SMU-Gewaesser@stadt-frankfurt.de. Zu Frage 4: Bei Betrachtung der Fließwege in den vorliegenden Starkregengefahrenkarten ist kein nennenswerter Fließweg entlang der Straße "Kaltmühle" zu erkennen. Die Gefährdung für die Anwohner ist hier hauptsächlich auf die Ausuferung des Urselbachs zurückzuführen. Aufgrund der Topographie des betrachteten Bereiches kann die zusätzliche Überflutungsgefährdung durch lokales Hangwasser bei Starkregenereignissen als gering eingestuft werden. Jede Person, die durch Hochwasser betroffen ist, ist gemäß § 5 Wasserhaushaltsgesetz im Rahmen des ihr Möglichen und Zumutbaren verpflichtet, geeignete Vorsorgemaßnahmen zum Schutz vor nachteiligen Hochwasserfolgen und zur Schadensminderung zu treffen, insbesondere die Nutzung von Grundstücken den möglichen nachteiligen Folgen für Mensch, Umwelt oder Sachwerte durch Hochwasser anzupassen. Im vorliegenden Fall können Objektschutzmaßnahmen direkt an den Gebäuden helfen, die Gebäude vor eindringendem Wasser zu schützen und das Schadenspotential zu reduzieren. Dies kann durch die Sicherung von tiefliegenden Gebäudeöffnungen wie Lichtschächten, Garageneinfahrten, Kellerfenstern oder Türen erfolgen. Zu Objektschutzmaßnahmen zählen u.a. Aufkantungen, Abdeckungen, Schwellen, Rampen, druckwasserdichte Türen und Fenster, Rückstauklappen und Hebeanlagen. Um das Hochwasserrisiko zu verringern, sollte neben der Gefährdungslage auch das Schadenspotential so weit wie möglich verringert werden. Das bedeutet zum Beispiel, dass wichtige Gegenstände oder Anlagen gesichert oder in höherliegende Gebäudeteile verlegt werden. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Auskunftsersuchen vom 07.11.2024, V 1054

ST (Stellungnahme des Magistrats)

Ortsrandstraße Bonames

14.11.2025 · Aktualisiert: 27.12.2025

Stellungnahme des Magistrats vom 15.12.2025, ST 2085 Betreff: Ortsrandstraße Bonames Der Magistrat bedauert, derzeit noch keinen verbindlichen Termin für die Herstellung der geplanten Ortsrandstraße Bonames nennen zu können. Die Ortsrandstraße soll der äußeren Erschließung des in der Aufstellung befindlichen Bebauungsplanes Nr. 923 "Nordwestlich Auf der Steinern Straße" und später des Bebauungsplanes Nr. 516 "Am Eschbachtal" dienen. Voraussetzung für die Realisierung ist sowohl die Verfügbarkeit der erforderlichen Grundstücke als auch das Vorliegen des Baurechts durch einen rechtskräftigen Bebauungsplan. Der Bebauungsplan 923 befindet sich derzeit noch in der Prüfung und konnte der Stadtverordnetenversammlung bislang nicht zur Beschlussfassung vorgelegt werden. Zudem ist das notwendige Umlegungsverfahren noch nicht abgeschlossen, sodass sich die benötigten Grundstücke gegenwärtig noch nicht im Eigentum der Stadt befinden. Sobald beide Voraussetzungen erfüllt sind, wird die Ortsrandstraße hergestellt, damit sie frühzeitig für den Baustellenverkehr zum angrenzenden Baugebiet genutzt werden kann. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 02.09.2025, OM 7248

M (Vortrag des Magistrats)

Stadtbahnstation Ginnheim/Niddapark: Aufzugsnachrüstung und Fußgängerüberwege/Straßenebene „Am Ginnheimer Wäldchen“ im Zusammenhang mit dem barrierefreien Ausbau hier: Bau- und Finanzierungsvorlage

