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Meine Nachbarschaft: Cheruskerweg

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Vorlagen

OF (Antrag Ortsbeirat)

Querungshilfen in der Gotenstraße

01.06.2016 · Aktualisiert: 12.10.2016

S A C H S T A N D : Antrag vom 01.06.2016, OF 92/6 Betreff: Querungshilfen in der Gotenstraße Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird gebeten im Rahmen der Schulwegsicherung zwei Querungshilfen über die Gotenstraße einzurichten, und zwar an der Einmündung Engelruhe und an der Einmündung Chattenweg. Begründung: In der neuen Wohnbebauung im Karreé zwischen Königsteiner-, Gotenstraße, Chattenweg und Engelsruhe wohnen viele junge Familien mit Kindern die schulpflichtig sind. Ihr Weg zur Walter-Kolb-Schule führt über die Gotenstraße. Dort ist zwar Tempo 30, doch die Gotenstraße ist stark befahren und wegen dem Bus, der dort entlangfährt, auch Vorfahrtstraße. Zudem benutzen viele Autofahrer die Gotenstraße als Schleichweg auf dem Weg von Höchst zur A 66 und B 8 in Richtung MTK und MTZ, um den oft verstopften und damit zeitraubenden Weg über Burgeunderweg und Königsteiner Straße zu umgehen. Deshalb ist hier zur Sicherung der Kinder eine Querungshilfe sinnvoll, so wie sie bereits in der Nähe in der Rugierstraße besteht (ebenfalls eingerichtet als Schulwegsicherung zur Walter-Kolb-Schule). Zwei Querungshilfen sind sinnvoll, weil die Kinder dann an zwei Stellen die Straße sicherer überqueren können und weil dadurch auch für die Autofahrer insgesamt das Signal, vorsichtig und nicht zu schnell zu fahren, zweimal gegeben wird. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 3. Sitzung des OBR 6 am 28.06.2016, TO I, TOP 31 Beschluss: 1. Die Ortsvorsteherin wird beauftragt, in dieser Angelegenheit einen Ortstermin mit den zuständigen Ämtern im Rahmen der Schulwegsicherung zu organisieren. 2. Die Vorlage OF 92/6 wird zurückgestellt, bis der Ortstermin stattgefunden hat. Abstimmung: Einstimmige Annahme 5. Sitzung des OBR 6 am 04.10.2016, TO I, TOP 7 Beschluss: Die Vorlage OF 92/6 wurde zurückgezogen.

Partei: SPD

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OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Leuchthinweis in der Königsteiner Straße

03.05.2016 · Aktualisiert: 29.07.2020

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 03.05.2016, OM 42 entstanden aus Vorlage: OF 34/6 vom 28.04.2016 Betreff: Leuchthinweis in der Königsteiner Straße Der Magistrat wird gebeten, in der Königsteiner Straße von der B 8 kommend in Richtung Höchst (d. h. stadteinwärts) kurz nach Beginn des Tempo 30-Abschnitts und noch vor der Einmündung mit der Hans-Böckler-Straße (z. B. an der Stange mit dem Vorfahrtschild) ein Leuchthinweis zu installieren. Dieser Leuchthinweis soll, genauso wie der in der Gotenstraße kurz nach dem Krankenhaus installierte, die Geschwindigkeit messen und mittels eines visuellen Zeichens auf eine erhöhte Geschwindigkeit (rote Schrift) bzw. auf Einhaltung von Tempo 30 (grüne Schrift) hinweisen. Begründung: Die Einführung von Tempo 30 in der Königsteiner Straße zeigt erste positive Ergebnisse. Da ein dauerhaftes Überwachen des Tempolimits nicht möglich ist, bietet sich der Leuchthinweis an, um diese positiven Ergebnisse zu verstetigen und zu erreichen, dass Tempo 30 eingehalten und somit auch der Verkehrslärm gemindert wird. Auf der Gotenstraße hat sich diese Einrichtung sehr gut bewährt. Nach Hinweis der zuständigen Fachämter könnte ein Leuchthinweis aufgestellt werden, wenn dies der Ortsbeirat mit einem Beschluss beantragt. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 25.07.2016, ST 976 Aktenzeichen: 32 1

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Bericht zum Verkehrsversuch „Tempo 30 auf der Königsteiner Straße“

16.02.2016 · Aktualisiert: 15.06.2020

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 16.02.2016, OM 5008 entstanden aus Vorlage: OF 1610/6 vom 14.02.2016 Betreff: Bericht zum Verkehrsversuch "Tempo 30 auf der Königsteiner Straße" Der Magistrat wird gebeten, über die Entwicklung des Verkehrsversuchs mit der Einführung von Tempo 30 auf der Königsteiner Straße zwischen A 66 und Burgunderweg in einer der nächsten Sitzungen des Ortsbeirats zu berichten. Dabei ist mitzuteilen, inwiefern sich die Lärmbelastung verringert hat, Tempo 30 beachtet oder ggf. missachtet wird und ob der Verkehr in diesem Abschnitt womöglich seither erkennbar in seinem Fluss behindert wird. Außerdem ist zu berichten, ob sich der Verkehr von der Königsteiner Straße evtl. in die Nebenstraßen (Hans-Böckler-Straße, Engelsruhe, Chattenweg, Legienstraße) verlagert hat und es dort zu Tempo-Überschreitungen kommt. Wenn es zu Tempo-Überschreitungen kommen sollte, ist mitzuteilen, ob diese im Vergleich zu de r Zeit vor dem Verkehrsversuch zugenommen haben. Begründung: Vor nunmehr fast einem Jahr (nach Ostern 2015) wurde mit dem Verkehrsversuch und der Einrichtung von Tempo 30 im o. g. Abschnitt der Königsteiner Straße begonnen. Da ist es an der Zeit, dem Ortsbeirat und den Bürgerinnen und Bürgern über den bisherigen Verlauf des Versuchs zu berichten. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 09.05.2016, ST 750 Aktenzeichen: 32 1

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Geschwindigkeitskontrollen

01.12.2015 · Aktualisiert: 24.11.2020

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 01.12.2015, OM 4769 entstanden aus Vorlage: OF 1535/6 vom 12.11.2015 Betreff: Geschwindigkeitskontrollen Der Magistrat wird gebeten, verstärkte Geschwindigkeitskontrollen auf den Schulwegen zu den Grundschulen in Höchst und Unterliederbach durchzuführen. Dabei sollten folgende Straßen besonders berücksichtigt werden: - Liederbacher Straße in Höhe Hermann-Waibel-Allee; - Schmalkaldener Straße in Höhe Aldi-Markt; - Sossenheimer Weg in Höhe Teutonenweg; - Kurmainzer Straße in Höhe Friedhof Kurmainzer Straße. Begründung: Eltern berichteten gegenüber dem Ortsbeirat von Autofahrern, die an Fußgängerüberwegen, welche auf Schulwegen liegen, die Geschwindigkeit nicht einhalten bzw. Verkehrsteilnehmer überholen, welche Fußgänger die Straße passieren lassen möchten. Dies führt zu gefährlichen Situationen, welchen durch gezielte Kontrollen entgegengewirkt werden sollte. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 15.02.2016, ST 330 Aktenzeichen: 32 4

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Bürgersteig im Kreuzungsbereich Sossenheimer Weg/Gotenstraße

03.11.2015 · Aktualisiert: 24.11.2020

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 03.11.2015, OM 4651 entstanden aus Vorlage: OF 1507/6 vom 13.10.2015 Betreff: Bürgersteig im Kreuzungsbereich Sossenheimer Weg/Gotenstraße Der Magistrat wird gebeten, den Bürgersteig im Kreuzungsbereich Sossenheimer Weg/ Gotenstraße dort in einen ordentlichen bzw. sicheren Zustand zu bringen, wo er sich in schlechtem Zustand befindet (lose oder fehlende Steine, hohe Niveauunterschiede zwischen Bürgersteig und Kanaldeckeln, starker Unkrautbewuchs an Absperrpfosten). Begründung: Der Bürgersteig im o. g. Kreuzungsbereich befindet sich in einem Zustand, der verbessert werden muss. An mehreren Stellen haben sich Steine gelöst bzw. fehlen ganz, besonders dort, wo die Fußgängerüberwege sind. Neben dem unansehnlichen Erscheinungsbild bedeutet das allerdings auch, dass hier Stolperfallen für die Fußgänger bestehen. Das gilt genauso in der Gotenstraße im Bereich des Lebensmittelgeschäftes an der Ecke der Kreuzung, wo es zum Teil hohe Niveauunterschiede zwischen Bürgersteig und Kanaldeckeln gibt. Und um die Absperrpfosten in der Gotenstraße, die verhindern, dass dort Autos auf dem Radweg bzw. Bürgersteig abgestellt werden, hat sich ein Unkrautbewuchs entwickelt, der ebenso das Erscheinungsbild der Straße an dieser Stelle stark herabsetzt. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 11.01.2016, ST 50 Aktenzeichen: 66 2

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

1. Königsteiner Straße und Gotenstraße - neues Verkehrskonzept 2. Radfahren in der Gotenstraße durchgängig in beide Richtungen

03.11.2015 · Aktualisiert: 12.02.2021

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 03.11.2015, OM 4654 entstanden aus Vorlage: OF 1510/6 vom 13.10.2015 Betreff: 1. Königsteiner Straße und Gotenstraße - neues Verkehrskonzept 2. Radfahren in der Gotenstraße durchgängig in beide Richtungen Der Magistrat wird gebeten, 1. die Studie für ein neues Verkehrskonzept für die Königsteiner Straße und die Gotenstraße nunmehr abzuschließen und im Ortsbeirat in einer öffentlichen Sitzung vorzustellen sowie bei dieser Studie zu berücksichtigen, dass in der Gotenstraße durchgängig das Fahrradfahren in beide Richtungen zugelassen bzw. ermöglicht wird. 2. in der Gotenstraße die Möglichkeit zum durchgängigen Fahrradfahren in beide Fahrtrichtungen unabhängig von der Umsetzung des neuen Verkehrskonzeptes zeitnah einzurichten. Dabei soll geprüft werden, ob eine Lösung wie in der Kasinostraße in Höchst infrage kommen kann (separate Fahrradspur auf der Fahrbahn gegen die Fahrtrichtung der Einbahnstraße) oder ob - wie in vielen anderen Straßen inzwischen schon Praxis - auf der Fahrbahn ein Fahrradschutzstreifen für Radfahrer, die in der Fahrtrichtung der Autos unterwegs sind, aufgebracht und für Radfahrer, die in die Gegenrichtung fahren, der jetzige Fahrradweg auf dem Bürgersteig verwendet werden kann. Begründung: Bereits im Mai 2013 hatte der Magistrat mitgeteilt, er lasse in einer Studie mögliche Lösungsansätze für ein neues Verkehrskonzept für die Königsteiner Straße ausloten, in das auch die Gotenstraße einbezogen werden würde. Da diese Studie bzw. das neue Konzept aber auf sich warten ließ, hatte der Ortsbeirat Ende letzten Jahres schon einmal nachgefragt. Doch auch auf diese Nachfrage ist bis heute keine Antwort erfolgt. Das angekündigte Konzept sollte vor allem auch die Belange des öffentlichen Personennahverkehrs sowie des Fuß- und Radverkehrs besser berücksichtigen als bisher. Dies sind alles sehr wichtige und berechtigte Anliegen der Anwohner der vom Autoverkehr sehr stark belasteten Königsteiner Straße und Gotenstraße. Das gilt besonders auch für das Radfahren in der Gotenstraße, in der bisher nur das Fahren auf dem Radweg mit dem Autoverkehr zulässig ist. Was aber an anderer Stelle in Frankfurt bereits möglich ist, muss hier auch möglich sein (siehe o. g. Beispiele). Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 04.03.2016, ST 448 Stellungnahme des Magistrats vom 01.08.2016, ST 1008 Antrag vom 19.09.2016, OF 184/6 Anregung an den Magistrat vom 04.10.2016, OM 614 Aktenzeichen: 32 1

