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Meine Nachbarschaft: Emser Brücke

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Vorlagen

OF (Antrag Ortsbeirat)

EuropaAllee - Welches Verkehrsaufkommen wurde bei Planung prognostiziert?

24.02.2018 · Aktualisiert: 29.09.2022

S A C H S T A N D : Antrag vom 24.02.2018, OF 522/1 Betreff: Europa-Allee - Welches Verkehrsaufkommen wurde bei Planung prognostiziert? Im Gallus aktive Menschen, die sich Ende der 90er / Anfang er 00er Jahre mit den Planungen zum Europaviertel unter dem Motto "Chancen und Risiken für das Gallus" beschäftigt haben, berichten davon, dass insbesondere die Verkehrserschließung und das prognostizierte Verkehrsaufkommen damals im Gallus für viel Aufregung gesorgt haben. Partei- und vereinsübergreifend wurde gefordert, die straßenverkehrliche Anbindung der neuen Wohngebiete so zu gestalten, dass die Europaallee nicht zu einer Verbindung zwischen Autobahn und Bankenviertel mit der dann zu erwartenden hohen Verkehrsbelastung ausgebaut wird. Ebenso sollten die Nord-Süd-Verbindungen zum Gallus hin so beschränkt werden, dass hier kein Schleichverkehr in dieses dicht besiedelte Wohngebiet umgeleitet wird. Ehemalige Mitglieder dieser Bürgerinitiative berichten, dass aufgrund des prognostizierten Verkehrsaufkommens und der damit verbundenen Luft-Schadstoffbelastung eine geplante KiTa mit Außengelände an der Europaallee zwischen Emser Brücke und Güterplatz nicht genehmigungsfähig war. Vor diesem Hintergrund und um hier Gerüchten mit fundierten Zahlen entgegen treten zu können, wird er Magistrat aufgefordert, folgende Fragen zu beantworten: 1. Welches Verkehrsaufkommen auf der Europaallee - nach Fertigstellung und damit der Möglichkeit zur Durchfahrt von der Straße "Am Römerhof" bis zum "Güterplatz" bzw. "Platz der Republik" - wurde von den Fachbüros, die an der Verkehrserschließung des Europaviertels beteiligt waren, errechnet? 2. Haben sich aus dem Verkehrsaufkommen Nutzungsbeschränkungen für die Bebauung entlang der Europaallee ergeben und wenn ja, welche? 3. Ist es dem Magistrat möglich, dem Ortsbeirat die Fachgutachten oder Teile daraus mit der Berechnung des Verkehrsaufkommens (Zahlen!) sowie dessen Zusammensetzung zukommen zu lassen. Antragsteller: U.B. Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 20. Sitzung des OBR 1 am 13.03.2018, TO I, TOP 8 Beschluss: Auskunftsersuchen V 787 2018 Die Vorlage OF 522/1 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: U.B.

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OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Sperrfläche unter der Emser Brücke entfernen

22.01.2018 · Aktualisiert: 26.11.2018

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 22.01.2018, OM 2633 entstanden aus Vorlage: OF 373/2 vom 30.09.2017 Betreff: Sperrfläche unter der Emser Brücke entfernen Vorgang: OM 1691/17 OBR 2; ST 1700/17 1. Der Ortsbeirat weist die Stellungnahme vom 08.09.2017, ST 1700, wegen einer fehlerhaften Bearbeitung zurück. 2. Der Magistrat wird aufgefordert zu gewährleisten, dass die Vorlage vom 22.05.2017, OM 1691, richtig bearbeitet wird. Der Inhalt der Anregung lautet: "Der Magistrat wird aufgefordert, zu prüfen und zu berichten, ob die Sperrfläche unter der Emser Brücke in Fahrtrichtung Innenstadt entfernt werden kann und geeignete Maßnahmen zur Beseitigung der Sperrfläche einzuleiten, sofern die Frage bejaht werden kann. Begründung: Viele Bewohnerinnen und Bewohner fahren über die Messespange, um ins Gallus oder zur Skyline Plaza zu kommen. In der letzten Zeit kam es sehr häufig zum Rückstau, sodass die Bewohnerinnen und Bewohner sehr lange Wartezeiten in Kauf nehmen mussten, weil sie sich erst einmal in den Stau einreihen mussten, um zehn Meter weiter auf die Abbiegespur Richtung Emser Brücke zu kommen." Die folgende Abbildung, soll die Stelle in der Nähe vom Tor 8 verdeutlichen. Abbildung Quelle Google Maps Begründung: Fehlerhafte Bearbeitung des Magistrates, welche auf dem kleinen Dienstweg nicht behoben werden konnte. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 22.05.2017, OM 1691 Stellungnahme des Magistrats vom 08.09.2017, ST 1700 Stellungnahme des Magistrats vom 20.04.2018, ST 775 Aktenzeichen: 66 6

OF (Antrag Ortsbeirat)

Wirksamer Schutz für den Ortskern Bockenheims durch Aufstellung eines Bebauungsplans zur Festschreibung der Nutzung nach Art und Maß der heutigen Bebauung. Erlass eines Verbots von Vergnügungsstätten zum Schutz vor dem Betrieb von Wettbüros und Spielhalle