14.11.2025 · Aktualisiert: 14.01.2026

Vortrag des Magistrats vom 14.11.2025, M 188 Betreff: Stadtbahnstation Ginnheim/Niddapark: Aufzugsnachrüstung und Fußgängerüberwege/Straßenebene "Am Ginnheimer Wäldchen" im Zusammenhang mit dem barrierefreien Ausbau hier: Bau- und Finanzierungsvorlage Vorgang: l. Beschl. d. Stv.-V. vom 14.12.2023, § 4169 (M 197) Auf Antrag des Magistrats vom 14.11.2025 1. Der Aufzugsnachrüstung sowie dem barrierefreien Ausbau der Straßenebene an der Stadtbahnstation Ginnheim/Niddapark wird zugestimmt. 2. Es dient zur Kenntnis, dass die Maßnahme sich aus der "Aufzugsnachrüstung" und dem "barrierefreien Ausbau der Straßenebene" zusammensetzt. Mit Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 14.12.2023, § 4169 (M 197), sind die Verpflichtungen der Instandhaltung und Erneuerung der Tunnel mit den unterirdischen Stadtbahnstationen (konstruktive Bauwerke inklusive der Haustechnikanlagen) mit ihren jeweiligen Ebenen an die VGF übergegangen. Gemäß M 197 Ziffer 6. wird der hieraus entstehende Investitionsbedarf durch Investitionskostenzuschuss der Stadt Frankfurt am Main an die VGF finanziert, weshalb für den Maßnahmenbestandteil "Aufzugsnachrüstung" ein Investitionskostenzuschuss erfolgt. 3. Für die Maßnahmen entstehen Gesamtkosten in Höhe von 2.663 T€. Es besteht ein Eigenanteil der VGF in Höhe von 997 T€. Auf den städtischen Anteil in Höhe von 1.666 T€ entfällt ein Investitionskostenzuschuss an die VGF in Höhe von 657 T€. Der Zuschuss wird hiermit bewilligt und freigegeben. Für den städtischen Bauanteil verbleiben 1.009 T€, von diesen wurden bereits 419 T€ (Stand 30.09.2025) ausgegeben, somit werden 1.009 T€ bewilligt und 591 T€ freigegeben. 4. Es dient zur Kenntnis, dass a) im Investitionsprogramm in der Produktgruppe 16.11, Projektdefinition 5.010328 "Nachrüstung von Aufzügen in U-Bahnstationen (U-Bahn-Station Niddapark)" Mittel in Höhe von 650 T€ zur Verfügung stehen, von denen bereits 419 T€ (Stand 30.09.2025) verausgabt wurden; b) die Deckung der darüber hinaus erforderlichen Mittel in Höhe von 1.016 T€ erfolgt in Höhe von 591 T€ aus der Produktgruppe 16.3, Projektdefinition 5.001066 "Grunderneuerung Straßen" und in Höhe von 425 T€ aus der Produktgruppe 16.11, Produktdefinition 5.010915 "Investitionskostenzuschuss zur Erneuerung der Tunnel mit den unterirdischen Stadtbahnstationen und ihren jeweiligen technischen Anlagen". c) ein Antrag zur Förderung der Baumaßnahme "Barrierefreien Ausbau der Straßenebene" nach dem Mobilitätsförderungsgesetz (MobFöG) und dem Finanzierungsausgleichsgesetz (FAG) gestellt wurde. Durch die öDA-Revision wird ein Änderungsantrag notwendig, sodass für die Stadt Frankfurt am Main mit einer Förderung in Höhe von 284 T€ zu rechnen ist. Die endgültige Höhe der Förderung ergibt sich aus dem Zuwendungsbescheid. d) durch die VGF erwartete zu vereinnahmende Fördergelder anderer Zuschussgeber (854.608 €) vor dem Abruf der Zuschüsse von den Kosten abgezogen wurden Die endgültige Höhe der zu berücksichtigenden Zuwendungen Dritter ergibt sich nach abgeschlossener Prüfung aus den Zuwendungsbescheiden des jeweiligen Fördermittelgebers. e) im Rahmen der "Aufzugsnachrüstung" konsumtive Aufwendungen in Höhe von 204.399 € entstehen, die infolge der Verlustübernahmeverpflichtung zu einem Verlust führen und somit zu einer Eigenkapitalreduzierung bei der Stadtwerke Frankfurt am Main Holding GmbH (SWFH) beitragen könnten. f) die Jahresfolgekosten in Höhe von rd. 69 T€ zukünftige Haushalte belasten. Den Jahresfolgekosten stehen jährliche Erträge aus der Auflösung von Sonderposten in Höhe von rd. 10 T€ gegenüber. Begründung: A. Zielsetzung Die Stadtbahnstation "Ginnheim/Niddapark" ist gemäß den gesetzlichen Vorgaben barrierefrei umzubauen, sodass die Sicherheit und Mobilität blinder, sehbehinderter und mobilitätseingeschränkter Menschen im öffentlichen Raum entsprechend den gesetzlichen Vorgaben gewährleistet werden kann. Damit wird die Forderung nach barrierefreiem Zugang zu den Stadtbahnstationen entsprechend dem Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 12.12.1985, § 783, entsprochen. Die Maßnahme ist in städtische Anteile (ASE) sowie Anteile der VGF geteilt. Der städtische Anteil betrifft die Nachrüstung der Aufzüge (bis 31.12.2023) und die in dem Zusammenhang notwendigen baulichen Maßnahmen sowie die Errichtung von zwei barrierefreien Fußgängerüberwegen. Mit der Neuvergabe der Schienenverkehrsleistungen im lokalen Verkehr (Straßen- und Stadtbahn) an die Stadtwerke Verkehrsgesellschaft Frankfurt am Main mbH (VGF) durch Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 14.12.2023, § 4169 (M 197), als Direktvergabe eines Öffentlichen Dienstleistungsauftrages (mit Wirkung zum 01.01.2024) sind die bis dahin ausgenommenen Verpflichtungen der Instandhaltung und Erneuerung der Tunnel mit den unterirdischen Stadtbahnstationen (konstruktive Bauwerke inklusive der Haustechnikanlagen) mit ihren jeweiligen Ebenen an die VGF übergegangen. Ab dem 01.01.2024 gehört die Aufzugsnachrüstung zum VGF-Anteil. Die seitens der VGF anfallenden Investitionskosten für die Aufzugsnachrüstung werden gemäß M 197 zu 100% von der Stadt Frankfurt am Main bezuschusst. Anteilige Zuwendungen Dritter werden durch die VGF vereinnahmt und vor Abruf des Investitionskostenzuschusses bei der Stadt Frankfurt am Main berücksichtigt. Der vorliegende Vortrag beinhaltet die Genehmigung der Mittel gemäß der vorgelegten Kostenberechnung für die Aufzugsnachrüstung und den barrierefreien Ausbau der Fußgängerüberwege auf der Straßenebene "Am Ginnheimer Wäldchen" sowie für das Treppenhaus der Stadtbahnstation Ginnheim/Niddapark. B. Alternativen Alternativen entfallen unter Verweis auf die Beschlüsse der Stadtverordnetenversammlung vom 12.12.1985, § 783 (M 10), und 23.08.2018, § 3038 (M 105). C. Lösung Aufzugsnachrüstung Ginnheim/Niddapark Die Barrierefreiheit wird durch den Einbau von drei neuen Aufzuganlagen realisiert. Die Lage der Aufzüge entspricht weitestgehend der ursprünglichen Planung und wurde so gewählt, dass möglichst wenige Änderungen am Bauwerk durchgeführt werden müssen. Geplanter Einbau der Aufzüge: • Durchlader von Straßen-, zu Verteilerebene. Nachfolgend Aufzug 1 genannt. • Durchlader von Verteilerebene zu Bahnsteigebene Richtung Römerstadt (stadteinwärts). Nachfolgend Aufzug 2 genannt. • Durchlader von Verteilerebene zu Bahnsteigebene Richtung Ginnheim (stadtauswärts). Nachfolgend Aufzug 3 genannt. Aufzug 1 Aufzug 1 fährt die Straßen-, und Verteilerebene an. Der Bestandsschacht wird für eine Kabinenabmessung von 1,10 m x 2,10 m komplett zurückgebaut und neu hergestellt. Der Aufzug wird in der Straßenebene dreiseitig mit Stahlbeton und einseitig mit einer Stahl-, Glaskonstruktion geplant. In der Verteilereben wird der Aufzug zu drei Seiten hin transparent in Stahl, Glas und zu einer Seite mit einer Stahlbetonscheibe ausgeführt. Aufzüge 2 und 3 Die beiden defekten Schrägaufzüge im Bereich der Aufgangsbauwerke werden samt Aufzugstechnik rückgebaut. Die Schächte der neuen Aufzüge werden in der Verteilerebene einseitig und in der Bahnsteigebene dreiseitig mit einer Stahl-, Glaskonstruktion geplant. Alle drei Aufzugsanlagen erfüllen die Anforderungen der EN 81-70. Auf allen Ebenen sind Orientierungshilfen in Form von Bodenindikatoren bzw. Leitsystemen vorgesehen. Barrierefreie Fußgängerüberwege/Straßenebene: Um die neue S-Bahn-Haltestelle "Frankfurt-Ginnheim" der DB AG künftig auch an die Stadtbahnhaltestelle "Ginnheim/Niddapark" anzuschließen, wird auf Höhe des Stadtbahnüberführungsbauwerkes ein Fußgängerüberweg über die Straße "Am Ginnheimer Wäldchen" errichtet. Im Überwegbereich wird hierfür die Straße auf das Mindestmaß von 5,50 m verschmälert bzw. die Gehwege entsprechend verbreitert. Die Abfahrtsstraße von der Rosa-Luxemburg-Straße kommend, wird ebenfalls mit einem Fußgängerüberweg ausgestattet. Dafür wird diese Straße von zwei auf eine Fahrspur verschmälert, indem die östliche Bordanlage in Richtung Westen verschoben und der entfallende Straßenraum der vorhandenen Grünfläche zugeschlagen wird. Beide Fußgängerüberwege werden mit dem Zeichen 293 und Richtzeichen 350-10 nach der Straßen-Verkehrsordnung (StVO) ausgestattet. Sie werden gemäß DIN 32984 mit getrennten Querungsstellen für Rollstuhl-/Rollatornutzer:innen und blinde bzw. sehbehinderte Fußgänger:innen ausgebildet. Die Straßenrandeinfassungen werden mit differenzierten Bordsteinabsenkungen innerhalb eines Überganges geplant. Für Rollstuhl- und Rollatornutzer:innen werden Nullabsenkungen von je 200 cm Breite im Bordsteinbereich vorgesehen. Vor der Nullabsenkung (einschließlich Verziehungen) werden gehwegseitig Sperrfelder mit quer zur Gehrichtung verlaufender Rippe geplant. Für blinde und sehbehinderte Fußgänger:innen werden die Bordsteine mit einer Höhe von 6 cm geplant. Zum sicheren Auffinden der Querungsstellen werden Auffindestreifen mit Noppenstruktur vorgesehen. Der Auffindestreifen führt zu Richtungsfeldern mit Rippenstruktur direkt am Bordstein. Die Rippen werden parallel zur Gehrichtung ausgerichtet. Darüber hinaus werden beide Fußgängerüberwege über ein Blindenleitsystem gem. DIN 32984 mit dem Haupttreppenzugang zur Stadtbahnstation "Ginnheim/Niddapark" ausgestattet. Wegen der teilweise neuen Bordsteinführung müssen auch die im Baubereich vorhandenen Straßeneinläufe neu angeordnet werden. Das Treppenhaus der Stadtbahnstation Ginnheim/Niddapark wird erneuert. D. Öffentlichkeitsbeteiligung a) ☐ Öffentlichkeitsbeteiligung ist gesetzlich vorgeschrieben Folgende Form ist vorgeschrieben: und/oder b) ☐ Informelle Öffentlichkeitsbeteiligung wird vorgeschlagen Kurze Beschreibung (2 - 3 Sätze): c) Eine Öffentlichkeitsbeteiligung kann nicht erfolgen, weil: ☐ verwaltungsinterner Vorgang ☐ Gestaltungsspielraum ist nicht ausreichend ☐ Verfahrensverzögerung kann nicht akzeptiert werden ☐ Ressourcen stehen nicht zur Verfügung ☐ gesetzlicher Ausschließungsgrund ☐ Beteiligung hat bereits stattgefunden Erläuterung (optional): d) ☒ Informelle Öffentlichkeitsbeteiligung wird nicht vorgeschlagen, weil · die Planung im Rahmen der KGV abgestimmt ist, · die örtlichen Rahmenbedingungen keine wesentliche Änderung des Verkehrsraums im Zusammenhang mit dem Aufzugsnachrüstung sowie dem barrierefreien Ausbau der Straßenebene zulassen und damit eine Öffentlichkeitsbeteiligung nicht als sinnvoll erachtet wird. E. Kosten 1. Investitionsbedarf: a) Aufzugsnachrüstung Teil 1 - Baukosten netto Aufzugsnachrüstung Ginnheim/Niddapark 1.139.477,54 € Summe Baukosten 1.139.477,54 € Teil 2 - Baunebenkosten netto Allgemeine Baunebenkosten Aufzugsnachrüstung 700.093,08 € Summe Baunebenkosten 700.093,08 € Teil 3 Konsumtive Kosten 204.399,00 € Gesamtkosten Summe Teil 1 - Baukosten 1.139.477,54 € Summe Teil 2 - Baunebenkosten 700.093,08 € Summe Teil 3 - Konsumtive Kosten 204.399,00 € Gesamtkosten 2.043.969,62 € Berechnung Investitionskostenzuschuss Stadt Frankfurt Abzüglich der erwarteten Zuschüsse in Höhe von 854.608 € und den bereits verausgabten Nettokosten (328.822 €), sowie der konsumtiven Kosten ergibt sich ein Investitionskostenzuschuss in Höhe von 656.141 €. b) Barrierefreie Fußgängerüberwege/Straßenebene Teil 1 - Baukosten Straßenbau (Fußgängerüberwege) Beleuchtung Stationsbauwerk Niddapark (Treppenhaus) 310.063,51 € 16.584,76 € 24.853,68 € Summe Baukosten 351.501,95 € Teil 2 - Baunebenkosten Allgemeine Baunebenkosten 266.667,39 € Summe Baunebenkosten 266.667,39 € Gesamtkosten Summe Teil 1 - Baukosten 351.501,95 € Summe Teil 2 - Baunebenkosten 266.667,39 € Gesamtkosten 618.196,34 € c) Darstellung Gesamtkosten Gesamtkosten Summe Aufzugsnachrüstung 2.043.969,62 € Summe Barrierefreier Fußgängerüberweg/Straßenebene 618.196,34 € Gesamtkosten 2.662.165.96 € Gesamtkosten gerundet 2.663.000,00 € d) Darstellung städtischer Anteil Bisherige Kosten Aufzugsnachrüstung Kosten Barrierefreier Fußgängerüberweg/Straßenebene Investitionskostenzuschuss Aufzugsnachrüstung 391.298,00 € 618.196,34 € 656.141,00 € Summe städtischer Anteil 1.665.635,34 € Städtischer Anteil gerundet 1.666.000,00 € 2. Finanzierungsbedarfszeitraum mit Angabe der Jahresraten: Bis einschließl. 09/2025 verausgabt : . 419.230,09 € 2025: 692.141,00 € 2026: 110.000,00 € 2027: 444.628,91 € Gesamter Finanzierungbedarf städtischer Anteil 1.666.000,00 € 3. Zugehörige Folgeinvestitionen unter Angabe des Umfangs- und Zeitraums: - keine - 4. Jahresfolgekosten: a) Persönliche Ausgaben -keine- b) Sachkosten Bauunterhaltungskosten Fußgängerüberwege Straßenbau 390 m² x 1,30 €/m² 507,00 € Abschreibung Straßenbau BND*30 Jahre 1/30 von 310.063,51 € 10.335,45 € Beleuchtung BND*35 Jahre 1/35 von 16.584,76 € 473,85 € Stationsbauwerk BND*20 Jahre 1/20 von 24.853,68 € 1.242,68 € Aufzugsanlagen BND*15 Jahre 1/15 von 656.141,00 € 43.742,73 € ______________________________________________________ __________________ Summe Abschreibungen 55.794,71 € *) BND = betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer c) Kapitalkosten 1. Kalkulatorische Verzinsung 1,75% / 2*(1.666.000 - 283.732) 12.094,85 € * Zinssatz für den Haushalt 2025 gemäß HH-Rundschreiben vom 17.01.2023 Jahresfolgekosten insgesamt: 68.396,56 € Jahresfolgekosten gerundet: 68.397,00 € 5. Jahreserträge: Auflösung von Sonderposten 283.732 / 30 Jahre 9.457,73 € 6. Leistungen Dritter: Zuwendungen, Zuschüsse und dgl. 283.732,00 € Summe Leistungen Dritter 283.732,00 € Die angegebenen Zuwendungen Dritter sind in ihrer Höhe vorläufig. Die endgültige Höhe ergibt sich aus dem genehmigten Zuwendungsantrag. 7. Stellenplanmäßige Auswirkungen: - keine - 8. Sonstiges: - Anlage 1_Kostenuebers_Aufzugsnachruestung (ca. 8 KB) Anlage 2_Kostenuebers_Fußgaengerueberwege (ca. 7 KB) Anlage 3_Kostenteilungsplan (ca. 1,5 MB) Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Vortrag des Magistrats vom 08.06.2018, M 105 Vortrag des Magistrats vom 10.11.2023, M 197 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Mobilität und Smart-City Haupt- und Finanzausschuss Beratung im Ortsbeirat: 9 Versandpaket: 19.11.2025 Beratungsergebnisse: 43. Sitzung des OBR 9 am 27.11.2025, TO II, TOP 3 Beschluss: a) Die Vorlage M 188 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. b) Die Stadtverordnetenversammlung wird gebeten, die Vorlage ebenfalls zurückzustellen. Abstimmung: Einstimmige Annahme 40. Sitzung des Ausschusses für Mobilität und Smart-City am 01.12.2025, TO I, TOP 14 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Der Vorlage M 188 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, Linke, FDP, BFF-BIG, Volt und FRAKTION Sonstige Voten/Protokollerklärung: AfD, ÖkoLinX-ELF und Stadtv. Bäppler-Wolf (= Annahme) Gartenpartei (= Ablehnung) 43. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 09.12.2025, TO II, TOP 21 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Der Vorlage M 188 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, Linke, FDP, BFF-BIG, AfD, Volt und FRAKTION 45. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 11.12.2025, TO II, TOP 49 Beschluss: Der Vorlage M 188 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, Linke, FDP, BFF-BIG, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF, FRAKTION und Stadtv. Bäppler-Wolf gegen Gartenpartei (= Ablehnung) Beschlussausfertigung(en): § 7000, 45. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 11.12.2025 Aktenzeichen: 92-13