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Bolzplatz in Unterliederbach-West

06.10.2015 · Aktualisiert: 24.11.2020

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 06.10.2015, OM 4577 entstanden aus Vorlage: OF 1473/6 vom 19.09.2015 Betreff: Bolzplatz in Unterliederbach-West Der Magistrat wird gebeten, zeitgleich mit der zuletzt für nächstes Jahr angekündigten Errichtung eines neuen Spielplatzes am Rande der Parkstadt Unterliederbach einen Bolzplatz einzurichten. Begründung: Es ist gut, wenn der neue Spielplatz am Rande der Parkstadt im nächsten Jahr gebaut wird. Dabei ist aber auch ein Bolzplatz wichtig, denn Fußballspielen ist vor allem bei Jungs sehr beliebt. In Unterliederbach-Ost gibt es hinter der Walter-Kolb-Schule und am Ende des Cheruskerwegs schon viele Jahre zwei Bolzplätze, die sehr gut angenommen werden. Im gesamten Bereich von Unterliederbach-West und der Parkstadt gibt es jedoch leider überhaupt keinen Bolzplatz. Dass der Bedarf an einem solchen Platz auch hier groß ist, sieht man schon daran, dass Fußball zurzeit sehr oft auf dem Zaubernußplatz gespielt wird. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 15.01.2016, ST 151 Antrag vom 23.01.2017, OF 325/6 Auskunftsersuchen vom 14.02.2017, V 343 Aktenzeichen: 67 2

OF (Antrag Ortsbeirat)

Linie 59: Fahrplanstabilität

29.04.2015 · Aktualisiert: 27.05.2015

S A C H S T A N D : Antrag vom 29.04.2015, OF 1368/6 Betreff: Linie 59: Fahrplanstabilität Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob es möglich ist durch einen zusätzlichen Kurs zum Verspätungsausgleich, vor allem an der Endhaltestelle "Cheruskerweg", die Fahrplanstabilität zu verbessern. Begründung: Die Fahrplanstabilität der Linie 59 leidet häufig unter Verspätungen. An der Endhaltestelle "Cheruskerweg" hat die Linie 59 in der Hauptverkehrszeit nur 8 Minuten, außerhalb der HVZ und an Wochenenden zum Teil nur 4 Minuten Pause. Wenn sich ein Kurs durch die Verkehrslage bedingt Verspätung einfährt, kann diese durch die Pause an der Endhaltestelle "Cheruskerweg" kaum ausgeglichen werden. Fahrgäste berichten zudem, dass manche Kurse vorzeitig gedreht werden, um sie wieder in den Plan zu bringen. Ein zusätzlicher Kurs zum Verspätungsausgleich könnte hier Abhilfe schaffen. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 41. Sitzung des OBR 6 am 19.05.2015, TO I, TOP 37 Beschluss: Auskunftsersuchen V 1355 2015 Die Vorlage OF 1368/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: CDU

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OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Bauvorhaben im Markomannenweg

21.04.2015 · Aktualisiert: 04.02.2021

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 21.04.2015, OM 4042 entstanden aus Vorlage: OF 1326/6 vom 01.04.2015 Betreff: Bauvorhaben im Markomannenweg Vorgang: OM 3400/14 OBR 6; ST 1570/14 Der Magistrat wird gebeten, die in der Vorlage OM 3400 formulierte Anregung bzw. die gestellten Fragen zum Bauvorhaben im Markomannenweg nun zu befolgen bzw. zu beantworten. Begründung: Der Ortsbeirat hat in seiner Sitzung im September 2014 einstimmig beschlossen, dass es im Markomannenweg bei der Bebauung mit Reihenhäusern bleiben soll. Bisher wartet der Ortsbeirat vergeblich auf eine abschließende Stellungnahme des Magistrats. In Unterliederbach sind die Bürger über dieses Vorgehen empört, was sich letztens auch in der vergeblichen Neuwahl des Vorstandes des Nachbarschaftsvereins Unterliederbach gezeigt hat. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 09.09.2014, OM 3400 Stellungnahme des Magistrats vom 22.12.2014, ST 1570 Stellungnahme des Magistrats vom 03.08.2015, ST 1142 Aktenzeichen: 61 00

OF (Antrag Ortsbeirat)

Geschwindigkeitsanzeiger in der Königsteiner Straße

20.01.2015 · Aktualisiert: 19.03.2015

S A C H S T A N D : Antrag vom 20.01.2015, OF 1242/6 Betreff: Geschwindigkeitsanzeiger in der Königsteiner Straße Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird aufgefordert, bei der Einrichtung von Tempo 30 auf der Königsteiner Straße zwischen A 66 und Burgunderweg einen Geschwindigkeitsanzeiger, wie er z.B. bereits in der Gotenstraße aufgestellt ist, zu installieren, und zwar für beide Fahrtrichtungen. Begründung: Es ist sehr zu begrüßen, dass nun Tempo 30 im o.g. Bereich der Königsteiner Straße eingeführt wird. In der Gotenstraße hat sich der o.g. Geschwindigkeitsanzeiger sehr bewährt, um die Autofahrer dazu zu bringen, das Tempolimit auch zu beachten. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 38. Sitzung des OBR 6 am 10.02.2015, TO I, TOP 8 Beschluss: Die Vorlage OF 1242/6 wird so lange zurückgestellt, bis dem Ortsbeirat der Markierungsplan zur Umgestaltung des Straßenquerschnitts in der Königsteiner Straße vorliegt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 39. Sitzung des OBR 6 am 10.03.2015, TO I, TOP 7 Beschluss: Die Vorlage OF 1242/6 wurde zurückgezogen.

Partei: SPD

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OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Bauvorhaben im Markomannenweg

09.09.2014 · Aktualisiert: 04.02.2021

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 09.09.2014, OM 3400 entstanden aus Vorlage: OF 1102/6 vom 25.08.2014 Betreff: Bauvorhaben im Markomannenweg Der Magistrat wird gebeten, dafür Sorge zu tragen, dass die Bebauung am Markomannenweg nicht größer ausfällt, als ursprünglich versprochen, das heißt, 228 Wohnungen und zwölf Reihenhäuser umfasst . Außerdem wird der Magistrat gebeten, folgende Fragen zu beantworten: 1. Ist eine Mehrgeschossbebauung entgegen den vorher gegebenen Versprechen überhaupt rechtens? 2. Gedenkt der Magistrat, die politischen Gremien irgendwann über die geänderten Planungen zu informieren? Begründung: Auf einer großen Tafel an der Ecke Engelsruhe/Markomannenweg ist heute noch zu lesen, dass hier im Rahmen des Bund-Länder-Programms Soziale Stadt mit finanzieller Unterstützung des Landes Hessen insgesamt 228 Wohnungen und zwölf Reihenhäuser gebaut werden sollen. Diese Bebauung würde sich auch gut in das Umfeld einfügen. Inzwischen wurde die Hellerhof AG jedoch von der städtischen Gesellschaft ABG Frankfurt Holding übernommen, die hier statt der Reihenhäuser Mehrgeschosswohnungsbau mit drei Stockwerken plus Staffelgeschoss errichten will. Baubeginn soll bereits im Herbst 2014 sein. In einem Gespräch am 15.05.2014 im Bewohnertreff Unterliederbach, das von der Quartiersmanagerin und vom Nachbarschaftsverein initiiert worden war, erklärte ein Vertreter der ABG, dass man den Bau von Reihenhäusern nicht für wirtschaftlich halte und sich deswegen für den Mehrgeschosswohnungsbau entschieden habe. Hierzu gibt es jedoch keinen Beschluss der politischen Gremien. Das Vorhaben stellt einen Wortbruch gegenüber den Menschen im Quartier dar, insbesondere auch gegenüber den Vertretern des Beirats Soziale Stadt, die in vielen Gesprächen die bisherigen Pläne gegenüber der Nachbarschaft kommuniziert hatten. Es gibt Eigenheimbesitzer im Alemannenweg, die sich im Vertrauen auf diese Pläne, die auf der Schautafel zu sehen sind, für einen Kauf entschieden haben und sich nun einer Bebauung direkt an ihren Hausgärten ausgesetzt sehen. Sie gingen von einer Reihenhausbebauung aus und bekommen statt dessen einen Viergeschosser vor den Gartenzaun gesetzt. Alle ehemaligen 21 Mitglieder des Beirats Soziale Stadt finden dies skandalös und fühlen sich hintergangen. Hat man ihnen doch immer von der Wichtigkeit der Bürgerbeteiligung erzählt, und nun werden neun Jahre Bewohnerbeteiligung und großes ehrenamtliches Engagement der Beteiligten einfach ignoriert und übergangen. Außerdem wurden die Beiratsmitglieder immer als Multiplikatoren benannt und sehen sich nun im Stadtteil immer mehr Kritik ausgesetzt, weil sie diejenigen waren, die über Jahre die Pläne in die Bewohnerschaft getragen haben. Nun sind die ehrenamtlich Engagierten die Dummen. Es war immer ein Anliegen der Beteiligten, bisher auch in guter Zusammenarbeit mit der Stadt Frankfurt, das Quartier Unterliederbach-Ost, das einmal einen schlechten Ruf hatte, aufzuwerten. Dazu ist es aber wichtig, weiter auf eine gute Durchmischung der Bevölkerung zu achten. Es besteht die Gefahr, dass durch die Konzentration in der Mehrgeschossbebauung ein neuer sozialer Brennpunkt entstehen könnte. Überall in Frankfurt kann man dagegen beobachten, dass Reihenhäuser gerade sehr gut im Trend liegen und gewinnbringend zu verkaufen sind. Offensichtlich möchte die ABG Frankfurt Holding aber zulasten der Einwohner im Stadtteil und unter Bruch gegebener Versprechen noch einen höheren Gewinn machen. Hier wird wertvolles Vertrauen verspielt! Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 22.12.2014, ST 1570 Antrag vom 01.04.2015, OF 1326/6 Anregung an den Magistrat vom 21.04.2015, OM 4042 Stellungnahme des Magistrats vom 03.08.2015, ST 1142 Aktenzeichen: 61 00

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Umleitung während der Grunderneuerung des Burgunderwegs