12.11.2017 · Aktualisiert: 07.11.2019

S A C H S T A N D : Antrag vom 12.11.2017, OF 427/2 Betreff: Wirksamer Schutz für den Ortskern Bockenheims durch Aufstellung eines Bebauungsplans zur Festschreibung der Nutzung nach Art und Maß der heutigen Bebauung. Erlass eines Verbots von Vergnügungsstätten zum Schutz vor dem Betrieb von Wettbüros und Spielhallen Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird beauftragt: 1. Für das von Erhaltungssatzungen erfasste Areal im Bereich des Bockenheimer Kerngebiets ist zum Erhalt der städtebaulichen Eigenart des Gebietes aufgrund seiner städtebaulichen Gestalt (§ 172 (1) Nr. 1 BauGB) und zur Erhaltung der Zusammensetzung der Wohnbevölkerung (§ 172 (1) Nr. 2 BauGB ) ein Bebauungsplan aufzustellen. Der Bereich wird begrenzt durch folgende Straßen: - Sophienstraße (einschließlich der nordöstlichen Wohnbebauung) - Gräfstraße - Hamburger Allee - Varrentrappstraße - Hermann-Wendel-Straße - Emser Straße - Kasseler Straße/ Salvador-Allende-Straße - An den Bangerten - Main-Weser Bahn zwischen der Straße An den Bangerten und der Verlängerung der Sophienstraße auf Höhe der Sportfabrik bis zur Bahnlinie. 2. Die derzeitigen Geschosszahlen sowie Art und Maß der aktuell bestehenden Baulinien und Traufhöhen sind - insbesondere in Bezug auf die Anteile der alten dörflichen bzw. der gründerzeitlichen Bebauung und der ehemaligen Sozialwohnungen der 50er und 60er Jahre - wegen des Milieuschutzes nach (§ 172 (1) Nr. 2 BauGB ) detailliert festzuschreiben. 3. Eine maßvolle Nachverdichtung durch Ausbau der Dachgeschosse zu Wohnungen und die Bebauung von Garagenhöfen kann in Ausnahmefällen zugelassen werden. 4. Besonderes Augenmerk ist auf das vor Ort ansässige Gewerbe, insbesondere die Handwerksbetriebe zu richten. Bei der Erarbeitung des Bebauungsplans ist nicht nur sicherzustellen, dass das bestehende Gewerbe Bestandsschutz erhält, sondern auch, dass Entwicklungsmöglichkeiten für Gewerbebetriebe eingeräumt werden, wo immer dies mit Rücksicht auf benachbarte Nutzungen möglich ist. 5. Die im Rahmen der Sanierung Bockenheims geschaffenen grünen Hinterhöfe und die unbebauten Hinterhöfe im Bebauungsplangebiet sind zu erhalten. 6. Die erhaltenswerten Bäume im Bebauungsplangebiet sind im Plan zu markieren und im Textteil festzuschreiben. 7. Das Bebauungsplangebiet soll vor schädlichen Nutzungen (Vergnügungsstätten, insbesondere Spielhallen und Wettbüros) durch Verbot der in Bebauungsplangebieten ausnahmsweise zulässigen Vergnügungsstätten geschützt werden. 8. Der Bebauungsplan ist vor der Offenlegung der Stadtverordnetenversammlung zur Beschlussfassung vorzulegen. 9. Zur Sicherung der Planung wird nach dem Aufstellungsbeschluss im Bereich des Bebauungsplangebietes Kerngebiet Bockenheim eine Veränderungssperre nach § 14 BauGB erlassen und von der Möglichkeit der Aussetzung oder vorläufigen Untersagung von Bauvorhaben nach § 15 BauGB Gebrauch gemacht, wenn zu befürchten ist, dass die Durchführung der Planung durch das entsprechende Bauvorhaben unmöglich gemacht oder wesentlich erschwert werden würde. Begründung: Der Ortskern von Bockenheim ist sowohl baulich als auch hinsichtlich der dort anzutreffenden Nutzungen vielgestaltig. Für das Gebiet des zu beschließenden Bebauungsplans wurden Erhaltungssatzungen, die vor allem die alte dörfliche und die gründerzeitliche Bebauung und die Zusammensetzung der Wohnbevölkerung schützen sollen, erlassen. Damit diese Erhaltungssatzungen die notwendige Schutzwirkung entfalten können, ist es notwendig, dass sich der parallel dazu entstehende Bebauungsplan weitestmöglich am Bestand orientiert. Dieses Gebiet ist nicht nur aufgrund seiner städtebaulichen Gestalt schützenswert, sondern auch hinsichtlich seiner Nutzungen, seines verträglichen und attraktiven Nebeneinanders von Wohnen und Arbeiten. Die für die Wahrung des Milieuschutzes und der sozialen Zusammensetzung der Wohnbevölkerung wichtige bestehende Bebauung aus den 50er und 60er Jahren ist ebenfalls erhaltenswert. Der Erhalt wurde auch für vergleichbare Frankfurter Wohngebiete mit der NR 299 vom 21.05.2012 für den Ortskern Bornheim und mit der NR 133 vom 03.11.2011 für das Gebiet des Bebauungsplans östlich der Günderrodestraße bereits beschlossen. Die prägende Nutzungsmischung im gesamten Geltungsbereich soll unter besonderer Berücksichtigung der Wohnnutzung geschützt und fortentwickelt werden. Dem steht die Ansiedlung von Vergnügungsstätten entgegen, die sich zum einen besonders nachteilig auf die Wohnnutzung auswirken, zum anderen bewirken Vergnügungsstätten und dabei speziell Spielhallen und Wettbüros eine Verstärkung des sogenannten "Trading - Down - Effekts", der insbesondere dadurch gekennzeichnet ist, dass die vermehrte Ansiedlung von Vergnügungsstätten vornehmlich die erhaltenswerten und der Versorgung des Gebietes dienenden Läden und Lokale zunehmend verdrängt und zu einer Niveauabsenkung des Umfeldes führt. Mit diesen Verdrängungseffekten geht regelmäßig eine Steigerung des Mietpreisniveaus einher. Das Plangebiet erscheint durch seine Kleinteiligkeit - insbesondere in Bezug auf die Parzellengröße und die teilweise bereits aufgetretenen Leerstände - anfällig für die beschriebenen negativen Entwicklungen. Folgende Bebauungspläne wurden unter anderem zur Verhinderung der Nutzung von Vergnügungsstätten neu aufgestellt oder geändert: M 103/2012 Bebauungsplan Nr. 891 nördlich Adickesallee - Bereich um die ehemalige Oberfinanzdirektion, M 81/2012 Bebauungsplan Nr. 465 - Ginnheimer Landstraße/Rosa-Luxemburg-Straße, M 229/2011 Bebauungsplan Nr. 883 - Höchst/südliche Innenstadt, M 159/ 2011 Bebauungsplan Nr. 888 - östlich Günderrodestraße. Zur Sicherung der Planung für den künftigen Satzungsbereich ist nach dem Aufstellungsbeschluss für das Gebiet des Bebauungsplans eine Veränderungssperre nach § 14 BauGB und in Einzelfällen die Aussetzung oder vorläufige Untersagung von Bauvorhaben nach § 15 BauGB zu beantragen. Leider gibt es in den letzten Jahren immer mehr negative Beispiele für die Entwicklung des Bockenheimer Kernbereichs, die die Dringlichkeit der Aufstellung eines Bebauungsplans für das Gebiet der Erhaltungssatzungen deutlich machen. So wurde für das Gebiet Friesengasse 13 / Kaufungerstraße 4 (ehemaliges Tibethaus ) der Bau eines fünfgeschossigen Gebäudes direkt neben dem zweigeschossigen Fachwerkhaus Friesengasse 13 und dem Hülya-Platz beantragt für die Realisierung hochpreisigen Wohnungsbaus, was sowohl der städtebaulichen Erhaltungssatzung zum Erhalt der dörflichen Struktur wie auch der Milieuschutzsatzung widerspricht. Direkt beben dem Café Exzess soll anstelle eines zweigeschossigen Gebäudes ein viergeschossiges Gebäude mit fünf Wohnungen von je 100 qm Wohnfläche zum Verkaufspreis von 7000 €/qm erbaut werden. Auch dies widerspricht der Milieuschutzsatzung. Dem zweigeschossigen Fachwerkhaus Leipzigerstraße 68, das durch Überbelegung und Verwahrlosung nun einsturzgefährdet ist, droht der Abriss. Dieses Haus zählt zu den Gebäuden, die wahrscheinlich in der ersten Hälfte des 19. Jahrhunderts gebaut wurden und damit Gegenstand der städtebaulichen Erhaltungssatzung sind. Nach dem Abriss könnte aufgrund von § 34 Baugesetzbuch ein viergeschossiges Gebäude mit hochpreisigen Wohnungen errichtet werden. Auch hier wird demnach die Milieuschutzsatzung verletzt. Antragsteller: LINKE. Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 17. Sitzung des OBR 2 am 04.12.2017, TO I, TOP 12 Beschluss: Die Vorlage OF 427/2 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 18. Sitzung des OBR 2 am 22.01.2018, TO I, TOP 9 Beschluss: Die Vorlage OF 427/2 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 19. Sitzung des OBR 2 am 19.02.2018, TO I, TOP 8 Beschluss: Die Vorlage OF 427/2 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 20. Sitzung des OBR 2 am 12.03.2018, TO I, TOP 6 Beschluss: Die Vorlage OF 427/2 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 21. Sitzung des OBR 2 am 16.04.2018, TO I, TOP 7 Beschluss: Die Vorlage OF 427/2 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 22. Sitzung des OBR 2 am 14.05.2018, TO I, TOP 9 Beschluss: 1. Der Ortsvorsteher wird gebeten, einen öffentlichen Rundgang mit Vertretern des Baumamtes zu organisieren, um so den Bedarf eines Bebauungsplans zur Festschreibung der Nutzung nach Art und Maß der heutigen Bebauung darzustellen. Der Rundgang sollte vor der Sitzung im August 2018 stattfunden. 2. Die Vorlage OF 427/2 wird zurückgestellt, bis der öffentliche Rundgang stattgefunden hat. Abstimmung: Einstimmige Annahme 23. Sitzung des OBR 2 am 11.06.2018, TO I, TOP 7 Beschluss: Die Vorlage OF 427/2 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 24. Sitzung des OBR 2 am 13.08.2018, TO I, TOP 6 Beschluss: Die Vorlage OF 427/2 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 25. Sitzung des OBR 2 am 10.09.2018, TO I, TOP 6 Beschluss: Die Vorlage OF 427/2 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 26. Sitzung des OBR 2 am 29.10.2018, TO I, TOP 6 Beschluss: Die Vorlage OF 427/2 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 27. Sitzung des OBR 2 am 26.11.2018, TO I, TOP 8 Beschluss: Die Vorlage OF 427/2 wird bis zur Sitzung am 25.03.2019 zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 30. Sitzung des OBR 2 am 25.03.2019, TO I, TOP 7 Beschluss: Die Vorlage OF 427/2 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 31. Sitzung des OBR 2 am 13.05.2019, TO I, TOP 7 Beschluss: Die Vorlage OF 427/2 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 32. Sitzung des OBR 2 am 17.06.2019, TO I, TOP 7 Beschluss: Die Vorlage OF 427/2 wird so lange zurückgestellt, bis die Terminabstimmung zu einem Ortstermin stattgefunden hat. Abstimmung: Einstimmige Annahme 35. Sitzung des OBR 2 am 28.10.2019, TO I, TOP 7 Beschluss: Die Vorlage OF 427/2 wird abgelehnt. Abstimmung: CDU, SPD, 2 GRÜNE und FDP gegen LINKE., BFF und Piraten (= Annahme) bei Enthaltung 1 GRÜNE

Partei: LINKE.

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OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Toleranzzone besser Überwachen

19.06.2017 · Aktualisiert: 23.10.2017

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 19.06.2017, OM 1817 entstanden aus Vorlage: OF 311/2 vom 31.05.2017 Betreff: Toleranzzone besser Überwachen Der Magistrat wird aufgefordert, die Toleranzzone an der Theodor-Heuss-Allee besser zu überwachen. Dabei sollte außerhalb der Toleranzzone insbesondere auf folgende Punkte geachtet beziehungsweise diese überprüft werden: 1. Keine Prostitution am Katharinenkreisel. 2. Keine Prostitution an den Bushaltestellen "Katharinenkreisel", "Phillip-Reis-Straße" und "Emser Brücke". 3. Aufenthaltsstaus beziehungsweise Arbeitsgenehmigung der Prostituierten. Begründung: Mehrfache Anwohnerbeschwerden, dass mittlerweile vermehrt Frauen als Straßenarbeiterinnen außerhalb der Toleranzzone ihrem Gewerbe nachgehen. Anrufe bei der Stadtpolizei halfen nicht, da diese personell unterbesetzt sind. Es wurde des Weiteren berichtet, das die Damen teilweise kein Deutsch können, sodass hier gegebenenfalls auch eine Unkenntnis über die Grenzen der Toleranzzone vorliegt. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 23.10.2017, ST 2076 Beratung im Ortsbeirat: 2

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Der Magistrat rät zum Mülltourismus ins Gallus und Kuhwald Der Ortsbeirat fordert: Altglasentsorgung im Europaviertel ermöglichen