OF (Antrag Ortsbeirat) · OB 5

Im Bereich der Häuser Kaulbachstraße 6 bis 10 zwei Durchgänge zwischen Bürgersteig und Straße schaffen

13.11.2025 · Aktualisiert: 14.01.2026

Antrag vom 13.11.2025, OF 1616/5 Betreff: Im Bereich der Häuser Kaulbachstraße 6 bis 10 zwei Durchgänge zwischen Bürgersteig und Straße schaffen Der Magistrat möge veranlassen, dass durch entsprechende Markierungen im Bereich der Parkplätze vor den Haüsern 6 -10 zwei dringend erforderliche Durchgänge von etwa 1,50 Breite geschaffen werdem, damit Menschen, die einen Kinderwagen oder ein Fahrrad schieben und die Fahrbahn queren wollen oder auf die Fahrbahn wollen, dort passieren können. Auch für die Städtischen Bediensteten, die mit den Mülltonnen zum Mülltransporter vom Gehweg auf die Straße müssen, sind diese Durchgänge dringend erforderlich. Begründung: Der Antrag erfolgt, weil Anwohner*innen uns dringend darum gebeten haben und wir daraufhin die Situation in Augenschein genommen haben. In ihrer gesamten Länge zwischen Diesterwegstr. und Schweizerstraße gibt es in der Kaulbachstraße keine Möglichkeit, mit Fahrrädern oder Kinderwagen oder an Leerungstagen auch mit Mülltonnen vom Gehweg auf die Straße zu gelangen oder umgekehrt, weil dicht parkende Autos auf markierten Parkflächen dies verhindern. Dies zeigt sich u.a. auch sehr drastisch und eindrücklich an weggerissenen Einzäunungen und zertrampelten kleinen Pflanzflächen unmittelbar bei den Straßenbäumen, die dort vom Grünflächenamt angelegt und zum Schutz eingezäunt worden waren. Es muss Abhilfe geschaffen werden und diese Beschädigungen müssen behoben werden. Antragsteller: Linke Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 43. Sitzung des OBR 5 am 28.11.2025, TO I, TOP 38 Beschluss: Die Vorlage OF 1616/5 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: LINKE
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OF (Antrag Ortsbeirat) · OB 5

Gehweg am Südbahnhof leichter passierbar machen

11.11.2025 · Aktualisiert: 14.01.2026

Antrag vom 11.11.2025, OF 1611/5 Betreff: Gehweg am Südbahnhof leichter passierbar machen Der Ortsbeirat bittet den Magistrat, im Zuge der Arbeiten zur Umgestaltung der Bushaltestelle Südbahnhof/Mörfelder Landstraße zwei Gehwegparkplätze vor den Hausnummern 54 und 56 dauerhaft aufzuheben. Der Behindertenparkplatz ist an anderer Stelle einzurichten. Begründung: Im Erläuterungsbericht zu dieser Umbaumaßnahme stellt der Magistrat richtig fest, dass der Fußgängerüberweg Großer Hasenpfad/Mörfelder Landstraße bereits barrierefrei ausgebaut sei. Leider müssen sich anschließend Fußgehende Richtung Südbahnhof durch eine gut ein Meter breite Engstelle quetschen, weil auf dem Gehweg zwei Parkplätze eingerichtet wurden. Der Gehweg ist dort hoch frequentiert. Fußgehende führen regelmäßig Gepäck mit sich. Immer wieder müssen sie vor der Engstelle warten, um entgegenkommenden Fußverkehr passieren zu lassen. Die Vernichtung des Fußwegs zu Gunsten von Autoparkplätzen ist daher unverhältnismäßig. Die Anordnung des Gehwegparkens ist zudem nach den Verwaltungsvorschriften zur Straßenverkehrsordnung über das Einrichten von Parkplätzen auf Fußwegen an dieser Stelle nicht mehr zulässig. Der Behindertenparkplatz ist mit 1,8 Metern Breite nur halb so breit, wie dies die entsprechenden Vorschriften vorsehen. Den Parkplatz dürfen nur außergewöhnlich Gehbehinderte benutzen. Er ist somit für diesen Personenkreis kaum nutzbar. Folgerichtig stehen dort in erster Linie verbotswidrig Kurzzeitparker. Die Umbauarbeiten an der angrenzenden Bushaltestelle sind ein guter Anlass, die Verkehrssituation für den Fußverkehr am Südbahnhof zu verbessern. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Nebenvorlage: Antrag vom 28.11.2025, OF 1623/5 Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 43. Sitzung des OBR 5 am 28.11.2025, TO I, TOP 33 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 7826 2025 1. Die Vorlage OF 1611/5 wird abgelehnt. 2. Die Vorlage OF 1623/5 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, Linke, BFF und AfD gegen GRÜNE (= Annahme) zu 2. CDU, SPD, BFF und AfD gegen GRÜNE und Linke (= Ablehnung)