06.05.2014 · Aktualisiert: 05.11.2020

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 06.05.2014, OM 3096 entstanden aus Vorlage: OF 1020/6 vom 27.04.2014 Betreff: Umleitung während der Grunderneuerung des Burgunderwegs Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten und möglichst umzusetzen, dass bei der für die Sommerferien vorgesehenen Erneuerung des Burgunderwegs der Verkehr für die Zeit der dafür erforderlichen Sperrung des Burgunderwegs wie folgt umgeleitet wird: Der Verkehr von Süden in Richtung A 66 wird von der Gotenstraße links in den Sossenheimer Weg geleitet und von dort nach rechts in die Königsteiner Straße. In dieser findet zwischen Sossenheimer Weg und Burgunderweg Zweirichtungsverkehr statt. Der Verkehr von Norden, aus der Siedlung Engelsruhe, wird auf der Gotenstraße ebenfalls bis zum Sossenheimer Weg geführt und von dort auf die Königsteiner Straße. Im Bereich zwischen Burgunderweg und Sossenheimer Weg wird die Gotenstraße im Zweirichtungsverkehr befahren. Begründung: Die vom Amt für Straßenbau und Erschließung in der letzten Sitzung des Ortsbeirats vorgestellte Lösung für die Umleitung während der Sanierung des Burgunderwegs würde die Straßen in der Engelsruhe sehr stark mit dem gesamten Verkehr in Richtung A 66 belasten. Auch der 59er-Bus müsste durch den Chattenweg oder die Engelsruhe fahren, die auch sehr eng sind. Sicherlich müssten zudem viele Parkplätze wegfallen, in einem Gebiet, wo es - wie fast überall - schon jetzt zu wenig Parkplätze gibt. Die vorgeschlagene Variante würde die bisher vom Durchgangsverkehr nicht belasteten engen Straßen auch weiterhin unbelastet lassen und es müssten keine Parkplätze wegfallen. Den Verkehr in den genannten Abschnitten der Königsteiner Straße und der Gotenstraße in beide Richtungen zu führen, wäre sicher machbar. Auch die Ampelphasen könnten entsprechend angepasst werden. Es könnte in dieser Zeit im Übrigen getestet werden, wie sich der Zweirichtungsverkehr in beiden Straßen an dieser Stelle bewährt. Denn es werden ja bereits Überlegungen angestellt, ob evtl. Zweirichtungsverkehr in beiden Straßen nicht wieder dauerhaft eingeführt werden kann. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 19.09.2014, ST 1235 Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 33. Sitzung des OBR 6 am 09.09.2014, TO I, TOP 5 Beschluss: Es dient zur Kenntnis, dass der Magistrat zwischenzeitlich eine (vorläufige) schriftliche Stellungnahme vorgelegt hat. Aktenzeichen: 32 1

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Geschwindigkeitskontrollen in der Gotenstraße

18.02.2014 · Aktualisiert: 03.06.2020

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 18.02.2014, OM 2883 entstanden aus Vorlage: OF 920/6 vom 29.01.2014 Betreff: Geschwindigkeitskontrollen in der Gotenstraße Der Magistrat wird gebeten, die Daten des stationären Geschwindigkeitsanzeigers vor der Karl-Oppermann-Schule in der Gotenstraße auszuwerten und dem Ortsbeirat mitzuteilen. Sollte sich aus den Daten ergeben, dass zu schnell gefahren wird, wird der Magistrat weiterhin gebeten, zwischen dem Höchster Krankenhaus und der Euckenstraße verstärkt Geschwindigkeitskontrollen durchzuführen. Begründung: In diesem Abschnitt der Gotenstraße, so beklagen sich Anwohner, halten sich viele Autofahrerinnen und -fahrer nicht an die vorgeschriebene Geschwindigkeitsbegrenzung von Tempo 30. Die Daten des stationären Geschwindigkeitsanzeigers könnten aufzeigen, ob dies tatsächlich so ist. Für den Fall, dass die Beobachtungen zutreffen, hält es der Ortsbeirat für geboten, die Geschwindigkeitskontrollen zu intensivieren, zumal in dem betroffenen Bereich das Höchster Krankenhaus sowie zwei Kindergärten und eine Schule liegen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 26.05.2014, ST 688 Aktenzeichen: 32 1

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Gotenstraße: Einheitliche Tempo 30-Regelung

21.01.2014 · Aktualisiert: 03.06.2020

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 21.01.2014, OM 2775 entstanden aus Vorlage: OF 888/6 vom 04.01.2014 Betreff: Gotenstraße: Einheitliche Tempo 30-Regelung Der Magistrat wird gebeten, die Geschwindigkeit auf der gesamten Länge der Gotenstraße einheitlich auf Tempo 30 zu begrenzen. Begründung: Auf der Gotenstraße gilt bis auf ein Teilstück von circa 270 Metern Tempo 30. In dem kurzen Abschnitt leiden die Anwohner aufgrund der Beschleunigungen der Verkehrsteilnehmer unter erhöhten Emissionen sowie erhöhtem Lärm. Daher bittet der Ortsbeirat den Magistrat, auch das kleine Teilstück der Gotenstraße auf Tempo 30 zu begrenzen und somit die Lücke in der Gotenstraße zu schließen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 02.06.2014, ST 745 Beratung im Ortsbeirat: 6 Aktenzeichen: 32 1

OA (Anregung Ortsbeirat)

Lärmaktionsplan: Minderungsmaßnahmen für innerörtliche Straßen aufnehmen

27.08.2013 · Aktualisiert: 12.11.2020

S A C H S T A N D : Anregung vom 27.08.2013, OA 409 entstanden aus Vorlage: OF 760/6 vom 12.08.2013 Betreff: Lärmaktionsplan: Minderungsmaßnahmen für innerörtliche Straßen aufnehmen Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird beauftragt, in den vom Regierungspräsidium (RP) Darmstadt zu erstellenden nächsten Lärmaktionsplan, Teilplan Straßenverkehr, die nachfolgend aufgeführte Minderungsmaßnahme aufnehmen zu lassen: Tempo 30 auf innerörtlichen Straßen im Ortsbezirk 6, auf denen in der Lärmkartierung 2012 (siehe Website des Landes Hessen zur Umgebungslärmrichtlinie des Landes Hessen unter http://laerm.hessen.de/Main.html?role=default) Werte gemäß Lärmindizes LDEN/LNight von über 65 bzw. 55 dB(A) eingetragen sind. Dazu sind durch den Magistrat die betroffenen Straßenabschnitte zu ermitteln. Dort ist Tempo 30 als Lärmminderungsmaßnahme beim RP einzufordern. 1. Besonders hervorzuheben sind dabei folgende Straßen: Königsteiner Straße, Gotenstraße, Liederbacher Straße, Pfaffenwiese, Alt-Zeilsheim/West-Höchster Straße, Alt-Sossenheim/Westerbachstraße, Kurmainzer Straße, Sossenheimer Weg, Waldschulstraße, Espenstraße/Lärchenstraße, Mainzer Landstraße in Nied, Oeserstraße in Nied. 2. Auszunehmen sind jedoch folgende Straßen bzw. Straßenabschnitte, da sie entweder außerhalb der Bebauung verlaufen oder eine besondere Verkehrsleitfunktion haben, das heißt, sie nehmen Verkehr auf, der von anderen Straßen ferngehalten werden soll (z. B. aus Gründen der Entlastung der Anwohner vor dem Verkehr): Schwanheimer Ufer, Schwanheimer Brücke, Stroofstraße, Mainzer Landstraße von der Birminghamstraße stadtauswärts sowie ab Nied Kirche bis zur Bolongarostraße, Oeserstraße durch den Niedwald bis zum Römerhof, Schmalkaldener Straße, Hunsrückstraße von der Schmalkaldener Straße bis zur Silostraße, Silostraße, Pfaffenwiese von der Silostraße bis zum Ortsrand Zeilsheim, Hoechster-Farben-Straße. Auf den Straßen unter Ziffer 2. soll - dort, wo Wohnbevölkerung betroffen und dies möglich ist - durch alternative Maßnahmen, wie z. B. Lärmschutzwände, Lärmminderung erreicht werden. Hervorzuheben ist hier besonders die Straße Schwanheimer Ufer . Begründung: Im Laufe dieses Jahres wird der Lärmaktionsplan des Landes Hessen, der Teil der gesetzlich geregelten Lärmminderungsplanung (§ 47 BImSchG) ist, aktualisiert. Grundlage für die Erstellung des Lärmaktionsplans sind strategische Lärmkarten (Kartierungen), in denen die Belastungswerte dargestellt werden. Die Lärmkarten sind mittlerweile erstellt und stehen jedem Bürger im Internet zur Verfügung (Hessisches Landesamt für Umwelt und Geologie: www.hlug.de; direkter Link: http://laerm.hessen.de/Main.html?role=default). Werden aufgrund der Darstellung in den Lärmkarten bestimmte Belastungswerte überschritten, sind die Behörden verpflichtet, im Lärmaktionsplan entsprechende Minderungsmaßnahmen festzulegen. In der Endversion des Lärmaktionsplans, Stufe 1, veröffentlicht am 15.11.2010, heißt es im Abschnitt "Grundlagen der Lärmaktionsplanung" auf Seite 41: "In der ersten Stufe der Lärmaktionsplanung werden zunächst für alle Lärmkonfliktpunkte (LDEN/LNight > 70/60 dB(A)) Maßnahmen zur Minderung der Lärmbelastung erarbeitet. Im Lärmaktionsplan der Stufe 2 werden zusätzlich Maßnahmen für die Lärmbelastungspunkte (LDEN/LNight > 65/55 dB(A)) entwickelt." Der Lärmaktionsplan, Teilplan Straßenverkehr, stellt die in Durchführung befindlichen und für die nächsten Jahre geplanten Lärmminderungsmaßnahmen im Straßenbereich vor. Der Lärmaktionsplan bildet darüber hinaus die Grundlage, auf deren Basis die zuständigen Behörden weitere Lärmminderungsmaßnahmen, wie z. B. Geschwindigkeitsreduzierungen, prüfen und ergreifen können. Zuständige Behörde für die Aufstellung von Lärmaktionsplänen ist in Hessen das "örtlich" zuständige Regierungspräsidium. Hinsichtlich der Region Frankfurt am Main wird somit die Aufgabe der Lärmminderungsplanung durch das Regierungspräsidium Darmstadt wahrgenommen. Die Kommunen werden vom RP aufgefordert, "Konfliktpunkte" zu definieren sowie entsprechende Minderungsmaßnahmen auszuarbeiten und an das RP weiterzuleiten. Minderungsmaßnahmen und Vorschläge bezüglich der Lärmaktionsplanung, die von einer Kommune stammen, haben wesentlich höheres Gewicht als Einwendungen bzw. Anregungen, die durch Einzelpersonen (Öffentlichkeit) an das RP herangetragen werden. Entscheidend ist, dass dem RP die "gewünschten" Minderungsmaßnahmen rechtzeitig vor der Erstellung des Entwurfs vorliegen. Die Chance, dass Einwendungen und Anregungen, die erst nach der Veröffentlichung des Entwurfs an das RP eingereicht werden, dann später doch noch in der Endversion des Lärmaktionsplans aufgeführt werden, ist sehr gering. Diese Anregungen landen in einem "unbedeutenden" Anhang und werden eigentlich nicht wirklich "ernst" genommen gemäß dem Motto: "Die Öffentlichkeit hatte die gesetzlich geregelte Möglichkeit, Anregungen und Einwendungen vorzutragen." Deshalb ist es wichtig und sinnvoll, schon jetzt den Magistrat aufzufordern, für den Ortsbezirk 6 bestimmte Minderungsmaßnahmen als notwendige lärmmindernde Maßnahmen für den Lärmaktionsplan des Landes Hessen einzufordern. Der Straßenverkehr und die damit verbundene Lärmbelastung hat in den letzten Jahren extrem zugenommen. Damit ist eine zunehmende Gesundheitsgefährdung der Anwohner verbunden. Tempo 30 reduziert den Straßenlärm erheblich (vgl. auch Vortrag von Prof. Dr. Spessert von der FH Jena im Ortsbeirat 6). Tempo 30 ist darüber hinaus eine kostengünstige und schnell umsetzbare Maßnahme. Neben dem positiven Einfluss auf die Verkehrssicherheit wird eine Tempo 30-Anordnung in den genannten Straßen aufgrund der örtlichen Gegebenheiten zu einem besseren Verkehrsfluss führen. Somit stellt eine Tempo 30-Anordnung in diesen Straßen auch keinen Nachteil für die Verkehrsinteressen der Nutzer dar. Auch die Belange des Wirtschaftsverkehrs werden nicht eingeschränkt. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 13.01.2014, ST 46 Antrag vom 27.02.2014, OF 953/6 Anregung an den Magistrat vom 18.03.2014, OM 2952 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Umwelt und Sport Verkehrsausschuss Zuständige sonstige Gremien: KAV Versandpaket: 04.09.2013 Beratungsergebnisse: 23. Sitzung des Ausschusses für Umwelt und Sport am 26.09.2013, TO I, TOP 25 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage OA 409 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: CDU und GRÜNE gegen SPD, LINKE., FREIE WÄHLER, Piraten und RÖMER (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung: FDP (= Ablehnung) 23. Sitzung des Verkehrsausschusses am 01.10.2013, TO I, TOP 34 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage OA 409 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: CDU und GRÜNE gegen SPD, LINKE., FREIE WÄHLER und RÖMER (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung: FDP (= Ablehnung) Piraten (= Annahme) 13. Sitzung der KAV am 28.10.2013, TO II, TOP 28 Beschluss: Die Vorlage OA 409 wird abgelehnt. Beschlussausfertigung(en): § 3713, 23. Sitzung des Ausschusses für Umwelt und Sport vom 26.09.2013 Aktenzeichen: 79 3

