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Vorlagen
Bebauungsplan Nr. 910 - Urnbergweg - Geschosshöhe
Antrag vom 31.01.2016, OF 239/14 Betreff: Bebauungsplan Nr. 910 - Urnbergweg - Geschosshöhe Der Ortsbeirat bittet den Magistrat, den Bebauungsplan vor der endgültigen Festsetzung dahingehend zu ändern, dass die Grundstücke im Bereich WA1 südlich des Privatweges zwischen Eckstraße und "Im Kalk" dreigeschossig bebaut werden können. Begründung: Die SPD-Fraktion hat bereits in einem früheren Antrag dafür plädiert, bei der Aufstellung neuer Bebauungspläne eine größere Bebauungsdichte wie Mehrfamilienhäuser zuzulassen. Um der zunehmenden Wohnungsnot zu begegnen, sollte dies im vorliegenden Plan umgesetzt werden. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 14 Beratungsergebnisse: 49. Sitzung des OBR 14 am 15.02.2016, TO I, TOP 5 Beschluss: Die Vorlage OF 239/14 wurde zurückgezogen.
Überwachung des Halteverbotes in der Reginastraße/Alt-Harheim
Anregung an den Magistrat vom 11.01.2016, OM 4862 entstanden aus Vorlage: OF 231/14 vom 11.01.2016 Betreff: Überwachung des Halteverbotes in der Reginastraße/Alt-Harheim Vorgang: OM 2576/13 Der Magistrat wird gebeten, das Halteverbot in der Reginastraße/Alt-Harheim durchzusetzen, wenn nötig durch mehrmaliges Kontrollieren. Begründung: Mit der Vorlage OM 2576 vom 28.10.2013 hatte der Ortsbeirat ein Halteverbot an der Ausfahrt zur Reginastraße/Alt-Harheim beantragt. Dieses Halteverbot war notwendig, da Entsorgungsfahrzeuge und auch private Anlieferer diesen Bereich nicht passieren konnten und daher u. a. der Müll nicht entsorgt bzw. der Einsatz von Feuerwehr und Notfallfahrzeugen behindert wurde. Foto entstand am 10.01.2016 um 14:00 Uhr Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 14 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 28.10.2013, OM 2576 Stellungnahme des Magistrats vom 04.03.2016, ST 437 Aktenzeichen: 32 4
Sicherungspflicht für die Gebäude Reginastraße 2 und 4 in Harheim
Anregung an den Magistrat vom 11.01.2016, OM 4863 entstanden aus Vorlage: OF 232/14 vom 11.01.2016 Betreff: Sicherungspflicht für die Gebäude Reginastraße 2 und 4 in Harheim Der Magistrat wird gebeten, darauf hinzuwirken, dass die Gebäude Reginastraße 2 und 4 abgesichert werden, nachdem aus dem maroden Gebäude Reginastraße 2 am letzten Wochenende diverse Steine herausgebrochen sind und auf der öffentlichen Straße liegen. Des Weiteren kann aufgrund des Allgemeinzustandes, durch herabfallende Gebäudeteile, eine erhebliche Gefährdung der Mitbürgerinnen und Mitbürger entstehen. In diesem Zusammenhang sollte aufgrund der Situation auch der Zugang zu den Grundstücken und Gebäuden abgesichert sein, um auch für Kinder ein Schadensrisiko zu eliminieren. Begründung: Die Gebäude Reginastraße 2 und 4 verfallen schon seit vielen Jahren, ohne dass von den Eigentümern eingegriffen wird. Im Jahr 2013 wurde in den Ortsbeirat schon einmal ein Antrag zur Sicherungspflicht eingebracht, der aber aufgrund der Zusage eines Eigentümers, sich um den Sachverhalt zu kümmern, zurückgezogen wurde. Zwischenzeitlich hat sich die Situation weiterhin verschlechtert, was daher Anlass gibt, hier mit Nachdruck tätig zu werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 14 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 04.03.2016, ST 434 Aktenzeichen: 63 1
Umsetzung des Bebauungsplans Nr. 687 Abpollerung zwischen Im Niederfeld/Haintalstraße beziehungsweise Im Niederfeld/Am Auweg
Anregung an den Magistrat vom 07.12.2015, OM 4813 entstanden aus Vorlage: OF 225/14 vom 07.12.2015 Betreff: Umsetzung des Bebauungsplans Nr. 687 Abpollerung zwischen Im Niederfeld/Haintalstraße beziehungsweise Im Niederfeld/Am Auweg Der Magistrat wird gebeten, den oben genannten Bebauungsplan derzeit insofern nicht umzusetzen, sodass vorläufig keine Abpollerung zwischen der Straße Im Niederfeld und der alten Harheimer Bebauung vorgenommen wird, um das gewünschte Zusammenwachsen im Stadtteil nicht zu behindern. Die seinerzeit geplante Abpollerung erscheint nach heutiger Betrachtung nicht zweckmäßig, da dadurch zwar der Verkehr von einzelnen Bewohnern im südlichen Teil abgehalten wird, andere Bewohner Harheims aber mit zusätzlichem Verkehr belastet werden. Vor allem wird dann der Verkehr zum Ortsmittelpunkt ausschließlich über die Straße Hermannspforte abgewickelt, die zum einen sehr eng und darüber hinaus zum Teil eine Spielstraße ist. Eine Arrondierung eines Stadtteils durch ein Neubaugebiet sollte darüber hinaus auch zu einem Zusammenwachsen eines Stadtteils führen. Eine Abpollerung und damit Abgrenzung ist kein gutes Signal für ein nachbarschaftliches Miteinander der Neubürgerinnen und Neubürger mit den schon länger in Harheim Lebenden. Des Weiteren wird sich durch die geplante Umwandlung des nahen Gewerbegebietes in ein Wohngebiet das derzeitige Verkehrsaufkommen stark reduzieren, was die allgemeine Verkehrssituation im ganzen Südwesten von Harheim verbessert. In jedem Fall sollte der Fortgang der Verkehrssituation abgewartet und weiter evaluiert werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 14 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 04.03.2016, ST 439 Aktenzeichen: 61 00
Wiederherstellung Feldweg - Urnbergweg - unter dem Baugebiet HarheimSüd in der Sraße Im Niederfeld
Anregung an den Magistrat vom 07.12.2015, OM 4811 entstanden aus Vorlage: OF 222/14 vom 22.11.2015 Betreff: Wiederherstellung Feldweg - Urnbergweg - unter dem Baugebiet Harheim-Süd in der Sraße Im Niederfeld Der Magistrat wird gebeten, den durch Bautätigkeiten im o. g. Baugebiet beschädigten Feldweg hinter den Häusern der Straße Im Niederfeld von den Hausnummern 110 bis 130 bis zu der Gasleitung wieder herzustellen und an die neuen Gegebenheiten anpassen zu lassen sowie danach auf diesem Abschnitt, vor den Häusern mit den Hausnummern 110 bis 130, ein Parkverbot mit dem Verkehrszeichen Nr. 286 einzurichten. Begründung: Der Feldweg entlang der o. g. Bebauung der Straße Im Niederfeld ist durch die Bautätigkeiten in Harheim-Süd erheblich heruntergefahren, sodass dadurch ein mehrere Zentimeter tiefer und an manchen Stellen über den halben Feldweg sich ausbreitender See entstanden ist. Dieser Mangel sollte behoben werden. Das umzusetzende Parkverbot hat den Sinn, dass da durch ein Parken in diesem Bereich, das den landwirtschaftlichen Verkehr behindert, unterbunden wird. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 14 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 29.02.2016, ST 392 Aktenzeichen: 66 0
Aufstellung eines Geldausgabeautomaten in der Allianz-Zweigstelle
