Aufheben des eingeschränkten Halteverbotes (Zeichen Nr. 286 StVO) in der Straße Am Auweg von Hausnummer 1 bis Hausnummer 3
Vorlagentyp: OM
Inhalt
S A C H S T A N D :
Anregung an den Magistrat vom 24.09.2012, OM
1506 entstanden aus Vorlage:
OF 85/14 vom
05.09.2012 Betreff: Aufheben des eingeschränkten Halteverbotes
(Zeichen Nr. 286 StVO) in der Straße Am Auweg von Hausnummer 1 bis Hausnummer
3 Der Magistrat wird gebeten, das eingeschränkte Halteverbot
in dem oben bezeichneten Straßenabschnitt aufzuheben. Begründung: Das eingeschränkte Halteverbot ist schon seit vielen
Jahren eingerichtet. Genauso lange parken die Anwohner widerrechtlich in diesem
Bereich. Nach näherer Untersuchung stellt sich heraus, dass dieses
eingeschränkte Halteverbot an dieser Stelle kontraproduktiv und nicht
zielführend ist, da eine Beachtung die Verkehrssituation in der Straße Am Auweg
eher verschärft als verbessert. In dieser Straße wird wechselseitig geparkt. Die
Verkehrsteilnehmer finden somit keine Rennstrecke vor, was zumindest hier das
in der Vergangenheit oft bemängelte schnelle Fahren im Stadtteil verhindert
hat. Antragstellender Ortsbeirat:
Ortsbeirat 14
Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage:
Stellungnahme des
Magistrats vom 07.12.2012, ST 1850
Aktenzeichen: 32 1