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Querungshilfe Teutonenweg

09.04.2013 · Aktualisiert: 19.10.2020

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 09.04.2013, OM 2107 entstanden aus Vorlage: OF 690/6 vom 22.03.2013 Betreff: Querungshilfe Teutonenweg Vorgang: OM 360/11 OBR 6; ST 1300/11 In der Vorlage ST 1300 hat der Magistrat ausgeführt, dass er beabsichtigt, der Anregung des Ortsbeirats hinsichtlich der Einrichtung einer Querungshilfe im Teutonenweg zu folgen. Er hat in diesem Zusammenhang aber eine andere Örtlichkeit für die Querungshilfe vorgeschlagen. Der Ortsbeirat hat dem Vorschlag nicht widersprochen. Seitdem ist leider nichts weiter passiert, die Querungshilfe ist nicht verwirklicht worden. Vor diesem Hintergrund wird der Magistrat gebeten, die in der Vorlage ST 1300 beschriebene Maßnahme (Einrichtung einer Querungshilfe im Teutonenweg) an der von ihm vorgeschlagenen Stelle umzusetzen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 13.09.2011, OM 360 Stellungnahme des Magistrats vom 02.12.2011, ST 1300 Stellungnahme des Magistrats vom 28.06.2013, ST 964 Aktenzeichen: 32 1

OA (Anregung Ortsbeirat)

Tempo 30 auf der Königsteiner Straße

22.01.2013 · Aktualisiert: 15.04.2014

S A C H S T A N D : Anregung vom 22.01.2013, OA 306 entstanden aus Vorlage: OF 596/6 vom 21.12.2012 Betreff: Tempo 30 auf der Königsteiner Straße Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, die notwendigen Schritte zu ergreifen, damit Tempo 30 auf der Königsteiner Straße im Bereich von der Abfahrt der BAB 66 bis zum Dalbergkreisel eingeführt werden kann. Im Zuge der Aufstellung der Tempo 30-Schilder sind die Ampelphasen auf der gesamten Strecke so anzupassen, dass bei Tempo 30 eine Grüne Welle geschaltet ist. An einer geeigneten Stelle ist ein Geschwindigkeitsanzeiger, wie er schon in der Gotenstraße steht, aufzustellen. Begründung: Im Lärmaktionsplan des Landes Hessen ist der Handlungsbedarf für lärmmindernde Maßnahmen, wie z. B. ein Tempolimit, für Höchst und Unterliederbach ausdrücklich anerkannt. Dabei wird zudem auf die Lärmminderungsplanung der Stadt Frankfurt aus dem Jahr 2004 verwiesen, in der steht, dass die Stadt prüfen soll, ob aus Lärmschutzgründen auf durch Verkehr sehr hoch belasteten Hauptstraßen Tempo 30 eingeführt werden kann. In der Bolongaro- und der Kasinostraße, die jeweils als "hoch belastet" eingestuft sind, ist Tempo 30 inzwischen eingeführt. Die Königsteiner Straße ist sogar als noch stärker belastet eingestuft, nämlich in der Kategorie "extrem hoch belastet", übrigens genauso wie die Emmerich-Josef-Straße zwischen Zuckschwerdtstraße und Andreasplatz, wo Tempo 30 auch bereits besteht. Der Ortsbeirat hatte vor zwei Jahren beschlossen, Tempo 30 für den Abschnitt von der Abfahrt der BAB 66 bis zum Sossenheimer Weg zunächst zumindest versuchsweise einzuführen. Bereits vor einem Jahr hätte dieser Versuch eigentlich umgesetzt werden sollen. Bis heute ist aber noch nichts geschehen. Es ist auch nicht absehbar, dass die zuständigen Stellen des Landes ihre hierfür erforderliche Zustimmung überhaupt noch erteilen wollen. Deshalb sollen nun die erforderlichen Schritte ergriffen werden, um gemäß den Vorgaben und Möglichkeiten der Lärmminderungsplanung und des Lärmaktionsplans durch ein Tempolimit für die vom Autoverkehr geplagten Anwohner der Königsteiner Straße eine Entlastung von Lärm herbeizuführen. Im Übrigen ist durch diese Maßnahme auch eine Verringerung der Luftschadstoffe zu erwarten bzw. eine Erhöhung der Verkehrssicherheit. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Bericht des Magistrats vom 17.05.2013, B 270 Zuständige Ausschüsse: Verkehrsausschuss Versandpaket: 30.01.2013 Beratungsergebnisse: 17. Sitzung des Verkehrsausschusses am 19.02.2013, TO I, TOP 30 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Die Vorlage OA 306 wird dem Magistrat mit der Maßgabe zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen, dass im Rahmen der OA 1233/10 die Auswirkungen von Tempo 30 getestet werden. Abstimmung: CDU und GRÜNE gegen SPD, LINKE., Piraten und RÖMER (= Annahme) sowie FDP (= vereinfachtes Verfahren) und FREIE WÄHLER (= Ablehnung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: ÖkoLinX-ARL (= Annahme) REP (= Prüfung und Berichterstattung ohne Zusatz) 19. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 28.02.2013, TO II, TOP 40 Beschluss: Die Vorlage OA 306 wird dem Magistrat mit der Maßgabe zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen, dass im Rahmen der OA 1233/10 die Auswirkungen von Tempo 30 getestet werden. Abstimmung: CDU und GRÜNE gegen SPD, LINKE., Piraten, RÖMER und ÖkoLinX-ARL (= Annahme), FDP (= vereinfachtes Verfahren) sowie FREIE WÄHLER (= Ablehnung) und REP (= Prüfung und Berichterstattung ohne Zusatz) Beschlussausfertigung(en): § 2844, 19. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 28.02.2013 Aktenzeichen: 32 1

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Tempo 30 auf dem Sossenheimer Weg zwischen Gotenstraße und Teutonenweg

21.08.2012 · Aktualisiert: 05.12.2019

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 21.08.2012, OM 1385 entstanden aus Vorlage: OF 454/6 vom 26.07.2012 Betreff: Tempo 30 auf dem Sossenheimer Weg zwischen Gotenstraße und Teutonenweg Der Magistrat wird gebeten, das Erforderliche zu veranlassen, damit im Sossenheimer Weg zwischen Gotenstraße und Teutonenweg Tempo 30 eingeführt und der Mittelstreifen entfernt werden kann. Begründung: Der Sossenheimer Weg ist zwischen Gotenstraße und Grauer Stein verhältnismäßig eng. Im weiteren Verlauf zwischen Grauer Stein und Teutonenweg befindet sich die Walter-Kolb-Schule, eine Grund-, Haupt- und Realschule. Die Kinder überqueren dort die Fahrbahn an einer Bedarfsampel. Zudem wird bald eine weitere Bedarfsampel in diesem Bereich an der Einmündung mit dem Ambronenpfad eingerichtet, die Kinder ab drei Jahren auf ihrem Weg zum Kindergarten im Grauen Stein benutzen werden. Die o. g. Maßnahmen werden den Autoverkehr verlangsamen und damit dazu beitragen, dass die Verkehrssituation für alle Beteiligten insgesamt sicherer und entspannter wird. In anderen Straßen im Ortsbezirk 6, die ebenso wie der Sossenheimer Weg Stadtteilverbindungsstraßen und stark befahren sind, hat es sich bereits bewährt, auf den Mittelstreifen zu verzichten und nur Tempo 30 zuzulassen. Zudem ist durch die verringerte Geschwindigkeit auch ein positiver Effekt hinsichtlich des Autolärms zu erwarten. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 09.11.2012, ST 1689 Aktenzeichen: 32 1

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Tempo 100 auf der A 66 im Bereich Unterliederbach Lärmschutz für den Abschnitt zwischen dem Autobahnanschluss Schmalkaldener Straße und dem bereits jetzt bestehenden Tempo-Limit von 100 km/h im Bereich der Tankstelle an der Engelsruhe