Partei: GRÜNE
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OF (Antrag Ortsbeirat) · OB 5

Stolperfallen an der Ecke Steinhausenstraße/Wendelsweg entfernen

11.11.2025 · Aktualisiert: 14.01.2026

Antrag vom 11.11.2025, OF 1619/5 Betreff: Stolperfallen an der Ecke Steinhausenstraße/Wendelsweg entfernen Der Ortsbeirat möge beschließen, die zuständige Behörde anzuweisen, an der Ecke Steinhausenstraße/Wendelsweg die nach Verlegung der Parkbänke verbliebenen Betonsockel zügig von dem Bürgersteig zu entfernen. Begründung: An oben genannter Ecke wurden die Parkbänke von der Straßenseite am Wendelsweg innerhalb der parkähnlichen Fläche an gleicher Stelle verlegt. Zurückgeblieben sind jedoch die alten Befestigungen der Parkbänke auf dem Bürgersteig. Diese Betonsockel stellen ein erhöhtes Risiko, gerade für ältere Bürgerinnen und Bürger wie auch für sehbehinderte Personen dar, dort zu stolpern und stürzen. Foto privat Antragsteller: BFF Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 43. Sitzung des OBR 5 am 28.11.2025, TO I, TOP 41 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 7824 2025 Die Vorlage OF 1619/5 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: BFF
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OF (Antrag Ortsbeirat) · OB 9

Tempo 30 auf der Hügelstraße zum Schutz des Schulwegs

11.11.2025 · Aktualisiert: 14.01.2026

Antrag vom 11.11.2025, OF 1128/9 Betreff: Tempo 30 auf der Hügelstraße zum Schutz des Schulwegs Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob auf Grundlage des novellierten Straßenverkehrsgesetzes Tempo 30 auf dem Abschnitt der Hügelstraße im Bereich des Zebrastreifens Felix-Dahn-Straße/Richarda-Huch-Straße eingeführt werden kann. Begründung: Erst vor kurzem wurde am Zebrastreifen Hügelstraße/Felix-Dahn-Straße eine Schülerin auf dem Fahrrad von einem Auto erfasst, das mit überhöhter Geschwindigkeit unterwegs war und den Zebrastreifen missachtete. Das Kind stürzte schwer, das Fahrrad wurde stark beschädigt. Nur durch glückliche Umstände kam es nicht zu schwereren Verletzungen. Der Zebrastreifen ist breit, gut einsehbar und verfügt über eine Verkehrsinsel in der Mitte - dennoch reichte diese Infrastruktur nicht aus, um den Unfall zu verhindern. Dies zeigt deutlich, dass überhöhte Geschwindigkeiten die zentrale Gefahr darstellen und eine Geschwindigkeitsbegrenzung dringend erforderlich ist. Obwohl der offizielle Schulwegeplan für die Diesterwegschule eine andere Route vorsieht, nutzen faktisch viele Kinder täglich diesen Zebrastreifen, da er den schnellsten und direktesten Weg zur Schule darstellt. Eine Anpassung des Schulwegeplans an die tatsächlich genutzten Wege wäre sinnvoll, um die realen Gefahrenpunkte besser zu erfassen und entsprechend zu sichern. Anwohner*innen berichten, dass überhöhte Geschwindigkeiten und die Missachtung des Zebrastreifens an dieser Stelle regelmäßig zu beobachten sind. Das novellierte Straßenverkehrsgesetz, das seit Dezember 2024 in Kraft ist, ermöglicht ausdrücklich die Einrichtung von Tempo 30 entlang von hochfrequentierten Schulwegen. Erstmals werden Ziele des Klima-, Umwelt- und Gesundheitsschutzes neben der Sicherheit des Verkehrs im Gesetz genannt. Die entsprechende Verwaltungsvorschrift liegt seit Mai 2025 vor. Der aktuelle Unfall zeigt, dass dringender Handlungsbedarf besteht. Der Ortsbeirat bittet den Magistrat daher zu prüfen, ob die neuen gesetzlichen Möglichkeiten genutzt werden können, um die Verkehrssicherheit für Kinder im Ortsbezirk 9 zu verbessern. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 9 Beratungsergebnisse: 43. Sitzung des OBR 9 am 27.11.2025, TO I, TOP 10 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 7786 2025 Die Vorlage OF 1128/9 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD und Linke gegen FDP und fraktionslos (= Ablehnung)

Partei: GRÜNE
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OF (Antrag Ortsbeirat) · OB 9

Verkehrssicherheit auf der Eschersheimer Landstraße im Eingangsbereich des Sinaiparks verbessern

11.11.2025 · Aktualisiert: 14.01.2026

Antrag vom 11.11.2025, OF 1133/9 Betreff: Verkehrssicherheit auf der Eschersheimer Landstraße im Eingangsbereich des Sinaiparks verbessern Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, welche pragmatischen Maßnahmen zur Verbesserung der Verkehrssituation im Eingangsbereich des Sinai-Parks an der Eschersheimer Landtsr. möglich sind. Hier kommt es regelmäßig zu gefährlichen Situationen: Der abgesenkte Bordstein leitet alle um die Ampel herum - Fahrräder, Lastenräder, Kinderwagen, Fußgänger*innen müssen in beide Richtungen gleichzeitig die extrem engen Stellen auf beiden Seiten der Ampel passieren, wenn sie aus dem Park kommen oder in den Park gehen und die Ampel in Richtung Klimsch-Anlage nutzen wollen. Ursache ist besonders die erhöhte Betonkante, die im Ampelbereich angelegt wurde. Auch eine Abstimmung mit dem Grünflächenamt wäre sicher zielführend, da die Wegeführung im Sinai-Park zum Gesamtbild dieser Verkehrssituation gehört. Begründung: Der Ampelbereich an der Klimsch-Anlage ist ein hochfrequentierter Übergang für Fußgängerinnen und Radfahrerinnen, insbesondere für Familien mit Kindern auf dem Weg zu Schulen und Kindergärten. Der abgesenkte Bordstein leitet alle Verkehrsteilnehmerinnen - Fußgängerinnen, Radfahrer*innen in beide Richtungen, Kinderwagen und Lastenräder - durch extrem enge Durchgänge auf beiden Seiten der Ampel. Alle unterschiedlichen Verkehrsströme müssen die gleiche enge Stelle passieren. Direkt hinter der Ampel befindet sich zudem eine scharfe Betonkante, die eine zusätzliche Gefahrenquelle darstellt. Diese räumliche Enge führt besonders in der morgendlichen Stoßzeit regelmäßig zu Stresssituationen und gefährlichen Konflikten zwischen den verschiedenen Verkehrsteilnehmer*innen. Der Ortsbeirat bittet den Magistrat, pragmatische und kostengünstige Lösungen zu prüfen, die die Verkehrssicherheit im Ortsbezirk 9 verbessern, insbesondere für Kinder auf dem Schulweg. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 9 Beratungsergebnisse: 43. Sitzung des OBR 9 am 27.11.2025, TO I, TOP 15 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 7788 2025 Die Vorlage OF 1133/9 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Annahme bei Enthaltung FDP

Partei: GRÜNE
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OF (Antrag Ortsbeirat) · OB 9