13.06.2017 · Aktualisiert: 12.10.2022

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 13.06.2017, OM 1792 entstanden aus Vorlage: OF 348/1 vom 27.05.2017 Betreff: Der Magistrat rät zum Mülltourismus ins Gallus und Kuhwald Der Ortsbeirat fordert: Altglasentsorgung im Europaviertel ermöglichen Vorgang: OM 350/16 OBR 1; ST 764/17 Im Juni 2016 hatte der Ortsbeirat den Magistrat mit der Vorlage OM 350 aufgefordert, "im Europaviertel ausreichend Glascontainer aufstellen zu lassen, in denen die Bewohner Leergut entsorgen können. Wenn technisch möglich, sollen moderne Container (mit unterirdischem Sammelbereich) aufgestellt werden, da sie optisch unauffälliger und ansprechender sind, beim Befüllen weniger Lärm entsteht und so vermutlich bei Eigentümern von Flächen eher die Bereitschaft besteht, die Container aufstellen zu lassen. Sollten sich hierfür noch keine geeigneten Flächen im Eigentum der Stadt Frankfurt befinden, wird das Amt aufgefordert, sich mit den Investoren im Gebiet und Eigentümern der Liegenschaften zwecks vorläufiger oder dauerhafter Aufstellung von Altglascontainern auf ihren Grundstücken in Verbindung zu setzen." Das Anliegen ist darin begründet, dass der Ortsbeirat der Meinung ist, dass in einem Wohngebiet praktikable Möglichkeiten geschaffen werden müssen, Abfall ordnungsgemäß zu entsorgen. Solche Möglichkeiten gibt es im gesamten Neubaugebiet Europaviertel westlich und östlich der Emser Brücke nicht. Mit der Stellungnahme vom 21.04.2017, ST 764, lehnt der Magistrat das Aufstellen von Glascontainern mit der Begründung ab, dass in angrenzenden Stadtvierteln und Straßen ausreichend Möglichkeiten zur Altglasentsorgung bestehen würden. Zu dieser Auffassung wären die Fachämter bei der Planung des Europaviertels gelangt. Die Annahme des Magistrats, dass die Menschen im Europaviertel hier "in angrenzende Stadtteile und Straßen" laufen, um ihren Glasabfall zu entsorgen, entspricht nicht dem Alltagshandeln von Menschen. Menschen schleppen ihre Abfälle nicht auf gezielten Spaziergängen durch die Wohnquartiere. Abfälle werden auf Alltagswegen (z. B. von der Wohnung zum Supermarkt oder zur Bushaltestelle) entsorgt. Daneben ist nicht einzusehen, dass die Bewohner angrenzender Straßen und Stadtteile im Gallus und Kuhwald mit Altglasentsorgungstourismus belastet werden. Die Entsorgung verursacht Lärm, Glascontainer sind in keinem Stadtteil eine stadtplanerische Bereichung und überfüllte Glascontainer verschmutzen das Wohnumfeld. Zudem sollen - laut Magistrat - Gallus und Kuhwald den Glasabfall von mehreren tausend Menschen aufnehmen, was nur durch die Aufstellung weiterer Altglascontainer in den Bereichen, die an das Europaviertel angrenzen, möglich wäre. Ein solch großes Wohnquartier wie das Europaviertel so zu planen, dass für eine so große Anzahl an Haushalten keine Altglasentsorgung im eigenen Wohnumfeld vorgesehen ist, ist nicht hinnehmbar. Da Unterflurglascontainer leiser sind und besser aussehen, ist davon auszugehen, dass die Eigentümer der Liegenschaften wohl eher bereit sind, Unterflurcontainer auf dem eigenen Grundstück aufzustellen, wenn dadurch vermieden wird, dass wenige Meter weiter auf öffentlichem Grund Standardglascontainer stehen. Den erhöhten Aufwand, der durch Anfragen an private Eigentümer/Eigentümergemeinschaften entsteht, sollte eine ansprechendere städtebauliche Situation wert sein. Vor diesem Hintergrund wird der Magistrat aufgefordert, 1. kurzfristig ausreichend Glascontainer im östlichen und westlichen Europaviertel aufstellen zu lassen; 2. bei Bedarf mit den Eigentümern der Liegenschaften Kontakt aufzunehmen, mit dem Ziel, gut gelegene Standorte für Unterflurglascontainer zu finden. Begründung: Es ist den Bewohnerinnen und Bewohnern der Europa-Allee und ihrer Seitenstraßen Pariser Straße, Maastrichter Ring und Römischer Ring nicht zuzumuten, mit ihrem Altglas Spaziergänge ins Gallus oder Kuhwald zu unternehmen. Es ist auch den Bewohnerinnen und Bewohnern von Gallus und Kuhwald nicht zuzumuten, die Unannehmlichkeiten in Kauf zu nehmen, die mit diesem erhöhten Abfallaufkommen verbunden sind. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 05.07.2016, OM 350 Stellungnahme des Magistrats vom 21.04.2017, ST 764 Stellungnahme des Magistrats vom 02.10.2017, ST 1987 Stellungnahme des Magistrats vom 16.03.2018, ST 640 Antrag vom 07.04.2018, OF 580/1 Anregung an den Magistrat vom 10.04.2018, OM 2986 Anregung an den Magistrat vom 18.06.2019, OM 4818 Aktenzeichen: 66 5

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Sperrfläche unter der Emser Brücke entfernen

22.05.2017 · Aktualisiert: 02.12.2020

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 22.05.2017, OM 1691 entstanden aus Vorlage: OF 288/2 vom 02.05.2017 Betreff: Sperrfläche unter der Emser Brücke entfernen Der Magistrat wird aufgefordert, zu prüfen und zu berichten, ob die Sperrfläche unter der Emser Brücke in Fahrtrichtung Innenstadt entfernt werden kann und geeignete Maßnahmen zur Beseitigung der Sperrfläche einzuleiten, sofern die Frage bejaht werden kann. Begründung: Viele Bewohnerinnen und Bewohner fahren über die Messespange, um ins Gallus oder zur Skyline Plaza zu kommen. In der letzten Zeit kam es sehr häufig zum Rückstau, sodass die Bewohnerinnen und Bewohner sehr lange Wartezeiten in Kauf nehmen mussten, weil sie sich erst einmal in den Stau einreihen mussten, um zehn Meter weiter auf die Abbiegespur Richtung Emser Brücke zu kommen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 08.09.2017, ST 1700 Antrag vom 30.09.2017, OF 373/2 Anregung an den Magistrat vom 22.01.2018, OM 2633 Beratung im Ortsbeirat: 2 Aktenzeichen: 32 1

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Rennstrecke Europa-Allee - „Ich will Spaß - ich geb Gas“

25.04.2017 · Aktualisiert: 12.12.2019

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 25.04.2017, OM 1537 entstanden aus Vorlage: OF 271/1 vom 02.04.2017 Betreff: Rennstrecke Europa-Allee - "Ich will Spaß - ich geb Gas" Mit der Öffnung des Tunnels hat sich die Europa-Allee zu einer beliebten Rennstrecke entwickelt. Die gerade Streckenführung mit großzügiger Straßenbreite, die durch die Anlage mit Mittelstreifen und breiten Gehwegen als noch ausladender wahrgenommen wird, scheint zum Rasen geradezu einzuladen. Die Straße wird nachts gerne mit Geschwindigkeiten von weit über 100 km/h, tagsüber mit Regelgeschwindigkeiten zwischen 80 und 100 km/h befahren. Es verwundert nicht, dass hier ab und an Ampeln übersehen werden und es lediglich der schnellen Reaktion von Fußgängern zu verdanken ist, dass es bisher (nach aktueller Kenntnis) noch nicht zu Unfällen mit verletzten Menschen gekommen ist. Zudem wird insbesondere im Bereich der Tunnelausfahrten von vielen Motorrad- und Autofahrern durch entsprechendes Fahrverhalten (aufheulende Motoren) überdurchschnittlich viel Lärm produziert. Weiterhin wird berichtet, dass Kunden des Maserati- und Ferrari-Autohändlers in der Schmidtstraße inzwischen nicht nur die Straße Am Römerhof, sondern auch die Europa-Allee für Test- und Spaßfahrten mit entsprechendem Fahrverhalten nutzen. Insbesondere im Bereich des Tunnelmundes sind die Balkone von den hier lebenden Menschen kaum nutzbar und der Geräuschpegel ist bei geöffnetem Fenster unerträglich. Die Beschwerden von Bewohnerinnen und Bewohnern bei Treffen, in sozialen Netzwerken und gegenüber den politisch Aktiven im Stadtteil häufen sich. Vor diesem Hintergrund wird der Magistrat gebeten, zu prüfen und zu berichten, 1. ob er Kenntnis von dieser unerträglichen Situation hat; 2. wenn ja, welche Maßnahmen geprüft werden oder geplant sind, um die derzeit gefahrenen Geschwindigkeiten auf der Europa-Allee dauerhaft zu reduzieren; 3. ob er die Meinung teilt, dass die Europa-Allee für ein Wohngebiet unangemessen angelegt wurde, zum Rasen geradezu einlädt und dass hier - evtl. im Rahmen des Stadtbahnbaus - Nachbesserungen erforderlich sind; 4. welche baulichen Veränderungen auf der Europa-Allee vorgenommen werden können, die einerseits die Funktion einer Grundnetzstraße berücksichtigen, die es andererseits aber unmöglich machen, diese Straße als Rennstrecke zu nutzen; 5. welche Möglichkeiten er sieht, um kurzfristig dafür zu sorgen, dass auch in diesem Bereich der Stadt die Verkehrsregeln eingehalten werden. Begründung: Mit der Öffnung des Tunnels unter dem Europagarten haben Motorräder und Pkw eine direkte und schnelle Verbindung von der Straße Am Römerhof, die gut an die Autobahn angebunden ist, in Richtung Innenstadt. Der breite und gerade Verlauf der Strecke, wo vor allem zwischen Emser Brücke und Tunnelmund (Höhe Schwalbacher Straße) kaum Fußgänger unterwegs sind, verleitet dazu, Fahrzeuge auszufahren gemäß dem Motto: "Ich will Spaß - ich geb Gas". Was 1982 vielleicht noch witzig war, ist 2017 nicht hinnehmbar. Der autogerechte Ausbau der Europa-Allee vom Römerhof bis zum Platz der Republik steht im Widerspruch zu dem Anspruch der Stadtplanung, ein für die Bevölkerung lebenswertes Wohnquartier zu schaffen. Auch eine Erschließungsstraße kann und muss so gestaltet werden, dass sie für ein Wohnquartier verträglich ist, zumal im Europaviertel bewusst ein hoher Anteil an Familienwohnungen realisiert wurde und die Zahl der hier wohnenden Kinder sehr hoch ist. Weiterhin sind im Park bzw. mit dem Park als Verbindung auch Freizeitflächen für die Menschen im Gallus geschaffen worden. Dass sich auch Einrichtungen für ältere Menschen oder Kindereinrichtungen hier befinden, darf als bekannt vorausgesetzt werden. Das Aufstellen von Schildern mit dem Hinweis auf Tempo 50 und sporadische Kontrollen durch mobile Blitzer sind nicht geeignet, um das Problem nachhaltig zu lösen. Es ist wohl auch wenig wirtschaftlich, hier immer wieder Einsatzkräfte und Mittel zu binden. Die Straße muss so gestaltet werden, dass sie es nicht erlaubt, mit überhöhten Geschwindigkeiten zu fahren. Mit einer entsprechenden Gestaltung sollte sie auch für Test- und Spaßfahrer unattraktiv werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 07.08.2017, ST 1380 Beratung im Ortsbeirat: 1 Aktenzeichen: 32 1

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

In der Hufnagelstraße zwischen Mainzer Landstraße und Frankenallee die Piktogramme erneuern

04.10.2016 · Aktualisiert: 29.06.2020

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 04.10.2016, OM 635 entstanden aus Vorlage: OF 123/1 vom 15.09.2016 Betreff: In der Hufnagelstraße zwischen Mainzer Landstraße und Frankenallee die Piktogramme erneuern Der Magistrat wird gebeten zu veranlassen, dass die Piktogramme "30" und "Achtung Kinder" in der Hufnagelstraße erneuert werden. Begründung: Da die Rohrleitungsarbeiten in der Hufnagelstraße beendet sind und die Fahrbahndecke auf der rechten Seite wiederhergestellt ist, sollten die Piktogramme "30" und "Achtung Kinder" dringend erneuert werden (siehe Fotos). Der Schulbetrieb in der Günderrodestraße hat inzwischen wieder angefangen, deshalb ist die Einhaltung der Tempo-30-Zone sehr wichtig. . . Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 19.12.2016, ST 1856 Aktenzeichen: 66 7