Anregung an den Magistrat vom 09.11.2015, OM 4719 entstanden aus Vorlage: OF 219/14 vom 25.10.2015 Betreff: Aufstellung eines Geldausgabeautomaten in der Allianz-Zweigstelle Vorgang: OM 4267/15 OBR 14; OM 4268/15 OBR 14; ST 1446/15; ST 1447/15 Der Magistrat wird gebeten, auf die Frankfurter Volksbank, aber auch die Frankfurter Sparkassen dahin gehend einzuwirken, dass in Harheim wieder ein Geldausgabeautomat aufgestellt wird. Der Ortsbeirat 14 schlägt als Aufstellungsort die Zweigstelle der Allianz-Versicherung in der Philipp-Schnell-Straße oder einen anderen geeigneten Standort vor. Begründung: Vor vielen Jahren wurde ein Geldausgabeautomat in den Bankfilialen aufgestellt, um das Bankpersonal zu entlasten. Jetzt, wo das Personal abgebaut oder anderen Aufgaben zugeführt ist, wird dieser dann auch wieder eliminiert. In der Stellungnahme vom 28.09.2015, ST 1446, wurde unter anderem berichtet, dass die Nutzung des Geldautomaten rückläufig war, was von Mitgliedern des Ortsbeirates 14 nicht bestätig werden kann, da es des Öfteren zu Stauungen vor dem Geldautomaten gekommen ist. In der Stellungnahme ST 1446 und auch in der Stellungnahme vom 28.09.2015, ST 1447, sieht der Ortsbeirat zumindest noch nicht einmal einen Ansatz einer Bemühung vonseiten der Frankfurter Volksbank, einen neuen Standort für einen Geldausgabeautomaten suchen zu wollen. In Nieder-Erlenbach sind von zwei Banken Geldausgabeautomaten im Einsatz. Diese dürften sich noch weniger rentieren, da Nieder-Erlenbach auch nicht mehr Einwohner als Harheim hat. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 14 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 29.06.2015, OM 4267 Anregung an den Magistrat vom 29.06.2015, OM 4268 Stellungnahme des Magistrats vom 28.09.2015, ST 1446 Stellungnahme des Magistrats vom 28.09.2015, ST 1447 Stellungnahme des Magistrats vom 05.02.2016, ST 255 Aktenzeichen: 92 31
Sachstand zum Bebauungsplan Nr. 910 .Südöstlicher Urnbergweg.
Antrag vom 25.10.2015, OF 217/14 Betreff: Sachstand zum Bebauungsplan Nr. 910 "Südöstlicher Urnbergweg" Der Ortsbeirat bittet den Magistrat um Auskunft über den derzeitigen Sachstand zur weiteren Entwicklung des Bebauungsplans Nr. 910 und wünscht sich hier eine heterogene Gestaltung der geplanten Wohneinheiten. Von besonderem Interesse ist, ob und wann die in diesem Gebiet angesiedelten Gewerbebetriebe das Baugebiet verlassen bzw. eventuell den Gewerbebetrieb einstellen. Des Weiteren hätten wir gerne Auskunft über die jetzt geplante Anzahl von Wohneinheiten, die geplante Anzahl an Parkmöglichkeiten und wann mit einer Bebauung gerechnet werden kann. Begründung: Der derzeitig angesiedelte Gewerbebetrieb beeinträchtigt die umliegenden Wohngebiete und jetzt auch das neue Wohngebiet "Im Niederfeld" beträchtlich durch den Verkehr von LKW und Baufahrzeugen sowie an- und abfahrenden Fahrzeugen der angesiedelten Mitarbeiter. Die Verlagerung der Gewerbebetriebe und der dadurch entfallende Fahrzeugverkehr würde merklich die Situation in den Wohngebieten verbessern. Aufgrund des vorliegenden Wohnungsmangels in Frankfurt, sollte zumindest in den Gebieten, in denen derzeit schon eine Bebauung von Wohnungen möglich ist, diese auch in die Realität umgesetzt werden. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 14 Beratungsergebnisse: 45. Sitzung des OBR 14 am 09.11.2015, TO I, TOP 7 Beschluss: Auskunftsersuchen V 1512 2015 Die Vorlage OF 217/14 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass die Worte "und wünscht sich hier eine heterogene Gestaltung der geplanten Wohneinheiten" gestrichen werden und im letzten Satz vor dem Wort "und" die Worte "die Lage des Spielplatzes" eingefügt werden. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Bebauungsplan Nr. 910 hier: Anzahl der Stellplätze
Antrag vom 16.03.2015, OF 193/14 Betreff: Bebauungsplan Nr. 910 hier: Anzahl der Stellplätze Der Ortsbeirat bittet den Magistrat, um Auskunft über die Stellplatzsituation im zukünftigen Baugebiet. Es wird unterstellt, dass bei etwa 88 WE (ohne die 7 Doppelhäuser, die auf ihren Parzellen je 2x2 Stllpl anordnen können) mit einer Stellplatzdichte von 1,5 bis 1,8 Stellplätze pro WE zu rechnen ist. 88 x 1,5 (günstigster Fall) = 132 Stellpl. Davon 88 abgezogen, die auf den Parzellen nachgewiesen werden. Es verbleiben 44 Stllpl., die im öffentlichen Raum nachzuweisen sind. Überschläglich ermittelt, ergeben sich ca 24 Stellpl., die im öffentlichen Raum eingerichtet werden können. Es verbleiben 20 Stllpl. bis 30 Stellpl., die nicht dargestellt werden können. Die Ermittlung erfolgte auf dem umlaufenden Straßenring (Urnbergweg, Im Kalk, Eckstraße). Es wird dabei weiter unterstellt, dass die Stellplätze auf diesen Straßen ohne Inanspruchnahme der Bürgersteige eingerichtet werden. Die freie Fahrbahnfläche von 6,5 m abzügl. Stllpl-Breite von 2,25m ergibt sich zu 4,25 m. Bei Vollbelegung dieser Straßen ist mit 4,25m kein gegenverkehr möglich. Es wird daher vorgeschlagen, die bisherigen Hausbreiten von ca. 4,88m auf mind 5,5 -bis 6 m zu verbreitern. Damit reduzieren sich zu Gunsten komfortabler Häuser die Anzahl der WE und damit die damit bedingte Anzahl der Stellpl. U.U. zu einem erträglichen Maß. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Bericht des Magistrats vom 12.01.2015, B 15 Beratung im Ortsbeirat: 14 Beratungsergebnisse: 39. Sitzung des OBR 14 am 16.03.2015, TO I, TOP 5 Beschluss: Auskunftsersuchen V 1298 2015 1. Die Vorlage B 15 dient zur Kenntnis. 2. Die Vorlage OF 193/14 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. CDU, GRÜNE und 1 SPD; 1 SPD und FREIE WÄHLER (= Enthaltung)
Verlegung der Baumscheibe in der Philipp-Schnell-Straße 69
Antrag vom 01.03.2015, OF 192/14 Betreff: Verlegung der Baumscheibe in der Philipp-Schnell-Straße 69 Der Ortsbeirat bitten den Magistrat zu veranlassen, dass die Baumscheibe gegenüber Haus Nr. 69 zurück verlegt wird. Begründung: Die im ersten Bauabschnitt bei der Erneuerung der Philipp-Schnell-Str. erstellte Baumscheibe gegenüber Haus Nr. 69, ist zu weit vorgebaut, sodass die einbiegenden Fahrzeuge in Richtung Alt Harheim, über die Umrandung der Baumscheibe fahren und diese Umrandung (Bordsteine) auch schon beschädigt haben, daher ist diese Baumscheibe zurück zu verlegen. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 14 Beratungsergebnisse: 39. Sitzung des OBR 14 am 16.03.2015, TO I, TOP 7 Beschluss: Die Vorlage OF 192/14 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 40. Sitzung des OBR 14 am 20.04.2015, TO I, TOP 6 Beschluss: Die Vorlage OF 192/14 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 41. Sitzung des OBR 14 am 18.05.2015, TO I, TOP 5 Beschluss: Die Vorlage OF 192/14 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 42. Sitzung des OBR 14 am 29.06.2015, TO I, TOP 5 Beschluss: Die Vorlage OF 192/14 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 43. Sitzung des OBR 14 am 07.09.2015, TO I, TOP 5 Beschluss: Die Vorlage OF 192/14 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 44. Sitzung des OBR 14 am 12.10.2015, TO I, TOP 5 Beschluss: Die Vorlage OF 192/14 wurde zurückgezogen.