12.06.2012 · Aktualisiert: 11.02.2020

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 12.06.2012, OM 1261 entstanden aus Vorlage: OF 413/6 vom 16.05.2012 Betreff: Tempo 100 auf der A 66 im Bereich Unterliederbach Lärmschutz für den Abschnitt zwischen dem Autobahnanschluss Schmalkaldener Straße und dem bereits jetzt bestehenden Tempo-Limit von 100 km/h im Bereich der Tankstelle an der Engelsruhe Vorgang: ST 1410/11 Hessen Mobil - Straßen- und Verkehrsmanagement (ehemals ASV Hessen) hat dem Magistrat mitgeteilt, dass "die Lärmimmission gemäß den maßgebenden Richtlinien auf Basis von Prognoseverkehrsbelastungen für den in der Anregung genannten Bereich der A 66 berechnet wurden. Rechtsgrundlage für straßenverkehrsrechtliche Maßnahmen zum Schutz der Bevölkerung vor Lärm sind die Straßenverkehrsordnung (§ 45 (1) Nr. 3) sowie die dazu erlassenen Lärmschutzrichtlinien Straßenverkehr. Danach kann eine Geschwindigkeitsbeschränkung aus Lärmschutzgründen nur angeordnet werden, wenn der vom Straßenverkehr herrührende Lärmmittelungspegel über den Grenzwerten von 70 dB(A) (tags) und 60 dB(A) (nachts) liegt und darüber hinaus durch die verkehrsbeschränkende Maßnahme um mindestens 3 dB(A) gesenkt werden kann. Das Ergebnis ist, dass die für reine Wohngebiete geltenden Grenzwerte weder tagsüber noch nachts überschritten werden. Darüber hinaus beträgt die Lärmminderung, die durch eine Geschwindigkeitsbeschränkung von 100 km/h erreicht werden kann, weniger als 3 dB(A). Eine Geschwindigkeitsbeschränkung von 100 km/h als straßenverkehrsrechtliche Maßnahme für den genannten Abschnitt ist daher nicht möglich." (siehe ST 1410/11) Nach umfangreichen Recherchen zu dieser Thematik muss festgestellt werden, dass es für die Anordnung eines entsprechenden Tempolimits nicht notwendig ist, dass neben der Richtwertüberschreitung des Lärmmittelungspegels auch zusätzlich noch eine Pegelminderung von mindestens 3 dB(A) erzielt werden muss. Laut Lärmschutz-Richtlinien-StV kann auf Autobahnen bei Richtwertüberschreitungen im Bereich von Wohnbebauung die Anordnung eines entsprechenden Tempolimits zur Vermeidung von Lärmpegelspitzen auch dann in Betracht kommen, wenn die mindestens zu erreichende Lärmpegelminderung von 3 dB(A) durch Geschwindigkeitsbeschränkungen rechnerisch nicht erreichbar ist. Zudem ist festzustellen, dass die Grenzwerte entgegen der Darstellung von Hessen Mobil - Straßen- und Verkehrsmanagement offensichtlich überschritten sind. Der Grenzwert (Auslösewert) für den Nachtzeitraum (22.00 Uhr bis 6.00 Uhr) liegt laut Lärmschutz-Richtlinien-StV bei 60 dB(A). Laut amtlicher Lärmkartierung des Landes Hessen aus dem Jahr 2007 liegt im o. g. Abschnitt der Lärmpegel für den Nachtbereich (LNight 22.00 Uhr bis 6.00 Uhr) bei über 65 dB(A), an den meisten Stellen sogar bei über 70 dB(A). Es ist außerdem davon auszugehen, dass auch die Tagesgrenzwerte überschritten werden. Dies ist mit den vorhandenen Daten jedoch nicht eindeutig zu belegen, da die vorliegende Lärmkartierung des Landes Hessen aus dem Jahr 2007 neben dem Lärmpegel für den Nachtbereich (LNight) nur noch den Lärmpegel für den sogenannten Tag-Abend-Nacht-Bereich (LDEN 00.00 Uhr bis 24.00 Uhr) und somit einen 24 Stunden-Tages-Durchschnittspegel angibt, während sich Hessen Mobil - Straßen- und Verkehrsmanagement und die Lärmschutz-Richtlinien-StV auf den Beurteilungspegel für den Tageszeitraum (6.00 Uhr bis 22.00 Uhr) beziehen. Der Grenzwert (Auslösewert) für den Tageszeitraum (6.00 Uhr bis 22.00 Uhr) liegt laut Lärmschutz-Richtlinien-StV bei 70 dB(A). Laut amtlicher Lärmkartierung des Landes Hessen aus dem Jahr 2007 liegt im o. g. Abschnitt der A 66 der bereits erwähnte 24 Stunden-Tages-Durchschnittspegel schon bei 65 dB(A). Grundsätzlich ist davon auszugehen, dass der Beurteilungspegel für den Tageszeitraum (6.00 Uhr bis 22.00 Uhr) üblicherweise um ca. 10 dB (A) höher liegt als der 24 Stunden-Tages-Durchschnittspegel. Daher ist weiterhin davon auszugehen, dass auch am Tag im o. g. Abschnitt der A 66 der Grenzwert überschritten wird. Damit scheint eine Herabsetzung der Geschwindigkeit ein verhältnismäßiges Mittel, um die Anwohnerinnen und Anwohner der Autobahn vor unzumutbaren Lärmbelastungen zu schützen. Dies vorausgeschickt, wird der Magistrat gebeten, an Hessen Mobil - Straßen- und Verkehrsmanagement erneut heranzutreten, sie mit den Rechercheergebnissen zu konfrontieren und eine Stellungnahme dazu einzufordern. Zudem sollten folgende Fragen detailliert beantwortet werden: 1. Von welchen aktuellen Ist-Immissionswerten (Beurteilungspegeln) geht Hessen Mobil - Straßen- und Verkehrsmanagement im Augenblick für den genannten Abschnitt der A 66 aus? 2. Welche genauen Berechnungsgrundlagen und Eingangsgrößen (Verkehrsstärke etc.) sowie Berechnungsalgorithmen liegen der Ermittlung für die aktuellen Ist-Immissionswerte zugrunde, und von wann stammen die einzelnen Daten? 3. Welche Prognosebelastungen wurden für die Ermittlung der aktuellen Immissionswerte zugrunde gelegt und von wann stammen diese? 4. Welcher Berechnungsvorgang wurde für die Berechnung der aktuellen Immissionswerte (Beurteilungspegel) zugrunde gelegt (die konkreten Berechnungsschritte sind einzeln darzulegen)? 5. In welcher Form muss die aktuelle Lärmbelastung an der A 66 eventuell noch nachgewiesen werden, um weitere gegebenenfalls notwendige Lärmschutzmaßnahmen auf Kosten des Bundes erwirken zu können? Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 19.12.2011, ST 1410 Stellungnahme des Magistrats vom 14.09.2012, ST 1507 Stellungnahme des Magistrats vom 08.04.2013, ST 505 Antrag vom 24.04.2013, OF 727/6 Anregung an den Magistrat vom 16.05.2013, OM 2219 Aktenzeichen: 32 1

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Radwegeplanung Sossenheimer Weg

15.05.2012 · Aktualisiert: 28.11.2019

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 15.05.2012, OM 1205 entstanden aus Vorlage: OF 396/6 vom 14.05.2012 Betreff: Radwegeplanung Sossenheimer Weg Vorgang: OM 1084/12 OBR 6 Der Magistrat wird gebeten, 1. die Radwegeplanung für den Sossenheimer Weg dergestalt zu überarbeiten, dass die Parkplatzbilanz, insbesondere zwischen Gotenstraße und Teutonenweg, nach Umsetzung der Maßnahme ausgeglichen bleibt. Sollte dies jedoch nicht möglich sein, wird auf die Umsetzung der Radwegeplanung in diesem Abschnitt verzichtet. 2. alternative Routen mit der Maßgabe einer ausgeglichenen Parkplatzbilanz zu prüfen, z. B. über die Rugierstraße. 3. die in der Planung vorgesehene Fußgängerbedarfsampel in Höhe des Ambronenpfads einzurichten. 4. im Bereich zwischen Bahnschranke und Kurmainzer Straße erst dann über die Einrichtung des Radwegs zu entscheiden, wenn der bereits vorgesehene Ortstermin mit Vertretern der beteiligten Ämter und des Ortsbeirats durchgeführt worden ist (siehe OM 1084). Begründung: Der Ortsbeirat 6 begrüßt grundsätzlich die Schaffung von Radwegeverbindungen, auch über den Sossenheimer Weg. Allerdings ist nach der im Ortsbeirat vorgestellten Planung erkennbar, dass es durch die geplante Umsetzung zu einem Wegfall der Parkplätze auf der Nordseite des Sossenheimer Wegs zwischen Gotenstraße und Teutonenweg kommt, ohne dass hierfür eine Ersatzlösung vorgeschlagen wird bzw. Ersatzparkplätze geschaffen werden. Aufgrund der bereits vorhandenen Parkplatzknappheit in diesem Bereich und den umliegenden Straßen, kann der Ortsbeirat der vorgestellten Planung nicht zustimmen, und regt daher eine Überarbeitung der Planung an mit dem Ziel einer ausgeglichenen Parkplatzbilanz. Für den Fall, dass dieses Ziel nicht erreichbar ist, sollten auch alternative Routenführungen geprüft werden. Ähnlich stellt sich die Situation im Bereich zwischen Bahnschranke und Kurmainzer Straße dar. Dort sollte schon seit Längerem ein Ortstermin stattfinden. Zuletzt wurde dies nochmals auf der Sitzung des Ortsbeirates im April 2012 beschlossen (OM 1084). Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 17.04.2012, OM 1084 Stellungnahme des Magistrats vom 13.08.2012, ST 1235 Stellungnahme des Magistrats vom 25.03.2013, ST 475 Aktenzeichen: 66 2

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Alemannenweg

17.04.2012 · Aktualisiert: 07.08.2012

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 17.04.2012, OM 1083 entstanden aus Vorlage: OF 352/6 vom 22.03.2012 Betreff: Alemannenweg Der Magistrat wird gebeten, den westlichen Bürgersteig des Alemannenwegs zwischen der Straße Engelsruhe und dem Chattenweg durch geeignete Maßnahmen gegen parkende Autos zu sichern. Begründung: Bürger haben sich an den Ortsbeirat 6 gewandt mit der Bitte, Maßnahmen zu ergreifen, um den Bürgersteig gegen geparkte Autos abzusichern. Da der Bürgersteig sehr schmal ist, müssen Fußgänger bei abgestellten Fahrzeugen zum Teil auf die Straße ausweichen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 06.08.2012, ST 1165 Beratung im Ortsbeirat: 6

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Zebrastreifen Rugierstraße/Ecke Teutonenweg

14.02.2012 · Aktualisiert: 05.06.2012

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 14.02.2012, OM 877 entstanden aus Vorlage: OF 252/6 vom 30.01.2012 Betreff: Zebrastreifen Rugierstraße/Ecke Teutonenweg Der Magistrat wird gebeten, den Zebrastreifen in der Rugierstraße/Ecke Teutonenweg für den Autoverkehr durch Beschilderung besser sichtbar zu machen. Begründung: Anwohner berichten, dass der Zebrastreifen in der Rugierstraße/Ecke Teutonenweg für Autofahrer schwer ersichtlich ist und daher oft erst sehr spät erkannt wird. Dadurch kommt es für Fußgänger zu gefährlichen Situationen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 04.06.2012, ST 877 Beratung im Ortsbeirat: 6

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Die Königsteiner Straße sicherer machen