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Kein Park- und Campingplatz im Europaviertel/Gallus

04.10.2016 · Aktualisiert: 13.10.2022

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 04.10.2016, OM 628 entstanden aus Vorlage: OF 114/1 vom 15.09.2016 Betreff: Kein Park- und Campingplatz im Europaviertel/Gallus Verstärkt erleben vor allem die Anwohner des Wohngebiets nördlich des Europagartens/westlich der Emser Brücke, dass zu Messen mit Publikumsverkehr die Straßen zugeparkt sind. Auffallend ist die große Zahl von Wohnmobilen. Insbesondere am Römischen Ring stehen Pkws auf allen sich bietenden Freiflächen, stehen quer in Parkbuchten, z. T. dann nur mit Zentimeter-Abstand zur Grundstücksgrenze und bis zu einem halben Meter in die Fahrbahn, auf Grünflächen usw. Anrufe bei den dafür zuständigen Behörden haben bislang keinerlei Erfolge gezeigt. Falschparker wurden weder angezeigt noch abgeschleppt und Camper konnten sich über Tage problemlos ausbreiten. Für die Anwohnerinnen und Anwohner stellen der Parkplatzsuchverkehr zu Messezeiten, die Camping-Situation, die kaum nutzbaren Gehwege sowie die zugeparkten Fußgängerüberwege und Straßen eine unzumutbare Belastung dar. Vor diesem Hintergrund wird der Magistrat aufgefordert, 1. eine Planung vorzulegen, wie vor allem das Gebiet zwischen Europagarten und der Straße der Nationen von Parkplatzsuchverkehr und illegal geparkten Fahrzeugen, insbesondere Wohnmobilen, wirksam frei gehalten werden kann; 2. eine (telefonisch und per E-Mail erreichbare) Hotline - ggf. gemeinsam mit der Messe Frankfurt - einzurichten, die Bewohnerinnen und Bewohner nutzen können. Hier muss sichergestellt sein, dass auch eine Reaktion erfolgt und die Fahrzeuge entfernt werden. Begründung: Wie befürchtet, scheint es sich bei Messebesucherinnen und -besuchern herumzusprechen, dass im Bereich der Messe ein Wohnquartier entstanden ist mit Straßen, die beparkt werden können. Es ist auffällig, dass zu Zeiten, in denen Messen stattfinden, zu denen viele Privatpersonen, gerade an Wochenenden, anreisen, vor allem die Straßen nördlich des Europagartens wild zugeparkt werden. Insbesondere große Wohnmobile mit Kennzeichen aus dem gesamten Bundesgebiet fallen auf. Anrufe beim Ordnungsamt waren bisher erfolglos und es erfolgte der Hinweis, dass man es über die Messe versuchen solle, die auch in der Verantwortung für ihre Besucherinnen und Besucher sei. Hier ist offensichtlich nicht reagiert worden, die Anwohnerinnen und Anwohner sind entsprechend verärgert und verstehen nicht, warum hier nichts unternommen wird. Die Messe Frankfurt unterhält einen Stützpunkt der WISAG direkt im Bereich Europaallee/Straße der Nationen und übernimmt u. a. Aufgaben im Bereich Sicherheit und Ordnung für die Messe. Laut entsprechenden Hinweisen ist die WISAG auch zuständig für Fragen des ruhenden Verkehrs. Die Aurelis, der im fraglichen Bereich noch größere Flächen (u. a. Parkbereich) gehören, hat über die WISAG einen Sicherheitsdienst eingestellt, der Straßen und Parkflächen bestreift. Diese Angestellten berichten, dass ihnen zu Messezeiten die illegal abgestellten Fahrzeuge, insbesondere die Übernachtungsgäste in Wohnmobilen, auffallen. Auf Nachfragen würde in der Regel angegeben, dass sie Gäste von Anwohnern seien, die in ihren Wohnungen keinen Platz für Übernachtungsgäste hätten. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 13.01.2017, ST 93 Stellungnahme des Magistrats vom 23.06.2017, ST 1134 Aktenzeichen: 32 1

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Altglasentsorgung im Europaviertel westlich und östlich der Emser Brücke ermöglichen

05.07.2016 · Aktualisiert: 13.10.2022

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 05.07.2016, OM 350 entstanden aus Vorlage: OF 51/1 vom 16.06.2016 Betreff: Altglasentsorgung im Europaviertel westlich und östlich der Emser Brücke ermöglichen Im östlichen Europaviertel sind zahlreiche Wohnungen entstanden und auch im Europaviertel westlich der Emser Brücke wird zügig gebaut und bezogen. Die meisten öffentlichen Flächen und Straßen sind noch nicht ins Eigentum der Stadt Frankfurt übertragen worden. Viele Einrichtungen (z. B. Bushaltestellen) sind noch provisorisch. Auch wenn das neue Wohnviertel in vielen Bereichen noch einer Großbaustelle gleicht, wird eine vernünftige und praktikable Infrastruktur benötigt. Dazu zählt auch, dass die Bewohner die Möglichkeit haben, ihren Abfall ordnungsgemäß zu entsorgen. Soweit ersichtlich, gibt es im gesamten Gebiet westlich und östlich der Emser Brücke für die Bewohnerinnen und Bewohner keinen Glascontainer. Vor diesem Hintergrund wird der Magistrat aufgefordert, im Europaviertel ausreichend Glascontainer aufstellen zu lassen, in denen die Bewohner ihr Leergut entsorgen können. Wenn technisch möglich, sollen moderne Container (mit unterirdischem Sammelbereich) aufgestellt werden, da sie optisch unauffälliger und ansprechender sind, beim Befüllen weniger Lärm entsteht und so vermutlich bei Eigentümern von Flächen eher die Bereitschaft besteht, die Container aufstellen zu lassen. Sollten sich hierfür noch keine geeigneten Flächen im Eigentum der Stadt Frankfurt befinden, wird der Magistrat weiterhin aufgefordert, sich mit den Investoren im Gebiet und den Eigentümern der Liegenschaften zwecks vorläufiger oder dauerhafter Aufstellung von Altglascontainern auf ihren Grundstücken in Verbindung zu setzen. Begründung: Die Möglichkeit zur geordneten Abfallentsorgung gehört in jedes Wohngebiet. Beispiel (Frankenallee/Ecke Schwalbacher Straße) Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 07.10.2016, ST 1381 Stellungnahme des Magistrats vom 21.04.2017, ST 764 Anregung an den Magistrat vom 13.06.2017, OM 1792 Antrag vom 07.04.2018, OF 580/1 Anregung an den Magistrat vom 10.04.2018, OM 2986 Aktenzeichen: 66 5

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Mehr Fahrradabstellplätze auch für den Ausgang Frankenallee der Galluswarte

03.05.2016 · Aktualisiert: 22.06.2020

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 03.05.2016, OM 50 entstanden aus Vorlage: OF 3/1 vom 12.04.2016 Betreff: Mehr Fahrradabstellplätze auch für den Ausgang Frankenallee der Galluswarte Der Magistrat wird gebeten, zwölf neue Fahrradabstellplätze, also sechs Anlehnbügel, an der Galluswarte am Ausgang Frankenallee zu schaffen und damit den jetzigen Fahrradabstellplatz in Richtung Emser Brücke bis zum Mauervorsprung des S-Bahn-Bauwerks zu erweitern. Der Magistrat wird weiterhin aufgefordert, die Bügel schräg aufzustellen, damit genügend Platz für zu Fuß Gehende verbleibt. Begründung: An der Galluswarte, Ausgang Frankenallee, fehlen Fahrradabstellplätze. In Ermangelung dieser werden die Fahrräder stattdessen an Straßenschildern abgestellt. Das deckt zum einen nicht den Bedarf und kann zum anderen zur Behinderung der Fußgänger auf dem Gehweg und sogar zur Blockierung des Fußgängerüberwegs führen. Um den öffentlichen Personennahverkehr zu fördern, ist es erforderlich, auch die Anreise mit dem Fahrrad dadurch zu ermöglichen, dass eine sichere Abstellmöglichkeit angeboten wird. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 18.07.2016, ST 943 Anregung an den Magistrat vom 23.01.2018, OM 2652 Aktenzeichen: 66 2

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Zeitliche Ausweitung des Bewohnerparkens im östlichen Gallus (Parkausweiszone 37/38 - Kölner Straße/Koblenzer Straße/Günderrodestraße)

20.01.2015 · Aktualisiert: 08.06.2020

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 20.01.2015, OM 3805 entstanden aus Vorlage: OF 567/1 vom 01.01.2015 Betreff: Zeitliche Ausweitung des Bewohnerparkens im östlichen Gallus (Parkausweiszone 37/38 - Kölner Straße/Koblenzer Straße/Günderrodestraße) Der Magistrat wird gebeten, das Bewohnerparken im östlichen Gallus für die Anwohner auf alle Werktage in den bisher üblichen Zeiten (also auch s amstags) zu erweitern. Begründung: Das derzeitige zeitliche Bewohnerparken, nach großen Schwierigkeiten eingeführt, ist nicht mehr zeitgemäß. Die Parkplätze werden erbarmungslos - auch an Samstagen - von Umlandbewohnern und Messegästen ohne Rücksicht auf die Anwohner belegt. Durch die zwischenzeitlich sehr flexiblen Arbeitszeiten (der Satz "Papa und Mama gehören Samstag und Sonntag mir" gehört schon lange der Vergangenheit an) sind die Anwohner auch samstags auf das Bewohnerparken in ihrem Bereich angewiesen. Hier ist deshalb dringend Abhilfe zu schaffen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 30.03.2015, ST 520 Stellungnahme des Magistrats vom 09.10.2015, ST 1502 Aktenzeichen: 61 10

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Verlegung der Haltestelle und auf den Anzeigetafeln der VGF an der Galluswarte auch die Abfahrtzeiten der Buslinie 52 anzeigen