Bebauungsplan Nr. 910 - Südöstlich Urnbergweg
Anregung an den Magistrat vom 13.10.2014, OM 3581 entstanden aus Vorlage: OF 172/14 vom 28.09.2014 Betreff: Bebauungsplan Nr. 910 - Südöstlich Urnbergweg Der Magistrat wird gebeten, zum o. g. Bebauungsplan auch ein Konzept zu entwickeln, wie u. a. auch die Neubürger aus dem neuen Baugebiet "Südöstlich Urnbergweg" auf einem kurzen Weg öffentliche Verkehrsmittel wie die S-Bahn erreichen können. Entsprechende Mittel müssen natürlich auch in die Finanzplanung eingestellt werden. Begründung: Das o. g. neue Baugebiet entschärft zwar ein wenig die Wohnraumsituation in Frankfurt, aber nicht unbedingt die Verkehrssituation in Harheim, wenn alle Neubürger den privaten Pkw nutzen, da das Baugebiet am Ende von Harheim liegt. Um hier bereits im Vorfeld steuernd einzugreifen, ist eine Möglichkeit zu schaffen, wie zum Beispiel eine neue Brücke über die Nidda im Bereich der Eckstraße, über welche die S-Bahn auf kurzem und schnellem Weg zu erreichen ist. Der Ortsbeirat sieht hierin auch den Vorteil, dass die Bewohner von Harheim-Süd (Niederfeld) auch diese Abkürzung nutzen können. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 14 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 16.01.2015, ST 97 Stellungnahme des Magistrats vom 03.07.2015, ST 959 Aktenzeichen: 61 00
Bebauungsplan Nr. 910 - Südöstlich Urnbergweg
Anregung an den Magistrat vom 13.10.2014, OM 3579 entstanden aus Vorlage: OF 170/14 vom 28.09.2014 Betreff: Bebauungsplan Nr. 910 - Südöstlich Urnbergweg Der Magistrat wird gebeten, den Bebauungsplan Nr. 910 so zu entwickeln, dass auch Mehrfamilienhäuser in den Zonen 2 bis 4 (hinter der Philipp-Schnell-Straße) gebaut werden können. Die Traufhöhe sollte die in Harheim übliche Höhe von 2,5 Stockwerken aber nicht überschreiten. Begründung: Aufgrund der derzeitigen Wohnraumsituation in Frankfurt sollte hier ein breiteres Spektrum der Wohnbebauung ermöglicht werden. Im Entwurf zum o. g. Bebauungsplan sind derzeit nur Reihenhäuser mit einer Wohneinheit vorgesehen. Nach der Ansicht des Ortsbeirates sollte, um auch denen gerecht zu werden, die sich kein derartiges Eigentum oder die Miete in einem Reihenhaus leisten können, eine Möglichkeit eröffnet werden, in kleineren Wohneinheiten in Harheim zu wohnen, wie sie in Mehrfamilienhäusern geschaffen werden können. Der Ortsbeirat denkt hierbei im Speziellen auch an Krankenschwestern, Polizeibeamte und dergleichen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 14 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 12.01.2015, ST 11 Aktenzeichen: 61 00
Bebauungsplan Nr. 910 - Südöstlich Urnbergweg hier: Konzept Wohnbebauung/Verkehrserschließung
Anregung vom 13.10.2014, OA 568 entstanden aus Vorlage: OF 169/14 vom 27.09.2014 Betreff: Bebauungsplan Nr. 910 - Südöstlich Urnbergweg hier: Konzept Wohnbebauung/Verkehrserschließung Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird beauftragt, das am 08.09.2014 im Rahmen der frühzeitigen Bürgerbeteiligung im Ortsbeirat vorgestellte Bebauungskonzept dahin gehend zu überprüfen bzw. planerisch zu ergänzen, dass folgende städtebauliche Parameter eingehalten werden: 1. Die Anzahl der Wohneinheiten mit einer Belegungsdichte von etwa drei Personen pro Wohneinheit ist auf eine verkehrsverträgliche Belastung der Philipp-Schnell-Straße hin zu überprüfen und zu begründen. 2. Für die Verkehrsanbindung des neuen Baugebietes ist zu vermeiden, dass die Entlastung der Philipp-Schnell-Straße durch die vollständige Auflösung des Gewerbegebietes nicht durch eine erhöhte Belastung infolge des entstehenden Individualverkehrs konterkariert wird. Damit wäre allen Beteiligten nicht gedient. 3. Für die Verkehrsanbindung ist dem Ortsbeirat ein schlüssiges Verkehrskonzept vorzulegen. 4. Die erforderlichen Stellplätze sollten auf den zu bildenden Parzellen nachgewiesen werden. 5. Es ist zu prüfen, ob ein Stellplatz pro Wohneinheit ausreichend ist. Die Prüfung ist der Realität geschuldet, dass in den meisten Haushalten dieser Bebauungskategorie zwei Kraftfahrzeuge vorhanden sind. 6. Die Straßenbreiten sind so anzulegen, dass parkende Fahrzeuge nicht zwingend hälftig die Bürgersteige benutzen müssen, um den regulären Verkehr zu ermöglichen. 7. Die vorhandenen, in der Planung belassenen breiten Straßen sollten mit Bäumen seriell bepflanzt werden. 8. Eine öffentliche Grünfläche inmitten der Bebauung sollte als Anger großzügig ausgewiesen werden. Ein Spielplatz ist vorzusehen. 9. Die Geschossigkeit ist mit maximal zwei Vollgeschossen mit ausgebautem Dachgeschoss oder Flachdach-Penthouse auszuweisen. 10. Das zu bildende Wohngebiet bietet sich aus städtebaulicher Sicht an, neue Wohnkonzepte zu realisieren, wobei auch zweigeschossiger Mietwohnungsbau (als ETW) in kleineren Blöcken vorzusehen ist. Für solch einen Fall könnten auch interne Grünhöfe gestaltet werden. 11. Die in Harheim praktizierte dörfliche Struktur sollte auch in diesem Baugebiet mit einer kleinteiligen Bebauung Qualitätsmerkmal sein. Sie sollte insbesondere landschaftlich Rücksicht nehmen auf die benachbarte Niddaaue. