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Aufheben des eingeschränkten Halteverbotes (Zeichen Nr. 286 StVO) in der Straße Am Auweg von Hausnummer 1 bis Hausnummer 3

Vorlagentyp: OM

Inhalt

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 24.09.2012, OM 1506 entstanden aus Vorlage: OF 85/14 vom 05.09.2012 Betreff: Aufheben des eingeschränkten Halteverbotes (Zeichen Nr. 286 StVO) in der Straße Am Auweg von Hausnummer 1 bis Hausnummer 3 Der Magistrat wird gebeten, das eingeschränkte Halteverbot in dem oben bezeichneten Straßenabschnitt aufzuheben. Begründung: Das eingeschränkte Halteverbot ist schon seit vielen Jahren eingerichtet. Genauso lange parken die Anwohner widerrechtlich in diesem Bereich. Nach näherer Untersuchung stellt sich heraus, dass dieses eingeschränkte Halteverbot an dieser Stelle kontraproduktiv und nicht zielführend ist, da eine Beachtung die Verkehrssituation in der Straße Am Auweg eher verschärft als verbessert. In dieser Straße wird wechselseitig geparkt. Die Verkehrsteilnehmer finden somit keine Rennstrecke vor, was zumindest hier das in der Vergangenheit oft bemängelte schnelle Fahren im Stadtteil verhindert hat. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 14 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 07.12.2012, ST 1850 Aktenzeichen: 32 1