02.12.2014 · Aktualisiert: 18.05.2020

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 02.12.2014, OM 3711 entstanden aus Vorlage: OF 548/1 vom 14.10.2014 Betreff: Verlegung der Haltestelle und auf den Anzeigetafeln der VGF an der Galluswarte auch die Abfahrtzeiten der Buslinie 52 anzeigen Vorgang: ST 1356/14 1. Die Stellungnahme des Magistrats vom 10.10.2014, ST 1356, wird zur Kenntnis genommen. 2. Der Magistrat wird gebeten, die Haltestelle der Buslinie 52 Richtung Friedrich-Ebert-Anlage von der Günderrodestraße unter die Brücke der Galluswarte an die Haltestelle des Nachtbusses N8 zu verlegen und eine adäquate Überdachung zu installieren. 3. Außerdem wird der Magistrat gebeten, an den Anzeigetafeln der VGF an der Galluswarte auf beiden Seiten die Abfahrtzeiten der Buslinie 52 durch ein zusätzliches Hinweisschild anzuzeigen. Begründung: Die Verlegung der Haltestelle unter die Brücke wäre für die wartenden und aussteigenden Fahrgäste sehr zum Vorteil, da diese dann nicht mehr bei Regen und Schneefall ungeschützt sind. Dazu müsste der Obststand etwas nach vorne umziehen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 10.10.2014, ST 1356 Stellungnahme des Magistrats vom 02.03.2015, ST 327 Antrag vom 03.08.2015, OF 653/1 Stellungnahme des Magistrats vom 11.09.2015, ST 1335 Aktenzeichen: 92 13

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Baustelle U-Bahn Europaviertel

07.10.2014 · Aktualisiert: 23.03.2020

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 07.10.2014, OM 3505 entstanden aus Vorlage: OF 510/1 vom 21.09.2014 Betreff: Baustelle U-Bahn Europaviertel Der Magistrat wird aufgefordert, bei der Einrichtung der Baustellen zur Herstellung der U-Bahn-Stationen "Emser Brücke" und "Europagarten" geeignete Querungsmöglichkeiten für zu Fuß Gehende und Rad Fahrende über die Europa-Allee zu schaffen und diese regelgerecht zu beschildern. Begründung: Durch die Bauarbeiten für die U-Bahn-Stationen ist der Geh- und Radweg auf der Südseite der Europa-Allee zwischen Emser Brücke und Europagarten weggefallen. Wegen des hohen Verkehrsaufkommens, wegen der mit den Bauarbeiten einhergehenden Fahrbahnsperrungen auf den verbleibenden Fahrstreifen, den erhöhten Mittelstreifen und der abgeschalteten Fußgängerampel an der Emser Brücke ist das Queren der Europa-Allee in diesem Bereich derzeit nur schwer möglich. Zudem fehlen die Hinweisschilder, die auf die Unterbrechung des Geh- und Radweges hinweisen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 02.03.2015, ST 328 Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 39. Sitzung des OBR 1 am 10.02.2015, TO I, TOP 4 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 66 0

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Fahrradstreifen von der Kölner Straße auf die Emser Brücke wiederherstellen

09.09.2014 · Aktualisiert: 27.11.2020

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 09.09.2014, OM 3408 entstanden aus Vorlage: OF 500/1 vom 23.07.2014 Betreff: Fahrradstreifen von der Kölner Straße auf die Emser Brücke wiederherstellen Der Magistrat wird gebeten, den Fahrradstreifen von der Kölner Straße auf die Emser Brücke wieder in einen erkennbaren Zustand zu versetzen. Begründung: Die Markierung ist inzwischen sehr stark abgefahren, sodass Autofahrer nicht immer gleich den Fahrradstreifen erkennen und damit Radfahrer gefährden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 14.11.2014, ST 1447 Aktenzeichen: 66 2

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Endlich Lärmschutz für die Anwohner entlang der Emser Brücke/Westbahnhof schaffen

08.09.2014 · Aktualisiert: 03.06.2020

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 08.09.2014, OM 3369 entstanden aus Vorlage: OF 537/2 vom 19.08.2014 Betreff: Endlich Lärmschutz für die Anwohner entlang der Emser Brücke/Westbahnhof schaffen Der Magistrat wird gebeten, weiterhin mit der Deutschen Bahn AG im Gespräch zu bleiben und auf sie einzuwirken, dass nach der Sanierung der Bahngleise zwischen der Emser Brücke und dem Westbahnhof endlich der dringend notwendige Lärmschutz entlang der Bahngleise der Emser Straße, der Hamburger Allee, der Kasseler Straße sowie der Kreuznacher Straße installiert wird. Begründung: In wochenlanger Arbeit wurden mit dem Aufwand von mehreren Millionen Euro die Bahngleise und die Brückenbauwerke saniert. Die Züge fahren auf den Brückenbauwerken in Höhe des zweiten Obergeschosses direkt an den Wohnungen der Häusern entlang der Emser Straße, der Hamburger Allee und der Kasseler Straße vorbei und belasten die Bewohner unzumutbar mit Lärm. Es ist dringend erforderlich, dass endlich der dringend notwendige Lärmschutz geschaffen wird. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 12.12.2014, ST 1530 Aktenzeichen: 69

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Was hat die Uhr an der Galluswarte geschlagen?

17.06.2014 · Aktualisiert: 05.11.2020

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 17.06.2014, OM 3249 entstanden aus Vorlage: OF 458/1 vom 22.05.2014 Betreff: Was hat die Uhr an der Galluswarte geschlagen? Der Magistrat wird aufgefordert, die Standuhr an der Galluswarte, Mainzer Landstraße/Ecke Günderrodestraße, wieder instand zu setzen. Begründung: Seit Jahren ist die Standuhr an der oben genannten Ecke nicht mehr in Betrieb. Dies ist sehr bedauerlich, ermöglicht die Uhr es doch den Nutzern der jeweiligen öffentlichen Verkehrsmittel, sich im Hinblick auf die Abfahrtszeiten ihrer Bahn oder ihres Busses mit einem kurzen Blick Gewissheit über die genaue Uhrzeit zu verschaffen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 19.09.2014, ST 1252 Aktenzeichen: 66 0

OF (Antrag Ortsbeirat)

Änderung der Schulbezirksgrenzen im Europaviertel

01.03.2014 · Aktualisiert: 26.03.2014

S A C H S T A N D : Antrag vom 01.03.2014, OF 435/1 Betreff: Änderung der Schulbezirksgrenzen im Europaviertel Für alle Kinder, die bis zum 30. Juni das sechste Lebensjahr vollenden, beginnt die Schulpflicht am 1. August. Bereits im März des Jahres, das dem Beginn der Schulpflicht vorausgeht, sind die schulpflichtigen Kinder bei der zuständigen Grundschule anzumelden. Die Erziehungsberechtigten der schulpflichtigen Kinder werden durch die zuständige Grundschule angeschrieben und zur Anmeldung des Kindes aufgefordert. Nur an der für die Wohnanschrift zuständigen Grundschule ist die Anmeldung möglich. Eltern im Europaviertel, deren Kinder zum Schuljahresbeginn 2014 eingeschult werden sollen, sind jetzt angeschrieben worden, ihre Kinder in der Günderrodeschule anzumelden. Dies führt bei vielen Eltern zur Verwirrung, da die Hellerhofschule für die Kinder aus dem Europaviertel (insbesondere westlich der Emser Brücke) näher ist und fußläufig besser erreichbar ist. Vor diesem Hintergrund möge der Ortsbeirat beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, in Zusammenarbeit mit dem Ortsbeirat kurzfristig die Schulbezirksgrenzen im Europaviertel dahingehend zu ändern, dass sichergestellt ist, dass die Kinder aus dem Europaviertel nach Möglichkeit kurze Schulwege haben. Dabei soll insbesondere der Bereich des Europaviertels westlich der Emser Brücke dem Schulbezirk der Hellerhofschule zugeschlagen werden. Es ist eine kurzfristige Lösung anzustreben, da die Verunsicherung der Eltern groß ist und die Aufforderungen zur Schulanmeldung von der Günderrodeschule schon verschickt sind. In einer Übergangszeit sollte es Eltern freigestellt werden, ob sie ihre Kinder in die Günderrodeschule oder in die Hellerhofschule einschulen wollen. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 29. Sitzung des OBR 1 am 18.03.2014, TO I, TOP 22 Beschluss: Die Vorlage OF 435/1 wurde zurückgezogen.

Partei: SPD

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OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Zeitliche Ausweitung des Bewohnerparkens im östlichen Gallus (Parkausweiszone 37 - Kölner Straße/Koblenzer Straße/Günderrodestraße)

29.10.2013 · Aktualisiert: 03.06.2020

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 29.10.2013, OM 2614 entstanden aus Vorlage: OF 357/1 vom 10.10.2013 Betreff: Zeitliche Ausweitung des Bewohnerparkens im östlichen Gallus (Parkausweiszone 37 - Kölner Straße/Koblenzer Straße/Günderrodestraße) Der Magistrat wird gebeten, das Bewohnerparken im östlichen Gallus (Regelungsbereich 37) für die Anwohner zeitlich zu erweitern, und zwar auf morgens von 7:00 bis 12:00 Uhr und in den Nachmittags- und Abendstunden von 15:00 bis 24:00 Uhr an allen Werktagen und auch an den Sonntagen. Begründung: Das derzeitige zeitliche Bewohnerparken, nach großen Schwierigkeiten eingeführt, ist nicht mehr zeitgemäß. Das dortige Parkhaus des neuen Einkaufszentrums am Güterplatz (auch bekannt unter dem umständlichen Namen Skyline Plaza) wird durch die erstmalige Preispolitik nur beschränkt benutzt. Den Anwohnern im obigen Bereich werden ständig die Parkplätze weggenommen, um einige Euros zu sparen. Dies gilt auch für die Besucher der Messe, die von weit her kommen, ein saftiges Eintrittsgeld bezahlen und dann einige Euros für ein Parkhaus scheuen und bedenkenlos den Anwohnern die schon raren Parkplätze wegnehmen und sich in der Frankfurter Tagespresse (siehe FNP vom 21.09.2013) damit noch großtun. Das kann im Interesse der Anwohner so nicht hingenommen werden. Deshalb ist dringlichst Abhilfe zu schaffen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 24.01.2014, ST 139 Aktenzeichen: 32 1

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Erinnerung an den Hauptgüterbahnhof lebendig halten