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 14 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Bericht des Magistrats vom 12.01.2015, B 15 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Planung, Bau und Wohnungsbau Verkehrsausschuss Versandpaket: 22.10.2014 Beratungsergebnisse: 34. Sitzung des Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau am 10.11.2014, TO I, TOP 37 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Die Vorlage OA 568 wird dem Magistrat mit der Maßgabe zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen, dass der Bericht vorgelegt wird, bevor der Entwurf des Bebauungsplans fertiggestellt ist. Abstimmung: Ziffern 1. bis 4. und 6. bis 11.: CDU und GRÜNE gegen SPD, LINKE. und FDP (= Annahme) Ziffer 5.: CDU und GRÜNE gegen SPD und FDP (= Annahme) sowie LINKE. (= Ablehnung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: FREIE WÄHLER (= Enthaltung) RÖMER und REP (= Annahme) Piraten und ÖkoLinX-ARL (= Prüfung und Berichterstattung ohne Zusatz) 34. Sitzung des Verkehrsausschusses am 11.11.2014, TO I, TOP 11 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Die Vorlage OA 568 wird dem Magistrat mit der Maßgabe zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen, dass der Bericht vorgelegt wird, bevor der Entwurf des Bebauungsplans fertiggestellt ist. Abstimmung: Ziffern 1. bis 4. und 6. bis 11.: CDU und GRÜNE gegen SPD, LINKE., FDP und RÖMER (= Annahme) Ziffer 5.: CDU und GRÜNE gegen SPD, FDP und RÖMER (= Annahme) sowie LINKE. (= Ablehnung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: FREIE WÄHLER (= Enthaltung) 36. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 20.11.2014, TO II, TOP 42 Beschluss: Die Vorlage OA 568 wird dem Magistrat mit der Maßgabe zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen, dass der Bericht vorgelegt wird, bevor der Entwurf des Bebauungsplans fertiggestellt ist. Abstimmung: Ziffern 1. bis 4. und 6. bis 11.: CDU und GRÜNE gegen SPD, LINKE., FDP, RÖMER und REP (= Annahme) sowie ÖkoLinX-ARL (= Prüfung und Berichterstattung ohne Zusatz); FREIE WÄHLER (= Enthaltung) Ziffer 5.: CDU und GRÜNE gegen SPD, FDP, RÖMER und REP (= Annahme) sowie LINKE. (= Ablehnung) und ÖkoLinX-ARL (= Prüfung und Berichterstattung ohne Zusatz); FREIE WÄHLER (= Enthaltung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: Piraten (= Prüfung und Berichterstattung ohne Zusatz) Beschlussausfertigung(en): § 5315, 36. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 20.11.2014 Aktenzeichen: 61 02
Vorstellung eines Infrastrukturkonzeptes im Rahmen des Bebauungsplans Nr. 910
Anregung an den Magistrat vom 13.10.2014, OM 3580 entstanden aus Vorlage: OF 171/14 vom 28.09.2014 Betreff: Vorstellung eines Infrastrukturkonzeptes im Rahmen des Bebauungsplans Nr. 910 Der Magistrat wird gebeten, im Zuge der Planungen für das Baugebiet "Südöstlich Urnbergweg" in Harheim ein Konzept zur Weiterentwicklung der vorhandenen hin zur benötigten Infrastruktur vorzulegen. Hierin sind konkrete Maßnahmen vorzustellen, die mit einem Zeitplan für die endgültige Umsetzung versehen sein sollen. Begründung: Im Stadtteil Harheim wurden in den letzten Jahren zwei große Baugebiete realisiert und in der Endausbaustufe (Ende 2015) wird ein Zuwachs von 1.500 neuen Mitbürgerinnen und Mitbürgern im Stadtteil zu verzeichnen sein. Durch dieses sich aktuell in Planung befindliche Baugebiet, mit bisher vorgesehenen 100 Wohneinheiten werden ca. 400 zusätzliche Personen in Harheim erwartet. Der Ausbau der Infrastruktur hat in der Vergangenheit jedoch nur bedingt Schritt gehalten, was sich jetzt schon in fehlenden Betreuungsplätzen (U 3 bis Schulbetreuung) zeigt. Auch die neu gebauten Kitas sind schon seit Jahren mehr als ausgelastet, eine zusätzliche Aufnahme der Kinder, die ab den Jahren 2015/2016 im Baugebiet "Südlich Urnbergweg" wohnen werden, ist aktuell von den vorhandenen Einrichtungen nicht leistbar. Es zeigt sich jetzt schon im Erweiterungsbau an der Grundschule ein räumlicher Mangel, da inzwischen die Fachräume teilweise bereits in Klassenräume umgewandelt werden, da die Jahrgänge durchgängig dreizügig sind. Die Anbindung des Stadtteils an das öffentliche Personennahverkehrsnetz muss optimiert werden (Abfangen von Spitzenlasten durch zusätzliche Busse/Berufsverkehr, Schülerbeförderung). Es ist darüber hinaus über zusätzliche Anbindungen nachzudenken, z. B. Weiterführung der Buslinie 25 zur U-Bahn-Linie U 5 nach Preungesheim oder Anbindung der Buslinie 25 an die Buslinie 39 ab Berkersheim Mitte. Zusätzliche Spielplätze oder das Einrichten von offener Jugendarbeit sind vorzusehen. Es ist sicherzustellen, dass die Kinder aus dem Stadtteil eine wohnortnahe weiterführende Schule besuchen können und dass dort in zumutbarem Rahmen Schulplätze zur Verfügung stehen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 14 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 12.01.2015, ST 13 Aktenzeichen: 61 00
Ergänzung des Neubaugebiets Harheim-Süd - Bebauungsplan Nr. 910
Antrag vom 22.09.2014, OF 173/14 Betreff: Ergänzung des Neubaugebiets Harheim-Süd - Bebauungsplan Nr. 910 Wir schlagen vor, die Grundstücke links vom Urnbergweg Nr. 71, 72, 73, 74 und 75 in den Bebauungsplan mit einzuschließen und bis zum Kreisverkehr an der Spitzenstraße eine Südumgehung zu planen. Begründung: Eine Südumgehung südlich des Eschbachs würde alle Straßen in Harheim stark entlasten, vor allem die Korffstraße und die Philipp-Schnell-Straße, sowie die Kreuzung In den Biegen / An der Pfarrwiese, an der täglich mindestens 600 Autos durchfahren. Auch bei Reparaturarbeiten wäre eine Ausweichmöglichkeit gegeben. Antragsteller: FREIE WÄHLER Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 14 Beratungsergebnisse: 34. Sitzung des OBR 14 am 13.10.2014, TO I, TOP 10 Beschluss: a) Die Vorlage OF 173/14 wird abgelehnt. b) Es dient zur Kenntnis, dass Herr Alfred Quirin gemäß § 25 HGO an der Beratung und Abstimmung nicht teilgenommen und den Sitzungssaal verlassen hat. Abstimmung: CDU, GRÜNE und SPD
Rückhaltebecken am Urnbergweg bebauen
Antrag vom 22.09.2014, OF 174/14 Betreff: Rückhaltebecken am Urnbergweg bebauen Das Rückhaltebecken in Harheim-Süd am Urnbergweg soll als Bauland freigegeben werden. Begründung: Das Rückhaltebecken in Harheim-Süd am Urnbergweg führt seit der Fertigstellung bis heute keinen Tropfen Wasser und wird auch bei Starkregen oder bei einem Jahrhunderthochwasser nicht gebraucht. Nach Höhenplan fällt das Gelände 10 m bis zum Flussbett der Nidda. Das Wasser kann ohne Aufwand und Kosten normal abfließen. Antragsteller: FREIE WÄHLER Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 14 Beratungsergebnisse: 34. Sitzung des OBR 14 am 13.10.2014, TO I, TOP 11 Beschluss: Die Vorlage OF 174/14 wird abgelehnt. Abstimmung: CDU, GRÜNE und SPD gegen FREIE WÄHLER (= Annahme)
