Umleitung während der Grunderneuerung des Burgunderwegs
Vorlagentyp: OM
Inhalt
S A C H S T A N D :
Anregung an den Magistrat vom 06.05.2014, OM
3096 entstanden aus Vorlage:
OF 1020/6 vom
27.04.2014 Betreff: Umleitung während der Grunderneuerung des
Burgunderwegs Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu
berichten und möglichst umzusetzen, dass bei der für die Sommerferien
vorgesehenen Erneuerung des Burgunderwegs der Verkehr für die Zeit der dafür
erforderlichen Sperrung des Burgunderwegs wie folgt umgeleitet wird: Der Verkehr von Süden in Richtung A 66 wird von der
Gotenstraße links in den Sossenheimer Weg geleitet und von dort nach rechts in
die Königsteiner Straße. In dieser findet zwischen Sossenheimer Weg und
Burgunderweg Zweirichtungsverkehr statt. Der Verkehr von Norden, aus der
Siedlung Engelsruhe, wird auf der Gotenstraße ebenfalls bis zum Sossenheimer
Weg geführt und von dort auf die Königsteiner Straße. Im Bereich zwischen
Burgunderweg und Sossenheimer Weg wird die Gotenstraße im Zweirichtungsverkehr
befahren. Begründung: Die vom Amt für Straßenbau und Erschließung in der
letzten Sitzung des Ortsbeirats vorgestellte Lösung für die Umleitung während
der Sanierung des Burgunderwegs würde die Straßen in der Engelsruhe sehr stark
mit dem gesamten Verkehr in Richtung A 66 belasten. Auch der 59er-Bus müsste
durch den Chattenweg oder die Engelsruhe fahren, die auch sehr eng sind.
Sicherlich müssten zudem viele Parkplätze wegfallen, in einem Gebiet, wo es -
wie fast überall - schon jetzt zu wenig Parkplätze gibt. Die vorgeschlagene Variante würde die bisher vom
Durchgangsverkehr nicht belasteten engen Straßen auch weiterhin unbelastet
lassen und es müssten keine Parkplätze wegfallen. Den Verkehr in den genannten
Abschnitten der Königsteiner Straße und der Gotenstraße in beide Richtungen zu
führen, wäre sicher machbar. Auch die Ampelphasen könnten entsprechend
angepasst werden. Es könnte in dieser Zeit im Übrigen getestet werden, wie sich
der Zweirichtungsverkehr in beiden Straßen an dieser Stelle bewährt. Denn es
werden ja bereits Überlegungen angestellt, ob evtl. Zweirichtungsverkehr in
beiden Straßen nicht wieder dauerhaft eingeführt werden kann. Antragstellender Ortsbeirat:
Ortsbeirat 6
Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage:
Stellungnahme des
Magistrats vom 19.09.2014, ST 1235
Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 33. Sitzung des OBR 6
am 09.09.2014, TO I, TOP 5 Beschluss: Es dient zur Kenntnis, dass der Magistrat
zwischenzeitlich eine (vorläufige) schriftliche Stellungnahme vorgelegt
hat. Aktenzeichen: 32 1