27.08.2013 · Aktualisiert: 25.09.2020

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 27.08.2013, OM 2398 entstanden aus Vorlage: OF 331/1 vom 01.07.2013 Betreff: Erinnerung an den Hauptgüterbahnhof lebendig halten Der Hauptgüterbahnhof Frankfurts, der das Gallus von der Kuhwaldsiedlung trennte und dessen Gleisanlagen vom Rebstockpark bis zum Güterplatz reichten, prägte das Leben vieler Menschen, insbesondere im Gallus. Nach dem Ende des Rangierbetriebes im Jahre 1996 und dem Entfernen der Gleisanlagen ab 1998 entstand auf dem rund 70 Hektar großen Areal das Europaviertel. Wer heute durch das im Entstehen begriffene Neubaugebiet im nördlichen Gallus läuft, findet bis auf den Turm des ehemaligen Stellwerkes an der Emser Brücke keinen Hinweis mehr auf die Geschichte des Gebietes. Während im Gebiet des Westhafens im Gutleut, das eine ähnliche Wandlung durchlaufen hat wie das Areal des Hauptgüterbahnhofs, Schilder über dessen vormalige Nutzung erinnern, sucht man Ähnliches im Europaviertel vergeblich. Dies vorangestellt, wird der Magistrat aufgefordert, in angemessener Weise an die Geschichte des Hauptgüterbahnhofs zu erinnern. Dies kann zum Beispiel - wie im Westhafen geschehen - mittels Informationsschilder erfolgen. Dabei ist zu prüfen, ob die Eigentümer Vivico und Aurelis sich an den Kosten der Realisierung beteiligen wollen. Auch die Stadtteilhistoriker des Gallus, die über viele Informationen und Fotomaterial zum Hauptgüterbahnhof verfügen, sind auf Wunsch in das Projekt mit einzubinden. Informationsschilder zur Erinnerung an den ehemaligen Westhafen im Gutleut Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 02.12.2013, ST 1628 Aktenzeichen: 41

OF (Antrag Ortsbeirat)

Wasserturm zwischen Emser Brücke und Knorrstraße

02.09.2012 · Aktualisiert: 07.11.2012

S A C H S T A N D : Antrag vom 02.09.2012, OF 211/1 Betreff: Wasserturm zwischen Emser Brücke und Knorrstraße Der Wasserturm ist der letzte verbliebene steinerne Zeitzeuge des Güterbahnhofs und als solcher denkmalgeschützt. Wir fragen deshalb den Magistrat: 1. Welche Sanierungspläne sind in Arbeit? 2. Kann der Innenraum genützt werden und wenn ja, welche Flächen stünden anschließend zur Verfügung? 3. Welche Nutzungen wären möglich? 4. Gibt es ein Nutzungskonzept? 5. Was ist aus dem preisgekrönten Bibliotheks-Konzept von Schülern der Max-Beckmann-Schule geworden? Dies sieht die Umwandlung des Turmes in eine Kinder- und Jugendbibliothek vor und Aurelis hat dafür eine Anschubfinanzierung von 100.000 Euro bereitgestellt. 6. Wie kann sicher gestellt werden, dass der Turm entsprechend seiner Bedeutung als Zeitzeuge einer vergangenen industriellen Zeit adäquat herausgestellt und in die vorhandene Grünfläche eingebettet wird? 7. Wie können die Vorstellungen des Ortsbeirates in die Planungen einbezogen werden? Vor Jahren hat er öffentliches Interesse angemeldet, Übungsräume für Musikgruppen im Wasserturm zu schaffen. Denkbar ist aber auch dass er als technisches Denkmal mit einer Ausstellung die Erinnerung an die Geschichte des Güterbahnhofs im Gallus/Frankfurt wach hält. Anlage 1 (ca. 95 KB) Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 14. Sitzung des OBR 1 am 18.09.2012, TO I, TOP 7 Beschluss: Die Vorlage OF 211/1 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 15. Sitzung des OBR 1 am 30.10.2012, TO I, TOP 5 Beschluss: Auskunftsersuchen V 534 2012 Die Vorlage OF 211/1 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: GRÜNE

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OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Mehr studentisches Wohnen im Gallus

21.08.2012 · Aktualisiert: 08.01.2021

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 21.08.2012, OM 1427 entstanden aus Vorlage: OF 204/1 vom 04.08.2012 Betreff: Mehr studentisches Wohnen im Gallus Studierende sind von der Wohnungsknappheit im Rhein-Main-Gebiet genauso betroffen wie der Rest der Bevölkerung. Zugleich wird immer öfter berichtet, dass einzelne Wohnungen zimmerweise zu hohen Mieten an Studenten vermietet werden und diese Wohnungen dadurch aus dem normalen Wohnungsmarkt herausfallen. Studentischer Wohnraum kann aber vergleichsweise einfach und zügig in bestehenden Räumlichkeiten eingerichtet werden. Dies vorangestellt, wird der Magistrat aufgefordert, zu prüfen und zu berichten, ob Möglichkeiten bestehen, in folgenden Liegenschaften im Gallus studentischen Wohnraum zu schaffen: - Mainzer Landstraße 323 bis 329 (ehemaliges Ordnungsamt) - Mainzer Landstraße 351 bis 367 (ehemalige Nutzung durch das Sozialamt) - Günderrodestraße (leer stehende Gebäude der FAZ) - Schwalbacher Straße/Ecke Mainzer Landstraße (ehemaliges Sozialrathaus) Der Magistrat wird gebeten, weitere mögliche Liegenschaften (insbesondere Leerstände) in gleicher Weise zu überprüfen. Begründung: Studierende können auch im Gallus zur Umfeldverbesserung beitragen, indem sie z. B. mehr Kaufkraft in den Stadtteil bringen oder lokale Angebote nutzen und damit unterstützen. Leer stehende gewerbliche Immobilien lassen sich gut für eine Umwidmung in studentischen Wohnraum nutzen. Der allgemeine Wohnungsmarkt wird auf diese Weise schnell und effektiv entlastet. Attraktiver studentischer Wohnraum (im Gallus verkehrlich gut erschlossen) stärkt den Universitätsstandort Frankfurt. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 23.11.2012, ST 1787 Aktenzeichen: 64 0

OF (Antrag Ortsbeirat)