Instandsetzung der Parkbänke im Stadtteil Harheim
Anregung an den Magistrat vom 14.07.2014, OM 3304 entstanden aus Vorlage: OF 164/14 vom 30.06.2014 Betreff: Instandsetzung der Parkbänke im Stadtteil Harheim Der Magistrat wird gebeten, die im Stadtteil Harheim aufgestellten Parkbänke, bei denen die Algen bzw. das Moos und der Schimmel die Sitzflächen erobert haben beziehungsweise die verschmutzt sind, zu reinigen oder instand zu setzen. Hierbei handelt es sich um folgende Parkbänke: - Eine Bank an den Spielgeräten bzw. dem Basketballkorb an der Riedhalsstraße; - zwei Bänke direkt an der Riedhalsstraße auf dem Bürgersteig; - Fußweg zum Born/Riedhalsstraße (b ei einer Bank fehlt ein Sitzbrett und sie ist verschmutzt, eine weitere Bank ist verschmutzt); - die Vierergruppe Bänke in der Riedhalsstraße; - die Holzauflage der Umrandung am Kreuz/Parkplatz zur Untermühle; - zwei Bänke am Parkplatz zur Untermühle; - eine Bank am Fußweg hinter dem Bürgerhaus "In den Schafgärten" (stark verschmutzt); - zwei Bänke, Spielplatz am Bürgerhaus "In den Schafgärten"; - vier Bänke, Grünstreifen "Am Auweg" hinter der Kirche. Begründung: Im Stadtteil sind diverse Parkbänke am Eschbach, am Born, im Auweg usw. aufgestellt. Diese Parkbänke sind in einem Zustand (verschmutzt mit Algen- und Moosbelag oder Schimmel), bei dem sich niemand mehr darauf ausruhen möchte, weil man sich die Kleidung verschmutzt. Bei einigen fehlen auch Bretter auf den Sitzflächen und an den Lehnen. Zumindest benötigen diese Bänke, die ehemals mit öffentlichen Mitteln angeschafft wurden, dringend eine Auffrischung, ansonsten müssen sie mit viel Geld in naher Zukunft ersetzt werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 14 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 06.10.2014, ST 1339 Aktenzeichen: 67 0
Baugebiet Harheim-Süd Fußweg hinter den Liegenschaften Am Auweg 16-28 bis zur Spitzenstraße
Antrag vom 10.03.2014, OF 146/14 Betreff: Baugebiet Harheim-Süd Fußweg hinter den Liegenschaften Am Auweg 16-28 bis zur Spitzenstraße Der Ortsbeirat bittet den Magistrat, den bezeichneten Weg so einzurichten, dass er für Fußgänger- und Fahrradverkehr geeignet ist. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 14 Beratungsergebnisse: 29. Sitzung des OBR 14 am 24.03.2014, TO I, TOP 7 Beschluss: Die Vorlage OF 146/14 wurde zurückgezogen.
Fällung der alten und kranken Bäume in der Philipp-Schnell-Straße
Antrag vom 05.02.2014, OF 138/14 Betreff: Fällung der alten und kranken Bäume in der Philipp-Schnell-Straße Der Ortsbeirat möge beschließen den Magistrat zu bitten, die alten und kranken Bäume in der Philipp-Schnell-Straße zu fällen. Als Ersatz und Ausgleich könnten neue Bäume im Harheimer Grüngürtel gepflanzt werden. Hier finden sich Grundeigentümer, die bereit sind, eigene Flächen zu diesem Zweck zu verkaufen. So wäre den Bürgern in Harheim betreffs der Erhaltung von Bäumen Genüge getan und die Stadt könnte ca. 200.000 € sparen, weil die Folgekosten durch die weitergehende regelmäßige Pflege der Bäume an der Philipp-Schnell-Straße entfallen. Antragsteller: FREIE WÄHLER Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 14 Beratungsergebnisse: 28. Sitzung des OBR 14 am 24.02.2014, TO I, TOP 10 Beschluss: Die Vorlage OF 138/14 wird abgelehnt. Abstimmung: CDU, GRÜNE und SPD gegen FREIE WÄHLER (= Annahme)
Wegfall der Bäume zur Schaffung von Parkraum und Ausweichbuchten in der Philipp-Schnell-Straße
Antrag vom 03.02.2014, OF 137/14 Betreff: Wegfall der Bäume zur Schaffung von Parkraum und Ausweichbuchten in der Philipp-Schnell-Straße Der Ortsbeirat möge beschließen: Die betroffenen Bürger in der Philipp-Schnell-Straße sollen entscheiden: "Im Rahmen des grundhaften Ausbaus der Philipp-Schnell-Straße werden die Bäume gefällt und sollen neu gepflanzt oder zur Gewinnung von Ausweichbuchten und zusätzlichem Parkraum nicht mehr ersetzt werden. Begründung: In Harheim macht sich großer Unmut über die Fällung und neuen Bepflanzung der Bäume breit. Hierüber sollen nicht die entscheiden, die nicht betroffen sind, da sie an anderer Stelle wohnen, sondern diejenigen Bürger, die in der Philipp-Schnell-Straße wohnen. Insbesondere sollen die Bürger dabei berücksichtigen: 7 m breite Straße mit 2-seitigem Parken. Durchfahrtsbreite max. 3 m Keine Ausweichbucht von Spitzenstraße bis Hermannspforte auf ca. 260 m Keine Ausweichbucht von Hermannspforte bis Auweg auf 230 m Zusätzlicher Verkehr in der Philipp-Schnell-Straße durch Harheim-Süd Keine Haltemöglichkeit für den Kindergarten Keine Haltemöglichkeit für Kirchgänger Keine Haltemöglichkeit für Kunden von Zeitungsladen und Pizzeria Die Wurzeln der neuen Bäume gefährden die Kanalhausanschlüsse. Hier bedarf es besonderer Schutzmaßnahmen. Wer bezahlt die entstehenden Schäden? Ist ausreichend Abstand zu den Gas- und Wasserhausanschlüssen gewahrt? Die Empfehlung des DVGW (GW 125) - mindestens 2,50 m Abstand zur Baumachse wird in der Fachwelt als unzureichend erachtet, wenn keine zusätzlichen Maßnahmen getroffen werden. Dieser Umstand muss vorab geprüft werden. Antragsteller: FREIE WÄHLER Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 14 Beratungsergebnisse: 28. Sitzung des OBR 14 am 24.02.2014, TO I, TOP 9 Beschluss: Die Vorlage OF 137/14 wird abgelehnt. Abstimmung: CDU, GRÜNE und SPD gegen FREIE WÄHLER (= Annahme)
Einseitiges Halteverbot in der Philipp-Schnell-Straße Beseitigung der Bäume zur Schaffung von Parkraum