29.11.2011 · Aktualisiert: 27.04.2020

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 29.11.2011, OM 626 entstanden aus Vorlage: OF 213/6 vom 28.11.2011 Betreff: Die Königsteiner Straße sicherer machen Der Ortsbeirat 6 ist betroffen und entsetzt über den tragischen Tod eines Kindes, das auf der Königsteiner Straße bei einem Verkehrsunfall ums Leben kam. Wir sind besorgt über das zunehmend rücksichtslose Verhalten im Straßenverkehr in Frankfurt. Wir appellieren an alle Verkehrsteilnehmer, gegenseitige Rücksichtnahme walten zu lassen und sich an die geltenden Verkehrsregeln zu halten. Nach jetzigem Ermittlungsstand hat ein Autofahrer eine schon länger Rot zeigende Ampel überfahren und das Kind, das über die Straße lief, dabei überfahren. Das Verkehrsdezernat hat nun verschiedene Vorschläge öffentlich gemacht, um diesen Abschnitt der Königsteiner Straße sicherer zu machen. Vor diesem Hintergrund wird der Magistrat gebeten, 1. die vom Verkehrsdezernat angekündigten Maßnahmen zur Entschärfung der Gefahrensituation auf der Königsteiner Straße so schnell wie möglich umzusetzen. Insbesondere ist eine Mittelinsel mit Ampelanlage im vierspurigen Bereich der Königsteiner Straße zu installieren, an der Unfallampel ist zudem ein Blitzer für beide Fahrtrichtungen einzurichten, der Rotlichtsünder erfasst. Ein solcher Blitzer ist ebenso für die Ampel an der Abfahrt von der A 66 auf die Königsteiner Straße vorzusehen. 2. einen mobilen Geschwindigkeitsanzeiger im nördlichen Abschnitt der Königsteiner Straße aufzustellen - analog zum mobilen Geschwindigkeitsanzeiger in der Gotenstraße. 3. den vom Ortsbeirat 6 und von der Stadtverordnetenversammlung beschlossenen Verkehrsversuch mit der Einführung von Tempo 30 auf der Königsteiner Straße tags und nachts von der Abfahrt der BAB 66 bis zur Einmündung des Sossenheimer Wegs und vom Burgunderweg bis zur Auffahrt der BAB 66 (Cheruskerweg) durchzuführen und dem Ortsbeirat 6 zu berichten. 4. eine gemeinsame Beratung zwischen Verkehrsdezernat und Ortsbeirat 6 über die Wirksamkeit und Durchführbarkeit weiterer Maßnahmen durchzuführen, über die erst nach erfolgter Prüfung zu entscheiden ist. Hierzu gehört z. B. die Verengung der Fahrbahn stadtauswärts auf einen Fahrstreifen, eine Sperre, die wirksam das Überfahren des Mittelstreifens verhindert sowie Maßnahmen zur Sicherung des Fußgänger- und Radfahrwegs in Richtung Bad Soden (auf der rechten Straßenseite), der über die Auffahrt und Abfahrt der A 66 führt. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 05.03.2012, ST 374 Aktenzeichen: 32 1

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Querungshilfe Teutonenweg

13.09.2011 · Aktualisiert: 15.05.2020

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 13.09.2011, OM 360 entstanden aus Vorlage: OF 124/6 vom 25.08.2011 Betreff: Querungshilfe Teutonenweg Der Magistrat wird gebeten, im Teutonenweg in Höhe der Einmündung mit dem Sossenheimer Weg eine Querungshilfe zu errichten. Begründung: An dieser Stelle queren viele Kinder auf dem Weg zum Schülerladen Regenbogen den Teutonenweg. Hier wäre es angebracht, diesen Kindern eine sichere Überquerung der Straße zu ermöglichen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 02.12.2011, ST 1300 Antrag vom 22.03.2013, OF 690/6 Anregung an den Magistrat vom 09.04.2013, OM 2107 Aktenzeichen: 32 1

OF (Antrag Ortsbeirat)

Benennung eines Platzes

05.05.2011 · Aktualisiert: 17.08.2011

S A C H S T A N D : Antrag vom 05.05.2011, OF 29/6 Betreff: Benennung eines Platzes Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Ortsbeirat fordert den Magistrat gemäß §3 Absatz 3 Satz 2 Ziffer I Geschäftsordnung der Ortsbeiräte auf, den neu entstandenen Platz bzw. Anlage in Verlängerung des Chattenwegs in: "Freyja-Anlage" zu benennen. Begründung: Freyja ist eine nordgermanische Göttin und passt daher in den Straßennamenkontext in dem Viertel, außerdem wurde von Seiten der Bevölkerung der Wunsch nach diesem Namen geäußert. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Sonstiger Antrag vom 13.04.2011, OS 10/6 Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 2. Sitzung des OBR 6 am 31.05.2011, TO I, TOP 8 Beschluss: 1. Die Vorlage OS 10/6 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 2. Die Vorlage OF 29/6 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme 3. Sitzung des OBR 6 am 09.08.2011, TO I, TOP 7 Beschluss: Die Vorlage OF 29/6 wurde zurückgezogen.

Partei: CDU

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OA (Anregung Ortsbeirat)

Bund-Länder-Programm .Soziale Stadt. Vortrag des Magistrats vom 03.12.2010, M 241

10.01.2011 · Aktualisiert: 14.05.2012

S A C H S T A N D : Anregung vom 10.01.2011, OA 1246 entstanden aus Vorlage: OF 1683/6 vom 07.01.2011 Betreff: Bund-Länder-Programm "Soziale Stadt" Vortrag des Magistrats vom 03.12.2010, M 241 Vorgang: Zwischenbescheid des Magistrats vom 18.04.2011 Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: 1. Der Vorlage M 241 wird zugestimmt. 2. Das auslaufende Programm "Soziale Stadt" (Unterliederbach-Ost, Engelsruhe) wird ab dem 01.01.2013 in das Programm "Aktive Nachbarschaften" übergeführt. Begründung: Da das Programm "Soziale Stadt" nun ausläuft, ist es sinnvoll, das Quartier in das Programm "Aktive Nachbarschaften" zu überführen, um die Entwicklungschancen des Gebiets weiterhin zu bewahren. Unter der Federführung des Sozialdezernats hat sich das Programm "Aktive Nachbarschaften" schon in anderen Quartieren bewährt. Daher ist es für den Ortsbeirat wichtig, dass auch das Gebiet der "Sozialen Stadt" weiterhin betreut wird. Dies lässt sich am besten über das Programm "Aktive Nachbarschaften" verwirklichen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Vortrag des Magistrats vom 03.12.2010, M 241 dazugehörende Vorlage: Bericht des Magistrats vom 12.09.2011, B 359 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Planung, Bau und Wohnungsbau Haupt- und Finanzausschuss Ausschuss für Soziales und Gesundheit Versandpaket: 12.01.2011 Beratungsergebnisse: 47. Sitzung des Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau am 17.01.2011, TO I, TOP 21 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Der Vorlage M 241 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 2. Der Vorlage OA 1246 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, FAG und FREIE WÄHLER zu 2. SPD, LINKE., FAG und FREIE WÄHLER; CDU, GRÜNE und FDP (= Votum im Haupt- und Finanzausschuss) 47. Sitzung des Ausschusses für Soziales und Gesundheit am 20.01.2011, TO I, TOP 8 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Der Vorlage M 241 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 2. Der Vorlage OA 1246 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE und FDP zu 2. SPD; CDU, GRÜNE und FDP (= Votum im Haupt- und Finanzausschuss) Sonstige Voten/Protokollerklärung zu 1: LINKE. und FREIE WÄHLER (M 241 und OA 1246 = Annahme) FAG (M 241 = Annahme) 50. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 25.01.2011, TO I, TOP 25 Bericht: TO I Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Der Vorlage M 241 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 2. Die Vorlage OA 1246 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, FAG und FREIE WÄHLER zu 2. CDU, GRÜNE und FDP gegen SPD, LINKE., FAG und FREIE WÄHLER (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung zu 1: REP und NPD (M 241 und OA 1246 = Annahme) Stv. Holtz (M 241 und OA 1246 = Enthaltung) 50. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 27.01.2011, TO I, TOP 11 Beschluss: 1. Der Vorlage M 241 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 2. Die Vorlage OA 1246 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, FAG, FREIE WÄHLER, REP und NPD zu 2. CDU, GRÜNE und FDP gegen SPD, LINKE., FAG, FREIE WÄHLER, REP und NPD (= Annahme) 1. Sitzung des Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau am 06.06.2011, TO I, TOP 6 Beschluss: nicht auf TO Der Magistrat wird aufgefordert, den Bericht zur Vorlage OA 1246 spätestens in drei Monaten vorzulegen. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FDP, FREIE WÄHLER und Bunte Beschlussausfertigung(en): § 9308, 50. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 27.01.2011 § 274, 1. Sitzung des Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau vom 06.06.2011 Aktenzeichen: 51

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Tempo 100 auf der A 66 im Bereich Unterliederbach

30.11.2010 · Aktualisiert: 20.05.2019

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 30.11.2010, OM 4777 entstanden aus Vorlage: OF 1626/6 vom 02.11.2010 Betreff: Tempo 100 auf der A 66 im Bereich Unterliederbach Der Magistrat wird gebeten, auf die Hessische Landesregierung einzuwirken mit dem Ziel, die maximal zulässige Höchstgeschwindigkeit auf der A 66 auf 100 km/h in folgendem Bereich beidseitig zu begrenzen: - zwischen dem Autobahnanschluss Schmalkaldener Straße und dem bereits jetzt bestehenden Tempo-Limit von 100 km/h im Bereich der Tankstelle an der Engelsruhe. Begründung: Die Lärmbelastung soll auch für die Anwohner gesenkt werden, die in Unterliederbach an der A 66 wohnen. Der Tempo 100-Bereich beginnt zurzeit erst nach der Tankstelle an der Engelsruhe, wo die Bebauung endet. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 20.04.2011, ST 608 Stellungnahme des Magistrats vom 19.12.2011, ST 1410 Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 1. Sitzung des OBR 6 am 03.05.2011, TO I, TOP 12 Beschluss: Es dient zur Kenntnis, dass der Magistrat zwischenzeitlich eine (vorläufige) schriftliche Stellungnahme vorgelegt hat. Aktenzeichen: 32 1

OA (Anregung Ortsbeirat)