Rotlichtüberwachung an der Kreuzung Kurhessenstraße/Höhenblick

11.11.2025 · Aktualisiert: 14.01.2026

Antrag vom 11.11.2025, OF 1127/9 Betreff: Rotlichtüberwachung an der Kreuzung Kurhessenstraße/Höhenblick Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob an der Ampelkreuzung Kurhessenstraße/Höhenblick eine stationäre Rotlichtüberwachungsanlage installiert werden kann. Dabei sollte auch geprüft werden, ob die bereits vorhandene Anlage im Kreuzungsbereich Hügelstr./Platenstr. versetzt werden kann. Sollte beides nicht möglich sein, wird der Magistrat gebeten, durch verstärkte Kontrollen und erhöhte Präsenz der Verkehrsüberwachung vor Ort für die Einhaltung der Verkehrsregeln zu sorgen. Begründung: Die Ampelkreuzung Kurhessenstraße/Höhenblick ist ein wichtiger Schulweg zur Diesterwegschule und anderen Kinderbetreuungseinrichtungen. Täglich überqueren hier viele Kinder - auch unbegleitete Grundschüler*innen - die Straße. Anwohnerinnen beobachten regelmäßig, dass Autofahrer*innen an dieser Kreuzung das Rotlicht missachten. Diese Verstöße gefährden insbesondere Kinder auf dem Schulweg erheblich. Die morgendlichen und nachmittäglichen Stoßzeiten verstärken die Gefahr zusätzlich. Eine stationäre Rotlichtüberwachung würde nicht nur abschreckend wirken und Verstöße ahnden, sondern vor allem die Verkehrssicherheit für die schwächsten Verkehrsteilnehmer*innen deutlich erhöhen. Falls eine technische Installation nicht umsetzbar ist, muss die Einhaltung der Verkehrsregeln durch verstärkte Kontrollen sichergestellt werden. Der Ortsbeirat sieht hier dringenden Handlungsbedarf zum Schutz der Schulkinder im Ortsbezirk 9. Quelle: Geoportal Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 9 Beratungsergebnisse: 43. Sitzung des OBR 9 am 27.11.2025, TO I, TOP 9 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 7785 2025 Die Vorlage OF 1127/9 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Annahme bei Enthaltung FDP

Partei: GRÜNE
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ST (Stellungnahme des Magistrats)

Segmentdeckel Gleisvorfeld prüfen

10.11.2025 · Aktualisiert: 27.12.2025

Stellungnahme des Magistrats vom 05.12.2025, ST 2031 Betreff: Segmentdeckel Gleisvorfeld prüfen Bei der DB InfraGO stehen Themen im Kontext einer Kapazitätserhöhung des Bahnbetriebs im Vordergrund aktueller Aktivitäten. Dabei kommt der noch ausstehenden exakten Verortung des neuen Fernbahntunnels, der neuen Tiefstation und der Querpassage eine prioritäre Betrachtung zu. Die oberirdischen Gleise sollen auch nach Inbetriebnahme des Fernbahntunnels weiter genutzt werden. Eine erste Einschätzung des Magistrates führt daher zu der Erkenntnis, dass die Rahmenbedingungen für eine stadtverträgliche Überbauung des Gleisvorfeldes sehr gering ist. Die Beachtung der Belange des Denkmalschutzes (Achtungsabstand zum Hauptbahnhof erforderlich), die Breite des Gleisvorfeldes (über 200m), die Lage der Gleise auf Straßenniveau (keine Troglage und daher das Erfordernis einer Randbebauung zur Fassung eines Segmentdeckels), die Rampen zu den Brücken jenseits des Hafentunnels (Auswirkungen auf die Höhenlage) sowie die notwendige Rücksichtnahme auf Planungen zur Kapazitätserhöhung des Hauptbahnhofes schränken den Handlungsspielraum deutlich ein. Vor dem Hintergrund der oben genannten Rahmenbedingungen und den ausschließlich von der Stadt Frankfurt zu finanzierenden Kosten einer Machbarkeitsstudie sind Untersuchung im Sinne der Anregung aus Sicht des Magistrats nicht zielführend. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Auskunftsersuchen vom 02.09.2025, V 1246

OF (Antrag Ortsbeirat) · OB 1

Mehr Sitzbänke rund um das Nizza am Main

10.11.2025 · Aktualisiert: 14.01.2026

Antrag vom 10.11.2025, OF 1780/1 Betreff: Mehr Sitzbänke rund um das Nizza am Main Der Ortsbeirat möge gemäß § 3 Absatz 10 GOOBR folgende Anregung an den Magistrat (OM) beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, rund um das Nizza, insbesondere auf der Ost-West-Wegeverbindung nördlich der Hafenbahn und südlich des Nizza zwischen den Bäumen in Blickrichtung auf das Nizza, mindestens sechs weitere Sitzbänke (Frankfurter Bank) zum Verweilen aufstellen zu lassen. Begründung: Unter der Baumreihe am Nizza fehlt es an Sitzmöglichkeiten, die gerade an heißen Tagen den Menschen schattige Orte zum Ausruhen bieten würden. Foto: Manuel Denkwitz Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 43. Sitzung des OBR 1 am 25.11.2025, TO I, TOP 14 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 7768 2025 Die Vorlage OF 1780/1 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: GRÜNE
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ST (Stellungnahme des Magistrats)

Fahrbahnmarkierungen zwischen Alte Brücke und Untermainbrücke erneuern

10.11.2025 · Aktualisiert: 27.12.2025

Stellungnahme des Magistrats vom 28.11.2025, ST 2024 Betreff: Fahrbahnmarkierungen zwischen Alte Brücke und Untermainbrücke erneuern Der Magistrat entspricht der Anregung und wird die genannten Markierungen erneuern lassen. Geplant ist dies für das erste Quartal 2026. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 05.09.2025, OM 7424

OF (Antrag Ortsbeirat) · OB 1

Dominikanergasse: Durchgang für Fuß- und Radverkehr wieder öffnen

10.11.2025 · Aktualisiert: 14.01.2026

Antrag vom 10.11.2025, OF 1778/1 Betreff: Dominikanergasse: Durchgang für Fuß- und Radverkehr wieder öffnen Der Ortsbeirat möge gemäß § 3 Absatz 10 GOOBR folgende Anregung an den Magistrat (OM) beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, den Durchgang entlang der Südseite des Dominikanerklosters durch die Dominikanergasse zwischen Kurt-Schumacher-Straße und Fahrgasse unverzüglich wieder für den Fuß- und Radverkehr freizugeben. Für die Lagerung von Baumaterial und Maschinen ist eine alternative Fläche in der Dominikanergasse zu nutzen, an der ausreichend Platz zur Verfügung steht. Begründung: Die seit Monaten bestehende Sperrung des Durchgangs durch die Dominikanergasse verursacht für Fußgehende und Radfahrende lange und teils gefährliche Umwege. Die Sperrung ist in dieser Form nicht erforderlich, da an anderer Stelle in der Gasse ausreichend Raum für eine Baustelleneinrichtung vorhanden ist. Eine baldige Wiederöffnung verbessert die Erreichbarkeit der Wohnquartiere in der Altstadt, fördert die Nutzung umweltfreundlicher Verkehrsmittel und stärkt die Aufenthaltsqualität im Stadtzentrum. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 43. Sitzung des OBR 1 am 25.11.2025, TO I, TOP 12 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 7766 2025 Die Vorlage OF 1778/1 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: GRÜNE
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OF (Antrag Ortsbeirat) · OB 1

Windschutzkonzept für die Außengastronomie prüfen

10.11.2025 · Aktualisiert: 14.01.2026

Antrag vom 10.11.2025, OF 1804/1 Betreff: Windschutzkonzept für die Außengastronomie prüfen Der Ortsbeirat möge gemäß § 3 Absatz 10 GOOBR folgende Anregung an den Magistrat (OM) beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, zu prüfen und zu berichten, inwieweit ein Windschutzkonzept für die Außengastronomie ermöglicht werden kann und wie die Vorschriften anzupassen wären, um diese allgemein rechtssicher und unfallsicher auch auf öffentlicher Verkehrsfläche umsetzen zu können. Ausreichende Gehwegbreiten sollen stets berücksichtigt werden. Begründung: Die Außengastronomie im Sommer ist eine existenznotwendige Einnahmequelle für viele Gastronomen. Durch den Klimawandel ändern sich die wetterbedingten Voraussetzungen, indem beispielsweise auch die Windstärken zunehmen. Derzeit sind Windschutze in der Regel untersagt. In Zeiten des Klimawandels stellt sich die Frage, inwieweit Regeln sich ändernden Ausgangsbedingungen anpassen sollten. Gastronomen sollten ihre gemieteten Flächen wetterfester gestalten können. So wäre unter Anderem zu prüfen, inwieweit Windschutze an einzelnen Seiten, beispielsweise in Hauptwindrichtung Westen, angebracht werden können, ohne dass sich eine "Verhüttelung" bildet. Ziel muss es sein, möglichst verlässliche Bedingungen zu schaffen, von denen die Stadt wiederum steuerlich vom Geschäftserfolg der Gastronomie finanziell profitiert. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 43. Sitzung des OBR 1 am 25.11.2025, TO I, TOP 38 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 7780 2025 Die Vorlage OF 1804/1 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: GRÜNE
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OF (Antrag Ortsbeirat) · OB 1