Den Ortskern Bockenheim wirksam schützen

22.07.2012 · Aktualisiert: 07.11.2012

S A C H S T A N D : Antrag vom 22.07.2012, OF 196/2 Betreff: Den Ortskern Bockenheim wirksam schützen Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert: 1. Für das Gebiet der zu erstellenden Erhaltungssatzung, zur Erhaltung der städtebaulichen Eigenheit des Gebietes aufgrund seiner städtebaulichen Gestalt (§ 172 (1) Nr. 1 BauGB) und zur Erhaltung der Zusammensetzung der Wohnbevölkerung (§ 172 (1) Nr. 2 BauGB ) für das Bockenheimer Kerngebiet ist ein Bebauungsplan aufzustellen. 2. Die derzeitigen Geschosszahlen sowie Art und Maß der aktuell bestehenden Baulinien und Traufhöhen sind - insbesondere in Bezug auf die Anteile der alten dörflichen, der gründerzeitlichen Bebauung und der ehemaligen Sozialwohnungen der 50er und 60er Jahre wegen des Milieuschutz nach (§ 172 (1) Nr. 2 BauGB ) - detailliert festzuschreiben. 3. Eine maßvolle Nachverdichtung durch Ausbau der Dachgeschosse zu Wohnungen kann in Ausnahmefällen zugelassen werden. 4. Besonderes Augenmerk ist auf das vor Ort ansässige Gewerbe, insbesondere die Handwerksbetriebe, zu richten. Bei der Erarbeitung des Bebauungsplans ist nicht nur sicherzustellen, dass das bestehende Gewerbe Bestandsschutz erhält, sondern auch, dass Entwicklungsmöglichkeiten für Gewerbebetriebe eingeräumt werden, wo immer dies mit Rücksicht auf benachbarte Nutzungen möglich ist. 5. Die im Rahmen der Sanierung Bockenheims geschaffenen grünen Hinterhöfe und die unbebauten Hinterhöfe im Bebauungsplangebiet sind festzuschreiben. 6. Die erhaltenswerten Bäume im Bebauungsplangebiet sind im Plan zu markieren und im Textteil festzuschreiben. 7. Das Bebauungsplangebiet soll vor schädlichen Nutzungen (Vergnügungsstätten, insbesondere Spielhallen) geschützt werden. 8. Der Bebauungsplan ist vor der Offenlage der Stadtverordnetenversammlung zur Beschlußfassung vorzulegen. 9. Zur Sicherung der Planung wird im Bereich des Bebauungsplangebietes Kernbereich Bockenheim von der Möglichkeit der Aussetzung oder vorläufigen Untersagung von Bauvorhaben nach § 15 BauGB Gebrauch gemacht, wenn zu befürchten ist, dass die Durchführung der Planung durch das entsprechende Bauvorhaben unmöglich gemacht oder wesentlich erschwert werden würde. Begründung: Der Ortskern von Bockenheim ist sowohl baulich als auch hinsichtlich der dort anzutreffenden Nutzungen vielgestaltig. Derzeit wird eine Erhaltungssatzung für dieses Gebiet erarbeitet, die vor allem die alte dörfliche und die gründerzeitliche Bebauung schützen soll. Damit diese Erhaltungssatzung die notwendige Schutzwirkung entfalten kann, ist es notwendig, das sich der parallel dazu entstehende Bebauungsplan weitestmöglich am Bestand orientiert. Diese Gebiet ist jedoch nicht nur aufgrund seiner städtebaulichen Gestalt schützenswert, sondern auch hinsichtlich seiner Nutzungen, seines verträglichen und attraktiven Nebeneinander von Wohnen und Arbeiten. Die für den Millieuschutz und die Erhaltung der Wohnbevölkerung notwendigen ehemaligen Sozialwohnungen der 50er und 60 er Jahre sind ebenfalls erhaltenswert. Dies auch beschlossen mit der NR.299 vom 21.05.2012 für den Ortskern Bornheim und mit der NR.133 vom 03.11.2011 für das Gebiet des Bebauungsplan Östlich Günderrodestraße. Die prägende Nutzungsmischung im gesamten Geltungsbereich soll unter besonderer Berücksichtigung der Wohnnutzung geschützt und fortentwickelt werden. Dem steht die Ansiedlung von Vergnügungsstätten entgegen, die sich zum einen besonders nachteilig auf die Wohnnutzung auswirken. Zum anderen bewirken Vergnügungsstätten und dabei speziell Spielhallen und Wettbüros eine Verstärkung des sogenannten "Trading-down-Effekts", der insbesondere dadurch gekennzeichnet ist, dass die vermehrte Ansiedlung von Vergnügungsstätten vornehmlich die erhaltenswerten und der Versorgung des Gebietes dienenden Läden und Lokale zunehmend verdrängt und zu einer Niveauabsenkung des Umfeldes führt. Mit diesen Verdrängungseffekten gehen regelmäßig Verwerfungen im Boden- und Mietpreisniveau einher. Das Plangebiet erscheint durch seine Kleinteiligkeit - insbesondere in Bezug auf die Parzellengröße - und die teilweise bereits auftretenden Leerstände - anfällig für die beschriebenen Negativ-Entwicklungen. Folgende Bebauungspläne wurden unter anderem zur Verhinderung von Vergnügunsstätten neu aufgestellt oder geändert: M 103/2012 Bebauungsplan Nr. 891 - Nördlich Adickesallee - Bereich um die ehemalige Oberfinanzdirektion, M 81 /2012 Bebauungsplan Nr. 465 Ä - Ginnheimer Landstraße/Rosa-Luxemburg-Straße -, M 229 / 2011 Bebauungsplan Nr. 883 - Höchst/Südliche Innenstadt-, M 159/ 2011 Bebauungsplan Nr. 888 - Östlich Günderrodestraße. Zur Sicherung der Planung für den künftigen Satzungsbereich ist in Einzelfällen die Aussetzung oder vorläufigen Untersagung von Bauvorhaben nach § 15 BauGB zu beantragen. Leider gibt es in den letzten Jahren immer mehr negative Beispiele für die Entwicklung des Bockenheimer Kernbereichs, welche die Dringlichkeit einen Bebauungsplans für das Gebiet der Erhaltungssatzung erforderlich machen. Beispielsweise wurde an der Ecke Basaltstraße/Hessenplatz der Abriss eines Gründerzeit -Gebäudes genehmigt. An dieser Stelle wurde der Bau eines 7-geschossigen Gebäudes genehmigt, das selbst nach weiter Auslegung von § 34 BauGB in keinster Weise in die gründerzeitliche Bebauung der Umgebung hineinpasst. Siehe Fotos Das 2-geschossigen Gebäude Leipziger Strasse 68, ausgerichtet an der ehemals dörflichen Struktur des Kerngebiets, wurde mit Migranten Familien überbelegt, das Gebäude wird vom Eigentümer der Verwahrlosung preisgeben. Hier kann man sich nur an die Spekulation der 70 er Jahre erinnern, in denen Migranten Familien in Überbelegten Gebäuden einquartiert wurden um nach der Verwahrlosung der Gebäude leichter eine Abrissgenehmigung zu bekommen. Soll hier das gleiche erreicht werden ? Siehe Foto Der gleiche Eigentümer hat im Bereich der Leipziger Strasse 32 - 36 mehrere Vergnügungsstätten eingerichtet . Es befinden sich in den Gebäuden mehrere Spielsalons, die in Wohngebieten und Mischgebieten nur Ausnahmsweise genehmigt werden dürfen. Hier aber als Regel genehmigt wurden. Eine Nachtbar / Diskothek mit Öffnungszeiten von 10.00 Uhr morgends bis um 5.00 Uhr nachts, welche laut Aussage der Bauaufsicht hier durchaus genehmigt werden dürfen. Im Falle der Lärmbelästigung könnten sich die Nachbarn an die Polizei wenden. "Last but not least" befindet sich in besagtem Hintergebäude der Leipziger Strasse ein sogenannter Massagesalon. Man kann davon ausgehen, dass es sich um ein sexuelles Angebot handelt, das laut Sperrgebietsverordnung auf gar keinen Fall in einem Gebiet das überwiegend dem Wohnen dient, genehmigt werden kann. Diese Beispiele machen deutlich: ES IST DRINGEND ERFORDERLICH FÜR DAS BOCKENHEIMER KERNGEBIET ZUM SCHUTZ DER BEVÖLKERUNG EINE BBEBAUUNGSPLAN AUFZUSTELLEN. Anlage 1 (ca. 444 KB) Antragsteller: LINKE. Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Antrag vom 22.05.2012, OF 182/2 Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 14. Sitzung des OBR 2 am 13.08.2012, TO I, TOP 8 Beschluss: 1. Die Vorlage OF 182/2 wurde zurückgezogen. 2. Die Vorlage OF 196/2 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: zu 2. Einstimmige Annahme 15. Sitzung des OBR 2 am 24.09.2012, TO I, TOP 5 Beschluss: Die Vorlage OF 196/2 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 16. Sitzung des OBR 2 am 29.10.2012, TO I, TOP 6 Beschluss: Die Vorlage OF 196/2 wurde zurückgezogen.

Partei: LINKE.

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OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Konkrete Standortvorschläge für das Taubenhaus Galluswarte

20.03.2012 · Aktualisiert: 29.09.2022

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 20.03.2012, OM 1002 entstanden aus Vorlage: OF 134/1 vom 20.02.2012 Betreff: Konkrete Standortvorschläge für das Taubenhaus Galluswarte Der Magistrat wird aufgefordert, die Eigentümer folgender Liegenschaften mit dem Ziel anzusprechen, auf den jeweiligen Dächern ein sogenanntes Taubenhaus errichten zu können: 1. Frankenallee 99 2. Günderrodestraße 3 3. Günderrodestraße 1 4. Günderrodestraße 17/19 Dabei ist zu berücksichtigen, dass ein Zugang für die Mitarbeiter des Stadttaubenprojekts zur Fütterung, Eientnahme und Pflege der Tauben gewährleistet werden muss. Die vorgeschlagenen Standorte wurden in Zusammenarbeit mit dem Stadttaubenprojekt ausgewählt und sollten in der angeführten Priorität abgearbeitet werden. Der Magistrat wird weiterhin aufgefordert, mitzuteilen, mit welchen Kosten für die Errichtung des Taubenhauses zu rechnen ist. Begründung: Die Standorte wurden ausschließlich aus fachlicher Sicht des Stadttaubenprojekts ausgewählt. Eigentümer der genannten Liegenschaften wurden bislang nicht angesprochen. Am geeignetsten erschien die Liegenschaft Frankenallee 99, da dieses Gebäude in unmittelbarer Nähe der zahlreichen Brutstätten in der Frankenallee liegt, aber auch den Bereich der Mainzer Landstraße noch abdeckt, wo sich die Tauben eher zur Nahrungssuche aufhalten. Auch die genannten Liegenschaften Günderrodestraße 1 und 3 decken die beiden genannten Bereiche noch sehr gut ab. Die Liegenschaft Günderrodestraße 17/19 (Fa. Hochhuth) liegt ebenfalls in Reichweite zu beiden Bereichen, hier könnte es aber passieren, dass Tauben vom Messegelände angelockt werden. Dies kann eventuell dazu führen, dass die Kapazität des Taubenhauses überstiegen wird. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 15.06.2012, ST 936 Anregung an den Magistrat vom 06.09.2022, OM 2644 Aktenzeichen: 02

OA (Anregung Ortsbeirat)

Ein Taubenhaus für den Bereich an der Galluswarte

29.11.2011 · Aktualisiert: 27.09.2012

S A C H S T A N D : Anregung vom 29.11.2011, OA 99 entstanden aus Vorlage: OF 105/1 vom 13.11.2011 Betreff: Ein Taubenhaus für den Bereich an der Galluswarte Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, dafür Sorge zu tragen, dass analog zu den bereits bestehenden Taubenhäusern im Bereich Westbahnhof und Hauptwache ein weiteres Taubenhaus in Frankfurt am Main im Bereich der Galluswarte eingerichtet wird um den Taubenbestand in diesem Bereich zu reduzieren und die davon ausgehenden Belästigungen zu mindern sowie dem Tierschutz Genüge zu tun. Als Standorte kommen (in dieser Reihenfolge) in Betracht: 1. Leerstehendes ehemaliges Wohngebäude der FAZ in der Günderrodestraße 7. 2. Galluswarte und/oder Nebengebäude. 3. Für Betreuer zugängliche Bereiche und Anlagen der Deutschen Bahn. 4. Unter der Brücke i m Bereich Mainzer Landstraße. 5. Unter der Brücke im Bereich Frankenallee. Die genaue fachliche Abstimmung über Standort und Ausgestaltung des Taubenhauses soll mit dem Verein Stadttaubenprojekt erfolgen, der die beiden beschriebenen bestehenden Taubenhäuser eingerichtet hat und betreut. Begründung: Die Verschmutzungen im Bereich der Bahnsteige des Westbahnhofs und auf den umliegenden Gebäuden sind nach Errichtung des Taubenhauses deutlich zurückgegangen. Die dadurch eingesparten Kosten belaufen sich auf mehrere tausend Euro im Jahr. Die Taubenpopulation ist durch den Austausch der gelegten Eier gegen Gipseier um 74 % zurückgegangen. Netze und andere Abwehr- und Verbrämungsmaßnahmen sind nicht nur teuer und wenig dauerhaft, sondern bedeuten für viele der Tiere einen oft langsamen und qualvollen Tod durch Erdrosselung, Erfrierung oder Verhungern (siehe Fotos). Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 27.04.2012, ST 592 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Recht, Verwaltung und Sicherheit Ausschuss für Umwelt und Sport Beratung im Ortsbeirat: 1 Versandpaket: 07.12.2011 Beratungsergebnisse: 6. Sitzung des Ausschusses für Umwelt und Sport am 19.01.2012, TO I, TOP 32 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage OA 99 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: CDU und GRÜNE gegen SPD und LINKE. (= Annahme) sowie FDP und FREIE WÄHLER (= Prüfung und Berichterstattung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: Piraten und NPD (= Annahme) 6. Sitzung des Ausschusses für Recht, Verwaltung und Sicherheit am 30.01.2012, TO I, TOP 21 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage OA 99 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: CDU und GRÜNE gegen SPD und LINKE. (= Annahme) sowie FDP und FREIE WÄHLER (= Prüfung und Berichterstattung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: Piraten und NPD (= Annahme) Beschlussausfertigung(en): § 1104, 6. Sitzung des Ausschusses für Recht, Verwaltung und Sicherheit vom 30.01.2012 Aktenzeichen: 32 0

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Lärmschutzwand an der Galluswarte zum Nutzen aller Anwohner verlängern!