Antrag vom 07.11.2013, OF 128/14 Betreff: Einseitiges Halteverbot in der Philipp-Schnell-Straße Beseitigung der Bäume zur Schaffung von Parkraum Der Magistrat möge beschließen: Die Einrichtung des einseitigen Halteverbotes in der Philipp-Schnell-Straße und Schaffung von Parkraum durch das Entfernen der Bauminseln. Begründung: Die Harheimer Einheitspartei, bestehend aus CDU, SPD und den Grünen, kurz: HEP genannt, hat den Antrag der Freien Wähler zur Herstellung einer Zufahrtsstraße für das Gewerbegebiet in Harheim-Süd abgelehnt. Hierdurch ist die Zufahrt zu dem Gewerbegebiet nach wie vor eingeschränkt und eine Belastung für die Anwohner. Auch der Antrag zur Einrichtung eines einseitigen Halteverbotes der Freien Wähler in der Philipp-Schnell-Straße wurde abgelehnt. Den Bewohnern der Philipp-Schnell-Straße wird damit nicht nur der Verkehr weiter zugemutet, es kommt auch zunehmend zu Unfällen mit parkenden Autos. Die Philipp-Schnell-Straße wird ab dem Frühjahr 2014 erneuert und alle Bäume werden gefällt. Die Planung sieht vor, nicht nur die Bauminseln zu erneuern, sondern diese auch in der Breite und Länge zu vergrößern. So sollen die meisten nun nicht nur 3 m lang, sondern 4-5 m lang werde. Auch sind zwei zusätzliche Bauminseln, insgesamt 18 Stück, zwischen Einmündung Auweg und Spitzenstraße vorgesehen. Der o.g. Antrag auf Halteverbot wurde u.a. wegen mangelndem Parkraum abgelehnt. Dies steht im Widerspruch zu der jetzigen Planung. Die Parkplatzsituation soll noch verschärft werden. Die Durchfahrt für alle LKWs ist derzeit nicht gegeben. Dies betrifft nicht nur die LKWs des Gewerbegebietes, sondern auch die der Feuerwehr, Rettungsfahrzeuge, Müllabfuhr und die Traktoren der Landwirte. Die Philipp-Schnell-Straße ist inkl. Rinne 7 m breit. Da die meisten Autos inkl. Rückspiegel über 2 m breit sind, ist es jetzt schon verboten, gegenüberliegend zu parken, wenn nicht eine Durchfahrtsbreite von 3,05 m gewährleistet ist. (§ 12 Abs. 1 Nr.1 Nr.1 erster Fall RStO). Diese Durchfahrtsbreite ist jedoch nur vorhanden, wenn die parkenden Autos aus Angst um ihren Rückspiegel teilweise auf dem 1,20 m breiten Gehweg parken und damit die Fußgänger behindern. Mir liegt ein Schreiben vom 22.07.2013 vor, das darüber aufklärt, dass die geltende Verkehrsregelung schon jetzt beidseitiges Parken nicht zulässt, wenn sich dadurch die Durchfahrtsbreite auf unter 3,05 m verringert. Zur Einhaltung dieser Regelung empfiehlt er die Einschaltung der Stadtpolizei. Wollen wir in Harheim sich gegenseitig anzeigende und streitende Bürger oder vernünftige Lösungen und Ortsfrieden für alle? Wenn schon jetzt gegenüberliegendes Parken nicht erlaubt ist, holen wir uns die verlorenen Parkplätze anstelle der Baumbepflanzung zurück und suchen gemeinsam geeignetere Standorte für die Bäume. Auch wenn es eine andere Lösung für das derzeitige Gewerbegebiet geben sollte - auch hier wird schon sehr lange ergebnislos verhandelt, so sind dann immer noch nicht die Probleme für die anderen Nutzer gelöst. Die Harheimer Politiker und die Stadtplaner müssen nicht jeden Fehler der Vergangenheit wiederholen und ich fordere Sie auf, meinem Antrag stattzugeben. Antragsteller: FREIE WÄHLER Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 14 Beratungsergebnisse: 26. Sitzung des OBR 14 am 25.11.2013, TO I, TOP 6 Beschluss: Die Vorlage OF 128/14 wird abgelehnt. Abstimmung: CDU, GRÜNE und SPD gegen FREIE WÄHLER (= Annahme)
Ersatz des ehemaligen Wirtschaftsweges von Urnbergweg bis Spitzenstraße durch einen neuen südlicheren Wirtschaftsweg entlang des Baugebietes Harheim-Süd
Antrag vom 07.11.2013, OF 133/14 Betreff: Ersatz des ehemaligen Wirtschaftsweges von Urnbergweg bis Spitzenstraße durch einen neuen südlicheren Wirtschaftsweg entlang des Baugebietes Harheim-Süd Der Magistrat möge beschließen: Die Errichtung eines Wirtschaftsweges von der Spitzenstraße bis zum Urnbergweg. Begründung: Durch das Neubaugebiet Harheim-Süd ist der Wirtschaftsweg entlang der Bebauung entfallen und soll südlich der neuen Bebauung am Feldrand zur Bewirtschaftung der Felder sowie zur Entlastung der Philipp-Schnell-Straße und dem Neubaugebiet-Süd dienen. Derzeit müssen die Traktoren zur Bewirtschaftung der Felder am Harheimer Weg (Fa. Uhl) über den Hellerrain, Auweg zum Urnbergweg fahren. Das Fahren über die Philipp-Schnell-Straße (enge Fahrbahn), den Auweg, Harheim-Süd oder den Urnbergweg ist aus bekannten Gründen nicht mit großen landwirtschaftlichen Fahrzeugen möglich. Vom Hellerrain bis Harheim-Süd befinden sich 4 Sackwege. Es kann und darf nicht sein, dass ein Wirtschaftsweg wegfällt und kein Ersatz geschaffen wird. Bezahlt wurde der Wegfall des alten Wirtschaftsweges durch die Grundstückseigentümer Harheim-Süd. Ein neuer Weg ist noch nicht geschaffen. Die Zufahrt ist nur noch eingeschränkt möglich. Antragsteller: FREIE WÄHLER Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 14 Beratungsergebnisse: 26. Sitzung des OBR 14 am 25.11.2013, TO I, TOP 11 Beschluss: Die Vorlage OF 133/14 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 27. Sitzung des OBR 14 am 20.01.2014, TO I, TOP 6 Beschluss: Die Vorlage OF 133/14 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 28. Sitzung des OBR 14 am 24.02.2014, TO I, TOP 7 Beschluss: Die Vorlage OF 133/14 wird zurückgestellt, bis dem Ortsbeirat die Planung für dieses Gebiet vorgestellt wird. Abstimmung: Einstimmige Annahme 29. Sitzung des OBR 14 am 24.03.2014, TO I, TOP 5 Beschluss: Die Vorlage OF 133/14 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 30. Sitzung des OBR 14 am 05.05.2014, TO I, TOP 5 Beschluss: Die Vorlage OF 133/14 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 31. Sitzung des OBR 14 am 16.06.2014, TO I, TOP 5 Beschluss: Die Vorlage OF 133/14 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 32. Sitzung des OBR 14 am 14.07.2014, TO I, TOP 5 Beschluss: Die Vorlage OF 133/14 wurde zurückgezogen.