Winterdienst für Bahnwege im Gallus

10.11.2025 · Aktualisiert: 14.01.2026

Antrag vom 10.11.2025, OF 1793/1 Betreff: Winterdienst für Bahnwege im Gallus Der Ortsbeirat möge gemäß § 3 Absatz 10 GOOBR folgende Anregung an den Magistrat (OM) beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, die Wege auf beiden Seiten des Homburger Damms im Gallus bei Schneefall durchgehend räumen zu lassen und in den Winterdienstplan aufnehmen zu lassen. Insbesondere sollen folgende Wege geräumt werden: - Denisweg zwischen Frankenallee und Nied - Schwarzer Weg zwischen Schmidtstraße und Anspacher Straße Begründung: Die Wege auf beiden Seiten des Bahndamms der "Frankfurt-Königsteiner-Bahn" werden von Fußgehenden und Radfahrenden stark genutzt. Bei Schnee und Eis müssen vor allem ältere Menschen weite Umwege in Kauf nehmen. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 43. Sitzung des OBR 1 am 25.11.2025, TO I, TOP 27 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 7776 2025 Die Vorlage OF 1793/1 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: GRÜNE
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ST (Stellungnahme des Magistrats)

Fußballspielen auf dem Karl-Perott-Platz ab 21:00 Uhr untersagen

10.11.2025 · Aktualisiert: 25.12.2025

Stellungnahme des Magistrats vom 05.12.2025, ST 2048 Betreff: Fußballspielen auf dem Karl-Perott-Platz ab 21:00 Uhr untersagen Der Magistrat hat die Örtlichkeit wiederholt gezielt in den Abendstunden überprüft. Bei der überwiegenden Anzahl der Kontrollen hat sich niemand vor Ort aufgehalten. Lediglich in einem Fall haben die Bediensteten sechs Personen angetroffen. Diese hatten jedoch weder einen Ball dabei, noch haben sie Lärm verursacht. Aktuell sind keine ordnungsrechtlichen Maßnahmen angezeigt, da dem Magistrat keine Beschwerden zum Karl-Perott-Platz vorliegen. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 04.09.2025, OM 7454

ST (Stellungnahme des Magistrats)

100 Jahre Neues Frankfurt: Geschichtspfad im Ortsbezirk 9 einrichten

10.11.2025 · Aktualisiert: 27.12.2025

Stellungnahme des Magistrats vom 05.12.2025, ST 2034 Betreff: 100 Jahre Neues Frankfurt: Geschichtspfad im Ortsbezirk 9 einrichten Der Magistrat -Denkmalamt-, als Genehmigungsbehörde, ist nicht für die Entwicklung und Umsetzung eines Geschichtspfades zuständig. Im Denkmalamt liegt ausschließlich eine Liste der denkmalgeschützten Liegenschaften des Neuen Frankfurt im Ortsbezirk 9 vor. Dornbusch: - Platenstraße 31-69 (Ledigenheim) - Raimundstraße 114-120, Fallerslebenstraße 21-25 (Wohnhaus-Gruppe der Mavest GmbH, sog. Mavest-Block) Eschersheim: - Am Lindenbaum 15-43, Hinter den Ulmen 16-26, Nußzeil 87-98 (Siedlung am Lindenbaum) Ginnheim: - Fuchshohl 31-73, 32-52, Höhenblick 1-39, 2-60, Kurhessenstraße 124, 128-134 (Siedlung Höhenblick) - Ludwig-Tieck-Straße 11 (ehem. Villa May) Die Führung der Denkmalliste obliegt dem Landesamt für Denkmalpflege Hessen. Schriftliche Auskünfte zum Denkmalstatus liegen in der Zuständigkeit des Landesamts für Denkmalpflege Hessen und sind daher bei der Denkmalfachbehörde zu erfragen. Die Denkmalkartierung kann im DenkXweb digital eingesehen werden (https://denkxweb.denkmalpflege-hessen.de). Eine Nennung von Eigentümer:innen ist aus datenschutzrechtlichen Gründen nicht möglich, ebenso wenig eine detaillierte Darlegung der geplanten Sanierungsmaßnahmen aller Liegenschaften des Neuen Frankfurts im Ortsbezirks 9. Das Institut für Stadtgeschichte freut sich über das wachsende kommunale Interesse an der (sozial-)politischen und architektonischen Bedeutung des "Neuen Frankfurt", die die Aktivitäten und Veranstaltungen rund um das 100jährige Jubiläum evoziert haben. Es begrüßt mit Nachdruck eine verstärkte Auseinandersetzung mit den Bauten des Neuen Frankfurts, die für ganz unterschiedliche Zielgruppen - für Bürger:innen unserer Stadt wie für Besuchende - möglich sein sollte. Aus Sicht des Instituts für Stadtgeschichte kommt es dabei darauf an, das städtebauliche Gesamtkonzept in den Blick zu nehmen, ohne einzelne Bauten oder Siedlungen zu stark herauszustellen. Die vom Ortsbeirat 9 eingebrachte Anregung, den Siedlungen und Bauten des Neuen Frankfurt im Ortsbezirk 9 durch die Schaffung eines analogen wie digitalen Angebots zur Vermittlung mehr Aufmerksamkeit zu verschaffen, ist dabei grundsätzlich sehr zu begrüßen. Die Einführung eines solitären erinnerungskulturellen Formates als einzelner Geschichtspfad innerhalb der Grenzen des Ortsbezirks 9 wird jedoch der Anlage der Bauten des Ortsbezirks im Rahmen des Neuen Frankfurt nicht gerecht. Die Anlage eines spezifischen historischen Angebotes für den Ortsbezirk 9 kann das Institut für Stadtgeschichte daher in dieser solitären Form leider nicht befürworten. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 26.06.2025, OM 7186

ST (Stellungnahme des Magistrats)

Erneuerung der Fahrbahnmarkierung in der Straße Am Hasensprung

10.11.2025 · Aktualisiert: 27.12.2025

Stellungnahme des Magistrats vom 28.11.2025, ST 2029 Betreff: Erneuerung der Fahrbahnmarkierung in der Straße Am Hasensprung Der Magistrat entspricht der Anregung und wird die drei Fahrbahnpiktogramme sowie die Markierung des Fußgängerüberwegs in der Straße Am Hasensprung erneuern. Geplant ist dies noch für das vierte Quartal 2025. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 12.09.2025, OM 7473

ST (Stellungnahme des Magistrats)

Umwandlung von Parkplätzen

10.11.2025 · Aktualisiert: 27.12.2025

Stellungnahme des Magistrats vom 28.11.2025, ST 2026 Betreff: Umwandlung von Parkplätzen Der Anregung wird entsprochen. Die zwei Sonderparkplätze am Diesterwegplatz und die zwei Sonderparkplätze in der Hedderichstraße 74 wurden für die damalige Postfiliale eingerichtet. Da es die Postfiliale nicht mehr gibt, können die zwei Sonderparkplätze in der Hedderichstraße in reguläre Parkplätze umgewandelt werden. Die zwei Sonderparkplätze am Diesterwegplatz werden aufgrund der Nähe zum Südbahnhof und der Anordnung der Parkplätze aufrechterhalten. Hier können Personen mit Schwerbehinderung ungehindert ein- und austeigen. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 05.09.2025, OM 7425

ST (Stellungnahme des Magistrats)

Entlastung für Hauseigentümer, die Regenwasser für den öffentlichen Raum sammeln

10.11.2025 · Aktualisiert: 27.12.2025

Stellungnahme des Magistrats vom 28.11.2025, ST 2025 Betreff: Entlastung für Hauseigentümer, die Regenwasser für den öffentlichen Raum sammeln Gemäß § 23 der Entwässerungssatzung der Stadt Frankfurt am Main wird die gebührenpflichtige Grundstücksfläche für die Bemessung der Niederschlagswassergebühr, für die Einleitung in ortsfeste Auffangbehälter (Zisternen), um eine Fläche von 10 m² je volle 1,0 m³ Behältervolumen reduziert. Die maximale Reduzierung darf die tatsächliche Größe der angeschlossenen Fläche nicht überschreiten (§23 Abs. 4). Für Neubaugebiete sind im Bereich der Stadt Frankfurt spezielle Niederschlagswassersatzungen verabschiedet worden, z. B. Riedberg, Gießener Straße, siehe Homepage Stadtentwässerung Frankfurt am Main/Gebühren&Satzungen. Eine Einleitung von einem privaten Grundstück (Dachfläche) in einen öffentlichen Raum ist so in der aktuellen Satzung nicht geregelt. Hier könnte § 23 Abs. 4 analog angewandt werden. Jedoch ist die Zuleitung vom Grundstück (Dachfläche) zur öffentlichen Versickerungsfläche oder Auffangbehälter zu regeln. Insbesondere sind die Kosten für die Zuleitungen (Bau- und Unterhaltungskosten), die nach jetzigem Stand nicht gebührenfähig sind, vom Steuerzahler (über die Stadt Frankfurt) zu leisten. Das Eigentum dieser Zuleitungen würde dann in das Vermögen der Stadt Frankfurt übergehen. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 28.10.2024, OM 5963

ST (Stellungnahme des Magistrats)

