Machbarkeitsstudie vorlegen aufgrund des Informationsfreiheitsgesetzes
Antrag
Der Ortsbeirat möge beschließen: Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Der Magistrat wird gebeten gegenüber der Autobahn GmbH die unverzügliche Auskunft über die Machbarkeitsstudie auf Grund des Informationsfreiheitsgesetzes (IFG) zu verlangen, welches in Deutschland den Zugang zu amtlichen Informationen gegenüber Bundesbehörden regelt.
Begründung
Aus der ST 1640/12 vom 07.08.2023 geht hervor, dass der Magistrat bis heute keine Kenntnis über die Inhalte der Machbarkeitsstudie hat. Der Anspruch auf Informationszugang richtet sich auf Auskunft oder Akteneinsicht bei der zuständigen Behörde (Bundesministerium für Digitales und Verkehr).