25.10.2011 · Aktualisiert: 10.02.2020

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 25.10.2011, OM 507 entstanden aus Vorlage: OF 68/1 vom 26.09.2011 Betreff: Lärmschutzwand an der Galluswarte zum Nutzen aller Anwohner verlängern! Wie Zeitungsberichten zu entnehmen war, endet die von den Anwohnern der Bahnstrecke zwischen Hufnagel- und Günderrodestraße lange herbeigesehnte Lärmschutzwand auf der westlichen Seite unmittelbar vor der Liegenschaft Mainzer Landstraße 234. Dies hat für die Anwohner des dort befindlichen Hauses zur Folge, dass sie - wenn es dabei bliebe - weiterhin mit dem insbesondere durch den zunehmenden Güterverkehr erzeugten Lärm zu leben hätten. Bisher war laut Anwohnern bei der Deutschen Bahn nicht in Erfahrung zu bringen, welche Gründe diese dafür hat, die Lärmschutzwand nicht über die gesamte benötigte Länge zu führen. Dies vorangestellt, wird der Magistrat aufgefordert, 1. sich von der Deutschen Bahn erläutern zu lassen, weshalb die zurzeit gebaute Lärmschutzwand unmittelbar vor der Liegenschaft Mainzer Landstraße 234 endet; 2. die Argumentation der Bahn dem Ortsbeirat und den betroffenen Bürgern mitzuteilen und einen Vertreter der Deutschen Bahn zu einer Ortsbeiratssitzung einzuladen; 3. mit der Bahn eine Lösung zu erarbeiten, die die oben genannte Liegenschaft in den Verlauf der Lärmschutzwand einbezieht. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 23.03.2012, ST 469 Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 9. Sitzung des OBR 1 am 20.03.2012, TO I, TOP 4 Beschluss: Es dient zur Kenntnis, dass der Magistrat zwischenzeitlich eine schriftliche Stellungnahme vorgelegt hat. Aktenzeichen: 69

OA (Anregung Ortsbeirat)

Kein zusätzlicher Verkehr im Gallus Vortrag des Magistrats vom 19.08.2011, M 159

20.09.2011 · Aktualisiert: 25.09.2012

S A C H S T A N D : Anregung vom 20.09.2011, OA 85 entstanden aus Vorlage: OF 58/1 vom 04.09.2011 Betreff: Kein zusätzlicher Verkehr im Gallus Vortrag des Magistrats vom 19.08.2011, M 159 Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Dem Vortrag des Magistrats M 159 wird mit der Maßgabe zugestimmt, dass eine mögliche, in der Vorlage vorgeschlagene, Verbindungsstraße von der Europa-Allee über Lissabonner Straße zur Hellerhofstraße nicht weiterverfolgt wird. Stattdessen wird der Magistrat aufgefordert, in diesem Bereich eine Wegebeziehung für den Fußgänger- und Radverkehr anzustreben und im laufenden Bebauungsplanverfahren zu sichern. Der Magistrat wird aufgefordert zu berichten, ob die bereits bestehende Verbindung Gallus - Europa-Allee über die Emser Brücke nicht als ausreichend erscheint und wie eine eventuell zusätzlich erforderliche Verbindung über die Günderrodestraße erfolgen kann. Begründung: Die vorgeschlagene Straßenverbindung würde - trotz aller Verkehrsberuhigungsmaßnahmen - zusätzlichen Verkehr in bewohnte Bereiche des Gallus ziehen und damit die Wohngebiete in der Hellerhofstraße, aber auch Kölner und Koblenzer Straße belasten. Die Günderrodestraße wird weit weniger bewohnt und ist teilweise durch gewerbliche Nutzung geprägt. Sollte eine zusätzliche Verbindung vom Gallus zur Europa-Allee erforderlich sein, wären hier weitaus weniger Bewohnerinnen und Bewohner betroffen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Vortrag des Magistrats vom 19.08.2011, M 159 dazugehörende Vorlage: Bericht des Magistrats vom 10.02.2012, B 86 Zuständige Ausschüsse: Haupt- und Finanzausschuss Versandpaket: 21.09.2011 Beratungsergebnisse: 4. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 27.09.2011, TO I, TOP 23 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Die Beratung der Vorlage M 159 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 2. Die Beratung der Vorlage OA 85 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: zu 1. CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FDP, FREIE WÄHLER und Piraten zu 2. CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FDP, FREIE WÄHLER und Piraten 5. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 29.09.2011, TO II, TOP 33 Beschluss: 1. Die Beratung der Vorlage M 159 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 2. Die Beratung der Vorlage OA 85 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: zu 1. CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FDP, FREIE WÄHLER und Piraten zu 2. CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FDP, FREIE WÄHLER und Piraten 5. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 08.11.2011, TO I, TOP 7 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Der Vorlage M 159 wird unter Berücksichtigung der Vorlage NR 133 zugestimmt. 2. Der Vorlage NR 133 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 3. Die Vorlage OA 85 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. Abstimmung: zu 1. CDU, GRÜNE, FDP und FREIE WÄHLER; SPD und LINKE. (= Annahme unter Berücksichtigung NR 133 und OA 85) zu 2. CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FDP und FREIE WÄHLER zu 3. CDU, GRÜNE und FDP gegen SPD und LINKE. (= Annahme) sowie FREIE WÄHLER (= Ablehnung) Sonstige Voten/Protokollerklärung zu 1: Piraten und ÖkoLinX-ARL (M 159, NR 133 und OA 85 = Annahme) NPD (M 159, NR 133 und OA 85 = Enthaltung) REP (M 159 und NR 133 = Annahme, OA 85 = Ablehnung) 6. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 10.11.2011, TO II, TOP 39 Beschluss: 1. Der Vorlage M 159 wird unter Berücksichtigung der Vorlage NR 133 zugestimmt. 2. Der Vorlage NR 133 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 3. Die Vorlage OA 85 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. Abstimmung: zu 1. CDU, GRÜNE, FDP, FREIE WÄHLER und REP; SPD, LINKE., Piraten und ÖkoLinX-ARL (= Annahme unter Berücksichtigung NR 133 und OA 85) sowie NPD (= Enthaltung) zu 2. CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FDP, FREIE WÄHLER, Piraten, ÖkoLinX-ARL und REP; NPD (= Enthaltung) zu 3. CDU, GRÜNE und FDP gegen SPD, LINKE., Piraten und ÖkoLinX-ARL (= Annahme) sowie FREIE WÄHLER und REP (= Ablehnung); NPD (= Enthaltung) Beschlussausfertigung(en): § 681, 5. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 29.09.2011 § 846, 6. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 10.11.2011 Aktenzeichen: 32 1

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Straßenprostitution am Rande der Kuhwaldsiedlung

08.08.2011 · Aktualisiert: 24.10.2019

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 08.08.2011, OM 189 entstanden aus Vorlage: OF 28/2 vom 17.07.2011 Betreff: Straßenprostitution am Rande der Kuhwaldsiedlung Der Magistrat wird aufgefordert, dafür Sorge zu tragen, dass die illegal in der Sperrzone stattfindende Straßenprostitution auf dem Busparkplatz zwischen Katharinenkreisel und Philipp-Reis-Straße in die dafür vorgesehene Toleranzzone entlang der Messe zwischen Philipp-Reis-Straße und Emser Brücke verlegt und die Maßnahme dann auch kontrolliert wird. Begründung: Seit der Sicherheitsoffensive im Bahnhofsviertel hat sich entlang der Kuhwaldsiedlung eine mit allen Unannehmlichkeiten verbundene illegale Straßenprostitution etabliert. Nachfolgend einige Beispiele: Frauen, die nackt oder halbnackt ihre Kleidung wechseln und dann leicht bekleidet ihre Dienste anbieten. Dies geschieht bereits zu Uhrzeiten, zu denen noch Eltern mit ihren Kindern und Schulkindern unterwegs sind. Das Ansprechen von Bürgerinnen durch Freier, wenn sie an den Haltestellen auf ihren Bus warten, nächtliche Ruhestörungen der Anwohner, Beschwerden von Gästen aus den naheliegenden Hotels, Verschmutzungen der in diesem Gebiet liegenden Bushaltestellen, Straßen und Parkplätze mit Fäkalien, Präservativen und Papiertaschentüchern usw. Vieles ist der Polizei und den zuständigen Ämtern durch Anrufe von Bürgern und ortsansässigen Politikern bereits bekannt. Leider hat sich bisher nichts an der unerträglichen Situation geändert. Aus diesen Gründen müssen die genannten Vorkommnisse durch oben genannte Forderung beendet werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 30.09.2011, ST 1091 Aktenzeichen: 32 0

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Gefährliches Parken unter der Emser Brücke

12.04.2010 · Aktualisiert: 05.10.2022

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 12.04.2010, OM 4063 entstanden aus Vorlage: OF 465/2 vom 18.03.2010 Betreff: Gefährliches Parken unter der Emser Brücke Der Magistrat wird dringend gebeten, den geduldeten Parkplatz unter der Abfahrt Emser Brücke (in Richtung Westen auf die Außenspur der Theodor-Heuss-Allee führend) so zu sichern (eventuell mittels Poller), dass man nicht mehr von den zwei Hauptspuren der Theodor-Heuss-Allee einparken oder auf sie ausparken kann. Begründung: Das Ein- bzw. Ausparken auf die beiden Hauptspuren führt regelmäßig zu äußerst gefährlichen Situationen, da die Sicht der Parkenden sehr begrenzt ist (u. a. durch Brückenpfeiler und Fahrzeuge mit großen Werbetafeln). Die hohen Bordsteinkanten erschweren das Rangieren zudem. Die mit großer Geschwindigkeit in Pulks und auf beiden Fahrspuren stadtauswärts fahrenden Fahrzeuge haben kaum Möglichkeiten des Ausweichens. Da sich 200 bis 300 Meter vorher eine Ampel befindet, die Anfahrenden bis zum Parkplatz "befreit" die Geschwindigkeit hochziehen oder schnellstens noch vor Rot über die Ampel kommen wollen, sind die abrupten Brems- und Ein- bzw. Ausparkmanöver, die wegen der Enge der geparkten Fahrzeuge meist quer zur Fahrbahn und oft über zwei Fahrspuren erfolgen, ein bedrohlicher Eingriff in den Straßenverkehr. Nachts, in der Dämmerung und/oder bei Regen erkennt man zudem die rangierenden Fahrzeuge erst sehr spät (vgl. auch die Fotos im Anhang). Anlage 1 (ca. 131 KB) Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 12.07.2010, ST 874 Aktenzeichen: 66 2

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