Wege entlang der Nidda im Bereich Bonames hier: Pfützenbildungen vermeiden

10.11.2025 · Aktualisiert: 27.12.2025

Stellungnahme des Magistrats vom 28.11.2025, ST 2020 Betreff: Wege entlang der Nidda im Bereich Bonames hier: Pfützenbildungen vermeiden Da der Ortsbeirat in seiner Anfrage keine konkrete Örtlichkeit benannt hat, kann die betroffene Stelle lediglich vermutet werden. Hierbei handelt es sich um Zubringerwege zum Düker Bonames. Bei den genannten Wegen handelt es sich nicht um offizielle Radwege sondern lediglich um Trampelpfade. Auf der gegenüberliegenden, südlichen Seite wird derzeit der Rad- und Gehweg saniert. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 20.05.2025, OM 6960

OF (Antrag Ortsbeirat) · OB 6

Absicherung des Fußwegs im Bereich der Bordsteinabsenkung Apoldaer Weg

10.11.2025 · Aktualisiert: 12.11.2025

Antrag vom 10.11.2025, OF 1350/6 Betreff: Absicherung des Fußwegs im Bereich der Bordsteinabsenkung Apoldaer Weg Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, den Fußweg zwischen den Gebäuden Apoldaer Weg 2 und 4 zur Fahrbahn hin derart abzusichern, dass Fußgänger die Straße ungehindert queren können und eine problemlose Leerung der Mülltonnen durch die Müllabfuhr gewährleistet ist. Auch wenn die Pflasterung des Gehweges und die Bordsteinabsenkung bereits klar auf die Parkordnung hinweisen, ist eine zusätzliche Maßnahme bspw. durch Parkwinkel, Grenzmarkierung (Vz. 299) oder sogar Stahlabweiser erforderlich. Begründung: Mobilitätseingeschränkte Bürger haben den Ortsbeirat auf die bestehende Problematik an der genannten Stelle in der Märchensiedlung aufmerksam gemacht. Da hier zudem die Mülltonnen zur Entleerung auf die Straße gestellt werden, erscheint eine zusätzliche Absicherung sehr sinnvoll. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 6

Partei: CDU
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ST (Stellungnahme des Magistrats)

Radverkehr in der Homburger Landstraße

10.11.2025 · Aktualisiert: 25.12.2025

Stellungnahme des Magistrats vom 15.12.2025, ST 2082 Betreff: Radverkehr in der Homburger Landstraße Der beschriebene Abschnitt ist nördlich der Ronneburgstraße Teil des Radhauptnetzes (überörtliche Relation Preungesheim - Eckenheim), dort verfügt er über Schutzstreifen. Südlich der Ronneburgstraße ist er Teil des Radnebennetzes, hier liegt Mischverkehr vor. Das Radhauptnetz verläuft hier parallel über die Gießener Straße, auf welcher ein Angebot für den Radverkehr vorhanden ist. Sämtliche Straßen im Stadtgebiet werden von der Polizei und der Unfallkommission beobachtet und im Falle einer Unfallhäufung behandelt. Zum gegenwärtigen Zeitpunkt weist die Kreuzung Homburger Landstraße im Bereich zwischen Weilbrunnstraße und Marbachweg in der 1-Jahreskarte und in der 3-Jahreskarte nicht die Merkmale zur Ausweisung einer Unfallhäufungsstelle auf und wird somit nicht von der Unfallkommission bearbeitet. Eine Beschwerdelage seitens der Bürger:innen ist ebenfalls bisher nicht bekannt. Grundsätzlich könnte im südlichen Abschnitt mittels Piktogramme eine Sensibilisierung vorgenommen werden. Sofern gewünscht, wird der Ortsbeirat um Mitteilung gebeten. Eine grundlegende Veränderung der Situation ist bestandsnah allerdings nicht möglich. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 02.09.2025, OM 7261

OF (Antrag Ortsbeirat) · OB 10

Aktueller Stand zum Fußgängerüberweg In den Gräben - vor der Berkersheimer Schule

10.11.2025 · Aktualisiert: 12.11.2025

Antrag vom 10.11.2025, OF 1167/10 Betreff: Aktueller Stand zum Fußgängerüberweg In den Gräben - vor der Berkersheimer Schule Vorgang: OM 2890/22 OBR 10; ST 172/23; V 1117/25 OBR 10; ST 985/25 In seiner Stellungnahme vom 23.06.2025, ST 985 erklärte der Magistrat, dass die Realisierbarkeit noch einer weiteren Prüfung unterliegt. Wenn die Prüfung positiv ausfällt, wird das notwendige Material - beispielsweise die Masten und Leuchten - bestellt und eingebaut. Es wurde mit einer Vorlaufzeit von mindestens fünf Monaten gerechnet. Im Anschluss an diese Arbeiten wird der FGÜ markiert werden. Stand Anfang November 2025 sind nicht nur die Masten und Leuchten noch nicht vor Ort vorzufinden. Dies vorausgeschickt möge der Ortsbeirat beschließen: Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, wann er nunmehr mit dem Abschluss der Vorarbeiten sowie der endgültigen Markierung rechnet. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 11.10.2022, OM 2890 Stellungnahme des Magistrats vom 13.01.2023, ST 172 Auskunftsersuchen vom 11.02.2025, V 1117 Stellungnahme des Magistrats vom 23.06.2025, ST 985 Beratung im Ortsbeirat: 10

Partei: SPD
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OF (Antrag Ortsbeirat) · OB 8

Haushalt 2026 Produktbereich: 13 Stadtplanung Produktgruppe: 13.01 Stadtplanung Mit dem Rahmenplan Niederursel endlich anfangen

10.11.2025 · Aktualisiert: 08.01.2026

Antrag vom 10.11.2025, OF 641/8 Betreff: Haushalt 2026 Produktbereich: 13 Stadtplanung Produktgruppe: 13.01 Stadtplanung Mit dem Rahmenplan Niederursel endlich anfangen Vorgang: M 14/15 Der Ortsbeirat möge beschließen, der Stadtverwaltung vorzuschlagen: Zur Realisierung von Maßnahmen aus dem "Rahmenplan Niederursel" sind ausreichende Haushaltsmittel bereitzustellen, insbesondere um in den Bereichen Alt-Niederursel, Dorfwiesenweg, Werner-von-Ursel-Platz, Weißkirchener Weg, Gerhart-Hauptmann-Ring, in den Kreuzungsbereichen Kirchgartenstraße / Schüttgrabenstraße, im Karl-Kautsky-Weg sowie im sogenannten "Tankstellendreieck" endlich Teile des Plans umsetzen umzusetzen. Begründung: Der Rahmenplan Niederursel (Vortrag des Magistrats vom 16.01.2015, M 14) zeigt für den denkmalgeschützten alten Ortskern eine planerische Zukunftsperspektive für die nächsten 10 bis 15 Jahre (seit 2015) auf. Im Zuge der vom Magistrat durchgeführten Bürgerbeteiligung wurde deutlich, dass eine Neuordnung des teilweise sehr sanierungsbedürftigen Straßenraums im Bereich Alt-Niederursel zwischen Obermühlgasse und Karl-Kautsky-Weg aufgrund der vielfältigen Anforderungen und Nutzungsansprüche die größte Bedeutung für die Bewohner des Stadtteils hat. Insbesondere ist die Situation für Fußgängerinnen und Fußgänger aufgrund der schmalen Bordsteine problematisch. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Vortrag des Magistrats vom 16.01.2015, M 14 Beratung im Ortsbeirat: 8 Beratungsergebnisse: 42. Sitzung des OBR 8 am 27.11.2025, TO I, TOP 9 Beschluss: Etatanregung EA 126 2025 Die Vorlage OF 641/8 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: CDU, SPD, FDP, FREIE WÄHLER und fraktionslos gegen GRÜNE (= Ablehnung); Linke (= Enthaltung)

Partei: CDU
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ST (Stellungnahme des Magistrats)

Offenes Haus der Kulturen (OHdK) - Umsetzungsstand des Letter of Intent (LoI)?

10.11.2025 · Aktualisiert: 25.12.2025

Stellungnahme des Magistrats vom 15.12.2025, ST 2088 Betreff: Offenes Haus der Kulturen (OHdK) - Umsetzungsstand des Letter of Intent (LoI)? Vorläufige Stellungnahme: Der Magistrat bedauert, in der von der Geschäftsordnung vorgegebenen Frist keine abschließende Stellungnahme abgeben zu können. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 08.09.2025, OM 7401

ST (Stellungnahme des Magistrats)

Verpackungssteuer auf Einwegverpackungen - die Zero-Waste-Strategie mit einem wichtigen Schritt voranbringen