Verkehrsversuch: Tempo 30-Abschnitt auf Königsteiner Straße

30.11.2010 · Aktualisiert: 06.01.2012

S A C H S T A N D : Anregung vom 30.11.2010, OA 1233 entstanden aus Vorlage: OF 1649/6 vom 26.11.2010 Betreff: Verkehrsversuch: Tempo 30-Abschnitt auf Königsteiner Straße Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird beauftragt, auf der Königsteiner Straße von der Abfahrt der BAB 66 bis zur Einmündung des Sossenheimer Wegs und vom Burgunderweg bis zur Auffahrt BAB 66 (Cheruskerweg) beidseitig einen Tempo 30-Abschnitt im Rahmen einer verkehrlichen Untersuchung einzurichten. Dabei sind alle relevanten Daten, wie Anzahl der Fahrzeuge, Art der Fahrzeuge (Pkw, Lkw, Motorräder), Lärm etc. vor und während der Maßnahme zu messen, aufzuzeichnen und auszuwerten. Außerdem werden in diesem Bereich regelmäßig Geschwindigkeitskontrollen, auch nachts, durchgeführt. Begründung: Am nördlichen Beginn der Königsteiner Straße besteht eine sehr hohe Lärmbelastung, vor allem als Folge der Autobahn und der stark befahrenen Königsteiner Straße. Ein Verkehrsversuch mit Tempo 30 auf der Königsteiner Straße kann zeigen, welcher Effekt sich in Anbetracht der Vielfalt an Schallquellen dort bei einer Reduktion der Geschwindigkeit von 50 km auf 30 km pro Stunde ergibt. Zudem wird stadteinwärts eine bessere Einhaltung der im weiteren Straßenverlauf erlaubten 50 km pro Stunde wahrscheinlich, weil Verkehrsteilnehmer, die von der Autobahn oder der B 8 kommen, eine deutlich höhere Geschwindigkeit gefahren sind und sich subjektiv daran gewöhnt haben, deutlich abgebremst werden. Somit hat der Tempo 30-Abschnitt einen ähnlich bremsenden Effekt wie Verengungen und Kreisverkehre an vielen Ortseingängen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 Vertraulichkeit: Nein Zuständige Ausschüsse: Verkehrsausschuss Ausschuss für Umwelt und Sport Versandpaket: 08.12.2010 Beratungsergebnisse: 47. Sitzung des Ausschusses für Umwelt und Sport am 13.01.2011, TO I, TOP 23 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Der Vorlage OA 1233 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, LINKE. und FAG gegen FDP (= vereinfachtes Verfahren) und FREIE WÄHLER (= Prüfung und Berichterstattung) 47. Sitzung des Verkehrsausschusses am 18.01.2011, TO I, TOP 24 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Der Vorlage OA 1233 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, LINKE. und FAG gegen FDP und FREIE WÄHLER (= Prüfung und Berichterstattung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: REP (= vereinfachtes Verfahren) NPD (= Prüfung und Berichterstattung) Stv. Holtz (= Enthaltung) 50. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 27.01.2011, TO II, TOP 55 Beschluss: Der Vorlage OA 1233 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, LINKE. und FAG gegen FDP, FREIE WÄHLER und NPD (= Prüfung und Berichterstattung) sowie REP (= vereinfachtes Verfahren); Stv. Holtz (= Enthaltung) Beschlussausfertigung(en): § 9357, 50. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 27.01.2011 Aktenzeichen: 32 1

OA (Anregung Ortsbeirat)

Verkehrskonzept zum Bebauungsplan Nr. 879 - Nördlich Hospitalstraße - Klinikum Höchst den Bürgern vorstellen Vortrag des Magistrats vom 23.04.2010, M 76

15.06.2010 · Aktualisiert: 03.01.2012

S A C H S T A N D : Anregung vom 15.06.2010, OA 1137 entstanden aus Vorlage: OF 1512/6 vom 15.06.2010 Betreff: Verkehrskonzept zum Bebauungsplan Nr. 879 - Nördlich Hospitalstraße - Klinikum Höchst den Bürgern vorstellen Vortrag des Magistrats vom 23.04.2010, M 76 Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: 1. Der Ziffer I. der Vorlage M 76/10 wird mit der Maßgabe zugestimmt, dass dem Klinikum ausreichende Erweiterungsflächen zur Verfügung gestellt werden. 2. Der Ziffer II. wird mit der Maßgabe zugestimmt, dass die Offenlage erst erfolgt, wenn die entsprechenden verkehrstechnischen Gutachten der Öffentlichkeit, dem Ortsbeirat vor Ort und dem Ausschuss für Planung, Bau und Wohnungsbau der Stadtverordnetenversammlung vorgestellt worden sind. Begründung: Zu 1.: Der Neubau des Klinikums Frankfurt am Main-Höchst birgt hervorragende Chancen für die medizinische Versorgung des Frankfurter Westens und des Main-Taunus-Kreises sowie für die Realisierung attraktiven neuen Wohnraums. Das Konzept des Klinikums für den Neubau ist hinsichtlich zusätzlicher Klinikeinrichtungen zu überprüfen. Im Rahmen der planerischen Neuordnung des Bebauungsplangebietes müssen aber ausreichende Reserveflächen für eine eventuelle spätere Erweiterung des Krankenhauses vorgesehen werden. Zu 2.: Der Aufstellungsbeschluss macht jedoch keine hinreichenden Angaben zur zukünftigen verkehrlichen Erschließung des Klinikums. Um eine qualifizierte Beurteilung des zukünftigen Standorts des Klinikums abgeben zu können, muss klar sein, wie der Neubau an das bestehende und ggf. noch zu realisierende Straßennetz angeschlossen werden kann. Hierzu sind entsprechende Prüfungen und Festlegungen im Rahmen des Neubaukonzeptes des Klinikums vorzunehmen. Dabei sind die besonderen Gegebenheiten eines Klinikums der höchsten Versorgungsstufe zu beachten: a) Die drei Hauptverkehrsströme (Patienten/Besucher, Notfall- und Logistikverkehr) sollen sich möglichst nicht kreuzen; b) Die jetzige Wohnbevölkerung sollte so wenig wie möglich mit zusätzlichem Verkehr belastet werden; c) Die weiteren Planungen sollten ebenfalls so gestaltet werden, dass das Parkhaus an der Gotenstraße weiterhin für das Klinikum genutzt werden kann; d) Die Wege für Patienten und Besucher des Klinikums sollten so kurz wie möglich sein. Den Anwohnern, dem Ortsbeirat und dem Ausschuss für Planung, Bau und Wohnungsbau sollen trotz des straffen Zeitplans für den Neubau des Klinikums die verkehrlichen Fachplanungen vorgestellt werden, den Gremien soll ausreichend Zeit zur Beratung eingeräumt werden. Erst auf dieser Grundlage kann der Bebauungsplan offengelegt werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Vortrag des Magistrats vom 23.04.2010, M 76 dazugehörende Vorlage: Bericht des Magistrats vom 19.11.2010, B 690 Bericht des Magistrats vom 27.05.2011, B 271 Zuständige Ausschüsse: Haupt- und Finanzausschuss Ausschuss für Planung, Bau und Wohnungsbau Ausschuss für Soziales und Gesundheit Versandpaket: 16.06.2010 Beratungsergebnisse: 42. Sitzung des Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau am 21.06.2010, TO I, TOP 15 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Der Vorlage M 76 wird im Rahmen der Vorlagen NR 1895 und OA 1137 zugestimmt. 2. Der Vorlage NR 1895 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 3. Der Vorlage OA 1121 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 4. Der Vorlage OA 1137 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP und FREIE WÄHLER; FAG (= Votum im Haupt- und Finanzausschuss) zu 2. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP und FREIE WÄHLER; FAG (= Votum im Haupt- und Finanzausschuss) zu 3. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP und FREIE WÄHLER; FAG (= Votum im Haupt- und Finanzausschuss) zu 4. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP und FREIE WÄHLER; FAG (= Votum im Haupt- und Finanzausschuss) Sonstige Voten/Protokollerklärung zu 1: NPD (M 76, NR 1895, OA 1121 und OA 1137 = Enthaltung) Stv. Schenk (M 76 = Annahme im Rahmen NR 1895, NR 1895 = Annahme, OA 1121 und OA 1137 = vereinfachtes Verfahren) 42. Sitzung des Ausschusses für Soziales und Gesundheit am 24.06.2010, TO I, TOP 8 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Der Vorlage M 76 wird im Rahmen der Vorlagen NR 1895 und OA 1137 zugestimmt. 2. Der Vorlage NR 1895 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 3. Die Vorlage NR 1906 wird abgelehnt. 4. Die Vorlage OA 1121 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. 5. Der Vorlage OA 1137 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung: zu 1. CDU, GRÜNE und FDP gegen LINKE. (= Annahme im Rahmen NR 1895); SPD (= Votum im Haupt- und Finanzausschuss) zu 2. CDU, GRÜNE, LINKE., und FDP; SPD (= Votum im Haupt- und Finanzausschuss) zu 3. CDU, GRÜNE, LINKE. und FDP; SPD (= Votum im Haupt- und Finanzausschuss) zu 4. CDU, GRÜNE und FDP gegen LINKE. (= Erledigung); SPD (= Votum im Haupt- und Finanzausschuss) zu 5. CDU, GRÜNE, LINKE. und FDP; SPD (= Votum im Haupt- und Finanzausschuss) Sonstige Voten/Protokollerklärung zu 1: FAG (M 76, NR 1895, NR 1906, OA 1121 und OA 1137 = Annahme) FREIE WÄHLER (M 76, NR 1895, OA 1121 und OA 1137 = Annahme, NR 1906 = 1 FREIE WÄHLER Annahme, 1 FREIE WÄHLER Prüfung und Berichterstattung sowie 1 FREIE WÄHLER Enthaltung) NPD (M 76, NR 1895, NR 1906, OA 1121 und OA 1137 = Enthaltung) 45. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 29.06.2010, TO I, TOP 20 Bericht: TO I Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Der Vorlage M 76 wird unter Berücksichtigung der Vorlagen NR 1895 und OA 1137 zugestimmt. 2. Der Vorlage NR 1895 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 3. Die Vorlage NR 1906 wird abgelehnt. 4. Die Vorlage NR 1912 wird abgelehnt. 5. Die Vorlage OA 1121 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. 6. Der Vorlage OA 1137 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung: zu 1. CDU, GRÜNE, LINKE., FDP und FREIE WÄHLER gegen SPD und FAG (= Annahme im Rahmen NR 1912) zu 2. CDU, GRÜNE, LINKE., FDP und FREIE WÄHLER gegen SPD (= Annahme im Rahmen NR 1912) und FAG (= Prüfung und Berichterstattung) zu 3. CDU, GRÜNE, LINKE. und FDP gegen SPD (= Annahme im Rahmen NR 1912), FAG und 1 FREIE WÄHLER (= Annahme), 1 FREIE WÄHLER (= Prüfung und Berichterstattung); 1 FREIE WÄHLER (= Enthaltung) zu 4. CDU, GRÜNE, FDP und FREIE WÄHLER gegen SPD, LINKE. und FAG (= Annahme) zu 5. CDU und GRÜNE gegen SPD (= Annahme im Rahmen NR 1912) sowie LINKE., FDP, FAG und FREIE WÄHLER (= Annahme) zu 6. CDU, GRÜNE, LINKE., FDP und FREIE WÄHLER gegen SPD (= Annahme im Rahmen NR 1912) und FAG (= Prüfung und Berichterstattung) Sonstige Voten/Protokollerklärung zu 1: REP (M 76 = Annahme im Rahmen NR 1895 und OA 1137, NR 1895, OA 1121 und OA 1137 = Annahme, NR 1906 und NR 1912 = Ablehnung) NPD (M 76, NR 1895, NR 1906, OA 1121 und OA 1137 = Enthaltung) Stv. Holtz (M 76, NR 1895 und OA 1137 = Annahme) Stv. Schenk (M 76 = Annahme im Rahmen NR 1895, NR 1895 = Annahme, NR 1906 und NR 1912 = Ablehnung, OA 1121 und OA 1137 = vereinfachtes Verfahren) 45. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 01.07.2010, TO II, TOP 31 Beschluss: 1. Der Vorlage M 76 wird unter Berücksichtigung der Vorlagen NR 1895 und OA 1137 zugestimmt. 2. Der Vorlage NR 1895 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 3. Die Vorlage NR 1906 wird abgelehnt. 4. Die Vorlage NR 1912 wird abgelehnt. 5. Die Vorlage OA 1121 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. 6. Der Vorlage OA 1137 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung: zu 1. CDU, GRÜNE, LINKE., FDP, FREIE WÄHLER und REP gegen SPD und FAG (= Annahme im Rahmen NR 1912), Stv. Holtz (= Annahme ohne Zusatz) sowie Stv. Schenk (= Annahme im Rahmen NR 1895); NPD (= Enthaltung) zu 2. CDU, GRÜNE, LINKE., FDP, FREIE WÄHLER, REP, Stv. Holtz und Stv. Schenk gegen SPD (= Annahme im Rahmen NR 1912) und FAG (= Prüfung und Berichterstattung); NPD (= Enthaltung) zu 3. CDU, GRÜNE, LINKE., FDP, REP und Stv. Schenk gegen SPD (= Annahme im Rahmen NR 1912), FAG und 1 FREIE WÄHLER (= Annahme), 1 FREIE WÄHLER (= Prüfung und Berichterstattung); 1 FREIE WÄHLER und NPD (= Enthaltung) zu 4. CDU, GRÜNE, FDP, FREIE WÄHLER, REP und Stv. Schenk gegen SPD, LINKE. und FAG (= Annahme) zu 5. CDU, GRÜNE und Stv. Schenk gegen SPD (= Annahme im Rahmen NR 1912) sowie LINKE., FDP, FAG, FREIE WÄHLER und REP (= Annahme); NPD (= Enthaltung) zu 6. CDU, GRÜNE, LINKE., FDP, FREIE WÄHLER, REP und Stv. Holtz gegen SPD (= Annahme im Rahmen NR 1912), FAG (= Prüfung und Berichterstattung) sowie Stv. Schenk (= vereinfachtes Verfahren); NPD (= Enthaltung) Beschlussausfertigung(en): § 8365, 45. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 01.07.2010 Aktenzeichen: 61 00

