Barrierefreiheit für zu Fuß Gehende in der Homburger Straße gewährleisten
Vorlagentyp: ST Magistrat
Stellungnahme des Magistrats
Zu
- An einigen Stellen ist der Gehweg entlang der Homburger Straße mit einer Breite von etwa 0,50 bis 0,80 Metern durch auf dem Gehweg parkende Fahrzeuge deutlich verengt. Ein Gesamteindruck des Straßenquerschnitts zeigt jedoch, dass die gegenüberliegende Gehwegseite mit etwa 2,00 bis 2,50 Metern grundsätzlich ausreichend bemessen ist. Der Magistrat sieht generell Verbesserungsmöglichkeiten für den Fußverkehr durch eine grundlegende Umgestaltung der Homburger Straße, kann jedoch aufgrund konkurrierender bereits priorisierter Maßnahmen mittelfristig eine entsprechende Maßnahme nicht in Aussicht stellen. Eine bauliche Absicherung gegen widerrechtliches Parken kann bei ausreichender Gehwegbreite an neuralgischen Punkten in Abstimmung mit dem Ortsbeirat jedoch umgesetzt werden. Zu
- Die Straßenbreite der Einbahnstraße entspricht den geltenden "Richtlinien für die Anlage von Stadtstraßen" (RASt 06).