10.11.2025 · Aktualisiert: 25.12.2025

Stellungnahme des Magistrats vom 15.12.2025, ST 2054 Betreff: Verpackungssteuer auf Einwegverpackungen - die Zero-Waste-Strategie mit einem wichtigen Schritt voranbringen Der Magistrat hat sich der Thematik angenommen und bereits erste Schritte eingeleitet. Hierzu gehören fachliche Prüfungen sowie ein intensiver Austausch mit anderen Kommunen, die bereits vergleichbare Regelungen eingeführt haben oder deren Einführung derzeit vorbereiten. Darüber hinaus befindet sich der Magistrat im Gespräch mit Vertreter:innen der lokalen Wirtschaft, um die Auswirkungen, Herausforderungen und mögliche Ausnahmetatbestände frühzeitig zu identifizieren und in die weitere Konzeptentwicklung einfließen zu lassen. Die Erfahrungen aus Tübingen zeigen, dass die Entwicklung, Abstimmung und rechtssichere Umsetzung einer kommunalen Verpackungssteuer einen erheblichen zeitlichen Vorlauf erfordert. Dort betrug der Zeitraum von der ersten Initiative bis zur tatsächlichen Einführung rund zwei Jahre. Auch für Frankfurt am Main ist aufgrund der Größe der Stadt, der Vielzahl betroffener Betriebe, der komplexen städtischen Strukturen und der benötigten Ressourcen ein mindestens vergleichbarer zeitlicher Rahmen realistisch und notwendig. Nur so kann gewährleistet werden, dass eine mögliche Verpackungssteuer den besonderen Anforderungen einer Großstadt gerecht wird, tragfähig ausgestaltet ist und erfolgreich umgesetzt werden kann. Der Magistrat wird die notwendigen Prüfungen fortführen und der Stadtverordnetenversammlung zu gegebener Zeit einen Beschlussvorschlag vorlegen. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung vom 19.05.2025, OA 557

OF (Antrag Ortsbeirat) · OB 3

Mehr Sauberkeit in den Stadtteilen: Müllgaragen für die untere Berger Straße

10.11.2025 · Aktualisiert: 24.12.2025

Antrag vom 19.11.2025, OF 971/3 Betreff: Mehr Sauberkeit in den Stadtteilen: Müllgaragen für die untere Berger Straße Vorgang: E201/24 GRÜNE/SPD/Volt, Beschl. d. Stv.-V., § 4994/24 Der Ortsbeirat 3 möge beschließen, der Magistrat wird gebeten aus dem Sondertopf für mehr Sauberkeit in den Stadtteilen die Mülleimer auf unteren Berger Straße durch Müllgaragen zu ersetzen. Zusätzlich sollte auf der Berger Straße der Intervall der Nassreinigung erhöht werden. Begründung: Die untere Berger Straße als Einkaufsstraße mit viel Gastronomie braucht Mülleimer, die z.B. auch Pizzakartons aufnehmen und krähensicher sind. Gerade auf einer so stark frequentierten Einkaufsstraße mit viel Außengastronomie, ist die Nassreinigung eine wichtige Maßnahme für Sauberkeit und Hygiene. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Etatantrag vom 06.06.2024, E 201 Beratung im Ortsbeirat: 3 Beratungsergebnisse: 43. Sitzung des OBR 3 am 04.12.2025, TO I, TOP 34 Beschluss: Initiative OI 129 2025 Die Vorlage OF 971/3 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: CDU
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OF (Antrag Ortsbeirat) · OB 5

Freihalten des Bürgersteigs am Ziegelhüttenplatz

08.11.2025 · Aktualisiert: 23.12.2025

Antrag vom 05.05.2025, OF 1407/5 Betreff: Freihalten des Bürgersteigs am Ziegelhüttenplatz Der Ortsbeirat 5 fordert den Magistrat auf, Maßnahmen zu ergreifen, um den Bürgersteig auf der südlichen Seite des Ziegelhüttenplatzes zwischen Apotheke und HIT-Markt für den Fußgängerverkehr freizuhalten. Hierbei ist insbesondere eine ordnungsgemäße Abmarkierung der Kopfparkplätze notwendig. Begründung: Am Ziegelhüttenplatz befinden sich auf der südlichen Seite im Bereich zwischen Apotheke und HIT-Markt Parkplätze. Diese sind an der Kopfseite jedoch nicht abmarkiert. Dies führt dazu, dass Autofahrer ihr Fahrzeug zu weit in den Bürgersteig hinein parken, so dass der Fußgängerverkehr dort nicht genügend Platz hat. Die Straßenseite der Parkplätze ist gekennzeichnet. Regelmäßig fahren die Autofahrer jedoch zu weit auf den Bürgersteig drauf. Antragsteller: BFF Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 39. Sitzung des OBR 5 am 23.05.2025, TO I, TOP 15 Beschluss: Die Vorlage OF 1407/5 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 40. Sitzung des OBR 5 am 27.06.2025, TO I, TOP 10 Beschluss: Die Vorlage OF 1407/5 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 41. Sitzung des OBR 5 am 05.09.2025, TO I, TOP 8 Beschluss: Die Vorlage OF 1407/5 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 42. Sitzung des OBR 5 am 24.10.2025, TO I, TOP 7 Beschluss: Die Vorlage OF 1407/5 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 43. Sitzung des OBR 5 am 28.11.2025, TO I, TOP 6 Beschluss: Die Vorlage OF 1407/5 wird abgelehnt. Abstimmung: CDU und SPD gegen GRÜNE, Linke, BFF und AfD (= Annahme)

Partei: BFF
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OF (Antrag Ortsbeirat) · OB 6

Sossenheim: Parksituation in der Marienberger Straße

08.11.2025 · Aktualisiert: 14.12.2025

Antrag vom 08.11.2025, OF 1385/6 Betreff: Sossenheim: Parksituation in der Marienberger Straße In den vergangenen Monaten fanden vermehrt Kontrollen des ruhenden Verkehrs im Bereich der Marienberger Straße statt. Der Straßenabschnitt wird seit Jahrzehnten von den Anwohnerinnen und Anwohnern beidseitig zum Parken genutzt. Im Zuge der jüngsten Kontrollen wurde beanstandet, dass Fahrzeuge teilweise auf dem Gehweg stehen und dadurch die Nutzbarkeit der Gehwege eingeschränkt werde. Diese Art der Nutzung hat über viele Jahre zu keinen nennenswerten Beschwerden oder Beanstandungen geführt und wurde offenbar geduldet. In anderen ähnlich gestalteten Straßen im Frankfurter Westen (z. B. Westerbachstraße, Konrad-Glatt-Straße) ist das teilweise Parken auf dem Gehweg zudem durch entsprechende Verkehrszeichen erlaubt. Darüber hinaus ist auch in der Marienberger Straße selbst an zwei Stellen die Mitbenutzung des Gehwegs durch Markierungen (Behindertenparkplätze) ausdrücklich zugelassen. Der nun durch das Straßenverkehrsamt angekündigte Wegfall bisheriger Stellflächen führt bei den Anwohnerinnen und Anwohnern, die bereits unter erheblichem Parkdruck leiden, zu großem Unmut und Unverständnis. Diesen Ausführungen vorausgeschickt möge der Ortsbeirat beschließen: Der Magistrat wird gebeten, Auskunft zu erteilen, weshalb er einerseits die halbseitige Beparkung des Gehweges durch Einzeichnung entsprechender Behindertenparkplätze legitimiert und dieselbe halbseitige Beparkung von weiteren Fahrzeugen mit der Begründung ahndet, dass keine ausreichende Gehwegbreite vorhanden sei. zu prüfen, ob eine weiterhin beidseitige Beparkung derart ermöglicht werden kann, dass nur in bestimmten Bereichen Halteverbote eingerichtet werden. Innerhalb dieser Zonen könnten sich dann sich begegnende Kinderwagen etc. entsprechend ausweichen. zu prüfen, ob ein Gehweg verwaltungskonform ausgebaut und damit verbunden ausgeweitet werden kann, obgleich der andere Gehweg entfällt und hier die Fahrzeuge dichter an den Häuser abgestellt werden könnten. Auskunft darüber zu erteilen, ob der Wegfall/ Aufhebung der Befahrbarkeit "Radfahrer gegen die Einbahnstraße" die Situation derart entschärft, dass von einer geringeren Fahrbahnbreite auszugehen ist. andernfalls zu prüfen, ob eine temporäre Einrichtung von Halteverboten (zwischen 7:00-16:00 Uhr) in Betracht zu ziehen ist, da nur hier mit einer stärkeren Frequentierung zu rechnen ist. Auskunft darüber zu erteilen, welche Maßnahmen für den Wegfall von rd. 40 Stellmöglichkeiten getroffen werden (z.B. Bemühungen des Magistrats die Tiefgarage der Saalbau außerhalb von Veranstaltungen nutzbar zu mit angrenzenden Supermärktenmärkten in Kontakt zu treten, um außerhalb der Ladenzeiten eine Beparkung zu ermöglichen). Antragsteller: CDU SPD Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Antrag vom 08.11.2025, OF 1348/6 Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 43. Sitzung des OBR 6 am 25.11.2025, TO I, TOP 11 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 7722 2025 1. Die Vorlage OF 1348/6 wird durch die Annahme der Vorlage OF 1385/6 für erledigt erklärt. 2. Die Vorlage OF 1385/6 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass in den Tenor ein siebter Spiegelstrich mit dem Wortlaut "(. .) mit der Umsetzung zu warten, bis das Mobilitätskonzept Sossenheim vom zuständigen Amt in einer Ortsbeiratssitzung vorgestellt wurde." eingefügt wird. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme

Parteien: CDU SPD
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