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Bebauungsplan Nr. 910 hier: Anzahl der Stellplätze

Vorlagentyp: OF CDU

Begründung

Anzahl der Stellplätze Der Ortsbeirat bittet den Magistrat, um Auskunft über die Stellplatzsituation im zukünftigen Baugebiet. Es wird unterstellt, dass bei etwa 88 WE (ohne die 7 Doppelhäuser, die auf ihren Parzellen je 2x2 Stllpl anordnen können) mit einer Stellplatzdichte von 1,5 bis 1,8 Stellplätze pro WE zu rechnen ist. 88 x 1,5 (günstigster Fall) = 132 Stellpl. Davon 88 abgezogen, die auf den Parzellen nachgewiesen werden. Es verbleiben 44 Stllpl., die im öffentlichen Raum nachzuweisen sind. Überschläglich ermittelt, ergeben sich ca 24 Stellpl., die im öffentlichen Raum eingerichtet werden können. Es verbleiben 20 Stllpl. bis 30 Stellpl., die nicht dargestellt werden können. Die Ermittlung erfolgte auf dem umlaufenden Straßenring (Urnbergweg, Im Kalk, Eckstraße). Es wird dabei weiter unterstellt, dass die Stellplätze auf diesen Straßen ohne Inanspruchnahme der Bürgersteige eingerichtet werden. Die freie Fahrbahnfläche von 6,5 m abzügl. Stllpl-Breite von 2,25m ergibt sich zu 4,25 m. Bei Vollbelegung dieser Straßen ist mit 4,25m kein gegenverkehr möglich. Es wird daher vorgeschlagen, die bisherigen Hausbreiten von ca. 4,88m auf mind 5,5 -bis 6 m zu verbreitern. Damit reduzieren sich zu Gunsten komfortabler Häuser die Anzahl der WE und damit die damit bedingte Anzahl der Stellpl. U.U. zu einem erträglichen Maß.

Inhalt

Antrag vom 16.03.2015, OF 193/14

Betreff: Bebauungsplan Nr. 910 hier: Anzahl der Stellplätze Der Ortsbeirat bittet den Magistrat, um Auskunft über die Stellplatzsituation im zukünftigen Baugebiet. Es wird unterstellt, dass bei etwa 88 WE (ohne die 7 Doppelhäuser, die auf ihren Parzellen je 2x2 Stllpl anordnen können) mit einer Stellplatzdichte von 1,5 bis 1,8 Stellplätze pro WE zu rechnen ist. 88 x 1,5 (günstigster Fall) = 132 Stellpl. Davon 88 abgezogen, die auf den Parzellen nachgewiesen werden. Es verbleiben 44 Stllpl., die im öffentlichen Raum nachzuweisen sind. Überschläglich ermittelt, ergeben sich ca 24 Stellpl., die im öffentlichen Raum eingerichtet werden können. Es verbleiben 20 Stllpl. bis 30 Stellpl., die nicht dargestellt werden können. Die Ermittlung erfolgte auf dem umlaufenden Straßenring (Urnbergweg, Im Kalk, Eckstraße). Es wird dabei weiter unterstellt, dass die Stellplätze auf diesen Straßen ohne Inanspruchnahme der Bürgersteige eingerichtet werden. Die freie Fahrbahnfläche von 6,5 m abzügl. Stllpl-Breite von 2,25m ergibt sich zu 4,25 m. Bei Vollbelegung dieser Straßen ist mit 4,25m kein gegenverkehr möglich. Es wird daher vorgeschlagen, die bisherigen Hausbreiten von ca. 4,88m auf mind 5,5 -bis 6 m zu verbreitern. Damit reduzieren sich zu Gunsten komfortabler Häuser die Anzahl der WE und damit die damit bedingte Anzahl der Stellpl. U.U. zu einem erträglichen Maß.Hauptvorlage: Bericht des Magistrats vom 12.01.2015, B 15 Beratung im Ortsbeirat: 14

Beratungsverlauf 1 Sitzung

Sitzung 39
OBR 14
TO I, TOP 5
Angenommen
Auskunftsersuchen V 1298 2015 1. Die Vorlage B 15 dient zur Kenntnis. 2. Die Vorlage OF 193/14 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen.
Zustimmung:
Alle
Enthaltung:
Freie Wähler