Halteverbot im Bereich Reginastraße 2
Anregung an den Magistrat vom 28.10.2013, OM 2576 entstanden aus Vorlage: OF 126/14 vom 28.10.2013 Betreff: Halteverbot im Bereich Reginastraße 2 Der Magistrat wird gebeten zu veranlassen, dass im Bereich der Einmündung Reginastraße 2 in die Straße Alt- Harheim ein Halteverbotsschild aufgestellt wird. Begründung: Durch abgestellte Fahrzeuge im Bereich der o. g. Einmündung kommt es immer wieder zu Situationen, dass Entsorgungsfahrzeuge und auch private Anlieferer diesen Bereich nicht passieren können und letztendlich, wie in der 42. Kalenderwoche wieder einmal geschehen, der Müll in diesem Bereich nicht entsorgt werden kann. Auch ein möglicher Einsatz der Feuerwehr oder von Notfallfahrzeugen würde hier behindert. Diese Situation ist nur durch entsprechende Beschilderung zu lösen, da die Kontakte zwischen den Anwohnern und den Parkenden zu keiner einsichtigen Lösung geführt haben. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 14 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 03.03.2014, ST 318 Anregung an den Magistrat vom 11.01.2016, OM 4862 Beratung im Ortsbeirat: 14 Beratungsergebnisse: 28. Sitzung des OBR 14 am 24.02.2014, TO I, TOP 5 Beschluss: Es dient zur Kenntnis, dass der Magistrat zwischenzeitlich eine vorläufige schriftliche Stellungnahme vorgelegt hat. Aktenzeichen: 32 1
Entschärfung einer unübersichtlichen Verkehrssituation im Baugebiet Harheim-Süd hier: Einmündung der Straße Im Niederfeld in die Straße Am Auweg in Höhe Hausnummer 16
Anregung an den Magistrat vom 28.10.2013, OM 2574 entstanden aus Vorlage: OF 124/14 vom 13.10.2013 Betreff: Entschärfung einer unübersichtlichen Verkehrssituation im Baugebiet Harheim-Süd hier: Einmündung der Straße Im Niederfeld in die Straße Am Auweg in Höhe Hausnummer 16 Der Magistrat wird gebeten zu veranlassen, dass an der o. g. Einmündung die unübersichtliche Verkehrssituation durch geeignete Maßnahmen entschärft wird, sodass die hier zu erwartenden Karambolagen möglichst ausgeschlossen werden. Der Ortsbeirat denkt hierbei an ein Verkehrszeichen "gefährliche Einfahrt" oder eine Schraffierung auf der Straße im Bereich der Einmündung. Begründung: An der o. g. Einmündung wird trotz eindeutiger Verkehrsvorschriften derzeit in der Straße Am Auweg vor Hausnummer 16 geparkt, sodass zum einen die Fahrer aus der Straße Im Niederfeld wenig Einsicht in die Straße Am Auweg haben, zum anderen auch die Fahrer von der Straße Am Auweg nur sehr schwer in die Straße Im Niederfeld einsehen können. Dadurch ist es nach Ansicht des Ortsbeirates nur eine Frage der Zeit, bis es zu einer Karambolage an dieser Stelle kommt. Vor der Bebauung in Harheim-Süd und Nutzung der Verbindung der Straße Im Niederfeld lagen hier keine verkehrstechnischen Probleme vor. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 14 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 24.01.2014, ST 132 Aktenzeichen: 32 1
Sicherungspflicht für die Gebäude Reginastraße 2 und 4 in Harheim
Antrag vom 31.05.2013, OF 112/14 Betreff: Sicherungspflicht für die Gebäude Reginastraße 2 und 4 in Harheim Der Ortsbeirat bittet den Magistrat, zu prüfen und zu berichten, ob die Sicherungspflicht für die etwas maroden o. g. Gebäude gegen herabfallende Gebäudeteile (Putz, Steine, Ziegel usw.) auf die öffentliche Straße und auch das Betreten der Grundstücke und Gebäude durch die Eigentümer erfüllt ist. Bei Verletzung dieser Sicherungspflicht sollte diese eingefordert werden. Begründung: Die o. g. Gebäude verfallen schon seit vielen Jahren, ohne dass von den Eigentümern eingegriffen wird. Zwischenzeitlich haben einige Bürger ihre Bedenken geäußert, dass sie einen Schaden durch herabfallende Gebäudeteile bei der Benutzung der öffentlichen Straße (Reginastraße) erleiden könnten. In diesem Zusammenhang sollte aufgrund der Situation auch der Zugang zu den Grundstücken und Gebäuden abgesichert sein, um auch für Kinder ein Schadensrisiko zu eliminieren. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 14 Beratungsergebnisse: 22. Sitzung des OBR 14 am 17.06.2013, TO I, TOP 6 Beschluss: Die Vorlage OF 112/14 wurde zurückgezogen.
Einzelhandelsversorgung in Harheim
Anregung an den Magistrat vom 21.01.2013, OM 1844 entstanden aus Vorlage: OF 94/14 vom 07.01.2013 Betreff: Einzelhandelsversorgung in Harheim Der Magistrat wird aufgefordert, zu prüfen und zu berichten, ob die Einrichtung und der Betrieb eines von der Werkstatt Frankfurt betriebenen Smart-Marktes im Bereich bzw. in Nähe des Baugebietes Harheim-Süd möglich ist. Begründung: Im Baugebiet Harheim-Süd werden in die ca. 280 neuen Ein- und Zweifamilienhäusern etwa 750 Neubürger einziehen, zusätzlich ist auch in der geplanten Seniorenwohnanlage mit etwa 70 neuen Bewohnern zu rechnen. Für diese Bewohner, aber auch für die Bewohner der jetzt schon angrenzenden Wohnbebauung im Bereich der Haintalstraße und Am Auweg gibt es derzeit keine standortnahe Einkaufsmöglichkeit für Güter des täglichen Bedarfs. Die nächste Einkaufsmöglichkeit ist der 1,7 km entfernte Netto-Markt. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 14 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 08.04.2013, ST 503 Aktenzeichen: 51
Firma Weiler in Harheim hier: Verlagerung der Betriebsstätte
Antrag vom 14.10.2012, OF 87/14 Betreff: Firma Weiler in Harheim hier: Verlagerung der Betriebsstätte Der Ortsbeirat bittet den Magistrat um Auskunft über den Stand der Verhandlungen bezüglich der Betriebsverlagerung der Firma Weiler mit der Stadt Frankfurt am Main. Mit der beginnenden Bebauung des Baugebietes Harheim-Süd und deren absehbarer Fertigstellung wird das Gewerbegebiet am Urnbergweg und Im Kalk mehr denn je von Wohnbebauungen eingerahmt. Die Erschließung des Gewerbegebietes mit ihren potenziellen Auswirkungen auf diese Wohngebiete werden sicher nicht unproblematischer. Daher drängt der planerische Grundsatz des erstellten Gewerbeflächenkatasters der Stadt Frankfurt am Main auf Umsetzung der Ziele nach Nachhaltigkeit und städtebaulicher Beordnung. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 14 Beratungsergebnisse: 15. Sitzung des OBR 14 am 29.10.2012, TO I, TOP 7 Beschluss: Auskunftsersuchen V 512 2012 Die Vorlage OF 87/14 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Aufheben des eingeschränkten Halteverbotes (Zeichen Nr. 286 StVO) in der Straße Am Auweg von Hausnummer 1 bis Hausnummer 3