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Zielbeschilderung der Omnibusse

11.05.2010 · Aktualisiert: 29.09.2022

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 11.05.2010, OM 4190 entstanden aus Vorlage: OF 1450/6 vom 23.04.2010 Betreff: Zielbeschilderung der Omnibusse Vorgang: OM 3827/10 OBR 6; ST 472/10 Der Magistrat wird gebeten, auf die VGF bzw. traffiQ einzuwirken, damit bei der Zielbeschilderung der Buslinie 59 ab dem Höchster Bahnhof angezeigt wird, dass dieser das Krankenhaus Höchst andient. Begründung: Die Stellungnahme ST 472/10 ist unzureichend, denn es war früher möglich, dass die Zielanzeige in einem bestimmten Rhythmus wechselt. Dies wird in der Stellungnahme völlig ignoriert. Für Fahrgäste, die am Höchster Bahnhof ankommen und mit dem Bus zum Höchster Krankenhaus weiterfahren wollen, wäre es hilfreich, wenn die Busse der Linie 59 anzeigen könnten: "Unterliederbach üb. Krankenhaus Höchst". Es gibt immer wieder eine Vielzahl von Fahrgästen, die nachfragen, mit welchem Bus sie zu den Städtischen Kliniken Frankfurt-Höchst fahren können. Außerdem könnte die Zielbezeichnung "Unterliederbach-Cheruskerweg" in "Unterliederbach-Ost" geändert werden, zumal die Städtischen Kliniken Frankfurt-Höchst im Verlauf der Fahrtstrecke das wichtigste Ziel sind. Dies zeigt, es gibt vielfältige Möglichkeiten, bei den Anzeigen etwas zu verändern. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 13.08.2010, ST 1100 Beratung im Ortsbeirat: 6 Aktenzeichen: 92 11

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Verkehrsuntersuchung an der Königsteiner Straße

11.05.2010 · Aktualisiert: 29.09.2022

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 11.05.2010, OM 4199 entstanden aus Vorlage: OF 1464/6 vom 16.04.2010 Betreff: Verkehrsuntersuchung an der Königsteiner Straße Der Magistrat wird gebeten, während der Bauarbeiten in diesem Sommer auf der Königsteiner Straße im Bereich der Autobahnauffahrt auf die A 66 in Unterliederbach, die zu Beeinträchtigungen des Autoverkehrs führen werden, begleitend folgende Untersuchungen durchzuführen und die Ergebnisse dem Ortsbeirat vorzustellen: 1. Zu welchen Verringerungen im Autoverkehr führen die Einschränkungen durch die Bauarbeiten auf der Königsteiner Straße (wie viele Autos fahren weniger), im Bereich der Kreuzung Wasgaustraße/Sossenheimer Weg und im Bereich der Kreuzung Gotenstraße/Sossenheimer Weg? 2. Welche Verringerung bei der Lärmbelastung ist hierdurch in o.g. Bereichen festzustellen? 3. Welche Ausweichwege werden von den Autofahrern benutzt? Begründung: Während der genannten Baumaßnahmen wird es durch Verengungen auf der Königsteiner Straße zu erheblichen Behinderungen kommen. Für die Autofahrer wird der Weg von der Autobahnauffahrt in Richtung Höchst bzw. in der Gegenrichtung erschwert. Es wird zu Staus und Verzögerungen kommen. Dies wird sicher dazu führen, dass Autofahrer dann die Königsteiner Straße meiden und sich andere Wege suchen. Diese Situation sollte dazu genutzt werden, um zu untersuchen, wie sich solche verkehrshemmenden Maßnahmen in der Königsteiner Straße und Gotenstraße auswirken. Im Hinblick darauf, dass ja die Westumgehung Unterliederbach als Entlastungsstraße für Unterliederbach und Höchst in hoffentlich nicht allzu ferner Zukunft gebaut wird (jetzt gerade erst hatte der Lärmaktionsplan des Regierungspräsidiums Darmstadt die Notwendigkeit des Baus dieser Straße noch einmal hervor gehoben) und dann auch verkehrshemmende Maßnahmen in der Königsteiner Straße durchgeführt werden müssen, um den Durchgangsverkehr dort wirksam zu reduzieren, ist es von großem Interesse zu erfahren, wie sich solche Maßnahmen auswirken. Die Phase der diesjährigen Bauarbeiten an der Königsteiner Straße bietet die idealen Voraussetzungen, dies in einem Feldversuch zu untersuchen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 11.08.2010, ST 1106 Beratung im Ortsbeirat: 6 Aktenzeichen: 61 10

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Spielplatz Engelsruhe

11.05.2010 · Aktualisiert: 29.09.2022

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 11.05.2010, OM 4201 entstanden aus Vorlage: OF 1466/6 vom 21.04.2010 Betreff: Spielplatz Engelsruhe Der Magistrat wird gebeten, das Kletterspielgerät mit Rutsche auf dem Spielplatz Engelsruhe schnellstmöglich wieder instand zu setzen. Die nötigen Gelder sollten kurzfristig bereitgestellt werden. Begründung: Vor einiger Zeit musste das Klettergerät wegen eines Brandschadens abgebaut werden, seither ist es nicht wieder aufgebaut worden. Jetzt beginnt die "Spielplatzsaison" und das Spielgerät fehlt. Gerade hier sollte der Magistrat kurzfristig das Spielgerät ersetzen und die entsprechenden Gelder unbürokratisch bereitstellen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 21.07.2010, ST 1021 Stellungnahme des Magistrats vom 14.01.2011, ST 105 Aktenzeichen: 67 2

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Tempo 30 auf der Gotenstraße

13.04.2010 · Aktualisiert: 29.09.2022

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 13.04.2010, OM 4068 entstanden aus Vorlage: OF 1422/6 vom 13.03.2010 Betreff: Tempo 30 auf der Gotenstraße Der Magistrat wird gebeten, auf der Gotenstraße für die Autofahrer gut sichtbar zu kennzeichnen, dass der bestehende Tempo 30-Bereich von der Hospitalstraße bis hinter den katholischen Kindergarten St. Johannes nach der Kreuzung Siering-/Gotenstraße reichen soll. Begründung: Der o.g. Tempo 30-Bereich beginnt an der Hospitalstraße mit einer Längenangabe von 500 Metern. Er führt am Krankenhaus Höchst vorbei. Danach kommt vor der Karl-Oppermann-Schule noch mal ein Wiederholungsschild mit Tempo 30 und einer Längenangabe von 250 Metern sowie eine Leuchtzeichenanlage, die darauf hinweist, ob man zu schnell oder nicht zu schnell fährt. Nach der Schule kommen keine Hinweise mehr auf Tempo 30, sodass die Autofahrer am katholischen Kindergarten St. Johannes nach der Kreuzung Siering-/Gotenstraße in der Regel schon wieder alle Tempo 50 fahren. Aber auch hier vor dem Kindergarten muss Tempo 30 noch eingehalten werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 17.06.2010, ST 868 Aktenzeichen: 32 4

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Verkehrsspiegel Gotenstraße/Sieringstraße

21.04.2009 · Aktualisiert: 10.10.2022

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 21.04.2009, OM 3169 entstanden aus Vorlage: OF 1131/6 vom 22.03.2009 Betreff: Verkehrsspiegel Gotenstraße/Sieringstraße Der Magistrat wird gebeten, einen Verkehrsspiegel an der Ostseite der Gotenstraße, südlich der Sieringstraße, installieren zu lassen. Möglich wäre eine Befestigung an der dort befindlichen Straßenlaterne. Begründung: Wie Anwohner berichten, besteht für Fahrer aus der Sieringstraße, welche die Gotenstraße ostwärts überqueren oder in die Gotenstraße einbiegen wollen, keine Sicht auf den Verkehr in der Gotenstraße, auch aufgrund von parkenden Autos. Es sei dadurch schon zu Unfällen oder gefährlichen Situationen gekommen. Durch die vorhandene Straßenlaterne dürfte sich ein eigener Mast für den Spiegel erübrigen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 17.06.2009, ST 921 Aktenzeichen: 66 7

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Geschwindigkeitsanzeigeeinrichtung in der Oeserstraße vor der Niddaschule

10.03.2009 · Aktualisiert: 03.03.2021

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 10.03.2009, OM 3030 entstanden aus Vorlage: OF 1088/6 vom 12.02.2009 Betreff: Geschwindigkeitsanzeigeeinrichtung in der Oeserstraße vor der Niddaschule Der Magistrat wird gebeten, in der Oeserstraße im Bereich der Niddaschule unter Berücksichtigung des evangelischen Kindergartens für beide Fahrtrichtungen eine Geschwindigkeitsanzeigeeinrichtung aufzustellen, wie sie beispielsweise in der Hostatostraße vor der Hostatoschule, in der Gotenstraße vor der Karl-Oppermann-Schule oder auch vor anderen Schulen vorhanden ist. Begründung: In der Oeserstraße wird vor der Niddaschule vielfach die erlaubte Geschwindigkeit von Autofahrern deutlich überschritten. Der Schulelternbeirat hat jetzt wiederholt auf dieses Problem der Raserei hingewiesen. Auch in der Presse gab es darüber schon Berichte. Die genannten Geschwindigkeitsanzeigeeinrichtungen haben sich als geeignet erwiesen, unvernünftige Autofahrer dazu zu bringen, den Fuß vom Gaspedal zu nehmen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 14.05.2009, ST 699 Aktenzeichen: 32 1

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