Anregung an den Magistrat vom 24.09.2012, OM 1506 entstanden aus Vorlage: OF 85/14 vom 05.09.2012 Betreff: Aufheben des eingeschränkten Halteverbotes (Zeichen Nr. 286 StVO) in der Straße Am Auweg von Hausnummer 1 bis Hausnummer 3 Der Magistrat wird gebeten, das eingeschränkte Halteverbot in dem oben bezeichneten Straßenabschnitt aufzuheben. Begründung: Das eingeschränkte Halteverbot ist schon seit vielen Jahren eingerichtet. Genauso lange parken die Anwohner widerrechtlich in diesem Bereich. Nach näherer Untersuchung stellt sich heraus, dass dieses eingeschränkte Halteverbot an dieser Stelle kontraproduktiv und nicht zielführend ist, da eine Beachtung die Verkehrssituation in der Straße Am Auweg eher verschärft als verbessert. In dieser Straße wird wechselseitig geparkt. Die Verkehrsteilnehmer finden somit keine Rennstrecke vor, was zumindest hier das in der Vergangenheit oft bemängelte schnelle Fahren im Stadtteil verhindert hat. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 14 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 07.12.2012, ST 1850 Aktenzeichen: 32 1
Erneuerung der Fußgängerüberwege am Kindergarten Kreuzung Philipp-Schnell-Straße/Am Auweg/Reginastraße/An der Pfarrwiese
Antrag vom 29.07.2012, OF 82/14 Betreff: Erneuerung der Fußgängerüberwege am Kindergarten Kreuzung Philipp-Schnell-Straße/Am Auweg/Reginastraße/An der Pfarrwiese Der Ortsbeirat bittet den Magistrat, die Fußgängerüberwege (Zebrastreifen) in dem o. g Bereich wieder herzurichten. Begründung: Aufgrund von Erneuerungsmaßnahmen am Straßenbelag im Bereich der o. g. Kreuzung und witterungsbedingt, sind die Zebrastreifen nicht mehr überall vorhanden und sollten deshalb erneuert bzw. ausgebessert werden. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 14 Beratungsergebnisse: 13. Sitzung des OBR 14 am 20.08.2012, TO I, TOP 11 Beschluss: Die Vorlage OF 82/14 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 14. Sitzung des OBR 14 am 24.09.2012, TO I, TOP 6 Beschluss: Die Vorlage OF 82/14 wurde zurückgezogen.
Geldautomat für die Postagentur in der Philipp-Schnell-Straße 45
Anregung an den Magistrat vom 09.01.2012, OM 748 entstanden aus Vorlage: OF 50/14 vom 19.12.2011 Betreff: Geldautomat für die Postagentur in der Philipp-Schnell-Straße 45 Der Magistrat wird beauftragt, bei der Deutschen Postbank AG und der Deutschen Post AG anzuregen, in der neuen Postagentur in Frankfurt-Harheim, Philipp-Schnell-Straße 45, einen Geldautomaten der Deutschen Postbank AG bzw. Cash Group aufzustellen. Begründung: Besonders für ältere Menschen, die ihre Rente über die Postbank beziehen, gibt es im Stadtteil keinen Geldautomaten, an dem sie kostenfrei Bargeld abheben können. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 14 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 20.04.2012, ST 578 Aktenzeichen: 92 31
Philipp-Schnell-Straße in Harheim hier: Erneuerung der Straßenbegrünung
Anregung an den Magistrat vom 28.11.2011, OM 606 entstanden aus Vorlage: OF 44/14 vom 13.11.2011 Betreff: Philipp-Schnell-Straße in Harheim hier: Erneuerung der Straßenbegrünung Bezug nehmend auf die Anregung an den Magistrat vom 24.10.2011, OM 448, wird der Magistrat gebeten, die Planung der Baumumpflanzaktion dem Ortsbeirat vorzustellen. Nach Auskunft des Grünflächenamtes sollen standortgerechte Bäume neu gesetzt werden. Dabei könne das Planungskonzept den Charakter des begrünten Straßenraumes beibehalten. Die ausgewiesenen Parkplätze bleiben zahlenmäßig erhalten. Begründung: Der Charakter der mit Bäumen begrünten Philipp-Schnell-Straße sollte nicht nur aus optischen Gründen erhalten bleiben bzw. nach dem Austausch der Bäume wiederhergestellt werden, sondern die Begrünung der Straße hat auch den Sinn, einerseits den Biotopwert des Straßenraumes zu erhöhen und andererseits die Umweltbedingungen für die Bewohner durch Verbesserung der Luftqualität zu sichern (Verminderung von CO2 durch Photosynthese grüner Pflanzen zu Sauerstoff). Daneben sollte nicht unterschätzt werden, welchen akustisch dämpfenden Einfluss Baumkronen innerhalb eines Straßenraumes haben und welche kühlende Wirkung von ihnen in heißen Jahreszeiten ausgeht. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 14 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 05.03.2012, ST 381 Stellungnahme des Magistrats vom 10.09.2012, ST 1451 Aktenzeichen: 66 0
Bäume in der Philipp-Schnell-Straße
Anregung an den Magistrat vom 24.10.2011, OM 448 entstanden aus Vorlage: OF 38/14 vom 09.10.2011 Betreff: Bäume in der Philipp-Schnell-Straße Der Magistrat wird gebeten, die Baumpflanzungen und die Baumscheiben in der Philipp-Schnell-Straße zu ändern bzw. teilweise zurückzubauen. Aufgrund der zu kleinen Baumscheiben haben die Bäume dort keinen Zuwachs und sind teilweise bereits abgestorben. Statt der vielen einzelnen über die gesamte Philipp-Schnell-Straße verteilten Bäume sollen in der Straße an weniger Standorten, aber dafür mit größeren Baumscheiben, fünf bis sieben Bäume einer für diesen Standort besser geeigneten Baumart gepflanzt werden. Bei der Planung muss berücksichtigt werden, dass die Anzahl der Parkplätze nicht verringert wird. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 14 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 24.02.2012, ST 332 Stellungnahme des Magistrats vom 10.09.2012, ST 1451 Aktenzeichen: 66 0
Messung von Lärmimmissionen vor dem Ausbau der Main-Weser-Bahn
Anregung an den Magistrat vom 30.05.2011, OM 85 entstanden aus Vorlage: OF 17/14 vom 11.05.2011 Betreff: Messung von Lärmimmissionen vor dem Ausbau der Main-Weser-Bahn Der Magistrat wird beauftragt, vor dem Beginn der Baumaßnahmen des Ausbaus der Main-Weser-Bahn (Erweiterung auf vier Gleise) in Harheim an verschiedenen Stellen (Riedhalsstraße, In den Biegen, Am Auweg, Hochfeldstraße) Lärmmessungen durchzuführen, um während und nach den Baumaßnahmen Vergleichsdaten über die Veränderung der Lärmbelastung zu haben. Begründung: Nach den Berechnungen der Bahn soll sich für Harheimer Wohngebiete keine so hohe Lärmbelastung ergeben, dass Lärmschutzmaßnahmen notwendig wären. Für die Beurteilung der Auswirkungen können jedoch nur reale Daten und nicht Prognosen oder Berechnungen die Grundlage sein. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 14 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 09.09.2011, ST 1035 Aktenzeichen: 69
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